Protokoll der Sitzung vom 06.09.2018

– und Rentner in Sachsen nicht einzuführen.

(Andreas Nowak, CDU: Was kostet es denn? Nennen Sie konkrete Zahlen! – Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Seriöse und detaillierte Finanzierungsvorschläge –

Bitte zum Ende kommen.

– davon werden Sie von uns wie immer in den Haushaltsverhandlungen hören.

(Zurufe von der CDU: Das ist unseriös!)

Und, liebe CDU-Fraktion, Ihr Fraktionsvorsitzender Frank Kupfer – –

(Das Mikrofon wird abgeschaltet. Die Rednerin spricht weiter. – Unruhe im Saal)

Ich weiß nicht, ob Sie mir schon vor längerer Zeit zugehört haben, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist. Deshalb habe ich das Mikrofon abgeschaltet und es versteht Sie jetzt auch niemand.

(Silke Grimm, AfD: Danke! – Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 6/13769 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen, wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/13914, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine Aussprache vor. Deshalb spricht nur die einreichende Fraktion. Herr Abg. Tischendorf, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf meiner Fraktion ist das Ergebnis einer eineinhalbjährigen Zusammenarbeit mit dem DGB Sachsen und der Initiative „Sachsen kauft fair“.

Der Erarbeitung vorausgegangen waren öffentliche Veranstaltungen, gemeinsame Beratungen zu den Ergebnissen der Anhörung unseres vorgeschalteten Antrages – Sie kennen ihn – „Quo vadis – sächsisches Vergaberecht“ aus dem Jahr 2016. Die Koalition vereinbarte im Koalitionsvertrag, dass sie spätestens bis zum Jahr 2017 ein modernes Vergabegesetz schaffen will. Das Versprechen ist weiterhin offen, obwohl die Regularien, nach denen öffentliche Aufträge vergeben werden, dringend überarbeitet werden müssen.

Der Gesetzentwurf harmonisiert auf der einen Seite die bundesrechtlichen Regelungen und setzt auf der anderen Seite landesspezifische Akzente, die wir als erforderlich ansehen. Vor allem aber erhebt er sozialverträgliche Arbeitsbedingungen zum Standard. Das nützt nicht nur den Beschäftigten, hierdurch können Leistungen auch hochwertiger, nachhaltiger und gemeinwohlorientierter erbracht werden.

Die öffentlichen Auftraggeber in Sachsen geben jährlich 1 Milliarde Euro für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten aus. Gleichzeitig gibt es einen hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, deren Entgelt selbst bei Vollzeittätigkeit nicht zum Leben reicht. Öffentliche Auftraggeber sollen deshalb bei Vergabeentscheidungen auch die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgeltregelungen berücksichtigen können.

Indem soziale, innovative und ökologische Kriterien durchgesetzt werden sollen, erfüllen sie eine Vorbildfunktion, auch für die private Wirtschaft. Es sollen kleine und mittelständische Unternehmen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und Dienstleistungen erhalten. Dieser Gesetzentwurf gibt den Kommunen für ihre Vergabeentscheidungen verlässliche Kriterien an die Hand.

Bei Vergabeentscheidungen sind künftig soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte einheitlich zu berück

sichtigen. Dies wirkt einer Wettbewerbsverzerrung entgegen.

Die Wirtschaftlichkeit von Angeboten soll nicht allein anhand von Preisen, sondern auch anhand weiterer Grundsätze bewertet werden. Dies verhindert Unterbietungswettbewerb zulasten der Beschäftigten, der Bevölkerung und der Leistungsqualität. Öffentliche Aufträge sollen zukünftig nur noch an fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden. Diese müssen schriftlich erklären, dass sie ihren Beschäftigten jene Arbeitsbedingungen und Löhne gewähren, die der geltende Tarifvertrag vorgibt. Dies gilt im Übrigen auch für Leiharbeitskräfte sowie Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen.

Die Beschäftigten müssen mindestens nach TV-L bezahlt werden. Wir haben dazu einen Vorschlag: Entgeltgruppe 1, Stufe 2, für das Tarifgebiet Ost. Unser Grundsatz ist: Wenn die Leistungserbringung direkt durch die öffentliche Hand erfolgt, muss sie auch nach Tarif bezahlt werden. Es gibt also nur die logische Konsequenz, dass dies der Mindestbetrag ist.

Vergabeverfahren sind möglichst so zu wählen und zu gestalten, dass kleine und mittelständische Unternehmen bessere Chancen haben, berücksichtigt zu werden, und – wie ich bereits sagte –: Das wirtschaftlichste Angebot ist nicht gleich das mit dem niedrigsten Angebotspreis. Dieser darf nicht entscheidend sein. Es sollen Leistungen an Nachunternehmer – ebenfalls ein beliebtes Thema – weitergereicht werden, um bevorzugt die mittelständischen Unternehmen zu unterstützen. Nachunternehmer müssen ihren Beschäftigten mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen gewähren wie der Hauptauftraggeber. Auch dies wollen wir regeln.

Wir haben einige Bewertungsmaßstäbe zum Vergabeverfahren, zum Beispiel die umweltverträgliche Beschaffung. Güter und Leistungen, die im öffentlichen Auftrag beschafft werden, müssen umweltverträglich und energieeffizient sein. Öffentliche Auftraggeber müssen dafür sorgen, dass negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebots sind auch die Lebenszykluskosten in Gänze zu beachten.

Das Thema ILO Kernarbeitsnorm kennen Sie. Für mich ist es schon ein Skandal, dass es in Deutschland immer noch möglich ist, durch Kinderarbeit hergestellte Produkte in öffentlichen Ausschreibungen zu vergeben. Ich denke, darüber müssen wir sprechen. Wir wollen mit der

ILO Kernarbeitsnorm als Erstes dafür sorgen, dass Waren und Gegenstände, die unter Missachtung dieser Norm hergestellt worden sind, nicht mehr in öffentlichen Ausschreibungen gefördert werden.

Wir haben noch weitere Kriterien hinzugefügt. Die Anbieter gleichwertiger Angebote werden bevorzugt, wenn sie Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, wenn sie an Ausbildungsverbünden teilnehmen und natürlich auch, wenn sie das Thema schwerbehinderte Beschäftigte beachten.

Auch das Thema Kontrolle spielt immer wieder eine Rolle. Wir wollen, dass es eine Kontrolle, angesiedelt beim Wirtschaftsministerium, gibt. Dazu finden Sie auch Ausführungen, wie wir uns das in der Umsetzung vorstellen. Natürlich ist auch das Thema Sanktionen von Bedeutung. Wer kontrolliert, kann auch sanktionieren. Auch hierbei müssen wir neue Wege gehen und konsequenter werden, um mit Steuergeldern finanzierte Ausschreibungen entsprechend durchzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes des Bundes vom Jahr 2016 ist also die Staatsregierung in der Pflicht, landesrechtliche Regelungen anzupassen. Dazu ist diese Staatsregierung leider bis heute noch nicht in der

Lage, geschweige denn, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen auf irgendeine Art und Weise den Weg ins Parlament finden.

Mit dem Vorschlag meiner Fraktion hat das Parlament jetzt direkt die Gelegenheit, sich weiterzuentwickeln, weg vom bundesweiten Schlusslicht beim Thema Vergabe,

(Frank Heidan, CDU: Wir haben das beste Vergabegesetz in der Bundesrepublik, Herr Tischendorf! – Weiterer Zuruf des Abg. Frank Heidan, CDU)

hin zu jemandem, der Vorbild werden kann. Insoweit freue ich mich auf die Arbeit in den Ausschüssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Entwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit, damit ist der Überweisung zugestimmt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe

öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergG)

Drucksache 6/14410, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen, deshalb spricht nur die einreichende Fraktion; Herr Dr. Lippold, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gestern in der Klimaschutzdebatte muss ich auch diese Einbringung mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag und eine Arbeitsverweigerung der Koalition beginnen. Auch zum Thema Vergabegesetz hatte man sich im Koalitionsvertrag Ziele gesetzt – ich zitiere –: „Die Koalitionspartner wollen das Vergabegesetz bis spätestens 2017 überarbeiten und an die europarechtlichen Vorgaben anpassen. In diesem Zusammenhang sollen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung sowie soziale und ökologische Kriterien für das neue Vergabegesetz geprüft werden.“

Auch wenn das bezüglich der Kriterien nur ein Prüfauftrag ist – es ist jetzt 2018, und wir sehen kein überarbeitetes Vergabegesetz der Koalition. Weil wir eine konstruktive Oppositionsarbeit machen, beschränken wir uns nicht auf das Kontrollieren und Kritisieren, sondern wir schlagen Lösungen für die Dinge vor, bei denen die Staatsregierung nicht zu Potte kommt. Ich bin gespannt, ob

Staatsminister Dulig auch in der weiteren Diskussion um das Vergaberecht wie gestern die Flucht nach vorn wählen wird, nachdem er weder zurück- noch an irgendeiner Seite herauskam.

Gestern hatte er nach klarer Aussage aus der Koalition, dass man den Klimaschutz-Gesetzentwurf deshalb ablehne, weil die gesetzlich vorgesehenen Klimaschutzziele viel zu weit gingen und man viel weniger – am besten gar nichts – zu tun gedenke, die Einbringerin dafür kritisiert, dass die Ziele im Entwurf noch viel zu gering gewesen seien. So etwas, Herr Staatsminister, ist aus unserer Sicht keine ernsthafte Diskussion konstruktiver Vorschläge aus der Opposition. Wir sehen das als eine pure Verhöhnung in diesem Haus an. So darf man nicht miteinander umgehen. Das fällt Ihnen und der SPD auf die Füße.