Der genannte Ausschuß hat sich mit diesem Antrag in seiner Sitzung am 16. Februar 2000 befaßt und kam einstimmig zu dem Entschluß, diesen Antrag für erledigt zu erklären.
Hintergrund dieser Entscheidung war, daß Artikel 12 des Haushaltssanierungsgesetzes, also die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, vom Deutschen Bundestag am 12. November 1999 beschlossen worden ist. Da es sich um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, war eine Befassung des Bundesrates hierbei nicht vorgesehen.
Darüber hinaus ist es in dem vorausgegangenen Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Anhörung betroffener Verbände und Brennereien im Rahmen der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages noch zu inhaltlichen Anpassungen des ursprüng-lichen Entwurfs gekommen. Es wurden nach Auskunft des Ministeriums folgende Gesetzesänderungen beschlossen:
a) die Vergabe von Jahresbrennrechten ab dem Brennjahr 2006/2007 nur noch an landwirtschaftliche Brennereien,
b) die Drosselung des Jahresbrennrechts der gewerblichen Brennereien bis zu den Jahren 2005/2006 auf 50 % des regelmäßigen Brennrechts,
d) die Senkung des Übernahmepreises für die Brennrechte ab 600 Hektolitern pro Jahr, gestaffelt nach Jahresbrennrecht, von 15 bis 53 %.
Aufgrund des dargelegten Sachverhalts sah der Ausschuß, wie eingangs schon erwähnt, den Antrag in der Drs. 3/2285 einstimmig als erledigt an.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2722 - Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wer sich dieser Beschlußempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlußempfehlung einstimmig angenommen und der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Die erste Beratung der Anträge fand in der 33. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2000 statt. Berichterstatter ist wiederum der Abgeordnete Herr Sommerfeld. Eine Debatte war nicht vereinbart. Bitte, Herr Sommerfeld.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Große Einmütigkeit herrschte in diesem Hohen Hause, als im Januar dieses Jahres die Diskussion um den Hanfanbau und die Hanfverarbeitung in SachsenAnhalt geführt wurde. Die Anträge und der Änderungsantrag wurden vom Landtag am 20. Januar dieses Jahres in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Wir befaßten uns in der 22. Sitzung des Ausschusses am 16. Februar 2000 mit der Thematik der Vorlagen. Fraktionsübergreifend bestand im Ausschuß ein großer Konsens darüber, daß der sich entwickelnde Anbau und die Verarbeitung von Hanf in unserem Lande vor existenzbedrohenden Marktveränderungen geschützt werden müssen. Ich erinnere daran: In Gardelegen befindet sich die modernste Hanfverarbeitungsanlage ihrer Art in Europa. Neue, verschlechterte Förderbedingungen der EU würden das Erreichte sehr in Frage stellen.
Mit dem heute zu fassenden Beschluß sollen die bereits laufenden Aktivitäten der Landesregierung gegen die von der EU beabsichtigte Regelung hinsichtlich der Veränderung der Marktordnung in bezug auf Hanf und Flachs unterstützt werden. Dazu gab es im Ausschuß Übereinstimmung. Die vorliegenden Anträge hatten die gleiche Zielstellung, aber in der Klarheit der Formulierung gab es feine Unterschiede.
Während sich die Fraktion der SPD mit ihrem Antrag auch dafür aussprach, eine Berücksichtigung der in Sachsen-Anhalt bestehenden Standorte und Produktionskapazitäten bei der Änderung der Verordnung Nr. 1 251/1999 zu fordern, erschien dem Ausschuß im Ergebnis einer intensiven Aussprache die Formulierung dieses Antrages nicht konkret genug. Dagegen hat der Antrag der PDS-Fraktion ganz deutlich zum Inhalt,
Der Ausschuß hat es sich nicht leicht gemacht und sich nach einer in dieser Hinsicht geführten Debatte mit 7 : 0 : 6 Stimmen für den Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2561 als Wortlaut für die Ihnen heute vorliegende Beschlußempfehlung ausgesprochen. Dies bedeutet: Eine Veränderung der bestehenden Verordnung der EU ist grundsätzlich abzulehnen. Hierbei bitten wir weiterhin die Landesregierung um Unterstützung.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlußempfehlung -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz ein paar Worte zu unserem Abstimmungsverhalten sagen.
Wir werden die beiden Anträge und die Beschlußempfehlung des Ausschusses ablehnen, und zwar aus folgendem Grund:
Wir hatten in der Plenartagung, als dieser Antrag eingebracht wurde, auch einen Änderungsantrag vorgelegt, der dann leider im Ausschuß abgelehnt worden ist.
Wir wollen von der Landesregierung ein Konzept zur Förderung des heimischen Hanfanbaus, der Verarbeitung und der Nutzung von Hanf und lehnen eine reine Förderung ständig über EU-Mittel ab. Wir treten dafür ein, daß die Hanfindustrie in Sachsen-Anhalt selbständig lebensfähig wird und daß das durch die Landesregierung gefördert wird. Wir wollen nur so lange am Tropf der EU hängen, bis das erreicht ist.
Deshalb lehnen wir diese Beschlußempfehlung ab und werden zu gegebener Zeit diesbezüglich eine selbständige Initiative ergreifen. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr. - Nach diesen Ausführungen kommen wir zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung in der Drs. 3/2723. Wer sich der Beschlußempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen wenigen Gegenstimmen ist die Beschlußempfehlung angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Wir haben unser Tagessoll erfüllt. Eine Übererfüllung ist leider nicht möglich, weil die nächsten Berichterstatter nicht anwesend sein können.
Wir sind damit am Ende der 35. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 15 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.