Diesen Ansatz, das Zusammenwirken aller wesentlichen Beteiligten, halten wir für zielführender und würden diesen gern mit dem oder der kommenden Landestierschutzbeauftragten weiterverfolgen. Er oder sie wird auch dieses Thema mutig angehen. – Wir lehnen Ihren Entwurf ab.
Saborowski sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Prantl für die Fraktion der AfD. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! In großer Zahl frei lebende Katzen können in der Tat ernsthafte tierschutzrelevante, ernsthafte ökologische und hygienische Probleme bereiten. Dies geschieht für viele Bürger allerdings unsichtbar und unbemerkt.
Die Populationen frei lebender Katzen können innerhalb kurzer Zeit sehr schnell wachsen, da diese Tiere zwei- bis dreimal im Jahr trächtig werden können und vier bis sechs Junge pro Wurf bekommen. Gibt es dann zu wenig Futter oder steigt der Infektionsdruck, so werden die Verbreitung von Krankheiten oder Verletzungen durch Revierkämpfe wahrscheinlicher. Deshalb ist der Gesundheitszustand vieler frei lebender Katzen in der Tat oft kritisch, das Leid der Tiere erheblich.
Es sind nicht nur die Katzen selbst, die unter zu großen Populationen leiden. Frei lebende Katzen jagen als Raubtiere auch einheimische Tierarten, worin auch eine Ursache für den Rückgang unserer Singvögel und Bodenbrüter liegen kann.
Populationsbegrenzende Maßnahmen wollen wir als AfDFraktion daher auch, um den Katzen erhebliches Leid zu ersparen. Das Ziel des Gesetzentwurfs stimmt, aber ist das auch wirklich der geeignete Weg?
Werte Kollegen, ich möchte Ihnen sagen, warum wir dem Gesetzentwurf trotz seiner richtigen Zielstellung nicht zustimmen werden. Schauen wir uns dafür die geplanten Regelungen zu den frei lebenden Katzen an. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zum Schutz
von frei lebenden Katzen zu treffen. Dabei geht es im Kern um eine Sterilisierungspflicht für alle frei lebenden Katzen.
Abgesehen davon, dass unklar ist, wie diese Maßnahmen von den Kommunen personell und finanziell bewältigt werden sollen, hinterfragen wir auch, ob diese Regelung überhaupt notwendig ist; denn in der Ausschussanhörung im November letzten Jahres wurde uns eindrucksvoll geschildert, wie die Stadt Leipzig mit frei lebenden Katzen umgeht und wie dort die Anzahl frei lebender Katzen sehr erfolgreich begrenzt wurde. Das ist ein positives Beispiel, was uns zeigt, dass Kommunen dann, wenn sie das notwendige Geld, das erforderliche Personal und leistungsfähige Partner haben, bereits heute erfolgreich handeln können, ohne dass es eines sächsischen Katzenschutzgesetzes bedarf.
Kommen wir nun zu den Regelungen in Bezug auf privat gehaltene Katzen. Hier sollen die Kommunen die Option erhalten, ein Freilaufverbot für unkastrierte privat gehaltene Katzen zu erlassen. Der Gesetzentwurf trifft aber keine Aussage dazu, wie bei einem solchen Freilaufverbot verfahren werden soll. Daher hinterfragen wir, ob diese Regelungen wirklich praktisch umsetzbar sind. Wer soll denn zum Beispiel die Kennzeichnung privat gehaltener Katzen kontrollieren? Mit welchem technischen Aufwand bzw. personellen Aufwand ist zu rechnen? Das sind wesentliche Fragen, auf die der Gesetzentwurf keine Antwort gibt.
Die Kommunen sollen ferner ermächtigt werden, eine Anordnung zu treffen, dass privat gehaltene Katzen, wenn sie Freigang haben, zu kastrieren sind. Hier stellen sich, liebe Kollegen, die Fragen erneut. Wer kann dieses Kastrationsgebot von Freigängern überhaupt kontrollieren? Wer kontrolliert die Registrierung? Ein weiteres Problem sehen wir auch zwischen der Kastrationspflicht für Katzen und den Eigentumsrechten der Katzenhalter. Eine Sterilisierung bei weiblichen Tieren kostet um die 140 Euro, bei männlichen Tieren rund 85 Euro. Wir sehen nicht, dass dieser staatliche Eingriff tatsächlich verhältnismäßig wäre.
Ich fasse zusammen: Wirkungsvolle Beiträge, um Probleme vor Ort zu minimieren und das Leben der Katzen zu verbessern, sind erstens die Einführung von Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Kastration und Sterilisation frei lebender Katzen – was aber den kommunalen Ordnungsbehörden nach Polizeirecht in Sachsen heute schon möglich ist – und zweitens die Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen. Sie werden sich erinnern, dass sich die AfD-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen sehr stark dafür gemacht hat, die Finanzmittel für Tierschutzheime deutlich zu erhöhen, weil das tatsächliche Problem bei der finanziellen und personellen Ausstattung liegt und damit bei der Leistungsfähigkeit – auch zum Schutz unserer Katzen.
Unsere Fraktion hat dazu den weitreichendsten Haushaltsantrag vorgelegt, den dann aber auch Sie, werte LINKE, abgelehnt haben. Sie können das in Drucksache 7/11703 noch einmal nachlesen. Wir forderten für die Haushaltsjahre 2023/2024 insgesamt 1,5 Millionen Euro mehr für Tierheime.
Nun komme ich noch einmal auf die Terminkette zurück. Sie haben Ihren Gesetzentwurf am 5. Juli 2022 eingereicht, am 21. November 2022 angehört, am 16. Dezember 2022 1,5 Millionen Euro mehr für Tierheime abgelehnt und sprechen heute erneut von der aufopferungsvollen Arbeit der Tierschützer. Das ist ein bisschen widersprüchlich.
Letzter Punkt: Wir setzen auf bessere Informationen und Aufklärung der Katzenhalter sowie bei den privat gehaltenen Katzen auf die Freiwilligkeit bei der Sterilisierung. Insgesamt tragen wir Ihr Ziel ausdrücklich mit, das Leid frei lebender Katzen zu verringern, aber Ihren Weg des Gesetzentwurfes können und wollen wir nicht mitgehen, da die vorgesehenen Regelungen nicht geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten.
Das war Kollege Prantl von der Fraktion AfD. Nun spricht Kollegin Kummer für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion DIE LINKE dankbar, dass wir heute das Thema Tierschutz wieder einmal auf der Tagesordnung haben. Das kommt in unseren Debatten viel zu selten vor. Jetzt aber zum Gesetzentwurf.
Wir sprechen heute über entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Diese Tiere sind – anders als die europäische Wildkatze – keine Wildtiere und nicht an das Leben in freier Wildbahn gewöhnt. Unterernährung oder Krankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen oder Verletzungen und Traumata, treten deshalb bei diesen Tieren viel häufiger auf. Wir, die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, sind überzeugt, dass wir diesem Tierleid wirkungsvoll und nachhaltig begegnen müssen. Über das Wie waren sich die Sachverständigen in der Anhörung zu diesem Gesetz einig. Die konsequente Durchführung des Ansatzes Einfangen-Kastrieren-Freisetzen führt mittelfristig zu abnehmenden Tierzahlen. Damit einher geht eine Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere. Begleitend könnten Maßnahmen, wie eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, eingeführt werden; denn diese Katzen können die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.
Diesen Ansatz verfolgt auch das vorliegende Gesetz. Dennoch halte ich eine parlamentarische Lösung an dieser Stelle nicht für sinnvoll. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, zu entscheiden, welche Maßnahmen in welchem Gebiet ergriffen werden sollen, der Landesregierung übertragen und nicht den Landesparlamenten. Das liegt daran, dass auf der Ebene der Exekutive die notwendigen Fachkenntnisse bestehen, um die Rahmenvorgaben des Bundes umzusetzen. Die Landesregierung kann natürlich auch ihre Befugnisse an eine andere Behörde weitergeben. Das heißt, sie kann diese auch an die Kommunen weitergeben. Genau
An dieser Stelle bin ich hin- und hergerissen. Auf der einen Seite bin ich ganz bei Ihnen. In der letzten Ausschusssitzung des Sozialausschusses haben Sie sehr deutliche Worte gefunden. Es ist unbedingt notwendig, dass Maßnahmen ergriffen werden, auch zum Beispiel mit Blick auf die Population von Bodenbrütern, deren Bestände schon stark gefährdet sind und die neben natürlichen Vorkommen an Prädatoren auch in das Beuteschema von Freigängerkatzen fallen. Das Festhalten am jetzigen Status quo ist unbefriedigend. Aber, und das ist die andere Seite, es ist erstens nicht unsere Aufgabe, den Job der Staatsregierung zu erledigen und zweitens bin ich auch nicht so glücklich mit diesem Gesetzentwurf. Ein wesentlicher Aspekt wird nämlich nicht bedacht: Es reicht nicht, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Maßnahmen zu ergreifen; die Kommunen müssen auch handeln.
Entschließen sich nur einige Kommunen zum Handeln, bleibt Sachsen ein Flickenteppich und gleichzeitig wird der Kampf gegen verwilderte Katzenpopulationen ein Kampf gegen Windmühlen. Werden nur in einigen Gebieten Maßnahmen ergriffen, werden fortpflanzungsfähige Katzen aus benachbarten Kommunen zuwandern. Das wird erfolgen, weil in Gebieten mit weniger Katzen zum Beispiel das Nahrungsangebot besser ist. Diese Katzen tragen dann wieder zu einer wachsenden Population bei. Das ist nicht wirkungsvoll und nicht unbedingt nachhaltig. So reduzieren wir die Katzenpopulationen nicht. Kommunen, die Maßnahmen ergriffen haben, kommen nie an den Punkt, dass diese wieder aufgehoben werden können. Das führt zu Frustration in diesen Kommunen, da Verantwortlichkeiten abgeschoben und die bisherigen Bemühungen zunichtegemacht werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Freistaat die Finanzierung der Maßnahmen durch die Kommunen übernimmt. Ich kann es aber nicht verantworten, öffentliche Gelder bereitzustellen, wenn nicht sichergestellt wird, dass die Katzenpopulationen signifikant verringert werden. Sie kennen mich, Sie kennen uns BÜNDNISGRÜNE, wir haben uns Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben, und Nachhaltigkeit kann dieser Entwurf nicht gewährleisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aber nicht nur meckern, sondern auch Vorschläge machen. Schon jetzt unterstützt der Freistaat mit der Förderrichtlinie Tierschutz Tierheime zum Beispiel finanziell bei der Kastration von frei laufenden oder verwilderten Katzen einschließlich des Chippens. Ich halte dieses Konzept grundsätzlich für sinnvoll, da am Ende das Geld dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei den Menschen, die das vor Ort machen. An dieser Stelle spreche ich meinen allerherzlichsten Dank den Engagierten aus, die sich vor Ort dafür einsetzen, den frei lebenden, verwilderten Katzen ihr Leben ein wenig zu erleichtern.
Wir müssen uns in diesem Zusammenhang die Tierheimfinanzierung genauer anschauen. Ich weiß aus meinen Gesprächen mit Engagierten, dass viele Tierheime personell
und finanziell am Limit sind. Wir brauchen ein sachsenweites Konzept, um langfristig die Populationen von verwilderten Katzen einzudämmen. Die Kommunen und die Tierheime sind dabei wichtige Partner. Ich persönlich bin froh, dass es bald eine Landestierschutzbeauftragte oder einen Landestierschutzbeauftragten geben wird. Ich sehe diese Thematik als ein Kernanliegen, dass durch die Beauftragte oder den Beauftragten unbedingt forciert werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir nicht leicht, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich habe mir während des laufenden parlamentarischen Verfahrens viele Gedanke dazu gemacht. Ich bin bei Ihnen, wir müssen Maßnahmen ergreifen, um die Katzenpopulationen einzudämmen und damit Tierleid zu reduzieren, und wir müssen auch endlich damit anfangen. Im Ergebnis bin ich aber der Überzeugung, dass der hier vorliegende Gesetzentwurf nicht der richtige Weg ist, um dem Tierleid wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es schon gehört: Verwilderte Grundstücke und verlassene Gebäude dienen den Katzen als Unterschlupf. Ihr Zustand ist oft nicht gut aufgrund von Krankheiten, Unterernährung und Verletzungen. Frei lebende Katzen, oftmals Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen oder ausgesetzten Tieren, sind immer auf die Unterstützung des Menschen angewiesen; denn anders, als der Begriff es vermuten lässt, sind sie aufgrund ihrer Domestizierung nicht in der Lage, sich vollkommen unabhängig vom Menschen zu versorgen. Das haben wir alles schon gehört. Daher ist der Wunsch, diesen Tieren zu helfen, allzu verständlich, und die Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat dies verdeutlicht.
Die Frage ist jedoch, ob der Gesetzentwurf der Linksfraktion der geeignete Weg dafür ist; denn die Voraussetzungen – das hatten bereits zwei Kollegen gesagt – für eine Verordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes ist nicht trivial. Zum einen werden in diesem Gebiet bei frei lebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt, die auf die hohe Anzahl der Katzen in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Zum anderen können durch eine Verringerung der Katzen innerhalb dieses Gebietes die Schmerzen, Leiden oder Schäden vermindert werden.
Weil wir das Anliegen des Schutzes von frei lebenden Katzen teilen, haben wir im Antrag der Koalitionsfraktion die Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime verbessert – dies wurde aus dem Jahr 2021 in die Prüfung aufgenommen –, und geschaut, wie den Kommunen die Umsetzung
des § 13b Tierschutzgesetz ermöglicht werden kann. In diesem Zuge kamen die Lebensmittelüberwachung und die Veterinärämter letztendlich zu dem Schluss, dass in keinem Gebiet die Voraussetzungen des § 13b Tierschutzgesetz erfüllt sind. Somit kann über die Kastrationsförderung des Sozialministeriums hinaus weder ein Auslaufverbot für kastrierte Katzen noch eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen angeordnet werden, um in diesem Gebiet die Stabilisierung der Population hinsichtlich der Anzahl und dem Gesundheitszustand zu erreichen.
Daher müssen wir uns dieser Frage stellen und sie derzeit auch verneinen. Stattdessen unterstützt der Freistaat die Tierschutzvereine weiterhin finanziell. Das hat meine Vorrednerin schon gesagt. Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben die Koalitionsfraktionen die Zuschüsse für Tierheime erhöht und sogar Gelder für die Tierschutzbeauftragte eingestellt. Unseres Erachtens kann der Tierschutzbeauftragte als wichtige Ansprechperson fungieren, und zwar für die Tierschutzvereine und die Kommunen. Es ist sinnvoll, wenn es einen kontinuierlichen Austausch in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Situation vor Ort und zu den notwendigen Voraussetzungen für eine entsprechende Verordnung gibt.
Eines hat die Anhörung im Gesetzentwurf verdeutlicht: Um die Situation der Tiere zu verbessern und die Population frei lebender Katzen zu verringern, bedarf es neben Langmut einer guten Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern, Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen und Ehrenamtlichen.
Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rednerrunde absolviert. Wir können nun in eine zweite Runde einsteigen, wenn Bedarf besteht –
Später? Ist keine zweite Runde geplant? – Ich frage in die Runde, ob die Fraktionen noch dazu sprechen möchten? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Genau das ist § 1 des Tierschutzgesetzes, und das ist und muss die zentrale Leitlinie sein. Tierschutzvereine kümmern sich jedes Jahr um frei laufende, herrenlose Katzen und deren Kastration. Nicht kastrierte Hauskatzen sollen den Vermehrungszyklus nicht weiter aufs Neue in Gang setzen und so die erfolgreiche Arbeit gefährden. Dieser Wunsch der Tierschutzvereine ist verständlich.
Der Gesetzentwurf möchte dem Anliegen gerecht werden. Das Land soll nach § 13 b des Tierschutzgesetzes den Kommunen und Landkreisen die Ermächtigung übertragen, durch Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen. In diesen Gebieten werden Zwangsmaßnahmen des Kastrierens, Einsperrens, Registrierens von Hauskatzen möglich. Genau dieses Verfahren wurde durch das SMS bereits auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Jahr 2021 geprüft, und das Ergebnis war klar: Es kann dem Anliegen nicht gerecht werden.
Bei dieser Diskussion wird übersehen, dass § 13 b des Tierschutzgesetzes diese Zwangsmaßnahmen des Kastrierens, Einsperrens, Registrierens von Hauskatzen nur in den Gebieten ermöglicht, in denen an Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Tiere in diesen Gebieten zurückzuführen sind. Außerdem muss es eine Prognose geben, dass durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere in dem Gebiet diese Schmerzen, Leiden und Schäden verringert werden können. Bevor solche Gebiete ausgewiesen werden können, müssen andere Maßnahmen durchgeführt werden, um das Tierleid zu verringern.