besagt, dass nichts unglaubwürdiger ist als die Wahrheit. Also zwingt die Omnipräsenz der Staatsmedien alle anderen Medien, mit dem Strom mitzuschwimmen, Mainstream genannt.
Okay. Die finanzielle und jetzt auch mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wieder
verstärkt medienübergreifende Übermacht der ÖffentlichRechtlichen ermöglicht es ihnen, nun auch gegenüber den unabhängigen Angeboten den Ton vorzugeben. Natürlich sind das Internet und die sogenannten sozialen Medien keine reinen Quellen, ebenso wenig wie jeder Kiosk der Regenbogenpresse.
In seiner Begründung unter „Allgemeines“ stützt sich der neue Änderungsvertrag auf die Behauptung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Freiheit der Rezipienten eine inhaltliche Vielfalt und Qualität nicht gewährleisten könne. Deshalb können nur über die öffentlichen Angebote verschiedene Entscheidungsrationalitäten sinnvoll aufeinander wirken.
Es gibt nur eine Wirklichkeit, nur die Interpretation macht Unterschiede. Genauso wenig gibt es qualitative Unterschiede zwischen Werbung und Propaganda. Das nennt man Diskurs oder auch demokratischen Wettbewerb um die Lufthoheit über die Stammtische.
Aber selbst die ist nicht abhängig von Zwangsgebühren, also der Übermacht erheblich überbezahlter Mitarbeiter der öffentlichen Rundfunkanstalten.
Schaut man sich die Jury-Sitzung zu den vielen Preisen an, die Claas Relotius verliehen wurden, so sieht man, welch dominierenden Anteil die Journalisten dieser
öffentlichen Häuser dabei hatten. Die Blase zum Platzen brachten übrigens zwei Blogger aus Fergus Falls und nicht etwa unsere Luxusmedien, die laut Verfassungsgericht andere Entscheidungsrationalitäten zur Geltung bringen sollten. Überhaupt macht das Netz das schon von ganz allein. Das ist ja das Geheimnis seines Erfolges.
Bevor Frau Kollegin Fiedler das Wort ergreifen kann, haben wir eine Kurzintervention. Herr Kollege Dr. Meyer.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich stelle fest, dass Frau Wilke auch in der zweiten Runde nicht annähernd zum beantragten Titel, nämlich dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Ich stelle des Weiteren fest, dass unsere Geschäftsordnung ganz klar regelt, dass man den Titel der Aktuellen Debatte bis Montag in der Plenarwoche benennen und auch noch einmal ändern kann. Das ist nicht erfolgt. Diese Debatte wird zu einem völlig anderen Gegenstand geführt.
Ich halte es für angezeigt, dass wir uns darüber noch einmal im Präsidium verständigen, inwiefern hier Aktuelle Debatten missbräuchlich geführt werden. Das will ich an dieser Stelle hier festhalten.