Peter Oleikiewitz
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich den Beitrag zu Protokoll gebe.
Im Übrigen empfehle ich dem Hohen Haus, den Antrag der PDS abzulehnen. - Vielen Dank.
Ich möchte, um diesen Tagesordnungspunkt nicht unnötig in die Länge zu ziehen, in meinem Redebeitrag lediglich die fünf Punkte, die unsere Fraktion dazu bewegen, den Antrag abzulehnen, noch einmal benennen.
Erstens. Die Abwasserüberleitung der Stadt Querfurt nach Karsdorf hat auf die natürlichen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse nur einen marginalen Einfluss, da die Trinkwasserversorgung durch Fernwasser erfolgt.
Zweitens. Die Abwasserüberleitung garantiert den maximal möglichen Schutz vor Nährstoffbelastungen.
Drittens. Die von der Stadt Querfurt entsprechend den gesetzlichen Regelungen verlangbare Reinigung des Abwassers würde nach Auffassung von Experten, zum Beispiel Professor Dr. Klapper, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Eutrophierung des Salzigen Sees führen und ist deshalb zwingend zu unterbinden.
Viertens. Eine monetäre Bewertung der Überleitung an die Kläranlage Karsdorf wurde bereits vorgenommen und im Unterausschuss Abwasser vorgestellt, mit dem Ergebnis, dass die Überleitung unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist und die Bürger der Stadt Querfurt nicht stärker belastet werden.
Fünftens. Weitere Untersuchungen halten wir für nicht angebracht, da sie einen unnötigen finanziellen Aufwand bedeuten, die Entscheidung nur hinauszögern und neue Erkenntnisse nicht zu erwarten sind.
Im Übrigen habe ich heute erfahren, dass die Stadt Querfurt Interesse am Kauf der Kläranlage Karsdorf bekundet hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erhalte sicherlich Ihre Zustimmung, wenn ich feststelle, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der modernen Zivilisation ist. Aus der Sicht einer nachhaltigen Entwicklung ist es daher zu begrüßen, dass sich die internationale Staatengemeinschaft zur Klimarahmenkonvention in Marrakesch bekannt hat.
Die nationalen Ziele, die wir uns gestellt haben, sind anspruchsvoll. So will die Bundesrepublik den Ausstoß der sechs Treibhausgase in der Zeit von 2008 bis 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 21 % verringern. Der Kohlendioxidausstoß soll schon bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand des Jahres 1990 um 25 % sinken. Das geht alles nur mit gezielt steuernden Instrumenten.
Die Bundesregierung hat deshalb ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, die sich gegenseitig verstärken sollen. Erinnern möchte ich hierbei an die ökologische Steuerreform, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Markteinführungsprogramm, das 100 000-Dächer-Programm, das Investitionsprogramm für die Schiene und die weiterentwickelte Vereinbarung mit der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge.
Weiterhin wurde am 25. Januar 2002 das neue Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom Bundestag verabschiedet. Die Energieeinsparverordnung ist vor wenigen Tagen, am 1. Februar, in Kraft getreten. Im Jahre 2003 wird die streckenabhängige Autobahngebühr
für schwere Lkws hinzukommen. Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Energieeinsparverordnung zugleich auf Bundesebene rund 13 000 Arbeitsplätze je 500 Millionen € an Investitionen geschaffen werden.
Für die Klimabilanz wird aus dem KW-Programm und der Energieeinsparverordnung eine zusätzliche CO2-Reduzierung um mehr als 10 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2005 erwartet.
Meine Damen und Herren! Zur Umsetzung innerhalb der Europäischen Union hat die Kommission den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Handel mit Treibhausgasen vorgelegt. Das zu schaffende Emissionshandelssystem wird - davon bin ich überzeugt - auf europäischer Ebene einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Reduktionsverpflichtung der Gemeinschaft im Rahmen des Protokolls von Kyoto leisten.
Inhaltlich ist es nach meiner Auffassung außerordentlich zu begrüßen, dass mit der Einführung des Emissionshandels den treibhausrelevanten Gasen ökonomisch gesehen ein Wert beigemessen wird. Damit wird das bisherige Problem des Gratisfaktors Umwelt zumindest in Teilen aufgelöst.
Wie bereits in der Begründung zu dem Antrag ersichtlich, ist vorgesehen, dass Betreiber von Kraftwerken und bestimmten Industrieanlagen kostenlos Emissionsrechte in Form von Zertifikaten erhalten sollen, die dann EUweit frei handelbar sind.
Nun liegt es auf der Hand, dass dort, wo viel Licht ist, auch Schatten ist. Ökonomisch betrachtet entsprechen die Emissionsrechte in etwa dem System der Milchquotenregelung. Es werden Eigentumswerte geschaffen, die vorhandene Strukturen schützen und den Marktzugang für neue Unternehmen durch zusätzliche Kosten für den Erwerb von Emissionsrechten erschweren.
Wir haben, um auf das System der Milchquoten zurückzukommen, mit der Einführung einer Landesreserve diese gab es bis 1999 - gute Erfahrungen gemacht.
Zur Vergabe der Emissionsrechte an vorhandene Kraftwerke und Industrieanlagen wäre anzumerken, dass sich diese weitestgehend am modernsten Stand der Technik orientieren sollen. Für Kraftwerke, die heute diesem Stand nicht entsprechen, sollte ein Teil des Emissionsrechtes nur zeitlich befristet verliehen werden. Es darf also nicht dazu kommen, dass Betreiber von Kraftwerken oder Industrieanlagen, die in den letzten Jahren keine Anstrengungen zur Verringerung treibhausrelevanter Gase unternommen haben, nun dafür durch entsprechend hohe Emissionsrechte belohnt werden.
In diesem Zusammenhang sollten wir bei der Ausgestaltung darauf achten, dass unsere in SachsenAnhalt ansässigen Unternehmen durch ihre Vorleistungen nicht benachteiligt werden und dass die Marktchancen für zukünftige Unternehmen gewahrt bleiben. Letzteres erscheint mir ebenfalls wichtig; denn diese Unternehmen haben in der Regel keine Lobby.
Ich halte es zumindest in der Anfangsphase für sinnvoll, durch eine regional unterteilte nationale Reserve analog der Landesreserve bei der Milchquote - zukünftigen Unternehmen den Marktzugang durch die Übertragung von Emissionsrechten zu erleichtern, zumindest dann, wenn sich diese durch besondere Innovationen in Richtung Nachhaltigkeit auszeichnen. Diese
Reserve könnte aus zeitlich befristet verliehenen Emissionsrechten gespeist werden. Eine solche Regelung würde nach meiner Auffassung dazu beitragen, die Akzeptanz der Einführung von Emissionsrechten zu erhöhen.
Meine Damen und Herren! Ich habe mit meinem Beitrag schon einige Hinweise darauf gegeben, welche Fragen in den Ausschüssen näher diskutiert werden können. Da der Antrag eine Berichterstattung fordert, beantrage ich eine Direktabstimmung und bitte um Ihre Zustimmung. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nicht mehr viel sagen. Ich habe den Reden entnommen, dass die Fraktionen dem Antrag, den wir eingebracht haben, nicht ganz ablehnend gegenüberstehen.
Was das Datum der Einbringung betrifft, Herr Hacke: Wir arbeiten eben bis zuletzt. Bei uns fängt der Wahlkampf erst an, wenn alles abgearbeitet ist.
Deswegen bringen wir bis zum Schluss noch Initiativen in den Landtag ein. Und wir wollen das auch abarbeiten.
Deshalb möchte ich dem Vorschlag von Herrn Dr. Köck folgen, diesen Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 6. März 2002 aufzunehmen. Ich habe mit dem Vorsitzenden bereits darüber gesprochen, dass wir das Thema an diesem Tag mit abarbeiten und keine zusätzliche Sitzung im Umweltausschuss brauchen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zur Debatte stehenden Ausführungsgesetz soll das im März 1998 in Kraft getretene Bundesbodenschutzgesetz auf Landesebene umgesetzt werden. Durch das Bundesbodenschutzgesetz wird der Boden, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, mit seinen verschiedenen Funktionen durch eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen, Beschränkungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen geschützt.
Das Ausführungsgesetz des Landes ist dabei von grundlegender Bedeutung für den Vollzug des Bodenschutzgesetzes, das bisher in Teilen nicht vollzogen werden konnte, da die entsprechenden Zuständigkeiten nicht geregelt waren. Insofern besteht auf Landesebene, wie bereits von Minister Keller betont und von den Vorrednern erwähnt, in erster Linie die Notwendigkeit, Zuständigkeitsregelungen zu treffen.
Im Hinblick auf die fakultativen Inhalte des Ausführungsgesetzes begrüße ich ausdrücklich den Aufbau eines Boden- und Altlasteninformationssystems. Die Beschränkung der Ermächtigung, durch Verordnung lediglich Bodenbelastungsgebiete auszuweisen, erscheint mir angesichts der verfolgten Zielstellung, den Boden zu schützen, allerdings als unzureichend. Ich erachte es deshalb als angebracht, im Rahmen der weiteren Beratung die Ausweisung von Bodenschutzgebieten in Anlehnung an die Ausweisung von Vorranggebieten zum Beispiel für Landwirtschaft im Landesentwicklungsplan bzw. in den regionalen Entwicklungsplänen zu diskutieren.
Untermauern möchte ich diese Feststellung anhand einer Aufstellung des Statistischen Landesamtes über die Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt von 1990 bis 2000. Danach hat die Landwirtschaft, bezogen auf das Jahr 2000, in dieser Zeit einen Flächenverlust von sage und schreibe 126 000 ha hinnehmen müssen. 126 000 ha entsprechen ca. 10 % der Gesamtfläche. Darunter ist allein der Verlust bei reinem Ackerland mit 53 000 ha - das entspricht 10,8 % - besonders drastisch.
Selbst wenn darin auch Ausgleichsflächen und andere für Naturschutzzwecke umgewidmete Flächen enthalten sind, verdeutlicht es doch sehr drastisch, dass es an der Zeit ist, sich darüber Gedanken zu machen, ob wir weiterhin so mit unserem Boden umgehen wollen und können; denn der Schutz des Bodens vor nachhaltiger Schädigung, wie er in dem bisherigen Gesetzentwurf enthalten ist, ist das eine. Das andere ist - Herr Dr. Köck hat es auch erwähnt - die Verhinderung weiteren unge
zügelten Bodenverbrauchs. Die Ausweisung von Bodenschutzgebieten ist aus meiner Sicht ein Instrumentarium, um das zu verhindern.
Meine Damen und Herren! Vielleicht können wir uns dann auch dazu durchringen, das Gesetz nicht Ausführungsgesetz, sondern Bodenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu nennen, denn dann hätte es diesen Namen wirklich verdient.
Ich bitte um Zustimmung zu der Überweisung zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Agrarausschuss und in den Wirtschaftsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Die SPD-Fraktion wird dem Anliegen der PDS nicht folgen, weil wir der Meinung sind, dass die Berichterstattung der Landesregierung, die, wie Herr Minister Heyer gesagt hat, für dieses Jahr ohnehin vorgesehen ist, auch nach unserer Überzeugung das enthalten wird, was von der PDS und auch von uns erwartet wird.
Ich denke, wir werden Gelegenheit haben, wenn der Bericht vorliegt, in den entsprechenden Ausschüssen über diesen Bericht zu reden. Dann ist, glaube ich, immer noch Zeit, über die eine oder andere Detailfrage zu diskutieren. Ich glaube, wir kommen unserem Auftrag nicht näher, wenn wir der Landesregierung vorschreiben, wie sie Berichte in diesen speziellen Fragen abzufassen hat. Deswegen lehnen wir den Antrag der PDS ab und empfehlen den anderen Fraktionen, das ebenfalls zu tun. Vielen Dank.
Bei all Ihren hochfliegenden Plänen, Herr Dr. Daehre, möchte ich Sie fragen, was Sie von der Aussage eines renommierten Wirtschaftsinstitutes Deutschlands halten, das festgestellt hat, dass es angesichts der Zunahme des internationalen Flugverkehrs auch in Deutschland sinnvoll wäre, darüber nachzudenken, den innerdeutschen Flugverkehr völlig einzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir das große Werk jetzt endlich vollbracht haben und dass wir die monatelangen Diskussionen, die wir hinter uns haben, heute hoffentlich positiv abschließen werden. Es ist insbesondere die Freude darüber, dass es im Rahmen der Diskussion über die komplizierte Materie Nationalpark Hochharz letztlich dazu gekommen ist, dass uns heute endlich ein Ergebnis in Bezug auf die großen Streitpunkte wirtschaftliche Nutzung der Brockenkuppe und von Teilen des Nationalparks einerseits und zuverlässiger Schutz des Nationalparks andererseits vorliegt.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, stellt nicht nur die in der bisher geltenden Verordnung enthaltenen Regelungen auf völlig neue Füße; das Gesetz enthält vielmehr Regelungen, die in der Verordnung bisher nicht enthalten waren. Es stellt praktisch das, was bisher geregelt war, auf gesetzliche Füße und lässt darüber hinaus Raum für Regelungen, die anschließend - der Herr Minister hat darauf hingewiesen - in der Verordnung, die seitens des Ministeriums erlassen wird, getroffen werden, etwa in Bezug auf bestimmte Nutzungsarten innerhalb des Nationalparks.
Der Interessenkonflikt zwischen der wirtschaftlichen Nutzung und dem Naturschutz innerhalb des Nationalparks war nicht zu übersehen. Wir haben viele Diskussionen und Anhörungen hier im Hause und auch vor Ort im Harz geführt, bei denen deutlich wurde, dass die Verfechter einer gastronomischen und touristischen Nutzung insbesondere des Brockenplateaus natürlich ein Interesse daran haben, ihre Nutzungsmöglichkeiten auszubauen. Das stand allerdings im Gegensatz zu dem Interesse derjenigen, die für einen konsequenten Schutz von Natur und Umwelt in diesem Bereich eintreten.
Als Umweltpolitiker muss ich dazu klar feststellen, dass ich mich nicht in dem Lager derer befinde, die vorrangig die wirtschaftlichen Interessen vertreten; vielmehr vertrete ich mehr die Interessen derjenigen, die den Biotopschutz und den Artenschutz im Vordergrund sehen wollen. Daher hätte ich persönlich es gern gesehen, dass den Nutzungsansprüchen, die der Naturschutz stellt, die oberste Priorität eingeräumt worden wäre, genauso wie das die Mütter und die Väter der Verordnung, die am 12. September 1990 erlassen wurde, gesehen haben.
Im Übrigen - ich möchte dies zitieren - wird in dem Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, das ich noch in meinen Händen habe, in § 3 - Schutzzweck unter Nr. 6 ausgeführt:
„In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt. Er soll aber zur Strukturverbesserung der außerhalb des Nationalparks gelegenen Regionen beitragen.“
Das ist eine klare Formulierung von vor elf Jahren, aus der hervorgeht, was damals mit der Festsetzung des Nationalparkstatus bezweckt wurde.
Im Zusammenhang mit der Frage, ob der Brocken Teil des Nationalparks ist - diese hat der Vorsitzende des Ausschusses im Rahmen der Berichterstattung aufgegriffen - habe ich noch einmal nachgeschlagen und festgestellt, dass in § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung der Deutschen Demokratischen Republik klar ausgeführt worden ist, dass der Brocken zur Schutzzone - in Klam
mern: Kernzone - des Nationalparks gehört. Das ist in dieser Verordnung, erlassen durch die letzte DDRRegierung - Herr Daehre, das war, wenn Sie sich recht erinnern, eine CDU-Regierung -, nachzulesen.
Ich stelle Ihnen diese, falls Sie sie nicht haben sollten, gern zur Verfügung. Das kann nicht jeder haben.
Meine Damen und Herren! Dieses Ziel, von dem ich eben gesprochen habe und das mit der Durchsetzung des festgelegten Schutzstatus nur zum Teil erreicht wurde, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Formen und das Ausmaß der wirtschaftlichen und touristischen Nutzung der Brockenkuppe möglicherweise weit über das hinausgehen, was die Mütter und Väter der Verordnung damals voraussehen konnten.
Trotzdem muss man die Realität anerkennen, nämlich dass sich in den elf Jahren der Geschichte der friedlichen Nutzung des Brockens seit der Wende bestimmte Nutzungsarten ergeben haben, die zu akzeptieren sind. Deshalb begrüße ich, dass es auf der Basis des Gesetzes, das heute zur Verabschiedung vorliegt, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen gegeben hat.
Die Suche nach diesem Kompromiss - der Minister ist bereits darauf eingegangen - war ein langer und ein steiniger, zum Teil brockenreicher Weg, der aber heute, denke ich, abgeschlossen wird. Wir sollten am Ende der heutigen Debatte das Nationalparkgesetz beschließen, endlich dieses Tauziehen beenden und für diejenigen, die von dem Gesetz profitieren und die von dem Gesetz Erleichterung erhoffen, zum Beispiel die Sportler, die jedes Jahr den Harzgebirgslauf und den Brockenlauf durchführen - für diese ist es jetzt einfacher, weil sie im Gesetz erwähnt sind -, Planungssicherheit schaffen.
In diesem Sinne freue ich mich darauf - darauf hoffe ich --, dass Sie dem Gesetz zustimmen werden. Für die Durchsetzung dieses Gesetzes, die wir in den nächsten Jahren sicherlich alle begleiten werden, wünsche ich uns das, was wir uns davon erhoffen, einen umfassenden Schutz für den Hochharz. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Gürth, da Sie sich bei der ökologischen Steuerreform so gut auskennen, stelle ich folgende Frage: Ist Ihnen bekannt, das zwischen 1990 und 1998, also in dem Zeitraum, in dem Ihre Partei in Bonn regierte, die Steuern auf die Mineralöle in einem Maße wie nie zuvor in der Geschichte Deutschlands angestiegen sind? Wie erklären Sie sich, dass in dieser Zeit aus Ihren Kreisen keine Kritik an der Erhöhung der Mineralölsteuer kam und dass sie sich offensichtlich überhaupt nicht auf das Preisniveau in Deutschland ausgewirkt hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit 2,5 % ist der Anteil des Umwelthaushalts am Gesamthaushalt relativ gering und liegt auch nicht wesentlich über dem Haushaltsansatz des letzten Jahres. Man kann sich natürlich als Umweltpolitiker andere Größenordnungen vorstellen. Man kann sich natürlich auch die Frage stellen, ob rund 500 Millionen DM ausreichen, um die Umweltprobleme unseres Landes zufrieden stellend zu lösen. Aber ich denke, das, was möglich ist, ist mit diesem Haushalt gemacht worden. Wir können, ohne die Umweltprobleme in unserem Land weiter zu verschärfen und ohne die Vorhaben, die wir bereits begonnen haben, zu gefährden, mit diesem Umwelthaushalt in das nächste Jahr hineingehen.
Tatsache ist allerdings - das mögen Sie mir verzeihen -, dass die Ursachen der wichtigsten Probleme, deren Lösung wir uns für das nächste Jahr vorgenommen haben, zum Beispiel des Abwasserproblems, in den ersten vier Jahren dieses Landes liegen.
Viele Probleme, die wir früher mit weniger Geld hätten lösen können, können wir mit diesen Mitteln heute nicht mehr lösen. Ich glaube, die Tatsache, dass wir dennoch im nächsten Jahr für das Abwasserproblem insgesamt 200 Millionen DM zur Verfügung stellen, wird dazu beitragen, dieses Problem weiter zu entschärfen.
Für die Entschuldung und für die Sanierung der Abwasserverbände haben wir auch in diesem Haushalt wieder insgesamt 80 Millionen DM bereitgestellt. Das ist gut so. Das schafft die notwendigen Voraussetzungen, um eine ordentliche Infrastruktur für Investoren zu schaffen und auch die Belastungen der Bürger in unserem Lande weiter abzubauen.
Ein Problem, das sich durch diesen Haushalt zieht und das auch schon im letzten Haushalt bestand, ist die Tatsache, dass mit der Schrumpfung der finanziellen Möglichkeiten auch die Spielräume enger werden, um Initiativen, Umweltverbände und Umweltvereine und anderes zu unterstützen. Diesbezüglich sind leider ebenfalls Kürzungen notwendig gewesen. Dennoch denke ich, dass
die Arbeitsfähigkeit dieser Initiativen weiterhin erhalten bleiben wird.
Allerdings sage ich an dieser Stelle auch: Damit muss dann aber endlich Schluss sein. Eine weitere Kürzung der Mittel für die Arbeit der Umweltverbände und -initiativen in unserem Lande ist nicht hinzunehmen. Gerade diese leisten eine hervorragende und effektive Arbeit für Natur und Umwelt in unserem Land. Wir dürfen es nicht dazu kommen lassen, dass auch diese Initiativen gefährdet werden. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass es in den nächsten Jahren so nicht weitergehen kann.
Auch in diesem Haushalt haben wir - wiederum im zweiten Anlauf - die Mittel für die Zuweisungen an die Unterhaltungsverbände gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgestockt. Diese Aufstockung um 7 Millionen DM, die fraktionsübergreifend beschlossen worden ist, ist wichtig, damit die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung in unserem Land weiterhin ordnungsgemäß erfolgen kann. Damit wird auch eine gewisse finanzielle Belastung derjenigen abgebaut, die die Gebühren dafür zahlen müssen.
Dies ist eine wichtige Entscheidung. Ich denke, man sollte auch einmal darüber reden, ob es sinnvoll ist, diese Mittel immer erst im zweiten Anlauf einzustellen, oder ob es nicht die Möglichkeit gibt, von vornherein eine entsprechende Summe in den Haushaltsplanentwurf einzustellen.
Für notwendige Maßnahmen beim Hochwasserschutz sind insgesamt 15 Millionen DM in den Haushalt eingestellt worden. Diese Mittel haben deswegen eine besondere Bedeutung, weil das Land Sachsen-Anhalt bisher von den katastrophalen Klimaerscheinungen, die in diesem Jahr auf der Erde und insbesondere in Europa aufgetreten sind, bisher verschont geblieben ist. Deswegen ist es notwendig, dass diese Ausgaben in dieser Höhe geleistet werden und dass auch künftig entsprechende Mittel für den Hochwasserschutz bereitgestellt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt dieses Haushalts ist der Salzige See. Wir kennen alle das Problem. Wir haben hier im Landtag beschlossen, dass wir ihn wieder entstehen lassen. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, sind weitere Mittel notwendig. Das betrifft - wie Sie dem Haushalt entnehmen können - insbesondere die Flächenankäufe, Verlegungsleistungen und andere, die insgesamt etwas mehr als 7 Millionen DM ausmachen. Das ist eine gute Ausgabe, wenn wir davon ausgehen, dass das Vorhaben in einigen Jahren realisiert sein wird.
Ein letzter Schwerpunkt, den ich ansprechen will, ist die Landesanstalt für Altlastenfreistellung, die durch einen Beschluss des Landtages installiert worden ist. Dafür sind in diesem Haushalt Mittel in Höhe von 6 Millio- nen DM vorgesehen, die die Voraussetzung dafür sind, dass die Planung und die Realisierung der Altlastensanierungsvorhaben qualifiziert und effizient fortgesetzt werden kann. Das ist auch deswegen notwendig, weil die Verhandlungen mit dem Bund über die Pauschalierung der Altlastenfreistellungskosten offensichtlich - ich sage es ganz vorsichtig - demnächst zu einem positiven Ergebnis geführt werden könnten. Das wäre eine gute Voraussetzung dafür, dass wir diese Probleme in unserem Land endlich in den Griff kriegen.
Aus der Sicht der Umweltpolitiker meiner Fraktion gewährleistet der vorliegende Haushalt die Fortsetzung sozialdemokratischer Umweltpolitik in diesem Land im Sin
ne der Erhaltung und des Schutzes von Natur und Landschaft. Ich empfehle Ihnen deshalb, auch diesem Einzelplan zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute von der SPD-Fraktion eingebrachte Novelle zum Wassergesetz hat eine längere Vorgeschichte. Schon seit mehreren Jahren wird von den Unterhaltungsverbänden mit einer hohen Gewässerdichte die nach ihrer Auffassung ungerechte Verteilung der Zuschüsse beklagt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Absenkung der Zuschüsse aufgrund des Konsolidierungsbedarfs des Landeshaushaltes die Nachteile der bisherigen Verteilung verstärkt hat.
Als Reaktion darauf hat die PDS-Fraktion im Febru- ar 2000 einen Antrag zur Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände in den Landtag eingebracht, welcher in die Ausschüsse überwiesen worden ist. Bereits während der ersten Lesung dieses Antrages hat der SPD-Abgeordnete Herr Barth darauf hingewiesen, dass die Fraktionen zur zügigen Umsetzung des Anliegens selbst Vorschläge unterbreiten sollten, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bereits eine Novelle zum Wassergesetz in den Ausschüssen vorlag.
Meine Damen und Herren! Daraufhin hat die SPD-Fraktion im Rahmen der Beratung des Umweltausschusses die Initiative ergriffen und einen Vorschlag zur künftigen Verteilung der Zuschüsse auf den Tisch gelegt. Im Ergebnis der Diskussion verfestigte sich die Ansicht, dass die in dem vorliegenden Entwurf enthaltenen Parameter bei der zukünftigen Berechnung der Zuschüsse Berücksichtigung finden sollten.
Vonseiten des Ministeriums wurde die von der SPDFraktion entworfene Formel für die Berechnung der Zuschüsse aufgegriffen und als Verordnungsentwurf dem Ausschuss vorgestellt. Die dabei erfolgte Vereinfachung ist zweckmäßig, da eine weitere Wichtung zwischen den einzelnen Parametern fachlich schwer zu begründen ist und darüber hinaus eine weitere Verteilung von Süd nach Nord im Land bedeutet hätte.
Angesichts des Erläuterungsbedarfes wurde es außerdem für zweckmäßig erachtet, die konkrete Neuregelung der Zuschüsse nicht im Gesetz festzuschreiben, sondern eine Verordnungsermächtigung zu erlassen.
Die ursprüngliche Annahme, die Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände könnte über die bereits im Ausschuss zur Beratung anstehende Novelle zum Wassergesetz realisiert werden, erwies sich als untauglich, da vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst rechtliche Bedenken dahin gehend geäußert wurden, dass eine erste Lesung im Landtag zur Absicherung der Rechtssicherheit notwendig wäre.
Damit die Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände baldmöglichst in Kraft treten kann, schlage ich vor, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf nur in den Umweltausschuss zu überweisen, zumal inhaltlich eine Beteiligung der durch den Antrag betroffenen mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen abgesichert ist. Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In nationalen und internationalen Gremien wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten viele Diskussionen und Beratungen darüber geführt, wie man den Raubbau an den Naturreichtümern unserer Erde eindämmen kann, wie man die dramatische Entwicklung im Bereich des Artensterbens, der Abholzung der Wälder, der Klimakatastrophe und des Ozonlochs bremsen kann.
Alle diese Diskussionen haben aber nicht dazu geführt, dass das Artensterben aufhört, dass das Klima wieder in Ordnung kommt oder dass das Ozonloch wieder so ist, wie es einmal war. Die Probleme sind offensichtlich mit Appellen allein nicht zu lösen.
Deshalb befürworten wir all die Initiativen, die dazu geeignet sind, diesen Prozess wenn schon nicht aufzuhalten, so doch wenigstens abzubremsen; denn darüber sind wir uns, glaube ich, einig und darüber sind sich auch die Experten, die sich mit diesen Themen beschäftigen, einig: Ein Zurückholen der Verhältnisse ist nicht mehr möglich. Die verschwundenen Regenwälder, die Tierarten, die ausgestorben sind, etwa die Primaten in Afrika oder auf Sumatra, oder die zerstörten Korallenriffe im Pazifik sind nicht mehr zurückzuholen.
Die Europäische Union ist mit der Natura 2000 endlich einen Schritt in die richtige Richtung gegangen, einen
Schritt, der das minimal Notwendige, wohl aber auch das gegenwärtig maximal Konsensfähige darstellt.
Nun haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in Ihrem Antrag natürlich nicht die Rücknahme der Gebietsausweisung für die FFH-Gebiete gefordert.
Das gebe ich zu. Aber, meine Damen und Herren von der CDU, wir kennen uns seit zehn Jahren und arbeiten seit zehn Jahren in diesem Parlament. Ich habe auch die Entwicklung auf Bundesebene in den 16 Jahren CDURegierung ganz genau beobachtet. Von Herrn Töpfer einmal abgesehen - -
- Das ist richtig, Frau Wernicke. Aus diesen Beobachtungen und Erfahrungen leite ich einfach für mich persönlich den Schluss ab, dass Naturschutz und Umweltschutz für Sie wohl kein vorrangiges Betätigungsfeld waren und sind.
Diese Tatsache führt wohl auch dazu, dass Sie in jeder neuen Regelung und in jeder Initiative, die mit Umwelt- und Naturschutz zu tun hat, Verrat an der Marktwirtschaft wittern. Darum kommt, wie gesagt, der heutige Antrag nicht überraschend.
Doch nun zu den Fakten. Herr Minister Keller hat dazu bereits Wesentliches gesagt. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die hier ausgewiesenen Gebiete, meine Damen und Herren von der CDU, Gebiete sind, die 100-prozentig - mit wenigen Ausnahmen, die genannt worden sind - mit den Gebieten übereinstimmen, die jetzt schon einen Schutzstatus haben. Das heißt, hier geht es um Naturschutzgebiete, die bereits bestätigt und beschlossen sind, und es geht zum Teil auch um Gebiete, die einstweilig sichergestellt sind, deren Schutz als Naturschutzgebiet aber in den nächsten Jahren beschlossen werden wird.
Meine Damen und Herren! Es geht also nicht um neue Gebiete, die als FFH-Gebiete ausgewiesen werden sollen. Es geht auch nicht um neue Einschränkungen, die mit der Ausweisung der Gebiete verbunden sind. Herr Keller hat darauf bereits Bezug genommen. In Deutschland und natürlich auch in Sachsen-Anhalt erfolgte die Ausweisung dieser Gebiete ausschließlich nach fach- lichen Kriterien und Forderungen, die in der FFH-Richtlinie niedergeschrieben sind.
Um es zu wiederholen: Weder wir noch andere Länder noch die Bundesrepublik hatte in dieser Frage einen Spielraum.
Im Übrigen ist die Bundesrepublik - Herr Keller hat darauf hingewiesen - als Unterzeichner dieser Vereinbarung gehalten, sie zu erfüllen. Wir haben erlebt, dass sich die Bundesrepublik nicht daran gehalten hat. Es wurde eine Vertragsstrafe von täglich 1,5 Millionen DM angedroht. Deswegen hat der Bund Ende 1997/Anfang 1998 endlich diese FFH-Richtlinie für Deutschland umgesetzt.
Sachsen-Anhalt war schneller. Wir haben seit dem Jahr 1995 die Gebiete gemeldet. Herr Keller hat den neuesten aktuellen Stand dargestellt. Ich denke, meine Damen und Herren von der CDU,
- ich komme zum Ende - die Verunsicherung, die Sie in bestimmten Kreisen mit Ihren Anfragen und Diskussionen um die FFH-Gebiete anzetteln, bringt uns in dieser Frage überhaupt keinen Schritt weiter.
Ich glaube, das ist gerade der verkehrte Weg, Frau Stange, wie man die Natur in unserem Land weiter schützen kann.
Ich denke, ich habe in meinen Ausführungen klar gemacht, wie ich über Ihre Initiativen zu diesem Problem denke. Sie leiten daraus sicherlich auch den Schluss ab, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir würden uns einer Überweisung in den im Änderungsantrag der PDS genannten Ausschuss anschließen. - Vielen Dank.
Wenn es zielführend ist und die Sache weiterbringt.
Sie brauchen doch nur den Antrag der PDS zu lesen, Herr Dr. Daehre. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.
Ich bin der Meinung, dass man nie aufhören kann, über bestimmte Themen zu reden. Dieses Thema ist eines von ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich spare mir weitreichende Äußerungen zu dem Thema regenerative Energien. Es ist alles gesagt worden.
Ich freue mich darüber, dass fraktionsübergreifend klar ist, dass der Anteil der regenerativen Energien an der Gesamtenergiebilanz zukünftig gestärkt werden muss. Deswegen denke ich, dass wir in den Ausschüssen über die aufgeworfenen Fragen noch einmal diskutieren sollten.
Ich vertrete allerdings, ähnlich wie Herr Professor Trepte, die Auffassung, dass wir den Antrag der SPD-Fraktion in den Ausschuss überweisen sollten. Aus den bereits genannten Gründen, die Herr Professor Dr. Trepte vorgebracht hat, sollten wir darauf verzichten, den Antrag der CDU-Fraktion in den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Sie haben aber mächtig geübt, Herr Kollege!
Herr Dr. Daehre, Sie können sich doch sicher an 1990 erinnern und an die Spritpreise in jenem Jahr.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann sind wir so bei 1,20 DM gewesen, vielleicht auch etwas weniger.
Und Sie können sich doch sicher auch an die Preise von 1998 erinnern?
Wie erklären Sie sich dann, dass von 1990 bis 1998 die Spritpreise ungefähr um 60 bis 70 Pfennig gestiegen sind? Wie erklären Sie sich diesen Anstieg in diesen Jahren, als Ihre Partei die Regierung in der Bundes- republik Deutschland gestellt hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das hier und heute angesprochene Thema ist in der Tat ein kompliziertes Problem für die Bürger im Lande und damit auch für das Land und den Finanzhaushalt, wenn wir davon ausgehen, daß wir zukünftig die Nachrüstung solcher Anlagen unterstützen wollen. Das zu klären ist sicher eine Aufgabe, die im Rahmen der Haushaltsberatungen gelöst werden muß.
Ich möchte aber noch einmal betonen, daß das Problem der Kleinkläranlagen natürlich nicht auf den Bürgern hängen bleiben darf. Das sage ich an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich; denn die 150 000 Anlagen, um die es im Lande geht, von denen möglicherweise 70 000 übrig bleiben, die nachgerüstet werden müssen, müssen in irgendeiner Weise in den entsprechenden Zustand gebracht werden. Das heißt, der Bürger muß sehen, daß das Land Interesse daran hat, daß das, was aus diesen Kläranlagen herauskommt, dem Bürger, dem Lande und der Umwelt zugute kommt. Deswegen sagen wir: Wir wollen uns, soweit es im Rahmen des Haushalts möglich ist, auch für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen einsetzen.
Es kann natürlich - der Minister hat es angedeutet - nicht sein, daß der Bürger, der seine Kleinkläranlage nachrüstet, letztendlich billiger wegkommt als derjenige, der
an eine zentrale Entwässerung angeschlossen wird. Das ist dabei zu beachten.
Ich halte es für notwendig, daß wir uns im Unterausschuß Abwasser noch einmal mit diesem Thema beschäftigen und daß wir den Finanzausschuß daran beteiligen, weil es möglicherweise um enorme Mittel geht, die wir dafür einsetzen wollen oder werden. Dafür müssen erst einmal entsprechende Mehrheiten gewonnen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die CDU offensichtlich mit Freude die Diskussion in den Ausschüssen erwartet und hier signalisiert hat, daß sie diesem Gesetz grundsätzlich zustimmen wird, und weil der Minister alles gesagt hat, was zu dem Entwurf zu sagen ist, möchte ich meine Rede zu Protokoll geben, um das Fest heute abend nicht länger hinauszuschieben. - Vielen Dank.
Monate vor dem Beschluß der letzten Volkskammer haben sich Vertreter des grünen runden Tisches Magdeburg, an dem ich für die SPD teilnahm, mit der Zukunft der schon damals zum Teil unter Naturschutz stehenden Gebiete im Hochharz, mit der Entwicklung der Brockennutzung und mit der Brockenbahn befaßt.
Klar war uns schon 1990, daß der Erhalt und die Pflege der einzigartigen Naturausstattung von Hochharz und Brockenkuppe absolute Priorität bei allen Fragen der zukünftigen Entwicklung des Gebietes haben müssen.
Klar war uns auch, daß getreu der Praxis in anderen Gebieten Deutschlands die Gefahr bestand, daß insbesondere der Gipfel des „deutschen Berges“ zu einem erstrangigen Ziel touristischer Vermarktung werden würde, nachdem er viele Jahrzehnte der Öffentlichkeit entzogen war.
Deswegen haben sich die Vertreter am grünen runden Tisch auch für eine maßvolle und am Schutzziel ausgerichtete wirtschaftliche Entwicklung ausgesprochen. Das führte übrigens auch dazu, daß wir damals maximal fünf Zugfahrten der Brockenbahn zulassen wollten. Die heutigen Tatsachen bestätigen unsere damaligen Befürchtungen.
Es war ein Glücksumstand der Geschichte, daß die letzte Volkskammer die historische Weitsicht hatte, eine Reihe von einmaligen Natur- und Landschaftsvergesellschaftungen der damaligen DDR den Status von Nationalparken zu geben - für damalige bundesdeutsche Verhältnisse ein unmöglicher Akt.
Sicher hatten wir damals nicht die Zeit, die nach den damaligen westdeutschen Verwaltungs- und Gesetzesvorschriften vorgeschriebenen Beteiligungen und Anhörungen durchzuführen. Es bleibt allerdings eine Tatsache, daß wir ohne die damalige Entscheidung heute nicht über einen Nationalpark reden könnten.
Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Nationalparkverordnung begleitet uns seit dieser Zeit. Wirtschaftliche Nutzung der Brockenkuppe, Anzahl der Fahrten der Brockenbahn, Einrichtung alpiner Abfahrtsstrecken waren dabei die Schlagworte. Lange Zeit schien ein Kompromiß zwischen den streitenden Parteien nicht möglich.
Heute legt nun die Landesregierung den Entwurf für ein Nationalparkgesetz vor, der versucht, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu schaffen.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion sind die hier vorgeschlagenen neuen Festlegungen sowohl aus der Sicht des Naturschutzes als auch aus der Sicht von Wirtschaft und Tourismus akzeptabel. Auch wenn in den Anhörungen öffentlich noch nicht alle ihre Zustimmung zum Entwurf so richtig zeigen wollten, für uns ist das optimal Mögliche, das maximal Zuträgliche für Flora und Fauna erreicht worden.
Nach meiner persönlichen Überzeugung ist der Nationalpark nicht nur ein Gewinn für das Land SachsenAnhalt; vielmehr paßt er sich präzise in die weitgehenden Ziele deutscher und europäischer Umweltpolitik ein.
Die Tatsache, daß seit dem Volkskammerbeschluß inzwischen fast zehn Jahre vergangen sind, bedeutet auch, daß eine Anpassung der VO aus verschiedenen Gründen erforderlich ist. Diesem Anliegen folgt der vorliegende Entwurf. Minister Keller hat dazu entsprechende Ausführungen gemacht, die ich hier nicht wiederholen will.
Ich bitte Sie im Namen der SPD-Fraktion, dem Vorschlag des Ministeriums zu folgen und den Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Raumordnung und Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Recht und Verfassung zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir in den letzten Monaten und Jahren angewöhnt, etwas mehr Gelassenheit zu zeigen als am Anfang der Legislaturperiode. Was ich eben von Herrn Wolf und von Herrn Büchner gehört habe, hat dazu geführt, daß ich trotzdem das Wort ergreife, obwohl ich eigentlich nichts sagen wollte.
Herr Büchner, ich kann es nicht fassen, daß Sie sich hier hinstellen und daß Sie sich überhaupt nicht schämen, zu diesem Thema in diesem Hause das Wort zu ergreifen.
Wenn Sie darüber lachen, dann muß ich einfach sagen, daß Sie intellektuell überhaupt nicht zu begreifen scheinen, was hier abläuft und was mit dem Stasi-Ausschuß im Landtag eigentlich beabsichtigt worden ist.
Ich stehe persönlich nach wie vor dazu, daß es notwendig ist, daß sich Abgeordnete eines Landesparlamentes überprüfen lassen. Das erwarten die Wähler von uns, und das erwarten diejenigen von uns, die unter dem System gelitten haben. Das haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden auch gemacht - mit mehr und mit weniger Erfolg. Wir waren auch dafür, es in dieser Legislaturperiode so zu machen. Dazu ist es nicht gekommen. Die Gründe dafür sind zum Teil hier genannt worden. Ich möchte das auch nicht vertiefen.
Ich möchte an dieser Stelle nur sagen, daß sich die SPD-Fraktion, nachdem es gescheitert war, einen Ausschuß zu installieren, entschlossen hat, sich separat von der Gauck-Behörde überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung läuft seit anderthalb Jahren und wird in Kürze abgeschlossen. Ich würde mir wünschen, daß sich die anderen Fraktionen diesem Verfahren anschlössen. Wir werden die Ergebnisse öffentlich machen.
Den Antrag der Fraktion der FDVP und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU lehnen wir aus diesem Grunde ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, denn das Wesentliche ist gesagt worden. Ich möchte aber trotzdem wenigstens noch unseren Änderungsantrag einbringen.
Wir haben in der Rede von Herrn Minister Püchel gehört, daß dem wesentlichen Anliegen des CDU-Antrages Rechnung getragen wurde. Deswegen sind wir der Meinung, daß damit der Antrag der CDU eigentlich erledigt ist. Aber wir verschließen uns nicht der Diskussion über die Punkte, die noch nicht diskutiert worden sind und die noch auf dem CDU-Antrag stehen. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag unserer Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
- Danach, Herr Dr. Daehre. - Als ich im Jahr 1976 mit meiner Familie aus Freiberg in Sachsen nach Magdeburg gezogen bin, war das nicht nur das Ende einer dreijährigen Wochenendehe, sondern es war auch die Flucht vor einer mit Schwermetall belasteten Atemluft, vor einem belasteten Grundwasser und Trinkwasser und vor den allgemein katastrophalen Umweltbedingungen in Freiberg in Sachsen.
In Magdeburg, als wir hier unsere Wohnung bezogen, konnten wir dann großzügig das Heidewasser in einer ausgezeichneten Qualität und ausreichender Menge genießen. Viele Bewohner in dem damaligen Neubaugebiet haben das wörtlich genommen und haben im Sommer um die 400 Liter pro Kopf und Tag verbraucht. Das ist heute kaum noch vorstellbar.
Dieses paradiesische Leben endete dann 1981, als ich meine Familie wieder in einen Möbelwagen verfrachtete und aufs Dorf gezogen bin. Der Brunnen, der dann zukünftig unseren Trinkwasserbedarf abdecken sollte, war zwar acht Meter tief und auch ordentlich ausgebaut, aber nur fünf Meter vom Trockenklo entfernt und nur 20 Meter von den mit Chemie und Gülle ordentlich versorgten Feldern der LPG.
Das schlug sich natürlich auch in den Inhaltsstoffen des Trinkwassers aus dem Brunnen nieder, zum Beispiel in Nitratwerten von über 170 mg pro Liter oder in Sulfatwerten von über 560 mg pro Liter. Die Belastung mit PSM, also Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, wurde zu dieser Zeit überhaupt nicht untersucht. Die genannten Werte sprechen eine deutliche Sprache über die Qualität des Wassers, mit denen die ländlichen Räume damals zurechtkommen mußten.
Das hat dann dazu geführt, daß ich fast zehn Jahre lang jeden Tag zwei Fünf-Liter-Kanister Trinkwasser aus Magdeburg mitgenommen habe, um die Familie mit ordentlichem Trinkwasser zu versorgen. - Das war ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit. Das ist Gott sei Dank vorbei,
aber man muß schon einmal feststellen, unter welchen Bedingungen die ländliche Bevölkerung zu DDR-Zeiten leben mußte.
Die Auswirkungen insbesondere in dem Dorf, in dem ich lebe, sind so, daß Menschen dort über die Maßen an den verschiedensten Krankheiten, vor allem an Krebs, leiden und sterben.
Die Qualität unseres Trinkwassers aus dezentralen, aber auch aus zentralen Anlagen ist in der heutigen Zeit so, daß wir ohne Bedenken dieses Trinkwasser genießen können. Es gibt sicher in unserem Land Ausnahmen; das ist in der Großen Anfrage auch so dargestellt worden. Es handelt sich um Fälle, in denen die zuläs-sigen Werte für die Belastung mit Nitrat und Sulfat zum Teil noch überschritten werden. Ich denke aber, die Verhältnisse, die wir zur Zeit haben, auch was den Anschlußgrad an zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen von fast 100 % betrifft, kennzeichnen den Erfolg, den wir in den zehn Jahren seit der Wiedervereinigung auf diesem Gebiet erreicht haben.
Das ist natürlich für Sachsen-Anhalt ein großer Erfolg; es kennzeichnet aber noch lange nicht die Situation, die wir im Bereich der Trinkwasserversorgung bereits in vielen Ländern Europas, aber auch im globalen Maßstab feststellen müssen. Deshalb sollten wir bei der Behandlung des Themas Trinkwasser auch daran denken, daß wir nicht nur für uns, für unsere Menschen hier eine Verantwortung haben, sondern auch für die, die in Gebieten leben, in denen die Trinkwasserversorgung hinsichtlich der Qualität und Quantität noch nicht so ist, wie es notwendig wäre, damit die Leute dort überleben können.
Es sollte also im Rahmen der Diskussion durchaus auch die nachhaltige Entwicklung ein Thema sein, mit dem wir uns beschäftigen. Deswegen begrüßen wir durchaus die Große Anfrage der CDU zum Trinkwasser. Ich kann Herrn Hacke in seinem Dank an die Ministerin dafür, daß die Beantwortung der Großen Anfrage in dieser ausführlichen und qualitativ hochwertigen Art und Weise vorgenommen worden ist, nur unterstützen.
Ich denke, daß aus der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich wird, daß die Versorgung mit Trinkwasser, das auch qualitativ hochwertig ist, in SachsenAnhalt kein Problem ist. Vielmehr muß unser Augenmerk deswegen auf die Sicherung dieser recht guten Verhältnisse und auf die Verbesserung der Verhältnisse dort, wo die Qualität noch nicht gesichert ist, gelegt werden.
In diesem Zusammenhang ist, wie es bereits in einigen Beiträgen anklang, in den nächsten Jahren ein erheblicher Sanierungsbedarf im Bereich der Trinkwasserleitungen zu erwarten. Ich möchte abgesehen von den zum Teil noch immer in Funktion stehenden Bleileitungen in den größeren Städten, auch in Magdeburg, hier nur daran erinnern, daß auch durch den verminderten Wasserverbrauch Leitungen, die nicht ordentlich durchspült werden, besonders anfällig für Korrosion und anderes sind. Dadurch werden natürlich bestimmte Anpassungsinvestitionen erforderlich.
Ein nicht unwesentliches Problem besteht darin, daß für diese Anpassungs- und Erneuerungsinvestitionen keine Rücklagen gebildet worden sind - in den Jahren der DDR natürlich überhaupt nicht, aber in den zehn Jahren danach auch nicht -, während in den alten Ländern über
viele Jahre hinweg ordentliche Rücklagen gebildet werden konnten, um solche Aufgaben, nämlich die Revitalisierung und die Sanierung von Trinkwasserleitungen, realisieren zu können.
Von seiten des Bundes und der Europäischen Union sind bisher beim Neuanschluß von Aufschlußgebieten großzügige Förderkonditionen gewährt worden, zum Teil Förderquoten von bis zu 75 %. Die Erneuerung von Leitungssystemen ist hingegen - zumindest was die Gemeinschaftsaufgabe angeht - zur Zeit recht problematisch.
Hinsichtlich der EU-Strukturfonds besteht die Möglichkeit der Förderung, wenn die Erneuerung der Leitungssysteme in die entsprechenden Entwicklungspläne aufgenommen wird. Es muß allerdings berücksichtigt werden, daß es natürlich einen erheblichen Bedarf gibt, unseren Landeshaushalt zu konsolidieren und daß deshalb genau darauf geschaut werden muß, wo und wie effektiv wir das Geld einsetzen,
- das habe ich nicht erwartet - um letztendlich den hohen Bedarf abdecken zu können.
Ich möchte das, was die Frau Ministerin hier gesagt hat, nicht wiederholen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, daß wir uns im Umweltausschuß einige Themen, die im Rahmen der Großen Anfrage behandelt worden sind, noch einmal vornehmen sollten, insbesondere auch das Thema Midewa, den Talsperrenbetrieb und die 200 Millionen DM.
Ebenso sollten wir im Ausschuß über das Thema der Privatisierung der Trinkwasserversorgung noch einmal diskutieren. In diesem Sinne wünsche ich mir im Ausschuß dann auch eine ordentliche Diskussion darüber. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie verzeihen mir, daß ich auf den Redebeitrag der Fraktion vor mir nicht eingehe.
Meine Damen und Herren! Das Thema Abwasser beschäftigt uns ja fast das zehnte Jahr. Inzwischen ist die Erkenntnis gereift, daß die Instrumente, die bisher angewendet worden sind, zur Lösung der Abwasserfrage nicht immer die richtigen waren und daß sie nicht immer ordentlich angewendet worden sind. Deswegen haben wir uns in den letzten Monaten darüber Gedanken gemacht, wie das Problem der Abwasserentsorgung in Sachsen-Anhalt zukünftig besser gelöst werden kann.
Wir haben deswegen einen Unterausschuß Abwasser gebildet. Wir haben in den Haushaltsplan 2000 zusätz
liche Mittel für die Abwasserentsorgung eingestellt. Immerhin stehen jetzt insgesamt ca. 80 Millionen DM für diese Aufgabe zur Verfügung.
Was wir feststellen, ist, daß die Abwasserverbände in unserem Land ein Maß an Verschuldung erreicht haben, das es nicht mehr möglich macht, dieses Problem ohne gravierende Auswirkungen auf die Bevölkerung in den Griff zu bekommen. Wir reden hier über mehr als 2,5 Milliarden DM, mit denen die Abwasserzweckverbände und die Kommunen in der Kreide stehen.
Die Verschuldung ist das eine Problem; das andere Problem ist die Tatsache, daß viele Verbände in unserem Lande auf der einen Seite rein von der Geschäftsführung her nicht in der Lage sind, die Geschäfte ordentlich zu führen, und daß auf der anderen Seite die Strukturen unserer Abwasserverbände nicht so sind, wie wir sie uns für effiziente und effektive Verbände wünschten.
Die Folgen dieser Entwicklung, die sich in den Jahren 1992/93 ankündigte und sich dann fortsetzte, führten natürlich zu einer Verschuldung der Kommunen, aus denen die Abwasserverbände letztendlich hervorgegangen sind oder die sie verkörpern. Damit einher-gehend kam es zu der Belastung für die Bürger unseres Landes.
Deswegen war es notwendig, neue Instrumente zu erfinden oder neue Instrumente anzuwenden, um diese gravierenden Probleme zu bewältigen. Neben den zusätzlichen finanziellen Mitteln, die wir, wie ich eben gesagt habe, bereitgestellt haben, hat das Umweltministerium die sogenannte Managementunterstützungsgruppe eingesetzt. Sie wissen, daß diese Gruppe zur Zeit im Lande unterwegs ist und besonders notleidende Verbände überprüft, bisher mit recht guten Ergebnissen, wie wir bei einer Anhörung im Unterausschuß Abwasser gehört haben.
Insbesondere die Hilfe dieser Gruppe in kaufmännischen, juristischen und technischen Fragen hat viele Verbände auch dazu gebracht, sozusagen freiwillig über neue, größere Strukturen in ihren Regionen nachzudenken.
Das alles ist natürlich die Grundlage dafür, den Einsatz von finanziellen Mitteln, den wir für die nächsten Jahre wieder ins Auge gefaßt haben, noch effizienter vornehmen zu können und davon abhängig zu machen, wie effektiv sich die Verbandsstrukturen in unserem Land entwickeln.
Sie wissen ja - es wurde eben von Frau Häußler und von den Vorrednern gesagt -, daß die gesetzlichen Möglichkeiten diesbezüglich zur Zeit gewisse Grenzen haben. Deswegen sind, um das alles auf die notwen-dige gesetzliche Grundlage zu stellen, entsprechende Gesetzesänderungen erforderlich.
Diese Änderungen liegen Ihnen heute vor. Darüber wollen wir entsprechend der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres beschließen. Insbesondere die Ergänzung bzw. Neufassung der Paragraphen des Wassergesetzes, die die Verbandsbildung in Form von Pflichtverbänden zum einen und die Neubildung von Zweckverbänden aus bestehenden Zweckverbänden zum anderen vorsehen, ist in diesem Hause mehrheitsfähig, denke ich.
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, daß diese in einem umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsprozeß zustande gekommenen Änderungen des Was
sergesetzes des Landes zweckentsprechend und zweckdienlich sind und - das möchte ganz besonders hervorheben - uns in die Lage versetzen, die für die Lösung des Problems notwendigen Mittel in den nächsten Jahren so effektiv wie möglich einzusetzen.
Zu dem weggefallenen § 172, der hier erwähnt wurde, möchte ich bemerken, daß ich es bedauere, daß dieser Paragraph nicht mehr zur Debatte steht; denn wir hatten uns davon erhofft, daß die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide auf diese Art und Weise, wie wir es vorgeschlagen hatten, für den Bürger effektiver erfolgen kann. Wir haben dafür keine Mehrheit gefunden. Das ist aus unserer Sicht bedauerlich, aber es muß akzeptiert werden.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlußempfehlung des Ausschusses. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Keller hat, glaube ich, alles gesagt, was zu sagen ist. Wenn ich Sie mir so anschaue, denke ich, Sie werden nichts dagegen haben, wenn ich meinen Redebeitrag zu Protokoll gebe.
Das tue ich hiermit.
Beim Studium der Unterlagen zum Thema Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz habe ich feststellen müssen, daß wir selbst, das heißt die damalige SPDFraktion, den Antrag zur Bildung des Biosphärenreservats schon im Jahr 1991 eingebracht haben.
Was seither erreicht oder besser nicht erreicht wurde, kann auch uns nicht befriedigen. Traurig ist vor allem die Tatsache, daß sich während der letzten Legislaturperiode, als das Umweltressort von Frau Heidecke geführt wurde, offensichtlich kaum etwas bewegt hat.
Es ist von seiten des Antragstellers und des Ministers bereits viel über den Stand der Ausweisung des Biosphärenreservates Gipskarstlandschaft Südharz vorgetragen worden. Ich möchte mich daher in meinen Ausführungen auf einige mir wesentlich erscheinende Aspekte beschränken.
Lassen Sie mich noch einmal festhalten, daß es bei dem geplanten Biosphärenreservat um eine Fläche von ca. 30 000 ha geht. Die von der UNESCO geforderte Fläche der Schutzkategorie 1 und 2 von insgesamt 20 % wird durch die bereits ausgewiesenen Naturschutzgebiete abgedeckt.
Problematisch gestaltet sich dabei die Ausweisung des Totalreservats. Die angestrebte Fläche von 3 %, also
ca. 900 ha, könnte durch die BVVG- und Landesflächen fast abgedeckt werden. Potenziell können von Bund und Land ca. 750 ha zur Verfügung gestellt werden, wovon ca. 650 ha von der BVVG dem Land übertragen werden müßten.
Es geht uns also - und darauf hat Minister Keller bereits hingewiesen - in erster Linie um eine kostenlose Übernahme der als Totalreservat auszuweisenden Flächen. Ich denke, das ist angesichts der Sparzwänge im Land einleuchtend. Da es sich bei den als Totalreservat vorgesehenen Flächen um bereits ausgewiesene Naturschutzgebiete handelt, ist eine Privatisierung derzeit ausgeschlossen.
Nach meinem Kenntnisstand sind für die Novelle des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes noch zwei Lesungen im Bundestag sowie die Behandlung im Bundesrat erforderlich. Von daher ist mit einer Aufhebung des Privatisierungsstopps in den nächsten Wochen nicht zu rechnen.
Ich denke, daß es nicht schädlich ist, wenn wir über das Thema im Umweltausschuß noch einmal reden. Deswegen plädiere ich für die Überweisung des Antrages in den Umweltausschuß federführend und in den Landwirtschaftsausschuß.
Ja.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch hier bin ich der Meinung, daß wir besser in den Ausschüssen über dieses Thema reden sollten,
und würde den Vorschlag von Herrn Minister Keller aufnehmen, den Antrag in den Umweltausschuß und in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen, federführend in den Umweltausschuß. Vielen Dank.