Deshalb ist es gut und richtig, dass nunmehr – wenn auch spät – die Regierungskoalition im Bund sowohl in Sachen Öffentlichkeitsarbeit als auch mit einem Antrag für das Plenum des Deutschen Bundestages nachlegt.
(Petra Zais, GRÜNE: Im April 2018 ist das diskutiert worden! – Carsten Hütter, AfD: Von wem war der Antrag?)
Nein, es wird einen Antrag für das Plenum im Dezember geben. Es gibt einen Antrag der AfD für morgen.
Es ist grundsätzlich auch gut, dass wir heute zu diesem Thema debattieren. Ich stelle mir allerdings die Frage, ob es angesichts der noch ausstehenden Debatten im Bund tatsächlich sinnvoll ist, die Diskussion in diesem Hohen Hause heute schon abzuschließen.
In jedem Fall sollten wir uns aber um eine sachliche, an Fakten orientierte Debatte bemühen. Diesem Anspruch ist die AfD, wie wir es leider schon gewöhnt sind, nicht gerecht geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle haben seit 2015 erlebt, was es bedeutet, wenn Migrationsbewegungen ungesteuert stattfinden. Eingedenk dessen sollte doch wohl dem Letzten klargeworden sein, dass wir uns dieses Themas insbesondere auch auf internationaler Ebene annehmen müssen. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Pakt soll den politischen Rahmen für Vereinbarungen mit den Herkunftsländern zur Eindämmung der illegalen Migration bilden. Das ist das zentrale Ziel und nichts anderes.
Wenn man in die Details des Paktes geht, enthält der Text ohne Frage Formulierungen bzw. einige Akzente, mit denen auch wir Probleme haben.
Beispielsweise ist die Forderung nach einer positiven medialen Berichterstattung zum Thema Migration mindestens missverständlich.
Selbstverständlich ist auch festzustellen, dass Migration nicht per se etwas Gutes ist, wie es der Pakt suggeriert.
Arbeitsmigration ist dann gut, wenn sie sich an den Bedarfen unseres Arbeitsmarktes orientiert und klaren Regeln folgt.
Gleichwohl kann Migration für das Herkunftsland sehr problematisch sein, wenn gut ausgebildete Menschen das Land verlassen. Migration ist für das Zielland dann ein Problem, wenn eine Zuwanderung statt in den Arbeitsmarkt in die Sozialsysteme erfolgt und keine Integration stattfindet.
Es ist ganz klar, dass niemand das Recht hat, sich das Land herauszusuchen, in dem er leben möchte. Ein Menschenrecht auf Migration gibt es nicht, und ein solches wird durch den Migrationspakt auch nicht hergestellt, weder direkt noch durch die Hintertür.
Stichwort: Völkergewohnheitsrecht. Wir haben keine Befürchtungen, dass das passiert. Natürlich sind nicht wenige Formulierungen des UN-Migrationspakts wachsweich und laden zu Interpretationen ein. Aber jeder, der schon einmal Verhandlungen geführt hat, kann sich zumindest vage vorstellen, was es bedeutet, mehr als 190 Staaten, die allesamt ihre eigenen Interessen haben, unter einen Hut zu bringen. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie unterschiedlich die Bedingungen in den beteilig
ten Staaten sind, wird klar, warum auch Zielstellungen formuliert sind, für die es in Deutschland keinen Handlungsbedarf gibt, zum Beispiel wenn es um menschenwürdige Standards geht. Diese Vereinbarung soll eben auch von Staaten unterzeichnet werden, in denen die Situation von Migranten nach unseren Maßstäben erbärmlich ist. Dass sich dort etwas verbessert, ist doch auch zutiefst in unserem Interesse, damit sich diese Menschen nicht auf den Weg in unser Land machen.
Also noch einmal: Ein Papier, in dem sich mehr als 190 Staaten inhaltlich wiederfinden müssen, kann nicht zu 100 % die Situation eines einzelnen Staates abbilden. Aber wenn das die Forderung bzw. der Maßstab ist, wird es künftig keine internationalen Abkommen mehr geben.
Unabdingbar für meine Fraktion ist allerdings, dass unsere nationalen Souveränitätsrechte an keiner Stelle angetastet werden. Das gewährleistet der Pakt ganz ausdrücklich. Dass der Migrationspakt keinen Schaden anrichtet, wäre aber kein ausreichender Grund, eine Unterzeichnung zu befürworten. Der Migrationspakt hat – auch wenn es sich um ein rechtlich nicht bindendes Kooperationsabkommen handelt – eine wichtige Funktion. Er ist eine taugliche politische Grundlage, um bei der Eindämmung der illegalen Migration voranzukommen.
Herr Präsident, vielen Dank. Vielen Dank, Herr Anton. – Herr Anton, eine Frage: Sie haben gerade geäußert, dass der Migrationspakt die Migration eindämmen soll und dass zum anderen die Souveränität der einzelnen Staaten nicht angegriffen oder eingeschränkt wird.
Jetzt die Frage von mir: Was denken Sie, warum Amerika, Ungarn, Polen, Italien, Kroatien usw. diesen Pakt nicht unterschreiben wollen?
Es ist zwar immer schwierig, die Intentionen anderer Staaten zu bewerten, aber es gibt durchaus Stimmen, die nicht ganz zu Unrecht sagen, man kann in der Politik – und es ist dann schade, wenn es so ist – Getriebener einer Diskussion sein, die sich ein Stück weit von den Fakten verabschiedet hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Kollege Anton, folgende Frage: Sie haben eben ausgeführt, dass Sie den Pakt für ein taugliches Mittel halten, um die darin verankerten Ziele zu erreichen, zum Beispiel die Migration entweder auszuweiten –