Protokoll der Sitzung vom 30.01.2019

Studium ist daher ganz bestimmt ein wichtiger Teil. Aber wir müssen uns überlegen, wie wir als Staat zwei Bereiche organisieren und steuern. Das eine ist das Fachgebiet, auf dem sich unsere Ärzte niederlassen. Wir haben einen erschreckenden Rückgang in der Bereitschaft, später als Allgemeinmediziner tätig zu sein und entsprechend auszubilden. Von 560 Studenten, die wir in jedem Jahr an den beiden Universitäten Dresden und Leipzig haben, entscheiden sich 30 für Allgemeinmedizin. Das sind etwas über 5 %. Der Bestand an Allgemeinmedizinern allerdings beträgt rund 14 %. Die Anzahl der Mediziner insgesamt ist auch gestiegen; die Attraktivität ist also da und vieles auf einen guten Weg gebracht – 6 % mehr Mediziner, niedergelassen oder angestellt, als noch vor drei Jahren. Aber es werden uns zukünftig immer mehr Allgemeinmediziner fehlen, und die fehlen uns – das ist die zweite Steuerungsgröße – im Raum.

Um die Ärzte konkurrieren die Kliniken untereinander, und Wettbewerb schafft Kreativität. Wenn wir alle gleichmäßig – in diesem Fall die PJler – behandeln, löst das vermutlich nicht die Bedarfsdeckung im ländlichen Raum. Wenn wir das schon organisieren, dann muss es bundesweit sein. In Görlitz beispielsweise hat man für sich einen attraktiven Anreiz gefunden. Ähnlich machen

das auch – von daher stimmen Ihre Ausführungen nicht ganz, Frau Kollegin Maicher – die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen. Sie haben zusammen ein Programm aufgelegt, nach dem sie denjenigen, die im PJ in ihrem Wahltertial Allgemeinmedizin in einer akademischen Lehrpraxis absolvieren, 500 Euro zahlen, wenn sie sich für den Raum, und 200 Euro, wenn sie sich für die Städte entscheiden. Das ist also eine Steuerung in den Fachbereich und eine Differenzierung. Darauf käme es uns an, wenn wir hier Lösungen finden, die aber bundesweit mit vielen Partnern organisiert werden müssen.

Unsere Lösung ist also eine differenzierte. Da muss nach Raum differenziert werden. Ich verweise auf das Angebot von Görlitz. Vor allen Dingen brauchen wir eine Lösung – das möchte ich abschließend sagen – für die medizinische Versorgung mit Allgemeinmedizinern. Ich halte den Ansatz der Staatsregierung, das Studienmodell zwischen der Technischen Universität Dresden und dem Akademischen Lehrkrankenhaus – als Vollversorger – in Chemnitz zu organisieren, für einen ganz hervorragenden Ansatz, der nur viel schneller auf den Weg gebracht werden muss. Wir versprechen uns davon einen gewissen Klebeeffekt und eine Bereitschaft, in den Raum zu kommen, in diesem Fall in den Raum Chemnitz, Erzgebirge, Vogtland und Umgebung. Das müssen wir ausbauen. Neben der Universität Dresden hat sich auch die Universität Leipzig schon Gedanken dazu gemacht. Hier sehen wir ganz große Lösungsschritte, um das Thema zu erledigen, wozu wir als CDU beauftragt worden sind, nämlich, die medizinische Versorgung in ganz Sachsen sicherzustellen und nicht allein das Einkommen. Auch darüber müssen wir nachdenken – im Sinne der Studentinnen und Studenten im PJ.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Jetzt ergreift Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Holger Mann hat es schon dargelegt: Als SPD-Fraktion ist es uns wichtig, die Lebenswirklichkeit mit entsprechender Finanzierung – eine Reform des Medizinstudiums, faire Arbeits- und Studienbedingungen sowie Qualitätssicherung – in den Mittelpunkt zu rücken.

Als Vertreterin des ländlichen Raums möchte ich einen Aspekt noch einmal ganz deutlich herausstellen: Egal, welchen Weg wir gehen, wir sollten jetzt schon darauf achten, dass es weiterhin eine Steuerungsfunktion geben muss. Die ergriffenen Maßnahmen sollten stets mit den weiteren Maßnahmen im Einklang stehen, um die Allgemeinmedizin sowie ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu stärken. Hier weiterhin mit gesonderten Zu

schlägen oder erhöhten Geldleistungen zu arbeiten darf kein Tabu mehr sein.

Ich habe bewusst „Zuschläge“ gesagt. Ja, auch in der Großstadt bedarf es Geld, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die bewusste Entscheidung, ein Lehrkrankenhaus im ländlichen Raum zu wählen, darf nicht zulasten der angehenden Ärzte gehen. Fahrtkosten, Zwischenmiete für eine Zweitwohnung, höhere Verpflegungsaufwendungen müssen beglichen werden. Es ist also an uns, die Modalitäten so auszugestalten, dass die Lehrkrankenhäuser in unseren Kleinstädten davon profitieren. Ich muss nicht weiter ausführen, dass auch die sanften Faktoren eine Entscheidung positiv beeinflussen können.

Vor Ort – in Erlabrunn und Annaberg-Buchholz – habe ich nur engagierte Ausbilder kennengelernt. Sie teilen ihr Wissen und zeigen neue Lebens- und Karriereperspektiven abseits der Großstädte auf. Das ist ein unschätzbarer Beitrag, der durch die tagtägliche Arbeit geleistet wird, und dem gebührt unser Dank.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sachsen hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um bei der ärztlichen Versorgung einen Ausgleich zwischen Stadt und Land zu finden. Es ist unstreitig, dass das Praktische Jahr finanziell aufgewertet werden muss, am besten über eine verbindliche Regelung in der Approbationsordnung. Es ist aber hoffentlich auch unstreitig, dass weiterhin zusätzliche Anreize möglich sind, um die bisherigen Anstrengungen zur Gewinnung von Ärzten im ländlichen Raum nicht zu konterkarieren. Das ist ein Aspekt, den ich im GRÜNEN-Antrag vermisse.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Damit hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort erteile ich Frau Dr. Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vergütungen für das Praktische Jahr – kurz: PJ – der Medizinstudierenden an akademischen Lehrkrankenhäusern und den Universitätskliniken liegen Ihnen im Rahmen der Antwort zur Drucksache 6/15390 vor. Ich will sie nicht noch einmal wiederholen.

Diese PJ-Vergütungen liegen zu einem großen Teil an der in § 3 Abs. 4 der bundesweit gültigen Approbationsordnung der Ärzte geregelten Höchstgrenze von 649 Euro pro Monat. Eine durch die Universitätsklinika und die akademischen Lehrkrankenhäuser zu zahlende Mindestvergütung hat der Bund – in dem Fall das Bundesministerium für Gesundheit – bisher nicht geregelt. Verantwortlich für die Höhe der Vergütung und gegebenenfalls der Sachleistungen, die im PJ gezahlt werden, sind die Lehrkrankenhäuser einschließlich des Uniklinikums.

Ich finde es sehr beachtlich, dass bei der Finanzierung des PJ nur auf das Wissenschaftsministerium – sprich: auf die Universitäten, in dem Fall die medizinischen Fakultäten – gezeigt wird. In keinem anderen Fall eines praktischen Jahres würde man auf die Ausbildungseinrichtung zeigen. Das Referendariat beim Lehramt wird aus dem Ressort des Kultusministeriums finanziert. Die Vergütung der Studierenden in der Berufsakademie wird von den Unternehmen finanziert.

In den Redebeiträgen ist mir deutlich geworden, dass zwar von einer Vergütung im PJ gesprochen, aber nicht gesagt wird, woher das Geld kommt. Das jetzige Geld im PJ kommt aus dem Gesundheitssystem. Das kommt in den Uniklinika und in den Lehrkrankenhäusern aus dem Gesundheitssystem. Wir benötigen eine Verständigung mit den gesundheitspolitischen Sprechern, mit den gesundheitspolitisch Verantwortlichen, dass die Finanzierung im PJ eine andere Größenordnung annehmen soll. Ich will das einmal angesprochen haben, weil sich bei der Debatte die gesundheitspolitischen Sprecher des Parlaments nicht angesprochen fühlten.

Mir ist bekannt, wie unterschiedlich derzeit die Aufwandsentschädigungen in Form von Geld- und Sachleistungen im PJ landes- und bundesweit sind; der Hartmannbund hat es veröffentlicht. In keinem Bundesland gibt es eine einheitliche Regelung. Das ist auch aus meiner Sicht nicht befriedigend. Ich habe mit den PJ-lern vor einigen Jahren gesprochen und ihnen geraten, das Problem öffentlich zu machen. Insofern bin ich froh, dass sie auf die Straße gegangen sind, weil dieses Problem bisher ein verdecktes Problem war. Es muss in der Approbationsordnung der Ärzte bundeseinheitlich geregelt werden. Am besten ist es, dort eine Mindestvergütung, eine Mindestentschädigung zu regeln.

Aber noch einmal: Dazu muss die Gesundheitsseite einbezogen werden; denn es muss aus dem Gesundheitssystem erwirtschaftet werden. Auch andere Wissenschaftsministerinnen und -minister sehen das so. In den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es dazu bereits eine Debatte. In Sachsen-Anhalt stellt sich die Situation wie folgt dar: Beide Universitätskliniken in Halle und Magdeburg haben den gleichen Status wie unsere und zahlen PJ-Aufwandsentschädigungen. Diese liegen aber unter den Geldleistungen der akademischen Lehrkrankenhäuser in den jeweiligen Ländern. Am Universitätsklinikum in Magdeburg sind es 200 Euro und am Universitätsklinikum in Halle 300 Euro, um einmal zwei Beispiele zu nennen.

Wenn die Universitätsklinika eine gleich hohe Aufwandsentschädigung wie die akademischen Lehrkrankenhäuser im PJ zahlen würden – was wir von staatlicher Seite vielleicht regeln können –, entfiele ein wichtiges Steuerungsinstrument. Ein erheblicher Anreiz würde fehlen, damit Studierende ihr PJ oder zumindest einen Teil davon in einem akademischen Lehrkrankenhaus oder einer Lehrpraxis im ländlichen Raum absolvieren, die sich wiederum einen „Klebeeffekt“ davon erhoffen.

So erklärt sich auch, wenn Sie sich die Liste ansehen, dass zum Beispiel – wir haben es gehört – das städtische Klinikum in Görlitz ebenso wie das Helios Vogtlandklinikum in Plauen die gesetzlich möglichen Höchstsätze zahlen und das Diakonissenkrankenhaus in Dresden im Vergleich dazu nur 373 Euro pro Monat.

Ich habe mich selbstverständlich damit auseinandergesetzt, wie eine bundeseinheitliche Aufwandsentschädigungsregelung, die gegebenenfalls in der Höhe zwischen Universitätsklinika und akademischen Lehrkrankenhäusern in städtischen und ländlichen Räumen differenziert, erreicht werden könnte. In meiner Antwort zum Antrag habe ich darauf verwiesen, dass eine Änderung der Approbationsordnung der Ärzte im Rahmen des Masterplans Medizin 2020 vorgesehen ist und wir dazu derzeit sowohl mit der Gesundheitsseite als auch mit dem Bundesgesundheitsministerium in der Diskussion sind.

Mit dem Masterplan sind unter anderem Neustrukturierungen des Medizinstudiums sowie eine praxisnahe Ausbildung geplant. In diesem Kontext ließe sich die Mindestvergütung neu regeln. Deshalb würde eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 3 Abs. 4 der Approbationsordnung für Ärzte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nur nicht zielführend sein, sondern sie wäre auch nicht mehrheitsfähig – auch nicht mit den Ländern, die grün regiert werden oder in denen die LINKEN in der Regierung sind.

Es gibt erste Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium, noch Mitte dieses Jahres einen ersten Entwurf einer geänderten Approbationsordnung für Ärzte vorzulegen. Dann kann man darüber diskutieren. Nicht zuletzt, weil diese Änderung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, werden nach meiner Überzeugung sowohl die Wissenschaftsseite als auch die Gesundheitsseite der Länder demnächst Gelegenheit erhalten, eine Änderung dieser Approbationsordnung und der Regelung zu den Ausbildungsgeldern in die Diskussion einzubringen.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist es aus meiner Sicht nicht getan. Das praktische Jahr ist – das ist insbesondere der Unterschied zum Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärter oder dem schon angeführten Referendariat der Juristen – aktuell Teil des Studiums. Die Studierenden befinden sich in der akademischen Ausbildung. Sie sind keine Arbeitnehmer der Universitätsklinika bzw. der akademischen Lehrkrankenhäuser. Die Vermittlung der von den akademischen Lehrkrankenhäusern vorhandenen PJ-Plätze erfolgt über die medizinischen Fakultäten auf der Basis der zwischen den akademischen Lehrkrankenhäusern und der TU Dresden bzw. der Uni Leipzig abgeschlossenen Vereinbarungen nach unserem Hochschulgesetz.

Weil das PJ Teil des Studiums ist, ergibt sich das Problem, dass bei den BAföG-Empfängern im PJ diese Aufwandsentschädigung auf das BAföG angerechnet wird. Auch das ist schon thematisiert worden. Es handelt sich um einen Teil des Studiums. Daher wäre aus meiner Sicht ebenso eine Lösung über die derzeit bundesweite Debatte

des BAföG möglich, die wir morgen früh noch einmal aufrufen werden.

Darüber hinaus möchte ich um eine generelle Sensibilisierung zum Thema Aufwandsentschädigung für studentische Pflichtpraktika werben. Das war auch das Anliegen von Ihnen, Frau Maicher. In anderen Studiengängen sind Praktika ebenfalls verpflichtend geregelt. Zu nennen wären hier beispielsweise die einjährige praktische Ausbildung von Studierenden der Pharmazie zur Vorbereitung auf den dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung, bei der sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke und weitere sechs Monate unter anderem in einer Krankenhausapotheke, einem Universitätsinstitut oder einem anderen geeigneten wissenschaftlichen Institut geleistet werden müssen.

Auch die Approbationsordnung für Tierärzte enthält verpflichtend praktische Studienteile, ebenso die zahnärztliche Approbationsordnung, in der Studierende unter anderem drei Semester als Praktikant in einer Klinik und in Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kiefernkrankheiten tätig sein müssen. In keinem Fall ist eine andere Regelung getroffen als in dem der Medizinstudierenden.

Der Bund hat im Mindestlohngesetz Regelungen zur Vergütung im Praktikum getroffen. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Allerdings sind im Mindestlohngesetz wiederum Praktikanten vom persönlichen Anwendungsbereich ausgenommen, wenn sie ein Praktikum verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung in einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten. Auch in diesem Fall haben wir keine vernünftigen Regelungen.

Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass es insbesondere aus Gleichbehandlungsgrundsätzen durchaus lohnenswert wäre, sich in der Frage der Aufwandsentschädigung nicht nur auf das Studium der Humanmedizin zu fokussieren, sondern eine generelle Debatte mit dem Bund zu führen, in der gegebenenfalls die Streichung der oben genannten Ausnahmen im Mindestlohngesetz auf die Tagesordnung gesetzt werden müsste.

Aus den von mir genannten Gründen ergibt sich, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar eine wichtige Debatte anstößt, derzeit aber nicht zustimmungsfähig ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wir kommen jetzt zum Schlusswort. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Dr. Maicher, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich für die gute und intensive Debatte danken, die gezeigt hat, dass wir fast alle der

Meinung sind, dass man etwas für die Vergütung tun muss, dass wir vorankommen und genau überlegen müssen, welche Punkte zusätzlich betrachtet werden müssen – bis auf die AfD, die aus dieser Debatte wieder eine Neiddebatte gemacht hat.

Uns geht es in dem Antrag um das PJ im Medizinstudium. Natürlich gibt es noch weitere Punkte, keine Frage. Aus unserer Sicht heißt das aber nicht, dass man das eine nicht machen muss, nur weil man nicht gleich alles mit einem Mal anspricht.

Ich möchte nur auf einige Punkte eingehen. Herr Mann, Sie sind alle Punkte unseres Antrags durchgegangen und haben an jeder Stelle gesagt: Haken dran, abgehakt, brauchen wir nicht, ist schon erledigt. Ich glaube, dass die Medizinstudierenden, die sich engagieren und die vor dem Landtag oder auch an anderen Orten waren, die Debatte sehr interessiert verfolgen und jetzt gespannt sind, was sich daraus ergibt, was sich demnächst verbessert und was Sie als Koalition anpacken wollen.

Ebenso interessant fand ich die mehrmaligen Verweise auf die grüne Regierungsbeteiligung in anderen Ländern. Ich nehme sehr interessiert zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich auf betreutes Regieren von GRÜNEN in anderen Ländern warten. Man kann in Sachsen vorangehen, auch wenn andere Länder etwas nicht tun. Deshalb haben wir die Vorschläge gemacht. Ich lade Sie herzlich ein, ein Stück voranzugehen und nicht zu schauen, was andere machen.

(Zuruf der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Wir haben – das habe ich vorhin sehr deutlich gemacht – tatsächlich Möglichkeiten, auf Landesebene ein Stück voranzugehen. Das ist dann nicht umfassend, klar. Aber

natürlich können Sie Vereinbarungen mit den UniKliniken treffen.

Wir haben nicht gesagt, dass man rechtliche Anweisungen durchsetzen muss oder eine Anordnung stattfinden kann. Das geht nicht. Aber man kann immer darüber reden, genauso wie man mit der Kassenärztlichen Vereinigung darüber reden kann, Bedingungen besser zu machen.

Zusätzliche Anreize kann man auch schaffen, wenn man eine einheitliche Mindestvergütung hat. Man kann auch darüber hinaus sagen, wir wollen in bestimmten Bereichen zusätzliche Anreize schaffen oder in bestimmten Regionen. Das verhindern unsere Vorschläge nicht.

Insofern hoffe ich, dass – auch wenn Sie heute nicht zustimmen können – Sie daraus etwas mitnehmen und selbst aktiv werden, damit sich die Bedingungen für die Medizinstudierenden verbessern, damit es eine ordentliche, gute Ausbildung hier im Land gibt und die Medizinstudierenden nicht kurz vor dem Ende ihres Studiums an andere Kliniken wechseln. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)