Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

sind, dass nur unser Gewissen unser Richter sein kann.“ So Karl Popper im Zitat. Nur in einem Rechtsstaat, der den Menschen Freiheit und zugleich Sicherheit gibt – mit Richtern, mit Polizei und einer Verfassung –, können Menschen auch Gebrauch von ihrer Freiheit machen. Gegen Terror, egal welcher Art, muss mit aller Härte vorgegangen werden, vor allem mit der Macht der Argumente.

Die Gefahr einer schleichenden Radikalisierung von Menschen ist angesichts rechtspopulistischer Parteien in allen deutschen Parlamenten und permanenter hetzerischer Propaganda in den sogenannten sozialen Netzwerken deutlich größer als noch vor einigen Jahren. Horst Seehofer spricht zum Fall der verabscheuenswürdigen Ermordung von Walter Lübcke vor drei Wochen von – Zitat – „einer neuen Qualität des Rechtsextremismus, der eine erhebliche und ernst zu nehmende Gefahr für die freiheitliche Gesellschaft“ sei.

Aus dem NSU-Prozess lernen wir, selbst in den Spiegel zu schauen. Unsere Lehre kann nur sein, nicht wegzuschauen, wenn Unrecht geschieht, sondern der Kultur der

Entsolidarisierung entgegenzutreten. Wir alle, die wir heute hier anwesend sind, glauben an den Rechtsstaat, an die Demokratie. Doch diese Dinge sind nicht einfach da wie die Naturgesetze. Sie sind das Ergebnis menschlichen Wollens. Menschen, Bürger wollen einen verlässlichen Rechtsstaat. Doch der Rechtsstaat ist so wahnsinnig verletzlich. Unsere Menschenrechtsidee, unser Bild des Menschen, unser Verfassungsrecht sind jeden Tag bedroht.

Wir gewinnen aus dem NSU-Prozess die Erkenntnis, dass wir für unser freiheitliches Menschenbild jeden Tag verantwortlich sind und es jeden Tag neu zu verteidigen haben. Staat, Polizei, Medien – wir dürfen uns fragen: Wie verhalten wir uns, wenn rechtsnationaler Terror stattfindet? Sicherheitsbehörden können nur begrenzt wirken. Verbotsgesetze erweisen sich auch nur begrenzt als sinnvoll. Das Schüren fremdenfeindlicher Klischees setzt die parlamentarischen Ebenen unter Druck. Rechtsradikalen Ressentiments zu widersprechen und Flagge zu zeigen sollte Stimmen bringen statt Stimmen kosten. Politiker tragen eine besondere Verantwortung, weil sie Vorbilder sind – im Positiven wie im Negativen. Sie müssen ihre Worte besonders abwägen, vor allem bei Themen wie Migration und Asyl.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Die Entwicklung eines Klimas, in dem Hass und Bereitschaft zu Militanz gedeihen, hängt wesentlich davon ab, auf welche Weise Politik und Gesellschaft diskutieren. Dies gilt auch für die verbale Abwertung des anderen. Streiten wir heftig, aber fair um unsere Standpunkte oder gleiten sie in Hetze ab? Unsere Gesellschaft verändert sich ständig. Sie erprobt sich jeden Tag aufs Neue und korrigiert sich dabei immer wieder. Lebensstile, Meinungen, Überzeugungen, auch Religionen prallen zum Teil heftig aufeinander.

Joachim Gauck hat uns dieser Tage daran erinnert, wie schwierig es ist, Toleranz zu fördern, wo es eine Zumutung ist – Zitat Gauck –: „Toleranz kostet also oft eine starke innere Überwindung, weil sie scheinbar Unvereinbares vereinbaren soll: Respekt ausgerechnet für jene Mitmenschen, deren Religion oder Meinung oder Lebensstil wir nicht teilen, teilweise sogar ausdrücklich falsch oder bedenklich finden und im ideologischen Disput bekämpfen möchten?“

Wir alle, sehr geehrte Damen und Herren, haben unsere Erfahrungen gesammelt. Wir wissen, dass Toleranz keine leichte, jedoch eine sehr wichtige Aufgabe ist. Toleranz ist so schwer, weil sie weder Gleichgültigkeit noch Akzeptanz bedeutet. In ihrem Namen sollten wir für uns das Recht geltend machen, dass sich jede Bewegung, die die Intoleranz predigt und nationale Diskussionen ablehnt, außerhalb des Gesetzes steht. Die Aufforderung zu Intoleranz und zur Verfolgung gegenüber Andersdenkender sollten wir ebenso klar ablehnend behandeln wie die Aufforderung zu Gewalt, Raub oder Mord.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Karl Popper schreibt in seinem späteren Werk des Paradoxon der Toleranz von 1944, dass es in einer offenen Gesellschaft keinen Anspruch darauf gibt, im Mittelpunkt zu stehen, versorgt zu werden und auch noch recht zu haben. Terrorismus ist in diesem Gedanken folgend, die ultimative Rechthaberei.

Zukünftig dürfen wir uns die zentrale Frage stellen, wie wir junge und erwachsene Menschen erreichen können, um Toleranz zu üben und Extremismus vorzubeugen. Bildungsarbeit ist hierbei ein ganz wichtiger Bestandteil, um Kinder und Jugendliche auf ihre Rolle und ihr Leben in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorzubereiten. Und Erwachsene? Wahlstudien haben gezeigt, dass wir bei den Erwachsenen mit klassischer Bildungsarbeit nicht mehr ganz so viel erreichen. Bei ihnen wirkt das Prinzip der Freiwilligkeit viel stärker in Sport- und Schützenvereinen, bei der freiwilligen Feuerwehr. Auf der Straße kommt man mit ihnen am besten in den Austausch. Dort heißt die große Aufgabe: Spannungen und Kritik in der Gesellschaft wahrzunehmen und auszuhalten, Demokratie vorzuleben und auszuhalten. Toleranz gegenüber Andersdenkenden wächst, wenn zivilgesellschaftliches Engagement gefördert wird.

Aussteigerprogramme für die Szene bieten Lösungen an. Die Unterstützung der Arbeit von Verbänden und Vereinen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten schafft Nachhaltigkeit in allen Bereichen. Das alles wird viel Mühe kosten, viel Geld, Kontinuität und eine klare politische Haltung. Doch das gesellschaftliche Engagement, die politische Bildung und die gelebte Nächstenliebe sind die Grundlage unseres Erfolges in der Demokratie.

Die Zivilgesellschaft ist also angesprochen, nicht nur die staatlichen Behörden. Deshalb stellen die Regierungsfraktionen in ihrer Stellungnahme zum Untersuchungsausschuss fest – ich zitiere –: „Wir haben in den in dieser Legislatur beschlossenen Staatshaushalten verantwortungsvoll dafür Sorge getragen, dass im Freistaat Sachsen der starke Rechtsstaat zukünftig keine Worthülse bleibt. Die Bekämpfung extremistischer Straftaten und die Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in einer demokratischen Gesellschaft.“

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sprach mir kürzlich aus dem Herzen, als sie in einer Pressereaktion im Juni zum Mord Walter Lübckes formulierte: „Wir sollten wachsam sein, nicht ängstlich. Je stärker unsere Vielfalt angegriffen wird, desto mehr müssen wir sie verteidigen.“

Lassen Sie es mich mit meinen Worten sagen: Hass zerstört, Zuwendung baut auf und hilft dem Leben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung )

Für die Linksfraktion spricht jetzt Frau Abg. Köditz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hinterbliebene des NSU-Terrors hielten zum Schluss des Münchener Prozesses auch Plädoyers.

Besonders berührt haben mich die Worte von Elif Kubaşik. Sie sagte: „1991 sind mein Mann Mehmet, unsere Tochter Gamze und ich als Flüchtlinge hierher nach Deutschland gekommen und haben politisches Asyl erhalten. Mein Mann Mehmet wurde am 4. April 2006 von der Terrororganisation NSU ermordet. Mehmet und ich haben uns sehr geliebt und daraufhin geheiratet. Er war sehr liebevoll. Er war sehr besorgt um seine Familie. Er war vernarrt in seine Kinder. Er hatte eine sehr enge Beziehung zu seiner Tochter Gamze. Jeder Mensch, ob klein oder groß, ob jung oder alt, mochte ihn. All die guten Dinge fallen mir ein über Mehmet, wenn ich an ihn denke, was für ein Mensch er war, wie schön er war – als Mensch, was für ein Vater er war. Mein Herz ist mit Mehmet begraben.“

Weiter sagte Elif Kubaşik: „Ich will, dass die Angeklagten hier verurteilt werden. Ich will, dass sie ihre Strafe bekommen. Aber für mich wäre weitere Aufklärung auch sehr wichtig gewesen. Hier im Prozess sind meine Fragen nicht beantwortet worden. Warum Mehmet, warum ein Mord in Dortmund, gab es Helfer und – für mich so wichtig – was wusste der Staat? Vieles davon bleibt unbeantwortet nach diesem Prozess. Frau Merkel hat ihr Versprechen von 2012 nicht gehalten.“

Das Versprechen von 2012, es war ein Satz der Bundeskanzlerin, den sie bei einer Gedenkveranstaltung im Februar 2012 sagte – ich zitiere –: „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären, um die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

In Sachsen schließen wir nun den zweiten Untersuchungsausschuss ab, der sich der Aufklärung zum NSUKomplex gewidmet hat. An unserem umfangreichen Sondervotum sehen sie, dass wir am Ende viele Erkenntnisse erlangt, aber keine einfachen Antworten gefunden haben. Wir müssen uns teils neuen Fragen stellen. Der NSU-Komplex ist keineswegs aufgeklärt, und nichts berechtigt uns zu einem Schlussstrich.

Eine klare Absage kann heute aber den Verschwörungstheorien aller Art erteilt werden, die sich um den NSU und die Rolle von Behörden ranken. Es gibt schlichtweg keine Anhaltspunkte dafür, dass der NSU durch sächsische Behörden in irgendeiner Weise gedeckt oder gefördert worden wäre.

Was wir jedoch neben einigen ausgesprochen versierten Beamtinnen und Beamten gefunden haben, sind andere Beamte, die nicht immer ihr Möglichstes gegeben und manchmal nicht einmal das Notwendigste getan haben. Diese Feststellung beziehe ich ausdrücklich auf das

Landesamt für Verfassungsschutz als Ganzes, als Institution.

Eine Reihe mutmaßlicher Unterstützer, davon acht namentlich bekannte Personen aus Sachsen, mussten sich bislang nicht vor Gericht verantworten. Einiges, womit sich auch unser Ausschuss befasste, deutet darauf hin, dass der NSU weitere Helfer und Handlanger gehabt haben muss, die bislang unerkannt geblieben sind.

Zu unseren wichtigsten Fragestellungen gehörte, wie es drei hinlänglich bekannten und gewalttätigen Neonazis im Jahr 1998 gelingen konnte, in Sachsen unterzutauchen, ohne dass man sie sobald wiederfand. Sie zu ergreifen hätte die NSU-Mordserie verhindert. Es gab frühzeitig zutreffende Hinweise, dass sie sich in Sachsen aufhalten.

Daher bezog sich die polizeiliche Fahndung, angeleitet durch das LKA Thüringen, hauptsächlich auf das Gebiet des Freistaates Sachsen. Es gab auch frühzeitig zutreffende Hinweise, welche sächsischen Nazis dem Trio helfen und ihnen womöglich Unterkünfte verschaffen, also überwachte man Personen, die offenbar wirklich mit den Gesuchten in Kontakt stehen. Man observierte Häuser, die offenbar wirklich Anlauforte waren. An solchen Maßnahmen waren sächsische Behörden, verschiedene Polizeieinheiten und das LfV Sachsen beteiligt.

Gleichwohl verließen sich die sächsischen Behörden darauf, dass die thüringischen Behörden, die immer wieder um Unterstützung ersuchten, allein weiterkommen würden. Niemand im Freistaat Sachsen verschaffte sich einen Überblick, was zum Fahndungsfall alles bekannt ist, auch nicht die so oft gelobte SoKo „Rex“. Wir haben aus diesem Bereich einen einzigen Beamten kennengelernt, der so etwas wie Eigeninitiative entwickelt hat.

Besonders desaströs war aber die Rolle des LfV. Es stimmt, nicht alle Informationen, die damals in Thüringen vorlagen, gelangten bis nach Dresden. Aber die Informationen, die hier ankamen, führten mehrheitlich nicht dazu, dass das LfV überhaupt irgendetwas – geschweige denn etwas Sinnvolles – unternommen hätte. Dabei war das LfV genau die Schnittstelle, an der man eins und eins hätte zusammenzählen müssen. Das LfV kannte die Informationen der brandenburgischen Quelle Piatto aus dem Sommer 1998. Diese Informationen besagten unter anderem, dass namentlich bekannte Neonazis aus Sachsen versuchen, eine Schusswaffe zu beschaffen, und dass das Trio einen Überfall begehen will.

Man hat diese Informationen damals aus Quellenschutzgründen der sächsischen Polizei und auch einer hiesigen Staatsanwaltschaft nicht vorgelegt, sondern alles für sich behalten. Das änderte sich auch später nicht, als die Quelle enttarnt war und die NSU-Raubserie längst begonnen hatte.

In der Zwischenzeit waren die Informationen von Piatto, so drückte es Herr Meyer-Platt selbst aus, in der Behörde versandet.

Im Jahr 2000 begann das LfV den Fall „Terzett“, um die Flüchtigen vor allem mithilfe einer Reihe von Observati

onen in Chemnitz aufzuspüren. Dem Fall „Terzett“ lag kein Konzept zugrunde, es gab kein Lagebild und keine einheitliche Akte, eigentlich nichts von dem, was man erwartet. Zuständig für „Terzett“ war eine junge Sachbearbeiterin, die zu dem Zeitpunkt keinerlei Erfahrungen hatte, die den ganzen Vorlauf nicht kannte und offenbar auch nicht die alarmierende Piatto-Information. Mit anderen Worten: Der ganze Fall hatte für das LfV Sachsen überhaupt keine Priorität.

Es ist in meinen Augen zweitrangig, ob man in der Gesamtschau von Behördenversagen sprechen will oder nicht. Für uns steht fest, das LfV hätte auf jeden Fall mehr tun können und es hätte auf jeden Fall auch mehr tun müssen. Man kann nun ganz milde vermuten, es gab Fehler, aber sie liegen lange zurück und man darf nicht das Wissen anlegen, welches wir heute haben.

Man kann aber auch ganz ernst zur Kenntnis nehmen, was uns Zeugen berichtet haben, die nach der Enttarnung des NSU für das Bundeskriminalamt in Sachsen ermittelt haben, nämlich dass das LfV auch dann noch seine Erkenntnisse nur äußerst spärlich an Strafverfolgungsbehörden übermittelte und dass, um überhaupt etwas zu erhalten, das BKA drohen musste, in der Neuländer Straße Akten zu beschlagnahmen.

Noch monatelang wurden dagegen im LfV ganz regulär Akten vernichtet. Die damalige Amtsspitze erklärte uns das so, dass man es leider nicht auf dem Schirm gehabt habe, dass weiterhin geschreddert wird. Man kann das glauben oder nicht. Ob dabei Unterlagen zum NSU verloren gingen, kann niemand sicher sagen.

So oder so, eine professionelle und vor allem selbstkritische Behörde hätte anders gehandelt. Der Untersuchungsausschuss hatte auch den Auftrag, Schlussfolgerungen aus dem NSU-Komplex zu erarbeiten, also Empfehlungen für konkrete politische Schritte. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das die Koalitionsfraktionen im Wesentlichen nicht für notwendig erachten. Sie sagen, was geändert werden konnte, wurde bereits geändert.

Ich erinnere mich noch gut: Als wir unseren ersten Ausschuss zum Thema beendet hatten, war das Operative Abwehrzentrum (OAZ) –

Bitte zum Ende kommen.

– Beweisstück, dass man aus dem NSU-Komplex gelernt habe. Nun hat es einen komplizierten Namen und die Institution wird rückabgewickelt.

Ich möchte an dieser Stelle der Landtagsverwaltung angesichts von vielen Zeuginnen und Zeugen und 1 600 Aktenbänden danken, insbesondere dem Ausschusssekretariat, dem Juristischen Dienst sowie den Stenografinnen und Stenografen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion spricht Frau Abg. Friedel, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor gut fünf Jahren, am 9. Juli, an dieser Stelle den Abschlussbericht des 3. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode debattiert. Frau Präsidentin, Sie haben damals in Ihren einleitenden Worten aus dem Entschließungsantrag, den die fünf demokratischen Fraktionen verabschiedet hatten, zitiert – ich möchte es gern wiederholen. Wir haben damals miteinander beschlossen und folgenden Text zum Ausdruck gebracht: „Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen. Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische

Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.“

Genauso wie der Untersuchungsausschuss der 6. Wahlperiode in Kontinuität zur 5. steht, so steht auch der gemeinsame Text dieses Entschließungsantrages in Kontinuität, und das ist nach wie vor aktuell. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das im November 2011 miteinander festgestellt haben.

Wir reden hier über einen Abschlussbericht, der sehr umfassend ist. Er besteht aus mehreren Teilen, zum einen dem Mehrheitsvotum, das insgesamt 250 Seiten umfasst, zum anderen aus dem abweichenden Votum, das Frau Kollegin Köditz schon angesprochen hat, und ich will einmal das Fazit daraus zitieren, das lautet: „Eine unmittelbare Mitverantwortung der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden im Freistaat Sachsen bei der Entstehung und Entwicklung des NSU kann nicht festgestellt werden.“