Den Anfang machte der Technologiebericht 2018. Inzwischen liegt uns auch eine fertige Analyse des Innovationsstandortes Sachsen vor. Diese fand wiederum Eingang in die aktuelle Fortschreibung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen. Die neue Innovationsstrategie lag gerade dem Kabinett vor und soll der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen eines Konsultationsprozesses diskutiert werden. Fragen und Anregungen, die sich bereits aus dem heutigen Antrag ergeben, werden dabei in jedem Fall einfließen.
Parallel zur Konsultation wird ein Maßnahmenplan erstellt, der die wichtigsten Maßnahmen enthalten soll, um die Innovationsfähigkeit und die Innovationsleistung der Einrichtungen und Unternehmen im Freistaat auch in den kommenden Jahren weiter zu verbessern.
Eines ist uns allen klar: Der Staat kann Innovationen nicht verordnen. Aber was wir können, ist ein möglichst optimales Innovationsumfeld zu schaffen und an den richtigen Stellschrauben im Innovationssystem zu drehen, um so den Erfolg von Innovationsprozessen positiv zu beeinflussen.
Eine dieser Stellschrauben ist die Rolle der Hochschulen im Wissens- und Technologietransfer. Besonders aufgrund der hohen Forschungsintensität in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, der Material- und Lebenswissenschaften, generell in den MINT-Fächern, und bezogen auf die Schlüsseltechnologien und Zukunftsfelder entstehen viele Ergebnisse und Erkenntnisse, die schon zu
Aus dem Technologiebericht 2018 geht hervor, dass das sächsische Innovationssystem sich von den anderen Bundesländern unterscheidet. Da ist zum einen der markant hohe Anteil von forschungs- und entwicklungsaktiven Unternehmen, wobei vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen als besonders forschungs- und kooperationsorientiert hervorstechen.
Zum anderen spielen die wissenschaftlichen Einrichtungen eine herausgehobene Rolle, weil überdurchschnittlich viele forschende sächsische Unternehmen mit diesen kooperieren. Außerdem sind diese Wissenschaftseinrichtungen für viele forschende Unternehmen als Innovationsimpulsgeber von großer Bedeutung. Betrachtet man den Innovationsindex, so liegt Sachsen im oberen Drittel. Bei den Teilindizes bestehen jedoch Unterschiede. Reserven liegen insbesondere in den Bereichen „Innovationsinput der Unternehmen“ und „Innovationsoutput der Unternehmen“. Hier möchten wir mithilfe der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen ansetzen, um den Transfer weiter zu verbessern und mehr Innovationen anzustoßen.
Dabei zeigt die Analyse zum Innovationsstandort Sachsen, dass wir schon ein recht gutes Fundament geschaffen haben, das aber punktuell der Verstärkung oder Erweiterung bedarf. So verfügen die sächsischen Hochschulen bereits über ein breites Angebot an institutionalisierten Unterstützungsangeboten für den Wissens- und Technologietransfer. Exemplarisch nenne ich jetzt die Zentrale Transferstelle an der TU Universität Bergakademie Freiberg, das Sachgebiet Transfer an der Universität Leipzig oder das Transfer Office der TU Dresden.
Diese Einrichtungen decken unterschiedliche Aspekte von Patent- und Transferservices bis hin zu Beratungen bei Kooperationen und Gründungsvorhaben ab. Die Mittel dafür kommen entweder von den Hochschulen und dem Freistaat selbst oder sie werden zusätzlich eingeworben. Ein Beispiel für die Einwerbung von Mitteln der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist das Transferprojekt Saxony High Five im Programm Innovative Hochschule, das über das BMBF gefördert wird.
Für den Wissens- und Technologietransfer zum Erschließen von Wachstumspotenzialen bedienen sich die Unternehmen und Hochschulen in Sachsen unterschiedlicher Instrumente. Zu nennen wären die Gemeinschaftsforschung, die Auftragsforschung, studentische Abschlussarbeiten, die Lizenznahme und der Kauf von Technologien, der befristete Personaltausch, die Fort- und Weiterbildung, die wissenschaftliche und technische Beratung sowie die informellen Kontakte.
Insofern muss es nicht verwundern, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen im bundesdeutschen Vergleich mit 68 % den höchsten Wert erreicht. Zudem besteht eine starke regionale Ausrichtung der Kooperationen in Verbindung mit einer breiten Netzwerkbildung, was wiederum höchste Werte bedeutet.
Gerade weil die sächsische Wirtschaft stark durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist, sind Netzwerke und Cluster von besonderer Bedeutung. Kleine Unternehmen sind, anders als forschungsstarke Großunternehmen, oft auf die Unterstützung von externen Partnern bei anspruchsvollen FuE- oder Innovationsprojekten angewiesen. In Sachsen übernehmen häufig die wissenschaftlichen Einrichtungen diese Partnerfunktion, nicht selten sogar als Leading Partner.
Die Zugehörigkeit zu einem Cluster oder Netzwerk bedeutet eine wesentliche Erleichterung bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Dies gilt nicht nur für die Arbeit an Innovationsprojekten, sondern ebenso für die Suche nach externer Finanzierung für Innovationsprojekte oder für innovative Gründungen. Die Entstehung solcher Cluster und Netzwerke wird oftmals auch durch Förderprogramme unterstützt. Sachsen kann dabei renommierte Cluster vorweisen, zum Beispiel das BMBFSpitzencluster Cool Silicon.
Auch beim BMBF-Programm „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“ werden fünf der zehn Konsortien von einem sächsischen Partner koordiniert. Ein Beispiel ist das Projekt „C3 – Carbon Concrete Composite“. Das aktuellste Beispiel ist das Ergebnis innerhalb der ersten Förderrunde des neuen Programms „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“.
Von 33 geförderten Projekten finden 14 mit sächsischer Beteiligung statt, unter anderem das Konsortium „Ressourcenorientierte Umwelttechnologien für das 21. Jahrhundert“ aus dem Erzgebirge. Als bereits fest etabliertes Netzwerk mit eigener Plattform gilt zudem futureSAX.
Für die Unternehmen in Sachsen spielen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen insofern eine sehr bedeutende Rolle, denn durch diese gelangen sie an das notwendige Wissen, um innovative Produkte oder Prozesse anzustoßen. Fast 20 % der Unternehmen arbeiten dabei mit der TU Dresden zusammen, 12 % mit der TU Chemnitz und je 6 % mit der TU Bergakademie Freiberg sowie der HTWK Leipzig.
Technologie- und Wissenstransfer vollzieht sich auch über die Veröffentlichung neuer Erkenntnisse. Insofern gilt es, die Aktivitäten der sächsischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen hinsichtlich von Patentanmeldungen, Patentspezialisierungen und Publikationen zu analysieren. Im Rahmen der Analyse des Innovationsstandortes Sachsen wurde hierauf besonderes Augenmerk gelegt. Die Ergebnisse zeigen eine sehr unterschiedliche Entwicklung, bezogen auf die für Sachsen wesentlichen Zukunftsfelder Umwelt, Energie, Rohstoffe, digitale Kommunikation, Mobilität und Gesundheit.
Überdurchschnittlich hoch bei der Patentanmeldung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die Werte in den Zukunftsfeldern Gesundheit, Rohstoff, Umwelt und digitale Kommunikation, vergleichsweise niedrig sind sie dagegen bei der Energie und der Mobilität. Allerdings sind hier auch die Unternehmen in Sachsen besser aufgestellt.
Im Bereich der Publikationen hat sich der Freistaat stetig verbessert, und zwar in praktisch allen Zukunftsfeldern. Eine leicht negative Entwicklung gibt es nur im Zukunftsfeld Mobilität.
Neben dem Technologie- und Wissenstransfer sind die Gründungen aus den Hochschulen heraus ein weiterer wichtiger Faktor. Im Freistaat Sachsen existiert ein breites Portfolio von Unterstützungsangeboten für Gründungen; unterstützt werden zum Beispiel seit vielen Jahren die Gründerinitiativen an den sächsischen Hochschulen. Diese tragen dazu bei, Hochqualifizierte mit der Möglichkeit einer Selbstständigkeit vertraut zu machen und Unternehmergeist zu erzeugen. Sie verbessern so das Gründungsklima in der sächsischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Insgesamt beteiligen sich an den Gründerinitiativen elf Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Für wissensintensive Gründungen können Studenten, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter sächsischer Hochschulen das Technologiegründerstipendium beantragen.
Unter das breite Angebotsportfolio in der sächsischen Gründerszene fallen zum Beispiel Co-Working und Makerlabs, Businessplan-Wettbewerbe, Inkubatoren,
Akzeleratoren bis hin zu Technologie- und Gründerzentren. Circa 50 solcher unterschiedlicher Angebote finden sich im Freistaat bereits, wobei die Angebotsschwerpunkte in den Zentren Dresden, Leipzig und Chemnitz liegen – aber nicht ausschließlich. Manche werden privatwirtschaftlich betrieben, andere über die Hochschulen oder die Wirtschaftsförderung. Die aktuelle Auflistung mit Stand 2018 findet sich in der Analyse zum Innovationsstandort Sachsen. Die Aktivitäten erstrecken sich dabei von Annaberg bis nach Zittau.
Dem Aspekt der Ausgründungen aus Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen heraus kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Aus der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage nach Ausgründungen aus Hochschuleinrichtungen vom Sommer letzten Jahres, Drucksache 6/14310, geht hervor, dass die Hochschulen auf diesem Gebiet bereits sehr aktiv sind. So sind seit dem Jahr 2008 über 1 000 Ausgründungen aus den Hochschulen hervorgegangen. Exemplarisch nenne ich die Infrasolid GmbH, die Infrarotstrahlungsquellen produziert, oder Senorics, das organische Sensoren herstellt.
Die Qualität der Bemühungen der Hochschulen im Bereich Gründungsförderung wird auch durch andere Untersuchungen bestätigt. So attestiert zum Beispiel der Gründungsradar 2018 des Stifterverbandes den sächsischen Hochschulen ein überdurchschnittliches Abschneiden. Auch der Technologiebericht und die Analyse des Innovationsstandortes Sachsen vergeben bereits sehr gute Noten an die Beiträge der Hochschulen zu den Themen Wissens- und Technologietransfer, Kooperation mit der Wirtschaft, Ausgründungen und Patentanmeldung bzw. -Verwertung.
Unterstützung finden die Hochschulen dabei durch vielfältige Förderprogramme, die von Bund, Land oder
EU bereitgestellt werden. Insbesondere die verschiedenen Landesförderprogramme des SMWA sowie des SMWK, auch unter Hinzunahme von Mitteln aus dem ESF oder dem EFRE sind zielgerichtet auf die Verbesserung der Innovationsfähigkeit, unter anderem von Nachwuchswissenschaftlern und Hochschulen, zugeschnitten.
Die sächsischen Angebote reichen dabei von Technologiegründerstipendien bis hin zum öffentlich-privat finanzierten Wagniskapitalangebot des Technologiegründerfonds Sachsen.
Das jüngste Instrument in diesem Baukasten ist der InnostartBonus (ISB), ein auf zwei Jahre begrenztes neues Förderprogramm des SMWA. Das Programm dient der unkomplizierten Förderung junger Gründer zur Existenzsicherung in der Startphase.
Doch trotz all dieser Erfolge, Maßnahmen und schon implementierten Strukturen bleiben immer noch zu oft vielversprechende Ideen auf der Strecke, weil die Kluft zwischen der Idee und ihrer tatsächlichen Umsetzbarkeit nicht überbrückt wird.
Die Staatsregierung wird sich deshalb noch intensiver darum bemühen, die Rahmenbedingungen für Hochschulen und Nachwuchswissenschaftler zu verbessern, damit im Rahmen ihrer Forschungsprojekte gefundene Erkenntnisse weiter verfolgt und so vielleicht in Produkte, Technologien oder Prozesse überführt werden, die dann tatsächlich auch Innovationen darstellen.
Soweit im vorliegenden Antrag Vorschläge enthalten sind, die bislang noch nicht Gegenstand der Überlegungen oder Konsultationen waren, werden sie aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. Unser primäres Anliegen ist es, den Innovationsstandort Sachsen weiter zu stärken und im nationalen und internationalen Wettbewerb zu überzeugen. Die Hochschulen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie sind Keimzellen der Innovation und des Unternehmertums.
Die Fraktionen können hierzu in der Reihenfolge DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie anschließend die Staatsregierung Stellung nehmen, sofern sie das Wort wünschen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht zunächst Frau Kollegin Schaper.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mitte Februar erhielt ich eine E-Mail eines Bürgers, dessen Angehörige in einem privaten Pflegeheim untergebracht ist. Zum 1. Februar 2019 hat es in diesem Pflegeheim eine Erhöhung der Zuzahlung von 1 372 Euro pro Monat – was schon sehr viel Geld ist – auf 1 686 Euro gegeben. Das sind fast 23 % mehr!
In den Pflegeeinrichtungen nehmen das viele Bewohnerinnen und Bewohner notgedrungen mehr oder weniger einfach hin – sie haben ja keine Wahl –, und das, obwohl ihre höheren Zuzahlungen nicht immer den Pflegekräften oder ihrem Wohnumfeld zugutekommen. Das ist kein Phänomen privater Einrichtungen, die Rendite machen wollen, sondern zieht sich quer durch die gesamte Pflegelandschaft – egal, ob kommunal, ob von Wohlfahrtsverbänden oder von freier Trägerschaft betrieben. Niemand kommt daran vorbei, Eigenanteile erhöhen zu müssen. Das macht deutlich, dass das Konstrukt der Pflegeteilversicherung nicht funktioniert. Wenn es zu wohlverdienten Lohnerhöhungen bei den Pflegekräften sowie zu längst überfälligen Verbesserungen bei der Pflegeausbildung kommt, gehen die Kosten dafür aktuell allein zulasten der
Das ist nicht nur unsere Meinung, sondern spiegelt auch die von der AWO in den Bundestag eingereichte Petition eindrucksvoll wider, die mit 74 000 Unterschriften das notwendige Quorum in einer relativ kurzen Zeit deutlich überschritten hat. Das Thema brennt den Bürgerinnen und Bürgern förmlich auf den Nägeln. Die Kostenentwicklung beobachten wir nicht erst seit gestern oder heute, sondern schon sehr lange. So sind zu einem Teil die Pflegesätze, aber auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung kontinuierlich gestiegen, jedoch ist das bisher nie besonders aufgefallen – zum einen, weil in Sachsen seit Jahren die Pflegekräfte schlecht bezahlt werden, zum anderen, weil viele Bürgerinnen und Bürger über Renten verfügten, mit denen sie die Kosten noch begleichen konnten.
Doch mit sinkenden Rentenzahlbeträgen bei den neuen Rentnerinnen und Rentnern ändert sich das jetzt. Das heißt, immer mehr Menschen müssen zum Sozialamt gehen, um sich die teuren Pflegeheimplätze überhaupt leisten zu können – und das, obwohl viele ihr Leben lang hart gearbeitet haben. Jetzt könnte man sich natürlich herausreden – wie es die Staatsregierung immer wieder gern macht – und sagen: „Wir haben ja Sozialleistungen, es ist doch alles schick.“ Aber: Um Sozialleistungen zu erhalten, ist für die Menschen ein entwürdigender Gang zum Amt erforderlich. Bei diesem muss man dann sprichwörtlich die Hosen herunterlassen. Das verschwei
gen Sie gern! Selbst danach kann man immer noch nicht sicher sein, ob man die beantragten Leistungen auch bekommt oder nicht oder ob nicht vielleicht ein direkter Angehöriger über ein paar Euro zu viel verfügt.
Meine Damen und Herren! Es ist beschämend, wie dieser Staat mit Menschen umgeht, die zum größten Teil ein Leben lang gearbeitet haben und aufgrund ihres Alters und/oder einer Erkrankung auf die professionelle Pflege in einer Einrichtung angewiesen sind oder weil die Angehörigen schlicht zu weit weg wohnen. Hinzu kommt, dass durch die Hilfen zur Pflege die Sozialausgaben eklatant ansteigen.
Jetzt, wo die Wahlen nahen, kommen Sie als Staatsregierung mit dem halbgaren Vorschlag eines Pflegewohngeldes. Davon würden aber nur diejenigen profitieren, deren höhere Eigenanteile tatsächlich auf die Investitionen in Heimen zurückzuführen sind. Wir alle wissen, dass dieses Pflegewohngeld in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr kommen wird. Meine Vermutung ist, dass es wahrscheinlich überhaupt nicht kommen wird. Das ist Populismus, meine Damen und Herren! Das ist reine Wahlkampfpropaganda und keine Lösung für die wahren Probleme, vor denen wir nicht nur hier im Freistaat stehen.
Warum fordern wir also eine Pflegevollversicherung? Wenn Sie sich anschauen, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen von Jahr zu Jahr entwickelt, nämlich zunimmt, und Sie dann die dadurch steigenden Kosten betrachten, muss man zu dem Schluss kommen, dass nur eine Pflegevollversicherung tatsächlich noch helfen kann. Denn mit einer solchen ließe sich das Problem ganz leicht lösen: Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen ihren Beitrag – bemessen an der vollen Höhe aller ihrer Einkommen – in diese Pflegeversicherung solidarisch ein. Im Falle von Pflegebedürftigkeit müssten sie dann für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, nichts draufzahlen. Außerdem käme mehr Geld ins System, um die Pflegekräfte endlich anständig zu bezahlen.
Wenn alle solidarisch einzahlen, dann könnte der mögliche Beitragssatz für eine solche Versicherung im einstelligen Prozentbereich liegen. Das bedeutet wiederum für die sächsischen Beschäftigten, dass die Abzüge vom Bruttoeinkommen um nicht einmal 3 % steigen würden. Dafür bekämen sie in Sachsen Pflegeplansicherheit für ihr ganzes Leben. Nur für die sächsischen Arbeitgeber würde die Mehrbelastung etwas höher ausfallen, da sie seit 1995 weniger in die Pflegeversicherung einzahlen. Schließlich war die sächsische Regierung unter Kurt Biedenkopf der Meinung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten für den Buß- und Bettag in Form höherer Beitragszahlungen im Vergleich zum Arbeitgeber im wahrsten Sinne des Wortes büßen.
Die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung belaufen sich bundesweit auf etwas mehr als 36 Milliarden Euro. Die Ausgaben wiederum liegen bei 38,5 Milliarden Euro, und das mit einem Beitragssatz von aktuell 3,05 % bzw. 3,3 %. Das Minus ist hier ganz offensicht
lich. Es beruht auf dem skandalösen Konstrukt der Beitragsbemessung. Sie sorgt dafür, dass Menschen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4 537 Euro ebenso viele Beiträge zur Pflegeversicherung abführen wie jemand, der drei- oder zehnmal so viel verdient. Das ist ungerecht, unsolidarisch und unsozial.
Eine solidarische Pflegevollversicherung wäre für alle finanzierbar. Es stellt sich nur die Frage nach dem politischen Willen und dass man genau das auch durchsetzen möchte. Eine solche solidarische Lösung ist mit dieser Regierungskoalition eben leider nicht zu machen. Sie wird nicht kommen, solange die CDU regiert. Das erkennt man leicht, wenn man sich die Stellungnahme der Sozialministerin zu unserem Antrag durchliest.