Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Pinka, Entschuldigung, ich muss Sie stoppen, wir haben von Kollegen Lippmann eine Kurzintervention, die Vorrang hat. – Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident! Eine Kurzintervention zum Redebeitrag des Abg. Hippold. Sie haben uns wieder einmal mit der großen Verbotsparteikeule kommen wollen. Die Ideologie, die Sie betreiben, ist ja noch viel sachfremder als Sie dargestellt haben.

Eine schnelle Google-Recherche hat folgende Verbotsforderungen der CDU in den letzten Wochen zutage gefordert: Kopftücher, Burkas, Burkinis, Tattoos, Messer, Alkohol in Städten, Indymedia, die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland, die Benutzung von

Smartphones im Unterricht usw. usf. Das war das Ergebnis von 20 Sekunden Google-Recherche.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Die wahre Verbotspartei in diesem Land ist eine CDU. Ich sage Ihnen auch sehr deutlich: Ich lass mir nicht permanent von einer Partei erzählen, dass wir GRÜNEN in das Leben von Menschen hineinregieren, von einer Partei, die bis vor Kurzem noch gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern die Ehe verbieten wollte. Das ist nämlich das, was Sie tun, wenn Sie das Leben von Menschen gestalten. Genau an diesem Punkt sind Sie die Verbotspartei, wenn es nämlich um gesellschaftliche Liberalität geht. Deshalb hören Sie doch mit dieser Keule auf und kümmern sich um die reale Politik in diesem Land!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf die Kurzintervention reagiert jetzt Herr Kollege Hippold.

Ich würde sagen, dass wir die Tonlage wieder etwas herunterfahren. Herzlichen Dank für die Kurzintervention und die Möglichkeit, dass ich darauf reagieren darf. Ich kann zwar nicht so richtig erkennen, wie sich das auf meinen Redebeitrag bezogen hat, aber Sie haben es nur am Thema Verbot festgemacht. Herr Lippmann, ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich vielleicht mit den Inhalten der Rede auseinandersetzen und nicht mit einem Feuerwerk an irgendwelchen Aufzählungen – –

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Sie haben doch angefangen! – Zuruf von der CDU: Getroffene Hunde bellen!)

Ich habe angefangen? Okay; das ist jetzt Kindergarten. Vielleicht hat Herr Zschocke noch etwas Fachliches beizutragen.

Das war die Kurzintervention, die sich auf Verbote und Reaktionen bezog. Jetzt geht es mit Frau Dr. Pinka weiter, Sie haben das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Soeben friedlich aus Orléans zurückgekehrt, widme ich mich auch gern diesem Thema. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN überrascht auch mich zum jetzigen Zeitpunkt.

Ende August hat die Staatsregierung einen Entwurf zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vorgelegt. Dort gehört es meines Erachtens auch hin, zumindest teilweise, denn mit diesem Antrag werden ja Dinge parallel geführt. Sicherlich stelle ich fest, dass bereits viele Defizite genannt werden, die der aktuelle Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes hat und die im Übrigen auch nicht als neue Erkenntnisse vom Himmel gefallen sind.

Bereits der Untersuchungsausschuss „Im- und Export von Müll nach Sachsen“ – er wurde bereits mehrfach erwähnt –, den es in der vergangenen Legislaturperiode gab, hat zu der Erkenntnis geführt, dass der Freistaat Sachsen keine nachhaltige Kreislaufwirtschaft verfolgt, die auf Müllvermeidung, Recycling und Abfallautarkie ausgerichtet ist. Die Abfallentsorgung wurde dem Mitwirken der Marktkräfte überlassen: mit welchen gravierenden Folgen, das hat unsere Fraktion im Ergebnis unseres Untersuchungsausschusses eigenständig bewertet.

Die Staatsregierung hat es zwei Jahrzehnte lang versäumt, der Kreislaufwirtschaft eine nachhaltige Konzeption zugrunde zu legen. Hier wurde nicht nur im übertragenen Sinne verbrannte Erde hinterlassen. Es ist richtig, die Kreislaufwirtschaft an einer Müllstrategie auszurichten, Prioritäten in der Müllvermeidung und im Recycling zu setzen – und dies mit einer landesweiten Bedarfs- und Kapazitätsplanung für Abfallanlagen zu verbinden.

Es ist auch richtig, die Strategie der Abfallautarkie zu verfolgen und nicht nur die verantwortlichen Kommunen und Verbände selbst, sondern auch Umweltorganisationen einzubeziehen. Aber diese Diskussion kann nicht in diesem Antrag geführt werden, sondern sie gehört unter den Gesamtbegriff einer nachhaltigen und transparenten Kreislaufwirtschaft als Leitbild in ein neues Abfallgesetz.

Das Abfallgesetz Baden-Württembergs ist uns bereits einen großen Schritt voraus, denn darin steht, dass die Ziele des Gesetzes die Weiterentwicklung der ressourcenschonenden und abfallarmen Kreislaufwirtschaft und die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen sind und diese Ziele insbesondere einer ressourcenschonenden, schadstoff- und abfallarmen Produktgestaltung und Produktion, der anlageninternen Kreislaufführung von Stoffen, der Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte, der Wiederverwendung von Produkten und Stoffen und dem bevorzugten Einsatz nachwachsender Rohstoffe dienen und jede Person durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der ressourcenschonenden und abfallarmen Kreislaufwirtschaft beitragen solle.

Zu trennen ist diese Diskussion um eine zukunftsfähige und nachhaltige Abfallwirtschaft von finanziellen Anreizen zur Einführung und Etablierung innovativer Geschäftsmodelle für Kommunen, Initiativen und kleinen und mittelständischen Unternehmen. Allein die Innovation in diesem Bereich kann pauschal keine Förderung begründen. Hierzu bedarf es einer Kopplung mit dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und nicht allein der Ausrichtung an Ökodesign, Reparaturzentren oder Secondhand-Netzwerken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN! Das ist für mich einfach zu kurz gegriffen. Ich halte auch den Vorstoß im Bundesrat für die Änderung des Verpackungsgesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für verfehlt. Baden-Württemberg hat es uns doch vorgemacht, dass wir im bestehenden gesetzlichen Rahmen eine landeseigene nachhaltige Kreislaufwirtschaftsstrategie entwickeln können.

Die Basis hierfür könnte die Fortsetzung der sächsischen Rohstoffstrategie sein, die Anreize setzen könnte. Dazu sollte zumindest noch einmal ein Versuch zur Erstellung einer Sekundärrohstoffpotenzialstudie unternommen

werden oder sollten anspruchsvolle Recyclingquoten festgeschrieben werden.

Ich zitiere daher aus meiner Rede vom 16. März 2017: „In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 6/5764 … wurde auf die Frage, wie es um den mit 65 % vorgegebenen Erfüllungsgrad der in § 14 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufgezählten quantitativen Vorgabe zur Wiederverwendung und dem Recycling, zum Beispiel von Siedlungsabfällen in Sachsen, aussieht, vom Umweltminister geschrieben: ,Der spätestens ab 1. Januar 2020 zu erreichende Erfüllungsgrad der vorgegebenen quantitativen Vorgaben wurde bisher für den Freistaat Sachsen nicht ermittelt.‘“ Ich befürchte, der Stand ist auch heute noch so.

Der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechts gibt uns als Parlamentariern die Möglichkeit, uns mit unseren Ideen einzubringen und Sachverständige aus allen betroffenen Bereichen zu hören. Dazu gehören auch viele Inhalte aus diesem Antrag. Dieser Diskussion über eine zukunftsfähige Abfallstrategie müssen wir uns auf breiter Basis stellen, um im Nachgang bei den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen eine Akzeptanz dieser Ziele zu erreichen.

Sie hier jetzt als Antrag zu beschließen wird der Dimension und Bedeutung meines Erachtens nicht gerecht. An Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, kann ich nur die Bitte richten, sich wirklich ernsthaft mit dem Thema einer nachhaltigen Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu beschäftigen. Der jetzige von der Staatsregierung eingebrachte Entwurf wird dem bei Weitem nicht gerecht. Bei dem Antrag der GRÜNEN wird sich unsere Fraktion enthalten.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Herr Kollege Winkler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich einigen Punkten des Antrags der Fraktion der GRÜNEN Sympathie entgegenbringen kann, so stört mich doch der Subtext, der in diesem Antrag förmlich mitschwingt. Zero Waste ist das oberste Ziel einer fünfstufigen Abfallhierarchie, auf das wir grundsätzlich zusteuern sollen.

Wenn wir aber einmal zurückschauen, wo wir vor 30 Jahren standen – und zwar nicht nur hier in Sachsen bzw. in den Ostländern, sondern in ganz Deutschland, damals mit einem ganz anderen Umwelt- und Abfallbewusstsein –, können wir schon sagen, dass wir einen guten Wandel vollzogen und umgesteuert haben. Kreislaufwirtschaft ist in Deutschland und damit auch in Sachsen angekommen. Ob sie nachhaltig ist, wird sich noch zeigen.

Wir haben in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hohe Sammel- und Recyclingquoten. Unsere Entsorgungswirtschaft ist in vielen Bereichen weltweit Technologieführer. Aber natürlich gibt es keinen Grund, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen; darin sind wir uns, denke ich, alle einig. Sammel- und Recyclingquoten müssen weiterhin stetig erhöht werden.

Dieser Prozess des Umsteuerns in den letzten drei Jahrzehnten ist ein Prozess der gemeinsamen Politik – in der Gesellschaft und mit der Wirtschaft. Wir leben und handeln in einem ganz anderen Bewusstsein. Das fängt schon bei ganz kleinen Dingen an. Ich nenne bloß einige Beispiele wie Coffee to go in Mehrwegbechern oder Tausch-, Verschenk- und Reparaturbörsen, die immer beliebter werden, im Übrigen oft mit großer Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger. Supermarktketten bieten immer mehr Obst und Gemüse unverpackt an. Das reicht bis hin zur Mülltrennung, Aufarbeitung und Wiederverwertung.

Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass wir den Weg von einer reinen Abfallwirtschaft hin zu einer tatsächlichen Kreislaufwirtschaft geschafft haben. Das bedeutet nicht, dass alles perfekt ist, mitnichten. Dazu sind in den nächsten Jahren noch sehr viele Innovationen und damit auch Investitionen notwendig. Innovationen und Investitionen in Forschung, Entwicklung und Wirtschaft sollten wir als Freistaat natürlich fördern; auch darin sind wir uns, denke ich, wieder einig. Ein Beispiel ist schon genannt worden: Die Bergakademie Freiberg widmet sich mit einem Forschungsprojekt dem Kunststoffmüll; davon haben Sie schon gehört.

Auch Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Eine Steigerung der Ressourceneffizienz sichert soziale Gerechtigkeit, schafft Arbeitsplätze und fördert den Wettbewerb der deutschen Wirtschaft. Künftig gilt es, Alternativen wie Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme zu etablieren, um Abfälle zu vermeiden und mehr Wertstoffe im Kreislauf zu halten.

Ja, man kann sagen, dass es den Begriff einer „Landesstrategie Abfall“ bzw. einer entsprechenden Kreislaufwirtschaft nicht gibt. Es gibt aber den Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen. Darin sind Ziele und Maßnahmen definiert. Diese Ziele orientieren sich an der fünfstufigen Abfallhierarchie. Vielleicht kann man sagen, dass dies an der einen oder anderen Stelle noch nicht ambitioniert oder innovativ genug ist. Vielleicht kann man auch sagen, dass wir unsere Kenntnisse über Stoffströme erweitern sollten. Was wir aber nicht sagen sollten, ist, dass wir ein Umsteuern brauchen. Das gilt auch mit Blick auf eine andere Ebene: Vor Ort in den Zweckverbänden und Kommunen werden, aufbauend auf den gesetzlichen Vorgaben, eigene Wirtschaftsentwicklungskonzepte erstellt. Diese werden von sehr vielen öffentlich-rechtlichen Trägern mit großem Engagement umgesetzt.

Noch ein paar Worte zur Autarkieverordnung. Sicherlich ist bekannt, dass die SPD-Fraktion dieses Thema in der

letzten Legislaturperiode ebenfalls besetzt und angesprochen hat und zur Umsetzung vorschlug. Daraus können Sie ableiten, dass wir diesem Ansinnen nach dem Vorbild Baden-Württembergs grundsätzlich nicht abgeneigt sind. Wir werden diesen Punkt heute aber ablehnen, da es einerseits in der Koalition und selbst in der Fraktion dafür keine Mehrheit bzw. verschiedene Meinungen gibt. Andererseits müssen bei der Diskussion dieser Frage viele Aspekte einbezogen werden, vor allem die Belange der kommunalen Familie, der Wirtschaft, der Wirtschaftlichkeit und der vorhandenen Ressourcen.

Zu Ihrem Ansinnen einer Bundesratsinitiative noch einige Worte zum Schluss. Sie werden sich noch an die Diskussion über die ursprünglich geplante Gleichwertigkeitsklausel in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erinnern können. Das war ein langes und hartes Ringen um einen Kompromiss. Erst über den Vermittlungsausschuss ist es gelungen, die Stellung der Kommunen tatsächlich zu stärken. Auch beim Verpackungsgesetz gab es ein hartes Ringen um einen Kompromiss. Die Kommunen erhalten durch das Verpackungsgesetz mehr Einfluss und mehr Steuerungsmöglichkeiten bei der Verpackungsentsorgung, als sie bisher hatten. Nur die Kommunen können in Zukunft Vorgaben über die Art des Sammelsystems machen und entscheiden, wann und wie oft abgeholt wird.

Insofern ist es für uns als Koalitionspartner unter diesen Gegebenheiten unrealistisch, dem Begehren einer Bundesratsinitiative zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion GRÜNE, bei einigen Sympathien für Teile Ihres Antrags wird das unterschwellig negative Bild, das Sie zeichnen, der Realität nicht gerecht. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das war Herr Kollege Winkler, Fraktion der SPD. Jetzt spricht Herr Beger für die Fraktion der AfD.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal dürfen wir uns dank der GRÜNEN um globale Probleme der gesamten Welt kümmern: um Müll und dessen Vermeidung. Wir alle kennen die Bilder von Fischen, die sich in Plastikringen verfangen und ertrinken, oder von Walen, die mehrere Plastiktüten fressen und verhungern.

Das sind zweifelsohne Probleme, die es anzupacken gilt. Ob aber dieses Hohe Haus der richtige Ort dafür ist, darf bezweifelt werden.

Liebe GRÜNE, Deutschland und Sachsen sind wieder einmal Weltspitze, wenn es um die Verwertung von Abfällen geht. Innerhalb der EU hat Deutschland mit Abstand die höchste Quote an recycelten und biologisch kompostierten Haushaltsabfällen, nämlich ganze 66 %. Im Gegensatz zu unseren süd- und südosteuropäischen EUNachbarn gibt es bei uns kaum Mülldeponien, die in

hohem Maße die Umwelt schädigen könnten. Nur 1 % der Abfälle in Deutschland wird deponiert. Damit erfüllen wir die für die EU normierten Abfallzielquoten von mindestens 55 % Recycling und Kompostierung bis 2025 und weniger als 10 % Deponierung bis 2035.

Wenn man den Blick auf die einzelnen Bundesländer richtet, wird deutlich, dass Sachsen nach Baden-Württemberg das Bundesland mit dem geringsten Anfall von Haus- und Sperrmüll ist. In Sachsen produziert jeder Einwohner statistisch gesehen 150 Kilogramm Müll pro Jahr; in Baden-Württemberg sind es nur 10 Kilogramm weniger pro Einwohner.

Der Bundesdurchschnitt liegt bei 188 Kilogramm pro Jahr und Einwohner. Um einmal die Dimension zu verdeutlichen: Berlin hat nur etwa 500 000 Einwohner weniger als Sachsen und schafft es auf ganze 248 Kilogramm Müll pro Einwohner jedes Jahr, also 65 % mehr als ein sächsischer Bürger. Getoppt wird das Ganze dann noch vom Schlusslicht Hamburg mit unfassbaren 274 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Und wir reden hier ernsthaft über eine Null-Müll-Landesstrategie für Sachsen?

Wenn Sie sich ernsthaft für den Umweltschutz und für die Vermeidung von Müll, insbesondere von Verpackungsmüll, einsetzen wollen, dann setzen Sie doch dort an, wo es angebracht ist, nämlich im EU-Parlament. Die Verbraucher sind genervt von den unzähligen Mehrfachverpackungen und Lebensmitteln – Plastik hier, Folie da und noch ein Karton drumherum. Die Vorgaben für diesen abfallwirtschaftlichen Irrsinn kommen mal wieder von unseren Eurokraten aus Brüssel und Straßburg und werden vom Bund entsprechend umgesetzt.

Umgehen können das die Verbraucher nur, wenn sie sogenannte verpackungsfreie Läden aufsuchen. Das sind Läden, in denen man die Waren in mitgebrachte Tupperdosen oder Flaschen abfüllen kann, anstatt neue Plastikverpackungen erwerben zu müssen. Die Anzahl der Läden mit diesem Konzept ist in Sachsen mit einer Hand abzählbar. Daran ist aber nicht die Politik schuld, sondern der Markt. Veränderungen können hier nur an zwei Fronten bewirkt werden. Zum einen entscheidet der Verbraucher, wo, was und wie er einkauft, und zum anderen müssen die notwendigen Impulse vom Gesetzgeber kommen. Die Kompetenz für diesen Verpackungsirrsinn hat sich wie immer die EU geholt, also gilt es, dort anzusetzen und nicht hier im Sächsischen Landtag.

Deshalb werden wir uns bei dem Antrag auch enthalten.