Das Beste wäre – es ist mein Fehler, ich entschuldige mich ausdrücklich –, wenn ich die Abstimmung über Herrn Hubertus Rietscher wiederhole. Ich bitte nochmals um Abstimmung. Wer Herrn Rietscher seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Rietscher mit einigen Stimmenthaltungen gewählt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die gewählten Mitglieder des Rates für sorbische Angelegenheiten werden schriftlich über die Wahl informiert und dabei zur Wahlannahme befragt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind damit auch am Ende des Tagesordnungspunktes 3 angelangt und kommen nun zu
2. Aktuelle Debatte: 25 Jahre Wartezeit sind zu viel – Rentenmauer einreißen, Lebensleistungen würdigen!
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten; Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Außerdem hat der Sächsische Ausländerbeauftragte in der 1. Aktuellen Debatte um
das Wort gebeten. Ich schlage vor, ihm das Wort nach der ersten Runde der Fraktionen zu erteilen, also unmittelbar nach den Fraktionen. – Auch hierzu sehe ich keinen Widerspruch. Wir können also so verfahren.
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und SPD das Wort. Ich nenne die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, AfD, GRÜNE, Sächsischer Ausländerbeauftragter und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Jetzt bitte ich die einbringenden Fraktionen nach vorn. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Hartmann.
Asyl vor großen Herausforderungen. Im Jahr 2014 haben wir insgesamt über 200 000 Asylsuchende und Flüchtlinge in unserem Land aufgenommen, davon 173 000 Erstantragsteller. Diese Entwicklung ist aber nicht abgeschlossen. Mit Blick auf das Jahr 2015 können wir konstatieren, dass im Januar 2015 25 000 Menschen und im Februar 2015 ebenfalls 25 000 Menschen Asyl suchend nach Deutschland gekommen sind. Um ein Gefühl für die Relationen zu entwickeln, heißt das im Verhältnis zum Vorjahr 50 000 in den letzten zwei Monaten zu 25 000 im vergangenen Vergleichszeitraum. Das heißt also, die anstehenden Herausforderungen sind bei Weitem noch nicht bewältigt, aber es gilt, sich darauf einzustellen, mit dem Thema weiter verantwortungsvoll umzugehen. Umso wichtiger ist es am Anfang deutlich zu machen, dass es bei diesem Thema kein Gegeneinander, sondern, wenn man die Herausforderungen bewältigen will, nur ein Miteinander geben kann.
Dieses Miteinander betrifft sowohl die Herausforderungen an den Bund, das Land und die Kommunen, es betrifft aber auch die Herausforderungen im politischen und gesellschaftlichen Diskurs.
Erlauben Sie mir deshalb an der Stelle ausdrücklich, den Kommunen und Landkreisen für ihr bisheriges Engagement zu danken. Sie sind die Basis dessen, die Herausforderungen zu bewältigen. Also an der Stelle einen herzlichen Dank an die kommunale Ebene und stellvertretend an die Landräte.
Ich möchte aber auch die hohe Wertschätzung gegenüber der Staatsregierung deutlich machen, insbesondere der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und dem Sächsischen Innenministerium, für das Miteinander um das Bemühen im Lenkungsausschuss für Asyl, um die anstehenden Herausforderungen zu lösen, und insbesondere mit Blick auf das Acht-Punkte-Programm, welches eigentlich der Inhalt der heutigen Debatte ist.
Ich möchte deutlich machen, dass es sich dabei vor allem um Bausteine handelt. Das sind alles nur einzelne Bausteine, die nur in Summe zu einem Erfolg führen. Bevor ich auch auf das Thema eingehe, was wir für Asylsuchende in diesem Land unternehmen, möchte ich Folgendes deutlich machen: Die anstehenden Herausforderungen werden wir nur lösen, wenn es ein verantwortungsvolles Sowohl-als-auch gibt. Das bedeutet für denjenigen, der einen Anspruch darauf hat, in unserem Land Unterstützung zu finden, dass wir ihm diesen auch vollumfänglich gewähren, und für denjenigen, der diesen Anspruch nicht hat, muss eine konsequente Rückführung in seine Heimat erfolgen.
Im Interesse der Betroffenen muss diese Verfahrensarbeit beschleunigt werden, damit schnell Klarheit darüber
herrscht, ob er hierbleiben kann oder nicht, weil sich die anschließenden Maßnahmen auch auf die Frage einer langfristigen Integration in unsere Gesellschaft beziehen.
Jetzt möchte ich noch stichpunktartig einige Punkte voranstellen. Ich glaube, dass die Einrichtung der Stabsstelle im Innenministerium zur Steuerung der anstehenden Aufgaben eine sehr sinnvolle Entscheidung gewesen ist. Ich freue mich auch, dass man mit Herrn Abteilungsleiter Diedrichs eine entsprechende fachliche Unterstützung gefunden hat, um eine Steuerungsfunktion im Interesse der Landkreise, der Kommunen und der EAE, also der Erstaufnahmeeinrichtungen, vorzunehmen. Es geht nur ganzheitlich und in einer engen Vernetzung mit dem Bund. Diese Stabsstelle kann kurzfristig und prägnant auf anstehende Entscheidungen reagieren und im laufenden Prozess auch entsprechende Entscheidungen und Gegensteuerungen vornehmen.
Genauso sinnvoll ist die Unterstützung unserer Kommunen, beispielsweise im Bund-Länder-Programm der Stadtentwicklung. Wir als Land unterstützen die Kommunen mit einem finanziellen Anteil, wenn Wohnräume in diesem Bereich entstehen sollen. Das gilt auch für die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern angekündigte nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020, sodass im Rahmen dieser Förderprogramme entsprechende Unterstützungen vorgenommen werden
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren meine Worte für die erste Runde als Einstieg. Ich freue mich auf eine lebhafte Debatte. Ich lade Sie ein. Die anstehenden Aufgaben werden wir nur gemeinsam lösen.
Für die einbringende Fraktion der CDU sprach gerade Kollege Hartmann. – Jetzt folgt für die ebenfalls einbringende SPD-Fraktion Kollege Pallas.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, dass ich die Freude meiner Fraktion zum Ausdruck bringe, dass der geschätzte Kollege Kupfer nach mehrwöchiger Abwesenheit heute erstmalig wieder anwesend ist. Es freut mich auch persönlich sehr. Herzlich willkommen zurück!
Die heutige Aktuelle Debatte ist mit der Wortgruppe „Gemeinsam beim Thema Asyl“ überschrieben. Für mich heißt das, dass sowohl die Aufnahme und Unterbringung, aber eben auch die soziale Betreuung, Sprachkurse und Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft als Teilaspekte derselben Aufgabe betrachtet werden. An dieser Gesamtaufgabe arbeiten in Sachsen auch alle mit: angefangen von der Staatsregierung über die Kommunen
Der SPD war und ist dabei die Gesamtaufgabe Integration nicht nur politische Pflichtaufgabe, sie ist für uns eine Herzensangelegenheit. Deswegen ist es wichtig, dass Aufnahme und Unterbringung einerseits, aber eben auch Integration andererseits als Gesamtkonzept betrachtet werden. So verstehen wir auch den Sinn und die Funktionalität des Lenkungsausschusses Asyl. Er wird paritätisch geleitet, einerseits durch die Integrationsministerin Frau Köpping und anderseits durch den Staatssekretär Herrn Wilhelm aus dem Innenministerium. Ich finde, dass die bisherigen Ergebnisse sehr ermutigend sind, meine Damen und Herren.
Gestern wurde die Richtlinie Soziale Betreuung im Kabinett beschlossen. Zu dieser und auch weiteren Maßnahmen aus dem Bereich Integration wird die Kollegin Pfeil noch etwas sagen. Ich möchte mich zunächst auf die Maßnahmen aus dem Bereich des Innenministeriums konzentrieren. Die konkreten Ergebnisse des Lenkungsausschusses im Bereich der Unterbringung und Aufnahme von Asylsuchenden trägt der Tatsache Rechnung, dass wir derzeit eine extrem hohe Dynamik im Bereich der Migration nach Deutschland haben. Die Prognosen, welche noch im Dezember 2014 galten, sind inzwischen nicht mehr zutreffend. Wir müssen darauf reagieren. Deshalb ist es notwendig, die Kommunen in Sachsen stärker als bisher bei der Schaffung von Unterkünften zu unterstützen. Sie brauchen das Geld jetzt. Deshalb befürworte ich ausdrücklich, dass die Staatsregierung die Anhebungen der Zuweisungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz jetzt schon vorfinanzieren möchte und den Kommunen eine Liquiditätshilfe von 10 Millionen Euro insgesamt zur Verfügung stellt.
Meine Damen und Herren, das kann aber nur ein erster Schritt sein. Das Gesetzgebungsverfahren zum Flüchtlingsaufnahmegesetz läuft. Angesichts der Entwicklung und der weiteren Prognosen diesbezüglich müssen wir die Höhen der Pauschalen regelmäßig auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüfen. Das haben SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart. Das ist notwendig und absolut richtig, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch auf den Punkt der Öffnung der BundLänder-Programme für die Stadtentwicklung eingehen. Es kam bereits zur Sprache, dass der Freistaat einen Eigenanteil der Kommunen zur Schaffung dezentraler Unterkünfte übernimmt. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Mittel, die dafür eingesetzt werden, nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen werden. Deshalb ist es absolut notwendig, dass nicht hintenherum zentrale Einrichtungen geschaffen werden, in denen in ganzen Wohnhäusern solche Wohnungen geschaffen werden. Es kann nur so funktionieren, dass wir diese Städtebaufördermittel für einzelne Wohnungen in einzelnen Häusern einsetzen, damit in den einzelnen Stadtquar
tieren die Integration tatsächlich auch gelingt und wir auch nicht den Zielrichtungen der Städtebauförderprogramme zuwiderlaufen.
Damit Integration gelingt, müssen wir natürlich auch die Bearbeitungszeit der in ihrer Zahl gestiegenen Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verkürzen. Dies muss im Interesse aller, ausdrücklich auch im Interesse der Betroffenen selbst schnellstmöglich geschehen. Wir brauchen schnelle Entscheidungen. Damit kann die Integration von asylberechtigten Personen, aber auch Menschen, die andere Aufenthaltstitel haben, zügig erfolgen. Auch in diesem Punkt reagierte die Staatsregierung auf die derzeitige Entwicklung. Das war Ende letzten Jahres noch nicht absehbar. Es ist jetzt absolut richtig, die zentrale Ausländerbehörde und die Außenstelle des Bundesamtes in Chemnitz mit zusätzlichem Personal durch Landes- und Bundesbedienstete zu unterstützen. Um alle Maßnahmen durchführen zu können, reden wir über ganz konkrete Veränderungen auch in den derzeitigen Haushaltsverhandlungen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU werden im Sinne der Gesamtaufgabe die notwendigen Mittel bereitstellen und, wo es notwendig ist, Gesetzesveränderungen vornehmen.