Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Vor allem Musikschulen im ländlichen Raum haben gerade damit zu kämpfen, dass es immer schwieriger wird, geeignete und qualifizierte Honorarkräfte für die Unterrichtseinheiten zu finden.

Deshalb das dritte Ziel. Es bestehen stabile Kooperationen in Partnerschaften im Netzwerk von Schule, Jugend und Kultur. Ein Eckpfeiler für die Vernetzung in der Trias von Schule, Jugend und Kultur bilden die Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung“ in den acht Kulturräumen. Sie haben die Aufgabe, als Koordinierungsstellen zwischen den Kultureinrichtungen bzw. auch einzelnen Künstlerinnen und Künstlern einerseits und der Struktur der Schulverwaltung, den Schulen und Bildungseinrichtungen andererseits und drittens den Kindern und Jugendlichen selbst zu wirken. Daneben werden auch eigene Projekte durch diese Netzwerkstellen in den Kulturräumen initiiert und Kleinstprojekte direkt vor Ort gefördert, also nicht über ein langes Antragsverfahren.

Die Erfahrungen der teilweise bereits aus der Modellphase herauskommenden seit zehn Jahren arbeitenden Netzwerkstellen haben gezeigt, dass sich diese insbesondere durch eine hohe Wirkungsbreite und vor allem im ländlichen Raum auszeichnen. Dem aktuellen Haushaltsentwurf der Regierung folgend sollen für die Förderung dieser Netzwerkstellen, sofern der Landtag es beschließt, ab 2019 annähernd doppelt so viele Mittel zur Verfügung stehen, neben der Stärkung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung als zentrale Strukturen in den Kulturräumen. Das unterscheidet uns auch von allen anderen Bundesländern, wenn zukünftig langfristige Kooperationen zwischen den schulischen Einrichtungen und den Kulturakteuren entstehen und dann auch bestehen bleiben sollen.

Seit nunmehr neun Jahren gibt es für ein solch langfristiges Kooperationsprojekt ein herausragendes Beispiel in Sachsen. Das ist die Kulturschule in Hoyerswerda. In der Startphase im Schuljahr 2009/2010 wurde es durch Mittel des SMWK unterstützt und wird seit 2012 ohne weitere Fördermittel betrieben und weiterentwickelt. Künftig sollen Schulen im Rahmen deren selbstständiger Schulentwicklung verstärkt dazu angehalten werden, solche Kooperationen mit Kulturpartnern einzugehen. Gerade das Ganztagsschulprogramm bietet dazu zahlreiche Möglichkeiten.

Ein Mittel dazu kann auch das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ sein. Seit diesem Jahr gibt es zur Stärkung der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung auch die Servicestelle, wie sie von den Akteuren „Kultur macht stark“ gewünscht wurde. Allein in der ersten Förderperiode von 2013 bis 2017 sind durch dieses Bundesprogramm mehr als 10,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Durch

führung von Projekten der kulturellen Bildung nach Sachsen geflossen. Mit dem Start der Servicestelle sollen nun noch mehr sächsische Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren von diesem Programm profitieren.

Ein wichtiger Ansatzpunkt dieses Bundesprogramms ist, und deshalb lohnt es sich, das zu fördern: Zur Durchführung dieses Projektes sollen drei Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen zusammenwirken: Bildung, Jugend und Kultur. Diese Bündnisse sind darauf angelegt, auch nach Abschluss des Kernprojekts weiter zu bestehen. Sie müssen bei der Projektantragstellung auch die Nachhaltigkeit nachweisen. Dies ist Teil der Landesstrategie des Freistaates Sachsen.

Damit zum vierten Leitziel. Das Angebot der kulturellen Kinder- und Jugendbildung im Freistaat Sachsen hat eine hohe Qualität. Um dies zu erreichen, ist zuallererst eine Verständigung auf einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für Angebote der kulturellen Bildung in Sachsen notwendig; denn es gibt nicht nur Theater und Orchester, sondern natürlich auch die kleinen soziokulturellen Einrichtungen. Dies soll bis zum Jahr 2020 gemeinsam mit den Akteuren aus der Praxis geschehen.

Zur Sichtbarmachung von Angeboten der kulturellen Bildung mit einer hohen Qualität habe ich mich entschieden, alle zwei Jahre einen sächsischen Preis für Kunst und Demografie auszuloben. Das ist quasi unser Preis für kulturelle Bildung. Dieser stand in seiner ersten Durchführung im Jahr 2017 unter dem Motto „Kultur lebt Demokratie“. Damals hatten wir 84 Einreichungen gleich beim Start. Dieser große Anklang zeigt sehr deutlich die hohe Bedeutung der kulturellen Bildung und auch die Bedeutung so eines Preises, das sichtbar zu machen. In diesem Jahr steht der Preis unter dem Titel „KunstZeitAlter“ für ein Projekt, das bereits ausgelobt wurde, das Soziokulturelle Zentrum „Geyserhaus“ in Leipzig. Dabei geht es jetzt um das Thema Familie und kulturelle Leitbilder. Die Umsetzung erfolgt im Laufe dieses Jahres, und wir werden sehen, wie dieses Projekt sich gestaltet.

Doch was ist die Grundlage für hochwertige Arbeit? Das Vorhandensein von entsprechenden Fachkräften. So formuliert das fünfte Leitziel für die Sächsische Landesstrategie zur Stärkung der kulturellen Bildung: „Der Freistaat sichert die qualifizierte Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, welche Angebote der kulturellen Kinder- und Jugendbildung realisieren.“ Sowohl pädagogische Fachkräfte als auch Fachkräfte aus dem Kunst- und Kulturbereich sollen in Aus- und Fortbildung die große Bedeutung von Angeboten kultureller Bildung und entsprechende fachliche Methoden vermittelt bekommen. Das ist eine Lücke, die wir heute haben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles von dem, was ich gerade geschildert habe, konnten wir in den letzten Jahren bereits auf den Weg bringen, aber mindestens genauso vieles liegt noch vor uns, wenn wir uns die 40 Maßnahmen ansehen. Ich sage Ihnen ganz offen: Das kostet natürlich auch Geld, denn auch kulturelle Bildung

kostet nun einmal Geld, aber sie ist mehr wert als das Geld. Sie schafft gesellschaftlichen Mehrwert. Eine Basis für die vielen positiven Entwicklungen bei der kulturellen Bildung der letzten Jahre ist, dass die verfügbaren Haushaltsmittel seit Beginn der Legislaturperiode dank der Priorisierung auch der Koalition – denn Kultur war der erste Punkt im Koalitionsvertrag – in dieser Legislaturperiode signifikant gestiegen sind.

Hinzu kommt, dass mit der Stärkung der Kulturräume auch die kulturelle Bildung gerade in den ländlichen Räumen gestärkt werden konnte. Kein Kind, kein Jugendlicher im ländlichen Raum soll kulturell abgehängt sein, denn sie haben die gleichen Ansprüche und Rechte auf Bildung wie die Kinder und Jugendlichen in den Großstädten.

An die Kolleginnen und Kollegen des Kultus-, Sozial- und Integrationsministeriums, natürlich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus, möchte ich an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank für die Erstellung dieses Konzeptes sagen. Darüber hinaus danke ich aber auch den Jugendlichen aus dem Jugenddialog sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Vielzahl der Kulturräume, der Netzwerkstellen, des Landesamtes für Schule und Bildung, der Landeskulturverbände, der Migrationsselbstorganisation – um nur einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesen zwei Jahren zu nennen.

Jetzt geht es um die weitere konkrete Umsetzung. Wir stärken damit im wahrsten Sinne des Wortes der Zukunft den Rücken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Ich danke der Frau Staatsministerin. – Wir kommen zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden festgelegt: für die CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 16 Minuten, AfD 12 Minuten, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12 Minuten und die fraktionslosen Abgeordneten je 1,5 Minuten.

Die Reihenfolge in der ersten Runde ist wie folgt: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, außerdem von den Fraktionslosen Frau Kollegin Muster, Herr Kollege Wurlitzer und Frau Kollegin Kersten. Wir beginnen mit der Fraktion DIE LINKE, und das Wort ergreift Herr Kollege Sodann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Wichtigkeit der kulturellen Bildung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Toleranz, für Empathiefähigkeit, besonders in der heutigen Zeit, der Ausbildung von Kreativität, der Persönlichkeitsentwicklung, des solidarischen Handelns bis hin zum Selbstwertgefühl haben wir schon einiges gehört und sehr oft darüber in diesem Hause gesprochen – genauso wie Sie in den ersten sechs Seiten Ihres landesweiten Konzeptes zur kulturellen

Kinder- und Jugendbildung eine Einleitung in selbiges geben, welches das vielfach Gesagte noch einmal wiederholt, ohne wirklich Lust auf das Weiterlesen zu machen.

Es bleibt dabei: Der Begriff der kulturellen Bildung ist groß, so dehnbar in alle Himmelsrichtungen, die Inhalte so vielfältig. Von Musik, klassisch, modern, komponiert, gesungen – allein oder im Chor –, über die darstellenden Künste von Schauspiel, Regie und Tanz zur Literatur – geschrieben oder rezitiert – bis zu den bildenden Künsten – vom Töpfern bis zum Malen –, um nur einiges zu nennen. Die Orte sind divers – vom Kindergarten bis zur Schule, über die Vereine, Verbände, die soziokulturellen Zentren, offene Freizeittreffs, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Museen, Theater, Orchesterhäuser, Bibliotheken, den Hort usw. Die handelnden Personen sind so zahlreich – Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen; und die Förderer sind mannigfaltig – da sind die Kommunen, die Kulturräume, die Kulturstiftung und die vier federführend verantwortlichen Ministerien des Kultus, des Sozialen, der Gleichstellung und der Wissenschaft und Kunst.

All diese Akteurinnen und Akteure, Orte und Möglichkeiten soll das vorliegende Konzept nun zusammenführen. Die Idee dazu entspringt Ihrem Ministerium, sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Stange. Im Jahr 2008 wurde dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, doch dann geschah erst einmal fünf Jahre lang nichts. Wahrscheinlich gab es einen Regierungswechsel und – ach – nun liegt es nach zehn Jahren Arbeitsgruppe, 37 Sitzungen später und einem erneuten Regierungswechsel im Form von 19 Seiten endlich auf dem Tisch.

Auch wir sind dem Ansinnen, solch ein Konzept zu erstellen, gefolgt und haben in der Debatte im Jahr 2015 Ihrem Antrag dazu zugestimmt. Auch wird es die Vereine und Verbände in diesem Land wahrscheinlich freuen, dass sie nun endlich etwas in den Händen halten, womit sie versuchen können zu arbeiten, womit sie versuchen können auch einzufordern. Uns freut es auch, dass Themen wie die interkulturelle Bildung, die Problematik der Honorierung von Kulturschaffenden, welche im Antrag der CDU/SPD-Koalition zur Stärkung der Kulturellen Bildung noch nicht beschrieben waren, jedoch in der Debatte von uns benannt worden sind, in das Konzept Einzug gehalten haben. Leider wurden die Vereinfachung und die Vereinheitlichung von Förderrichtlinien und -kriterien nicht berücksichtigt.

Wenn Sie nun, sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Stange, davon reden, dass auch die Kinder und Jugendlichen in den ländlichen Regionen Kulturzentren, Theater, Museen ohne Benachteiligungen erreichen sollen, dass Sie einsehen, dass im ländlichen Raum ein Gefühl des Abgehängtseins und der Perspektivlosigkeit entstanden ist, wenn dort den Kindern die kulturelle Teilhabe schwieriger gelingt als in den urbanen Zentren, weil Nahverkehrsanbindungen fehlen, Mobilität dadurch höhere Kosten verursacht, und wenn Sie dann zum

Schluss noch sagen: Das muss ein Ende haben!, kann ich Ihnen, der Staatsregierung und der Regierungskoalition, zu dieser Erkenntnis nur gratulieren.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Aber ich muss Ihnen auch sagen, dass Sie die Kulturräume, welchen Sie jetzt eine Schlüsselrolle zur Umsetzung Ihres Konzepts zukommen lassen, seit 2005 sträflich vernachlässigt haben, sie in ihren Strukturen alleingelassen haben. Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die Kulturräume mit Aufgaben überfrachtet sind, dass der finanzielle Ausgleich seitens des Landes nicht Schritt hält mit der Lohnentwicklung, nicht Schritt hält mit den Herausforderungen des demografischen Wandels und auch des demokratischen Wandels in unserem Lande.

Seit dem Jahr 2014 sind Sie nun stets bemüht, in jeden Doppelhaushalt eine Geldspritze hineinzugeben, welche doch in aller Regelmäßigkeit verpufft. Das große Rad auf dem Gebiet der Kunst und Kultur, auf dem Gebiet des Kulturraumgesetzes, haben Sie auch in dieser Legislatur nicht gedreht. Leider! Vielleicht setzen Sie nun zum Ende der Legislatur Ihre Hoffnung, es doch noch drehen zu können, auf dieses von Ihnen vorgelegte Konzept. Aber auch hier muss ich Sie enttäuschen.

Denn es ist weder strukturell noch finanziell so untersetzt, dass man auch nur erahnen könnte, wie all Ihre Pläne umgesetzt werden sollen bzw. können. Was bedeutet zum Beispiel das Mittlerziel 4.1.1, laufende Nummer 1 „Die Angebote der Kultureinrichtungen im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei“ praktisch? Meinen Sie damit nur die Projekte der kulturellen Bildung, die als solche ausdrücklich gefördert werden und dann kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen? Das hieße doch im Umkehrschluss: Alle anderen, die kulturelle Bildung betreiben, zum Beispiel die Theater und Orchester in diesem Land, betreiben eigentlich keine kulturelle Bildung, weil sie Eintritt nehmen müssen. Oder heißt es, dass die Theater und Orchester, welche jetzt ihren Wirkungsgrad aufgrund der Theaterpaktmittel hin zu mehr kultureller Bildung vergrößern müssen, dürfen dann keinen Eintritt mehr nehmen? Ein Theaterbesuch in Görlitz in der Reihe „Junge Konzerte“ kostet für Kinder 4 Euro Eintritt. Ist das dann keine kulturelle Bildung?

Wenn Sie zu Beginn Ihres Konzeptes mit dem geweiteten Kulturbegriff arbeiten, müssen Sie ihn vor diesem Punkt wieder stark einengen. Wenn Sie es ernst meinten mit dem Begriff der Kostenfreiheit, sollten Sie als erste Maßnahme Ihren Antrag zur Gewährung einer Zuwendung gemäß Förderrichtlinie kulturelle Bildung schnellstens überarbeiten. Denn in diesem werden noch Eigenmittel des Antragstellers und vor allem Einnahmen aus der Maßnahme gefordert.

Sie haben vorhin gesagt, dass in Zukunft alle Orte der kulturellen Bildung für die Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre kostenlos sein sollen – ja, sollen. Das klingt alles sehr schön. Aber, wie?

Dann kommen wir zum nächsten Punkt: In der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler musisch-künstlerische Fähigkeiten entwickeln. Wollen Sie das etwa damit erreichen, dass Sie Unterrichtsstunden kürzen und die kulturelle Bildung weiter in die Ganztagsangebote verlagern, und am Ende können jedoch nur die Kinder teilnehmen, die schon musische Interessen haben, aber nicht alle?

Wollen Sie damit erreichen, dass schon heute in der Grundschule der Musik- und Kunstunterricht zu 60 % nicht von Fachlehrerinnen und -lehrern erteilt wird? Wie stellen Sie sich die Realisierung Ihres Mittlerzieles vor, wonach in den Kommunen bis 2022 geeignete Räume und Orte in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen für Angebote kultureller Kinder- und Jugendbildung zur Verfügung stehen sollen, wenn Jugendzentren in den Kommunen geschlossen werden, sei es, weil die Kommunen die Räumlichkeiten für andere; aus ihrer Sicht nützlichere Dinge brauchen, sei es, weil zu wenig Kinder und Jugendliche sie nutzen oder weil schlichtweg das Geld fehlt?

Was ist mit der Aussage, Ganztagsangebote seien angemessen finanziert? Dies sind sie eben nicht. Wenn Sie jetzt auch noch den Sport teilweise in den GTA-Bereich auslagern, dann reichen auch nicht die jetzt geplanten Mittelerhöhungen im Doppelhaushalt. Wir haben in Sachsen über 1 300 Schulen mit Ganztagsangeboten. Die derzeitigen Mittel reichen aber gerade für zwei offene Angebote in der Woche für jeden Schüler, für jede Schülerin aus. Federführend in diesem Punkt wie auch in der interministeriellen Arbeitsgruppe ist das Staatsministerium für Kultus, welches aber noch nicht einmal selbst über eine eigene Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“ verfügt; das muss man sich doch einmal überlegen und auf der Zunge zergehen lassen.

(Beifall bei den LINKEN)

Wie erklären Sie mir die Aussage, in den Ausbildungs- und Studiengängen für pädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher würden Intentionen kultureller Kinder- und Jugendbildung vermittelt, wenn doch 90 % der Ausbildung an privaten Schulen erfolgt, auf die Sie gar keinen Einfluss haben, geschweige denn wissen, nach welchem Qualitätsstandard da unterrichtet wird?

(Aline Fiedler, CDU: Bildungsplan!)

Aber Sie kommen doch gar nicht in die Schulen hinein. Soweit ich weiß, haben Sie noch nicht – –

(Aline Fiedler, CDU: Sie haben gerade über Kita-Erzieherinnen und -Erzieher geredet!)

Wir sprechen über Erzieherinnen und Erzieher, und momentan bezahlen sie ihre Ausbildung noch selbst.

Ganz groß ist das Mittlerziel 4.2.1, laufende Nummer 4: „Bei der Förderung von Angeboten zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung wird berücksichtigt, dass Kindheit und Jugend jeweils eigenständige Lebensphasen sind.“ Was für eine konzeptionelle Erkenntnis!

Weiter im Text: „Akteure, welche Angebote kultureller Kinder- und Jugendbildung im Rahmen von durch die Staatsregierung unmittelbar initiierten bzw. konzipierten Programmen realisieren, werden angemessen entlohnt bzw. finanziert.“ – Das halte ich schon für ein wenig frech. Was ist denn mit den anderen in der kulturellen Bildung Tätigen? Haben sie kein Anrecht auf Bezahlung? Sie erwähnten 35 Euro. Aber wie sollen sie es denn leisten?

So könnte man fortfahren und fast jede einzelne Maßnahme hinterfragen. Das ist kein Konzept, sondern ein Wunschkonzert. Nichts, aber auch gar nichts deutet auf realistische Untersetztheit hin. Sicherlich, es sind viele löbliche Ziele, von denen auch mir etliche gefallen, aber von deren Machbarkeit und Umsetzung kein Wort.

In der Medieninformation zum landesweiten Konzept heben Sie hervor, Frau Staatsministerin Dr. Stange, ebenso in Ihrer Rede, dass für die Förderung von Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung jährlich über 7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, 6 Millionen davon allein für die Musikschulen, darin sind jedoch auch die Mittel für das Programm „Jedem Kind sein Instrument“ von 425 00 Euro enthalten. Es ist also nichts mit 6 Millionen für die Musikschulen.

(Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange: Doch!)

Es verbleibt nach Adam Ries noch 1 Million Euro zur Förderung von Projekten der kulturellen Bildung. Diese werden jedoch durch 300 000 Euro für Mobilitätsprojekte im ländlichen Raum und 210 000 Euro zum Unterhalt der Netzwerkstellen in den Kulturräumen geschmälert.

(Aline Fiedler, CDU: Das ist doch auch kulturelle Bildung!)

Schauen wir doch einmal nach. – Für Projekte der kulturellen Bildung, für einzelne.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Ist das keine kulturelle Bildung?)

Hören Sie doch erst einmal weiter zu. – Punkt 1: Schauen wir doch einmal, wie weit wir da in der Vergangenheit gekommen sind. Die Musikschulen sind in Ihrem Konzept der 40 Punkte als – ich zitiere – „öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtungen, die Elemente der außerschulischen Jugendbildung, der schulischen Bildung, der kulturellen Bildung und der musischen Erziehung in sich vereinen“ ausgewiesen. Das klingt, als käme den Musikschulen in diesem Land ebenso eine Schlüsselposition für die kulturelle Bildung und für die Umsetzung Ihres Konzeptes zu.