Das bewegte und zum Teil steile Relief im Gipskarst hat Ackerbau oder Besiedlung vielerorts nicht zugelassen. Viele der hier typischen Buchenwälder sind daher naturbelassen und extrem reich an Tier- und Pflanzenarten. Über 400 Pilzarten, davon einzelne mit einzigem Vorkommen in Deutschland konnten nachgewiesen werden.
Seit Jahrhunderten wurden hier flachgründige Böden auf Gips und Dolomit mit Ziegen oder Schafen abgehütet. So konnten sich Pflanzen- und mit ihnen Tierarten der südosteuropäischen Steppen ausbreiten. Alles in allem hat sich hier eine Ökologie über viele Jahrhunderte oder Jahrtausende hinweg behauptet, die es zu bewahren gilt.
Das Gipskarstgebiet des Südharzes und des Kyffhäusers in seiner gesamten, immerhin die drei Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schneidenden Ausdehnung als „Biosphärenreservat“ zu sichern heißt, diese Landschaft in die UNESCO-Liste der weltweit wertvollen Naturschutzgebiete eintragen zu lassen.
Damit ist die Landesregierung von Sachsen-Anhalt aufgefordert, ein Naturschutzkonzept zu erarbeiten, um die Flächenbilanz - hier Naturschutz, dort Rohstoffabbau im Rahmen der Raumordnung zugunsten der Natur zu verbessern.
Wir lehnen es ab, einen Erwerb von potentiellen Kerngebietsflächen im zukünftigen Biosphärenreservat Gipskarstlandschaft Südharz zuzulassen; denn „Erwerb“ bedeutet nichts anderes als Privatisierung von Flächen in Naturschutzgebieten im Land Sachsen-Anhalt, und daran ist ein Raubbau an der historisch gewachsenen Natur gekoppelt.
Trotz eindeutiger Beschlüsse der Umweltministerkonferenzen, die in der Verfügungsgewalt der BVVG stehenden Flächen in Naturschutzgebieten nicht zu privatisieren, deuten jüngste Verhandlungen des Bundesfinanzund des Bundesumweltministeriums auf das Gegenteil hin. Nur bereits ausgewiesene Kerngebietsflächen, sogenannte Totalreservate, in Großschutzgebieten sollen den Ländern kostenfrei übertragen werden.
Das Biosphärenreservat Gipskarstlandschaft Südharz würde aber als zukünftige Schutzzone 2 ausgewiesen, fällt also nicht unter die Schutzzone 1, also Totalreservat. Damit wäre dieses Naturschutzgebiet vor einem Verkauf nicht geschützt. Ein Totalschutz wäre nur gegeben, wenn sich diese Flächen in Landeseigentum befinden würden. Deshalb muß das Land Sachsen-Anhalt
Hier verzahnt sich mein Redebeitrag mit dem Tagesordnungspunkt 20 - Verordnung für das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe -, weil ich meine, daß hier die Dinge ebenso gelagert sind.
Das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe gehört zu den ältesten - seit 1979 - von der UNESCO anerkannten Gebieten in Deutschland. Hier befinden sich vor allem zwischen Mulde- und Saalemündung die größten zusammenhängenden Auenwaldkomplexe Mitteleuropas.
Somit ist das Biosphärenreservat Elbe mit einer Fläche von 110 000 ha das bisher einzige Schutzgebiet dieser Art in Sachsen-Anhalt. Hier muß auch die Gipskarstlandschaft Südharz wie bereits das Biosphärenreservat Elbe zur Schutzzone 1, also zum Totalreservat, erhoben werden, was jedoch eine Kaufabsicht durch die Landesregierung voraussetzt.
Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist damit der Beitrag der DVU-Fraktion zu Protokoll gegeben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Keller hat, glaube ich, alles gesagt, was zu sagen ist. Wenn ich Sie mir so anschaue, denke ich, Sie werden nichts dagegen haben, wenn ich meinen Redebeitrag zu Protokoll gebe.
Beim Studium der Unterlagen zum Thema Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz habe ich feststellen müssen, daß wir selbst, das heißt die damalige SPDFraktion, den Antrag zur Bildung des Biosphärenreservats schon im Jahr 1991 eingebracht haben.
Was seither erreicht oder besser nicht erreicht wurde, kann auch uns nicht befriedigen. Traurig ist vor allem die Tatsache, daß sich während der letzten Legislaturperiode, als das Umweltressort von Frau Heidecke geführt wurde, offensichtlich kaum etwas bewegt hat.
Es ist von seiten des Antragstellers und des Ministers bereits viel über den Stand der Ausweisung des Biosphärenreservates Gipskarstlandschaft Südharz vorgetragen worden. Ich möchte mich daher in meinen Ausführungen auf einige mir wesentlich erscheinende Aspekte beschränken.
Lassen Sie mich noch einmal festhalten, daß es bei dem geplanten Biosphärenreservat um eine Fläche von ca. 30 000 ha geht. Die von der UNESCO geforderte Fläche der Schutzkategorie 1 und 2 von insgesamt 20 % wird durch die bereits ausgewiesenen Naturschutzgebiete abgedeckt.
Problematisch gestaltet sich dabei die Ausweisung des Totalreservats. Die angestrebte Fläche von 3 %, also
ca. 900 ha, könnte durch die BVVG- und Landesflächen fast abgedeckt werden. Potenziell können von Bund und Land ca. 750 ha zur Verfügung gestellt werden, wovon ca. 650 ha von der BVVG dem Land übertragen werden müßten.
Es geht uns also - und darauf hat Minister Keller bereits hingewiesen - in erster Linie um eine kostenlose Übernahme der als Totalreservat auszuweisenden Flächen. Ich denke, das ist angesichts der Sparzwänge im Land einleuchtend. Da es sich bei den als Totalreservat vorgesehenen Flächen um bereits ausgewiesene Naturschutzgebiete handelt, ist eine Privatisierung derzeit ausgeschlossen.
Nach meinem Kenntnisstand sind für die Novelle des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes noch zwei Lesungen im Bundestag sowie die Behandlung im Bundesrat erforderlich. Von daher ist mit einer Aufhebung des Privatisierungsstopps in den nächsten Wochen nicht zu rechnen.
Ich denke, daß es nicht schädlich ist, wenn wir über das Thema im Umweltausschuß noch einmal reden. Deswegen plädiere ich für die Überweisung des Antrages in den Umweltausschuß federführend und in den Landwirtschaftsausschuß.
Ich frage trotzdem, ob es Widerspruch gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann wird der Beitrag der SPD-Fraktion ebenfalls zu Protokoll gegeben.
Für die PDS-Fraktion spricht Herr Köck. - Nicht noch einmal. Dann sind wir am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2671.
Von seiten der Landesregierung wurde vorgeschlagen, diesen Antrag in die Ausschüsse für Raumordnung und Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Finanzen zu überweisen.
Federführend soll der Umweltausschuß beraten. Kann ich darüber insgesamt abstimmen lassen? - Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Wer den Antrag in die genannten Ausschüsse mit der genannten Federführung überweisen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei Enthaltung der CDUFraktion wurde diesem Vorschlag gefolgt. Die Drucksache ist damit in die Ausschüsse überwiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag zielt darauf ab - Sie können sich das denken -, der Gebührenschraube für den öffentlichrechtlichen Rundfunk Einhalt zu gebieten. Die ab 1. Januar 2001 bis zum Jahre 2004 anvisierte Erhöhung von 28,25 DM auf 31,58 DM, also um 3,33 DM, entspricht einer Erhöhung um 12,5 %.
Ob das nach den Worten von Hessens Ministerpräsident Roland Koch ein Hammer ist oder, mit Otto Normalverbraucher gesprochen, eine große Unverschämtheit, das will ich hier nicht werten, aber verblüffend und keineswegs verwunderlich ist die Tatsache, daß hier unverhüllt und schamlos zugeschlagen wird.
Vertreter von Bundesländern erheben bereits jetzt Bedenken gegen ein derartiges Vorgehen. Aber ob genügend Festigkeit jetziger Einsprüche gegeben ist oder das übliche Umknicken in der Politik zu verzeichnen sein wird, wird sich noch erweisen, denke ich.
Bekanntlich habe - so Ministerpräsident Erwin Teufel die geplante Erhöhung in Stuttgart gar keine Freude ausgelöst, zumal - laut Teufel - öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht auf mehr Betätigungsfelder ausufern sollte. Gewiß ist der Einwand nicht nur darauf zurückzuführen, daß den Schwaben sprichwörtliche Sparsamkeit nachgesagt wird und sie die sogenannten Schotten der Bundesrepublik sind.
Auch die Einwände, die Edmund Stoiber vorbringt, sind nicht von der Hand zu weisen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten einen harten Sparkurs fahren und nicht im Wettbewerb mit den privaten Sendern um jeden Preis bei Sportrechten mitbieten, damit sie nicht in einen uferlosen Wettlauf um die Zahlung immer höherer Stargagen eintreten.
In diesem Sinne ist es doch fraglich, meine Damen und Herren, ob es im Versorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Anstalten liegt, daß zu horrenden Gagen die mit künstlicher Oberweite agierende Pamela Anderson im ZDF einen Trabi säubert, oder ob man vielmehr die Gage im Privatsender über die Werbung von Meister Propper bezahlt.
Meine Damen und Herren! So führt der „Spiegel“ in seiner Ausgabe 3/2000 an, daß im ZDF viele Entscheidungen immer noch ein Ausdruck öffentlich-rechtlicher Versorgungsmentalität sind. So darf der Berufsjugendliche und ständig seine Lockenpracht schüttelnde Michael Steinbrecher mit der Drohung eines Wechsels zum Kanal tm 3 nun ab März eine eigene Talkshow am Freitagabend in einem extra dafür gebauten Studio am Flughafen Frankfurt abhalten. Vielleicht empfängt er ja dann die Trabiwäscherin Pamela bereits auf der Gangway des Flughafens.
Wir sehen, meine Damen und Herren, die Gebührenerhöhung und -eintreibung ersetzen eigene Gelddruckereien entsprechend der politisch bestimmten Selbst