Es ist, ehrlich gesagt, auch bedauerlich, dass es einer EURichtlinie bedarf, damit wir das eigentlich Selbstverständliche in Europa umsetzen.
Die EU-Richtlinie ist nun aber ein guter und wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit auch in Zukunft. Ein Schritt, der wie ich finde, anderen Mut machen kann, weitere Schritte zu gehen – so, wie es auch mit dem Inklusionsgesetz angedacht ist.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf den Webseiten der Staatsregierung ist auch ein gelungenes Beispiel für den guten und gewinnbringenden Austausch mit dem Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Herrn Pöhle
Und wir wollen die Zusammenarbeit mit ihm stärken. Daher wollen wir seine Aufgaben noch mehr als Querschnittsaufgabe gestalten, die an allen Stellen unserer politischen Arbeit ansetzt: bei den Finanzen, genauso wie im Verkehrs- oder Bildungsbereich. Dazu werden wir seine Aufgabe in die Staatskanzlei verlagern.
Bis 2022 sollen alle staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienstleistungen in Sachsen online angeboten werden.
Dafür schafft dieser Gesetzentwurf die Voraussetzungen. Die getroffenen Vorkehrungen sollen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an digitalen Angeboten öffentlicher Stellen erleichtern. Und sie geben ihnen Möglichkeiten für die Durchsetzung ihres Rechts auf Onlinezugang zur Verwaltung.
Das Gesetz gilt für die staatlichen Behörden, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, aber auch für juristische Personen des Privatrechts, an denen öffentliche Stellen beteiligt sind oder die von öffentlichen Stellen überwiegend finanziert werden.
Es gilt für Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen nur, soweit Websites und mobile Anwendungen sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Die vorgesehenen Ausnahmen sollen Einrichtungen entlasten, die nur wenige öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden öffentlichen Stellen, Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Zu den Webseiten gehört künftig auch das Intranet. Unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen an Internet- und Intranetseiten werden aufgegeben.
Für die technischen Anforderungen verweist das Gesetz auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0). Erforderliche Anpassungen der BITV 2.0 auf Bundesebene infolge der Richtlinie gelten durch die dynamische Verweisung unmittelbar in Sachsen. Darüber hinausgehend können Erläuterungen in leichter Sprache zusätzlich auf Webseiten bereitgestellt werden.
Da die Herstellung der Barrierefreiheit erhebliche Aufwände zur Folge haben kann, sieht der Entwurf für Fälle unverhältnismäßiger Belastung öffentlicher Stellen eine Ausnahmeregelung vor. Der Entwurf regelt darüber hinaus zwingende Verfahrensfragen, die sich aus der EURichtlinie ergeben.
Die Behörden werden zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit für jede Website verpflichtet.
Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Überwachungsstelle für Barrierefreiheit. Diese wird beim Staatsbetrieb „Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig“ angesiedelt sein. Sie überwacht die Umsetzung der Verpflichtungen durch die öffentlichen Stellen und bereitet den turnusmäßigen Bericht an die Bundesregierung vor. Ebenfalls vorgesehen ist ein Durchsetzungsverfahren, mit dem die Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen können.
Dafür zuständig wird die Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sein. An diese Stelle können sich Bürger wenden, wenn sie von der jeweiligen öffentlichen Stelle keine befriedigende Antwort auf ihre Anfragen wegen mangelnder Barrierefreiheit und nicht zugänglicher Informationen erhalten haben.
Für die Überwachungsstelle und die zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren sind 3 zusätzliche Stellen eingeplant.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Verordnungsermächtigung für die SK vor. Sie soll in Einvernehmen mit SMS, SMK und SMWK die konkreten Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit, die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens und des Durchsetzungsverfahrens sowie eventuell erforderliche Ausnahmen regeln.
Die Verordnung soll zügig nach Erlass des Gesetzes erstellt werden, um Menschen mit Behinderungen die Durchsetzung Ihrer Rechte zu ermöglichen.
Aber bis dahin wollen und werden wir nicht warten. Ich habe kürzlich meine Kolleginnen und Kollegen in einem Schreiben gebeten, sich auch schon vor der gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie verstärkt und aktiv für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im Freistaat Sachsen einzusetzen und die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren.
Außerdem wird die Staatskanzlei die barrierefreie Gestaltung des Internetangebotes unter www.sachsen.de und des Serviceportals Amt24 konsequent vorantreiben.
Ich danke den Koalitionsfraktionen ausdrücklich, dass sie unsere Formulierungshilfe aufgegriffen und den Gesetzentwurf eingebracht haben. Mit dem Gesetz wird in einem weiteren Bereich des öffentlichen Lebens unseren Mitmenschen mit Behinderungen die Teilhabe leichter gemacht.
Man könnte die Barrierefreiheit unserer E-GovernmentDienste als digitale Variante unseres Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ sehen. Für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum, die ganz konkret die Teilhabe erschweren, stehen in diesem Jahr im Etat des SMS 3 Millionen Euro bereit. Aus den genannten Gründen bitte ich Sie daher um breite Zustimmung und auch darum, als Gesetzgeber auch künftig die Inklusion als ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen weiter zu stärken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich muss dazu etwas sagen: Ich kann nicht verstehen, warum empfohlen wurde, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu beschließen. Das zeigt mir, dass sich offensichtlich keine einzige der Fraktionen des Landtags ernsthaft mit den Folgen wirklich beschäftigt hat.
Die Afrikanische Schweinepest ist nur eines von vielen Beispielen, wenn auch derzeit eines der aktuellsten.
Das lässt sich auf jede hochinfektiöse Tierseuche übertragen. Wir diskutieren, wer bei einem Ausbruch Kosten in welcher Höhe übernimmt. Wir diskutieren, wie man am effektivsten Sperr- und Beobachtungsbezirke einrichtet. Wir diskutieren, wer wann welches Tier wie erschießen soll. Was in Sachsen aber kaum diskutiert und auch nur lapidar umgesetzt wird, ist die Prävention.
Man hat das Gefühl, als warteten alle nur darauf, dass hier in Sachsen die nächste Seuche ausbricht, insbesondere die ASP. Dabei ist es gerade der Freistaat Sachsen, welcher alle in seiner Verantwortung stehenden Maßnahmen ergreifen sollte, um den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wirksam zu verhindern.
Statt dieser eigenen Verantwortung tatsächlich nachzukommen, soll heute ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem die Kosten der Tierkadaverentsorgung bei Seuchenausbruch zu einem Drittel auf die Landkreise abgewälzt werden – Kosten, die heute keiner seriös abschätzen kann. Sie wollen hier still und heimlich den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Zustimmen kann ich nur im Verbund mit meinem Änderungsantrag, damit die Landkreise und die kreisfreien Städte am Ende eben nicht auf diesen unkalkulierbaren Kosten sitzen bleiben.
Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich frage noch die Berichterstatterin, Frau Pfau.
Keine Reaktion. Gut, meine Damen und Herren, dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration.
Es liegt ein Änderungsantrag von Herrn Abg. Wild vor. Ich gehe davon aus, dass er diesen Änderungsantrag jetzt einbringen möchte.
Selbstverständlich, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Änderungsantrag zielt auf ein einziges, aber sehr wichtiges Problem: die Kosten, die durch die Tierkörperbeseitigung im Rahmen der Bekämpfung der ASP anfallen. Diese Kosten sind zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.
Mir ist bewusst, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf die bereits bestehende Handhabung einfacher und rechtssicherer umsetzen soll. Mir ist auch bewusst, dass der Städte- und Gemeindetag keinen Änderungsbedarf angezeigt hat und dass der Landkreistag nur eine konkrete Regelung der Zuständigkeiten und die Kostenteilung per Erlass gefordert hat.