Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

Dabei kann auch auf die Unterstützung von Forstbetriebsgemeinschaften oder die auf regionaler Ebene eingesetzten Krisenstäbe zurückgegriffen werden. Wir lassen die vielen betroffenen privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer in dieser Situation nicht allein. Denn unabhängig von dem großen persönlichen Mehraufwand an Zeit und Kraft kommen Mehrkosten von bis 50 % der sonst üblichen Ausgaben für die Holzernte hinzu. Gleichzeitig sind die Holzpreise aufgrund des großen Überangebots drastisch gesunken. Denn nicht nur Sachsen, sondern auch

andere Bundesländer sowie Tschechien geht es ähnlich wie uns.

Nimmt man jetzt noch die Aufwendungen für die notwendige Wiederbewaldung der entstandenen Kahlflächen und den in den nächsten Jahren deutlich geringeren Holzverkauf hinzu, wird deutlich, mit welchen Belastungen die Forstbetriebe zu tun haben. Wir unterstützen zum einen über Sachsenforst, der allen Waldbesitzern bei der Schadensbewältigung beratend zur Seite steht, über Fördermöglichkeiten informiert, die Ergebnisse seines forstlichen Umweltmonitorings weitergibt und weniger frisches Holz einschlägt, um den Holzmarkt zu entlasten. Zum anderen gibt es zusätzliche finanzielle Mittel für den Privat- und Körperschaftswald.

Für die Wiederbewaldung haben wir die Fördermittel um 3 Millionen Euro aufgestockt. Um die Privat- und Körperschaftswaldbesitzer bei der Bewältigung der Borkenkäferplage zu unterstützen, fördern wir ab diesem Jahr auch das Überwachen der Borkenkäfer mit Lockstofffallen, das Entrinden und Verbrennen von Reisig, das Bekämpfen der Borkenkäfer, das Abtransportieren des Schadholzes aus dem Wald oder das Anlegen und Betreiben von Holzlagerplätzen.

Das hilft, die jetzt zwingend notwendige „saubere Waldwirtschaft“ besser und schneller umzusetzen. Die Defizite von Sachsenforst werden über das vom Sächsischen Landtag beschlossene Sondervermögen finanziert. Die Witterungsextreme zeigen, wie wichtig es ist, den von uns bereits vor vielen Jahren begonnenen Waldumbau zu stabilen, arten- und strukturreichen, leistungsfähigen Mischwäldern weiter fortzusetzen.

Das erfolgt in jüngeren Beständen durch gezielte Pflege, in älteren Beständen durch Verjüngen mit klimaangepassten Baumarten, unterstützt durch gezielte Bodenschutzkalkung und – ganz wichtig – waldverträgliche Wildbestände. Ich bin dem Sächsischen Landtag sehr dankbar, dass er auch im nächsten Doppelhaushalt dafür die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat.

Ich freue mich auch, wenn Sie in Ihren Wahlkreisen Ihren Waldbesitzern den Rücken stärken, auf Beratungsangebote von Sachsenforst oder Angebote der Forstbetriebsgemeinschaften verweisen und so gemeinsam unsere sächsischen Wälder auch für die kommenden Generationen erhalten und stärken. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Wir sind aktiv an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes Pflanzenschutz beteiligt. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Sächsische Landesbauernverband unterstützen beispielsweise die Erarbeitung bundesweiter sektorspezifischer Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz bei ackerbaulichen Kulturen. Damit, meine Damen und Herren, erübrigt sich Ihr Antrag hinsichtlich des Punktes, die Landwirte beim Ausstieg zu unterstützen. Auch die von Ihnen geforderte Pestizidreduktionsstrategie und die Aufforderung zur Datenerhebung sind entbehrlich.

Im Freistaat Sachsen wird bereits eine bundesweite Strategie zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt. An einer weiteren Strategie arbeiten wir mit. Außerdem muss jeder berufliche Anwender auf Verlangen Angaben zu den von ihm angewendeten Pflanzenschutzmitteln vorweisen. Das wird von der zuständigen Behörde kontrolliert.

Insofern erübrigt sich der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in jeder Hinsicht, und ich empfehle, ihn abzulehnen.

Über unsere Zukunftsinitiative simul+ werden mithilfe der Digitalisierung intelligente Lösungen befördert, um die Belange von Umwelt- und Naturschutz besser in die Produktion zu integrieren. Das halte ich für zielführender als Verbote, Sanktionen und Misstrauen. In konkreten Projekten unseres simul+lnnovationHubs arbeiten wir beispielsweise auch daran, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum zu verringern. Bereits jetzt erproben und demonstrieren wir in unserem Lehrund Versuchsgut Köllitsch Verfahren zur Risikominderung im Pflanzenschutz und zeigen neue Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes.

Künftig geht es vor allem darum, über unseren simul+lnnovationHub die Chancen von smart farming mit umweltschonender innovativer Spezialtechnik zu nutzen. All das unterstützt die Glyphosat-Minderungsstrategie des Bundes und auch die derzeit in der Entstehung befindliche Ackerbaustrategie des Bundes, mit der Betriebe auf das Ende der Einsatzmöglichkeit von Glyphosat vorbereitet werden. Sachsen bringt sich auch hierbei ein.

Man kann es populistisch nennen oder einfach nur unseriös – auf jeden Fall ist es kein guter Politikstil, immer wieder Ängste zu schüren und Dinge, die nicht in die eigene Anschauung passen, unter den Teppich zu kehren.

Nun zum Ziel Ihres Antrags, Sachsens Landwirte beim Ausstieg zu unterstützen und Chancen für eine generelle Pestizidreduktionsstrategie zu nutzen. Der gesellschaftliche Konsens verlangt einen Ausstieg. Das wird weder von den Landwirten noch von mir als zuständigem Minister negiert. Aber anstelle von wenig hilfreichen Anträgen handeln wir bereits: Wir erteilen seit Längerem keine Genehmigungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Spielplätzen und bieten ein umfangreiches Paket an Agrarumweltmaßnahmen, mit denen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich von Glyphosat, reduziert wird. Wir überwachen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, ahnden Verstöße und sorgen über das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für eine entsprechende Sachkunde der Anwender.

Die Zulassung wurde verlängert, weil bei sachgerechter Anwendung keine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgeht – festgestellt vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Benehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Julius-Kühn-Institut sowie im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt.

Dieses Zulassungsprozedere – die Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement – geht auf die grüne Landwirtschaftsministerin Renate Künast zurück.

Wenn Sie immer wieder auf dem angeblichen Krebsrisiko herumreiten: Die Internationale Krebsforschungsagentur stuft auch rotes Fleisch, heiße Getränke, Sonnenstrahlen, Wurst und Alkohol als sicher krebserregend ein.

Was ist denn das für eine ungeheuerliche Mutmaßung, meine Damen und Herren von den GRÜNEN? Kennen Sie die Analysen der staatlichen Lebens- und Futtermitteluntersuchungen? In den vergangenen fünf Jahren wurde kein gesetzlich festgelegter Grenzwert bei den ackerbaulichen Kulturen überschritten. Die Landwirte haben sich längst auf den Weg gemacht. Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel hat sich in den letzten fünf Jahren bundesweit um ein Drittel verringert.

Außerdem sind alle Landwirte verpflichtet, die fachrechtlichen Regelungen zum Pflanzenschutz einzuhalten. Verstöße führen zu Kürzungen der Direktzahlungen.

Wussten Sie übrigens, dass sich die Ernteerträge ohne Pflanzenschutzmittel um ein Drittel verringern? Wahrscheinlich kann das einem Abgeordneten, der tagtäglich volle Regale zur Auswahl hat, völlig egal sein.

Der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN enthält zahlreiche Unterstellungen, die den gesamten landwirtschaftlichen Berufsstand pauschal und unberechtigt an den Pranger stellen. Ich kann nur hoffen, dass insbesondere die Landwirte den Antrag genau lesen, damit sie wissen, wie die GRÜNEN zu dem stehen, was sie tagtäglich für die Allgemeinheit leisten.

Die Forderung an die Landwirtschaft besteht nicht nur in einer ausreichenden Erzeugung von Lebensmitteln, sondern auch in der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Eine Belastung der landwirtschaftlichen Produkte mit Pestiziden ist darunter nicht zu verstehen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 21

5. Forstbericht der Sächsischen Staatsregierung;

Berichtszeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017

Drucksache 6/16334, Unterrichtung durch das

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Drucksache 6/16918, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Dennoch die Frage in die Runde: Wünscht eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, noch das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Auch hierzu die Frage an Sie, Herr Heinz: Wünschen Sie noch das Wort?

(Andreas Heinz, CDU: Soll ich? – Nein!)

Vielen Dank, Herr Heinz.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 6/16918 ab. Wenn Sie zustimmen möchten, dann zeigen Sie das bitte an. – Ist jemand dagegen? – Gibt es eine Stimmenthaltung? – Bei einer Gegenstimme und bei Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprochen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 22

Beschlüsse und Berichte zur 18. Sitzung des Stabilitätsrates

Drucksache 6/15991, Unterrichtung durch das Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 6/16813, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Auch hierbei wieder die vorsichtige Frage in die Runde, ob jemand das Wort zu ergreifen wünscht. – Das ist nicht der Fall. Frau Meiwald, Sie sind die Berichterstatterin des Ausschusses. Möchten Sie noch das Wort?

(Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE: Nein, danke, Herr Präsident!)

Ich danke Ihnen, Frau Meiwald.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/16813 ab. Wer zustimmen möchte, der zeigt das bitte an. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimme ist der Beschlussempfehlung

entsprochen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 23

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse zu Anträgen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/16922

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend