Und was mich als Abgeordneter hier besonders verwundert, ist das Auftreten der LINKEN. Man könnte denken, Frau Köditz, Sie gehören gar nicht der Opposition an.
(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie haben nicht zugehört! – Sabine Friedel, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Nein. Frau Köditz, Sie haben die Möglichkeit im Rahmen des Untersuchungsausschusses alle Fragen aufzuklären.
Davor sollten Sie nicht zurückschrecken. Man spürt Sie als Opposition gar nicht mehr. Sie haben damit ein weiteres Beispiel dafür geliefert, dass die LINKEN hier im Sächsischen Landtag entbehrlich sind.
Wir sind jetzt am Ende der Rednerreihe und haben die Redezeiten entsprechend absolviert. Ich sehe auch keinen Redebedarf mehr. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Die einbringende Fraktion hat noch das Schlusswort. Bitte, Herr Kollege Barth.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verweisen Sie es in den Verfassungs- und Rechtsausschuss, das kostet uns circa eine Woche Zeit. Es verzögert aber weiterhin um eine Woche das Verfahren.
Dann sind wir in den Winterferien. Unser Antrag in der geänderten Form hat alle Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Was Sie sagen, höre ich sehr wohl. Wir haben aber im Punkt 4 die Drittbetroffenheit insoweit eingeschränkt – –
Wir können uns gern im Ausschuss noch mal darüber unterhalten, ob der Änderungsantrag jetzt verfassungsgemäß ist und Ihr Hirngespinst –
Warum sind wir denn rausgegangen, Herr Gebhardt? Weil wir mit der Geheimhaltungsvorschrift nicht einverstanden sind. Weil wir eine öffentliche Debatte darüber haben wollen,
weil wir es nicht im Hinterzimmer im Ausschusssekretariat zur Kenntnis nehmen wollen, weil wir nicht wollen, dass unsere Notizen in Briefumschläge reinkommen, die uns dann im Ausschuss übermittelt werden. Ist das die Art und Weise, wie wir so einen Skandal aufklären wollen?
Wenn Sie so eine Mauschelei mitmachen – wir nicht! Deshalb werden wir Ihrem Verweis in den Ausschuss heute
nicht zustimmen, weil ich hier klar und deutlich stehe und sage: Wir haben alle vermeintlichen Zweifel, die durch den Antrag der GRÜNEN-Fraktion aufgekommen sind, die im juristischen Gutachten standen, beseitigt.
Was ich heute erlebt habe: Jeder in dieser Debatte hat das juristische Gutachten nur insoweit genutzt, wie es seiner eigenen Debatte hier genutzt hat. Wenn wir das Gutachten in der Gesamtheit lesen – ich sage es noch einmal deutlich –, dann brauchen Sie über den Zeitpunkt hier überhaupt nicht zu diskutieren. In Baden-Württemberg – ähnliche Verfassungslage wie in Sachsen – ist vier Monate vor Ende der Legislatur ein Untersuchungsausschuss zulässig eingesetzt worden.
Das war das Schlusswort. Nach § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes – daran erinnere ich jetzt noch einmal – können Zweifel über die Zulässigkeit einer Untersuchung geäußert werden. Das ist hier auch passiert. Ein Antrag ist von den Fraktionen CDU, DIE LINKE, GRÜNE, SPD gestellt worden, diesen nach § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes, Drucksachen 7/15623 und 7/15681 in den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Darüber stimmen wir jetzt ab.
Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt. Nachdem die Antragsteller verlangt haben, dass über den Einsetzungsantrag innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung zu beschließen ist, darf ich darauf hinweisen, dass sich diese Frist mit Überweisung in den Ausschuss gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes um eine Woche verlängert. Damit muss der Landtag spätestens am 12. Februar 2024 entscheiden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es liegt noch kein Einsetzungsbeschluss vor. Ich rege an, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Diesen kann ich nicht feststellen. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgesetzt.