Oliver Fritzsche
Sitzungen
6/1
6/7
6/9
6/11
6/15
6/17
6/19
6/24
6/25
6/30
6/33
6/35
6/36
6/40
6/41
6/43
6/48
6/49
6/51
6/52
6/58
6/60
6/64
6/66
6/78
6/80
6/81
6/83
6/85
6/87
6/89
6/90
6/91
6/95
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor sechs Monaten hätte vielleicht noch niemand daran geglaubt, dass es der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz gelingt, überhaupt einen solchen Kompromiss zu erzielen, ein solches Paket auf den Weg zu bringen. Bund und Länder haben sich gemeinsam entschlossen, mehr Geld für Forschung und Wissenschaft in die Hand zu nehmen. Ich denke, das ist aller Ehren wert und sollte auch mit Respekt und Anerkennung zur Kenntnis genommen werden.
Wir haben über die Ausgestaltung des aus drei Pakten bestehenden Paketes bereits einiges gehört. Deshalb möchte ich es nicht wiederholen, sondern nur noch auf einiges hinweisen; denn es ist nicht mehr und nicht weniger, als dass hier die Leitplanken der Wissenschaftsfinanzierung bis zum Jahr 2030 gesetzt wurden. Ich glaube, es sind gute Leitplanken, in denen man sich auch bewegen kann.
Herausgreifen möchte ich noch einmal den Pakt für Forschung und Innovation; denn an diesem wird deutlich – und das sehen wir, wenn wir auf das Ergebnis dieser Legislaturperiode schauen –, was es bedeutet. Letztendlich ist es den sächsischen Wissenschaftseinrichtungen, dem GWZO und auch dem Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig gelungen, diese in die Leibniz-Gemeinschaft zu überfüh
ren. Sie werden auch mit Blick auf Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und ihre Zugehörigkeit zur LeibnizGemeinschaft eine sichere Zukunft hier im Freistaat Sachsen haben. Im Zentrum der Debatte stehen der Zukunftsvertrag Studium und Lehre.
Herr Jalaß, ich kann Ihre Kritik an dieser Stelle nicht teilen und halte sie ehrlich gesagt nicht für angemessen; denn die Hochschulen haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung bedeutet in gewisser Weise auch eine Steuerung. Es müssen Zielvereinbarungen geschlossen werden, und ich glaube, es ist richtig, dass es dafür Kriterien gibt. Ein Studium sollte kein Selbstzweck sein. Dort fließen enorme Mengen an Steuermitteln hinein. Insofern geht das mit einer großen Verantwortung einher, sicherlich auch mit einer großen Freiheit, aber diese Freiheit gibt es nicht ohne Verantwortung. Dieser Verantwortung müssen die Wissenschaftseinrichtungen und gerade unsere Hochschulen gerecht werden und dem werden sie auch gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte diese Gelegenheit heute nicht ungenutzt lassen, mich bei Dr. Eva-Maria Stange, unserer Wissenschaftsministerin, recht herzlich für die geleistete Arbeit zu bedanken. Recht herzlichen Dank und ganz besonders an Aline Fiedler, die Arbeitskreisvorsitzende und kulturpolitische Sprecherin unserer CDU-Fraktion.
Liebe Aline, vieles, was im Bereich Kultur, aber auch im Bereich der Hochschulen über die letzten Jahre entstanden ist, haben wir auch deiner Initiative, deiner Anregung und deiner Beharrlichkeit zu verdanken. – Recht herzlichen Dank, Aline.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Über das Thema Wohnen wird aktuell sehr intensiv berichtet: Bestandsmiete, Angebotsmiete, Vergleichsmiete, angespannte Wohnungsmärkte, sozialer Wohnungsbau,
bezahlbarer Wohnraum, Gentrifizierung, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Milieuschutzsatzung, München, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden – alles in einem Atemzug genannt, einmal durchgerührt, und heraus kommt ein neuer Bericht zum Mietenwahnsinn. Doch man muss dies differenziert betrachten.
Wie sieht es in unserem Freistaat denn nun wirklich aus? In Sachsen finden wir sogenannte angespannte Wohnungsmärkte allenfalls in Leipzig, Dresden und einigen Gemeinden des unmittelbaren Speckgürtels – und auch
dort nicht überall, sondern in bestimmten Stadtvierteln und Quartieren, die besonders nachgefragt sind, und bei bestimmten Wohnungsgrößen. Kleine Wohnungen sowie große Wohnungen für Familien sind mancherorts sehr schwer zu finden, ebenso Wohnungen in bestimmten Qualitäten – Teppichböden, Erdgeschoss, oder frei nach Tucholsky: „vorne die Ostsee und hinten die Friedrichstraße“.
Keine Frage, die Mieten sind gestiegen, aber im Hinblick auf den gesamten Freistaat auf ein moderates Niveau, an mancher Stelle nach wie vor nicht auskömmlich. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften hat in seiner aktuellen Untersuchung zur Bezahlbarkeit des Wohnens in Sachsen klar ermittelt, dass im Freistaat kein Mietenproblem vorliegt, sondern – wenn – ein Einkommensproblem.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns als CDU-Fraktion besonders wichtig, die soziale Wohnraumförderung nicht nur verengt als Thema der großen Städte zu betrachten, sondern auch den ländlichen Raum im Blick zu behalten.
Mit Augenmaß fördern wir den Sozialwohnungsbau in Leipzig und in Dresden. Wir unterstützen aber auch die Eigentumsbildung sowie den Erhalt und den Umbau – insbesondere den altersgerechten Umbau – von Wohneigentum im ländlichen Raum. Seit diesem Jahr tun wir das mit der Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im Ländlichen Raum und reichen ein staatlich gefördertes Darlehen für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum aus. Hierfür stehen 40 Millionen Euro bereit.
Mit dieser Förderrichtlinie werden insbesondere für junge Familien attraktive Lebensperspektiven im ländlichen Raum eröffnet. Es sollen sowohl junge Menschen unterstützt werden, die im ländlichen Raum Wohneigentum erwerben oder errichten wollen, als auch ältere Menschen, die ihr Wohneigentum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen. Wohneigentum ist darüber hinaus die beste Altersvorsorge.
Wir brauchen einen ehrlichen Umgang in der Diskussion über Schrumpfung und Wachstum der einzelnen Regionen. Das Umland und der ländliche Raum können einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der großen Städte leisten.
Natürlich kommt diese Debatte nicht an der aktuellen Gretchenfrage der Wohnungspolitik vorbei: „Nun sag, wie hast du‘s mit der Enteignung von Wohnungsunternehmen?“ DIE LINKE ist dabei geradezu euphorisch. Die GRÜNEN mit Robert Habeck an der Spitze haben ebenfalls Zustimmung signalisiert und beginnen nun gerade – nachdem der eine oder andere Vernunftbegabte in den Reihen der GRÜNEN, zum Beispiel Winfried Kretschmann, sich kritisch geäußert hat –, fieberhaft nach Auswegen zu suchen und zurückzurudern:
War alles nicht so gemeint, wir haben nur mal laut gedacht.
Die SPD ist sich uneins. Es gibt Befürworter und Gegner. Eine abschließende, verbindliche Positionierung wäre gut und hilfreich.
Als CDU erteilen wir Enteignungsphantasien eine klare Absage.
Durch eine Enteignung von Wohnungsunternehmen entsteht keine einzige neue Wohnung. Schon solche Überlegungen sorgen dafür, dass sich potenzielle Investoren drei Mal überlegen, ob sie sich dieser drohenden Enteignungsgefahr aussetzen wollen – alles in allem ein fatales Signal an den Wohnungsmarkt, und das zur Unzeit.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zu der Aktuellen Debatte.
Ich will noch einmal deutlich machen, dass es für uns als CDU natürlich gerade beim Thema Wohnen wichtig ist, auch Maß und Mitte zu finden. Deshalb haben wir uns gerade in der Koalition eben mit Augenmaß darauf verständigt, dass wir sowohl den sozialen Wohnungsbau fördern mit Schwerpunkt in Leipzig und Dresden und im gleichen Atemzug die Eigentumsbildung und den Erhalt sowie den altersgerechten Umbau von Wohneigentum im ländlichen Raum unterstützen.
Zum Thema Mietpreisbremse. Warum sind wir bei diesem Thema zurückhaltend? Herr Schollbach hatte Beispiele aufgeführt. Aber ich glaube, es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass das größte Problem der Mietpreisbremse ist, dass sie nicht funktioniert. Das ist das Kernproblem der Mietpreisbremse, und ein untaugliches Instrument in Sachsen einzuführen, erschließt sich mir nicht.
Das kann ich Ihnen natürlich beantworten. Ich glaube, Sie wissen es auch selbst. Daher will ich Ihnen sagen, wie es weitergeht. Ich glaube, Sie sehen, wenn Sie zum Bund schauen, dass dort gerade das Thema Mietpreisbremse überarbeitet wird. Es wird nach neuen Regularien gesucht. Ich hoffe, dass es für großstädtische Kontexte gelingt, eine entsprechende Mietpreisbremse zu finden, die dann auch funktioniert. Die soll allerdings nur dort zur Anwendung kommen, wo tatsächlich angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Dafür muss ein klarer Nachweis erbracht werden. Das können wir hier in Sachsen im Moment nicht sehen.
Herr Schollbach, da haben Sie mich etwas falsch verstanden. Ich glaube, ich hatte das in der ersten Runde schon deutlich gemacht.
Wir müssen zu einer Systematik kommen, die es uns ermöglicht, etwas genauer hinzuschauen. Wir sehen es bestätigt, dass zum Beispiel in Leipzig in bestimmten Quartieren, in bestimmten Stadtvierteln sehr wohl eine angespannte Wohnungsmarktsituation existiert. Aber Sie können in Leipzig im Prinzip in einem kleinen Radius um die Innenstadt herum Wohnungen in im Moment weniger nachgefragten Stadtvierteln finden. Insofern wird es schwierig, den Nachweis über einen tatsächlich überall in der Stadt angespannten Wohnungsmarkt zu führen.
Wenn es gelingt, diesen Nachweis punktuell zu führen, dann gibt es ein klares Regularium. Dann wäre ich immer dafür, nach diesem Regularium zu verfahren. Wichtig wäre natürlich, dass das Instrument, welches man dann zum Einsatz bringt, tatsächlich funktioniert. Ein untaugliches Instrumentarium brauchen wir nicht zum Einsatz zu bringen. Das ist die Kernbotschaft an dieser Stelle.
Ich fahre fort und wollte noch auf Kollegen Günther eingehen. Ich glaube, mit Blick auf das Geld vom Bund muss man klarstellen, dass es dabei um soziale Wohnraumförderung geht, und zwar in ihrer ganzen Breite. Es ist ein Stück des Problems, dass es immer auf sozialen Wohnungsbau verkürzt wird.
Wenn wir uns unsere Wohnungsmärkte anschauen, dann sind die Maßnahmen, die wir daraus unterstützen, gerechtfertigt. Es wurde mehrfach gesagt, dass wir in Sachsen eine sehr geringe Eigentumsquote haben. Das ist durchaus ein soziales Thema, das man in Angriff nehmen kann. Ich denke, das machen wir.
Abschließend will ich ganz klar sagen: Wer sich gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen stellt, ist nicht neoliberal, sondern verteidigt unser Grundgesetz.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich möchte eine Kurzintervention auf Herrn Lippmann halten, denn er hat mich ja direkt angesprochen.
Sie hatten im Vorfeld zur Debatte, die wir beim letzten Mal geführt haben, den Anschein erweckt, Sie hätten Informationen, die anscheinend dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht vorliegen würden. Alles, was ich gesagt habe, ist: Wenn dem so wäre, dann sollten Sie diese Informationen bitte auch dem Landesamt für Verfassungsschutz zugänglich machen. Welcher Sachverhalt dahintersteht, spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle; aber wenn dem so sein sollte, dann würde ich dazu auch weiterhin stehen und Sie bitten, dieser Aufforderung nachzukommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Änderung des Nachrichtendienstrechts im Freistaat Sachsen“, Drucksache 6/16211, wurde am 7. Januar 2019 dem Innenausschuss zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung überwiesen. Dem Innenausschuss lagen zur abschließenden Beratung in der Sitzung am 28. März 2019 die schriftliche Anhörung von sieben Sachkundigen, die Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 18. Januar 2019 und ein Änderungsantrag der Koalition vor.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die notwendigen Anpassungen der Regelungen zum Datenschutz im Hinblick auf die Arbeit des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz vorzunehmen.
Insbesondere die Regelung zur Einbindung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bei datenschutzrelevanten Fragen und die Regelung zur Gewährleistung der besonderen für die Aufgabenerfüllung des Landesamtes für Verfassungsschutz notwendigen datenschutzrechtlichen Regelungen werden durch den Gesetzentwurf umgesetzt.
Anlass für die beabsichtigte Novellierung sind die Änderungen des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Ziel dieser Verordnung ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedsstaaten. Sie gilt allerdings nur im Kompetenzrahmen der Europäischen Union.
Im Bereich des Verfassungsschutzes besitzt die EU keine unmittelbare Regelungskompetenz. Ein gesetzlicher
Änderungsbedarf ist dennoch entstanden: Soweit personenbezogene Daten im Rahmen einer Tätigkeit verarbeitet werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, gelten explizit benannte Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679 entsprechend, es sei denn, das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz
Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen, welcher eine Konkretisierung der Vertreterreglung für die Arbeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vornimmt, zu.
Ich bitte auch um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendet sich der Problematik der durch extreme Rechte angemieteten oder erworbenen, in jedem Fall aber genutzten Immobilien zu. Er unternimmt den Versuch, aus der von Ihnen in einer Fleißarbeit erarbeiteten interakti
ven Karte zu den Standorten dieser Immobilien eine parlamentarische Debatte zu initiieren.
Die Daten basieren auf Kleinen Anfragen und anscheinend auch auf weiterführenden Recherchen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, dies auch im Sinne eines Datenabgleichs dem Landesamt für Verfassungsschutz zu einer Relevanzprüfung mit Blick auf die extremen Rechte und eine mögliche Gefährdung unserer Verfassung zur Verfügung zu stellen.
An dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt, dass das Kriterium der Verfassungsfeindlichkeit von entscheidender Bedeutung ist. Dabei sollten die Themen Linksextremismus und extremistischer Islamismus ebenfalls Beachtung finden.
Sofern Ihre Daten valide sind, erscheint mir die Zusammenführung in einer interaktiven Karte als noch vertretbar, auch wenn ich die datenschutzrechtliche Relevanz nicht abschließend bewerten kann.
Die einzelnen Punkte Ihres Antrages wurden in der Stellungnahme der Staatsregierung bereits umfangreich beantwortet. Daher möchte ich versuchen, mich kurzzufassen, und diesem nur wenige Aspekte hinzufügen.
In Sachsen wird bereits viel unternommen, um den Handlungsspielraum extremistischer Gruppierungen
weiter einzuschränken und die durch die Anmietung durch Extremisten Betroffenen zu beraten und nach Möglichkeit auch zu unterstützen. Die Landesdirektion Sachsen hat beispielsweise zur Zurückdrängung extremistischer Konzerte eine Handreichung mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Kommunen herausgegeben.
Durch das Landesamt für Verfassungsschutz werden Präventionsveranstaltungen angeboten. Außerdem finden unter Einbeziehung des Landesamts Beratungen und Abstimmungen zu diesem Thema mit den Entscheidungsträgern vor Ort statt.
Die sächsischen Polizeibeamten werden regelmäßig zur Feststellung möglicher strafrechtlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus geschult.
Seit mehr als 15 Jahren informiert, schult und berät das Kulturbüro Sachsen Betroffene aus Gastronomie, Handel, Hotelgewerbe und andere Vermieter.
Eine besondere Beratung insbesondere mit Blick auf die Bauaufsichtsämter erscheint mir nicht sinnvoll. Die Feststellung, ob eine bauliche Anlage bzw. ein Gebäude die baurechtlichen Anforderungen, welche für die Durchführung einer Veranstaltung erfüllt sein müssen, gewähr
leistet, gehört zu den ureigenen Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde. Diesen Prüfvorgang um eine Gesinnungskomponente anzureichern ist nicht sachgerecht.
Herr Lippmann, Sie werden beim MDR in Ihrer Funktion als Innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN in Sachsen wie folgt zitiert: „Ich erwarte von Innenminister Roland Wöller, dass er dieses Übel grundsätzlich anpackt.“ Ich hatte gehofft, dass Sie in Ihrem Redebeitrag konkretisieren, was Sie sich darunter vorstellen, denn Ihr Antrag gibt darüber keine Auskunft, zumindest keine grundsätzliche.
Die Staatsregierung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse von Immobilien, welche sich in Privatbesitz befinden. Mir scheint geboten, Sie in diesem Zusammenhang an Artikel 14 des Grundgesetzes, die Eigentumsgarantie, oder auch an Artikel 13 Abs. 1, die Unverletzlichkeit der Wohnung, zu erinnern.
Interessant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2018. Dabei ging es um die Nutzung einer Stadthalle in Hessen durch die NPD. Das Urteil macht klar, dass unterhalb der Ebene eines Parteiverbots liegende Sanktionen ausgeschlossen sind.
Mit der zum 20. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung des Grundgesetzes ist es heute zwar möglich, Parteien mit festgestellter verfassungsfeindlicher Zielsetzung von der staatlichen Parteifinanzierung auszuschließen. Im Übrigen bleibt es jedoch dabei, dass sie gemäß Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes wegen ihrer Auffassungen und Ziele keinen Sanktionen ausgesetzt sein dürfen.
Damit möchte ich verdeutlichen, welch hohen Hürden die von Ihnen angemahnte grundsätzliche Lösung unterliegt.
Interessant erscheint mir in diesem Zusammenhang – daher möchte ich Ihnen das nicht vorenthalten – ein Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 24. Oktober 2017. Darin wird ausgeführt, dass ein potenzieller Mieter gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren muss. Für einen potenziellen Vermieter kann jedoch der Umstand, dass der potenzielle Mieter Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt ist, ein für den Vermieter bedeutsamer Umstand sein, über den bei Vertragsschluss aufgeklärt werden muss.
Ob diese Betrachtung mit all ihren möglichen Folgen Bestand haben wird, daran kann man zweifeln. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, steht im Mittelpunkt der heutigen ersten Aktuellen Debatte. Die Aktualität des Themas ergibt sich aus
dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung zur Novelle und Reform des BAföG. Dieser muss nun noch im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.
Folgende zwei Entwicklungen können aus meiner Sicht als ursächlich für die notwendige Reform angesehen werden: Seit Jahren sinkt bundesweit die Zahl der BAföG-Empfänger, allein in Sachsen von 55 000 im Jahr 2000 auf circa 48 000 Geförderte im Jahr 2017. Bundesweit wurden im Jahr 2017 noch circa 557 000 Studenten und etwa 225 000 Schüler gefördert. Teilweise ist dieser Rückgang auf die verbesserte Einkommenssituation einiger Elternhäuser zurückzuführen. Insgesamt muss man aber sagen, dass man sich dieser Entwicklung stellen muss und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten sollte.
Zum Zweiten. Es steht auch immer wieder die Höhe der Förderung in der Kritik, da die Lebenshaltungskosten stetig gestiegen sind und sich gerade in vielen Universitätsstädten insbesondere das Wohnen enorm verteuert hat.
Nach ersten Abstimmungen mit den Ländern hat der Bund reagiert und verknüpft im Wesentlichen zwei Ziele mit der vorliegenden Reform: Zum einen soll die Gruppe der Antragsberechtigten durch die Erhöhung der Freibeträge für das Einkommen der Eltern – und das ist nach wie vor die zentrale Grundlage für die Ermittlung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung – erhöht werden. Im gleichen Kontext wird auch die Erhöhung des Freibetrages für eigene Vermögensrücklagen von 7 500 auf 8 200 Euro für den einzelnen zu Fördernden in Augenschein genommen. Das zweite Ziel ist eine bessere finanzielle Unterstützung der Schüler und Studenten zum einen durch eine Erhöhung des Förderhöchstsatzes in zwei Stufen von aktuell 735 Euro auf bis zu 861 Euro bereits ab dem kommenden Wintersemester, vorbehaltlich des Beschlusses durch den Deutschen Bundestag. Ich denke, der Einigungsdruck und auch der Einigungswille zu diesem Thema sind vorhanden.
Des Weiteren soll der Wohnzuschlag für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 250 auf 325 Euro erhöht werden. Dies kann man selbstverständlich auch kritisch sehen, da immer die Gefahr besteht, dass zum einen der Immobilienmarkt das sofort einpreist. Zum anderen kann man die einfache Rechnung aufmachen, dass mit dieser Erhöhung im Wohnbereich vier Studenten gemeinsam über ein Budget von 1 300 Euro für das Wohnen im Monat verfügen und genau in das Segment der großen Familienwohnungen hineinsteuern. Beispielsweise sind in Leipzig 1 300 Euro Miete im Monat für eine große Wohnung bereits eine recht ordentliche Miete. Deshalb bin ich froh – das möchte ich einmal betonen –, dass wir das Thema studentisches Wohnen gemeinsam mit dem Koalitionspartner erstmalig wieder im Doppelhaushalt 2019/2020 abbilden konnten und auf diese Art und Weise für etwas Entlastung sorgen können.
An dieser Stelle sei mir noch eine Anmerkung erlaubt, da in der Öffentlichkeit sehr negativ konnotiert wird, wenn Studenten einen Teil ihres Unterhalts durch Erwerbstätig
keit erzielen. Ich persönlich sehe das nicht so, denn gerade mit dieser Erwerbstätigkeit neben dem Studium sind viele wichtige praktische Erfahrungen verbunden und auch der Erwerb sozialer Kompetenzen. Wenn ich an die Region Leipzig und bestimmte Wirtschaftsbereiche, wie den Tourismus, die Kultur oder die Gastronomie denke, dann wären diese ohne den Einsatz der Studenten schon lange nicht mehr arbeitsfähig. Deshalb an dieser Stelle auch einmal Dank an die Studenten, die sich dort engagieren.
Insgesamt steigert der Bund seine jährlichen Ausgaben für das BAföG von etwa 2,9 Milliarden Euro aktuell auf 3,2 bis 3,3 Milliarden Euro pro Jahr. Gerade für den Freistaat Sachsen als renommierten Bildungsstandort ist dies eine ganz wichtige Sache. Das ist gut angelegtes Geld, es sichert Chancengerechtigkeit für alle.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit in der ersten Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf einige Dinge eingehen, die angesprochen wurden. Das Thema Wohnen hat ja mehrfach eine Rolle gespielt. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich innerhalb dieser BAföG-Pauschale um einen Wohnzuschlag handelt und man nicht automatisch davon ausgehen kann, dass sämtliche Wohnkosten durch diesen Betrag gedeckt werden.
Die Studentenwerke arbeiten daran, dass in ihren Wohnheimen die Plätze für diese Pauschale bzw. auch darunter zu finanzieren sind. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf eingehen, dass man das Thema „studentisches Wohnen“, wie wir es im nächsten Doppelhaushalt abgebildet haben, auch von Höhe und Umfang her kritisieren kann. Aber es stellt in meinen Augen doch einen Wiedereinstieg in dieses Thema dar, wenngleich ich dem vor allem unter dem Thema „Internationalisierung der Hochschulen“ eine wichtige Funktion zubilligen möchte.
Zum Zweiten – mein Kollege Meyer hatte in seiner Zwischenfrage bereits darauf hingewiesen – möchte ich auch vor dem Hintergrund, dass ja BAföG gerade ein Thema der Chancengerechtigkeit ist und diese auch sichert, nochmals darauf hinweisen, dass die Zuwendung des BAföGs ein Studium ermöglicht, welches unter den momentanen demografischen Bedingungen und dem bestehenden Fachkräftebedarf eine Art Aufstiegsgarantie bietet. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass in diesem Falle mit dem dafür eingesetzten Steuergeld – ich hatte die Summen genannt, die der Bund jährlich dafür aufwendet – doch mit einer besonderen Sorgfalt umgegangen werden muss, da es eine gesamtsolidarische Leistung unserer Bevölkerung ist.
Ich möchte noch einen Gedanken hinzufügen: Wenn man sich die vorliegende BAföG-Reform anschaut, dann würde ich mir wünschen und könnte mir das auch gut vorstellen, dass man im Zuge der jetzt kommenden Diskussionen beispielswiese auch dem Thema der akademischen Weiterbildung eine stärkere Beachtung zuweist und durchaus auch bessere Unterstützungsmöglichkeiten für Studenten in Teilzeit schafft. Denn dort, wenn wir uns diese Zahlen anschauen, ist die Zahl der Teilzeitstudenten oder der Teilförderung noch deutlich stärker gesunken. Ich glaube, dort haben wir ebenso Handlungsbedarf, denn dem Feld der akademischen Weiterbildung wird in den kommenden Jahren noch ein besonderer Stellenwert hinzukommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Staatsminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie sind auch auf das Thema gleichwertige Lebensverhältnisse eingegangen. Dennoch gibt es immer Unsicherheiten über die Frage, ob denn Fördermittel aus der Städtebauförderung überhaupt in den ländlichen Raum fließen. Daher wollte ich Sie noch einmal konkret fragen, wie viele Gemeinden im ländlichen Raum Fördermittel aus der Städtebauförderung erhalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das vorliegende Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften bezieht sich im Wesentlichen auf das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen – kurz: unser Sächsisches Planungsgesetz – sowie in einer kleineren Änderung auch auf die Sächsische Bauordnung. Zum einen haben die Änderungen ihre Ursache in erforderlichen Anpassungen an das Raumordnungsgesetz des Bundes hinsichtlich Normenklarheit, Rechtssicherheit und Deregulierung. Unser Ziel ist es immer, die Verschlankung und Vereinheitlichung von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene weiter voranzubringen, eine – aus meiner Perspektive – mehr als berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger an die Politik. Zum anderen gibt es spezifische sächsische Regelungserfordernisse im Bereich der Raumordnung und Regionalplanung, welchen wir mit diesem Gesetz Rechnung tragen.
Im Sinne der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung werden Regelungen geändert oder ganz aufgehoben, sofern sie sich in der Praxis der Landes- und Regionalplanung nicht bewährt haben. Zum Beispiel entfällt das
Genehmigungserfordernis für die Verbandssatzungen der regionalen Planungsverbände. Es werden Dopplungen im Bezug auf das Raumordnungsgesetz des Bundes gestrichen. Mangels Erforderlichkeit wird auch die Verweisung auf § 60 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit gestrichen, da die Ermächtigung im Landesplanungsgesetz zur Umlageerhebung ausreichend ist.
Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen im § 12 zur Aufsicht und insbesondere Finanzierung der regionalen Planungsverbände. Abs. 3 ermöglicht, dass die regionalen Planungsverbände auch zukünftig aus dem Mehrbelastungsausgleich gebildete Rücklagen ergebniswirksam einsetzen können. Die Einführung der Doppik macht diese Änderung notwendig.
Über Änderungen in der Sächsischen Bauordnung wird die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich erleichtert. § 84 der Sächsischen Bauordnung stellt zukünftig klar, dass die Nachnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude einfacher möglich ist, da § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch nicht anzuwenden ist. Damit entfallen aufwendige Prüfverfahren, und auch dies ist ein kleiner Baustein zur Attraktivitätssteigerung des ländlichen Raums durch die Schaffung besonderer Freiheitsgrade – gerade in Bezug auf die Nutzung und auch auf das Bauen.
Darüber hinaus hat die Koalition aus CDU und SPD einen Änderungsantrag eingebracht, aus welchem ich exemplarisch drei zentrale Punkte herausgreifen möchte: Wir haben eine Regelung getroffen, dass der Umweltbericht – obwohl dieser als Verfahrensunterlage de facto im beschlossenen Raumordnungsplan aufgeht – im Sinne von Nachvollziehbarkeit und Transparenz für die Öffentlichkeit auch nach Durchführung der Beteiligung dauerhaft im Internet zur Einsichtnahme einzustellen ist und damit die Öffentlichkeit umfangreich informiert wird.
Wir stellen weiterhin klar, dass die Raumbeobachtung nach wie vor von den regionalen Planungsverbänden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung durchzuführen ist. Mir sei die persönliche Anmerkung gestattet, dass die Raumbeobachtung schon immer integraler Bestandteil der Regionalplanung ist, da ohne durch Beobachtung und Analyse gewonnenes Wissen keine gute und zukunftsorientierte Planung möglich ist.
Außerdem ergänzen wir das Landesplanungsgesetz in § 12 Abs. 4 um eine alle fünf Jahre mit Blick auf die Aufgabenerfüllung zu nutzende Evaluierungsklausel, insbesondere im Hinblick auf Finanzierung und Organisation der regionalen Planungsverbände. Auch wenn die Finanzierung der regionalen Planungsverbände der turnusmäßigen Evaluierung des Mehrbelastungsaus
gleichs gemäß § 16 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes unterliegt, so scheint es dennoch sinnvoll, die Finanzierung der Planungsverbände hinsichtlich Personalausstattung, aber auch spezifischer Sonderaufgaben, Stichwort: Braunkohlenplanung, besonderer demografischer Entwicklungen oder notwendiger Sonderleistungen; ein Stichwort könnte hier beispielsweise die Übersetzung von Planungsunterlagen in den Planungsregionen mit Grenzen zu Polen und Tschechien sein – zu überprüfen.
Auch die Haushaltsführung und das Management der Planungsverbände sind dabei zu betrachten. Verbesserungen im Bereich der Organisationsstruktur der regionalen Planungsverbände und ihrer Aufgabenerfüllung sind nur gemeinsam zwischen dem Innenministerium, der Landesdirektion und den regionalen Planungsverbänden zu erzielen. Miteinander statt übereinander ist hier die Devise.
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Planungsverbänden für ihre Arbeit zu danken, den beteiligten Planern, insbesondere bei der Fortschreibung der Regionalpläne die notwendige Fortune zu wünschen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte noch zwei kurze Anmerkungen zu Herrn Günther machen, nicht dass das Thema Evaluierungsklausel falsch angekommen ist. Es geht nicht um die Evaluierung der Regionalpläne, sondern um Organisation und Finanzierung der regionalen Planungsverbände und die Evaluierung dessen. – Das nur als Klarstellung.
Zum Änderungsantrag – Herr Stange hat es zumindest inhaltlich eingebracht – wollte ich sagen, dass das Thema Umweltbericht von uns im Änderungsantrag aufgegriffen wurde. Wir lösen es an einer anderen Stelle, nämlich im § 6.
Noch einmal zum Thema Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung: Man muss schon abwägen und sich klar machen, dass die Durchführung einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren – – Sie vermischt geradezu systemwidrig die Gegenstände des Zulassungsverfahrens mit denen der im Raumordnungsverfahren durchzuführenden raumordnerischen Beurteilung. Wir befinden uns in einer Art Vorverfahren. Wenn man dieses Vorverfahren mit einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung befrachtet,
wird das gesamte Verfahren umfangreicher. Wenn ich mir vorstelle, dass es dabei auch darum geht, bestimmte Varianten miteinander zu vergleichen, insbesondere einen Abgleich zu ziehen und Grundsätze zu formulieren, finde ich, dass wir mit diesem Weg eher auf dem Weg zu einer Doppelprüfung wären, die aus meiner Sicht nicht erforderlich ist.
Vielen Dank.
Ich bin schon durch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 21. September 2018 hat im Bundeskanzleramt – auch mit einiger medialer Begleitung – der Wohngipfel stattgefunden. Bemerkenswert ist – das möchte ich daher voranstellen –, dass es bereits im Vorfeld der Bauministerkonferenz mit Datum vom 6. September gelungen ist, eine länderübergreifende Positionierung zum bevorstehenden Wohngipfel zu formulieren.
Diese gemeinsame Positionierung zeigt, welcher hohe Stellenwert der Bau- und Wohnungspolitik in allen Bundesländern, auch mit ähnlichen Schwerpunkten, mittlerweile zugemessen wird. Im Ergebnis des Wohngipfels ist festzuhalten, dass es ein umfangreiches Maßnahmenbündel gibt. Es gibt unter dem Titel „Gemeinsame Wohnraumoffensive“ von Bund, Ländern und Kommunen ein Maßnahmenpaket, welches investive Impulse formuliert, beispielsweise über das Baukindergeld, aber auch eine verstärkte Förderung im Bereich sozialer Wohnungsbau; das Thema Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau spielt eine Rolle, die Fortschreibung Wohnungsbauprämie, aber auch der altersgerechte Umbau, um nur einige zu nennen.
Diese Offensive umfasst des Weiteren Verabredungen zur Bezahlbarkeit des Wohnens, zum Thema Baulandmobilisierung, zu einer Veränderung und Novellierung im Bereich des rechtlichen Rahmens mit Blick auf das Baugesetzbuch, aber auch zum Thema Mietrecht.
Worin liegen nun die Schwerpunkte der Wohnraumförderung in Sachsen? Das möchte ich kurz in drei Punkten darstellen: erstens, Wohneigentum unterstützen. Das ist für uns ein ganz zentraler Punkt. Wir fördern die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern bereits seit März 2017 über eine entsprechende Richtlinie. Dabei wird zu sehr guten Konditionen ein Darlehen ausgereicht, das für viele junge Familien das Initial ist, um sich an die Wohneigentumsbildung zu wagen.
Sachsen hat im bundesweiten Vergleich immer noch eine relativ geringe Eigentümerquote in Höhe von 35 %. Thüringen liegt mit 43,8 % vor uns. Spitzenreiter mit über 60 % ist übrigens das Saarland.
Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge. Deshalb ist es ein sozialpolitischer Akt, den wir dort betreiben, der uns ganz besonders wichtig ist. Meine Fraktion wünscht sich, dass es uns gelingt, zum einen den Personenkreis einer solchen Förderung zu erweitern und zum anderen diese
Förderung noch stärker, gerade für das Wohnen im ländlichen Raum, wirksam werden zu lassen.
Zweitens. Wir stellen uns auch den demografischen Herausforderungen bei dem Thema Wohnen. Seit Juli 2017 fördern wir die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowohl für Mieter als auch für selbst nutzende Eigentümer. Wir fördern den seniorengerechten Umbau von Mietwohnungen mit bis zu 10 000 Euro. Das heißt, wir stellen Gelder zur Verfügung, die dann genutzt werden, um Schwellen zu beseitigen, um Türen zu verbreitern oder auch um eine bodengleiche Dusche einzubauen. Das sind nur einige der Beispiele. Das geschieht immer mit dem Ziel, dass die Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Sozial- und Wohnumfeld verbleiben können.
Eine ebenfalls wichtige Rolle spielt dort das Thema Sicherheit. Wir fördern Einbruchsschutzmaßnahmen. Wir bieten die Möglichkeit, Bewegungsmelder anzuschaffen. Aber auch automatische Herdabschaltungen sollen das subjektive Sicherheitsempfinden und die objektive Sicherheit der Bewohner stärken.
Drittens. Wir betreiben sozialen Wohnungsbau mit Augenmaß. Dort, wo ein besonderer Bedarf besteht, das heißt bei angespannten Wohnungsmarktlagen, die zum Teil eine besondere Dynamik aufweisen, wie beispielsweise in den Oberzentren Dresden und Leipzig, versuchen wir die Sicherung preiswerten Wohnraums über die Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu unterstützen.
Es bleibt festzuhalten: Sachsen ist und bleibt ein attraktiver Wohnstandort für alle Generationen. Stadt und Land werden auch in Zukunft gefördert und bleiben attraktiv für die Menschen im Freistaat und auch für die Menschen, die neu hierherkommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte auf einige Redebeiträge noch einmal kurz eingehen.
Zu Ihnen, Herr Günther, sage ich: Mit der Dimension, die Sie unter der Überschrift fordern, den sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne in den großen Ballungszentren zu fördern, beschleunigen Sie natürlich Zuzugsbewegungen aus den ländlichen Räumen in Sachsen.
Das sind Dinge, die sich einander bedingen und die auch zusammenhängen.
Als Zweites stört mich in Ihren Ausführungen, dass Sie die Gelder, die für soziale Wohnraumförderung vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt werden, automatisch für sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne, nämlich mit Mietpreis- und Belegungsbindung, verausgaben wollen. Das ist sachgerecht. Es gibt dort eine relative Breite an Möglichkeiten, diese Mittel einzusetzen.
Das Dritte ist: Sie mahnen eine Öffnung dieses Programms an. Da kann ich Ihnen nur sagen: Der Schlüssel für dieses Programm ist der konkrete Nachweis einer angespannten Wohnungsmarktlage. Sie haben an nicht allzu vielen Stellen im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, diese tatsächlich konkret nachzuweisen. Gerade kleinere Kommunen nutzen sehr stark die Möglichkeiten, die sich über kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften bieten, insbesondere im unteren Segment des Wohnungsmarktes, das entsprechend auszusteuern und bezahlbaren Wohnraum anzubieten, um eben nicht auf das sehr enge Instrumentarium des sozialen Wohnungsbaus zurückzugreifen. Sie haben eine gesamtstädtische Entwicklung im Blick.
Ein Satz zu Herrn Wurlitzer, was das Abrissgeschehen aus der Mitte der Neunzigerjahre bis teilweise heute anbelangt: Man sollte sich immer genau anschauen, in welchen Lagen Abrisse stattgefunden haben und auch in welchen Lagen heute noch Leerstände zu finden sind. Das sind nämlich meistens die gleichen Lagen, über die wir sprechen.
Sie haben von Ihren persönlichen Erfahrungen aus Grünau berichtet. Wenn ich heute eine Wohnung in Leipzig suche, dann finde ich am ehesten noch in Leipzig-Grünau entsprechende Angebote.
Dort haben auch die größten Abrisse stattgefunden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich versuche es in aller Kürze. – Herr Dr. Lippold und Herr Böhme, mir ist nicht klar, auf welcher Basis Sie diesen Teufel der Außerbetriebnahme alter Windkraftanlagen an die Wand malen, vor dem Hintergrund, ob jemand tatsächlich eine abgeschriebene und im Moment noch bestandsgeschützte Anlage außer Betrieb setzt. Das leuchtet mir, ehrlich gesagt, nicht ein.
Für mich steht aber auch fest, dass ein Repowering außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten nur schwer durchsetzbar ist.
Herrn Dr. Weigand möchte ich sagen, er sollte sich einmal mit dem Thema auseinandersetzen, was eine verfestigte Planung oder eine verfestigte Planungsabsicht bedeutet und welche Auswirkungen diese haben kann.
Die hat nämlich schon bestimmte bindende Wirkungen.
Nun aber noch kurz zum Antrag, insbesondere zu einem Punkt, der mir wichtig ist. In Ihrem Antrag unter Punkt 3 führen Sie mehr oder weniger nebenbei einen Wechsel unserer Planungssystematik ein, nämlich hin zu einem Flächenziel mit den 2 %, die Sie dort ausgeben. Wir
haben uns in Sachsen für einen anderen Weg entschieden. Wegen der Möglichkeiten im § 35, aus dem sich die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich ergibt, und der einschränkenden Möglichkeiten, die wir haben, haben wir uns für den Weg einer Konzentrationsplanung entschieden. Mit dieser Konzentrationsplanung haben wir in Sachsen die regionalen Planungsverbände beauftragt. Also erfolgt die Steuerung über die Regionalplanung. Damit wird nach unserer Überzeugung eine Verspargelung der Landschaft verhindert.
Nur haben wir an die Regionalplanung kein konkretes Flächenziel ausgereicht, sondern der notwendige Energieertrag ist als ein Mindestenergieertrag auf die vier regionalen Planungsverbände aufgeteilt, was auch viel mehr Sinn macht; denn dann sind die regionalen Planungsverbände bei der Aufstellung ihrer Regionalpläne entsprechend freier. Dass es so lange dauert, hat etwas mit der Komplexität des Verfahrens zu tun. Die Abwägung nach einer Vielzahl von Kriterien muss rechtssicher erfolgen; denn das Klagerisiko der Regionalpläne liegt nun einmal bei 100 %, da wir davon ausgehen, dass sie von vielerlei Seiten beklagt werden.
Die 2 % der Landesfläche, die Sie hier einführen, sind immerhin 368 Quadratkilometer oder 51 540 Fußballfelder. Daran krankt das ja alles, dass wir immer Ertragsziele im Raum stehen haben. Die wenigsten denken darüber nach, was das übersetzt in Fläche und Raum bedeutet. Die Flächeninanspruchnahme auch durch die Windkraft ist enorm. Dessen sollte man sich zumindest im Rahmen des Planungsprozesses bewusst sein und nicht so tun, als ob wir das alles von heute auf morgen lösen könnten.
Jetzt bin ich guter Hoffnung, dass die Regionalplanung zu einem guten Ende kommt und mit dem klaren Ausweis von Vorrang- und Eignungsgebieten Möglichkeiten für die Windenergie bestehen und die Konflikte auf ein erträgliches Maß minimiert sind.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Günther, Sie haben es ja in Ihrer Rede dargestellt, dass bereits gehandelt wurde. Es wäre nur schön,
wenn Sie in Ihrer Pressemeldung die Zahlen entsprechend anpassen würden. Dort ist es nicht erfolgt und es sind noch die anderen Grenzen enthalten, die den Abstand größer erscheinen lassen.
Nun zur Ausgangslage. In Sachsen werden auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung an
Personen mit geringem Einkommen Wohnberechtigungsscheine erteilt, die dazu berechtigen, entsprechend in der Miethöhe beschränkten und mit sogenannten Belegungsrechten versehenen sozialen Wohnraum zu mieten.
Das System hat sich in der Praxis bewährt und die Städte nutzen es. Teilweise differenzieren sie auch innerhalb der Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine. In Leipzig beispielsweise wird ein weißer, ein gelber und ein grüner Wohnberechtigungsschein, je nach unterschiedlichen Einkommensgrenzen und anderen Situationen, ausgestellt.
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die bestehende Praxis – ich formuliere es einmal so – zu hinterfragen, stellt aber auch eine klare Forderung in Richtung der Einkommensgrenzen, die zur Erteilung der Wohnberechtigungsscheine notwendig sind, und will diese erhöhen.
Die CDU-Fraktion hält es in erster Linie für notwendig, die bereits erfolgte Erhöhung der Einkommensgrenzen in ihrer Wirkung abzuwarten, da die Staatsregierung – darauf ist Herr Günther bereits eingegangen – von der Verordnungsermächtigung nach § 9 Abs. 3 Wohnraumförderungsgesetz Gebrauch gemacht hat und mit Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern die Einkommensgrenze bereits veröffentlicht hat. Diese ist bereits in Kraft getreten, und es hat sich eine entsprechende Erhöhung ergeben.
Der CDU-Fraktion ist bislang nicht bekannt, dass es größere Probleme dahin gehend gibt, dass Haushalte trotz eines erteilten Wohnberechtigungsscheines keine Wohnung anmieten konnten. Im Moment stellt es sich so dar, dass das auch – insbesondere in der Stadt Leipzig – über die kommunale Wohnungsbaugesellschaft relativ gut ausgesteuert werden kann. Die CDU-Fraktion steht insgesamt für Maß und Mitte.
Die im Antrag geforderte Berechtigung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines für Bezieher von niedrigem bis mittlerem Einkommen ist aus unserer Sicht bereits heute in Sachsen gegeben.
Auch ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen: die Familie mit zwei Kindern. Nach der jetzt gültigen Regelung würde die Einkommensgrenze bei 31 280 Euro liegen. Gewisse Pauschalen sind aus steuerlicher Sicht schon abgezogen, ebenso verschiedene Frei- und Abzugsbeträge hinsichtlich der Kinder. Insofern nähert sich das schon einem Netto an. Insoweit ist das aus unserer Sicht nicht als zu gering zu erachten. Wir sollten noch ein Stück weit abwarten, wie es sich in der Praxis bewährt.
An dieser Stelle noch einen Satz zum Thema sozialer Wohnungsbau, der unmittelbar mit dem Thema Wohnberechtigungsschein zusammenhängt. Ein Phänomen des sozialen Wohnungsbaues ist, wenn er etabliert ist, die Fehlbelegung, der leider auch aus politischer Sicht nur schwer beizukommen ist, da sich an fast keiner Stelle die Fehlbelegungsabgabe durchsetzen konnte. Deshalb leben in vielen Fällen – es ist ja ein positiver Effekt, dass sich Einkommen auch steigern – nicht mehr die tatsächlich sozial Bedürftigen in dem häufig über mindestens 15 Jahre gebundenen sozialen Wohnungsbau.
Wenn wir uns einmal die demografische Entwicklung im Freistaat anschauen, auch Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie im Bereich der Einkommensentwicklung, und dies mit den perspektivischen Fehlbelegungen in Verbindung bringen, dann ist abzusehen, dass wir dabei in eine gewisse Dynamik hineinlaufen könnten, also eine gewisse Fehlbelegung billigend in Kauf nehmen. Dies geschieht beim sozialen Wohnungsbau des Öfteren, dennoch muss man sich dieser Problematik stellen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, das Verständnis für dieses Thema ein wenig zu schärfen.
Herr Günther, damit komme ich noch einmal zu Ihrem Ausgangspunkt, da Sie das Thema, das nach Ihren Worten ein Baustein ist, eingeführt haben. Wir möchten aus der Sicht der CDU-Fraktion, wenn es um das bezahlbare Wohnen geht, lieber und erfolgversprechender über andere Bausteine in diesem Bereich reden. Das Thema Bauen und Baukosten gehört in diesen Bereich, aber auch die Eigentumsförderung; denn im Umland der Städte oder auch im ländlichen Raum ist es zum Teil durchaus möglich, um diese Einkommensgrenzen herum mit entsprechender Unterstützung Eigentum zu bilden. Ich weise dazu auf unsere Richtlinie „Familienwohnen“ hin, die jungen Familien ermöglicht, Wohneigentum zu bilden. Das ist auch mit dem Blick auf das Alter ein Vorteil und sollte in der Diskussion eine stärkere Beachtung finden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Frau Staatsministerin! Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte noch einmal zu deren Beginn zurückkehren. Sie sprachen über die Strukturfonds. Ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie uns darstellen könnten, wie sich die Strukturfondsmittel sowohl aus dem ESF als auch aus EFRE auf die Regionen Leipzig, Chemnitz und Dresden verteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift das Thema des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen auf und setzt sich dazu sehr dezidiert konkret unter Punkt 1 in zehn Anstrichen von a) bis j) mit der im Dezember 2016 in Kraft getretenen Förderrichtlinie zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum auseinander. In weiteren drei Punkten geht es um die Übertragung bisher nicht abgerufener Fördermittel, die Erhöhung der Fördermittel insgesamt sowie die ausschließliche Bindung der vom Bund für die Zwecke der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung gestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau.
Die von Ihnen zur Überarbeitung der Richtlinie gegebenen Anregungen möchte ich nicht alle im Detail würdigen, sondern zuerst einmal einige grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Freistaat Sachsen machen. Nach einem sehr intensiven Diskussionsprozess sowohl im parlamentarischen Raum als natürlich auch mit der Regierung, den Kommunen, den Wohnungsgenossenschaften sowie den kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen haben wir uns vor einiger Zeit dazu entschlossen, nach Jahren der Abstinenz wieder in den sozialen Wohnungsbau einzusteigen. Dieser Einstieg ist sowohl in der Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel von jährlich 40 Millionen Euro als auch in der Gestaltung der Förderrichtlinie mit Augenmaß erfolgt. Aus meiner Perspektive ist die Ende 2016 in Kraft getretene Richtlinie in enger Abstimmung mit der kommunalen Ebene entstanden, auch wenn nun im Nachgang diese oder jene Kritik zu vernehmen ist.
Anscheinend hat die Abstimmung auf der kommunalen Seite beispielsweise zwischen den Erwartungen der Stadtverwaltungen im Hinblick auf Anforderungen der Stadtentwicklung und den Interessen der kommunalen Wohnungsbauunternehmen oder auch mit Blick beispielsweise auf die Landeshauptstadt Dresden im Bezug auf die Interessen der Mehrheiten im Stadtrat nicht zu einem Ausgleich geführt. Ich persönlich halte die Förderrichtlinie für durchaus geeignet, in vertretbarem Umfang sozialen Wohnungsbau in Sachsen zu fördern. Wir sollten auch etwas Geduld an den Tag legen, bevor wir den Praxistest für gescheitert erklären und tief greifende Änderungen vornehmen.
Grundsätzlich ist für den Freistaat Sachsen festzustellen, dass lediglich in den Oberzentren Dresden und Leipzig
und gegebenenfalls in der einen oder anderen Kommune im unmittelbaren Speckgürtel in naher Zukunft ein gewisser Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht bzw. zu erwarten ist. Weite Teile des Freistaates sind nach wie vor von günstigen Mieten und ausreichend zur Verfügung stehendem Wohnraum gekennzeichnet. In einigen von einer ungünstigen demografischen Entwicklung besonders betroffenen Regionen haben wir nach wie vor mit hohen Leerständen zu kämpfen. Im Umkreis von 30 Minuten Wegezeit per ÖPNV um die Oberzentren Dresden und Leipzig – diese Entfernung halte ich für durchaus vertretbar – gibt es in ausreichendem Maße freien und auch günstigen Wohnraum. Selbst in den Stadtgrenzen von Dresden und Leipzig können Sie beispielsweise über die Wohnungsgenossenschaften freien Wohnraum erhalten.
Doch mit Blick auf die Zuwachsraten der Bevölkerung und die besondere Dynamik in den Ballungszentren sowie die langen Planungs- und Genehmigungszeiträume im Wohnungsbau sind wir mit Augenmaß zum sozialen Wohnungsbau zurückgekehrt. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen – besonders im Hinblick auf die von Ihnen, Herr Günther, veröffentlichte Pressemeldung scheint mir das geboten –, dass ein gravierender Unterschied zwischen sozialem Wohnraum und bezahlbarem Wohnraum besteht. Sozialwohnungen können nur an besonders bedürftige Gruppen nach Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins vergeben werden. Bezahlbarer Wohnraum ist stärker am zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommen orientiert und unterliegt dann eben auch keiner Miet- und Belegungsbindung.
Im Einklang mit der Richtlinie des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung versteht die CDU-Fraktion darunter mehr als die Einreicherin, da wir beispielsweise auch Familienwohnen, Seniorenwohnen und Wohnen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darunter
zählen. Der Freistaat Sachsen hat dafür auch entsprechende Förderprogramme aufgelegt. Dies erklärt, warum wir die von Ihnen geforderte alleinige Verwendung der Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau ablehnen.
Lassen Sie mich abschließend zu Ihrem Antrag noch Folgendes anmerken: Er macht sich eine doch recht einseitige Sicht auf die Dinge zu eigen. So kritisieren Sie beispielsweise die geringe Mietraumbindung von
15 Jahren und verlangen die Verlängerung auf 25 Jahre, ohne die hinlänglich bekannte Problematik der dauerhaften Fehlbelegung von Sozialwohnungen auch nur in Ansätzen zu thematisieren.
Sie sprechen in Ihrer Pressemitteilung von dem durch die Richtlinie ausgelösten Zwang, hohe Kaltmieten zu verlangen, und verlangen dort auch entsprechende Änderungen. Sie haben das eben mit der Orientierung an den KdU-Sätzen noch einmal ausführlich dargelegt. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass die Neubaukaltmieten von rund 10 Euro pro Quadratmeter Ergebnis einer
Preisbildung aufgrund hoher Baulandpreise und insbesondere aufgrund hoher Baukosten sind. Daran haben die nicht zuletzt von Ihnen immer wieder geforderten und forcierten Bauvorschriften gerade im Bereich der energetischen Ausprägung enormen Anteil.
Wir als CDU-Fraktion stehen für einen sozialen Wohnungsbau mit Augenmaß. Dieser kann mit Blick auf den gesamten Freistaat Sachsen nur ein kleiner Baustein sein, um bezahlbares Wohnen insgesamt zu sichern.
Ihren Antrag lehnen wir ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD widmet sich einem Zukunftsthema und greift gleichsam zurück in die Vergangenheit.
Es geht darum, unsere sächsischen Gedächtnisorganisationen, unsere Archive, in das Zeitalter der Digitalisierung zu führen, die Herausforderungen anzunehmen und die sich bietenden Chancen zu nutzen. Doch was heißt das konkret? Grundsätzlich bietet digitales Archivgut die Möglichkeit, über das Internet nicht nur zeitgemäß präsentiert zu werden, sondern dies auch orts- und zeitunabhängig zu tun. Damit kann ein nutzergerechter Beitrag zur Wissensvermittlung geleistet werden und dies bei gleichzeitigem Schutz und Schonung des Originals. Es können
quasi beliebig viele digitale Duplikate angefertigt und an unterschiedlichen Orten gespeichert werden.
Zweifelsohne stellen die Anfertigung, die Speicherung und nicht zuletzt die Zugänglichmachung der digitalen Archivgüter neben hohen finanziellen Anforderungen – Stichwort: IT-Technik – auch enorme organisatorische Anforderungen an die Träger der Archive.
Insbesondere diesem Themenfeld wollen wir uns mit dem folgenden Antrag nähern. Dieser gliedert sich im Wesentlichen in einen Berichtsteil und in einen Prüfauftrag an die Staatsregierung. Den gewünschten Inhalt der Berichte können Sie im vorliegenden Antrag gut nachvollziehen. Wichtig ist uns dabei, auch auf eine aktuelle und vorausschauende Bewertung der Fachkräftesituation bei den Archivaren im Freistaat Sachsen einzugehen.
Eine zentrale Frage ist für uns dabei, wie insbesondere die kommunalen Archive im Prozess der Digitalisierung unterstützt werden können. „Sachsen digital“, die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen, wendet sich
dem Thema der Archivierung im Wesentlichen im Rahmen eines Landesdigitalisierungsprogramms für Wissenschaft und Kultur des Freistaates Sachsen unter Federführung des SMWK sowie in dem bereits angedeuteten Projekt unter Federführung des SMI, dem sogenannten SAX.Archiv, zu.
Dabei handelt es sich um eine Plattform beim Sächsischen Staatsarchiv, erreichbar unter sachsen.de, auf der in der Perspektive alle Archive im Freistaat Sachsen ihre Erschließungsdaten und Digitalisate im Archivportal-D in der Deutschen Digitalen Bibliothek sowie der Europeanar als nationalem bzw. europäischem Portal bereitstellen.
Diese hohen Erwartungen an die kommunalen Archive können ohne entsprechende Unterstützung nicht erfüllt werden. Daher bitten wir die Staatsregierung um Prüfung der Auflage eines Landesprogramms zur Digitalisierung der Archive. Dabei soll es ausdrücklich nicht nur um die Förderung der Digitalisierung an sich oder der notwendigen IT-Infrastruktur gehen, sondern im besonderen Maße um die Bereitstellung von Strukturen zur Steuerung von Digitalisierungsprojekten, um die fachliche Beratung und den Wissenstransfer in die kommunalen Archive hinein und um die Unterstützung bei der dauerhaften und infrastrukturell sowie rechtssicheren Speicherung der digitalen Archivgüter.
Ein Ansatz könnte hier die Schaffung einer kommunalen Archivberatungsstelle sein. Ein positives Beispiel bietet Hessen. Dort ist die Aufgabe der kommunalen Archivberatung mit Hessen bei der Zuständigkeit als zentrale Aufgabe des Hessischen Landesarchivs am Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt angegliedert. Die Beratung folgt einem pragmatischen Ansatz, geht vor allem auf die Bedürfnisse des jeweiligen Archivs ein und bietet zugeschnittene, praktische Hilfestellung. Es geht dabei sowohl um technische Fragen der Digitalisierung, um Fragen der Langzeitarchivierung, um rechtliche Fragen – Stichworte sind hier das Urheberrecht und der Datenschutz – als auch um Fragen der Wiederauffindbarkeit und nicht zuletzt auch um Fragen der Wahl des richtigen bzw. zukunftsfesten Speicherformates.
Die reiche sächsische Archivlandschaft steht vor enormen Herausforderungen, aber es bieten sich auch große Chancen. Archive als Gedächtnisorte können im Zuge der Digitalisierung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, einen Beitrag zur Wissensvermittlung leisten und nicht zuletzt für mehr Bürgernähe sorgen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Günther, ich werde versuchen, mich mit etwas weniger Emotion diesem ganzen Thema zu nähern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem vorliegenden Antrag in letzter Konsequenz die vollständige Übernahme und Sicherung der Bestände des Bergelagers für historische Baustoffe und des Sächsischen Bauteilarchivs, welche sich bisher in der ehemaligen Papierfabrik Trebsen befinden.
Seit 1996 hat der Förderverein Rittergut Trebsen e. V., welcher sich 1992 gegründet hat, im Gebäude der ehemaligen Papierfabrik historische Baustoffe zusammengetragen. Diese sind häufig beim Abriss oder der Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz an anderen Orten im Freistaat Sachsen angefallen. Der Verein hat diese sichergestellt und versucht, ab 2002 auf der Basis der denkmalpflegerisch bedeutsamen Objekte ein Sächsisches Bauteilarchiv aufzubauen.
Die Vereinsmitglieder um ihren Vorsitzenden, Herrn Uwe Bielefeld, haben dabei Herausragendes geleistet, da sie sich mit großem Engagement dem Erhalt historischer Bausubstanz gewidmet haben. Der Verein hatte in seiner Arbeit aber auch Rückschläge zu verkraften; einige haben Sie schon genannt, Herr Günther.
Der Standort ist hochwassergefährdet. Das Augusthochwasser 2002 hat nicht nur dem Gebäude, sondern auch einem Teil der Bestände schweren Schaden zugefügt. Die beschädigte Gebäudesubstanz wurde mit Mitteln aus der VwV Infra zur Beseitigung von Hochwasserschäden bis 2005 wiederhergerichtet.
Herr Günther, Sie haben in Ihren Ausführungen sehr stark auf öffentliche Gelder abgestellt, die laut Ihrer Darstellung sehr spezifisch in die Denkmalpflege geflossen sind. Sie haben auch gesagt, dass es weitere Zuschüsse aus Mitteln des Kulturraumfonds gab und dass durch das Jobcenter dort Arbeitsgelegenheiten geschaffen worden sind. Ich denke, zur Ehrlichkeit gehört der Hinweis dazu, dass diese Mittel auch für andere Vereinszwecke eingesetzt worden sind. Sie wissen, dass der Verein auch im kulturellen Bereich aktiv ist. Das war also eine Vielzahl von projektbezogenen Geldern.
Die nach wie vor bestehende Hochwassergefährdung des Standortes und – darüber hinaus – Brandschutzauflagen sind die Gründe, warum die ehemalige Papierfabrik Trebsen nun aufgegeben werden soll und zukünftig nicht mehr als Bergelager zur Verfügung steht. Das Aus für die Fort- und Weiterbildung im Bereich der Denkmalpflege am Standort Trebsen aufgrund mangelnder Nachfrage – ich glaube, 2015 bzw. 2016 war das – war für das Gesamtkonzept am dortigen Standort ein weiterer herber Rückschlag.
Außerdem ist der Handel mit historischen Baustoffen ein klassischer Nischenmarkt, auf dem sich mittlerweile einige Anbieter nicht zuletzt über das Internet versuchen. Die damit zu erzielenden Einnahmen sind eher überschaubar.
Das Landesamt für Denkmalpflege hat die zentrale Zusammenführung vornehmlich im Eigentum des Freistaates Sachsen stehender Teile von Denkmalen angeregt, um, eingeschlossen in einem solchen Depot, weitere Bestände, beispielsweise des Sächsischen Bauteilarchivs, zu überführen. Dabei ist deutlich geworden, dass es sich nicht um die Übernahme des gesamten Inventars handelt.
Rein formal – und darauf haben Sie auch schon hingewiesen, zwar mit einer etwas anderen Notation, aber ich denke, formal muss man es so betrachten – sind die Bestände des Bergelagers und des Bauteilarchivs private Sammlungen, für die der Eigentümer bzw. Besitzer nicht zuletzt nach unserem Sächsischen Denkmalschutzgesetz Verantwortung trägt.
Im Jahr 2017 wurden bereits zahlreiche Sonderverkäufe durchgeführt und mir persönlich fällt es schwer, die noch vorhandenen Bestände auf ihre Wertigkeit hin zu beurteilen. Der Verein hat angekündigt, im deutlich kleineren Maßstab aufgrund beengter Räumlichkeiten im Trebsener Rittergut die Sammlung beispielsweise für Stuck oder auch für Schlösser und Beschläge fortzuführen oder zumindest die bereits vorhandenen Bestände zu erhalten.
Im Freistaat Sachsen gibt es an vielen Stellen Lager, Depots und Lapidarien, an denen historische Bauteile, Skulpturen, Epitaphe und andere denkmalpflegerisch wertvolle Dinge aufbewahrt werden. Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, die Diskussion über die Schaffung eines zentralen Archiv- und Schaudepots für Kulturgut zu führen, auch wenn ich in der Wiederverwendung historischer Bausubstanz den Königsweg sehe und dies im eher lokalen bis regionalen Kontext erfolgen sollte. Dennoch ist die zentrale Archivierung zu prüfen, auch wenn ich die Überführung in museale Strukturen in der Breite als schwierig erachte und es mir eher um ein Retten über bzw. Retten durch eine bestimmte Zeit gehen würde.
Ihr Antrag ist daher abzulehnen, da er weder die spezifischen Bestände, die Verantwortung des Eigentümers und ebenso die Differenzierung zwischen den historischen Baustoffen und dem sächsischen Bauteilarchiv thematisiert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsi
schen Bauordnung fußt auf einem Umlaufbeschluss der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung. Anlass dafür sind die Änderungen in der sogenannten Bauprodukterichtlinie der Europäischen Union und der daraus folgenden notwendigen Harmonisierung mit Bundes- und Landesrecht. Die Notwendigkeit zu dieser Angleichung ergibt sich aus einem bereits im Jahr 1988 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Im Kern geht es bei der vorliegenden Änderung der Sächsischen Bauordnung um den Wegfall der Forderung von Verwendbarkeitsnachweisen und Übereinstimmungsnachweisen für Bauprodukte, die eine CE-Kennzeichnung tragen. Des Weiteren werden die Anforderungen der bisherigen Bauregellisten, das heißt konkret der Liste C und der Musterliste der technischen Baubestimmungen, in einer Musterverwaltungsvorschrift für technische Baubestimmungen zusammengefasst, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemacht werden soll. Man kann also von einer gewissen Vereinfachung und Entbürokratisierung sprechen, auch wenn weitere Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und den Vertretern von Bund und Ländern stattfinden, um noch bestehende Konflikte auszuräumen.
Außerdem wird die Änderung des bauaufsichtlichen Konzepts zur Verwendung von Bauprodukten vollzogen, welche es nun ermöglicht, zur Erfüllung des nationalen Sicherheitsniveaus und bestimmter baulicher Grundanforderungen die bisher festgelegten produktbezogenen Anforderungen durch bauwerksbezogene Anforderungen zu ersetzen.
In der Fachdiskussion im Innenausschuss hat die Koalition einen Vorschlag des Sächsischen Landkreistages aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Dabei geht es um die Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall. Die Zustimmung zur Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall erfolgt in der Regel durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Einzig bei der Verwendung von Bauprodukten gemäß § 20 Abs. 1 Sächsische Bauordnung in Baudenkmälern nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz existiert bisher eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat sich in der Praxis zur fachlichen Bewertung des zur Entscheidung vorliegenden Falles an die Landesstelle für Bautechnik, de facto an die oberste Bauaufsichtsbehörde, gewandt. Daher stellen wir nun in § 20 der Sächsischen Bauordnung klar, dass die Zuständigkeit für die Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall generell bei der obersten Bauaufsichtsbehörde, fachlich weiterhin bei der Landesstelle für Bautechnik, liegt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte keine energiepolitische Debatte mit Ihnen führen, sondern einmal versuchen, mich Ihrem Antrag zu widmen. Denn mit dem vorliegenden Antrag greift die AfD-Fraktion ein Thema auf, das insbesondere im ländlichen Raum für teilweise hochemotionale und auch kontrovers geführte Diskussionen sorgt.
Insgesamt gibt es in Deutschland nach wie vor hohe Zustimmungsraten zum Atomausstieg und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählt neben Fotovoltaik und Biogas im Wesentlichen die Windenergie. Konkretisieren sich allerdings die Planungen für die Errichtung einer Windkraftanlage bzw. werden auch nur erste Überlegungen angestellt, Winderträge ermittelt und Flächeneigentümer angeschrieben, so regt sich oft allgemeiner Widerspruch in der Region, und dies häufig auch weit im Vorfeld einer konkreten Antragstellung auf Genehmigung einer Windenergieanlage.
Das heißt jedoch nicht, dass die Bedenken der Bevölkerung nicht ernst genommen werden. Wir nehmen jeden Hinweis ernst, doch entsprechende Lösungsvorschläge müssen einem Tauglichkeitstest unterzogen, den tatsächlichen Belangen der Bevölkerung gerecht werden und keine falschen Erwartungen wecken.
Wenden wir uns also Ihrem Antrag im Konkreten zu. Sie fordern einen sofortigen und generellen Genehmigungsstopp für die Errichtung sowie das Repowering von Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen. Aus juristischer und damit eher formaler Sicht ist anzumerken, dass gemäß § 14 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes die obere Raumordnungsbehörde – im Freistaat Sachsen ist das die
Landesdirektion Sachsen – raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit über den in § 4 des Raumordnungsgesetzes genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen kann, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet – der Regionalplan ist ein Raumordnungsplan – und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder die Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.
Jetzt, Achtung: Eine derartige Entscheidung ergeht grundsätzlich immer im konkreten Einzelfall. Das heißt, es kann kein genereller Genehmigungsstopp verhängt werden, da die Anwendung der eben zitierten Rechtsnormen ein konkretes Genehmigungsverfahren voraussetzt. Bei Anlagen über 50 Meter ist dieses Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu führen, da diese Anlagen richtigerweise einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Wer da ein wenig Einblick hat, weiß, dass dies mit einem sehr umfangreichen Prüfverfahren einhergeht.
Voraussetzung für die befristete raumordnerische Untersagung im konkreten Einzelfall ist das Bestehen der Befürchtung, dass die Genehmigung der Windenergieanlage die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Dies ist nicht der Fall, wenn die Genehmigung für einen Standort beantragt wird, der innerhalb eines vorgesehenen Vorrang- und Eignungsgebietes liegt.