Seit einem Jahr haben wir hier und auch im Finanzausschuß mit schöner Regelmäßigkeit eine Diskussion zwischen den Fraktionen geführt. Dabei haben nicht alle Fraktionen unbedingt immer zur Sache argumentiert.
Ich erinnere nur an die Rede von Herrn Scharf im März des vorigen Jahres, die er mit der Frage begann: Was gilt überhaupt? Worüber sollen wir heute eigentlich reden? Dann hat sich Herr Scharf entschieden, über die Petersberger Steuerbeschlüsse und die Steuern im allgemeinen zu referieren. Er sprach von Vermittlungsproblemen und schloß mit der Feststellung: „Aber wir haben nicht unterwegs einen Finanzminister verloren.“
Stimmt, Herr Scharf. Aber hätten Sie sich damals diese polemische Anspielung in Ihr Redekonzept geschrieben, wenn Sie gewußt hätten, was Sie - damit meine ich die CDU - in der Folgezeit noch so alles verlieren würden? Ich erinnere nur an Ihren Ehrenvorsitzenden, an Ihren
(Zustimmung bei der SPD - Zurufe von der CDU - Frau Wiechmann, FDVP: Was hat denn das mit der Steuer zu tun?)
- Wenn Sie sich beruhigt haben, spreche ich weiter. Aber regen Sie sich erst einmal etwas ab, das ist Ihr gutes Recht in dieser Situation.
Meine Damen und Herren! Solche Einlagen gehören zum Parlamentarismus. Aber sie müssen wieder ein Ende finden.
Es zeigt sich mal wieder, daß die Zeit am klügsten ist und daß auch die Elster nicht davor geschützt ist, daß ihr ein Ei gestohlen wird.
Meine Damen und Herren! Kommen wir zum Thema zurück. Wir haben also unsere Sachargumente ausgetauscht. Wir mußten dabei feststellen, daß es einen politischen Dissens bei der Beurteilung der Verteilung der Lasten aus der Öko-Steuer gibt. Diesen Dissens konnten wir nicht ausräumen. Es gibt auch kaum neue ich jedenfalls habe sie heute nicht gehört - Sachargumente, die uns hoffen lassen, daß es heute und hier zu einem einvernehmlichen Beschluß kommen könnte, nämlich zur Ablehnung der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses.
Inzwischen ist zwar das einzige Argument der CDUFraktion, die vor einem nationalen Alleingang innerhalb der EU gewarnt hat, auch ausgeräumt; denn die Spanier haben ihren Widerstand gegen eine europaweit einheitliche Energiebesteuerung aufgegeben. Aber ich rechne doch nicht mit der Korrektur - das haben Sie auch deutlich gemacht - Ihres Standpunktes, grundsätzlich gegen alles zu sein - das ist wieder eine Grundsatzfrage -, was die rot-grüne Bundesregierung in Berlin beschließt oder auch macht.
Wir nehmen das jetzt zur Kenntnis und akzeptieren das Verhalten der Oppositionspartei. Das ist ihr gutes Recht. Aber gleichzeitig erwarten wir auch Akzeptanz für unser Abstimmungsverhalten.
Wir werden die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses ablehnen. Unsere Argumente dafür kennen Sie und können Sie in den Plenarprotokollen vom März und September 1999 und vom Januar dieses Jahres nachlesen. Wir werden auch die Änderungsanträge beider Fraktionen ablehnen. Damit, glaube ich, sind die Argumente ausgetauscht, und wir sollten zur Abstimmung kommen. - Herzlichen Dank.
Nun kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Damit jeder weiß, was im Moment dran ist, werde ich die Gegenstände der Reihe nach aufrufen.
Ich rufe zuerst auf den Änderungsantrag der FDVPFraktion in der Drs. 3/2813, weil das der weitestgehende Antrag ist, und zwar ein Änderungsantrag zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer sehr großen Zahl von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich rufe dann den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drs. 3/2838 auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Änderungsantrag ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt worden.
Nun, meine Damen und Herren, rufe ich auf die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 3/2777 und weise darauf hin, daß diese Beschlußempfehlung heißt: „Der Ausschuß für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den oben genannten Antrag“ - das ist der ursprüngliche Antrag der PDS-Fraktion - „unverändert anzunehmen“. Wenn dieser Antrag eine Mehrheit findet, war es das. Wenn er keine Mehrheit findet, heißt das nur, er soll nicht unverändert angenommen werden. Dann lasse ich über die vorgetragenen Änderungswünsche abstimmen.
Wir stimmen also jetzt ab über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 3/2777. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei sechs Enthaltungen und einer größeren Zahl von Gegenstimmen ist damit die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir ab über die Änderungsvorschläge zum ursprünglichen Antrag der PDS-Fraktion. Der ursprüngliche Antrag in der Drs. 3/2146 hat zwei Änderungsanträge nach sich gezogen. Die CDU-Fraktion beantragt, den dritten Punkt aus der Aufzählung herauszunehmen. Wer diesem Änderungsantrag der CDUFraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag bei einer Stimmenthaltung und einer größeren Zahl von Gegenstimmen abgelehnt worden.
Der zweite Änderungswunsch geht dahin, einen Satz an Punkt 3 anzufügen. Punkt 3 bleibt also erhalten und wird um den von Herrn Professor Trepte vorgetragenen Satz „Die entstehende zusätzliche finanzielle Belastung der Landkreise ist durch den Bund zu refinanzieren“ ergänzt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Keine. Dann ist bei einer größeren Zahl von Gegenstimmen auch dieser Änderungsvorschlag abgelehnt worden.
Damit ist kein Antrag angenommen worden und kein Änderungsantrag hat eine Mehrheit gefunden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 abgeschlossen.
(Herr Dr. Rehhahn, SPD: Alles bleibt beim alten! - Herr Dr. Daehre, CDU: Das sind die wechseln- den Mehrheiten! Das ist Sachsen-Anhalt! - Wei- tere Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Abarbeitung der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:
Die erste Beratung fand in der 31. Sitzung des Landtages am 16. Dezember 1999 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Scharf. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß die Berichterstattung aus dem Ausschuß für Finanzen zu diesem Punkt, der mir sehr wichtig ist, nicht wieder zu einem Theater verkommt, so daß am Ende nichts übrig bleibt. Wir haben als Parlament des Landes Sachsen-Anhalt die Chance, über die Grenzen der Fraktionen hinweg für die Öffentlichkeit ein Zeichen für die Neuordnung einer steuerrechtlichen Regelung zu setzen, das, so denke ich, gehört werden sollte.
Ich rufe den Sachverhalt kurz in Erinnerung: Nach Anlage 1 Nr. 7 einer Verwaltungsvorschrift zum Einkommensteuergesetz, die als allgemeine Anlage formuliert ist, wird die Errichtung von Ehrenmalen für Kriegsopfer, Gedenkstätten für Katastrophenopfer und Gedenkstätten für ehemalige KZ-Häftlinge als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 EStG anerkannt. Da die Errichtung von Ehrenmalen für die Opfer des Stalinismus bzw. der DDR-Herrschaft nicht ausdrücklich anerkannt ist, wird diese auch nicht ausdrücklich als förderungswürdig bezeichnet. Dies führte zu den in der ersten Lesung beschriebenen Schwierigkeiten.
Herr Staatssekretär Schackmann-Fallis stellte dem Ausschuß für Finanzen mit Schreiben vom 11. Februar 2000 seine Rechtsauffassung dar, indem er unter anderem ausführte, daß das Ziel über Umwege erreicht werden könne.
Er schrieb zum Beispiel: Vereine und Initiativen, die sich das Gedenken an die friedliche Revolution des Jahres 1989 zum Ziel gesetzt haben, können aufgrund ihrer Zielsetzung als eine solche Bildungseinrichtung - das ist das wichtige Schlüsselwort - angesehen und beim Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden. - Über die Hilfskonstruktion von Bildungseinrichtungen kann also das Ziel des Gedenkens an die friedliche Revolution von 1989 bedient werden, aber nur über diesen Umweg.
Nach einer längeren Diskussion im Finanzausschuß entschloß man sich, für eine Gleichbehandlung einzutreten, weil die Errichtung anderer Denkmale, zum Beispiel von Ehrenmalen für Kriegsopfer und Gedenkstätten für Katastrophenopfer, auch ohne den Umweg über eine Bildungseinrichtung als besonders förderungswürdig anerkannt werden kann.
Die PDS-Fraktion folgte diesen Überlegungen nicht, sondern machte grundsätzliche Bedenken geltend, da nach ihrer Auffassung - schon jetzt ein tatsächliches Ungleichgewicht hinsichtlich der Förderung von Denkmalen vielerlei Art im Verhältnis zur Förderung von Gedenkstätten für ehemalige KZ-Häftlinge bestehe.
Im Finanzausschuß wurde der Kompromiß gefunden, daß es zwar bei der Beauftragung der Landesregierung bleiben sollte, daß diese aber nicht sofort tätig werden sollte. Sie soll vielmehr im Bundesrat - das ist die neue Einfügung - bei der nächsten Änderung der Anlage 1 aktiv werden. Ich denke, daß damit alle die entsprechende Freiheit haben und nicht unnötig unter Zwang gesetzt werden. Wir können dann in angemessenem Abstand dafür sorgen, daß die Ungleichbehandlung in der Förderung von Denkmalen in absehbarer Zeit beseitigt wird.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß diese Beschlußempfehlung des Finanzausschusses eine breite Mehrheit finden wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Im Ältestenrat ist dazu keine Debatte vereinbart worden. Gibt es trotzdem Wortmeldungen? - Dies ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 3/2778. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Bei fünf Stimmenthaltungen wurde der Beschlußempfehlung mit großer Mehrheit zugestimmt.