Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

und die zweite Phase für die praktische Ausbildung in der Schule gedacht.

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind bereits umfassende Maßnahmen durch die Staatsregierung eingeleitet worden, um den Anteil der erfolgreichen Lehramtsstudierenden deutlich zu erhöhen. Aus den dargelegten Gründen kann ich nur darum bitten, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Dulig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum Schlusswort, das die einbringende Fraktion AfD halten wird. Bitte, Herr Dr. Weigand.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich gleich über Ihre großartige Zustimmung – im Gegensatz zu einigen Kollegen. Vielleicht haben wir einmal an einer Büchse Lack geschnüffelt, aber wir sind definitiv nicht hineingefallen, das kann ich Ihnen schon einmal sagen.

Sie verweisen auf Ihre eigene Studienbefragung. Ja, diese haben wir uns auch angeschaut; aber es gibt meines Erachtens Defizite. Wenn 7 % der Studenten sagen, sie würden ein Studium abbrechen, und wir dann die Zahlen vergleichen, wie viele 2012 begonnen haben und wie viele 2017 fertiggeworden sind, dann komme ich zu den Zahlen, weil Sie die 1 300, die Sie nehmen, noch in Erstes Staatsexamen und weitere Abschlüsse aufteilen müssen, und dann sehen Sie genau: Das Erste Staatsexamen können nur jene sein, die 2012 begonnen haben, und dann sind Sie von 1 800 eben nur bei 800, und es fehlt ein deutlicher Teil. Damit sind Sie bei 55 % Schwund. Diese können zum Teil noch an der Universität sein, ja, aber ob sie zum Großteil noch fertigwerden, ist fraglich.

Wenn man einmal einen Blick nach MecklenburgVorpommern wagt, wo gerade eine ähnliche Studie durchgeführt wurde, obwohl man sich jahrelang dagegen gesträubt hat, so ist man dort genau darauf gekommen: Die Schwundquote im 3. Semester lag bei 15 % und im 10. Semester bei 30 % beim Grundschul- und beim Gymnasiallehramt. Diese Unterscheidung findet momentan nicht statt. Im 10. Semester lag sie bei 55 %, und damit sind wir schon nahe an der Realität.

(Zurufe von der SPD)

Gründe waren damals mangelnde und unklare Berufsbezeichnungen, Ungleichheit zwischen den Erwartungen im Studienfach und der Realität sowie organisatorische Aspekte. Deshalb sind unbedingt die Eignungsabklärung und das Gespräch vorher notwendig, was auch der Sächsische Lehrerverband fordert.

Ich bitte Sie deshalb noch einmal um Zustimmung, damit wir im Bereich der Lehramtsbildung in Sachsen vorankommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, das war das Schlusswort. Frau Kersten hat hierzu punktweise Abstimmung begehrt, aber nach § 102 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung – – Nun geht meine Frage an die einbringende Fraktion: Widersprechen Sie der punktweisen Abstimmung?

(Zurufe von der AfD: Nein!)

Begehren Sie punktweise Abstimmung?

(Andrea Kersten, fraktionslos: Ja!)

Sie wollen punktweise Abstimmung, auch die einreichende Fraktion. Gut, dann verfahren wir so. Frau Kersten, Sie wollten punktweise Abstimmung. Wollen Sie auch über alle Buchstaben abstimmen lassen oder nur punktweise?

(Andrea Kersten, fraktionslos: Auch buchstabenweise!)

Gut, dann tun wir das. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/16485 zur Abstimmung und tue dies punktweise und buchstabenweise. Ich stelle Punkt 1 a) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Punkt 1 a) abgelehnt.

Ich stelle Punkt 1 b) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber Punkt 1 b) wurde abgelehnt.

Ich stelle Punkt 1 c) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. –

Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 1 c) abgelehnt.

Ich stelle Punkt 1 d) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 1 d) abgelehnt.

Ich stelle Punkt 2 zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 2 abgelehnt.

Ich stelle Punkt 3 a) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 3 a) abgelehnt.

Ich stelle Punkt 3 b) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 3 b) abgelehnt.

Ich stelle Punkt 3 c) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 3 c) abgelehnt.

Ich stelle Punkt 3 d) zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, damit ist Punkt 3 d) abgelehnt.

Da alle Punkte abgelehnt wurden, erübrigt sich eine Gesamtabstimmung, und der in der Drucksache 6/16485 vorliegende Antrag ist abgelehnt. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Glyphosat – Sachsens Landwirte jetzt beim Ausstieg unterstützen

und Chance für eine generelle Pestizidreduktionsstrategie nutzen

Drucksache 6/12879, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort hat für die einbringende Fraktion Herr Kollege Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal: Worum geht es bei unserem Antrag: Sachsens Landwirte beim Ende des Glyphosats zu unterstützen und die Chancen zu nutzen, um zu einer generellen Pestizidreduktionsstrategie zu kommen.

Glyphosat ist von den Pflanzenschutzmitteln respektive Pestiziden das meist eingesetzte Mittel. Es handelt sich dabei um ein Totalherbizid. Das heißt, es tötet grundsätz

lich alle Pflanzen ab. Dieses Mittel wird auf EU-Ebene zugelassen. Die jetzt noch bestehende letzte Zulassung wurde 2017 nur bis zum Jahr 2022 verlängert und läuft aller Voraussicht nach bis dahin aus. Es ist also nicht abzusehen, dass es eine weitere Verlängerung gibt. Das heißt – ganz abgesehen davon, ob man es begrüßt oder nicht, was wir GRÜNE ausdrücklich tun –, der Fakt steht: Glyphosat ist nach 2022 nicht mehr einsetzbar.

Das bedeutet, dass sich, wenn gleichzeitig zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe ihre gesamte Produktionsweise darauf ausgerichtet haben, mit Glyphosat zu arbeiten, dort etwas ändern muss. Der Einsatz von Glyphosat, das heißt die pfluglose Bodenbearbeitung, ist von staatlicher Seite stark unterstützt worden.

Es sei nochmals gesagt: Es ist ein Totalherbizid. Es nennt sich zwar Pflanzenschutzmittel, aber andere sagen auch, dass es letztlich nichts anderes als ein chemischer Pflug ist. Es ersetzt nämlich das Pflügen, bringt alle anderen Pflanzen aus dem Boden heraus, die der Landwirt als Unkraut sehen kann, und das funktioniert in dieser Art und Weise nicht mehr.

Man hat es eingeführt mit Argumenten wie zum Beispiel dem Erosionsschutz am Boden. Wenn das jetzt endet und Landwirte auch durch staatliches Handeln dazu gebracht worden sind, Glyphosat in diesen Mengen einzusetzen, dann muss es Alternativen dazu geben.

Als Hintergrund sei genannt, um welche Zahlen es dabei geht: In Deutschland werden circa 48 000 Tonnen Wirkstoffe an Pestiziden jährlich verkauft und eingesetzt, davon sind ungefähr 10 % Glyphosat. Das ist ein Markt von reichlich 1,3 Milliarden Euro, der eine erhebliche Bedeutung hat.

Wenn es ohne gehen soll, gibt es auch die Diskussion: Ersetzen wir es vielleicht durch andere Wirkstoffe? Man muss feststellen, dass es im Moment kein vergleichbares chemisches Mittel gibt, was diese Wirkung von Glyphosat hat. Man könnte sie vielleicht durch einen Cocktail von sehr vielen Stoffen erreichen, aber die Auswirkungen solch eines Cocktails bzw. dieser Stoffe auf die Umwelt und eventuell auf die menschliche Gesundheit sind schwer absehbar.

Es gibt auch die Erfahrung, dass es bei Pflanzenschutzmitteln, egal welcher Art, ähnlich ist wie in der Medizin. Neue Stoffe kommen auf den Markt und werden eingesetzt. Über die Dauer der Anwendung – die Dosis macht bekanntlich das Gift – steigen die Erfahrungen mit den negativen Folgen. Irgendwann weiß man, dass beim Kosten-Nutzen-Verhältnis vielleicht die Nachteile überwiegen. Viele Stoffe werden nicht mehr zugelassen. Selbst wenn das nicht passiert, ist es auch ganz normal in der Natur: Je länger ich Wirkstoffe einsetze, „mendeln“ sich dann immer die Pflanzenarten heraus, die dagegen resistent werden – Zahlen von Bayer, einem großen Konzern. Dieser Hersteller sagt: Weltweit gibt es schon über 250 Unkräuter, gegen die es keine wirksamen Mittel mehr gibt. Dort immer weiterzumachen und darauf zu setzen, dass man das vielleicht chemisch wieder in den Griff bekommt, ist schwer denkbar und es ist auch nicht sehr klug.

Deswegen besteht Einigkeit bis hin zum Koalitionsvertrag auf Bundesebene – CDU und SPD –, dass man tatsächlich zu einem Ausstieg aus Glyphosat und zu einer deutlichen Reduktion der Pflanzenschutzmittel kommt. Genau in diese Richtung geht unser Antrag.

Da das Datum immer näher rückt, kann es einfach nicht angehen, dass wir auf sächsischer Ebene unsere Landwirte nicht unterstützen. Wir haben es in unseren Antrag aufgenommen: Das hat einfach etwas mit Beratung zu tun. Das hat auch damit zu tun, dass Standorte höchst unterschiedlich sind. Wenn man künftig auf solch ein eingeführtes Mittel verzichten will, dann muss man eben

schauen, wie es ohne Chemie geht. Wenn man sich umsieht, stellt man fest: Es gibt viele Landwirte, auch konventionelle, die sich dafür einsetzen.

In der Biolandwirtschaft ist es ja sowieso tabu. Aber dort kommt man auch heute schon gut ohne aus, zum Beispiel über Mischkulturen, Zwischenfrüchte, die Art des Mulchens, mechanische Bearbeitung, Striegeln, Eggen und gegebenenfalls Pflügen. Vorhin hatte ich gesagt, dass einer der Gründe der Einführung auch der Erosionsschutz war. Auch da muss man schauen, was an welchen Standorten wirklich geeignet ist.

Wir als Freistaat können dort vorangehen und mit forschen. Bei Pestizidreduktion geht es nicht nur um diesen einen Stoff, sondern auch dabei könnten wir vieles unterstützen, damit man anders zurande kommt. Ein weiteres Schlagwort ist, dass dort Nützlinge ihre Arbeit machen. Es gibt vieles, was man im Prinzip totgespritzt hat. Auch andere Landwirte nutzen es, dass andere Pflanzen oder Insekten helfen, wiederum andere zu bekämpfen. Darüber kann man noch viel Wissen erlangen. Das nützt insbesondere der Biolandwirtschaft, aber auch der konventionellen Landwirtschaft.