(Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit bei der CDU – Sebastian Fischer, CDU: Unverschämtheit! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war eine leichte Frage!)
Sie sprechen davon – zumindest taten Sie es am 16. November 2017 in Ihrer Rede zu Ihrem Antrag „Medizinische Versorgung in Sachsen stärken“–, dass dies nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu bewältigen sei. Wie ernst meinen Sie: neue Wege gehen und die Herausforderungen annehmen?
Das zeigte sich heute wieder mehr als deutlich. Entweder greifen Ihnen die Anträge zu kurz, oder, wie in diesem Fall, Sie tun schon alles – nur, damit Sie nicht offenbaren müssen, dass Sie dies nur aus rein ideologischen Gründen ablehnen. Sie müssen einfach einmal akzeptieren, dass wir in Sachsen in einer ganz besonderen Situation sind.
Sachsen gehört zu den Flächenländern – zumindest im Osten – mit den größten Unterschieden zwischen Stadt und Land. Wir stehen also eher und stärker als andere Länder unter dem Druck, praktikable und innovative Lösungen, insbesondere im ländlichen Raum, zu finden.
Sachsen könnte aufgrund seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten und seiner Forschungskapazitäten zum Vorreiter werden. Ich wiederhole mich gern: Mit dieser Meinung stehen wir nicht allein da. Schauen Sie in das Strategiepapier der Ärztekammer vom 23. Juni, prüfen Sie das Thesenpapier „Versorgung im Freistaat Sachsen im Jahr 2030“ der Ärztekammer, der KV und der Krankenhausgesellschaft sowie der AOK, oder stimmen Sie doch einfach dem Antrag zu, der genau diese Punkte aufgreift, die zur Koordinierung der Interessen der Selbstverwaltung beauftragen, damit wir in Sachsen endlich zur Lösung kommen und die medizinische Versorgung sichern.
Lassen Sie sich doch nicht immer von dem Parteilogo und Ihrer Verantwortung abhalten. Die Forderungen sollen Modellvorhaben im Bereich der Substitution – –
Also, jetzt zu dem Änderungsantrag der AfD, dem können wir nicht zustimmen, weil Sie – – Ich habe jetzt keine Zeit mehr, –
(Beifall bei den LINKEN – Staatsminister Christian Piwarz: Zu viel geschimpft! – Zuruf von der CDU: Immer rumbrüllen! – Susanne Schaper, DIE LINKE: Das nächste Mal rede ich 30 Minuten!)
Meine Damen und Herren! Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Drucksache 6/11275 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Antrag dennoch nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist – –
Ach herrje, Herr Wendt. Einen Moment. Jetzt habe ich über den Antrag abstimmen lassen. Sie schreien hier so rum, dass ich das gar nicht mehr alles mitkriege, Frau Schaper.
Ich habe jetzt einen richtig großen Fehler gemacht. Es ist im Laufe der Debatte deutlich zu erkennen gewesen, dass es einen Änderungsantrag gibt. Den habe ich auch vorliegen. Aber ich wollte so schnell zum Ende kommen – das war einfach zu eilig.
Herr Wendt, ich bitte um Nachsicht. Sie stellen mich bitte so, als wenn ich hier noch nichts weiter gemacht habe. Herr Wendt, Sie haben das Wort. Oder wollen Sie sagen, dass der Änderungsantrag schon eingebracht ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten mit unserem Änderungsantrag noch vier wichtige Dinge ergänzen. Erstens. Sie haben richtig erkannt, dass Eigeneinrichtungen gestärkt werden müssen. Sie fokussieren aber nur auf die Eigeneinrichtungen der KVS, von denen es bislang sage und schreibe zwei Einrichtungen in Sachsen gibt. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Betreibens von Eigeneinrichtungen durch Kommunen, die sich über die Daseinsvorsorge rechtfertigen lassen.
Diese Einrichtungen sind bislang aber nur das letzte Mittel und der Ausnahmefall, falls alle anderen Maßnahmen nicht greifen sollten. Dies gilt es zu erleichtern. Zudem muss den Kommunen bei der Erstausstattung unter die Arme gegriffen werden.
Zweitens. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Ehe- und Lebenspartner von Landärzten eine Beschäftigung finden. Landärzte werden sich wohl kaum in strukturschwachen Regionen niederlassen, wenn der Partner auf der Strecke bleibt. Hier gibt es noch viel zu tun.
Drittens. Wir möchten die schon zahlreich in der Fläche befindlichen MVZ stärker zu regionalen Gesundheitszentren ausbauen, das heißt, dass Ärzte, Hebammen, Pflegedienste und Therapeuten alle unter einem Dach vereint werden sollten, damit die MVZ als zentrale Anlaufstelle für die ländliche Gesundheitsversorgung wahrgenommen werden kann.
Viertens. Wir brauchen ein Modellprojekt, welches die Übertragung von einfachen heilkundlichen Tätigkeiten an besonders ausgebildete, nicht ärztliche Heilberufe erpro
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion können wir nicht zustimmen.
Ich begründe es kurz: Die Forderung, der Freistaat solle Modellvorhaben im Bereich der Substitution, also der Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Angehörige der Pflegeberufe, initiieren, ist aus unserer Sicht rechtswidrig.
Die Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 c SGB V können nur die Krankenkassen und ihre Verbände initiieren, und zwar nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Beteiligung der Bundesärztekammer und den Verbänden der Pflegeberufe. Dieses Verfahren kann nicht durch die Staatsregierung ersetzt werden.
In den Punkten I bis III haben wir bewusst die Wörter „insbesondere“ oder „andere“ stehen, weil uns diese Punkte wichtig sind, wir aber nur mögliche Maßnahmen aufzählen wollten, die vom Gremium durchaus erweitert werden könnten. Nicht nur, aber deshalb ganz konkret lehnen wir den Änderungsantrag ab.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das vermag ich nicht zu erkennen. Wer der Drucksache 6/13853 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Ich denke, ich brauche jetzt nicht noch einmal den Änderungsantrag aufzurufen, weil: Er hat nichts erreicht. Ich kann damit den Tagesordnungspunkt für beendet erklären. Ich frage aber vorsichtshalber noch einmal.
maßgeblichen Verantwortungsträgern bedürfte einer umfassenden Änderung der bisherigen gesetzlichen Grundlagen. Zum einen ist davon auszugehen, dass dies ein langwieriger Prozess ist, welcher zu Unsicherheiten und Konfliktpotenzial zwischen den Akteuren führt und eher zu einer Verschlechterung denn zu einem spürbaren Ausbau der medizinischen Versorgung führt.
Zum Zweiten ist die Frage zu klären, inwieweit diese Forderung tatsächlich umsetzbar ist oder auf rechtliche Schwierigkeiten stößt; so wird beispielsweise diese verbindliche Kooperationsstruktur auch mit den Krankenkassen gefordert, was in der Konsequenz auch eine entsprechende Aufsicht über diese bedeutet. Abgesehen von der AOK PLUS unterliegen die anderen Krankenkassen der Aufsicht des Bundes (gegebenenfalls anderer Länder), und der Freistaat kann nicht diese Bundesaufsicht wahrnehmen.
Zum Dritten wird die bisherige Selbstverwaltung der Ärzte mit diesem Antrag aufgenommen. Es stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist und wie die Ärzteschaft dies selbst sieht. Die Antragssteller verkennen, dass es heute bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, welche Anreize zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum schaffen, so beispielsweise über die Kassenärztliche Vereinigung durch die Ausreichung einer Förderpauschale oder die Gewährung eines Mindestumsatzes.
Gleiches ist zum bedarfsgerechten Aus- und gegebenenfalls Aufbau landesweiter ärztlicher Weiterbildungsstrukturen zu sagen. So sind im Haushalt Mittel zur Schaffung und Unterstützung von Weiterbildungsverbünden in der Allgemeinmedizin vorgesehen (diese gibt es auch in der Praxis), wie aber auch Zuschüsse zur Unterstützung der Weiterbildung in grundversorgenden Facharztbereichen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.