Protokoll der Sitzung vom 06.04.2000

In Staßfurt sind das die erheblichen Mietkosten, die das Land für die Anmietung von Räumen im sogenannten „Traumschiff“ noch rund 20 Jahre lang wird zahlen müssen. In Genthin sind es die erst in den letzten Jahren vorgenommenen Investitionen, immerhin 2,7 Millionen DM, für die Modernisierung des Amtsgerichts- gebäudes.

Wir nehmen diese finanziellen Gesichtspunkte sehr ernst. Sie allein können aber nicht dazu führen, die Amtsgerichtsstandorte aufrechtzuerhalten. Solche Aspekte werden bei der Realisierung der Amtsgerichtsreform zu beachten sein.

An dieser Stelle muß ich einiges zur Umsetzung des Gesetzes sagen, um eventuellen Mißverständnissen vorzubeugen und Befürchtungen abzubauen.

Wenn das Gesetz wie geplant am 1. Juni dieses Jahres in Kraft tritt, ändert sich zunächst einmal nicht viel. Die zur Schließung vorgesehenen bisher eigenständigen Gerichte arbeiten dann als Zweigstellen weiter. Die Amtsgerichte werden erst dann umziehen können, wenn bei den aufnehmenden Gerichten die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Das ist kurzfristig nur für Havelberg und Klötze möglich; bei allen anderen Gerichten bedarf es baulicher Veränderungen.

Diese aber stehen unter Haushaltsvorbehalt. Insoweit hat der Landtag auch im Vollzug des Gesetzes Steuerungsmöglichkeiten, was die Bewilligung der für die Investitionen erforderlichen finanziellen Mittel anbelangt. Dies betrifft ausdrücklich auch die Amtsgerichtsstandorte Genthin und Staßfurt. Auch wir sind der Auffassung, daß der Umzug dieser Gerichte nach Burg bzw. Aschersleben erst dann in Frage kommt, wenn zu den bisherigen Liegenschaften ein schlüssiges Nachnutzungs- bzw. Verwertungskonzept vorliegt.

Das ist im übrigen auch Gegenstand des Ihnen vorliegenden Entschließungsantrages der PDS, dem wir deshalb unsere Zustimmung geben können.

(Herr Dr. Bergner, CDU: So ein Quatsch!)

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Abschluß einen letzten Gedanken. Ich habe durchaus Verständnis für all jene, die sich Sorgen darüber machen, daß mit der Schließung des Amtsgerichts eine weitere oder sogar die letzte Behörde des Landes aus der Stadt verschwindet. Ihnen allen, meine Damen und Herren, liegen die Briefe aus Genthin und Staßfurt vor,

die das aus der Sicht der Betroffenen nochmals eindringlich zum Ausdruck bringen.

Ein Grund für solche durchaus ernst zu nehmenden Sorgen ist sicherlich, daß es bislang im Zuge von Strukturveränderungen nicht überall gelungen ist, für einen regionalen Interessenausgleich zu sorgen. Bis- her wurden einzelne Reformvorhaben - Polizeistrukturreform, Reform der Katasterverwaltung, Reform der Schulaufsichtsverwaltung, unlängst der Landwirtschaftsverwaltung -

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist kleckerweise gemacht worden!)

jeweils für sich - ich sage es höflicher - konzipiert und realisiert. Es ist aus heutiger Sicht müßig, darüber zu sinnieren, ob das anders hätte organisiert werden können. Wir sollten in die Zukunft blicken. Es bleibt eine zugegebenermaßen schwierige Gestaltungsaufgabe der Politik, dafür zu sorgen, daß im Zuge der jetzt anstehenden Verwaltungs- und Gebietsreform in Sachsen-Anhalt halbwegs ein regionaler Interessenausgleich gefunden wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Brachmann. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Becker. Bitte schön.

Herr Kollege Brachmann, ich muß leider Gottes Ihnen eine Frage stellen, die ich hätte eher stellen sollen, schon bei den Ausführungen der Frau Ministerin, aber es ist die letzte Gelegenheit vor der Abstimmung.

Es gibt nämlich hier in Artikel 1 in der Anlage zu § 3 Abs. 2 Satz 1 unter Nr. 15 Orte, denen man ganz offensichtlich - ich will nicht behaupten, daß die ganze Reform vom grünen Tisch aus gemacht worden ist - die Identität genommen hat. Man hat sie falsch bezeichnet. Man spricht dort von „Kösen (Bad)“, „Bibra (Bad)“. Es gibt natürlich in Kösen ein Bad, es gibt auch in Bibra ein Bad, aber die Orte heißen Bad Bibra und Bad Kösen.

Da gerade Bibra stark um die Frage ringt, ob es Bad bleibt, würde ich darum bitten, mit mir einer Meinung zu sein, daß das redaktionell richtig dargestellt werden sollte. Ich bitte darum, daß Sie mir das bestätigen, weil ich das sonst nicht mehr hinbekomme.

(Heiterkeit bei der CDU)

Wenn das denn so ist, Herr Becker - ich kann das jetzt, zumindest hier am Pult, nicht nachprüfen -, danke ich für den Hinweis. Ich werde insoweit auch darum bitten, daß solche Dinge bei der Endausfertigung des Gesetzes redaktionell berichtigt werden.

Vielen Dank. - Ich will nur eines feststellen: Herr Dr. Brachmann hat Herrn Becker in seiner Bitte recht gegeben. Das ist aber nicht allzu viel, wenn es um die Abstimmung geht. Ich möchte, daß jemand dieses Anliegen in einer rechtsförmlich vernünftigen Form formuliert, damit wir wissen, ob das in die Beschlußfassung eingehen soll oder nicht.

(Zurufe von der CDU)

- Das überlegen Sie sich noch.

Zunächst muß ich feststellen, daß die DVU-FL-Fraktion auf ihren Redebeitrag verzichtet hat, und ich frage, bevor die Debatte abgeschlossen wird, ob es weitere Wortmeldungen gibt. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Debatte zu diesem Gesetzentwurf abgeschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich Schülerinnen und Schüler des Herder-Gymnasiums aus Merseburg unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren und stimmen wie immer zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab.

Bevor wir zur Abstimmung über die Beschlußvorlage aus dem Ausschuß kommen, biete ich den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der aus vielen einzelnen Punkten besteht, zur Abstimmung an. Ich denke, es ist sinnvoll, zunächst über die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen, da die nachfolgenden Punkte nur dann einen Sinn ergeben, wenn die Punkte 1 und 2 eine Mehrheit gefunden haben. - Danke.

Ich stelle den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Drs. 3/2974 und dort den Punkt 1 zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Frau Stange, CDU: Zählen!)

Gegenstimmen? - Das ist eindeutig die Mehrheit. Stimmenthaltungen? - Vier Stimmenthaltungen.

Meine Damen und Herren, weil es sich hierbei um eine konfliktträchtige Materie handelt, stelle ich zunächst einmal fest - ich wiederhole die Feststellung vom Beginn der Sitzung -, daß der Landtag von Sachsen-Anhalt zahlenmäßig unzweifelhaft beschlußfähig ist; dies für das Protokoll.

Zweitens. Wir haben natürlich längst gewußt, daß wir jetzt aufpassen müssen, und haben längst gezählt, wie viele Abgeordnete von den einzelnen Fraktionen anwesend sind.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn das Abstimmungsverhalten nicht eindeutig ist, dann wird natürlich durchgezählt. Soweit es von hier oben aus recht eindeutig ist, müssen wir nicht jeden Einzelfall zählen, denn wir werden sicherlich viele Einzelabstimmungen durchführen müssen.

Punkt 1 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion hat keine Mehrheit gefunden.

Ich rufe Punkt 2 des Änderungsantrages der CDUFraktion auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das sind jetzt sieben Stimmenthaltungen. Auch Punkt 2 ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Nachdem die Punkte 1 und 2 keine Mehrheit gefunden haben, ergeben die Punkte 3 bis 10 keinen Sinn mehr, denn es sind darin Folgeänderungen vorgesehen.

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Richtig!)

Ich will dann gleich den Punkt 11 des Änderungsantrages aufrufen, der vorsieht, den Artikel 11 in der Beschlußvorlage insgesamt zu streichen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt drei Stimm

enthaltungen. Dann ist auch dies mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt worden.

Damit ergibt auch Punkt 12 keinen Sinn mehr und muß nicht mehr zur Abstimmung angeboten werden, weil das eine Folge des Ergebnisses der Abstimmung über Punkt 11 war.

Im weiteren richten wir uns nach der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, und ich rufe die einzelnen Artikel auf. Die Artikel haben selbst eine größere Zahl von Unterpunkten. Diese würde ich nicht getrennt zur Abstimmung anbieten, wenn dies nicht ausdrücklich gefordert wird. Ich frage: Können wir über Artikel 1 in seiner Gesamtheit abstimmen? - Es erhebt sich kein Widerspruch.

In den einzelnen Nummern unter Artikel 1 sind Orte aufgeführt. Herr Dr. Brachmann hat Herrn Becker signalisiert, daß es Einverständnis darüber gebe, das Wort „Bad“ jeweils vor die Worte „Bibra“ und „Kösen“ zu setzen. Es muß also heißen: „Bad Bibra“ und „Bad Kösen“. Wenn dies Konsens ist, dann betrachten wir das als die Fassung der Beschlußempfehlung. - Herr Remmers.

Möglicherweise sollte man den Auftrag für eine redaktionelle Überprüfung erteilen, bei der die in den Listen verwendeten Ortsbezeichnungen im Einzelfall darauf überprüft werden, ob sie mit den gegenwärtigen Ortsbezeichnungen übereinstimmen; denn nach meinem Eindruck sind das die alten Namen, die darin schon seit 1991 stehen.

Wenn das Konsens findet, halte ich das für die einfachste Lösung, und wir brauchen darüber nicht lange zu diskutieren.

(Herr Sachsen, SPD: Es widerspricht keiner!)

- Es widerspricht niemand.

Dann stelle ich Artikel 1 insgesamt in der Fassung der Beschlußempfehlung zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Fünf Stimmenthaltungen. Bei einer großen Zahl von Gegenstimmen ist dies mit eindeutiger Mehrheit so beschlossen worden.

Ich rufe den Artikel 2 auf. Kann ich die Artikel 3 und 4 gleich mit aufrufen? - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann stelle ich die Artikel 2, 3 und 4 zur Abstimmung. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei fast gleichem Abstimmungsverhalten ist dies bei sechs Stimmenthaltungen mit Mehrheit beschlossen worden.

Ich rufe Artikel 5 auf und erinnere daran, daß in Artikel 5 das Datum der Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch nicht mit dem 28. März 1995 angegeben werden soll. Bei der Veröffentlichung des Gesetzes soll die Verordnung vielmehr in der aktuellen Fassung zitiert werden. Das ist in der Einleitung von Herrn Dr. Eckert vorgetragen worden.

Wer Artikel 5 mit dieser Maßgabe sowie den Artikeln 6 und 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei fünf Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Gegenstimmen ist dies mit Mehrheit beschlossen worden.