die eben nicht mehr Sicherheit in Europa bringen und die eben nicht mehr Vertrauen organisieren wird.
Es nimmt sicherlich nicht wunder, dass wir einer wie auch derzeit – damit haben Sie recht, Kollege Baumann-Hasske – mehr nebulösen Idee einer europäischen Armee nicht besonders freundlich gegenüberstehen können.
Wenn eine solche Armee tatsächlich geschaffen werden sollte, dann muss sie – dabei bin ich völlig bei Ihnen – natürlich unter den Parlamentsvorbehalt des Europäischen
Parlaments gestellt werden; es geht gar nicht anders. Das heißt auch, dass wir wahrscheinlich an die Verträge, an die europäischen Verträge, heran müssen, um dies auch zu gestalten.
Wenn eine solche europäische Armee überhaupt einen Sinn machen soll, dann müssen die Nationalstaaten logischerweise ihre kriegführende Fähigkeit als Nationalstaaten verlieren. Dann müssen selbstverständlich diese Nationalstaaten die Fähigkeit verlieren, militärische Alleingänge zu unternehmen, wie das zum Beispiel im Jahr 2003 mit dem Irakkrieg passiert ist. Nur so kann eine europäische Armee überhaupt einen Sinn machen. In diesem Sinne wollten wir die Aktuelle Debatte verstanden wissen.
Durch Herrn Kollegen Stange wurde die dritte Rederunde eröffnet. Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Kollege Dr. Meyer.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss jetzt auch noch einmal in diese dritte Runde gehen; denn, Herr Stange, Sie haben aus meiner Sicht unrecht, wenn Sie sagen, dass die Sicherung der europäischen Außengrenzen und die Verteidigungspolitik nichts miteinander zu tun hätten. Ich glaube schon, dass es etwas miteinander zu tun hat.
Ich denke auch, dass es unterschiedliche Fähigkeiten gibt, nämlich zum einen polizeiliche Fähigkeiten und zum anderen militärische Fähigkeiten, und dass es dahingehend auch unterschiedliche Eskalationsstufen gibt. Aus meiner Sicht ist es gerade wichtig, dass wir diese Außengrenzen sichern, damit es eben nicht dazu kommen muss, dass militärisch eingegriffen werden muss. Das will ich erst einmal klarstellen.
Sie haben aus meiner Sicht auch unrecht, wenn Sie sagen, dass uns die russische Politik an der Stelle ein Stück weit egal sein kann. So haben Sie es nicht ausgedrückt, aber dass Sie das, was dort gegenwärtig passiert, quasi alles gutgeheißen haben. Ich denke schon, dass wir an dieser Stelle als Europäische Union bisher eine klare gemeinsame Sprache gesprochen haben. Es ist auch richtig so, dass es so bleibt. Ich bleibe aber dabei, wir haben gegenwärtig sehr bewegte Zeiten weltweit.
Wenn wir uns jetzt darin „verkämpfen“, eine europäische Armee aufzustellen, und die nationalen Verteidigungsfähigkeiten quasi abschaffen, dann sind wir in einem Prozess, der aus meiner Sicht unsere gegenwärtige Bündnisfähigkeit betrifft. Ich habe es vorhin deutlich gemacht: In erster Linie ist für uns die NATO das Militärbündnis. Auf europäischer Ebene gibt es beispielsweise mit den European Battle Groups auch jetzt schon Instrumente, mit denen europäische Armeen in Krisenfällen unter Parlamentsvorbehalt gemeinsam in Einsätze gehen.
Und dabei möchte ich es an der Stelle belassen. Für uns ist wichtig, dass wir die Sicherheit in Europa für die
Menschen gewährleisten. Da spielt die Bundeswehr eine große Rolle, eine Bundeswehr, die eingebettet ist in multilaterale Korps, zum Beispiel die deutsch-französische Brigade, das Korps Nordost mit Polen, mit Dänemark gemeinsam, und darüber hinaus viele Übungen, die unter anderem auch in Sachsen auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz im Rahmen der Bündnisfähigkeit geleistet werden.
Das ist der richtige Weg: gemeinsam in der Europäischen Union mit nationalen Armeen. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Militärunion jetzt das anzustrebende Ziel ist, auch vor dem Hintergrund, dass wir gegenwärtig in Europa durchaus eine Spaltung wahrnehmen und eher dafür sorgen müssen, dass wieder der europäische gemeinsame Gedanke gestärkt wird. Wir haben gegenwärtig nicht die Zeiten, wo wir diese Stabilität haben, eine Militärunion in dem Maße voranzutreiben, wie Sie es hier beschrieben haben.
Gibt es nach Herrn Kollegen Meyer, CDU-Fraktion, weiteren Redebedarf in dieser dritten Runde oder darüber hinaus aus dem Plenum? – Das kann ich nicht feststellen. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Wöller.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich ergreife als Innenminister für die Staatsregierung zu einem außenpolitischen Thema das Wort. Wir haben in diesem Jahr der Opfer des Ersten Weltkriegs gedacht, der vor hundert Jahren zu Ende ging. Auf den Schlachtfeldern in Verdun und anderswo ist die Jugend Europas zu großen Teilen einem furchtbaren Abschlachten zum Opfer gefallen. Nächstes Jahr jährt sich der Beginn des Zweiten Weltkriegs zum 80. Mal. Diese beiden Urkatastrophen des 20. Jahrhunderts haben viel Leid über Deutschland, Europa und die Welt gebracht. Wenn in unserer Erinnerung die Menschen zurückblicken, dann hat das 20. Jahrhundert Licht, aber auch viel Schatten bereitgehalten.
Wir erkennen umso mehr: Frieden ist keine Selbstverständlichkeit, insbesondere Frieden in Europa ist ebenfalls keine Selbstverständlichkeit.
Der schwelende und jetzt zunehmend siedende Konflikt zwischen der Ukraine und Russland ist uns dabei nur eine deutliche Warnung. Aber auch in anderen Teilen der Welt nehmen Spannungen und Konflikte zu, nehmen religiöse Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg und Krieg zu. Da ist nicht nur die Spannung in der geostrategischen Region des südchinesischen Meers, das sind die Auseinandersetzungen auf der arabischen Halbinsel, die furchtbaren Bürgerkriege und Auseinandersetzungen in der SubSahara/Afrika, aber auch in unmittelbarer Nachbarschaft
Deshalb zu meinen, es genüge, sich eine rosarote Brille aufzusetzen und die Welt anzulächeln und davon auszugehen, sie lächelt zurück, das ist, meine Damen und Herren, ein Irrglaube. Deswegen gilt unser Einsatz dem Frieden nicht nur in Europa, sondern dem Frieden in der Welt, um noch einmal auf die Verfassungen des Freistaates Sachsen und auch der Bundesrepublik Deutschland zurückzukommen.
Was ist deshalb die Aufgabe von uns Europäern und der Europäischen Union? Eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, die diesem Ziel gerecht wird. Schon der Maastricht-Vertrag von 1992 hat festgelegt, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Bestandteil der Außen- und Sicherheitspolitik in Europa das Ziel der Europäischen Union sein muss. Warum? Weil bislang die Europäische Union in allen Friedenseinsätzen auf die NATO und die Vereinigten Staaten von Amerika angewiesen war. Wir sehen, und das hat auch die Debatte zum Ausdruck gebracht, wir können uns auf die Vereinigten Staaten von Amerika nicht naturgemäß verlassen, zumindest nicht allein verlassen.
Ich hätte es vor ein paar Jahren nicht für möglich gehalten, dass ein frisch gewählter amerikanischer Präsident die NATO als „Auslaufmodell“ bezeichnet und sich der chinesische Ministerpräsident auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos als Vorkämpfer des freien Welthandels ausgibt. Die Welt hat sich geändert, und die Welt ist mit Sicherheit kein ruhigerer und friedlicherer Ort geworden. Deswegen braucht Europa gemeinsame Anstrengungen. Auch das hat die Debatte gezeigt. Deshalb ist ein entscheidender Schritt auf diesem Weg zu einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik PESCO, Permanent Structured Cooperation, also die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit.
Das ist ein wichtiger Schritt, weil 25 von 28 EU-Staaten mitmachen, auch Nicht-NATO-Partner, und der eigentliche Wert dieser Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit. Vonseiten der Bundesrepublik Deutschland wird eine medizinische Einsatztruppe geleitet, es werden gemeinsame Logistikdrehscheiben entworfen und betrieben und auch ein militärisches Kompetenzzentrum für EUAusbildungsmissionen entworfen. Darüber hinaus kommt man in Forschung und Entwicklung zusammen oder um Verteidigungspolitik und Verteidigungsausgaben gemeinsam zu planen und umzusetzen und um teure Verteidigungsprojekte gemeinsam zu stemmen. Kollege Meyer hat hier richtigerweise darauf hingewiesen. Das wird auch kostengünstiger, und die Fähigkeiten und Wirkungen in Europa erhöhen sich.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik nichts Eigenständiges außerhalb der NATO sein muss, sondern sie ist und bleibt der europäische Pfeiler in der transatlantischen Allianz. Wir wollen Transatlantiker bleiben, aber wir wollen ebenso europäischer werden, weil wir in Europa für uns
Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Der französische Präsident Macron hat im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten die Idee einer europäischen Armee wiederbelebt. Sie ist ja nicht neu. Bereits zum 100. Jahrestag des Endes des Ersten Weltkrieges 1991 hat sie Helmut Kohl in die Debatte eingebracht. Sie wurde vom französischen Ministerpräsidenten Alain Juppé wieder aufgegriffen, dann wiederum von Wolfgang Schäuble, von Angela Merkel gemeinsam mit dem Außenminister Steinmeier und vom EU-Kommissionspräsidenten JeanClaude Juncker.
Der Weg ist weit, aber er muss von uns Europäern beschritten werden. Wichtig ist dabei, dass wir das gemeinsam mit unseren Partnern und Freunden in Europa tun. Bei dieser Gemeinsamkeit dürfen wir die berechtigten Ängste und Sorgen der Polen, der Mitteleuropäer, der Balten vor russischen Aggressionen, aber gleichermaßen
auch die Angst der Russischen Föderation vor Isolation nicht vergessen. Gerade Deutschland muss als Mittelmacht in der Mitte Europas seine diplomatische Kraft und Fähigkeit, seine wirtschaftliche und auch politische Kompetenz in die Waagschale werfen und dafür sorgen, dass innerhalb der EU, aber auch in Gesamteuropa dies dem Frieden dient. Hierzu ist der Freistaat Sachsen im Rahmen seiner Möglichkeiten und seiner Kompetenzen bereit.
Wir hörten gerade für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Prof. Roland Wöller. Wir sind am Ende der zweiten Aktuellen Debatte angekommen und schließen diese ab. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt in der ersten Runde die CDUFraktion. Das Wort hat Herr Kollege Fritzsche.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das vorliegende Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften bezieht sich im Wesentlichen auf das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen – kurz: unser Sächsisches Planungsgesetz – sowie in einer kleineren Änderung auch auf die Sächsische Bauordnung. Zum einen haben die Änderungen ihre Ursache in erforderlichen Anpassungen an das Raumordnungsgesetz des Bundes hinsichtlich Normenklarheit, Rechtssicherheit und Deregulierung. Unser Ziel ist es immer, die Verschlankung und Vereinheitlichung von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene weiter voranzubringen, eine – aus meiner Perspektive – mehr als berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger an die Politik. Zum anderen gibt es spezifische sächsische Regelungserfordernisse im Bereich der Raumordnung und Regionalplanung, welchen wir mit diesem Gesetz Rechnung tragen.
Im Sinne der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung werden Regelungen geändert oder ganz aufgehoben, sofern sie sich in der Praxis der Landes- und Regionalplanung nicht bewährt haben. Zum Beispiel entfällt das
Genehmigungserfordernis für die Verbandssatzungen der regionalen Planungsverbände. Es werden Dopplungen im Bezug auf das Raumordnungsgesetz des Bundes gestrichen. Mangels Erforderlichkeit wird auch die Verweisung auf § 60 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit gestrichen, da die Ermächtigung im Landesplanungsgesetz zur Umlageerhebung ausreichend ist.
Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen im § 12 zur Aufsicht und insbesondere Finanzierung der regionalen Planungsverbände. Abs. 3 ermöglicht, dass die regionalen Planungsverbände auch zukünftig aus dem Mehrbelastungsausgleich gebildete Rücklagen ergebniswirksam einsetzen können. Die Einführung der Doppik macht diese Änderung notwendig.
Über Änderungen in der Sächsischen Bauordnung wird die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich erleichtert. § 84 der Sächsischen Bauordnung stellt zukünftig klar, dass die Nachnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude einfacher möglich ist, da § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch nicht anzuwenden ist. Damit entfallen aufwendige Prüfverfahren, und auch dies ist ein kleiner Baustein zur Attraktivitätssteigerung des ländlichen Raums durch die Schaffung besonderer Freiheitsgrade – gerade in Bezug auf die Nutzung und auch auf das Bauen.
Darüber hinaus hat die Koalition aus CDU und SPD einen Änderungsantrag eingebracht, aus welchem ich exemplarisch drei zentrale Punkte herausgreifen möchte: Wir haben eine Regelung getroffen, dass der Umweltbericht – obwohl dieser als Verfahrensunterlage de facto im beschlossenen Raumordnungsplan aufgeht – im Sinne von Nachvollziehbarkeit und Transparenz für die Öffentlichkeit auch nach Durchführung der Beteiligung dauerhaft im Internet zur Einsichtnahme einzustellen ist und damit die Öffentlichkeit umfangreich informiert wird.
Wir stellen weiterhin klar, dass die Raumbeobachtung nach wie vor von den regionalen Planungsverbänden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung durchzuführen ist. Mir sei die persönliche Anmerkung gestattet, dass die Raumbeobachtung schon immer integraler Bestandteil der Regionalplanung ist, da ohne durch Beobachtung und Analyse gewonnenes Wissen keine gute und zukunftsorientierte Planung möglich ist.
Außerdem ergänzen wir das Landesplanungsgesetz in § 12 Abs. 4 um eine alle fünf Jahre mit Blick auf die Aufgabenerfüllung zu nutzende Evaluierungsklausel, insbesondere im Hinblick auf Finanzierung und Organisation der regionalen Planungsverbände. Auch wenn die Finanzierung der regionalen Planungsverbände der turnusmäßigen Evaluierung des Mehrbelastungsaus