Es setzt sich fort, dass Sie diesen mangelnden Anstand immer wieder hineintragen, sich nicht inhaltlich auseinandersetzen, sondern immer auf die Person gehen, auf Behauptungen, auf Unterstellungen und dann jemandem wie mir unterstellen, dass ich beim Drogenhändler gearbeitet hätte,
das ist unverschämt. Ich hoffe sehr, dass die mündigen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes das irgendwann checken.
Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? Die CDU hätte noch Redezeit. – Kollege Nowak, bitte schön.
Herr Gahler, unter Juristen gibt es einen Satz, der lautet: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Da Sie wieder behauptet haben, die Geschäftsordnung des Landtags wäre außer Kraft gesetzt worden,
schauen Sie mal hinein. In § 114 steht, in welcher Form wir von der Regelung – ich glaube in § 15 oder 17, die die Reihenfolge der Fraktionen an bestimmten Wahlhandlungen regelt – abgewichen sind und welches Quorum dafür nötig ist, nämlich zwei Drittel. Das wurde entsprechend beschlossen. Demzufolge musste also auch die Opposition eingebunden werden. Es ist ja auch mitnichten so, dass Sie die einzige Opposition hier im Hause sind.
Herr Gebhardt würde sich bedanken, wenn ich ihn zur Koalition zählen würde. Im Übrigen ist es kein sächsisches Spezifikum, sondern der Staatsvertrag wurde nach unserer Geschäftsordnung entsprechend verabschiedet.
In Thüringen hat man die Geschäftsordnung dafür übrigens sogar geändert, obwohl sie auch einen Paragrafen haben, bei dessen Anwendung sie abweichend handeln können.
Also erzählen Sie nicht solche Märchen. Erzählen Sie nicht, dass hier irgendwer irgendwelches Recht beugen oder drehen würde, sondern bleiben Sie bitte einfach bei den Fakten.
Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Ich frage noch mal die Fraktionen: Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schenk. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den unverzichtbaren Akteuren im Gefüge unserer freiheitlichdemokratischen Republik gehören die Medien. Ich bin sehr froh, dass die allermeisten Redner das eben herausgearbeitet haben.
Ich hoffe, dass wir uns wirklich alle bewusst sind, worin ihre wichtige Rolle besteht. Die Medien berichten, informieren über Dinge, die die Menschen in unserem Land beschäftigen: über Politik. Sie schaffen damit eine Öffentlichkeit und ermöglichen auf diesem Weg eine poli
tische Willensbildung und Partizipation in unserer Gesellschaft. Wir alle wissen, dass es inzwischen auch eine andere medial vermittelte Öffentlichkeit gibt, vermittelt über das Internet, Social Media – eine Quelle und ein Ort oft von Fake News, von Filterblasen, viel zu oft leider auch von Hass und Hetze.
Uns als Demokraten muss es doch darum gehen, diese Filterblasen zum Platzen zu bringen. Gerade der ÖffentlichRechtliche muss immer wieder diese Nadel sein, die dieses Platzen herbeiführt, damit es uns gelingt, Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Gespräche, in die Debatten zurückzuholen – auf Augenhöhe in einen vernünftigen politischen Diskurs.
Nun ist die Erkenntnis, dass Propaganda die Demokratie gefährdet, älter als das Internet – genauso wie der Schutz gegen Manipulation und Propaganda älter ist als das Internet. Es ist ganz einfach: ein unabhängiger, starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Es gibt ihn seit über 70 Jahren, um eine Berichterstattung zu ermöglichen, die frei und unabhängig ist. Diese Unabhängigkeit ist von hoher Bedeutung und schwer zu überschätzen. Sie bedeutet, dass Journalistinnen und Journalisten so sachlich, objektiv und unvoreingenommen wie nur irgend möglich darüber berichten sollen, was in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft geschieht, und dieses Geschehen auf eine Weise einordnen sollen, die nicht in einseitiger Weise parteilich ist.
Damit sie das tun können, werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch einen Beitrag finanziert, den alle Haushalte bezahlen müssen. Sicherlich, diese finanzielle Absicherung der Unabhängigkeit ist ein Privileg. Im Gegenzug wird von den Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet, dass sie sich in ihrer Arbeit an den höchsten berufsethischen Standards orientieren. Im Klartext: Journalistinnen und Journalisten der öffentlich-rechtlichen Anstalten haben bei der Erfüllung ihres staatsvertraglichen Auftrages die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit zu beachten.
Daher wird ihnen von der Bevölkerung nach wie vor ein hohes Vertrauen entgegengebracht. In Umfragen sagen 70 % der Befragten, dass sie ARD und ZDF für glaubwürdig halten. Ja, zugegeben, es waren schon mal mehr, aber eine solch hohe Akzeptanz genießen nur wenige andere Institutionen in unserem Land. Laut Mainzer Langzeitstudie liegt das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit seinen Werten
immer noch an der Spitze der vertrauenswürdigen Mediengattungen, während Informationen in sozialen Netzwerken kaum für vertrauenswürdig gehalten werden. Dieses Vertrauen, meine Damen und Herren, ist ein hohes Gut und wichtig für unsere Demokratie. Aus Sicht der Staatsregierung ist es daher in der Tat geboten, genau hinzuschauen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe in aller Unabhängigkeit erfüllt, sodass er das Vertrauen der Hörer und Zuschauer verdient und bei denen, die es nicht mehr haben, auch zurückerlangt.
Ganz sicher werden wir als Staatsregierung nicht zulassen, dass die Unabhängigkeit des MDR und der Journalistinnen und Journalisten, die dort arbeiten, in Gefahr gerät. Es gibt manches, was wir am öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren wollen und werden, und es gibt kaum eine Landtagssitzung, in der wir nicht auch über entsprechende Reformschritte debattieren. Aber die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unverhandelbar.
Ich weise deshalb mit aller Entschiedenheit die Unterstellungen gegen den MDR, gegen alle anderen Anstalten des Öffentlich-Rechtlichen zurück, die mit dieser Debatte und anderen Anträgen regelmäßig lanciert werden. Diese Unterstellungen zielen darauf ab, das Vertrauen in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu untergraben und ihn so zu delegitimieren. Wir Demokraten wissen: Wer es schafft, das Vertrauen in den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu untergraben, untergräbt eine tragende Säule unserer Demokratie. Einem solchen für unsere Demokratie gefährlichen Gebaren werden wir keinen Vorschub leisten, sondern diesem immer und überall entgegentreten, so wie wir es hier und heute getan haben.
Staatsminister Schenk sprach für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn kein Redebedarf mehr besteht, dann ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Inzwischen liegt das Ergebnis des siebten Wahlganges der geheimen Wahl der Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor.
Abgegeben wurden 114 Stimmscheine. Davon waren fünf ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katja Röckel 78
Damit ist kein weiteres Mitglied gewählt worden. Wie wollen wir jetzt weiter verfahren? – Ich sehe Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, am Mikrofon. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen konstatieren, dass es auch im siebten Wahlgang nicht gelungen ist, die notwendige Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Hohen Hauses auszustatten. Somit kann der Medienrat der SLM nicht vollständig besetzt werden. Sicherlich ist das kein Ruhmesblatt für diesen Landtag. Daher beantrage ich nach § 89 Abs. 2 Nr. 4 die Vertagung des entsprechenden Tagesordnungspunktes und der weiteren Wahlgänge. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Dieser Antrag ist gemäß unserer Geschäftsordnung statthaft. Wir lassen über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag auf Vertagung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dieser Tagesordnungspunkt – die Wahl der Sachverständigen – vertagt worden.
Hierfür stehen dem Ministerpräsidenten Herrn Kretschmer nach Ziffer 1 Anlage 8 der Geschäftsordnung 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Ministerpräsidenten Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in einer fordernden und guten Zeit. Sie fordert uns, weil wir jetzt die Entscheidungen fällen müssen, die die Zukunft des Freistaates endscheidend prägen werden. Es ist eine gute Zeit, weil wir mit unseren Entscheidungen etwas bewegen können.
Zu den besonderen Herausforderungen gehört, unser Land auf energiepolitisch neue und nachhaltige Füße zu stellen. Das erfordert vom Handeln zweierlei. Wir müssen entschieden und mit Augenmaß handeln. Das heißt konkret, Ökologie, Ökonomie und die sozialen Wirkungen eines solchen Umbaus nüchtern, analysiert und mit Augenmaß austariert zur Geltung zu bringen.
Gerät ein Faktor aus dem Blick, wird das Vorhaben nicht gelingen können. Diese Balance zu halten, bewahrt vor Hitzköpfigkeit und zwingt uns, ausgewogen zu handeln. Denn wir bauen nicht auf der grünen Wiese neu. Es ist auch keine Laboranordnung, die beim Scheitern nur geringfügige Kosten verursacht; nein, wir bauen gründlich im Maschinenraum einer Industriegesellschaft um, während die Maschinen in voller Fahrt laufen müssen, meine Damen und Herren.