Was alles bereits möglich ist und bereits gefördert wird, das können Sie meinem Redetext entnehmen, dessen Rest ich zu Protokoll gebe.
Danke. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Sie alle unseren Antrag wie immer schlechtgeredet haben – „überflüssig“, „keine gute Idee“ –,
bitte ich trotzdem noch einmal um Zustimmung. Ihnen, Herr Günther, möchte ich sagen, dass es sich um ein Pilotprojekt handeln soll, zusätzlich zu dem, was bereits gemacht wird mit dem Abstecken, das Sie erklärt haben. Das ist alles gut, aber es soll zusätzlich ein solches Modellprojekt geben.
Die Jäger machen das alle ehrenamtlich, und dafür soll dieses Projekt vom Staat angeschafft und bei der unteren Jagdbehörde angesiedelt werden, damit die Jäger nicht noch mehr Kosten in diesem Bereich haben. Die Landwirte tun dies außerdem nicht absichtlich, da sie die Tiere in ihren großen Maschinen nicht sehen. Ich will keinem Landwirt unterstellen, die Tiere absichtlich totzufahren. Im Gegenteil, wir wollen den Landwirten helfen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass das gehauene Gras durch die Tiere verunreinigt wird, und dieses Futtermittel wird dann an Nutztiere verfüttert. Wenn sich diese verdorbenen Fleischreste in der Silage befinden, kann das vor allem bei Milchkühen zu einer Fleischvergiftung führen
Deshalb sollten Sie die Jäger und Landwirte dabei unterstützen, dass die Kitze gar nicht erst getötet werden und in der Silage enden und letztlich die Rinder sterben.
Den sächsischen Jägern liegt die Hege und Pflege des einheimischen Wildes am Herzen. Dabei wollen wir sie mit unserem Modellprojekt unterstützen. Stimmen Sie unserem Antrag zu und ermöglichen Sie den Jägern, dass diese moderne Drohnentechnik auch in Sachsen angeschafft und genutzt werden kann. Unterstützen Sie also die ehrenamtliche Arbeit der Jäger. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie heute unserem Antrag zu!
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/15328 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist die Drucksache 6/15328 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Auch wenn sich aus dem Naturschutz- oder Jagdrecht keine gesetzlichen Verpflichtungen für einen speziellen Schutz von Rehkitzen ergeben: Der Schutz von Rehkitzen wird sowohl im SMUL als auch von den sächsischen Landwirten ernst genommen.
Zum Thema Rehkitzschutz gibt es viele Handlungsempfehlungen für die Landwirtschaft. Sie schließen auch den Einsatz moderner Drohnentechnik ein. Anbieter von Drohnentechnik für die Landwirtschaft sind in Sachsen bereits am Markt aktiv. Über die Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer“ fördern wir in Sachsen die Anschaffung von Drohnensystemen. Über die gleiche Richtlinie unterstützen wir auch die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Forschung im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften. Hier
Für den Rehkitzschutz werden ebenso frühzeitige Absprachen des Landwirtes mit dem Jagdausübungsberechtigten und Vergrämungsmaßnahmen kurz vor Mähbeginn empfohlen. Während der Mahd können Infrarotsensoren oder Beschallungseinrichtungen, die direkt am Mähwerk bzw. an der Landmaschine angebracht sind, helfen, Rehkitze aufzuspüren. Zuträglich sind auch mehrjährig extensiv genutzte Flächen. Die Anlage solcher mehrjähriger Brach- und Blühflächen auf Ackerland sowie die späte Schnittnutzung auf Grünland sind ebenfalls förderfähig.
Wie Sie sehen, sind in den aktuellen Förderinstrumenten des Freistaates Sachsen bereits verschiedene Möglichkeiten vorhanden, Rehkitze zu schützen. Der Staatsregierung liegen auch keine Hinweise vor, dass die Landwirte ihrer Verantwortung beim Schutz von Rehkitzen nicht gerecht werden, sodass ein staatlich gestütztes Modellprojekt nicht notwendig ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hoffe, dass der „Einmut“ in diesem Haus auch bis zu diesem letzten Antrag durchdringt.
Ja. – Es geht um „Wildnis zulassen – Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt im sächsischen Wald umsetzen“. Sie alle wissen: Wir haben auf nationaler Ebene seit 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Wir haben auch auf Landes- sowie auf Bundesebene eine solche Strategie. Im Jahr 2007 haben wir uns verpflichtet, bis 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Das ist nicht mehr allzu lange hin. Das konkrete Ziel unter Punkt b) 2 heißt „Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt“.
Wir streben Folgendes an: Natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020. Das ist ein bundesweites, ein nationales Ziel. Da wir wissen, dass wir als Staat beim Privatwald nicht einfach hineinreden können, können wir nur appellieren, und da wir wissen, dass in Deutschland und auch in Sachsen mindestens die Hälfte der Waldflächen in öffentlicher Hand ist, liegt genau dort der Hauptauftrag. So kommen diese 10 % des Staatswaldes zustande. Wir beantragen, dass 10 % der Staatswaldfläche Prozessschutzflächen, Wildnisgebiete werden.
Das heißt im Umkehrschluss – da uns oft vorgeworfen wird, wir GRÜNEN würden die Forstwirtschaft beenden wollen –, 90 % der staatlichen Forstflächen betrifft dieser Antrag nicht, sondern nur diese 10 %. Sie sind aber wichtig, da man zumindest in 10 % des Waldes diese Wildnis herstellen muss, in der man die Natur möglichst sich selbst überlassen soll, da es auch im und über dem Boden sehr viele Tier- und Pflanzenarten gibt, die darauf angewiesen sind, dass Bäume in verschiedenen Zerfallsstadien und Altersstufen vorhanden sind. Wenn man diese Mischung, die sich erst in langen Jahren einstellt, nicht hat, dann gibt es diese Arten einfach nicht, deshalb die
Im Übrigen sind genau diese Arten, die an Totholz gebunden sind – all das, was man im richtigen Forstwald nicht will – auf den Roten Listen. Sie dominieren diese, und wir müssen dagegen angehen, deshalb unser Antrag zu den Urwäldern von morgen, die wir schaffen wollen. Neben dem Anliegen, dass wir der biologischen Vielfalt eine Chance geben wollen, geht es auch darum, dass wir in den Flächen, in die wir als Menschen nicht eingreifen, Erkenntnisse gewinnen können, etwa: Wie reagiert Wald ohne menschlichen Eingriff auf die Folgen des Klimawandels? Wie reagiert der Wald auf bestimmte Schädlinge? Wie stabilisiert er sich selbst? Wie setzen sich bestimmte Arten durch? Ich möchte nur ein Beispiel nennen: das Eschentriebsterben. Wenn man diese Bäume nicht alle „umlegt“, sondern mal welche stehen lässt, mänteln sich vielleicht welche heraus, die natürlich dagegen resistent werden. Dazu brauche ich einfach Flächen, auf denen so etwas mal zugelassen wird. Wir können daraus sehr viel lernen, was dann auch den übrigen 90 % des Waldes zugutekommt.
Ich möchte bezüglich der Stellungnahme der Staatsregierung darauf hinweisen, dass wir keine Flächen stilllegen wollen. Die Aufgaben des Waldes und besonders des staatlichen Waldes sind – wir hatten das heute schon in einem anderen Zusammenhang – neben der Nutzfunktion die Schutz- und die Erholungsfunktion. Das ist auf jeder Waldfläche nicht immer alles gleichrangig, sondern auf der einen muss man mehr Naturschutz machen, auf der anderen mehr Forstwirtschaft und wiederum auf einer anderen mehr für die Erholungsfunktion. Dabei geht es genau um diese Schutzfunktionen. Wenn beim Staatswald der Naturschutz in den Vordergrund gestellt wird und man dabei noch etwas lernen kann, dann ist das keine Stilllegung, sondern ein sehr kluger Einsatz dieser Waldressource. Deshalb ist es keine schematische Flächenstilllegung, wie es uns vorgeworfen wird.
Dann kam noch der Hinweis, dass es schon genügend mit unserer Strategie „Naturschutzkonzept des Sachsenforstes“ gebe und bereits Habitatbaumgruppen und Totholzvorräte angelegt wurden. Das ist aber alles sehr kleinräumig. Wir brauchen die Mindestgröße. Deshalb der fachliche Hintergrund, das wenigstens in einem Umfang von 20 Hektar zur Verfügung zu haben.
Was mich dann geärgert hat: Beim Waldumbau verteidigen Sie immer unsere Zustände. Bei unserem Antrag wird dann darauf hingewiesen, dass Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern den größten Anteil an instabilen Fichtenreinbeständen habe. Ja, das ist so. Deshalb wollen wir im Waldumbau endlich vorankommen. Aber als Vorwurf wird gebracht: Wozu denn jetzt Prozessschutzflächen? Da würden diese Monokulturen dann bis in alle Ewigkeiten unangetastet stehen, wir wollten doch Waldumbau machen.
Erstens: Es geht um 10 % der Flächen. Bei natürlicher Entwicklung geht es genau um Sukzession. Ich kann auch so einen Fichtenbestand einfach mal der natürlichen Sukzession anheimfallen lassen, Borkenkäfer reingehen lassen. Die Bäume fallen dann um. Dort werden die gebietsheimischen Bäume früher oder später von ganz alleine kommen.