Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der vielleicht nicht aufgerufen worden ist? – Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche die Sitzung wiederum für einige Minuten, bitte aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden

122 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Mit Ja stimmten

109 Abgeordnete, mit Nein 5 Abgeordnete, Enthaltungen gab es 8. Damit ist Herr Dr. Andreas Wahl als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Herr Dr. Andreas Wahl, nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Andreas Wahl: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit.

(Beifall des ganzen Hauses)

Auch hier gilt wieder, dass ich den Amtseid im Tagesordnungspunkt 3 abnehmen werde. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Wahl des Vertreters eines berufsrichterlichen Mitglieds

des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

Drucksache 6/13980, Wahlvorschlag der Staatsregierung (Ziffer 3)

Nachdem wir Herrn Dr. Andreas Wahl soeben mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt haben, ist ab diesem Zeitpunkt das gegenwärtige Amt von Herrn Dr. Wahl als Vertreter des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, Frau Simone Herberger, neu zu besetzen.

Unter Ziffer 3 der Drucksache 6/13980 liegt Ihnen auch dazu ein Wahlvorschlag der Staatsregierung vor. Vorgeschlagen zur Wahl als Vertreter des berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen, Simone Herberger, zum 1. Januar 2019 ist Herr Tom Herberger, Direktor des Amtsgerichts.

Meine Damen und Herren! Auch dieses Mal ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes i. V. m. § 67 der Geschäftsordnung die Wahl ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Herr Tom Herberger ist gewählt, wenn er die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags erhält. Das sind 84 Stimmen oder mehr.

Ich berufe zur Durchführung der Wahl wieder die bewährte folgende Wahlkommission: Herrn Colditz, CDU, als Leiter, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau RaetherLordieck, SPD, Herrn Wendt, AfD und Frau Meier, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte wiederum Herrn Kollegen Colditz, den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Ich beginne mit dem Namensaufruf zum dritten Wahlgang.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Ist jemand im Saal, der noch keinen Stimmzettel erhalten hat? – Befindet sich noch jemand von Ihnen im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht feststellen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.

Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Stimmenauszählung. Bitte bleiben Sie aber im Saal.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Ihre Plätze einzunehmen. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Vertreters eines berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vor. Abgegeben wurden 122 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein. Dem Wahlvorschlag haben 112 Abgeordnete zugestimmt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Einmal wurde mit Nein gestimmt, und neun Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Tom Herberger als Vertreter des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Simone Herberger

durch den Sächsischen Landtag gewählt. Herr Herberger, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Tom Herberger: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit.

Meine Damen und Herren, gemäß § 4 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes für stellvertretende Mitglieder. Der Amtseid hat folgenden Wortlaut: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Nun bitte ich Herrn Prof. Dr. Uwe Berlit, Herrn Dr. Andreas Wahl und Herrn Tom Herberger, in das Rund des Plenarsaals zu treten, und ich bitte alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich bitte Herrn Prof. Dr. Uwe Berlit, Herrn Dr. Andreas Wahl und Herrn Tom Herberger nacheinander vorzutreten und einzeln den Amtseid zu sprechen. Ich werde ihn zunächst in Gänze vorsprechen und Sie können danach die Beteuerung anfügen: „So wahr mir Gott helfe“.

Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Grundgesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Prof. Dr. Uwe Berlit: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewis

sen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Sehr geehrter Herr Dr. Andreas Wahl, Sie sind vorgetreten. Ich trage den Eid nochmals vor: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Dr. Andreas Wahl: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

(Beifall des ganzen Hauses)

Bitte, Herr

Tom Herberger. Ich verlese den Eid: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Tom Herberger: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Alles Gute für Ihre Arbeit!

(Beifall des ganzen Hauses – Der Ministerpräsident und der Fraktionsvorsitzende der LINKEN gratulieren den gewählten Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4