Protokoll der Sitzung vom 06.09.2018

gestellt wurden. Die AfD-Fraktion interessiert sich also dafür, welche Ausländer aus welchen Ländern den Sachsen was angetan haben,

(Karin Wilke, AfD: Das hat aber nichts mit Rasse zu tun!)

nicht aber dafür, welche Deliktfelder der Organisierten Kriminalität es tatsächlich gibt und welche Erkenntnisse zu diesen Deliktfeldern und zu den Strukturen und Folgen der OK vorliegen.

Bei der Organisierten Kriminalität spielt die Staatsangehörigkeit eben keine vorrangige Rolle. Einerseits arbeiten oder agieren die Täter grenz- und nationalitätenübergreifend. Ihnen dürfte im Grunde bekannt sein, dass böse Buben und Mädels eben grenz- und nationalitätenübergreifend kooperieren, meine Damen und Herren von der AfD. Andererseits vermindert sich das Leid der Opfer und der ihnen oder der Wirtschaft oder Gesellschaft zugefügten Schäden nicht im Wissen um die deutsche Staatsangehörigkeit oder ethnischen Deutschseins der Täter. Den Opfern bzw. Geschädigten dürfte es letztlich egal sein, ob die Täter Osteuropäer oder Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund waren.

Die AfD fragt in Ermanglung grundlegender Kenntnisse zum Beispiel nicht einmal nach Fällen in den Deliktfeldern der Steuer- und Wirtschaftskriminalität. In Ihrem Entschließungsantrag im Ergebnis der Auswertung der Antworten der Staatsregierung zeigt sich die AfDFraktion dann aber ganz erstaunt, dass deutsche Täter so

viel mehr finanziellen Schaden verursacht haben sollen. So schreibt die AfD im Entschließungsantrag auf Seite 8: „Der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen aus Nordafrika in Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt verursacht haben sollen, wird mit 1 000 Euro beziffert“ – in Worten eintausend; vergleiche Antwort Frage 52 aus der zweiten Anfrage und Antwort Frage 89 aus der ersten Anfrage. Zum Vergleich: „Der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen deutscher Herkunft in Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016 verursacht haben, wird mit über 100 Millionen Euro beziffert“.

(Sebastian Wippel, AfD: Das ist eine Diskriminierung der Deutschen!)

Auch in der Nachfrage zur Großen Anfrage sind Sie da nicht klüger vorgegangen – wie auch. Für die AfD geht es eben nur um eines: Sie leben selbst an dieser Stelle Ihren rassistischen Wesenskern im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage aus.

(Beifall bei den LINKEN)

So finden sich in Ihrem Forderungskatalog auf Seite 2 des Entschließungsantrages folgende Punkte, im Übrigen unmittelbar aufeinanderfolgend: Die Staatsregierung soll aufgefordert werden „2. entsprechende Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wohnsitz von Tätern im Bereich der Organisierten Kriminalität zum jeweiligen Zeitpunkt der jeweiligen Tat in jedem ermittelbaren Fall zwingend in den Strafgerichtsakten vermerkt wird und diese Information einer statistischen Auswertung, die beispielsweise mit einer Großen Anfrage begehrt wird, zugänglich gemacht werden“ – das ist bereits die nächste Androhung. „3. entsprechende Vorkehrungen dafür zu treffen, dass es zu einer Erfassung eines eventuell bestehenden Migrationshintergrundes eines Täters im Bereich der Organisierten Kriminalität in Sachsen kommt.“ Mein Gott, wie viele Migranten leben auf der Welt, selbst Binnenmigranten, wenn das alles vermerkt werden soll? Liebe Leute! Dieser populistische und rassistische Wesenskern zieht sich weiter durch den Entschließungsantrag.

(Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD)

Denn es kann nicht sein – Kollege Hartmann hat Morgenstern zitiert –, was nicht sein darf. So wundert sich die AfD auf Seite 8: „In den Jahren 2014 bis 2016 spielen Täter tschechischer und nordafrikanischer Herkunft bei der Neuerfassung von Organisierter Kriminalität im Bereich Rauschgift keine bzw. so gut wie keine Rolle. Dies ist absolut unglaubhaft. So wird beispielsweise angegeben, dass in den Jahren 2014 bis 2016 überhaupt gar keine Banden nordafrikanischen Ursprungs im Bereich der OK neu festgestellt wurden – vergleiche mit Angaben. Insgesamt wurde in diesen drei Jahren nur eine einzige Person (Tunesien) als Tatverdächtiger nordafrikanischen Ursprungs im Bereich der Organisierten Kriminalität festgestellt. Im Jahr 2006 waren es noch 31, 2007 43, 2008 28 und 2009 19 Tatverdächtige. In den Jahren

danach ist die Zahl der Tatverdächtigen auffällig bis auf null gesunken – vergleiche...“.

Offenbar hat die AfD bislang unbekannte Erkenntnisquellen, wenn sie zu ihrer Bewertung kommt, dass dies absolut unglaubhaft sei.

Es geht weiter auf Seite 8 unten: „Nach Ansicht der Antragstellerin kann vorliegend nur die zweite Variante zutreffend sein. Alles andere widerspricht der Realität, beispielsweise die hohe Dealer-Quote bei Nordafrikanern gerade in den Jahren 2015/2016 (vergleiche Vorkommnis- se Wiener Platz in Dresden und weitere). Auch stehen die Ausführungen der Staatsregierung im krassen Gegensatz zu dem Fakt, dass Crystal auch und gerade im Jahr 2016 in der Tschechischen Republik produziert und über die sächsischen Außengrenzen zur Republik Polen und der Tschechischen Republik nach Sachsen und ganz Deutschland eingeführt wurde. Die sichergestellten Mengen an Crystal sind seit dem Jahr 2013 konstant bei 13,1 bis 15 Kilogramm geblieben, vergleiche Angabe. Selbstverständlich reicht gerade die tschechische Organisierte Drogen-Kriminalität nach Sachsen.“

Mann, Mann, Mann! Dass es sich bei den festgestellten Drogenverstößen bei den Komplexkontrollen – Wiener Platz – um Cannabis und in den seltensten Fällen um Crystal handelt, fällt Ihnen aufgrund Ihres vermeintlichen Investigationsdrangs nicht einmal mehr auf. Oder es ist Ihnen egal gleich dem Grundsatz: Cannabis, Crystal – Wurst, eh alles eins.

Meine Damen und Herren! Das Problem dabei scheint wohl eher zu sein, dass die AfD nicht zugeben möchte, nicht zugeben kann, dass die eigentlichen Crystal-Dealer, um einmal bei diesem Thema zu bleiben, eher aus der durch Deutsche ohne Migrationshintergrund dominierten militanten Neonaziszene stammen. Ich darf verweisen auf Maik Baumgärtner, Mario Born und Bastian Pauli und den Titel „Crystal Meth – Produzenten, Dealer, Ermittler“ aus dem Jahr 2015.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ hat bereits 2013 unter der Überschrift „Leipzig – rechte Drogendealer vor Gericht“ zu Rauschgift geschrieben: „Zu Rauschgift hat die rechtsextreme NPD eine klare Meinung. Drogen sind schändlich. Drogendealer, die den Stoff in Deutschland unters Volk bringen, noch viel schändlicher. Pikant ist vor diesem Hintergrund ein Prozess gegen drei Männer aus Nordsachsen, der am Freitag im Landgericht Leipzig begonnen hat. Das Trio soll laut Anklage im großen Stil mit Crystal Meth aus Tschechien gedealt haben. Zu den Vorwürfen schweigen die 30, 26 und 25 Jahre alten Männer. Die Behörden rechnen sie zur gewaltbereiten rechten Szene. Der älteste war bis 2011 in der NPD.“

Unter der Überschrift „Ende der Party – Colditzer Crystal-Dealer sitzt hinter Gittern“ schreibt im Jahr 2015 die „LVZ“: „Hinter Gittern bleibt Uwe N. aus Colditz. Das Landgericht Leipzig verurteilte den stadtbekannten und gewaltbereiten Rechtsextremisten am Montag zu vier Jahren und achten Monaten Haft, wie Pressesprecher Jens Hebert auf Anfrage mitteilte. Außerdem habe Richter Jens

Kaden die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Am Abend des 26. September vergangenen Jahres war zwei Streifenpolizisten des Bornaer Reviers auf einem Frohburger Grundstück eine Mercedes SKlasse aufgefallen. Der Colditzer und der Grundstücksbesitzer hielten sich in der Nähe auf. Die Beamten kontrollierten sie und fanden bei Uwe N. einen dreistelligen Bargeldbetrag. Ein Drogenschnelltest ergab, dass beide Amphetamine zu sich genommen hatten. Mithilfe von Spürhunden wurden schließlich im Auto 1,8 Kilogramm Crystal und 350 Gramm Cannabis gefunden. Außerdem konnten rund 1 000 Euro Bargeld beschlagnahmt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Haftbefehlt aus. Seitdem sitzt der Colditzer in Untersuchungshaft.“

Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage ist zur Erfassung und Durchdringung der Organisierten Kriminalität und der Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden untauglich, methodisch unbrauchbar und ausschließlich zum Zwecke des Schürens rassistischer Ressentiments und Angstmache überhaupt hier in den Geschäftsgang gebracht worden.

(Carsten Hütter, AfD: Oh!)

Das ist mein Fazit. Wir werden den Entschließungsantrag ablehnen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Pallas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD hat eine Große Anfrage mit dem Titel „Organisierte Kriminalität im Freistaat Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016“ eingereicht und hat Antwort bekommen. Wir sprechen heute über die Ergebnisse.

Ein grundsätzlicher Aspekt, den schon die beiden Vorredner angesprochen haben, ist: Die Anfrage enthält zwar 152 Einzelfragen – die AfD selbst spricht in ihrer kurzen Begründung von einer „komplexen“ Anfrage, auch Herr Wippel hat dieses Wort benutzt. Die Struktur ist aber dergestalt, dass – nach zwei vorangestellten Fragen zur Personenanzahl und Nationalität der Personen, gegen die im Zusammenhang mit OK ermittelt wurde, und einem Schlussteil zur Bekämpfung von OK – in sechs Unterpunkten immer die gleichen Fragen nach der nationalen oder ethnischen Herkunft der Tatverdächtigen gestellt werden.

(Sebastian Wippel, AfD: Sehr sinnvoll!)

Diese Strukturierung scheint zum einen das Ziel zu haben, die Anfrage ausführlicher erscheinen zu lassen, als es gemeinhin der Fall gewesen wäre – sie also aufzublähen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Die Frage „Sind die Ausländer an allem schuld?“ hätte gereicht!)

Zum anderen zeigt es wieder einmal die Intention der Einbringer. Es illustriert, welcher Aspekt bzw. welches entscheidende Merkmal Ihnen im Bereich der OK am wichtigsten erscheint: Nationalität, Herkunft, Aufenthaltsstatus der Person, gegen die wegen Organisierter Kriminalität ermittelt wird, ein Strafverfahren geführt oder Haft vollzogen wird.

Ob die Antworten auf diese Fragen einen Nutzen für den Sächsischen Landtag oder die Staatsregierung haben, haben Sie bisher nicht beantworten können. Mit Verlaub: Ich sehe keinen Nutzen durch Ihre Große Anfrage.

Natürlich wird in der Anfrage auch auf Deliktbereiche und diesbezügliche Entwicklungen eingegangen, aber eben immer ausgehend von der fast schon pathologischen Fixierung auf den nationalen Ursprung. Zwar ist die Herkunft wegen gegebenenfalls unterschiedlicher Ermittlungsansätze je nach Organisation ein Element innerhalb der Aufklärung – also nicht völlig irrelevant –, aber die Fragestellung zäumt das Pferd doch eher von hinten auf.

Sinnvoller wäre es doch, von Deliktbereichen ausgehend zu denken, also zum Beispiel getrennt nach Gewaltkriminalität, Eigentumskriminalität, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben, mit dem Wirtschaftsleben, Rauschgifthandel, Steuer- und Zolldelikte usw. Diese Spezialisierung wird von Ihnen aber jeweils nur unter dem Blickwinkel der Herkunft oder Nationalität abgefragt und führt deswegen völlig in die Irre.

Dass dieses Vorgehen fachlich eher ungeeignet ist, um das Phänomen der modernen OK zu erfassen, zeigt auch die Antwort der Staatsregierung bereits in der Vorbemerkung auf Seite 2. Das möchte ich gern einmal zitieren:

„Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Megatrends wie Globalisierung, Digitalisierung, Verschärfung der Energie- und Ressourcenlage, Klimawandel und Ökologisierung auch die Erscheinungsformen der OK beeinflussen. Gleiches gilt für die rapiden Fortschritte in der Mobilitätstechnik und die explosionsartige Ausweitung des Mediums Internet. Es bilden sich nahtlose legale und illegale weltweite Märkte. Die Bedeutung von Nationalstaaten verblasst bei der Bekämpfung von OK zunehmend. Insoweit erscheint eine wie bei vorliegenden Fragestellungen erfolgte Einteilung von OK nach verschiedenen sub- bzw. transkontinentalen Ursprüngen für die in Rede stehenden Betrachtungsebenen nicht zielführend. Ungeachtet dessen wurde zur Beantwortung der Fragen dieser Einteilung entsprochen.“

Dies kann ich nur ganz fett unterstreichen, meine Damen und Herren. Auch die vielen Stellen, in denen die Staatsregierung keine Auskunft geben kann, zeigen, dass die AfD zwar die ihr wichtigen, aber für die tatsächliche OKBekämpfung weniger bedeutende Zielstellungen nachfragt.

Ich möchte das an einem Beispiel kurz erläutern. Die AfD fragt hinsichtlich jeder nicht deutschen Herkunftsgruppe, wie viele Asylbewerber, asylberechtigte Flüchtlinge, subsidiär schutzberechtigte Ausländer, geduldete Auslän

der, sich unerlaubt aufhaltende Ausländer, ausländische Studenten und Schüler, ausländische Arbeitnehmer und Gewerbetreibende, Touristen oder Busreisende unter den Tatverdächtigen waren. Die Staatsregierung erläutert, dass diese Informationen statistisch nicht erfasst werden und dass für eine händische Auswertung mindestens 792 Stunden – also 99 Arbeitstage oder 20 Wochen – zur Beantwortung dieser Fragen erforderlich wären; falls Sie danach suchen: Seite 25 in der Antwort der Staatsregierung.

(Sebastian Wippel, AfD: Quatsch! Das ist sogar eine Lüge der Staatsregierung!)

Was sagt uns dieses Beispiel? Es zeigt uns, dass es zweifelhaft ist, ob eine Erhebung derartiger Parameter für eine effektivere OK-Bekämpfung derart gewinnbringend wäre, dass es sich lohnen würde, einen solchen Datenfriedhof anzulegen und damit Personalressourcen in den Verwaltungen zu binden, nur um zur Selbstbefriedigung der AfD-Fraktion beizutragen. Entschuldigung, meine Damen und Herren, das musste sein.

Zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomenbereich dient daher am ehesten Abschnitt H, der sich mit der Bekämpfung der OK auseinandersetzt. Darin erfahren wir einiges zum Personaleinsatz, zur Zusammenarbeit der Behörden, über Aus- und Fortbildung, zu Überstunden und auch zur Frage des Dunkelfelds.

Meine Damen und Herren, um zu erörtern, was zur Bekämpfung der OK zu tun ist, brauchen wir diese Große Anfrage nicht. Dazu reicht es, ein bisschen darüber nachzudenken und das, was an Informationen schon verfügbar ist, zusammenzuführen.

Ich will hier trotzdem ein paar aus meiner Sicht wichtige Punkte nennen. Es ist völlig klar, dass die Organisierte Kriminalität ein großes und in Zeiten fortschreitender Globalisierung noch größer werdendes Problem darstellt. Die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sind in einem ständigen Wettlauf mit den Organisationen. Zunehmende Bedeutung wird die Frage haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, wie wir den technischen Wettlauf gestalten können, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen.

Ich denke, diesbezüglich müssen wir in Zukunft eine stärkere Kooperation beispielsweise mit anderen Bundesländern ins Auge fassen. Ein Beispiel haben wir in jüngerer Vergangenheit im Landtag mehrfach diskutiert, das gemeinsame Kompetenzzentrum. Ich glaube, es lohnt sich, über weitere Kooperationen nachzudenken, um die Kosten im Griff zu behalten.

Um diesbezüglich aber auch unsere Unabhängigkeit vom Markt zu stärken, kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Freistaat Sachsen, etwa in Kooperation mit mehreren Ländern, eigene Forschung zu kostengünstigen Zukunftslösungen im IT-Bereich initiiert und durchführt. Ich halte es auch für richtig – das ist eine Binsenweisheit –, dass wir gerade auch in diesem Feld versuchen sollten, das Dunkelfeld weiter zu erhellen. Nur, Herr Wippel – auch diese Debatte hatten wir schon im Landtag –, halte ich es

für sehr gewagt, als Sächsischer Landtag jenen Stellen, die sich damit auskennen, eine Priorisierung vorzugeben; denn es gibt viele Bereiche, in denen wir etwas tun sollten.

Schließlich ist und bleibt es eine Daueraufgabe, die Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Polizeikooperation immer enger und effektiver zu gestalten. Aber auch das ist eher eine Frage der Exekutive und nicht der Legislative.

Entscheidend ist – das wird in Ihrer Großen Anfrage angetippt –, wie viel Personal wir den ermittelnden Stellen bei Staatsanwaltschaft und Polizei zukommen lassen. Lassen Sie es mich vielleicht einmal so zusammenfassen, Herr Wippel: Während Sie mit Ihrer Großen Anfrage die Arbeit der Staatsregierung und damit auch der Polizei eher behindern,

(Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD)