Ich als Unternehmensgründer bin jedenfalls von Ihrem Antrag schwer enttäuscht. Warum bin ich enttäuscht? Kritikpunkt 1: Die Berichtsteile I.1 und I.3 sind überflüssig. Sie wollen Informationen zur Entwicklung von Ausgründungen, zu Förderprogrammen und zu Rahmenbedingungen. Dann schauen Sie doch mal bitte in meine Kleinen Anfragen: Ausgründungen aus Hochschuleinrichtungen, Gründungsinitiativen in Sachsen und SABTechnologie-Gründerstipendium. Schauen Sie da hinein! Das macht diesen Teil des Antrages überflüssig.
Zum Thema Förderprogramme und Rahmenbedingungen: Warum fragen Sie eigentlich danach? Kennen Sie Ihren eigenen Laden nicht? Ich meine, Sie müssten doch am besten wissen, welche Förderprogramme und Rahmenbedingungen Sie in den letzten Jahren hier auf den Weg gebracht haben.
Oder Sie schauen ganz einfach einmal bei der Sächsischen Aufbaubank, kurz SAB, nach. Das geht auch ganz einfach. Sie geben da in den Browser ein: www.sab.sachsen.de. Dann klicken Sie auf „Förderprogramme“ und wählen dann links beim „Förderfinder“ Hochschulen aus, und siehe da, Sie finden die wichtigsten Förderprogramme. Das spart Zeit und uns wirklich Nerven.
Kritikpunkt 2 bezieht sich auf Ihr Forderungsteil II.2: Sie wollen Infos zu den Modalitäten des InnoStartBonus. Es gab dazu eine Kick-Off-Veranstaltung, fünf Tage, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht hatten; Herr Dulig von der SPD und Herr Hippold von der CDU waren da. Dann berichten Sie doch bitte Ihren Fraktionen, dann braucht es hier diesen Antrag nicht.
Was bleibt von Ihrem Antrag? Viel Berichtsantrag, aber wenig Konkretes. Sie sind es immer, die auf uns als AfD zeigen, wenn wir angeblich unwürdige und nichtssagende Anträge einbringen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem nichtssagenden Berichtsantrag!
Aber was ist das Problem Ihres Antrages? Es fehlen wirkliche unternehmerfreundliche Lösungsansätze. Jetzt gebe ich Ihnen einmal zwei Dinge mit, die ich mir als Gründer wünschen würde. Das Erste ist: Bitte verstetigen Sie die Gründernetzwerke an den Universitäten, die Sie so schön aufgezählt haben, die es in Sachsen gibt. Die
Personen dort sind auf Drittmittelstellen angestellt. In den letzten Jahren kam es dort ganz stark zu Personenfluktuation. Da ist Know-how verloren gegangen. Sie müssen das hier endlich als feste Stellen einrichten.
Das Zweite sind längere sächsische Förderprogramme. Jetzt haben Sie den InnoStartBonus und machen dabei genau denselben Fehler wie bei dem Technologiegründerstipendium: ein Jahr Förderprogramm. Gerade im Technologiebereich ist ein Jahr viel zu wenig. Das kenne ich aus Erfahrung; ich habe vor viereinhalb Jahren ein Technologieunternehmen gegründet. Sie brauchen hier sieben Jahre, bis Sie endlich aus dem Tal heraus sind und sich vernünftig am Markt etablieren. Drehen Sie vorher den Geldhahn zu, ist die Firma tot. Deswegen fordere ich Sie auf: Gehen Sie den Schritt, machen Sie im Technologiebereich fünf Jahre daraus.
Fazit: Ihr Antrag hat wenig unternehmerfreundliche Lösungen. Er hat keine wirklichen Visionen und kaum konkrete Forderungen. Machen Sie endlich große Schritte im Bereich Unternehmensgründung und Förderung aus den Hochschulen heraus. Das hier ist zu wenig. Die AfDFraktion wird Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Koalitionsantrag offenbart ja erstaunliche Informationsdefizite. Offensichtlich kümmert sich die Staatsregierung um die Analyse des Ausgründungsgeschehens aus Hochschulen sowie deren Tochterunternehmen ja nicht wirklich aus eigenem Interesse und schon gar nicht kontinuierlich, sondern nur genau dann und auch nur insoweit, wie Abgeordnete auf dem Weg der Kleinen Anfrage solche Daten haben wollen, also regiert man sozusagen im Blindflug.
Eine ganze Seite der Stellungnahme der Staatsregierung ist dem relativ neuen Förderinstrument InnoStartBonus gewidmet. Deshalb will auch ich mich einmal näher auf solche Instrumente konzentrieren, um irgendetwas Konkretes im Handeln der Staatsregierung zu diskutieren, nachdem der Antrag ja so ziemlich voller Worthülsen daherkommt.
Wir reden hier zu diesem Antrag gerade über die Hochschulen als Keimzelle von Innovation und Unternehmertum. Ausdrücklich nicht gefördert werden mit dem Instrument InnoStartBonus, dem die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme eine ganze Seite widmet, jedoch Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal von
Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen sowie ehemaliges wissenschaftliches Personal, die die Gründung eines innovativen Unternehmens beabsich
tigen. Erst wenn der Abschluss oder das letzte versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis an einer solchen Einrichtung länger als zehn Jahre zurückliegt, entsteht Förderfähigkeit.
Wer aber vor neun Jahren wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule war, der scheidet deswegen aus dem Programm aus und muss noch ein Jahr mit seiner Geschäftsidee warten, bis er förderfähig wird, einer Geschäftsidee übrigens, die zwar innovativ sein soll, aber nicht zu innovativ. Das machen Sie an 15 % der Betriebsausgaben im F- und E-Bereich fest. Das heißt, es bedarf eines detaillierten Businessplans; gleichzeitig darf aber das Unternehmen noch nicht gegründet sein. Ein Gründerteam ist aber bereits dann eine GbR, wenn es eine gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit verabredet, und das muss man ja irgendwie machen, um einen Businessplan zu erstellen. Es passt also vorne und hinten an dieser Stelle nicht zusammen.
Was ist nun mit jenen, die wirklich etwas Spannendes mit mehr als 15 % Innovationshöhe haben und aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gründen wollen? Für sie gibt es ja ein ziemlich genau komplementäres Instrument, das Technologiegründerstipendium, komplementär, weil genau das dort ausgeschlossen ist, was im InnoStart möglich ist und umgekehrt.
Aber es wäre ja kein sächsisches Gründerförderprogramm, wenn es da nicht entscheidende Haken gäbe, die den Kreis der infrage kommenden Interessenten zum Punkt schrumpfen lassen. Mit der Lupe muss man da nicht lange suchen. Ich nenne nur mal die hochschulrelevanten Punkte: Ausgeschlossen sind Antragsteller, die zeitgleich eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, also BAföG, einem anderen Stipendium, einem Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Förderung zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erhalten. Eine Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn neben der Arbeit am Gründungsvorhaben andere entgeltliche Tätigkeiten durchgeführt werden.
Ein kleiner Vergleich mit der Lebenswirklichkeit: Stellen Sie sich eine Studentin vor, die sich in ihrem Studium mit einem kleinen Stipendium und mit Nebenjobs so leidlich durchschlägt, vielleicht noch ein Kind hat. Außerdem hat sie eine tolle innovative Softwaregeschäftsidee und vielleicht zum ersten Mal von einigen Anwendern ihrer App ein paar Euro bekommen. Nun kann sie sich gut vorstellen, daraus mehr zu machen, und stellt fest, dass sie das nicht wirklich zum Laufen bringt, wenn sie nur am Abend mal eine Stunde Zeit hat. Da kommt ihr das Technologiegründerstipendium wie gerufen, um Freiräume für einen ernsthaften Geschäftsaufbau zu schaffen.
Doch halt! Denn da steht ja: Brich erst alle deine Brücken in deine kleine, selbst gebaute finanzielle Lebensgrundlage ab, und dann winken 1 000 Euro für zwölf Monate, obgleich es doch nahezu ausgeschlossen erscheint, dass ein soeben gegründetes Technologieunternehmen nach zwölf Monaten seiner Gründerin ein finanzielles Auskommen ermöglicht. Das heißt, die bisherige Absicherung
ist aufgegeben; nach zwölf Monaten in höchster finanzieller Not ist nach 15 Monaten die Geschäftsidee für eine Anstellung wieder an den Nagel gehängt.
Die Entscheidung zum Gründen ist eine individuelle Abschätzung des Verhältnisses von Chance und Risiko. Die Risikotoleranz sinkt heute in dem Maße, wie es für gute Absolventen immer mehr gut bezahlte Jobs in der Wirtschaft gibt. Da ist es gänzlich kontraproduktiv für die Praxistauglichkeit eines Förderinstruments, wenn es überhaupt nur infrage kommt, wenn sich Interessenten gleich vorab zum Seiltanz ohne Netz bereit erklären müssen. Das ist wirklich zum Haare raufen, meine Damen und Herren! Für viele Gründungswillige da draußen ist es eine nachhaltige Enttäuschung auf dem Feld zwischen Programmflyern der SAB und der täglichen Realität. Es ist ein Grund für sie, ihre Zeit lieber für ganz andere Wege einzusetzen. Wenn dies also das Ziel sein soll, dann sei es drum – da könnte man Geld sparen. Nur wozu dann all das Personal, das solche Programme aufsetzt, Anträge entgegennimmt, Nachweise kontrolliert, Hochglanzprospekte entwirft und Präsentationsevents für Minister organisiert?
Fazit am Ende meiner Redezeit: Es gibt noch wahnsinnig viel zu tun, bis hier wirklich praxistaugliche Instrumente existieren, die Sachsens Gründerinnen und Gründer voranbringen. Der Antrag fordert zumindest Informationen und Überlegungen von der Staatsregierung. Deshalb stimmen wir diesem Antrag auch zu.
Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann erhält jetzt die Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin Frau Dr. Stange, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Um diese Uhrzeit sollte man solch ein schwergewichtiges Thema besser nicht ausführlicher diskutieren. Da die beiden Sprecher der Koalition schon sehr ausführlich zu diesem Antrag Stellung bezogen haben, würde ich gern von der Möglichkeit Gebrauch machen, meinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben.
Ich möchte aus diesem Anlass darauf hinweisen, dass wir gerade gestern eine Analyse des Innovationsstandortes und die Fortschreibung der Innovationsstrategie im Kabinett beraten haben und diese jetzt an die Öffentlichkeit geht. Damit können auch solche Dinge, wie sie Herr Hippold angesprochen hat, als Anregung zu dieser Innovationsstrategie mit eingearbeitet werden. Die öffentliche Debatte ist damit eröffnet.
Das ist eine weise Entscheidung, Frau Staatsministerin. Man könnte jetzt – man beachte den Konjunktiv! – zum Schlusswort kommen, wenn die einbringenden Fraktionen darauf bestehen.
Dann können wir jetzt zur Abstimmung schreiten, meine Damen und Herren. Wer seine Zustimmung zum Antrag in der Drucksache 6/17062 geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen und keinen Stimmenthaltungen ist die Drucksache 6/17062 beschlossen und der Tagesordnungspunkt 15 beendet.
Wir alle wissen um die Bedeutung und Notwendigkeit von Innovationen. Sie sind es, die die Zukunft bewahren, indem sie maßgeblich dazu beitragen, Wachstum zu generieren, Beschäftigung zu sichern und die Lebensgrundlagen zu erhalten. In gesellschaftlicher Hinsicht dienen Innovationen dem sozialen Zusammenhalt, und für die Unternehmen spielen sie die zentrale Rolle beim Wettlauf um Kunden und Märkte.
Drei Faktoren bestimmen die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft und Wirtschaft ganz besonders. Die ersten beiden liegen auf der Hand: Es sind die Fachkräfte und die Unternehmen. Der dritte Faktor ist nicht ganz so präsent in der allgemeinen Wahrnehmung. Ich spreche dabei vom Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft hinein in die Gesellschaft und die Wirtschaft. Auch aus diesem Grund ist der globale Wettlauf
um die besten Köpfe und die wissenschaftliche Exzellenz in vollem Gange. Die dynamischen Veränderungen in Markt, Technik und Gesellschaft werfen neue Fragen auf und verlangen innovative Antworten, von denen viele aus der Wissenschaft kommen.
Hochschulen, aber auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind deshalb immer mehr von Bedeutung. Sachsen ist mit seinem hervorragenden Netz an Hochschulen, Universitäten, der BA und mehr als 40 außeruniversitären Forschungseinrichtungen in einer ausgezeichneten Position. Die extrem hohe Dichte an Forschungseinrichtungen ist ein Vorteil, den wir in Zukunft noch stärker nutzen müssen. In der Region Dresden ist mit DRESDENconcept schon vor vielen Jahren ein Verbund gegründet worden, der das Ziel hat, die Exzellenz der Dresdner Forschung sichtbar zu machen. Dabei erschließen und nutzen die Partner Synergien in den
Insbesondere die Koordinierung der einzelnen Wissenschaftsstrategien hat sich bestens bewährt. Nicht zuletzt wurde mit der Einwerbung von drei Exzellenzclustern der erfolgreich eingeschlagene Weg als nationaler und internationaler Leuchtturm der Wissenschaft auch in der neuen Runde der Exzellenzstrategie verteidigt.
Inzwischen hat sich in Leipzig ein ähnlicher Zusammenschluss gebildet. Im Sommer 2018 wurde das Leipzig Science Network gegründet, dem bislang 15 Hochschulen und Forschungseinrichtungen angehören. Mein Haus, das SMWK, hat die Gründung des Leipzig Science Network unterstützt in der vollen Überzeugung, dass der Verbund sich positiv auf die Forschungsleistung der Region sowie die Gewinnung hervorragender Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Unternehmen vor Ort, aber auch auf das Gründungsgeschehen aus den wissenschaftlichen Einrichtungen heraus auswirken wird. Dass hierin substanzielle Chancen liegen, zeigen diverse Untersuchungen, die die Staatsregierung in den vergangenen zwölf bis 15 Monaten hat durchführen lassen.
Sie trugen dazu bei, dass die Staatsregierung in den letzten Monaten wichtige Standortbestimmungen abgeschlossen und ihre bestehenden Strategien dementsprechend überarbeitet und zukunftsfähig gemacht hat.
Den Anfang machte der Technologiebericht 2018. Inzwischen liegt uns auch eine fertige Analyse des Innovationsstandortes Sachsen vor. Diese fand wiederum Eingang in die aktuelle Fortschreibung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen. Die neue Innovationsstrategie lag gerade dem Kabinett vor und soll der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen eines Konsultationsprozesses diskutiert werden. Fragen und Anregungen, die sich bereits aus dem heutigen Antrag ergeben, werden dabei in jedem Fall einfließen.