Der Gesetzentwurf dient nicht zuletzt der Vorbereitung der Kommunalreform. Verwaltungsgemeinschaften alter Prägung werden in der Zukunft keinen Bestand haben. Ihre Rechtsnachfolger bedürfen und erhalten aufgrund des heute eingebrachten Gesetzentwurfs Rechtssicherheit bezüglich ihrer Rechtsvorgänger. Dieses scheint uns und mir die wichtigste Botschaft des heutigen Tages zu sein.
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Kollege Hoffmann, vor einer knappen drei viertel Stunde hörte ich von Ihrer Kollegin Frau Budde, dass Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gleichberechtigt nebeneinander existieren können. Eben habe ich etwas anderes vernommen. Hat die SPD-Fraktion in der kurzen Zeit ihre Meinung geändert?
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Einheitsgemeinden die sinnvollere Organisationsform sind. Wir haben vorhin über den Gesetzentwurf zum Zweiten Vorschaltgesetz gesprochen. Wir müssen sehen, dass wir damit im Lande auf Akzeptanz stoßen. Wir haben uns auf einen Kompromiss geeinigt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir die Einheitsgemeinde nach wie vor für die bessere Organisationsform halten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass ein Gesetz zur Konsolidierung der Verwaltungsgemeinschaften verabschiedet wird; denn es gibt den Verwaltungsgemeinschaften endlich rechtliche Sicherheit.
Abgesehen davon dass die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zum damaligen Zeitpunkt viel zu früh er
Dass die damalige Reform zu halbherzig angegangen wurde, zeigt die Tatsache, dass man sich jetzt schon wieder mit einer Kommunalreform befassen muss. Dies ist zum größten Teil der damaligen Zeit geschuldet. Selbst in kleinen Ortschaften gab es nur hauptamtliche Bürgermeister, die in den meisten Fällen keine Verwaltungsausbildung hatten.
Auch auf der Ebene der Landkreise kannte man sich mit dem neuen Recht noch nicht so aus. Sonst wäre vonseiten der Kommunalaufsichtsbehörde mancher Einwand eher gekommen und viel juristischer Aufwand hätte vermieden werden können.
Da die Amtszeit der Leiter der Verwaltungsämter in diesem Jahr ausläuft, ist Eile geboten, damit die neu zu wählenden Amtsleiter über genügend Rechtssicherheit verfügen. Wir, die Fraktion der DVU-FL, können diesen Gesetzentwurf mittragen und hoffen, dass bei der nunmehr anstehenden Kommunalreform ähnliche Fehler vermieden werden und sich die Kommunalaufsichtsbehörden bereits bei der Gründung intensiver einbinden werden. - Danke.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Hoffmann, wir sprechen von der Gleichrangigkeit beider Modelle,
des Modells der Einheitsgemeinde und des Modells der qualifizierten Verwaltungsgemeinschaft. Das wollte ich noch einmal gesagt haben.
Die Gesetzesüberschrift ist gut gewählt; denn sie vermeidet bewusst den Begriff Heilungsgesetz. Dieses Gesetz zur Konsolidierung der Verwaltungsgemeinschaften soll Dinge heilen, welche in sechs Jahren seit der Gründung von Verwaltungsgemeinschaften nicht auf gesetzlich und juristisch saubere Regelungen gestellt werden konnten.
Solche Gesetze haben für mich einen merkwürdigen Beigeschmack, weil sie mich an die beiden Heilungsgesetze im Abwasserbereich erinnern, welche meines Wissens bis heute als rechtsgültige Gesetze aufgrund der fehlenden obergerichtlichen Entscheidung immer noch auf dem Prüfstand stehen. - Ich lasse mich gern berichtigen.
Dies hat zur Folge, dass eine Lähmung der Entscheidungsprozesse, egal zu wessen Gunsten, eintritt und entscheidungsbefugte Organe unseres Landes sich dahinter verkriechen können, verantwortungsübernehmende Entscheidungen zu fällen. Wenn Herr Innenminister Dr. Püchel meint, dass selbst Ehen für rechtsungültig erklärt werden können, ist natürlich Eile geboten.
Es gibt nach § 75 b auch Überlegungen, dass Partner von ungewünschten Zwangsehen in den Zusammenschlüssen von Verwaltungsgemeinschaften schnell ihren Ehering abstreifen können, um noch einmal mit vollem Elan in die neue Gebietsreform einsteigen zu können.
Da die Entscheidungsbefugnis amtlich hoch angebunden ist, kann man nur hoffen, dass es a) nur sehr wenige Verwaltungsgemeinschaften gibt, die das Rad ihrer eigenen Entwicklung zurückdrehen wollen, und dass b) diese Anliegen der Gemeinden in der zuständigen Behörde zügig bearbeitet werden; denn ich sehe die Gefahr, dass die neue Reform auf kommunaler Ebene die endgültige Entscheidung der Behörden überrollen könnte.
Herr Dr. Püchel, im Grunde hat die PDS-Fraktion das Ziel dieses Gesetzes erkannt. Wir werden uns aktiv in die Diskussion in den Ausschussberatungen einbringen.
Vielen Dank. - Die Landesregierung hat keinen Redebeitrag angemeldet. Somit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Beantragt wurde die Überweisung in den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Zwei. Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen und zwei Gegenstimmen ist dies mit großer Mehrheit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 6 ist abgeschlossen.
Nach § 45 unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen vier Kleine Anfragen vor.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dorferneuerung ist ein wichtiges Instrument im ländlichen Raum, um kommunale und private Investitionen zu fördern. Nach bisheriger Förderpraxis konnten die bewilligten Fördermittel durch den Endbegünstigten bereits vor Abschluss der Baumaßnahmen abgefordert werden.
1. Wenn diese Förderpraxis mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, warum soll diese bisherige Förderpraxis geändert werden?
2. Wurden die Zuwendungsempfänger über die neue Praxis bereits informiert, dass die Endbegünstigten künftig erst nach finanzieller Vorleistung und nach Vorlage der bezahlten Rechnungen in den Genuss der Fördermittel kommen?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herr Keller.
(Herr Bullerjahn, SPD: Der ist nicht da! - Minis- terpräsident Herr Dr. Höppner: Das ist jetzt schlecht!)
- Das war so vorgesehen, aber er weiß es offensichtlich noch nicht. Ist es möglich, dass Herr Minister Keller informiert wird? Sonst müssten wir die Beantwortung der Frage aussetzen. - Es ist im Gange. - Wenn wir ihn nämlich nicht finden, müssen wir fragen, ob der Ministerpräsident das selber übernimmt.
(Heiterkeit - Ministerpräsident Herr Dr. Höppner: Den Zettel habe ich! Vielleicht könnten wir erst die nächste Frage nehmen!)
(Minister Herr Keller betritt den Plenarsaal - Mi- nisterpräsident Herr Dr. Höppner: Er kommt! Die Frage ist schon gestellt! Ich bitte um Entschuldi- gung!)
- Herr Minister Keller kommt. Ich denke, dass Sie den Zettel auch gleich finden. Darauf können wir warten.
Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bitte um Nachsicht. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Debatte so schnell beendet sein würde.