Protokoll der Sitzung vom 14.03.2019

nicht vor. Experten gehen hier von einem Dunkelfeld von bis zu 90 % aus. Erklärt wird dies logischerweise zu Recht damit, dass weder Korruptionsgeber noch Korruptionsnehmer Interesse an einer Aufklärung haben dürften. – Welche Überraschung!

Zudem sind Korruptionsdelikte typischerweise Kontrolldelikte. Das heißt, ihre Entdeckung hängt von der Zurverfügungstellung von Ressourcen für die Aufklärung derselben, etwa Personal, ab. Aus einem Rückgang der Entwicklung im Hellfeld kann also nicht geschlussfolgert werden, die Korruption hätte abgenommen.

Dieses Beispiel macht deutlich – und da will ich hin –: Die Polizeiliche Kriminalstatistik und andere Statistiken zu Korruption und anderen Kriminalitätsbereichen und die dort enthaltenen Daten sind ohne eine gründliche wissenschaftliche Analyse wertlos für einen politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Das gilt auch für andere Bereiche der Kriminalität, etwa bei Sexualstraftatdelikten.

Was ist jetzt die Lösung? Wie können wir zu einer faktenorientierten Sicherheitspolitik jenseits von Symbolpolitik, wie sie die Staatsregierung derzeit permanent betreibt, finden? Einen guten Lösungsansatz gab es dazu bereits in den vergangenen Jahren, nicht in Sachsen, aber mit Blick auf den Bund. Um es vorwegzunehmen: Die Bundeslagebilder, die das Bundeskriminalamt zu einigen Phänomenbereichen fertigte, sind es ebenfalls nicht. Sie gründen sich im Wesentlichen wie das Bundeslagebild Korruption allein auf die Polizeiliche Kriminalstatistik und enthalten noch nicht einmal Ländervergleiche.

Interessanter hingegen für ein realitätsnahes Gesamtbild ist der sogenannte Periodische Sicherheitsbericht, der 2001 und 2006 erschienen ist, von einem Gremium aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Ministeriums- und Behördenvertreterinnen und -vertretern erstellt wurde und ein Gesamtbild der Kriminalitätslage in Deutschland erarbeitete. Sein Anspruch war es auch, Instrumente der Politikberatung und Quelle für die Praxis repressiver und präventiver Kriminalitätsbekämpfung zu sein.

Spannend ist, welche Erkenntnisse diesem Bericht zugrunde lagen. Erstmals wurden die vorhandenen amtlichen Datensammlungen, insbesondere die von mir eingangs genannten Ergebnisse der Statistik, mit einem Bericht zusammengefasst und mit wissenschaftlichen Untersuchungen zu Erscheinungsformen und Ursachen der Kriminalität verknüpft. Hinzugezogen wurden zudem weitere Erkenntnisse aus der Dunkelfeldforschung und aus Opferbefragungen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle Ihnen vor dem Hintergrund der nächsten absehbaren hitzigen Debatte um die Polizeiliche Kriminalstatistik, mit der ich in Vorwahlkampfzeiten innerhalb der nächste Plena fest rechne, diese Berichte einmal genau anzuschauen. Sie werden vieles differenzierter sehen und, wenn Sie die Fähigkeit zur Reflexion haben, auch erkennen, dass ein schärferes Polizeigesetz oder eine Null-Toleranz-Strategie in Sachsen weder als Reaktion auf eine vermeintlich

angespannte Sicherheitslage noch für die Prävention von Kriminalität notwendig sind. Sie werden möglicherweise auch zu der Einsicht gelangen, dass es für politische Entscheidungsträger und aufgeregte Bürgerinnen und Bürger nur zum Vorteil sein kann, wenn solche Sicherheitsberichte künftig wieder regelmäßig erstellt werden.

Meine Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN im Deutschen Bundestag haben im Mai vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Periodischen Sicherheitsbericht, der seit 2006 nicht mehr erschienen ist, auf eine gesetzliche Grundlage stellt und vorsieht, dass dieser alle zwei Jahre fortgeschrieben wird. Der Gesetzentwurf sieht zumindest alle fünf Jahre auch die durchzuführenden Bevölkerungsanfragen zur Aufklärung des Dunkelfeldes vor. Die GRÜNEN sind nicht die einzigen, die einen solchen periodischen Sicherheitsbericht fordern, auch aus Kreisen der Polizeigewerkschaft ist diese Forderung regelmäßig zu hören.

Man könnte also – damit will ich schließen – durchaus überlegen, statt permanent zu versuchen, das Feld mit Großen Anfragen auszuleuchten, einen solchen periodischen Sicherheitsbericht auch in Sachsen einzuführen; denn die Politik braucht schlussendlich eine verlässliche, regelmäßig aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die eine Große Anfrage, sei sie auch noch so gut gedacht und gut beantwortet, eben nicht allein leisten kann. Von daher ist das vielleicht etwas, was wir in der nächsten Legislaturperiode miteinander erörtern müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Für die Linksfraktion Herr Abg. Bartl, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Die Große Anfrage, Herr Wippel, ist vom März 2018, hat also mit Wahlen überhaupt nichts zu tun. Sie war im Grunde genommen unser Ansatzpunkt, weil wir davon ausgehen, dass eine gute Kriminalpolitik danach verlangt, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte – die Justiz also – die Ressourcen zuerst dort einsetzen, wo schwerwiegendste Straftaten begangen werden, wo die größten Schäden drohen oder entstehen und wo die Opfer am schwersten betroffen werden. Das ist nun mal in der Regel nicht die Bagatellkriminalität. Das ist einfach der Punkt.

Die Antwort ist nicht bloß fleißig erarbeitet, sie ist auch ehrlich. Das muss man an der Stelle auch einmal sagen. Die ehrliche Antwort sagt klipp und klar und verschweigt nicht, dass wir in Sachsen in personeller, technischer und logistischer Ausrüstung der Polizei und Justiz keineswegs bisher einen Stand erreicht haben, der die dort Handelnden in die Lage versetzt, auch und zuvörderst bei Schwerstkriminalität gezielte Straftäteraufklärung, Täterermittlung und Strafverfolgung zu vollziehen.

Wir haben ganz bewusst nicht nur nach der Organisierten Kriminalität gefragt. Schon das unterscheidet uns von der AfD. Wir haben nach schweren kriminellen Bedrohungslagen, darunter Organisierte Kriminalität, gefragt, weil es um komplexe kriminelle Phänomene ging.

Über Organisierte Kriminalität hat sich der Landtag allein aus der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses „Sachsensumpf“ und weiteren heraus zigmal verständigt. Das ist nicht allein unser Problem.

Wir wollten einen wesentlich anderen Ansatz. Genau der liegt der Großen Anfrage zugrunde. Ich habe nur ganz wenig Zeit, um zu belegen, warum das so ist. Deshalb kann ich das nur ganz kurz machen.

Auf die Frage, welche Erkenntnisse über die Beteiligung von Mafiastrukturen an Geldwäsche bzw. Aktivitäten im Finanzsektor, zum Beispiel Schattenbanken, Nutzung von legalen Möglichkeiten in Hotels, Gastronomie, Immobilienbranche, Bauindustrie, aber auch von Bordellen und Spielhallen und anderen Wirtschaftszweigen in Sachsen vorliegen, antwortet uns die Staatsregierung: „Die Bundesrepublik Deutschland und auch der Freistaat Sachsen sind Einzugsraum der Mafia. Strafrechtliche Ermittlungen über die Beteiligung von Mafiastrukturen an Geldwäsche bzw. von Aktivitäten im Finanzsektor dieser kriminellen Vereinigungen wurden bislang im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums nicht geführt.“

Klartext: Es gibt keine zielorientierte Aufhellung und auf Aufdeckung gerichtete Erforschung, wie in Sachsen Mafiastrukturen wirken, italienische, osteuropäische oder sonstige Mafiastrukturen. Wir haben dafür nicht die Kapazitäten. Wir bearbeiten nur das, was wir durch Zufall auf den Tisch bekommen. Nur darauf reagieren wir. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.

Deshalb sind wir etwas aufgeregt, wenn wir zuallererst Personal, und wenn es nur 30 Leute sind, in Richtung Bagatellkriminalität schicken müssen. Das ist genau das Problem.

Ein weiteres Problem ist der Menschenhandel. Das ist für jedermann eine ausgesprochen schmutzige Geschichte. Die Staatsregierung antwortet auf die Frage, wie viele Verfahren, bezogen auf alle Begehungsformen des Menschenhandels, zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft usw., es gab: 2015 31, 2016 16, 2017 ganze 16. Dann wird mitgeteilt, was an Verurteilungen herauskam. Auf die Frage 104 nach dem Strafmaß heißt es in der Antwort der Staatsregierung in der Anlage 8: 2010 fünf Verurteilungen, 2011 eine Verurteilung, 2012 zwei Verurteilungen, 2013 vier Verurteilungen und 2017 eine Verurteilung. Die höchste Verurteilung war eine Gesamtstrafe. Das heißt, der oder die Angeklagte – das weiß ich jetzt nicht – hat schon etwas mitgebracht. Sie betrug drei Jahre. Zehn der 13 Verurteilungsfälle waren Bewährungsstrafen. In einem Fall gab es eine Geldstrafe. Damit ist klar, dass da aus der unteren Hierarchie stammende Beschuldigte angeklagt waren.

Wir erreichen selbst im Menschenhandel mitnichten diejenigen, die als die Rädelsführer, die Akteure, die Drahtzieher, die Zuhälter usw. ausfindig gemacht werden müssten. Das ist für uns unerträglich. Dort müssen wir mehr Ermittlungskapazitäten und Kapazitäten bei den Staatsanwaltschaften und dergleichen ansetzen.

Noch ein Satz zu einem Thema, das uns auch bewegt. Wir haben danach gefragt, welche Forschungsvorhaben es im Freistaat Sachsen gibt bzw. an welchen Forschungsvorhaben sich der Freistaat Sachsen beteiligt, die in Richtung organisierter schwerster Kriminalität, neuer Kriminalitätsphänomene von Cyberkriminalität bis zu international entwickelter und gestützter Strukturen der Organisierten Kriminalität gehen. Da haben wir insgesamt in den Jahren von 2010 bis 2017 ganze zwei Forschungsvorhaben, bei denen der Freistaat am Drücker war. Bei einer Sache ging es um Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen des Crystal-Meth-Konsums. Beim zweiten Vorhaben in den Jahren 2017/2018 gab es eine Datenanalyse über ein Crystal-Lagebild im Freistaat Sachsen im Auftrag des Staatsministeriums. Das war es. Wir haben also keine Vorlaufforschung auf diesem Gebiet. Wir setzen zu wenige wissenschaftliche Kapazitäten ein, um dieser Dinge Herr zu werden.

Noch eine Bemerkung. Wir haben überhaupt keinen Dissens, dass die Politik, dass der Landtag, dass der Gesetzgeber, dass wir alle gemeinsam in der Verantwortung sind, die Erwartungshaltung der Bevölkerung, die Erwartungshaltung aller in Sachsen lebenden Menschen zu erfüllen, dass Menschen vor Straftaten, auch vor schweren Straftaten geschützt werden. Wir haben nur einen Dissens darin, wie weit wir, um das zu erreichen, Grundrechte aufs Spiel setzen dürfen. Da liegt unser Dissens.

Wir sagen: Nicht jeder Zweck heiligt alle Mittel. Wir wollen nach wie vor, dass wir das nicht auf Kosten von Grundrechten tun, sondern dass wir das, was wir bewegen müssen, immer auf der Grundlage der Verfassung tun. Darüber streiten wir. Wenn wir es im Haus nicht ausstreiten können, dann gehen wir vor das Gericht und lassen es vom Verfassungsgericht klären.

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Das hat nichts mit Haltung oder Geringschätzung zu tun. Das ist eine Frage über das Herangehen hier im Hause.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube – das hat Kollege Lippmann völlig richtig gesagt –, die Fülle der Antworten und die Komplexität des Problems lassen sich aus der Großen Anfrage heraus überhaupt nicht behandeln. Da kommen wir nicht zu Schlussfolgerungen, die nachhaltig sind.

In jedem Fall ist aber erkennbar – das wollten wir mit der Entschließung erreichen –, dass wir bei den Sicherheitsbehörden, den Staatsanwaltschaften, den Schwerpunktstaatsanwaltschaften, bei denen wir jahrelang ganze vier Beschäftigungseinheiten für dieses Thema hatten, das Augenmerk stärker auf die Organisierte Kriminalität

richten müssen. Wir müssen hier zu besseren Erkenntnissen kommen und dann gezielt und mit Vorbeugungswirkung energischer vorgehen.

(Beifall bei den LINKEN)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich jetzt der Staatsregierung das Wort. Herr Minister Gemkow, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kollege Prof. Wöller hat mich gebeten, seinen Redebeitrag heute hier zu halten. Das will ich gern tun.

Die Bürgerinnen und Bürger wollen in Sicherheit und Frieden leben. Unsere Aufgabe als verantwortliche Politiker ist es, sie vor Gefahren zu schützen und die friedliche Ordnung unseres Rechtsstaates durchzusetzen. Das macht die Sächsische Staatsregierung, das macht die sächsische Polizei.

Die Organisierte Kriminalität bedroht unsere Gesellschaft. Steuer- und Zolldelikte, Menschenhandel, Geldwäsche, Cybercrime, Umweltkriminalität, Korruption, Waffenhandel und Erpressung sind ernste Gefahren, zumal die Täter und Tätergruppen europäisch und international miteinander verflochten sind.

Quantitativ ist die Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland über die Jahre relativ konstant geblieben, und das trotz Globalisierung, Mobilisierung und Digitalisierung. Mit 572 Verfahren und 8 317 registrierten Tatverdächtigen bleiben die Zahlen von 2017 gegenüber den Vorjahren auf Bundesebene relativ konstant.

Das Spektrum der Organisierten Kriminalität ist breit. Es reicht von Kleinkriminellen, äußerst gewalttätigen Räubern und Rockern bis hin zu russisch-eurasischen sogenannten Dieben im Gesetz. Sie wollen eines: Gewinnmaximierung.

Rund ein Drittel der Kriminellen in der Organisierten Kriminalität ist in der Rauschgiftkriminalität aktiv.

Ihr folgen die Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. Immer öfter handeln die Kriminellen auch im Bereich Cybercrime. Hier hat sich die sogenannte Underground Economy etabliert: Gewöhnliche Kriminelle kaufen im Internet Dienste ein, die sie für ihre Straftaten benötigen. Kriminalität als Dienstleistung ist der Trend. Die Entwicklung in Sachsen unterscheidet sich dabei wenig von der des Bundes.

Auch im Freistaat Sachsen blieben die Zahlen von 2017 mit 18 Verfahren und 91 registrierten Tatverdächtigen gegenüber den Vorjahren relativ konstant. Steuer- und Zolldelikte, Korruption und Geldwäsche sind rückläufig, Menschenhandel bleibt – leider – konstant, Umweltkriminalität und Cybercrime steigen.

Diese Zahlen dürfen uns nicht zu der Illusion verleiten, dass diese Delikte belanglos seien. Im Gegenteil: Die Statistik erfasst nur einen kleinen Ausschnitt; denn die Organisierte Kriminalität agiert naturgemäß im Verborgenen und meidet die Öffentlichkeit. Deshalb dürfen wir sie und ihren schädigenden Einfluss auf das Gemeinwohl nie unterschätzen. Wir müssen wachsam bleiben und präventiv handeln.

Meine Damen und Herren, Organisierte Kriminalität ist keine regionale Angelegenheit. Wir müssen sie national, europäisch und international bekämpfen. Deshalb hat die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder diesen Kampf im Juni 2015 neu ausgerichtet. Er ist eine gemeinsame Unternehmung der Polizeien von Bund und Ländern und des Zolls. Dabei priorisiert und koordiniert das Bundeskriminalamt federführend alle Aktionen und Maßnahmen.

In Sachsen liegt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität beim Landeskriminalamt, das drei Regionalstellen – in Leipzig, Chemnitz und Görlitz – unterhält. Damit wir die Organisierte Kriminalität und die sogenannte vorfeldorganisierte Kriminalität entschiedener zurückdrängen können, haben wir beschlossen, von den 1 000 Stellen für die sächsische Polizei 20 Stellen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Landeskriminalamt und weitere 20 Stellen der Bekämpfung der vorfeldorganisierten Kriminalität in den Polizeidirektionen zuzuweisen.

Allerdings hängt unser Erfolg von einer Bedingung ab: dass Gesellschaft und Politik, Justiz, Zoll und Polizei diese Gefährdung sensibel wahrnehmen und wachsam bleiben. Die sächsische Polizei braucht zeitgemäße Werkzeuge und Mittel. Dazu zählen unter anderem auch Eingriffsbefugnisse in die digitale Unterwelt der Kriminellen. Die Sicherheitsbehörden müssen rechtlich die Möglichkeit erhalten, leichter sogenannte Kryptowährung zu kaufen, geschlossene kriminelle Netzwerke zu sichten und Datenströme an Internetknoten direkt abzugreifen.

Die Polizei, meine Damen und Herren – das ist der Kern unseres Erfolgsrezepts –, muss mehr dürfen, damit Kriminelle weniger können. Mit dem Blick auf die Novelle des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen besteht die ganz konkrete Chance, die Gefahren der Organisierten Kriminalität abzuwehren, wenn der strafprozessuale Beleg einer kriminellen Vereinigung noch nicht erbracht werden kann.

Wir müssen auch bilaterale Polizeiverträge abschließen bzw. die bestehenden erweitern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken. Nur dank dieser gemeinsamen und präventiven Anstrengungen wird es uns gelingen, die Organisierte Kriminalität im Freistaat zurückzudrängen, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die rechtsstaatliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist die Behandlung der Großen Anfrage beendet und wir kommen zum Entschließungsantrag. Dazu wird noch Einbringung gewünscht. Herr Abg. Stange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich weiß, Sie sind nicht für die Rede verantwortlich, die Sie eben vorgetragen haben. Lassen Sie mich eingangs zumindest ganz kurz eines sagen: Bevor Polizei mehr dürfen soll, als Verbrecher können können, wäre es vielleicht günstig, wenn wir das Personal der Polizei personell und handwerklich in die Lage versetzen, dass sie das können, was sie brauchen, um das zu bekämpfen, was Verbrecher können. Das wäre vielleicht ein Grundsatz, auf den man sich verständigen könnte; denn das Problem ist – dabei müssen wir überhaupt nicht hin- und herrechnen –: Im Abschlussbericht zur Evaluierung der Arbeit der Polizei wird eindeutig gesagt, man brauche pro Verfahrenskomplex – damit sind nicht die Kollegen gemeint, die mal helfen, die TKÜ durchzuführen oder etwas aus anderen Bereichen zuzuarbeiten, sondern die tatsächlich intensiv an diesen Verfahrenskomplexen arbeiten – fünf Kräfte. Dabei komme ich allein bei durchschnittlich 17 auf 85. Wenn wir weniger als 50 haben und die 20 und 20 zusammenrechnen – also 40 drauflegen –, dann ist es gerade so, dass wir im Wasserstand nicht mehr Oberkante Unterlippe sind.