Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Schauen wir einmal, woher diese Ängste kommen und wer sie befeuert. Ich habe kein Verständnis für all jene, die bewusst lügen, Falschinformationen verbreiten und mit ihrem Verhalten dazu beitragen, dass man sich in der Konsequenz schuldig macht, dass Menschen erkranken. Mein Appell richtet sich deshalb an all jene, die ihre Kinder in Kindereinrichtungen geben. Man sollte einmal schauen, wen man damit gefährdet.

Menschliches Verhalten allerdings resultiert auch oft aus dem Thema, das in der Wissenschaft und tatsächlich verbreitet wird. Es gibt wenige Impfgegner, die manchmal sehr laut und auch verbohrt sind. Aber genau denen sollten wir den Spiegel vor das Gesicht halten und sie fragen, wo die Ursachen liegen und was wir tun können, damit genau jene Impfgegner keine Impfgegner mehr sind.

Impflücken gibt es nicht nur bei Kindern, sondern auch bei jungen Erwachsenen und bei älteren Menschen. Das heißt, Impflücken gibt es in allen Altersgruppen. Man muss immer wieder neue Maßnahmen ins Auge nehmen und einen Blick darauf haben, wie wir eventuell zu mehr Impfwilligen kommen können.

Einige Beispiele dafür habe ich einmal aufgeführt, zum Beispiel die Impferinnerung beim Erste-Hilfe-Kurs, wenn es um den Erwerb der Fahrerlaubnis geht. Aber natürlich kann man Impfschutz auch stärker in den Arbeitsschutz integrieren, vor allen bei jenen Menschen, die in Kontakt mit vielen anderen Menschengruppen kommen. Ich rede hier nicht nur von gesundheitsversorgenden Berufen. Der Impfstatus kann zum Beispiel auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Aber man kann auch die Arztpraxen sensibilisieren, bei Vorsorgeuntersuchungen Prüfungen des Impfstatus vorzunehmen.

Eine Anregung hätte ich allerdings noch, wenn es um das Impfdokument geht: Sollte man ein Impfdokument nicht in einfacher Sprache gestalten? Das heißt, informativer und in einfacher und klarer Sprache den Nutzen beschreiben und die Vorsorge einarbeiten. Kennen Sie den interna

tionalen Impfpass? Wissen Sie, was eine Varizellenimpfung ist? Varizellen sind Windpocken.

Damit möchte ich abschließend sagen, dass es dringend nötig wäre, genau solche Dokumente entsprechend zu gestalten. Natürlich haben wir schon 2015 einen entsprechenden Antrag zur Erhöhung der Impfbereitschaft in der Koalition gemacht. Trotzdem sollte der Appell immer wieder in die Öffentlichkeit und an die Menschen herangetragen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Das war Frau Kollegin Lang. – Als Nächstes spricht Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE.

Mein sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zurufe)

Ja, das kann mal passieren.

(Heiterkeit)

Infektionskrankheiten sind keine Bagatellen. Da haben Sie mit Ihrem Debattentitel direkt einmal ins Schwarze getroffen – im wahrsten Sinne des Wortes. Gerade wenn wir über Krankheiten wie Masern und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sprechen, wird uns immer wieder bewusst, dass das schwere Verläufe bis hin zum Tod nach sich ziehen kann. Doch außer, dass wir heute darüber, speziell zum Thema Impfen, ein weiteres Mal im Parlament sprechen, passiert bedauerlicherweise nicht viel. Dabei stirbt statistisch gesehen alle fünf Minuten ein Mensch an einer Masernerkrankung. Meist sind es Kinder unter fünf Jahren. Das heißt also, allein im Verlauf dieser Debatte werden etwa zwölf Menschen gestorben sein, weil sie nicht geimpft waren.

Während weltweit Hilfsorganisationen unterwegs sind, um Kinder zu impfen, während weiter fleißig Masern-, Mumps- und Röteln-Partys gefeiert werden, leisten wir uns hier lange und differenzierte Debatten. Ich frage mich wirklich, was es da noch zu besprechen gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition. Selbst der Bundesgesundheitsminister scheint zu erkennen, was den allermeisten Menschen gerade hier im Freistaat Sachsen längst klar ist, nämlich dass wir mindestens bei Mumps, Masern und Röteln eine Impfpflicht brauchen.

Überzeugung ist besser als Zwang. Ja, Frau Lang, selbstverständlich. Das ist keine Frage. Aber Überzeugung reicht offensichtlich nicht aus. Anstatt erneut zu debattieren, wie und ob wir Impfbereitschaft erhöhen können oder wollen oder nicht und was sinnvoll ist, wäre es besser gewesen, Sie hätten heute konkrete Maßnahmen, Entschließungsanträge zum Beschluss vorgelegt.

(Beifall bei den LINKEN)

Dass heutzutage 20-mal weniger Menschen an Masern erkranken als noch vor 50 Jahren, liegt allein an der seit den Siebzigerjahren erfundenen bzw. verfügbaren Impfung. Dennoch kommt es zu Erkrankungen, weil eben nicht alle Eltern ihre Kinder impfen lassen, obwohl diese impffähig sind. Welche schweren Folgen das für die Kinder haben kann, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können, wurde jüngst anschaulich als Titel im „Spiegel“ geschildert, und der ist tatsächlich nicht als linkes Blatt verschrien.

Binnen weniger Wochen wurde ein fröhliches Kind zum Pflegefall. Erkrankt ist dieses Mädchen an einer sklerosierenden Panenzephalitis, kurz SSPE, als Spätfolge einer Masernerkrankung im Alter von sechs Monaten, als es noch nicht geimpft werden konnte. Diese spätere Erkrankung verläuft in der Regel in vier Stadien. Das Mädchen, über das im „Spiegel“ geschrieben wurde, hat bis jetzt überlebt, und nein, es handelt sich zweifelsfrei nicht um einen Impfschaden, sondern um eine Erkrankung von Wildmasernerregern. Die wäre wohl nicht aufgetreten, wenn die Kinder in ihrem Umfeld sämtlich geimpft gewesen wären.

In Sachsen sind laut einer Antwort auf meine Kleine Anfrage von 2006 bis 2015 drei Sterbefälle mit SSPE als Todesursache registriert. Das sind aus unserer Sicht drei zu viel und völlig überflüssig. Sie hätten verhindert werden können, wenn flächendeckend geimpft worden wäre.

Auf die 95 % ist Herr Wehner schon eingegangen, den sogenannten Herdenschutz. Hiervon sind wir aber im Freistaat Sachsen noch entfernt, auch wenn wir in Sachsen schon relativ nah dran sind. In Sachsen sind wir bei den Kindern nah dran, bei den Erwachsenen allerdings dürfen wir nicht schauen. Frau Lang ist darauf eingegangen. Hier haben wir erhebliche Impflücken. Man kann nicht von einer Lücke sprechen, sondern es ist ein Abstand.

Das sind die Fakten, die jeder kennt und von denen gerade im Osten viele Menschen überzeugt sind, dass eine Impfpflicht sinnvoll ist. So sind es in Ostdeutschland 86 %, vor allem bei Krippen-, Kindergarten- und Schulkindern; im Westen sind es 75 %, und das aus gutem Grund: 2015 gab es von der Regierungskoalition den Antrag „Impfbereitschaft erhöhen“, den Frau Lang hier angesprochen hat. Die dort genannten Maßnahmen sind bis jetzt in Teilen umgesetzt, aber es hat bisher überhaupt nicht den Erfolg gebracht, den es hätte zeitigen sollen.

Die Redezeit ist leider abgelaufen.

Die Impfbereitschaft hat sich nicht wirklich verbessert. Hätten Sie stattdessen damals unserem Antrag Folge geleistet, dann wären wir jetzt schon weiter. Aber es nützt ja nichts.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Herr Kollege Wendt für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heutige Debattenthema lautet „Infektionskrankheiten sind keine Bagatellen – Impflücken schließen!“ Es stimmt tatsächlich, Infektionskrankheiten sind keine Bagatellen. Dies trifft in besonderem Maße beispielsweise auf Masern zu, wie bereits angesprochen worden ist. Bei den Masern können schwerwiegende Krankheiten die Folge sein: Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie Durchfall; aber auch eine Todesfolge kann am Ende der Kette stehen. Bei einer von 1 000 Masernerkrankungen kommt es zu einer Hirnhautentzündung, und wie bereits angesprochen, kann diese in seltenen Fällen sogar zum Tode führen. Deshalb ist es natürlich wichtig, über die Folgen aufzuklären. Aber ist eine Impfpflicht auch wirklich notwendig? Man wird das Gefühl nicht los, dass die Regierung bloßen Aktionismus an den Tag legt, weil der Plan, Masern bis zum Jahr 2020 zu eliminieren, wohl scheitern wird.

Aber schauen wir doch einmal auf die Impfquoten und betrachten einmal die Kinder mit vorgelegten Impfausweisen bei den Schuleingangsuntersuchungen – hierbei beziehe ich mich auf Zahlen, die an das Robert-KochInstitut übermittelt worden sind. Mit Stand April 2018 hatten wir deutschlandweit eine durchschnittliche Impfquote von 97,1 % bei der ersten und 92,7 % bei der zweiten Impfung. In Sachsen lagen wir exakt bei 97 % bei der ersten und 92,3 % bei der zweiten Impfung, wobei bei der zweiten Impfung Daten aus den zweiten Klassen verwendet worden sind. Der Anteil von Kindern mit vorgelegtem Impfausweis betrug hierbei 80,2 %.

Wenn man davon ausgeht, dass eine Impfquote von 95 % erreicht werden muss, um Masern auszurotten, kann man zwar von einer Impflücke, aber trotzdem auch von einer guten freiwilligen Impfquote bei Kindern sprechen. Bei den Erwachsenen schauen die Zahlen schon etwas anders aus. Das RKI spricht davon, dass es einige Regionen in Deutschland gibt, in denen nur etwa 30 % der Erwachsenen eine vollständige Masernimpfung haben. Dies hängt damit zusammen, dass bei den nach 1970 Geborenen eine zweite Impfung in deren Kindheit noch nicht vorgesehen war und diese in den Folgejahren nicht mehr nachgeholt wurde.

Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission erst seit 2010 für diesen Personenkreis beispielsweise eine zumindest einmalige Impfung gegen Masern. Dabei ist aber auch zu erwähnen, dass mit der ersten Impfung bereits eine Schutzquote von 90 bis 95 % erreicht wird und die zweite Impfung keine Auffrischung, sondern eine Wiederholung ist und den Übriggebliebenen den notwendigen Schutz gewährleisten soll.

Nun ist ja die Frage nach einer Impfpflicht sicherlich keine einfache, und selbst Sie, Frau Staatsministerin Klepsch, haben diesbezüglich eine geteilte Meinung. In der „MoPo“ vom 10. März dieses Jahres sprachen Sie sich

noch kategorisch gegen eine Impfpflicht aus. 13 Tage später war jedoch der Seite des MDR zu entnehmen, dass Sie einer von SPD und Kinderärzten geforderten Impfpflicht offen gegenüberstehen. Ja, so schnell kann man seine Meinung bei diesem schwierigen Thema ändern.

Aber kommen wir zurück zu der Frage, ob eine Impfpflicht notwendig sowie verfassungsgemäß ist und was sie uns bringen würde. Vorab möchte ich Ihnen sagen, dass wir als AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Impfpflicht nur in Betracht ziehen, wenn eine übertragbare schwere Krankheit auftritt und diesbezüglich mit einer epidemischen Verbreitung, wie im Infektionsschutzgesetz niedergeschrieben, zu rechnen ist. Dies ist derzeit nicht der Fall. Außerdem haben wir im Freistaat auf freiwilliger Basis eine gute Impfquote bei den Kindern, und genau auf diese würde ja die von CDU und SPD geforderte Impfpflicht nach unserem Kenntnisstand hauptsächlich abzielen.

Wir müssen uns bei all den Diskussionen immer vor Augen halten, dass eine Impfpflicht nicht nur die Grundrechte der Bürger, wie das Grundrecht auf Selbstbestimmung, Leben und körperliche Unversehrtheit, einschränkt. Es müsste bei einer Verweigerung die Pflichtimpfung mit harten Sanktionen erzwungen werden. Mehr dazu in der nächsten Runde.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kollege Wendt für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Kollege Zschocke. Er vertritt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fehlende Impfungen gehören zu den größten globalen Gesundheitsbedrohungen. Die Ausrottung der Masern ist medizinisch möglich, doch sie wird verhindert, weil die notwendigen Durchimpfungsraten eben nicht erreicht werden. Daher müssen alle Maßnahmen geprüft und auch umgesetzt werden, die wirksam dazu beitragen, dass der Schutz aller Kinder und Erwachsenen vor einer so hochansteckenden und auch potenziell tödlichen Krankheit wie Masern erreicht wird.

Die erste Maßnahme ist, dass wir einmal bei uns selbst anfangen. Ich frage einmal ganz besonders die Männer, die selten zum Arzt gehen: Wann hatten Sie Ihre letzte Auffrischungsimpfung? Also Masern, Mumps, Röteln, Diphterie, Polio, Keuchhusten – wissen alle hier im Raum, wie ihr Impfstatus ist? Wir alle sind in der Pflicht, unseren Impfstatus regelmäßig überprüfen zu lassen.

Zweitens ist eine genaue Analyse notwendig, welche Gruppen in Sachsen Impflücken haben. Wir müssen uns schon die Mühe machen, Impfhemmnisse in den Lebenswelten von Jugendlichen, von Erwachsenen, von Geflüchteten, von Migranten und auch von Seniorinnen und Senioren genau zu identifizieren. Viele haben zum Beispiel die erste Masernimpfung; doch dann scheitert der

vollständige Schutz an der zweiten Impfung. Es ist ja von den Vorrednern gesagt worden, dass eine Quote von 95 % in allen Altersgruppen erreicht werden muss. Während in Sachsen über 95 % der Vierjährigen einmal gegen Masern geimpft ist, sind das bei der zweiten Impfung eben schon deutlich weniger.

Problematisch sind die großen Impflücken bei denjenigen jungen Erwachsenen, die bis Anfang der Neunzigerjahre nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Wer wie selbstverständlich davon ausgeht, dass er als Kind ausreichend geimpft wurde, der wird von der gegenwärtigen Impfpflichtdebatte überhaupt nicht wachgerüttelt. Also müssen Gruppen mit Impflücken proaktiv angesprochen und erinnert werden. Der Impfstatus muss besser dokumentiert werden. Ein wichtiger Schritt ist – Frau Lang hat es angesprochen –, dass im künftigen Impfausweis der Impfplan und dann auch der Impfstatus auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird.

Die dritte wichtige Maßnahme wäre der Ausbau von Erinnerungssystemen, weil gegen das schlichte Vergessen zum Beispiel sogenannte Recall-Systeme helfen. Die regelmäßige Kontrolle des Impfstatus muss überall etabliert werden: bei den Kassen, Kinderärzten, Hausärzten und betriebsärztlichen Diensten. Es gibt dafür so viele Anlässe, so die Schwangerenvorsorge, den Mutterpass, die Erste-Hilfe-Kurse, Schulwechsel und sämtliche Aufnahme-, Einstellungs- und Gesundheitsuntersuchungen. Auch die Erstuntersuchung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist ein Anlass zu einer Impfung.

In allen EAE-Standorten werden hier Impfsprechstunden angeboten. Die Kosten trägt die Landesdirektion. Da sind personelle Ressourcen notwendig, da sind verständliche Aufklärungstexte wichtig. Kommunikation und Wissensvermittlung zum Impfen müssen in allen Altersgruppen und allen Bevölkerungsgruppen wesentlich verbessert werden.

Der vierte Schritt und die vierte Maßnahme muss sein, dass es möglich sein muss, ohne große Hürden und Wartezeiten fehlende Impfungen unkompliziert nachzuholen. Hier kommt gerade dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine große Aufgabe zu, die er dann auch bewältigen muss, weil die Anforderungen beim Infektionsschutz steigen. Die Masern sind ja nicht die einzige gefährliche Infektionskrankheit. Die Gesundheitsämter brauchen hier wieder mehr Personal, um auch vor Ort gehen zu können, damit sie in den Einrichtungen Beratungen und Impfungen anbieten können. Es muss auch möglich sein, dass die Kinderärzte die Eltern nach ihrem Status fragen und sie möglicherweise auch gleich mit impfen, wenn diese Impflücken haben.

Darüber hinaus müssen natürlich Lieferengpässe von Impfstoffen unbedingt vermieden werden. Eine ganz zentrale und wichtige Maßnahme ist der Nachweis der ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz. Dieser ist zwingend, wenn Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Die Eltern sind da in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die eigenen Kinder nicht die anderen Kinder

gefährden. In den Einrichtungen sind oft Kleinkinder, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben. Auch chronisch kranke Kinder können mitunter nicht geimpft werden, weil ihr Immunsystem zu schwach ist. Deswegen ist es verantwortungslos, diese Kinder ganz bewusst einer Ansteckungsgefahr auszusetzen.

Vielen Dank

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem Kollegen Zschocke sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt. Jetzt eröffnen wir eine weitere Rederunde. Für die einbringende CDU-Fraktion spricht jetzt wiederum Herr Kollege Oliver Wehner.