Ich bin aber der Auffassung – ich vermute, es ist bei unserem Koalitionspartner nicht anders –, dass wir mit unseren Breitbandkoordinatoren in den Landkreisen und mit dem Breitbandkompetenzzentrum schon gut vorangekommen sind. Auf diesem Weg werden wir konsequent weitergehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wieder einmal einen Antrag zum Thema Versorgung mit schnellem Internet, hierbei – ich sage einmal – mit der stärkeren Konnotation auf und mit der Einordnung als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wie ich es auch bisher gesagt habe, treibt auch uns dieses Anliegen nicht nur um, sondern wir arbeiten seit vielen Jahren daran. Ich denke, wir brauchen über das grundsätzliche Ziel zwischen den hier im Plenum vertretenen Fraktionen vermutlich nicht zu streiten, dass es ein Anliegen der Politik sein muss, dass so viele Menschen wie möglich – möglichst alle, wenn sie es denn wollen – Zugang zu schnellem Internet bekommen. Hierin haben wir keinen Dissens.
Insofern verstehe ich auch den Antrag oder die Forderung, die Sie erheben, durchaus als Bestätigung dessen, was wir in den vergangenen Jahren getan haben, aber in einzelnen Aspekten doch als Kritik oder Problemaufriss, mit dem ich mich für meine Fraktion, die der SPD, gern auseinandersetzen will.
Sie fordern die Sicherstellung der Versorgung der Menschen mit schnellem Internet. Wie gesagt, wir arbeiten daran. Wir haben es gerade gehört: Es gibt sehr große und auch von der breiteren Öffentlichkeit wahrnehmbare und wahrgenommene Erfolge.
Nichtsdestotrotz muss auch ich sagen: Bis zu einem individuellen Rechtsanspruch ist es noch ein Stück, nicht nur weil es mit 2025 im Koalitionsvertrag steht, sondern
weil dafür Infrastrukturvoraussetzungen und anderes geschaffen werden müssen und weil nicht zuletzt ein gehöriges Maß an Kapital vonnöten ist. Bisher – ich will aber nicht ins Referieren kommen –, wissen Sie, ist es Aufgabe der IT-Dienstleister und mithin der Wirtschaft. So ist es bisher bundesgesetzlich geregelt. Das können wir uns hier im Landtag anders wünschen, es ist aber so. Das heißt, dass diese zuvorderst für den Anschluss, für die Versorgung und für den Ausbau da sind. Nur wenn unterhalb einer gewissen Versorgungsgrenze Standards gerissen werden, dann können wir mit Fördermitteln hineingehen.
Nichtsdestotrotz empfinde ich den Anspruch, den Sie artikulieren, nämlich dass es zu einem Teil der Daseinsvorsorge erklärt und mithin ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, als einen, hinter den ich mich auch gern stelle und für den es sicherlich in nicht allzu langer Zeit auch Mehrheiten im Deutschen Bundestag geben wird.
Sie haben weiterhin eine nationale Roamingpflicht für die Betreiber mobiler Datennetze gefordert. Auch das ist ein Anspruch, über den häufig diskutiert wurde. Wie gerade ausgeführt wurde, gibt es aber auch hierfür in der Marktwirtschaft Regularien. Man kann nicht alles so machen, wie man es will, sondern wir müssen uns genauso an Gesetze halten. Nichtsdestotrotz ist es sicherlich eine nachvollziehbare Forderung.
Zu guter Letzt verweisen Sie auf die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuelle Situation ist gerade schon zur Sprache gekommen. Wir haben in den letzten Jahren massive Fortschritte gemacht, nicht nur, dass wir jetzt auf Platz 4 des Deutschlandindex der Digitalisierung stehen und mit deutlichen, großen Schritten aufholen, sondern wir haben jetzt auch eine Breitbandförderung auf Rekordniveau. Es seien die 700 Millionen Euro in dem entsprechenden Fonds genannt und die komplette Übernahme der kommunalen Eigenanteile, womit Sachsen im Bundesgebiet als Erstes glänzen konnte. So liegt der Versorgungsgrad mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde in Sachsen inzwischen schon bei mehr als 70 %.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in dieser Legislatur eine Weichenstellung vorgenommen haben, dass Vectoring und langsamere Verfahren nicht mehr gefördert werden. Wir orientieren komplett auf Glasfaser und damit auf die Voraussetzung für den 5G-Standard. Dieser scheitert im Zweifelsfall in Sachsen gar nicht mehr an den Ausbaugraden, sondern vielleicht eher am Kampf der großen privatwirtschaftlichen Konzerne. Deswegen will ich hier noch einmal kurz darauf eingehen, was Sie vorschlagen.
Sie schlagen in einem Prozess, der jetzt eigentlich auf einem guten Weg ist, nämlich dass wir, dass die Kommunen den Glasfaserausbau erdkabelgebunden vorantreiben, die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft vor. Mit Verlaub gesagt: Ich habe große Zweifel daran, dass dieser Vorschlag irgendjemanden beglücken könnte, ganz zu schweigen davon, dass er regulatorisch und ordnungs
politisch schwierig ist. Wir würden damit wahrscheinlich einen riesengroßen Konzern schaffen, der überhaupt noch keine Voraussetzungen hat in dem, was wir an staatlichen Strukturen haben. Wir würden diverse wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen zu klären haben und wir hätten den politischen Streit zum Beispiel darüber, an welchen Stellen wir zuerst mit Glasfaser ausbauen.
Derzeit haben wir einen positiven Wettbewerb sowohl der Privaten als auch öffentlicher Institutionen, wer wo mit Glasfaser ausbaut, weil wir es attraktiv fördern. Auf diesem Weg wollen wir gern weiter voranschreiten. Wir glauben mit Fug und Recht sagen zu können: Wir unterstützen die Staatsregierung weiter dabei. Ihr Antrag ist dazu aber kein geeigneter Beitrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE will die Versorgung mit schnellem Internet gesetzlich verankern und eine sächsische Landesgesellschaft für den flächendeckenden Ausbau einrichten. Der Vorstoß der LINKEN ist durchaus nachvollziehbar. Der Breitbandausbau wurde und wird von der Politik nicht wirklich ernstgenommen, nicht auf Bundesebene und schon gar nicht in Sachsen.
Schon im internationalen Vergleich ist Deutschland beim Breitbandausbau abgehängt. In Sachsen ist die Situation ebenfalls desaströs.
Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 ist unter der hochtrabenden Überschrift „Sachsen digital“ das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit
50 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2018 definiert worden. Die Wahrheit ist eine andere. Sachsen war nicht nur im Jahr 2018 von einem flächendeckenden Ausbau weit entfernt, sondern ist es heute noch und wird es auch in den kommenden Jahren noch sein. Sachsen fällt im bundesweiten Vergleich nach wie vor ab.
Wie kann eine Regierung in einem technologie- und wissensbasierten Land, sei es die schwarz-rote Regierung im Bund oder die schwarz-rote Regierung in Sachsen, bei einem der wichtigsten Zukunftsthemen derartig versagen?
Dass die Regierung offensichtlich schon seit Jahren versagt, hat sogar Wirtschaftsminister Altmaier öffentlich zugegeben. Er denkt dabei natürlich nicht an den Kleinun
ternehmer in Sachsen, der für den Erfolg seines Unternehmens auf 5G angewiesen wäre, nein, er denkt an sich selbst: den armen Minister, der aus seinem chauffierten Dienstwagen heraus mit ausländischen Ministerkollegen sprechen will. Dieses Gejammer eines Hauptverantwortlichen über ein von ihm selbst verschuldetes Problem empfinden wir als erbärmlich.
Wissensbasierte Unternehmen könnten auch im ländlichen Raum Sachsens entstehen, gedeihen und wachsen, wenn der 5G-Ausbau vorankäme.
Aber unsere schwarz-roten Regierungen, egal ob in Berlin oder in Dresden, versäumen es seit Jahren, in die große Infrastrukturaufgabe der Digitalisierung zu investieren.
Im Gegenteil, Sie wollen daran vor allem durch Versteigerungserlöse verdienen und Sie meinen, dass die Telekommunikationsunternehmen noch einmal ihr übriges Geld in den Netzausbau in der Fläche stecken müssten und würden. Leider entspricht dieses Wunschdenken nicht der Realität. Deutschland liegt durch das Versagen der Regierung im Netzausbau weit zurück. Die AfD-Fraktion setzt sich seit ihrem Einzug in den Landtag mit fundierten Anträgen ununterbrochen dafür ein, den Breitbandausbau gerade auch im ländlichen Raum in Sachsen schneller und effektiver voranzutreiben.
Dort, wo es nicht anders geht, schließt das auch staatliche Infrastrukturinvestitionen ein. Die AfD-Fraktion hat auch konkrete technische Vorschläge gemacht, zum Beispiel die Technologie Microtrenching, die besonders kosteneffektiv und schnell umsetzbar ist.
Es ist klar, dass wir angesichts der Problemlage gewisse Schnittmengen insbesondere mit der Bestandsanalyse des vorliegenden Antrags der LINKEN haben. Trotzdem können wir dem Antrag nicht zustimmen. Er ist in der vorliegenden Form viel zu wenig ausgereift und viel zu schwach begründet. Es ist absolut abenteuerlich, wie DIE LINKE mit einer Begründung von einer einzigen Seite eine neue Landesinstitution schaffen will, individuelle Rechtsansprüche auf schnelles Internet begründet, eine nationale Roamingpflicht abhandelt und uns verschiedene weitere Forderungen nahebringen will. Das ist keine seriöse Oppositionsarbeit, das ist reine Symbolpolitik, oder man könnte auch sagen: linke Dünnbrettbohrerei. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Dr. Maicher. Frau Maicher, Sie haben das Wort.
gung mit schnellem Internet ist in allen Bereichen, bei den privaten Haushalten, bei Schulen, bei Krankenhäusern, Vereinen und Unternehmen, die Voraussetzung, um die voranschreitende Digitalisierung gesellschaftlich sinnvoll nutzen zu können. Für die Bürgerinnen und Bürger sind ausreichende, bezahlbare Internetzugänge elementarer Bestandteil, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und das findet eben immer mehr digital statt. Ob online Urlaube planen, Tickets buchen, Informationen suchen, Termine bei Ämtern reservieren, all das ist ohne einen adäquaten Internetzugang nicht oder nur schwer möglich.
In Sachsen sieht es mit der digitalen Daseinsvorsorge allerdings schlecht aus. Außerhalb von Leipzig, Dresden und Chemnitz können von einem Glasfaseranschluss gerade mal 8 % profitieren. Ja, deswegen brauchen wir den Rechtsanspruch auf ein ausreichend schnelles Internet, der sich dynamisch anpasst. Dem vorliegenden Antrag ist aber leider nicht zu entnehmen, was und welche Bandbreiten unter schnellem Internet verstanden werden. Wie also ein individueller Rechtsanspruch und ungehinderter Zugang genau aussehen soll, bleibt unklar. Auch im Mobilfunkbereich sieht es hinsichtlich einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur nicht besser aus. Telefonica hatte im Mai 2018 einen Versorgungsgrad von 66 % der Fläche Deutschlands erreicht, Vodafone kam auf 87 % und die Telekom auf 93 % Flächenabdeckung. Die sogenannten weißen Flecken sind also sichtbar. Besonders im ländlichen Raum sind sie vorhanden und müssen schleunigst geschlossen werden.
Im Hinblick auf den 5G-Ausbau ist fraglich, ob die Ausbauziele der Bundesregierung unter den derzeitigen Bedingungen erfüllt werden können. Eine Vereinbarung zum nationalen Roaming kann die Kosten für den 5GAusbau senken und sorgt für Wettbewerb sowie die Versorgung der Fläche. Wir unterstützen deshalb auch die Forderung nach einer nationalen Roamingpflicht. Die grüne Bundestagsfraktion hat diese Punkte dort eingebracht, wo sie behandelt werden, nämlich im Bundestag. Sie hat Vorschläge für eine flächendeckende 5GVersorgung eingebracht, die neben dem nationalen Roaming unter anderem eine Dienste-Anbieterverpflichtung sowie die angemessene Ausgestaltung der Versorgungsauflagen für die Netzanbieter vorsieht. Nichts davon findet sich in den Vergaberegelungen für die 5GFrequenzen. Wir lehnen als GRÜNE die Einigung im Beirat der Bundesnetzagentur ab. CDU und SPD haben dieser dort zugestimmt.
Nun noch zu Punkt 3 des vorliegenden Antrags: die Gründung einer sächsischen Landesgesellschaft, die den flächendeckenden Ausbau der 5G-Infrastruktur und Glasfaserinfrastruktur als öffentliches Eigentum errichten und betreiben soll. Auch ich muss sagen, anhand des etwas dünnen Antragstextes dazu und seiner dürftigen wortgleichen Begründung ist leider nicht so recht sichtbar und nicht so richtig inhaltlich nachvollziehbar, was damit wie und wann erreicht werden soll. Die Frage ist doch: Glauben Sie wirklich, dass mit der Errichtung einer
Landesgesellschaft der Ausbau flächendeckend in Sachsen tatsächlich schneller vorangeht? Wenn man das wirklich will, bräuchte es außerdem eine gesetzliche Regelung. Diese legen Sie von den LINKEN aber gar nicht vor. Ein so kleiner, schmaler Punkt in einem Antrag reicht nicht. Das scheint mir mehr Schaufensterpolitik zu sein.
Die deutschlandweiten Probleme beim Ausbau digitaler Infrastruktur lassen sich eben nicht dadurch beseitigen, indem man sie auf die Landesebene hebt. Stattdessen müssen die Kommunen beim Breitbandausbau besser unterstützt werden. Dabei ist eine Möglichkeit, die derzeitige Beratung im Rahmen des Breitband-Kompetenzzentrums viel stärker auszubauen. Wo ein Ausbau und Betrieb privatwirtschaftlich nicht möglich ist, sollen die Kommunen besser befähigt werden, diesen selbst vorzunehmen, wenn sie das möchten.
Außerdem befürworten wir eine Öffnung des Wettbewerbs zugunsten kleiner und potenziell neuer Anbieter sowohl beim Breitband- als auch beim 5G-Ausbau. Das kann beim 5G-Ausbau mit einem verpflichtenden nationalen Roaming sein, beim Breitbandausbau mit einer Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs aller Marktteilnehmer zu Breitbandnetzen. Auch eine Landesgesellschaft kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein flächendeckender Breitbandausbau unter den derzeitigen EU-rechtlichen Vorgaben nicht zu realisieren ist. Haushalte, die mit mehr als 30 Mbit versorgt sind, können im Rahmen der Ausbauvorhaben im Moment nicht gefördert werden. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir an die Zukunft denken müssen, in der noch viel, viel höhere Bandbreiten nachgefragt werden.
Wir brauchen, und das ist vordergründig notwendig, eine tragfähige Strategie für den Weg in die GigabitGesellschaft. Diese wesentlichen Punkte vermissen wir nicht nur in Ihrem Antrag, sondern vor allem und erst recht bei Ihnen, Herr Dulig. Sie haben das bisher nicht vorgelegt. Wir können dem Antrag so nicht zustimmen und werden uns enthalten.