Protokoll der Sitzung vom 20.01.2000

Die Bundesregierung hat sich - wie auch beim Inkrafttreten der bisher gültigen Fassung des Fernsehübereinkommens - für ein offizielles Zustimmungsverfahren entschieden. Dies setzt ein Ratifikationsgesetz des Bundes voraus, dem der Bundesrat zustimmen muß. Die Zustimmung des Bundesrates wiederum erfordert aufgrund der staatsvertraglichen Bedeutung des Änderungsprotokolls auch Zustimmungsgesetze der Länder. Es tut mir leid, die Angelegenheit ist, wie alle Rundfunkangelegenheiten in Deutschland, in unserem Föderalismus so kompliziert. Erst wenn der Bund und alle Länder formal zugestimmt haben, wird die Bundesregierung beim Generalsekretär des Europarates eine Urkunde zur Annahme des Änderungsprotokolls hinterlegen.

Das gleiche Verfahren ist auch bei der Ratifizierung des Fernsehübereinkommens in seiner bisher gültigen Fassung praktiziert worden. Das heißt, wir holen, genau genommen, jetzt für die Änderung einen Prozeß nach, den wir im Jahr 1993 bei der ersten Variante dieses Fernsehübereinkommens auch praktiziert haben.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1999 dem Entwurf eines Bundesgesetzes zu dem Änderungsprotokoll zugestimmt. Der Entwurf wurde dem Bundesrat am 27. Dezember 1999 zugeleitet und liegt inzwischen als Bundesratsdrucksache 761/99 vor. Die entsprechenden Zustimmungsgesetze werden nun in allen Ländern auf diesem Wege eingebracht.

Meine Damen und Herren! Die Verfahrensprozeduren in europäischen Angelegenheiten sind in der Tat etwas langwierig und kompliziert. In der Sache geht es darum, durch das geänderte Fernsehübereinkommen Rechtssicherheit und die Standards der Fernsehrichtlinie auch im Bereich des Europarates zu wahren. Jeder, der die Landschaft kennt, weiß, daß dazu die Europäische Union in ihrem Bestand nicht ausreicht. Die Landesregierung empfiehlt darum dem Landtag, dem Gesetzentwurf nach der Beratung im Ausschuß für Kultur und Medien zuzustimmen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren! Es ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2537. Es ist vorgeschlagen worden, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuß für Kultur und Medien zu überweisen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ist dem Vorschlag gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/2545

Der Gesetzentwurf wird durch Herrn Kultusminister Dr. Harms eingebracht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Zweite Hochschulzulassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1993 soll auch auf absehbare Zeit den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Hochschulen bei der Zulassung zum Studium gemäß § 34 des Hochschulgesetzes bilden. Der Ihnen vorliegende Entwurf des Änderungsgesetzes ist durch den Abschluß eines neuen Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen notwendig geworden.

Der Staatsvertrag regelt in allen Ländern das Zulassungsverfahren in Studiengängen mit bundesweiten Zulassungsbeschränkungen, also in Studiengängen, die dem sogenannten Numerus clausus unterliegen.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes hat der Bund den Ländern die Aufgabe gestellt, das Verfahren der Zulassung zum Hochschulstudium in einigen Fragen neu zu regeln. Sie wurden von der Landesregierung über den Staatsvertrag unterrichtet, bevor Herr Ministerpräsident Dr. Höppner diesen am 24. Juni 1999 unterzeichnet hat. Mit dem Änderungsgesetz soll nun der Ratifizierungsvorgang erfolgen.

Ich möchte nur auf drei Regelungen kurz eingehen.

Erstens. Schulische Leistungen erhalten einen höheren Stellenwert beim Hochschulzugang. Bisher erfolgte die Zuweisung der Studienplätze an den von den Bewerbern gewünschten Studienorten bei größerer Nachfrage ausschließlich nach sozialen Kriterien. Es ist nunmehr vorgesehen - darauf haben sich alle Länder verständigt -, daß 17,5 % der Anträge nach Leistungskriterien, also nach der Durchschnittsnote des Zeugnisses, beschieden werden. Damit erhöhen sich die Chancen leistungsstarker Bewerberinnen und Bewerber, einen Studienplatz an der gewünschten Hochschule zu erhalten.

Zweitens. Bewerberinnen und Bewerber mit besseren Vorleistungen müssen weniger lange auf einen Studienbeginn warten. Bisher wurden 40 % der Studienplätze nach der Wartezeit vergeben. In dieser Quote kommen Bewerberinnen und Bewerber mit weniger guten schulischen Leistungen zum Zuge. Die Quote, bei der die Wartezeit das Kriterium ist, wird nunmehr auf 25 % abgesenkt.

Drittens. Die Hochschulen werden stärker in die Auswahl von Studierenden einbezogen. Gegenwärtig werden alle Plätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS - zugeteilt. Ab dem Wintersemester 2000/2001 können die Hochschulen in einem zweiten Verfahrensschritt nach den Kriterien Durchschnittsnote des Zeugnisses, Auswahlgespräch oder berufliche Vorqualifikation oder nach einer Mischung aus diesen drei Kriterien 20 % der Studienplätze selbst vergeben.

Insgesamt gibt es also eine Verständigung zwischen den Ländern, erstens das Leistungsprinzip bei Sicherung der sozialen Verantwortung zu stärken, zweitens die Kompetenz der Hochschulen bei der Auswahl von Studierenden zu stärken.

Ich bitte Sie um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und hoffe auf eine konsensfähige Debatte im Nachvollzug dieser länderübergreifenden Einigung. - Danke sehr.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Dr. Süß, PDS)

Danke, Herr Minister. - Auch hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 3/2545. Es ist vorgeschlagen worden, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu überweisen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen ist dem Vorschlag gefolgt worden, und der Gesetzentwurf ist damit in den Ausschuß überwiesen. Der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Bestellung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/125

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/157

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Drs. 3/2542

Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 17. Juli 1998 statt. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Sachse, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe als Vorsitzender des Ausschusses die Berichterstattung zu den Anträgen übernommen, die längere Zeit im Ausschuß beraten worden sind. Beide Anträge - es ist erwähnt worden - wurden am 17. Juli 1998 vom Landtag federführend in den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Raumordnung und Umwelt sowie für Finanzen überwiesen.

Die Anträge beinhalteten zum Teil unterschiedliche Ansätze. Die Intention des PDS-Antrages war es, die von der Landesregierung nach Detailuntersuchungen angekündigten Abbestellungen im SPNV in Frage zu stellen und die bis dahin vorhandene Gesamtbestellung pauschal bis zum Jahr 2002 fortzuschreiben. Der Änderungsantrag der CDU dagegen verfolgte den Ansatz, vorhandene Strukturen auf der Grundlage von Parametern und Kriterien zum SPVN in Sachsen-Anhalt grundsätzlich zu hinterfragen und danach zu Entscheidungen zu kommen.

Die genannten Anträge standen im federführenden Ausschuß erstmals am 23. Oktober 1998 auf der Tagesord

nung. Auf Antrag der PDS-Fraktion wurde die Beratung jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da eine detaillierte Beratung zum Thema in Abhängigkeit vom Entwurf des Landesentwicklungsplanes und von den Ansätzen des Haushaltsplanentwurfs für notwendig angesehen wurde.

In Vorbereitung der weiteren Beratung verständigte sich der federführende Ausschuß in einer außerplanmäßigen Sitzung am 10. Dezember 1998 auf eine Anhörung von Verbänden und Interessenvertretern sowie ausgewählten Unternehmen. Diese Anhörung fand am 5. Februar 1999 statt.

Ohne auf alle Einzelheiten einzugehen, möchte ich erwähnen, daß von wesentlichen Vertretern, unter anderem vom Wuppertal Institut, vom Verkehrsklub Deutschland und von den Industrie- und Handelskammern, zum Ausdruck gebracht wurde, daß Abbestellungen nicht prinzipiell als Rückzug des Bahnverkehrs aus der Fläche angesehen werden können, sondern daß eine Gesamtbetrachtung des Systems „Öffentlicher Personennahverkehr/Schienenpersonennahverkehr“ er-folgen muß.

Eine befürwortende Stellungnahme zum Antrag der PDS-Fraktion wurde hauptsächlich von den Gewerkschaften - aus der Sorge um den Abbau von Arbeitsplätzen heraus - vorgetragen.

Von den Betreibern kleinerer Bahnen wurde, gestützt unter anderem von den Vertretern von „Pro Bahn“ und des Verkehrsklubs Deutschland, geäußert, daß auch Strecken ausgeschrieben werden sollten und daß endgültige Stillegungen vermieden werden müßten.

In der 14. Sitzung am 3. Dezember 1999 fand eine erste konkrete Beratung zu den Anträgen statt. Von der Fraktion der SPD wurde dazu ein Entwurf einer vorläufigen Beschlußempfehlung vorgelegt, die zwischenzeitlich veränderte Rahmenbedingungen aufgrund der Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes berücksichtigte. Auf Hinweis der PDS-Fraktion wurde unter Punkt 3 die Bestellung von Verkehrsleistungen bei weiteren Verkehrsanbietern wieder aufgenommen.

Zu der im Änderungsantrag der CDU-Fraktion enthaltenen Darstellung der Entwicklung der Fahrgastzahlen auf Eisenbahnstrecken, die in den Jahren 1997 und 1998 SPNV-Leistungen aufwiesen, wurde die Deutsche Bahn AG angeschrieben.

Eine Antwort steht bis heute aus. Wir haben uns darauf verständigt, daß dies kein Hinderungsgrund für die heutige Beschlußfassung darstellt. Der Ausschuß wird aber an der Sache dranbleiben, damit er eine entsprechende Aussage erhält.

Der federführende Ausschuß hat in seiner 14. Sitzung mit 9 : 0 : 4 Stimmen die vorläufige Beschlußempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse beschlos-sen. Diese Ausschüsse haben sich der vorläufigen Beschlußempfehlung ohne Änderungsvorschläge angeschlossen.

Die Endabstimmung im federführenden Ausschuß erfolgte am 10. Dezember 1999. Mit 7 : 0 : 2 Stimmen wurde die heute vorliegende Beschlußempfehlung an den Landtag angenommen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Dr. Sit- te, PDS)

Danke für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Es ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Beschlußempfehlung in der Drs. 3/2542 ab. Wer folgt dieser Empfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen ist der Beschlußempfehlung des Ausschusses gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Stand der Planung der Bundesstraße B 6 n

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2164