Den mangelnden Respekt, den Herr Barth uns gerade vorgeworfen hat, empfinde ich als Mitglied der EnqueteKommission persönlich auch Ihrerseits, Frau Grimm und Herr Wendt. Ich nehme also mit, dass es sich nicht lohnt, mit Ihnen Verabredungen zu treffen, dass Sie im Zweifel alles in Abrede stellen und wenn es Ihnen in den Kram passt, darauf pfeifen und hier Anträge einbringen, um hinterher sagen zu können, die Altparteien haben diesem Anliegen nicht Recht gegeben, nur weil wir von der AfDFraktion diesen Vorschlag gemacht haben. Das nutzen Sie für Ihre Profilierung. Ich muss sagen, wenn die Alternative Unzuverlässigkeit und Wortbruch ist, dann bin ich gern ein Mitglied einer Altpartei, in der Werte wie Vertrauen und Verlässlichkeit noch etwas zählen.
Zu den Inhalten des Antrages: Die Situation und die Unterstützung pflegender Angehöriger sind, ich habe es schon gesagt, Schwerpunkte gewesen. Ich glaube, die Hälfte des Berichtes wird sich allein mit diesem Themenkreis beschäftigten. Wir haben uns ausführlich mit der Lage von pflegenden Angehörigen beschäftigt. Wer pflegt konkret, junge, alte Menschen, Berufstätige oder ältere Rentnerinnen? Welche Belastungen müssen sie ertragen? Welche Bedarfe haben sie? Welche Hilfsangebote brauchen sie? Welche Hilfsangebote werden genutzt und welche nicht? Warum werden sie nicht genutzt? Wie ist die soziale Absicherung? Uns hat lange beschäftigt, wie die vielfältigen und notwendigen Beratungsleistungen besser und zielgerichteter für die betroffenen Familien und Angehörigen organisiert werden können.
Ich glaube, das ist der Bereich, in dem die meisten Handlungsempfehlungen in diesem Enquete-Bericht vorliegen. Aber darauf möchte ich jetzt nicht konkret eingehen, denn wir haben am Montag noch eine Sitzung. Erst dann wird der Text für den Bericht der Enquete-Kommission fertiggestellt.
Patrick Schreiber hat schon darauf hingewiesen, dass sich die Staatsregierung der pflegenden Angehörigen angenommen hat und ab jetzt jährlich eine Woche der pflegenden Angehörigen organisieren will. Es ist wichtig, pflegende Angehörige in die Öffentlichkeit zu bringen, weil es ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Wir können uns noch so viele Pflegefördergelder ausdenken, wenn nicht die Arbeitgeber mitziehen und ihre Arbeitnehmer für solche Aufgaben freistellen oder Verständnis dafür haben. Dann wird es uns auch nicht gelingen, dass pflegende Angehörige diese Belastung weiter erarbeiten können.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird uns zukünftig viel mehr als heute beschäftigten. Heute sind die meisten Pflegepersonen selber schon in Rente und pflegen ihre Ehepartner oder Ehepartnerinnen. In Zukunft werden die Pflegepersonen – da bin ich relativ sicher – jünger sein. Dann stellt sich noch viel mehr die Frage nach der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Die Leistungen für pflegende Angehörige über das Pflegeversicherungsgesetz sind mit den Pflegestärkungsgesetzen enorm ausgeweitet worden. Es gibt ein höheres Pflegegeld. Es gibt ein höheres Budget für Hilfsmittel. Es gibt mehr Geld für Umbauten in der Wohnung. Es gibt keine Verrechnungen von Tages- und Nachtpflege mehr. Es gibt verbesserte Ersatzpflegeleistungen. Es gibt Verbesserungen beim Sozialversicherungsschutz, in der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und auch in der Unfallversicherung. Es gibt auch einen erhöhten Entlastungsbeitrag. Das sind alles erste Maßnahmen, die sich wirklich nur auf den Pflegebereich beziehen. Das ist ein Anfang.
Angesichts der demografischen Entwicklung – das habe ich bereits ausgeführt – müssen wir hier weiterarbeiten, und ich weiß, dass die AfD nach der heutigen Abstimmung wieder Stimmung machen will und sagen wird: Die Fraktion hat unserem Anliegen – – Das Anliegen wurde abgelehnt. Ich hoffe nur, dass Sie bei der Kommunikation dieses Antrags und des Abstimmungsergebnisses so viel Anstand besitzen, darauf hinzuweisen, dass die Inhalte des Antrages nicht nur auf Ihrem Mist gewachsen sind, sondern dass sie die Ergebnisse langer und gemeinsamer Arbeit sind.
Wenn die SPD-Fraktion diesen Antrag heute ablehnt, dann deshalb, weil wir uns an getroffene Vereinbarungen halten und nicht, weil wir die Anliegen der pflegenden Angehörigen nicht für wichtig halten.
Als Letzter in dieser Rederunde spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Kollege Zschocke.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, warum ich mit Ihnen, Herr Barth, über Achtung, Respekt und über die würdevolle Pflege auch alter Menschen reden soll, wenn zum Beispiel Ihr Fraktionsvorsitzender gemeinsam mit Herrn Höcke, mit Pegida und bekannten Rechtsextremen zu einem Aufmarsch in meiner Heimatstadt mobilisiert,
Angst vor Ausschreitungen und Angst, weil sich die ganz Alten unter ihnen an die schlimmsten Tage ihrer Kindheit erinnert fühlen.
Dennoch setzte ich mich mit Ihrem Antrag auseinander, weil Sie solche Anträge benutzen, um genau das, was ich gerade sagte, zu kaschieren und sich als seriös und inhaltsbezogen zu inszenieren. Ich möchte nicht auf den gesamten Antrag eingehen. Das haben die Vorredner bereits getan. Aber dass es eine Inszenierung und dass es Ihnen mit Ihrem Vorschlag nicht ernst ist, wird an dem konkreten Beispiel des Landespflegefördergeldes, das Sie einführen wollen, deutlich. Wenn es Ihnen mit diesem Vorschlag ernst wäre, hätten Sie sich die Mühe gemacht, eine Art Finanzierungsvorschlag durchzurechnen. Sie hätten einmal all das gemacht, was notwendig ist, um eine Idee aus der Opposition heraus konstruktiv voranzutreiben.
Aber darum geht es Ihnen nicht. Das ist in den Vorreden schon deutlich geworden. Einige von uns waren und sind privat in der Situation, einen geliebten Menschen pflegen zu müssen. Das ist alles andere als einfach. Es ist eine Aufgabe von unschätzbarem Wert für die betroffenen Menschen und für die Gesellschaft insgesamt. Gerade diejenigen, die Angehörige pflegen, haben verdient, dass umsetzbare Vorschläge, ernst gemeinte Vorschläge zur Entlastung ihrer schwierigen Alltagssituation auf den Tisch kommen. Sie haben nichts von den jahrelangen Diskussionen, nichts von populistischen Anträgen und Lippenbekenntnissen.
Wenn die Handlungsempfehlungen der Pflege-EnqueteKommission zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen auf den Tisch kommen, müssen sie zeitnah umgesetzt werden. Dann dürfen wir nicht bis zur nächsten Legislaturperiode warten. Die Angehörigen sagen uns, was sie brauchen. Sie brauchen flexible Angebote im Bereich der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege, um Entlastung zu bekommen. Wir brauchen eine Stärkung der Tagespflege. Wir brauchen mehr Beratungen, auch den Ausbau der Gesundheitsförderung, der Prävention usw.
Auf der Bundesebene ist die Einführung von echten Lohnersatzleistungen längst überfällig, damit mehr Menschen Pflege und Beruf vereinbaren können. Notwendig ist eine gute Mischung aus mehrmonatiger Freistellung mit Lohnersatz, zum Beispiel analog zum Elterngeld und der Gewährung flexibler Arbeitszeiten mit bedarfsbezogenen Auszeiten. Es gibt ein grünes Modell, das schon lange für eine Pflegezeit Plus vorliegt. Wir haben das durchgerechnet. Wir wollen eine bundeseinheitliche Entlastung und keine solche Ländersonderwege, wie Sie es mit ihrem Landespflegefördergeld vorschlagen.
Die Idee haben Sie vermutlich aus Bayern, wo dieses Modell in diesem Jahr eingeführt wurde. Das Angebot kostet dort etwa 400 Millionen Euro. Angesichts der anstehenden Landtagswahl ist das möglicherweise ein Wahlgeschenk. Ihr Antrag ist nichts anderes als Heilsversprechen durch Geld. Er lenkt von all den guten Vorschlägen, die wir gemeinsam umsetzen können, ab, die wir hier im Freistaat schnell umsetzen müssen, sobald der Bericht der Enquete-Kommission vorgelegt wird.
Wir sind am Ende der ersten Rederunde. Wir könnten eine erneute Rederunde eröffnen, so denn Redebedarf aus den Fraktionen besteht. Der besteht. Ich sehe für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Schreiber. Ist es eine Kurzintervention?
Nein, das ist ein Redebeitrag, den ich kurz von hier machen würde. Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte mich zu dem Antrag nicht mehr inhaltlich äußern. Ich kann nur noch eines sagen und gleichzeitig die AfD auffordern: Wenn Sie noch ein Fünkchen Anstand im Leib haben und – wie meine Kollegin Neukirch das sagte – das würdigen, was wir als Enquete-Kommission gemeinsam getan haben, möchte ich Sie bitten, einen Blick in die Geschäftsordnung zu werfen. Dort gibt es einen § 16 Abs. 6. Ich zitiere, Herr Präsident: „Jede Vorlage kann vom Einreicher bis zum Beginn der letzten Abstimmung zurückgezogen oder für erledigt erklärt werden.“ Ich fordere die AfD-Fraktion hiermit auf, im Sinne der Kollegialität hier von der Geschäftsordnung § 16 Abs. 6 Gebrauch zu machen.
Das war Kollege Schreiber für die CDU-Fraktion. Er hat eine neue Rederunde eröffnet. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Damit kommt die Staatsregierung zu Wort. Frau Staatsministerin Klepsch, Sie möchten das Wort ergreifen – bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte jetzt auch nicht näher auf den Antrag eingehen, sondern das Thema Pflege und pflegende Angehörige für mich in den Fokus rücken. Frau Neukirch hat die Zahl genannt. Im Freistaat Sachsen leben fast 200 000 Pflegebedürftige. Zwei Drittel davon werden zu Hause gepflegt von den Angehörigen und mit Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst oder professionelle Pflegekräfte. Das ist ein sehr großer Anteil.
Ja, es ist selbstverständlich, dass wir diese Leistung, diese sehr schwere und sicher auch sehr aufopferungsvolle Leistung wertschätzen. Ich denke, das ist für uns selbstverständlich. Dass wir die Angehörigen in ihrer Arbeit
weiter unterstützen müssen, ist, glaube ich, die große Aufgabe, die vor uns liegt. Wenn ich von „unterstützen“ spreche, geht es nicht in erster Linie immer um Geld, sondern es geht darum, die Betroffenen zu informieren, welche Leistungen, welche Hilfsangebote es im Pflegefall gibt, aber auch, wie wir sie bei der Organisation der Pflege unterstützen können, zum Beispiel wenn es um die Hilfe durch den ambulanten Pflegedienst oder durch Kurzzeitpflege oder um das Thema Tagespflege geht. Denn für finanzielle Leistungen – auch das wurde bereits durch die Vorredner angesprochen – für pflegende Angehörige ist der Bund verantwortlich, und es ist dort zu regeln. Auch daran müssen wir weiter mit Nachdruck bleiben.
Unsere Aufgabe ist es, gute Rahmenbedingungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu schaffen. Das tun wir, und das müssen wir weiter verstärken. Dabei wollen wir gezielt auf die pflegenden Angehörigen zugehen. Die Woche der pflegenden Angehörigen wurde bereits angesprochen. Es ist eine Maßnahme, die wir festgelegt haben, ein Format, das neu entwickelt wurde. Wir wollen genau wissen, wie pflegebedürftige Angehörige noch besser unterstützt werden können. Wir wollen in der letzten Novemberwoche mit den Veranstaltungen in vier sächsischen Landkreisen starten: in Meißen, Leipzig, Görlitz und im Vogtlandkreis. Damit wollen wir die Leistungen der pflegenden Angehörigen in den Mittelpunkt der Wahrnehmung rücken, und wir wollen gleichzeitig unsere Wertschätzung für diese wertvolle, für diese aufopferungsvolle Arbeit zum Ausdruck bringen.
Wir wollen die Angehörigen über die vielfältigen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren, ihnen aber auch eine Auszeit von der anstrengenden Pflege ermöglichen, indem wir um diese Woche der pflegenden Angehörigen herum ein interessantes Rahmenprogramm anbieten. Die Woche der pflegenden Angehörigen ist eine der drei wichtigen Maßnahmen, die wir im „Zukunftspakt Sachsen“ definiert haben. Ich erinnere daran, als weitere Maßnahme im „Zukunftspakt Sachsen“ haben wir die Pflegedialoge ins Leben gerufen. Am 11. September war die Auftaktveranstaltung. Abg. Lang und Abg. Wehner waren zugegen. Bei den Pflegedialogen bringen wir die Akteure aus der Politik, der Gesellschaft und der Pflegepraxis zusammen, um einen Überblick über die Herausforderungen in der jeweiligen Region zu bekommen, gemeinsame konkrete Lösungen daraus abzuleiten und eine Verbesserung der Pflege vor Ort zu entwickeln.
Darüber hinaus unterstützen wir die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell unbürokratisch mit dem Pflegebudget, mit dem die Pflegestruktur vor Ort weiter verbessert werden soll. Dafür – Sie wissen das – erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem Jahr 2018 jeweils eine Pauschale von 50 000 Euro. Sie können damit die vernetzte Pflegeberatung vor Ort weiter ausbauen. Auch das war ein wesentliches Ergebnis aus dem Pflegedialog in Annaberg-Buchholz, dass man gesagt hat, es gibt schon viele Angebote, aber lasst uns austauschen, lasst uns vernetzen und lasst uns nicht noch mehr Ange
bote entwickeln, sondern bringt die Vernetzung stärker in Schwung. Diese Gelder für die Angebote kommen damit mittelbar den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute.
All diese Maßnahmen, die ich aufgezeigt habe, sind Teil unseres sächsischen Weges in der Pflege. Er reicht von der vernetzten Pflegeberatung mit den Pflegekoordinatoren vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städte über diese Pflegedatenbank, die wir im letzten Jahr online geschaltet haben, bis hin zu den Projekten mit Alltagsbegleitern und Nachbarschaftshelfern. Mit diesen Maßnahmen wollen wir diesen, unseren sächsischen Weg in der Pflege weiter ausbauen. Wir wollen diesen Weg weiter stärken, und die Ergebnisse aus der Pflege-EnqueteKommission sind sicher für unseren weiteren Weg wichtig und notwendig.
Die Staatsregierung hatte das Wort, und es sprach Frau Staatsministerin Klepsch. Jetzt kämen wir zum Schlusswort. Das Schlusswort hat natürlich die einreichende Fraktion AfD. Bitte, Herr Kollege Wendt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz zum Thema des kollegialen Umgangs miteinander kommen und dazu sprechen. Wenn es um das Thema geht, möchte ich daran erinnern, dass auch mit Frau Grimm kollegial umgegangen werden sollte. In der Enquete-Kommission wurde besprochen, dass die letzte Sitzung der Enquete-Kommission eigentlich am 24.09. stattfinden sollte. Letztendlich hat dieser Termin nicht mehr gepasst, und die letzte Sitzung findet nun am 01.10. statt, obwohl Frau Grimm angezeigt hatte, dass sie an diesem Tag nicht teilnehmen kann. Das hat aber in der Enquete-Kommission niemanden interessiert. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen.
sprechen. Gerade wenn es um die letzte Sitzung geht, sollte man dafür sorgen, dass alle anwesend sind.
Wir nehmen aber auch Ihre Kritik zur Kenntnis und werden über den Antrag heute nicht abstimmen lassen. Wir bitten deshalb um Überweisung an den Ausschuss für