Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Neuregelung des sächsischen Straßenverkehrsrechts

Drucksache 6/16930, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/17201, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Dennoch frage ich in die Runde, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Herr Brünler, ich frage Sie als Berichterstatter, ob Sie das Wort wünschen.

(Nico Brünler, DIE LINKE: Nein!)

Das ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich komme also zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung des sächsischen Straßenverkehrsrechts, Drucksache 6/16930, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 6/17201. Ich frage in die Runde, ob ich wieder die Bestandteile nennen darf und darüber insgesamt abstimmen lassen kann. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Ich lasse abstimmen über die Überschrift. Artikel 1 – Gesetz zur Regelung des Straßenverkehrs- und Kraftfahrwesens im Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßen

verkehrsrechtsgesetz), Artikel 2 – Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Gemeindeordnung und der Sächsischen Landkreisordnung in Bezug auf das Kommunalverfassungsrecht und Artikel 3 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten.

Meine Damen und Herren! Wer den genannten Artikeln seine Zustimmung geben möchte, hat jetzt die Gelegenheit dazu. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist den Artikeln mehrheitlich entsprochen worden.

Damit komme ich zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Neuregelung des sächsischen Straßenverkehrsrechts in der Fassung der zweiten Beratung seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen

mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Drucksache 6/16964, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/17266, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Ich erteile den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Danach folgen DIE LINKE, die SPD, die AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abg. Modschiedler das Wort. Bitte sehr.

(Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Das reicht, gut, danke. Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. Juni 1994 wurde der Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Sachsen geschlossen. Wir erinnern uns: Am 4. Dezember 2015 haben wir den Vertrag modifiziert und im Landtag beschlossen. Nunmehr soll der vorliegende Gesetzentwurf die finanzielle Ausstattung neu festlegen.

Mit der heutigen Verabschiedung dieses Zustimmungsgesetzes zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden soll der bereits abgeschlossene Änderungsvertrag nun Gesetzeskraft erlangen. Entsprechend dem Änderungsvertrag soll die jährliche Landesleistung beginnend ab dem Jahr 2019 auf nunmehr 1 070 000 Euro erhöht werden. Mit der Erhöhung soll insbesondere die Rabbinerausstattung in Sachsen gestärkt werden. Damit kann der Freistaat einen unmittelbaren Beitrag zur Erhaltung und zur Pflege des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur in Sachsen leisten.

Wir handeln damit aus Verantwortung für die Geschichte und haben die Zukunft der jüdischen Gemeinden im Blick. Das kulturelle und religiöse Erbe des Judentums im Freistaat Sachsen wollen wir bewahren, und das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft wollen wir auch weiterhin fördern. Wir stehen, und zwar nicht nur aus historischer und moralischer Verantwortung, fest zu den Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den jüdischen Gemeinden in Sachsen. Die jüdischen Gemeinden sind ein wichtiger und fester Bestandteil in unserer Gemeinschaft.

An dieser Stelle sei an den jüngst berufenen Beauftragten für das jüdische Leben in Sachsen erinnert. Ich traf Herrn Dr. Feist erst kürzlich und kann sagen: Ich freue mich auf sein Engagement. Energie hat er schon mal eingebracht.

(Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Besonders in Zeiten zunehmender Säkularisierung und fehlender Orientierung benötigen wir diese religiösen Gemeinschaften genauso wie die jüdischen Gemeinden. Hier werden wichtige Kompetenzen und Werte vermittelt, hier wird Tradition gelebt und ein wichtiger Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt geleistet.

Deswegen bitten wir um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Richter. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE stimmt dem Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden zu. Dabei geht es um einen Aufwuchs – das ist gerade schon gesagt worden – für die jüdischen Gemeinden von 950 000 Euro auf 1 070 000 Euro, also um eine Erhöhung von 120 000 Euro bis zum Jahr 2020.

Die Fraktion DIE LINKE ist damit absolut einverstanden. Ich kann mich somit den Worten meines Vorredners anschließen.

Für uns ist es wichtig, dass sich das jüdische Leben in Sachsen auch weiter unter bestmöglichen Bedingungen entwickeln kann. Das sind für uns übrigens auch zwei Seiten einer Medaille: einerseits, dass wir den Kampf gegen den Antisemitismus unterstützen, und andererseits da, wo wir es können, jüdisches Leben in Sachsen unter den bestmöglichen Bedingungen ermöglichen.

Deswegen stimmen wir zu – und danken.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPD-Fraktion Herr Abg. Baumann-Hasske; Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Meine Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion schließt sich dem an. Wir wollen auch, dass dieser Vertrag ratifiziert wird. Der Aufwuchs ist erforderlich, weil in jüdischen Gemeinden offensichtlich mehr Personal

benötigt wird bzw. die bestehenden Personalstellen besser ausgestattet werden sollen.

Wir denken, dass das eine gute Sache ist, und wir freuen uns, dass auch in Sachsen offensichtlich der Bedarf in diesem Bereich steigt. Das zeigt, dass sich trotz gewisser rechtsradikaler und antisemitischer Umtriebe auch in Sachsen Jüdinnen und Juden bei uns wohlfühlen und Bedarf nach Betreuung in der jüdischen Gemeinde haben.

Deswegen sollten wir diesen Schritt tun. Es ist wichtig, dass die jüdischen Gemeinden einigermaßen vernünftig ausgestattet sind, und was der Staat dazu beitragen kann, sollte er tun. Wir bitten also auch um Annahme dieses Gesetzes.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wendt. Herr Wendt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Januar 2019 gibt es wieder einen Landesrabbiner im Freistaat Sachsen. Herr Zsolt Balla ist gebürtiger Ungar und seit zehn Jahren in der Israelitischen Religionsgemeinde in Leipzig tätig und ist nun für circa 2 800 Mitglieder verantwortlich.

Wir als AfD begrüßen, dass es nun nach mehreren Jahren der Vakanz zu einer Nachbesetzung dieser Stelle kam, und wünschen Herrn Balla alles erdenklich Gute und viel Schaffenskraft für seine Arbeit.

Mit Sorge beobachten wir als AfD, dass die Zahl der antisemitischen Übergriffe wieder ansteigt und diese auch deshalb zunimmt, weil in den letzten Jahren Millionen Menschen aus muslimisch geprägten Regionen in unser Land und nach Europa eingewandert sind und darunter auch viele Antisemiten dabei waren bzw. sind, da die Einwanderung aus diesen Regionen weiterhin anhält.

Grundsätzlich ist es natürlich unerheblich, ob Antisemitismus politisch, religiös oder wie auch immer motiviert ist. Fakt ist, dass Hass und Gewalt gegen jüdische Mitbürger oder Einrichtungen nicht geduldet werden dürfen.

Kommen wir nun zum heutigen Gesetzentwurf. Die Mittelausstattung der jüdischen Gemeinden soll um 120 000 Euro und damit auf 1,07 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden. Die letzte Erhöhung gab es im Jahr 2015 auf 950 000 Euro pro Jahr. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf verwiesen, dass Anpassungsbedarf bestehe, weil es Schwierigkeiten bei der Besetzung von Rabbinerstellen in Teilzeit gebe und dafür die im Bundesvergleich niedrigen Gehälter verantwortlich seien. Weiter steht dort geschrieben, dass die jüdischen Gemeinden die Absicht haben, den resultierenden Problemen bei der Stellenbesetzung mit Ausschreibungen von Vollzeitstellen zum Westtarif zu begegnen.