Der demografische Wandel insbesondere in den ländlichen Regionen Sachsens schafft mit der relativ kurzen Studiendauer, der Möglichkeit der sozialen Sicherung durch die Studienvergütung und ein Kennenlernen der Abläufe beim potenziellen ersten Arbeitgeber ein attraktives Angebot für beide Seiten. Der beabsichtigte Klebeeffekt wird nur durch die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes – zum Beispiel mit dessen Versorgung mit ÖPNV, kulturellen Angeboten sowie Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – gelingen. Darüber sollten wir ebenfalls reden.
Wir sind uns einig, dass sowohl der bisherige Weg der Berufsakademie Sachsen als auch deren Weiterentwicklung ein Erfolgsmodell ist. Der Weg dahin – das klang
Das Sächsische Hochschulgesetz wird mit dieser Änderung bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres novelliert. Viele Maßnahmen stützen bereits die angestrebte Transformation und Innovation. Nachdem in der letzten Legislatur keine Weiterentwicklung und Modernisierung der Hochschulgesetzgebung und damit des Rahmens für die Hochschulentwicklung politisch gewollt und möglich war, wurden in dieser Legislatur die Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre sowie Transfer gestärkt. Das war ein wichtiger Schritt für das Wissenschaftsland Sachsen.
Auf die Initiative der Fraktion BÜNDNISGRÜNE konnte die Zwei-Säulen-Budgetierung in der Hochschulfinanzierung erreicht werden. Wir haben als Koalition die verbindliche Einführung von Personalentwicklungsplänen und neuen Beschäftigungskategorien neben der Professur umgesetzt sowie im parlamentarischen Verfahren den Handlungsspielraum und die Autonomie der Hochschulen bei Beteiligungen von Unternehmensgründungen vergrößert, damit eben ein Transfer erfolgreich und ohne zusätzliche administrative Hürden gelingen kann.
Im Rahmen der Landesforschungsförderung können verstärkt Themen mit gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Relevanz gefördert werden, und das ist dringender denn je. Selbstverständlich gilt die Forschungsfreiheit und damit ist auch die Forschungsförderung grundsätzlich themenoffen. Das ergibt sich schon daraus, dass wir Methoden und Technologien der Zukunft nicht voraussehen können.
Aber Forschungsfragen beschränken sich nicht allein auf technologische Entwicklungen, sondern auch auf gesellschaftliche Analysefähigkeit und ein umfassendes Transferverständnis in allen Disziplinen. Daher brauchen wir für die Lösung der großen Zukunftsfragen verstärkt Interdisziplinarität und auch die Orientierung an Empfehlungen des Wissenschaftsrats, um die sächsische Innovationsfähigkeit gezielt zu stärken.
Ein weiteres Thema ist die Digitalisierung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung können den Austausch und die Teilhabe an wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen und der Hochschulbildung maßgeblich fördern. Digitalisierung kann ein Instrument der Chancengerechtigkeit sein, da sie Zugänge erleichtert. Sie kann außerdem auch zur Ressourcenschonung beitragen.
Das Potenzial ist unbestritten und die positiven Erfahrungen, die aus der Zeit der digitalen Lehre in der Coronapandemie vorhanden sind, können ein Ausgangspunkt sein. Aber Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern es müssen auch die Chancen und Risiken für gute Hochschullehre und für die soziale Teilhabe und physische Gesundheit der Studierenden betrachtet werden.
Gleiches gilt für die Barrierefreiheit von Lehrmaterialien sowie die Stärkung der didaktischen Vermittlung. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf ein lebenswertes Hochschulumfeld müssen fortlaufend überprüft werden. Digitale Lehr- und Lernformate sollen dabei unabhängig von der Präsenzkultur angeboten werden.
Klar ist auch: Unsere Universitäten und unsere Hochschulen müssen ein Ort des aktiven Austauschs, des Zusammentreffens, des freien Diskurses bleiben, und das geht eben nicht in ausschließlich digitalen Räumen.
Auch als Forschungsgegenstand bietet die Digitalisierung insbesondere in Bereichen der künstlichen Intelligenz, der Robotik, in datenintensiven Forschungsgebieten sowie in der Mikroelektronik ein breites Gebiet für Innovationen.
Sicherheitsrelevante Aspekte sowie die Gefahr von Kompromittierung und Diebstahl von geistigem Eigentum dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Datensicherheit ist in diesem Bereich ein existenzielles Gut. Einseitige Abhängigkeiten von einzelnen IT-Dienstleistern können die Souveränität von Hochschulen gefährden. Hier gilt es, auf eine Varianz von Angeboten zu setzen. Erfolgte Cyberangriffe auf sächsische Hochschulen im letzten Jahr haben diese Verwundbarkeit der Strukturen offengelegt.
Als Grundlage für eine wissenschaftsbasierte Teilhabe der Öffentlichkeit ist eine Open-Access-Agenda unverzichtbar. Sie ist ein wesentlicher Pfeiler zur Umsetzung der Empfehlungen für ein Forschungsdatenmanagement und Transparenzmaßnahmen für die Wissenschaftsgemeinschaft selbst.
Der formulierte Anspruch „Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ als Standard des wissenschaftlichen Publizierens sollte zeitnah Fortschritte zeigen. Die Strukturen und finanziellen Anreize für die beteiligten Akteure müssen daher nachhaltig ausgestattet sein und auch Sicherheitsinteressen entsprechend berücksichtigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ideen implizieren auch die Möglichkeit des Scheiterns. Daher sollte die spätere wirtschaftliche Verwertbarkeit kein eingrenzendes Kriterium der Forschungsförderung sein. Jede Disziplin hat ihre spezifische Transferrelevanz, und diese muss gehoben werden. Die Innovationskette sollte daher auf allen Stufen auf bestmögliche Unterstützung und Vernetzung sowohl innerhalb der Forschungsgemeinschaft als auch im Zusammenspiel mit öffentlichen Institutionen und der Wirtschaft ausgelegt sein. Bestehende Hemmnisse sollen identifiziert und beseitigt werden.
Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der von Staatsminister Gemkow vorgestellten Hochschulinnovationsstrategie. Auch der von Ihnen schon ausgeführte Weißbuchprozess hat die Stärken und Schwächen des sächsischen Forschungsökosystems analysiert. Zu den Stärken gehört die bestehende hohe Dichte an öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen. Sachsen verfügt heute über gute
infrastrukturelle Grundlagen, um auch morgen ein wesentlicher Akteur in der Wissenschaftslandschaft und wirtschaftlich erfolgreich sein zu können.
Fortschritt durch Transfer kann aber nur generiert werden in einem politischen und gesellschaftlichen Umfeld, das offen ist für die Vielfalt an Ideen und für die dahinterstehenden Menschen. Damit diese Ideen auch reifen können, braucht es neben den unterstützenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der verlässlichen Finanzierung eben auch attraktive Beschäftigungs- und Lebensbedingungen für die Forschenden.
Wir stehen als Demokraten in der Verantwortung, die grundgesetzlichen Strukturen, ohne die sich Wissenschaftsfreiheit nicht verwirklichen lässt, zu schützen. Vielfalt, Weltoffenheit und Austausch sind Wesensmerkmale von Wissenschaft und für eine nachhaltige Wertschöpfung. Dafür stehen wir ein.
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Frau Kollegin Dr. Maicher hatte das Wort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht am Ende der ersten Rederunde Frau Kollegin Friedel für die SDP-Fraktion zu uns.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mir – wie auch der Kollege Fritzsche – eine Vorbemerkung erlauben, weil Herr Urban in den letzten drei Sätzen seiner Rede die Vision der AfD für die Zukunft der Wissenschaftslandschaft in Sachsen skizziert hat: eine starke Wissenschaftslandschaft mit starken Institutionen, die frei von politischem Druck und technologieoffen forschen und arbeiten können. Das ist die Gegenwart in Sachsen. Das ist Realität, und das ist gut.
Meine Damen und Herren! Transformation und Innovation sind die beiden prägenden Stichworte nicht nur für diese Debatte, sondern für die Entwicklung der sächsischen Wissenschaftslandschaft in diesem Jahrzehnt: die Transformation unserer Gesellschaft, der Wirtschaft hin zu einer CO2neutralen Arbeitsweise, zu völlig neuen Qualitäten der Datenverarbeitung, der Digitalisierung.
Neben Dekarbonisierung und Digitalisierung ist das dritte der demografische Wandel, der nicht nur dazu führt, dass die Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt, sondern auch dazu, dass unsere Gesellschaft vielfältiger wird: durch Zuwanderung, durch veränderte Rollenmuster, durch eine stärkere Position von Frauen genauso wie durch die weiter fortschreitende Individualisierung.
Um solche grundlegenden Wandlungsprozesse zu bestehen, muss eine Gesellschaft innovativ sein. Für Innovation ist die Wissenschaft, sind Forschende und Lernende tatsächlich Ansprechpartner Nummer 1.
Deshalb ist die Wissenschaftspolitik keine randständige Disziplin – auch wenn es einem manchmal vielleicht so vorkommt, weil wir im Landtag oft viel konfliktträchtigere Themen miteinander diskutieren. Aber das ist ein Aspekt, der die sächsische Wissenschaftspolitik aus unserer Sicht so erfolgreich macht: Hier steht eben nicht der Konflikt im Vordergrund, sondern hier konzentrieren sich alle gemeinsam auf Lösungen für Herausforderungen, die bestehen, und auf Aufgaben, die es zu meistern gilt.
Und das gelingt: Diese Koalition hat vor genau einem Jahr eine grundlegende Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen, bei der es ganz unterschiedliche Perspektiven unter einen Hut zu bringen galt, bei der ganz verschiedene Interessen zum Ausgleich zu bringen waren, bei der aber am Ende dieser Landtag ohne Gegenstimme zugestimmt hat.
Diese Koalition hat in den letzten zwei Doppelhaushalten die sächsischen Hochschulen und die Wissenschaftslandschaft in einem Maße unterstützt, wie es vorher kaum gelang. Wir haben nicht nur einen kontinuierlichen Anstieg der Grundfinanzierung, wir haben die 800 Stellen aus dem Zukunftsvertrag ausgebracht, die Landesforschungsförderung ausgebaut, Anschubfinanzierung für die EU- Forschungsprogramme bereitgestellt, die Graduiertenförderung gestärkt und das Gastprofessor(inn)enprogramm eingeführt.
Weil zu starken Hochschulen auch starke Studierende gehören, haben wir nicht zuletzt die sächsischen Studentenwerke sowohl im laufenden Betrieb als auch im investiven Bereich gut ausgestattet.
Dafür, dass eine so gute und halbwegs konfliktfreie Arbeit gelingt, möchte ich an dieser Stelle einmal nicht nur dem Minister und meinen fachpolitischen Kolleginnen und Kollegen einen Dank aussprechen. Ich möchte diesen Dank auch an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses richten. Sie braucht man für solche guten Entscheidungen, und solche werden wir auch in den kommenden Jahren brauchen.
Wir werden sie in den kommenden Jahren brauchen, auch wenn wir mit der Hochschulentwicklungsplanung und mit den Zuschussvereinbarungen eine langfristige Perspektive für unsere Hochschulen bieten. Wenn wir von den Hochschulen Innovationen erwarten, wenn wir sie brauchen, dann werden wir, wie wir es auch in der Vergangenheit immer wieder getan haben, immer wieder über die Zuschussvereinbarungen hinaus kurzfristig und vorübergehend zusätzliche Mittel bereitstellen müssen, um solche Innovationsprozesse zu ermöglichen und zu unterstützen. Deshalb zählen wir weiterhin auf Sie.
Der Transfer von Forschungsergebnissen hinein in die Anwendung ist nicht nur eine Frage der guten Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft. Diese gute Verbindung besteht in vielen Fällen fast von selbst; denn die Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, innovative Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen. Für die gute Verbindung zwischen Wissenschaft und Anwendung müssen wir jedoch auch in jenen Bereichen sorgen, in denen der Staat bzw. die öffentliche Hand Abnehmerin der akademischen Ergebnisse ist.
Dabei stechen unsere zwei großen Bereiche der Staatsexamensstudiengänge besonders heraus: die Juristen- und die Lehramtsausbildung. Ich denke, man kann – auch wenn sie nicht Bestandteil unseres Hochschulgesetzes ist – unsere Verwaltungshochschule in Meißen hinzunehmen. Diese Hochschulen liefern auch in diesen Bereichen eine Menge Innovation. Genauso wie in der Wirtschaft braucht es das Gegenüber – braucht es uns –, das diese Innovation aufnimmt. Ganz gleich, ob es um die Frage geht, wie zukunftsfähige Bildung gestaltet wird, wie Lernprozesse gelingen, wie die Schule zu einem Ort von Wissensvermittlung und Persönlichkeitsentwicklung werden kann; oder ob es um die Frage geht, wie eine leistungsfähige Verwaltung aufzustellen ist, wie die Digitalisierung von Prozessen gelingt, wie Regeln und Verfahren für eine immer dynamischere Welt rechtssicher und trotzdem flexibel gestaltet werden können.
Bildung und Verwaltung – hier ist es an uns, für den Transfer von Innovationsergebnissen zu sorgen. Und ich denke, darin können wir immer noch besser werden. Deshalb ist es gut, dass der Prozess „Bildungsland 2030“ nun richtig in Fahrt gekommen ist und für Innovationen in unserem Bildungssystem sorgen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Staatsregierung uns im Ergebnis der Förderkommissionen I und II im nächsten Jahr nicht nur eine Förderstrategie vorlegt, sondern dass Lösungen für Flexibilisierung, Vereinfachung und Entbürokratisierung über alle Verwaltungsverfahren gelegt werden – nicht nur im Förderbereich. Hier benötigen wir schnell Ergebnisse.
Ich möchte einen letzten Punkt aus unserer Sicht ansprechen, der hier schon eine Rolle gespielt hat: die Duale Hochschule. Die SPD hat sich schon immer für ein durchlässiges Bildungssystem starkgemacht, für lebenslanges Lernen, dafür, dass Qualifikationen und Abschlüsse nacheinander – also konsekutiv – erworben werden, dafür dass eine Bildungslaufbahn offen bleibt und nicht ganz am Anfang des Lebens entschieden wird, ob man als Erwachsener eine Universität nur von außen oder auch einmal von innen sieht.
Mit der Errichtung der Dualen Hochschule werden wir einen solchen durchgängigen Weg nun vollständig eröffnen: von der Oberschule zur Berufsausbildung, von der Berufsausbildung zur Dualen Hochschule, von der Dualen Hochschule an die Universität. Das geht dann ohne zusätzliche Hürden, ohne Fortbildung und ohne extra Prüfung. Real
Mit der Errichtung der Dualen Hochschule setzen wir ein zweites wichtiges Ziel um – auch das ist bereits genannt worden –: Wir bringen die Hochschulbildung in die Fläche Sachsens; denn dort finden wir viele Praxispartner, gerade im Mittelstand. Dort, jenseits der Metropolen, ist es besonders wichtig, Fachkräfte auszubilden und zu halten.
Wie unsere Hochschulen in Freiberg, Chemnitz, Leipzig und Dresden Leuchttürme der universitären akademischen Bildung sind, werden die Standorte der Dualen Hochschule Leuchttürme der berufspraktischen akademischen Bildung sein. Deshalb bin ich froh, dass der Gesetzentwurf zur Errichtung dieser Hochschule schon intensiv im Landtag beraten wird, dass es uns wahrscheinlich gelingen wird, dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode zu Ende zu bringen. Man muss sagen, daran haben nicht immer alle geglaubt.
Umso mehr würde es mich freuen, wenn wir uns zu diesem Thema zur zweiten und dritten Lesung bereits in Kürze in dieser Runde wiedersehen. Wir werden sehen. Wir haben mit der Hochschulgesetznovelle gemeinsam, ohne Gegenstimmen, die Latte relativ hoch gelegt – vielleicht schaffen wir das bei der Dualen Hochschule auch.
Das war Frau Kollegin Friedel, sie sprach für die SPD-Fraktion. Wir sind am Ende der ersten Rederunde angekommen, die fraktionslosen MdL haben für diese Debatte keinen Redebedarf angemeldet. Deshalb eröffnen wir jetzt die zweite Rederunde. Ich frage der Ordnung halber: Gibt es Redebedarf? Gibt es Redebedarf in der CDU-Fraktion? – Keinen mehr. Bei der AfD-Fraktion? – Auch nicht. Dann, Frau Kollegin Gorskih, sind Sie im wahrsten Sinne des Wortes an der Reihe.