Petra Wernicke

Sitzungen

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Frau Ministerin, meine Kollegin Bürgermeisterin hat mir das Stichwort gegeben, Sie zu dem Programm „Aktiv zur Rente“ zu befragen. Sie haben in Ihren Ausführungen die weitgehende Kompetenz der Arbeitsämter dargelegt. Die Arbeitsämter sehen das zum großen Teil anders.
Meine konkrete Frage: Sie hatten im letzten Jahr dazu ermuntert, Maßnahmenträger für diese älteren Arbeitnehmer zu werben. Das haben viele Bürgermeister aufgegriffen, um unterstützend zu wirken. Sie haben teilweise große Gruppen älterer Arbeitnehmer eingestellt im Zusammenhang mit der Zusage, dass diese Arbeitnehmer im Winter geschult werden. Im Vertrauen darauf hat man sich auch auf größere Gruppen eingelassen; ich sage es einmal so.
Aber aufgrund der Nichtfreigabe der Mittel für die Qualifizierung seitens der Landesregierung waren die Arbeitsämter und die Maßnahmenträger gezwungen, die Maßnahmen für die Arbeitnehmer jetzt ab März bis Ende Mai durchzuführen. Jetzt, wo in den Dörfern Arbeit im grünen Bereich vorhanden ist, sitzen die Leute auf der Schulbank und im Winter sitzen sie in den Stuben der Gemeinden. Die Bürgermeister werden noch schriftlich angewiesen, sie nicht für Pflichtaufgaben wie Schneeräumen und Salzstreuen einzusetzen.
Das ist keine sinnvolle Arbeitsmarktpolitik, und Sie haben das Vertrauen der Bürgermeister, die bereit waren, zahlreiche Arbeitnehmer im Rahmen dieses Programms einzustellen, missbraucht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Standorte hat die Landesregierung als Sitz für den Landesforstbetrieb vor dessen Gründung geprüft, welche Gründe führten zur Favorisierung des Standortes Wanzleben und welche Gründe schließen eine Begründung des Landesforstbetriebes am Standort Gernrode/Haferfeld aus?
2. Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten zehn Jahren in der Landesanstalt Gernrode/Haferfeld in Baumaßnahmen, Modernisierung technischer Anlagen, Büroeinrichtungen, Computersoft- und -hardware und Sonstiges investiert und in welcher Form soll die Liegenschaft Gernrode/Haferfeld nach dem Übergang der verbleibenden Aufgaben in das Landesamt für Umweltschutz genutzt werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf Herrn Rehhahn zurückkommen. Es ist schon erstaunlich, dass eine bevorstehende Landtagswahl lange - aus unserer Sicht zu lange - hinausgezögerte Entscheidungen herbeiführen kann. Das beste Beispiel dafür ist die Beratung des von der CDU vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Dank der Tatsache, dass Herr Rehhahn als Jäger entdeckt hat, dass Jäger auch Wählerklientel sind, und dank der Hartnäckigkeit der CDU
Opposition wird es uns heute gelingen, dieses Gesetz zu verabschieden.
Erstaunlicherweise konnten nach jahrelangen Verzögerungen und Verschiebungen im Ausschuss innerhalb einer Stunde zwei Ausschusssitzungen stattfinden.
Das hat es ermöglicht, heute diesen Gesetzentwurf der CDU zu verabschieden.
Die Frage nach der Notwendigkeit der Bejagung der Rabenvögel ist seit dem In-Kraft-Treten der EG-Vogelschutzrichtlinie Anlass für eine von Für und Wider geprägte verbandspolitische, teilweise ideologisierte, aber auch fachlich untersetzte Auseinandersetzung.
Im Landtag wurde die Problematik bereits im Jahr 1994 auf Initiative unserer Fraktion thematisiert. Da unser Antrag, die Rabenvögel zum jagdbaren Wild zu erklären, stets abgeschmettert wurde, hat die Landesregierung auf Druck der Jägerschaft per Erlass versucht zu regeln, dass zunächst mittels Einzelfallgenehmigung und letztlich durch Sammelanträge der einzelnen Jägerschaften eine Bejagung zugelassen werden kann.
Dieser Erlass der Landesregierung, das haben wir nun gemeinsam feststellen müssen, war ein untauglicher Versuch zu einem Kompromiss. Es wurde eben schon erwähnt, dass lediglich einem der ursprünglich 39 gestellten Anträge stattgegeben wurde. Von den 39 Jägerschaften hatten 36 einen Antrag für ihr Gebiet gestellt. Davon sind 21 Anträge aufgrund des Verfahrens wieder zurückgezogen worden. Zehn Anträge befanden sich im Februar noch in der Bearbeitung. Vier Anträge wurden bis dahin abgelehnt.
Wenn auch die konstruktive und der Problematik gegenüber aufgeschlossene Haltung des Ministers von der Jägerschaft anerkannt wird, so ist doch die - so bezeichnen wir es - Verweigerungshaltung der unteren, der kommunalen Behörde, wie es der Minister selbst auch öffentlich deutlich kritisiert hat, zu hinterfragen.
Wenn die Landkreise den Ermessenspielraum, den dieser Erlass bietet, in einen Ermessensmissbrauch ummünzen, dann hätten Sie, Herr Minister Keller, als Dienstherr oder der Innenminister, zumindest was die Fachaufsicht betrifft, Anlass zum Handeln sehen müssen.
Einige Sätze zur Historie. In der Bundesrepublik bestand bis Ende der 70er-Jahre kein Zweifel an dem schädlichen Einfluss von Elster und Rabenkrähe auf Singvogel- und Niederwildpopulationen. Jäger und Vogelschützer kooperierten. Das waren noch Zeiten! Die Bekämpfung von Elster und Aaskrähe war ein anerkanntes Ziel.
Mit der Verabschiedung der EG-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1997 wurden alle Rabenvögel unter Schutz gestellt. Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht im Jahr 1987 wurden Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Im Jahr 1994 wurde endlich die EG-Vogelschutzrichtlinie dahin gehend geändert, dass das Verbot der Bejagung von Rabenvögeln auf EU-Ebene aufgehoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Möglichkeit, auf Länderebene eine Regulierung der Rabenvögelpopulation mittels Jagd zuzulassen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der CDU wäre in Sachsen-Anhalt die Regulierung des Bestandes einiger Rabenvogelarten außerhalb ihrer Brut- und Schonzeit wieder möglich. Die Jäger haben dann eine Chance, durch gezielte und revierangepasste Bejagung den Druck von Rabenvögeln auf Niederwild und Singvögel zu reduzieren.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die von uns vorgesehenen Jagdzeiten für Elstern und Aaskrähen nicht nur in Abstimmung mit dem Landesjagdverband festgelegt worden sind. Vielmehr belegen viele Gutachten, dass eine Regulierung der betreffenden Populationen ohne die Jagd nicht möglich ist. Es dürfte unbestritten sein, dass Aaskrähen und Elstern durch die heutige Flächennutzung in unserer Wohlstandsgesellschaft und das damit zusammenhängende ganzjährige Nahrungsangebot begünstigt werden.
Die These der langfristigen Selbstregulierung der Natur bzw. der Arten wird durch Analysen eindeutig widerlegt. Um die Artenvielfalt für die Zukunft zu sichern - ich betone ausdrücklich: zu sichern -, bedarf es des regulierenden Eingriffs in den Naturhaushalt durch den Menschen. Daher fordern wir Jagdzeiten für Aaskrähe und Elster ein. Es ist mittlerweile jagdpolitisch und wissenschaftlich anerkannt, dass eine Bejagung den Bestand an Rabenvögeln und Elstern nicht gefährdet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU stimmt der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses, die weitgehend unserem Gesetzentwurf entspricht, selbstverständlich zu.
Nein, Herr Köck, wir hatten genug Zeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Egon Sommerfeld hat schon dargelegt, dass der Agrarausschuss die Intention des PDSAntrags begrüßt hat, dass der Intention aber mit der Berichterstattung durch die Landesregierung im Ausschuss Rechnung getragen worden ist. Wir haben mehrheitlich festgestellt, dass es keiner weiteren Garantieerklärungen bedarf. Die CDU bleibt bei ihrer Ablehnung dieses Antrags. Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen. - Danke sehr
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Salzige See ist in diesem Antrag eine Gewässerbilanz: die Bilanz des Salzigen Sees, eine Bilanz der Gemeinsamkeit „Der See muss wieder kommen“, eine Bilanz von Hoffnungen in der Region, die sich mit dem Wiederentstehen des Sees verbinden, eine Bilanz von Zusagen, dass die Finanzierung in Brüssel gesichert ist, eine Bilanz des Zurückruderns, dass man doch noch Gutachten braucht, die eine Kosten-Nutzen-Analyse untersetzen, um an die Höchstförderung aus Brüssel kommen zu können. Die persönliche Bilanz - oder vielleicht Vision - des Ministerpräsidenten ist die, dass wir bald - ich denke, bis dahin gehen wir beide in Rente - in Salzwasser baden können.
Aber Spaß beiseite: Dem Antragsteller geht es in diesem Antrag doch nicht vordergründig um die Gebietswasserbilanz, Herr Köck. Diese zu erarbeiten bzw. zu bewerten kann nun wirklich nicht Aufgabe des Parlaments sein. Dafür gibt es Ingenieurbüros, Gutachter, Verwaltungen und bereits vorliegende fundierte naturwissenschaftliche Daten, die das Wasserhaushaltsmodell für das Einzugsgebiet des Salziges Sees weitgehend belegen und berechnen.
Sie haben mit viel Aufwand zielgerichtet zu Punkt 5 geführt, der das eigentliche Anliegen definiert, nämlich das Ableiten des Abwassers aus der Kläranlage Querfurt in die Kläranlage Karsdorf zu verhindern. Das ist die Intention Ihres Antrags. Um diese darzustellen, hätte es nicht der ausschweifenden Betrachtung der Gebietswasserbilanz in diesem Parlament bedurft.
Ich kann dem Minister nur zustimmen; denn dieser Antrag kommt angesichts der Historie und der bereits getroffenen Entscheidungen zu spät. Ich muss fragen: Warum bringen Sie ihn erst heute ein? - Sechs Wochen vor der Wahl kann man vielleicht mancher Bürgerinitiative nach dem Munde reden.
Wir würden aber, um ausgewogene Varianten in Bezug auf das Einleiten von Abwasser in diese oder jene Kläranlage auch vor dem Hintergrund der Kostenersparnis erörtern zu können, einer Ausschussüberweisung zustimmen. Eine solche wird schwierig werden; denn der Umweltausschuss wird in dieser Legislaturperiode - das haben wir gestern schon gehört - nicht mehr tagen. Es wäre nur eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss möglich. Diese beantragen wir. Den Antrag selbst lehnen wir ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich dem Anliegen des Ministers Rechnung tragen und auf meinen Redebeitrag verzichten, weil es tatsächlich eine schwierige Materie ist. Aber nach der Einbringungsrede von Frau Theil möchte ich als Bürgermeister hierzu ein paar Sätze sagen. Die Betroffenheit der Bürger, was Abgabenlasten anbelangt, wurde unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon ausreichend diskutiert.
Als Bürgermeister, dem es letztlich zukommt, die verfehlte Landespolitik in der Kommunalpolitik - das sage ich extra so - vor den Bürgern zu erklären und zu begründen, steht es mir schon zu, ein paar kritische Worte auch in Richtung der PDS-Fraktion zu verlieren.
Ich gebe Ihnen, den Antragstellern, Recht, dass es in diesem Parlament einen fraktionsübergreifenden Willen gab, Anlieger nicht für Straßenausbauten heranzuziehen, wenn es bis zum Abschluss der Maßnahme keine gültige Satzung gegeben hat. Aufgrund dieses gemeinsamen Grundkonsenses wäre der Landtag gut beraten gewesen, bei der letzten Novellierung des Kommunal
abgabengesetzes einen gemeinsamen, tragfähigen Kompromiss zu suchen.
Aber damals hatten sich die SPD- und die PDS-Fraktion - sich jetzt auf die nicht einzuschätzende Zuarbeit der Landesregierung zurückzuziehen, Frau Theil, ist schon eine schlechte Ausrede - ganz bewusst auf einen eigenen Weg begeben, einen Weg, der wegen seiner offenkundigen Verfassungswidrigkeit von vornherein untauglich war.
Es ging Ihnen, so schätzen wir es ein, weniger um Recht, sondern um Rechthaberei. Mit der bundesweit einmaligen Rechtskeule, der so genannten authentischen Gesetzesinterpretation, sollten nach unserer Ansicht persönliche Befindlichkeiten zwischen Legislative und Judikative ausgetragen werden. Nun hat das Landesverfassungsgericht diesem Ränkespiel ein Ende gesetzt.
Ich erinnere an die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom Mai 2000, in der die Gründe der Verfassungswidrigkeit ausführlich und nachvollziehbar dargelegt worden sind. Von der CDU-Fraktion hat unser innenpolitischer Sprecher Curt Becker vor dieser bundesweit einmaligen, offenkundig verfassungswidrigen Regelung nachdrücklich gewarnt. Er ist dafür mit Häme begossen worden.
Ich erinnere nur daran, dass der Innenminister in der Plenarberatung die Mahnung des Kollegen Becker als „Gewittergrollen aus dem Süden des Landes“ und „Donnerhall des Rufers von Naumburg gegen Dessau“ abgelehnt hat.
Ich verweise darauf, dass die CDU-Fraktion, gerade weil sie die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen hat, damals einen Änderungsantrag in das Plenum eingebracht hat, der die zweifelhafte authentische Gesetzesinterpretation durch eine nach unserer Auffassung rechtlich saubere Bestimmung ersetzt hätte. Aber die SPD und die PDS haben starrsinnig an ihrem Irrweg festgehalten und damit - das ist der eigentliche Skandal den unmittelbar betroffenen Bürgern und Kommunen einen Bärendienst erwiesen.
Sie haben Erwartungshaltungen geweckt, die nicht erfüllt werden konnten.
Die kommunalen Spitzenverbände haben damals in ihrer Stellungnahme nachdrücklich darum gebeten, von dieser Gesetzesänderung abzusehen, um die Kommunen im Land nicht weiter in aufwendige Gerichtsverfahren zu stürzen. Genau diese befürchtete Entwicklung ist eingetreten.
Frau Kollegin, was Sie als Erklärung oder Begründung hier brachten, war schon etwas naiv. Sie sprachen von den Auswirkungen auf die Bürger.
Die PDS-Fraktion suggeriert nun, dass durch eine Einflussnahme der Landesregierung auf die Kommunalaufsicht - so habe ich es in Erinnerung, so steht es in Ihrem Antrag - nun wieder eine Regelung herbeigeführt
werden kann, die diese rückwirkende Erhebung sozusagen ausschließt. Sie wecken damit wieder Hoffnungen bei den betroffenen Bürgern. Das ist die Scheinheiligkeit der PDS-Fraktion:
auf der einen Seite ein Gesetz mit beschließen und auf der anderen Seite - wenn es nicht funktioniert - suggerieren wollen, dass sie mit dieser Sache eigentlich nichts zu tun hat.
Die PDS-Fraktion entscheidet zwar munter in der Sache mit, ist aber hinterher nicht bereit, Verantwortung mitzutragen und eigene Fehler einzugestehen. Nichtsdestotrotz - aus Verantwortung gegenüber unseren Kommunen und unseren Bürgern - stimmen wir dem Antrag auf Berichterstattung im Innenausschuss zu. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Intention des PDS-Antrages folgen wir; denn wenn das Parlament die neue Wirtschaftsform im Wald nicht mit eindeutigen Kompetenzen, Aufgabenzuordnungen und den entsprechenden Finanzmitteln ausstattet, dann kann das Modell des LHO-Betriebes von vornherein nicht funktionieren. Doch der PDS-Antrag bleibt nach unserer Meinung auf halber Strecke stehen. Daher haben wir diesen Alternativantrag gestellt.
Dass die angespannte Haushaltssituation im Land neue Denkansätze und Reformen auch im Forstbereich erfordert, ist dem Parlament nicht neu und auch den Beschäftigten in der Forstverwaltung durchaus bewusst. Die Bildung eines LHO-Forstbetriebes wird von der CDU-Fraktion im Grundsatz unterstützt, da das bewährte Prinzip der Einheitsforstverwaltung beibehalten wird und weil sie die Voraussetzung dafür bietet, den Zuschussbedarf für die Waldbewirtschaftung bei optimaler Erfüllung wirtschaftlicher, hoheitlicher und dem Gemeinwohl verpflichteter Ziele schrittweise zu verringern. Mit organisatorischer Selbständigkeit, höherer Flexibilität und eigenverantwortlichem Handeln werden Motivation und eigene Entscheidungskompetenzen gefördert.
Das heißt aber auch: Wer erfolgreich wirtschaftet, soll auch die Möglichkeit erhalten, über erwirtschafteten Gewinn entscheiden zu können, also die Möglichkeit erhalten, Rücklagen zu bilden, um gegebenenfalls Verluste kommender Jahre ausgleichen zu können oder damit Aufgaben im Naturschutz, in der Öffentlichkeitsarbeit oder so genannte Wohlfahrtsaufgaben bzw. Aufgaben im Non-Profit-Bereich, wie es die PDS bezeichnete, durchführen zu können.
Die PDS fordert klare Definitionen dieses Bereiches, klare Festlegungen, wie und in welcher Höhe ein feste Pauschale vertraglich gesichert ausgereicht werden soll. Dem schließen wir uns an und wiederholen an dieser Stelle unsere Forderung, dass dem Parlament ein Wirtschaftsplan vorgelegt wird, der eben diese Zuweisungen für wirtschaftliche und hoheitliche Aufgaben sowie die geforderten Erstattungen für die gemeinwohlorientierten Leistungen festschreibt.
Ich bedauere, dass die PDS-Fraktion uns zwar im Agrarausschuss in dieser Hinsicht unterstützt hat, weil eben kein Wirtschaftsplan, der diese Elemente beinhaltete, im Rahmen der Beratung des Einzelplanes 09 vorgelegt wurde, dass aber die Abgeordneten der PDSFraktion im Finanzausschuss das anscheinend nicht so gesehen haben und dieser Teil des Einzelplanes 09 den Finanzausschuss ohne Wirtschaftsplan, ohne Erstattungen und ohne klar definierte Zuweisungen für den Forstbereich bzw. für den LHO-Betrieb passiert hat. Deshalb haben wir diesen Alternativantrag gestellt.
Wir sind der Meinung, wenn es keine klaren Festlegungen gibt, wie der Zuschuss für hoheitliche und wirtschaftliche Aufgaben aussieht und wie man die Erstattungen für die Wohlfahrtsaufgaben vertraglich festlegt, dann öffnen wir einer ständigen Zuschussreduzierung und, als logische Folge davon, auch einer ständigen Personalreduzierung Tür und Tor. Damit würde das an sich gut gedachte Modell des LHO-Betriebes von Anfang an infrage gestellt.
Wir stimmen der schon beantragten Überweisung beider Anträge in den Agrarausschuss zu.
Frau Kollegin Bürgermeister, in der CDU-Fraktion gibt es durchaus auch Bürgermeister.
Sie wissen, was Kleinarbeit als ehrenamtlicher Bürgermeister bedeutet. Wir wissen aber auch - das sage ich noch einmal deutlich -, dass das Modell, auf das das Verbandsgemeindeeinführungsgesetz hinausläuft, die Einheitsgemeinde favorisiert. Sie wissen auch, dass bei dem künftigen Modell gerade dieses ehrenamtliche, wertvolle und dem Bürger dienende Engagement verloren gehen wird. - Ich denke, darin geben Sie mir Recht.
Die Frage schließe ich jetzt an. Die Frage ist - Sie haben das Prinzip der Freiwilligkeit hervorgehoben -, wo das Prinzip der Freiwilligkeit bei den Gemeinden bleibt, die sich in einem Trägergemeindemodell wohl fühlen. Wo bleibt das Prinzip der Freiwilligkeit bei Gemeinden, die 995 Einwohner haben und durchaus leistungsfähig sind und auch bewiesen haben, dass sie leistungsfähiger sein können als Gemeinden, die mehrere Tausend Einwohner haben? Wo bleibt dort das Prinzip der Freiwilligkeit?
Ich möchte noch ein letztes Wort sagen. In meiner kommunalen Familie, Frau Kollegin, sorgt nicht die CDU für Unruhe, sondern Sie.
Ich frage die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung, die in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage - Drs. 3/4755 - beschriebenen und im Haushaltsplanentwurf 2002 zum Verkauf an die Landgesellschaft vorgesehenen landwirtschaftlichen Grundstücke entsprechend den Forderungen des § 63 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) auf der Grundlage des derzeit zu erzielenden vollen Marktpreises zu verkaufen oder lediglich auf der Grundlage des vollen Ertragswertes?
2. Wie hoch beziffert die Landesregierung den vollen Ertragswert bzw. den zu erzielenden vollen Marktpreis der Flächen?
Herr Minister, wenn Sie sich jetzt schon auf Vertrauensschutz zurückziehen und uns, dem Parlament gegenüber, immer nur eingeschränkte Antworten auf unsere Fragen geben, frage ich: Ist nicht auch zu befürchten, dass das Parlament keinerlei Einfluss bzw. keinerlei Informations- und Fragerecht hat, wenn die Landgesellschaft die Flächen tatsächlich weiter veräußert? Haben wir dann ähnlichen Antworten zu erwarten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag erscheint auf den ersten Blick wichtig und erweckt den Eindruck, dass sich die PDS um die finanzielle Situation der Agrarunternehmen im Land ernsthaft Sorgen macht.
In der Tat, die rot-grüne Bundesregierung hat seit 1998 erhebliche Einsparungen im Haushalt, zum Beispiel bei der Gemeinschaftsaufgabe, sowie erhebliche Belastungen, zum Beispiel durch die Erhöhung der Dieselkraftstoffbesteuerung und durch die Einführung der Ökosteuer, beschlossen. Zusammen mit den Auswirkungen der Agenda 2000 führt dies zu erheblichen Folgen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.
Hinzu kommen Entscheidungen unter Rot-Grün im Umwelt-, Hygiene-, Pflanzenschutz-, Tierschutz- und nun geplant im Naturschutzbereich, welche die Wett
bewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft einseitig deutlich verschlechtern.
Aber, meine Damen und Herren von der PDS: Politikaussagen, wie man es gerade braucht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, also nicht in der Sache, sondern wegen Ihrer Verfahrensweise.
Ich will Ihre widersprüchliche Haltung - man kann sie sicher auch scheinheilig nennen - kurz aufzeigen.
Noch im März 1999 wurde hier im Parlament ein Beschluss gefasst - auch getragen von PDS und CDU -, mit dem die Landesregierung beauftragt wurde, im Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuer- und Abgabenreform zu erheben. Die Landesregierung scherte sich überhaupt nicht darum und begründete ihr Verhalten in einer Stellungnahme vom 20. Mai 1999 mit einer Unverbindlichkeit des Beschlusses des Landtages. - Wo war da die PDS?
Die Aufforderung der CDU hier im Landtag vor fast einem Jahr, nämlich im Juni 2000, eine Initiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen zur Aussetzung der Ökosteuer zu unterstützen, wurde von der PDS abgelehnt. Das konnte ja nur so sein; denn zwischenzeitlich hatte die PDS im Bundestag der Ökosteuer zugestimmt.
Ich verweise auf die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu Konsequenzen aus der Energieverteuerung für Sachsen-Anhalt vom Februar dieses Jahres, die im Übrigen Ihre Anfrage beantwortet. Ich zitiere daraus nur einen Punkt:
„Die Mehrbelastung der Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen-Anhalt durch höhere Dieselpreise gegenüber dem Jahr 1999 beläuft sich auf ca. 37,3 Millionen DM.“
Wo war da die PDS? - Sie hätten längst Konsequenzen ziehen können; denn Sie tolerieren diese SPD-Landesregierung.
Meine Damen und Herren! Die finanzielle Lage der Agrarunternehmen in diesem Land ist mittlerweile durch Wissenschaftler, Gutachter, Berater, Interessenvertreter und sicherlich auch durch das Landwirtschaftsministerium analysiert worden. Die Agrarunternehmen stellen ihre unternehmerischen Entscheidungen darauf ein. Ob diese Entscheidungen für die Landwirtschaft, für Investitionen und für den ländlichen Raum zukunftsweisend sind, wird die Zeit zeigen.
Die Entscheidungen der landwirtschaftlichen Unternehmer werden auch maßgeblich von der Haltung der PDS zum Eigentum abhängen. Mit den Aussagen, momentan noch nicht über Vergesellschaftung und Verstaatlichung nachzudenken, verunsichert man Landwirte, Bauern, Gesellschafter auch in Agrarunternehmen, Eigentümer auf dem Lande. Diese Aussagen verunsichern mehr als erhöhte Energiekosten; denn erhöhte Energiekosten sind kalkulierbar. Aber wann die PDS die Absicht hat zu enteignen, ist nicht kalkulierbar. Damit, Herr Czeke, sollte sich die PDS-Fraktion und die PDS als Partei auseinander setzen.
Die entsprechende Schlussfolgerung aus Ihrem Antrag kann eigentlich nur sein, am 21. April 2002 die richtige Wahl zu treffen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Demonstration heute Vormittag hat sowohl die Betroffenheit als auch die Wut der Waldarbeiter noch einmal deutlich gemacht. Ich weiß wohl, auch aus eigener Erfahrung, dass diese Wut bei Strukturveränderungen, die mit Personalabbau verbunden sind, groß ist.
Dass die Existenzängste in Sachsen-Anhalt, dem Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit und den geringsten Zukunftsperspektiven, für Waldarbeiter größer denn je sind, ist, glaube ich, mittlerweile auch dem sozialdemokratischen Agrarminister bewusst geworden. Der Vorwurf seines Parteikollegen Steppuhn - man kann sich seine Parteikollegen nicht immer aussuchen, Herr Minister -,
Arbeitsplätze zu vernichten, und der Vorwurf, Präzedenzfälle für andere Bereiche zu schaffen, muss ihn hart getroffen haben. Sonst hätte er sicherlich nicht öffentlich vor den Demonstranten der Gewerkschaft vorgeworfen, Arbeitsplatzängste zu schüren.
Aber der Vorwurf an Sie, Herr Minister, Entscheidungen nach Gutsherrenart vorzubereiten, kommt wie ein Bumerang zurück. So ganz unberechtigt ist dieser Vorwurf nicht, denn Stellungnahmen von Personalräten, von Gewerkschaften und Vorschläge von Interessenvertretungen wurden zu wenig beachtet.
Dies trifft auch für den Umgang mit dem Parlament zu. Vorschläge, Anträge, Initiativen und Debattenbeiträge zur Thematik Forststrukturreform haben tatsächlich das haben Sie vorhin festgestellt - das Parlament beschäftigt. Es hat einen langen Prozess durchlebt, aber dieser Prozess ist eben durch Fehlinformationen und durch halbherzige Informationen Ihres Hauses begleitet worden. Dann kann man nicht erwarten, dass man von den Parlamentariern und vielleicht auch von der Opposition für den eingeschlagenen Weg Unterstützung bekommt.
Die Kritik der Demonstranten richtete sich nicht gegen Reformen an sich oder überhaupt, sondern vor allem gegen dieses ignorante Handeln sozialdemokratischer Entscheidungsträger.
Herr Minister, den Vorwurf, dass dringend notwendige Strukturreformen im Forstbereich, mit einem Personalentwicklungskonzept einhergehend, jahrelang verschleppt worden sind, den Vorwurf, dass Vorschläge, bestehende Strukturen effektiver zu gestalten, wie die Budgetierung, die klare Kosten-Leistungs-Abrechnung, nicht ausreichend beachtet oder umgesetzt worden sind und klare Aufgabenzuordnungen und Finanzierungen der in der Leitlinie Wald festgeschriebenen Aufgaben
nicht geklärt worden sind, bis heute nicht geklärt worden sind, müssen Sie sich gefallen lassen.
Herr Gallert, obwohl wir dem Antrag zustimmen werden das nehme ich vorweg -, kann ich es mir nicht verkneifen, Ihnen einen kleinen Seitenhieb zu verpassen. Wir haben alle - auch wir - in der Leitlinie Wald die Aufgaben für den Wald, für die Natur und für die Umwelt festgeschrieben. Aber ich bin auf die Haushaltsberatungen gespannt. Wir werden dann sehen, ob Sie, die Sie die Regierung tolerieren und unterstützen, bereit sein werden, das erforderliche Geld für das notwendige Personal in den entsprechenden Einzelplänen - nicht nur im Einzelplan 09 - bereitzustellen. Darauf bin ich sehr gespannt.
Herr Gallert, Sie haben der Landesregierung bei Strukturveränderungen und bei der Suche nach alternativen Beschäftigungen volle Unterstützung zugesichert. Aber bei der Demonstration heute Vormittag haben Sie als Oberkommunalisierer von Aufgaben im StAU oder im ALF oder aus dem StAU oder dem ALF heraus den Minister ganz schön allein im Regen stehen lassen. Die Vorschläge, die Aufgaben des StAU oder des ALF weitgehend den Landkreisen zuzuordnen, kommen von Ihrer Fraktion. Bei der Erklärung haben Sie den Minister ganz schön im Regen stehen lassen.
Ich garantiere Ihnen jetzt schon: Wenn das umgesetzt wird, was Sie vorgeschlagen haben, wird es im Jahre 2004 wieder betriebsbedingte Kündigungen geben, dann aber bei den Landkreisen. Dann ist die Landesregierung das leidige Thema los. Denn die Landkreise können den Personalbestand aus dem Umwelt- und Landwirtschaftsbereich gar nicht aufnehmen - das sagte der Minister selbst -, der von Ihnen dorthin delegiert wird.
Herr Minister, eines hat die heutige Demo zu meiner Beruhigung gebracht: Uns ist es gelungen, in intensiven Gesprächen mit Gewerkschaften, mit Personalräten und mit dem Bund deutscher Forstleute klarzustellen, dass die Verfahrensweise der Landesregierung nicht durch das Parlament und damit auch nicht durch alle Parteien gedeckt ist, wie Sie es gern öffentlich behaupten. Sie behaupten öffentlich, dass Ihnen die Politik diese Vorgehensweise vorgibt. Herr Gallert, auch nicht die CDUFraktion hat dem Minister diesen Auftrag erteilt, wie Sie öffentlich behauptet haben.
Sie, Herr Minister, sind heute von der PDS-Fraktion für die Suche nach Alternativen für die Beschäftigten im Wald gelobt worden. Sie selbst aber haben versprochen, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Wir fordern Sie auf: Halten Sie dieses Versprechen! Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Monaten wurde uns auf Bundesebene eine Agrarwende angekündigt. Wir erinnern uns alle noch an populistische Reden und an Begriffe wie „Agrarfabriken“. Der Verbraucher wurde verunsichert und die Bauern mit einer unkoordinierten Politik auf der Bundesebene vor den Kopf gestoßen.
Aber ich will gar nicht weiter auf diese so genannte neue Agrarpolitik eingehen, sondern mich auf die Problematik der Modulation beschränken. Nach Ankündigung der Verbraucherschutzministerin soll dem deutschen Landwirt bis zu 20 % seiner Prämie abgezogen werden. Dies bedeutet, dass den deutschen Landwirten 1,8 Milliarden DM an Prämienzahlungen entzogen werden.
Der vorliegende Antrag von PDS und SPD soll dem Minister - er hat das eben auch eingefordert - in den
anstehenden Verhandlungen des Planungsausschusses den Rücken stärken. Dem wollen wir uns nicht verweigern, obwohl wir einschätzen, dass der Antrag inhaltlich nicht zu Ende gedacht und auch nicht klar genug in seinen Formulierungen und Forderungen ist.
Nach Auffassung der CDU ist die Einführung einer Modulation weder notwendig noch weiterführend, bevor die Angleichung der eigenständigen Anstrengungen der Länder zur Nutzung der zweiten Säule der Agrarpolitik insbesondere durch eine entsprechende Mittelbereitstellung für Agrarumweltmaßnahmen nicht vollzogen ist, die Grundzüge der Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik unter Berücksichtigung der EU-Erweiterung und der WTO-Verhandlungen nicht feststehen und die einseitigen ökonomischen Belastungen der Landwirtschaft durch die Bundesregierung nicht zurückgenommen werden.
Sollte aber die Modulation in Deutschland eingeführt werden, müssen zwingend ein umsetzbares Modell zur Mittelverwendung einschließlich des Nachweises der Kofinanzierungsmittel, ein Modell zur Festlegung der Kürzungsmodalitäten sowie ein abgestimmter Zeitplan, der die Einhaltung aller Modalitäten gewährleistet, vorliegen.
Wir sind der Meinung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigung in den ländlichen Räumen nicht beeinträchtigt werden dürfen, dass von einer Modulation einige wenige Regionen - damit meine ich auch die neuen Bundesländer - nicht überproportional betroffen sein dürfen und dass die eingesparten Mittel in den Bundesländern verbleiben müssen, in denen sie ansonsten anfielen.
So weit zu einigen Grundzügen, über die sich die CDU bisher verständigt hat. Ich hatte schon festgestellt, dass wir uns dem Anliegen, dem Minister bei den künftigen Verhandlungen den Rücken zu stärken, nicht entziehen wollen. Aus den genannten Gründen werden wir uns aber der Stimme enthalten.
Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Ich bin als ehrenamtliche Bürgermeisterin auch ein verantwortungsbewusster öffentlicher Auftraggeber. Was ist denn mit kleinen Handwerksbetrieben, in denen zum Beispiel die Ehegatten mitarbeiten? Muss ein solcher Betrieb auch eine Tariftreueerklärung abgeben?
Herr Abgeordneter Becker, wissen Sie oder können Sie einschätzen, ob Herrn Gallert bewusst ist, dass einige seiner Kollegen zu den Jägerschaften gehen und die Abschaffung der Jagdsteuer fordern und dafür sehr viel Beifall von den Jägern bekommen?
Frau Kollegin können Sie mir erklären, warum Sie bzw. Ihre Fraktion zumindest zum Teil dagegen sind, dass der Landtag den Kommunen per Gesetz vorschreibt, ob sie die Jagdsteuer erheben sollen oder nicht; denn auf der anderen Seite schreibt der gleiche Landtag den Kommunen per Gesetz vor, wie viel Quadratmeter und wie viele Erzieherstunden pro Kind im Kindergarten notwendig sind,
und zwingt die Kommunen damit, Elternbeiträge zu erhöhen, entgegen jeder kommunalen Selbstverwaltung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits seit mehreren Jahren ist durch die Landesregierung eine Verwaltungsreform im Bereich der Landesforstverwaltung angekündigt worden. Getan hat sich im Ergebnis außer zahlreichen Gesprächsrunden und Parlamentsdebatten nicht allzu viel.
Es werden kaum Mitarbeiter mit Perspektive eingestellt, wichtige Stellen nur übergangsweise mit Personen besetzt, Waldarbeiter durch fehlende Entscheidungen in Existenzängste versetzt, Abgeordnete in Fachausschüssen nicht im erforderlichen Umfang informiert und, was am schlimmsten ist, keine abschließenden Entscheidungen getroffen. Die Forstwirtschaft des Landes schwebt ohne Zukunftskonzept im freien Raum.
Nun werden sich einige Mitglieder des Agrarausschusses hinstellen und mir persönlich vorwerfen, ich selbst hätte in der letzten Ausschusssitzung bekundet, dass es, nachdem unser Antrag schon mehr als eineinhalb Jahre ohne Berichterstattung und ohne Entscheidung im Ausschuss liegt, auf einen Monat mehr oder weniger auch nicht mehr ankomme. Das stimmt, das habe ich geäußert, weil Herr Staatssekretär Altmann uns in diesem Ausschuss in dem Glauben lassen wollte, dass eine Entscheidungsvorlage erst in absehbarer Zeit durch das Kabinett beschlossen werden muss.
Doch wie es manchmal der Zufall will: Ich nahm zwei Tage später an einer Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald teil. Hier informierte der Abteilungsleiter Forstwirtschaft Herr Peter Wenzel über ein Konzept zur Forststrukturreform, welches detaillierte und, angeblich von der Politik begleitet, ganz konkrete Ergebnisse beinhaltete - ein Affront
gegenüber dem Agrarausschuss und gegenüber den Abgeordneten.
Als Landespolitiker wird man durch Zufall von landespolitischen Entscheidungen informiert, ohne die öffentlich ins Boot geholten Landespolitiker auch echt mit in die Erarbeitung eingebunden zu haben. Guter politischer Stil?
Die heimische Forstwirtschaft steckt nach Ansicht von Fachleuten in ihrer größten Existenzkrise seit 200 Jahren. Ende des 18. Jahrhunderts war es noch die Holzausbeutung des Waldes, in den 90er-Jahren die Gefahr des Waldsterbens und heute sind es übersteigerte Einzelinteressen, gesellschaftliches Desinteresse oder auch politisches Missmanagement. Sollte es so weitergehen, ist zu befürchten, dass der Wald seine wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.
Unser Landeswald scheint zu einer Verfügungsmasse der Politik zu werden, die dem jeweiligen Modetrend hinterher rennt: Heute Naturschutzflächen, morgen reiner Wirtschaftsbetrieb, der schwarze Zahlen zu schreiben hat.
Forstämter und andere Bereiche der Landesforstverwaltung sollen wirtschaftlich arbeiten, so die Forderung. Bei dieser Forderung wird nur die Nutzfunktion des Waldes gesehen, die Schutzfunktion wird durch große Flächenabgaben an den Naturschutzbereich erledigt und die übrige gesellschaftliche Funktion - ich sage bewusst nicht Erholungsfunktion - muss irgendwie miterledigt werden.
Regelmäßig wird auf rote Zahlen in Höhe von mehr als 200 DM pro Hektar und Jahr verwiesen und dies als Totschlagargument gegen andere innovative Vorschläge verwendet.
In Niedersachsen und Hessen wurden in einer Untersuchung einmal die wichtigsten Waldfunktionen bewertet und dem regelmäßig als Beispiel vorgestellten Ertrag aus der Holzproduktion rechnerisch gegenübergestellt.
Ergebnis der Bewertung in Niedersachsen war ein erwirtschafteter Gesamtwert der Waldfunktionen in den Bereichen Wasser-, Boden-, Klima-, Natur- und Landschaftsschutz von 2 000 DM pro Jahr und Hektar. Hinzu kamen noch etwa 1 470 DM für die Schutz- und die Erholungsfunktion, alles ohne den Holzertrag von zusätzlich 400 DM berechnet. Die für Hessen berechneten Werte waren sogar noch höher.
Wir haben noch nicht einmal eine landeseigene Bewertung in dieser Richtung vorliegen, obwohl wir angeblich so viele Mitarbeiter haben. Anscheinend sind diese doch ausgelastet. Warum sollten sie eigentlich umorganisiert werden?
Nachdem die Landesforstverwaltung schon seit Jahren ohne ein für uns erkennbares Konzept vor sich hinvegetiert, obwohl viele interne Vorschläge zu einer Neukonzeption der Finanzverantwortung inklusive Budgetierung, kaufmännischer Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung nach Produktbereichen, laufender Finanzkontrolle einschließlich eines umfassenden Controllingsystems und zu einem modernen Personalmanagement sowie Entwicklungsstrategien vorliegen, sollten nunmehr klare Entscheidungsgrundlagen erarbeitet wer
den, wie sie aufgrund von mehreren parlamentarischen Initiativen von CDU und PDS seit einigen Jahren mit den Landespolitikern diskutiert werden.
Als angebliches Ergebnis der Lenkungsgruppe hat man sich auf die Bildung von LHO-Betrieben verständigt. Der Bund der Forstleute scheint diese Entscheidung nicht mitzutragen, obwohl immer wieder klar gemacht wird, dass alle Gremien diese Entscheidung letztlich unterstützen, wie der offene Brief zur Forststrukturreform an den Ministerpräsidenten, der uns Parlamentariern vorliegt, zeigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist ein LHOBetrieb wirklich wirtschaftlicher als die bisherige Forstverwaltung? Sind die Rahmenbedingungen und die Bürokratie in LHO-Betrieben nicht ebenso kompliziert und ebenso schwerfällig? Uns liegt zumindest keine vergleichende Antwort vor.
Kann durch ein gutes Controlling, eine Kosten- und Leistungsrechnung und die Möglichkeit der Budgetierung in Verbindung mit einer abgespeckten und optimierten Forstverwaltung mit dem bewährten Einheitsforstamt der angestrebte Effekt nicht genauso gut erreicht werden? Welche Kosteneinsparung hat das Land zu erwarten?
Fährt das Land seine Zuschüsse so weit zurück, dass diese nur noch auf den reinen Forst-, das heißt den Wirtschaftsbetrieb orientiert sind? Wird es künftig notwendig sein, durch verstärkte Konzentration auf die wirtschaftliche Aufgabe weiteres Personal zu entlassen, oder ist vorgesehen, dass dieser LHO-Betrieb weitere Aufgaben übernimmt, um nicht entlassen zu müssen, zum Beispiel im Bereich Tourismus?
Wer finanziert die so genannten weiteren Leistungen für die Allgemeinheit: Öffentlichkeitsarbeit, Umweltschutz, Erholung? Werden bei dem Neuzuschnitt der Forstämter - auch das habe ich erfahren; es sollen künftig nur noch 22 sein - die künftigen Kreisgrenzen beachtet oder gehen die Forstamtsbezirke darüber hinaus? Wie wird der künftige Verwaltungsaufbau in der Forstverwaltung insgesamt aussehen? Wird der zeitweilige Ausschuss „Funktional- und Verwaltungsreform“, der eigentlich darüber beraten sollte, vor vollendete Tatsachen gestellt? Wie soeben gehört und von mir zum Ausdruck gebracht: schlechter parlamentarischer Stil.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eines klarzustellen: Wir, die CDU-Fraktion, möchten eine Verwaltungsreform nicht ausbremsen, aber wir möchten heute mit aufhellen helfen, welche Ergebnisse erzielt bzw. nicht erzielt wurden und warum welche Entscheidungen getroffen oder eben noch nicht getroffen wurden - alles Fragen, deren Beantwortung zumindest uns gegenüber noch offen steht.
Die Landesregierung hat sich mit der Durchführung einer solchen Reform in einer Verwaltung, nämlich der Landwirtschafts- und Forstverwaltung, ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Wenn es in den anderen Bereichen der Landesverwaltung, die auch dringend einer Reform bedürfen, ebenso in diesem Stil vorangeht, dann werden wir daran erkennen können, wie schwierig die Lage im Land künftig sein wird.
Meine Damen und Herren! Auch die im Jahr 2001 bereits gegründete, aber bisher noch nicht mit Personal ausgestattete Forstdienstleistungs- und Landschaftspflege-GmbH ist ein weiteres Beispiel für schlechte Information, aber auch ein Ergebnis, das wenig zu Ende
gedacht wurde. Was hier mit staatlichen Mitteln gegründet wird, wird sich den bisherigen Plänen zufolge zu einer ausgewachsenen Konkurrenz für bestehende private Firmen im Forst- und Landschaftspflegebereich entwickeln.
Zunächst war das, wie verkündet wurde, nur auf die Flächen der BVVG begrenzt, aber die Ausweitung der Arbeitsfelder in den kommunalen Bereich ist bereits geplant. Das Argument bisher: dass nur arbeitsintensive Arbeiten durchgeführt werden sollen, die von privaten Firmen kaum oder nicht angenommen werden.
Wenn dies so ist, existiert nun ein weiterer verdeckter staatlich subventionierter Arbeitsmarkt zulasten bestehender Privatbetriebe. Was die Krux in dieser Sache ist: Aus den Steuern der privaten Forstbetriebe wird ihr eigener Untergang finanziert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Ziel ist, dass sich die Landesregierung nun endlich positionieren muss und zumindest den Agrarausschuss zu informieren hat. Das Ministerium selbst äußert sich, wie erwähnt, auf solchen Veranstaltungen, in der die Öffentlichkeit sitzt; aber vor den Parlamentariern, die versuchen, diesen Prozess sachgerecht und mit Konstruktivität zu begleiten, informiert es in äußerst geringem Umfang.
Aus diesem Grund und auch in Vorbereitung auf die nächste Ausschusssitzung, in der das Thema behandelt werden soll, ist es nach unserer Ansicht notwendig, diesen Antrag sofort anzunehmen, damit sich der Minister im Ausschuss - wie es schon mehrfach der Fall war; vor allem sein Staatssekretär Altmann ist so verfahren nicht hinter Formalitäten, etwa bezüglich der sprachlichen Ausgestaltung des Antrages, zurückziehen kann.
Es ist schon mehrfach Grund gewesen, nicht zu informieren, weil der Antrag dies oder jenes nicht definitiv enthielt. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag direkt zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein kurzes Wort. Im Agrar- und Forstbereich kann sich das Ministe
rium - das wird der Minister bestätigen - über die Bereitschaft der CDU-Agrar-, Forst- oder auch Fachpolitiker, sachgerecht und kompetent Entscheidungen mit herbeizuführen und sich konstruktiv einzubringen - und das nicht nur im Bereich der Struktur- und Verwaltungsreform -, sicher nicht beklagen. Das betrifft insbesondere die letzte Zeit.
Das ist auch von unserer Klientel, von Bauern und von Förstern, wohlwollend so festgestellt worden.
Herr Barth, wir kennen den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative sehr wohl.
Wir fordern aber - darum ging es in erster Linie in unserem Antrag; dabei ging es nicht um eine inhaltliche Bewertung oder um ein Gegenkonzept, welches wir hier darstellen wollten - ein Miteinander bei der Lösung dieser Problematik.
Wenn es Vorschläge der Exekutive gibt, dann sind sie auch als Vorschläge der Exekutive - der Regierung oder der Verwaltung - darzustellen und nicht als Vorschläge der Landespolitik. Es kann nicht sein, dass die Landespolitiker von Vorschlägen der Landespolitik erfahren, die sie noch nicht einmal kennen. Das war unser Anliegen und das ist kein guter politischer Stil.
Erstens. Frau Ministerin, Sie sprachen so viel von Vertrauen. Damit unsere Eltern weiterhin Vertrauen in die Kommunalpolitik haben, haben wir den Elternbeitrag nicht erhöht. Wir haben dadurch ein Defizit in Höhe von 15 000 DM im kommunalen Haushalt. Das heißt, ich kann andere Maßnahmen nicht durchführen.
Zweitens. Ich bitte Sie um einen Rat. Sie haben davon gesprochen, die Kinder bei der Betreuung rechtzeitig oder überhaupt einzubeziehen. Jetzt kommt ein zweites Problem auf die Gemeinden zu, worüber viele sicherlich noch nicht nachgedacht haben: Ab August findet die Hortbetreuung auf der Grundlage des KiBeG statt. Die Träger der Horte erheben nunmehr von den entsendenden Gemeinden Gastbeiträge.
Das bedeutet für meine Gemeinde zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 11 000 DM, die ich noch nicht geplant habe. Für sechs Kinder werden - so hat es Hettstedt signalisiert - je 150 DM erhoben. Das mit zwölf multipliziert ergibt - das können Sie sich ausrechnen - rund 12 000 DM. Wo nehme ich dieses Geld her, Frau Ministerin? Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage lautet: Wenn ich Kinder einbeziehen und so viel für Kinder tun will, dann sagen Sie mir bitte, wie ich diese Kinder transportieren soll. Die Grundschulen mit festen Öffnungszeiten schließen um 13 Uhr.
Dann fährt der Schulbus. Aber danach fährt kein Schulbus mehr in die Dörfer. Im Gesetz steht, dass die Eltern verantwortlich sind. Sie schicken dann vielleicht einen Erstklässler mit seinem Ranzen zur 1 bis 2 km entfernten Bushaltestelle - wenn überhaupt ein Bus fährt - oder sie organisieren einen Fahrdienst oder etwas Ähnliches, womit die Kinder dann abgeholt werden müssen.
Wie wollen Sie den Kindern - wie Sie es eben sagten - Vertrauen in die Politik vermitteln, wenn die Kinder nicht wissen, wie sie nach Hause kommen sollen?
Ich habe als Kommunalpolitikerin eine Frage zur praktischen Umsetzung im Zusammenspiel zwischen den Grundschulen mit festen Öffnungszeiten und den Horten. Das Hortproblem liegt mir am Herzen, wie Sie merken.
In einer Stadt gibt es vier Grundschulen, künftig mit festen Öffnungszeiten. Jedoch werden nur so viele Kinder zur Betreuung angemeldet, dass ein Hort ausreicht. Wer soll das Bringen der Kinder von den Grundschulen zum Hort oder umgekehrt organisieren? Wer ist dafür verantwortlich? Wieder die Eltern?
Herr Minister Püchel, ich spreche jetzt als Kommunalpolitikerin. Sie hatten zum Ausdruck gebracht, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nicht auf Gewinnerzielung orientiert sein solle. Das heißt, Gewinnerzielung wäre kein öffentlicher Zweck. Aber es ist mehr
fach bewiesen - ich denke, das haben auch Kommunalpolitiker aus Ihrer Partei Ihnen gegenüber ge-äußert -, dass Friedhofsgärtnereien, Grünflächenbetriebe und Bauhöfe zwar nicht auf eine Gewinnerzielung orientiert sind, dass aber private bedeutend kostengünstiger arbeiten als kommunale Unternehmen und dass bei den Gemeinden, wenn diese Bereiche privatisiert sind, eben Geld frei wird für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BSE-Krise hat in unserem Land eine umfassende Diskussion über Landwirtschaft und über Agrarpolitik ausgelöst. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es nach den Versäumnissen in der Vergangenheit in allen Bereichen zu einer Öffnung und zu einem Umdenken in der Landwirtschaft, nicht zuletzt verursacht durch die Zweifel und die Reaktionen der Verbraucher, kommen muss.
Die nun notwendige Reform der Agrarpolitik darf sich aber auf keinen Fall allein an populistischen Parolen
ausrichten, sondern muss sich den grundlegenden Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung von Landwirtschaft und ländlichem Raum stellen.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist dabei mit seinen Punkten ein Schritt in die richtige Richtung. Ergänzt durch die vorliegenden Änderungsanträge ist er eine politische Positionsbestimmung des Landtages im Interesse des Verbrauchers, des ländlichen Raumes und letztendlich der Landwirtschaft.
Obwohl die eingeleiteten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung einer Gendatenbank, richtig und ein Schritt hin zu mehr Verbrauchersicherheit sind, braucht man aus unserer Sicht dazu keine Aufforderung oder Bestätigung durch den Landtag. Ebenso wenig bedarf es einer Aufforderung durch das Parlament, eine europaweite Einführung anzustreben und dazu erforderliche Anstrengungen durch die Landesregierung zu unternehmen.
Die CDU-Fraktion hat - auch das haben Sie verfolgt - dem Minister und der Landesregierung bereits in den vergangenen Wochen die volle Unterstützung bei dieser Politik im Interesse unserer Landwirtschaft zugesichert.
Nicht ganz ohne Bauchschmerzen stimmen wir dem Punkt 1 des SPD-Antrages zu; denn diese allgemeine Floskel, die Agrarpolitik auf „umwelt-, verbraucher- und tiergerechte Ziele“ neu auszurichten, lässt aus unserer Sicht alles zu und hängt trotz eines EU-Förderrahmens doch sehr weitgehend von der jeweiligen parteipolitischen und unter Umständen ideologisierten Position ab. Zudem erweckt sie den Eindruck, als ob konventionelle Landwirtschaft und Erzeugung von Lebensmitteln bisher immer gegen Umwelt und Verbraucher gerichtet gewesen wären.
Dringend notwendig ist jedoch eine eindeutige Positionsbestimmung zu der Einführung einer Obergrenze bezüglich der Anzahl von prämienfähigen Rindern innerhalb eines Betriebes, wie es von der EU vorgeschlagen worden ist, und zu einer möglichen Kürzung von Direktzahlungen bei Überschreitung der Obergrenze.
Diese Entscheidung wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Chancengleichheit zwischen Betriebs- und Rechtsformen, und das europaweite Problem - es wurde eben schon genannt - würde in erster Linie auf dem Rücken der ostdeutschen Betriebe ausgetragen. Das ist nicht nachvollziehbar und wird deshalb auch von uns abgelehnt.
Um jedoch die vor allem von den Sozialdemokraten in den Wahlkämpfen gepriesene Chancengleichheit nachhaltig zu sichern, Herr Barth, muss sich die SPD-regierte Bundesregierung bei der Finanzausstattung zur Bewältigung der BSE-Folgekosten in ausreichender Weise einbringen,
um Tierhaltern und Tierzüchtern wieder ein wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen, aber auch um dem Verlust von Marktanteilen in der Fleisch- und Lebensmittelerzeugung und im Handel entgegenzuwirken.
Die Politik - ich glaube, auch in dieser Hinsicht sind wir uns weitgehend einig - sollte sich nicht zu sehr darauf verlassen, dass der Verbraucher bereit ist, für gesunde Lebensmittel mehr zu zahlen. Dass Produkte gesund und preiswert sind, wird auch künftig - in dieser Hinsicht bin ich mir sicher - Vorrang beim Einkauf haben.
Eine weitere Forderung unseres Änderungsantrages, die Forderung nach Ablehnung des von EU-Agrarkommissar Fischler vorgelegten Siebenpunkteplanes, resultiert insbesondere aus den Plänen, die gerade unsere ostdeutschen Betriebe benachteiligen würden, wie die Einführung einer Obergrenze von maximal 90 Tieren pro Betrieb. Alle anderen Teile des Planes werden von uns als notwendig und wünschenswert erachtet. Deshalb würden wir dem Vorschlag des Kollegen Barth zustimmen, unseren Änderungsantrag wie vorhin genannt zu korrigieren.
Die Überprüfung des gesamten bisherigen Systems der Ausgleichszahlungen für Marktordnungsfrüchte und Tierprämien und deren Ersatz durch ein System einheitlicher Flächenzahlungen ist zu begrüßen. Das ist eine Forderung, die schon älteren Datums ist; aber sie scheint angesichts der BSE-Krise jetzt eine größere Chance zu bekommen, umgesetzt zu werden.
Ich möchte ein letztes Wort zu der beantragten Unterstützung der Anwendung des von der Universität Halle erarbeiteten landwirtschaftlichen Bilanzierungsprogrammes Repro sagen. Wir unterstützen die Einführung eines derartigen Programmes, wir sind uns auch sicher, dass es uns überzeugen wird, aber wir hätten schon Interesse daran, dass es uns vorgestellt wird. Deshalb bitten wir um eine Information im Ausschuss. Das kann bei unserem Besuch in der Universität geschehen. Wir erachten es schon als wichtig, dass solche innovativen und wirksamen Systeme schnell eingeführt werden, um damit eine Wende in der Agrarwirtschaft des Landes zu unterstützen.
Ich fasse zusammen. In Verbindung mit unserem Änderungsantrag in der korrigierten Fassung, wie sie eben vorgeschlagen worden ist, stimmen wir einer Annahme der Punkte 1 bis 4 des SPD-Antrages zu. Wir würden auch dem Punkt 5 zustimmen, wenn die PDS mitgehen würde, den ersten Teil von Punkt 5 entsprechend dem eben genannten Vorschlag zu streichen. - Vielen Dank.
Herr Becker, geben Sie mir darin Recht, dass zumindest die Landesinitiative „Lokale“ - auf die Initiative „Urban“ kann man das auch ausdehnen - eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die vielen Planungen der Ingenieurbüros war?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle voran: Die CDU-Fraktion wird sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Wir verkennen nicht, dass in einer sachorientierten Diskussion, auch unterstützt durch eine Anhörung betroffener Interessenvertreter oder Interessenverbände, versucht wurde, durch geeignete Förderinstrumente die Landschaftspflege durch Schafe, aber auch die Existenz der Schäfer und Mutterkuhhalter nachhaltig sicherzustellen.
Ich will aber unsere Kritik wiederholen, dass die Landesregierung viel zu spät reagiert hat; denn wir hatten bereits im Dezember 1998 darauf hingewiesen, dass insbesondere in Naturschutzgebieten, welche durch die Artikelverordnung nicht abgedeckt sind, dringend eine Lösung insbesondere für Schafhalter herbeigeführt werden müsste.
Das hatte auch die SPD-Fraktion erkannt. Sie hat erkannt, dass es bereits fünf nach zwölf war. Nicht umsonst hat sie, scheinbar in Panik gegenüber den Schäfern, eine rückwirkende Auszahlung von Fördermitteln vorgeschlagen. Dass das aus haushaltsrecht-lichen Gründen wieder infrage gestellt wird, ist eher peinlich als verantwortungsbewusst.
Im Laufe der immerhin mehr als eineinhalb Jahre andauernden Diskussion in den Ausschüssen wurde insbesondere durch Vertreter der SPD - aber, Herr Czeke, auch Herr Köck wäre in diesem Konzert zu nennen - immer wieder thematisiert, ob Schafhaltung tatsächlich im Einzelfall naturschutzfachlichen Zielen dient. Oder die Landesregierung wurde durch die regierungstragenden Fraktionen immer wieder aufgefordert, in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Raumordnung und Umwelt zunächst über die Auswirkungen der Artikelverordnung auf die naturschutzfachlichen Ziele zu berichten, um dann gegebenenfalls die zeitliche Befristung der Artikelverordnung aufzuheben.
Diese Verhaltensweise, meine Damen und Herren, impliziert unserer Auffassung nach ein ständiges Grundmisstrauen in das Verantwortungsbewusstsein der Landwirte, insbesondere der Schafhalter, und stellt unseres Erachtens das Ziel der CDU-Fraktion, die Leistungen der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhalter politisch, fachlich und finanziell anzuerkennen, ständig infrage.
Das Bekenntnis des Ministers Keller im Rahmen der Beratungen, dass auf insgesamt 1 500 ha Fläche, welche im Jahr 2006 nicht mehr dem Vertragsnaturschutz unterliegen, auch weiterhin Landschaftspflege und Schafbeweidung durchgeführt werden soll, ehrt ihn und findet unsere volle Unterstützung.
Wir erwarten, dass sich die Landesregierung gegenüber den Landkreisen durchsetzt; denn nach der Auffassung des Ministeriums haben die Landkreise entsprechend dem Naturschutzgesetz diese Aufgaben wahrzunehmen und auch zu bezahlen.
Staatssekretär Altmann erklärte im Ausschuss sinngemäß, das Ministerium gehe davon aus, dass mit den gesetzlichen Aufgabenübertragungen des Landes auf die Landkreise im Jahr 1994 auch ein allgemeiner Finanzausgleich mit den Kreisen vorgenommen worden sei, dass diese Aufgaben, für die die Kreise die entsprechenden Ausgaben zu leisten hätten, damals mit übertragen worden seien und damit Bestandteil des Finanzausgleichs seien und dass die Landesregierung im Einzelplan 09 nicht Mittel zur Verfügung stellen sollte und
keine Lücke zu schließen hätte, weil letztendlich die Landkreise im Hinblick auf die Naturschutzaufgaben verantwortlich seien. Ob diese Haltung des Landwirtschaftsministeriums bei den Landkreisen viel Begeisterung auslöst, das stelle ich infrage.
Die CDU-Fraktion erwartet, dass in dem Programm, welches laut der Beschlussempfehlung bis zum 30. April 2001 vorzulegen ist, auch eine Antwort auf diese von mir gestellte Frage gegeben wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, weil er nicht zur Versachlichung beiträgt, teilweise von falschen Positionen ausgeht und teilweise von der Realität und von bereits eingeleiteten Maßnahmen überholt worden ist.
Herr Wolf, die für Verbraucher, für Landwirte, für den Tierschutz, aber auch für den ländlichen Raum äußerst schwierige Situation ist nicht als Thema für populistische und starke Sprüche geeignet.
Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, eine kurze Stellungnahme der CDU-Fraktion zu diesem Thema und dem sich anscheinend auftuenden Konfliktfeld Landwirtschaft/Verbraucherschutz abzugeben. Ich will mit der derzeit schicken Forderung - Herr Krause, aber auch der Minister ist schon darauf eingegangen - nach einem Umorientieren in der Landwirtschaft beginnen.
Verbraucherschutz hat oberste Priorität, darin sind wir uns sicher alle einig. Er ist aber kein Freibrief für rote oder grüne Politiker, die im Moment ideologisieren und gegen technisch einwandfreie und tierartengerechte Haltungsformen vorgehen,
die neuerdings als Massentierhaltung oder auch als Agrarfabriken bezeichnet werden. Es ist zu befürchten, dass diese Politiker ihre bisher nicht mehrheitsfähigen grünen Vorstellungen gegen eine bei uns gefestigte Agrarstruktur mithilfe der BSE-Krise durchsetzen wollen.
Betriebsgrößen und ökologischer Landbau allein sind kein Maßstab für eine verbraucherorientierte Tierhaltung und Erzeugung eines gesunden Lebensmittels. Herr Minister Keller hat durchaus Recht, wenn er sagt, einmal verlorene Marktanteile in dieser Branche sind von heute auf morgen nicht zurückzugewinnen.
An erster Stelle der Forderungen nach einer langfristigen Sicherstellung eines höchstmöglichen Verbraucherschutzes steht nach unserer Ansicht die verstärkte Investition in Wissenschaft und Forschung, um eine beweisbare
Ausgangsposition für fachlich fundierte Entscheidungen zu finden und um die derzeitige Diskussion auf einen sachlichen Stand zu bringen.
Alle Initiativen in diese Richtung finden unsere volle Unterstützung, aber auch alle Initiativen der Landesregierung, wie der Aufbau der Gendatenbank, wie Initiativen zur flächendeckenden Kontrolle und auch das Bemühen um die weitere Vereinheitlichung aller Instrumente in diesem Prozess auf EU-Ebene.
Aber auch das Verantwortungsbewusstsein der Verbraucher selbst ist mehr denn je gefragt; denn wir wissen alle: Die Zufuhr von Nahrungsmitteln ist nun einmal lebensnotwendig. Auch ohne BSE wird es immer ein gewisses Gefahrenpotenzial geben, welches man nicht zu 100 % ausschließen kann, wobei ich aber nicht sagen will, dass das Verfüttern von Tiermehl oder der in den letzten Tagen dargestellte Missbrauch von Antibiotika bei der Schweinehaltung toleriert werden kann.
Ebenso ist die konkrete und ehrliche Etikettierung der Lebensmittel eine unbedingte Voraussetzung, um die Bereitschaft des Verbrauchers, sein Lebensmittel selbst zu wählen, für sein Lebensmittel mehr zu zahlen, zu fördern.
Die CDU-Fraktion hat bereits vor 14 Tagen ein Konzept gefordert, um eine eventuelle Krise, wie sie nun leider in Mücheln besteht, zu bewältigen. Dazu gehört die Beantwortung solcher Fragen, wie sie der Minister eben selbst aufgeworfen hat: Wie hat die Entschädigung zu erfolgen, in welchem Umfang, wer zahlt und in welchem Ausmaß werden Ausfälle bezahlt? Wie hat die Entsorgung der Tierkörper zu erfolgen? Denn auch die logistische Frage in diesem Prozess ist ein Problem und sicherlich sind hierzu noch keine abschließenden Lösungen gefunden worden. Leider haben sich Bund und Land mit einer solchen vorsorgenden Aufgabe bisher nicht beschäftigt.
Der Minister hat sich heute - das begrüße ich - zu dieser Problematik umfassend geäußert. Wir können ihn in seinen Aussagen nur weitgehend bekräftigen.
Nachdem nun der BSE-Fall in Mücheln bestätigt wurde, ist in erster Linie die Frage der Unterstützung und Entschädigung des Betriebes zu lösen - auch hierbei unterstützen wir das Ministerium bzw. die Landesregierung -, um an dieser Stelle auch künftig weiterhin Landwirtschaft betreiben zu können.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat sich trotz dieser Entscheidung heute nach wie vor eindeutig zu positionieren, nach welchen Kriterien künftig betroffene Bestände behandelt oder auch getötet werden müssen.
Ich gebe zu bedenken, ob es sachlich, wirtschaftlich und ethisch vertretbar ist, Bestände in solch einem Umfang - ich hoffe, es kommen nicht noch größere Bestände auf uns zu - zu vernichten und somit einer ganzen Region die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen.
Aber andererseits - auch das sehen wir realistisch - wäre bei einer teilweisen Keulung der Absatz von Milch und von Fleisch der betroffenen Betriebe nur schwer sicherzustellen, und es wäre auch schwierig, den wirtschaftlichen Betrieb dieses Unternehmens langfristig zu sichern. Denn es ist fraglich, ob sich der verunsicherte Verarbeiter und der verängstigte Verbraucher künftig mit Vertrauen an diesen Betrieb wenden würden.
Deshalb kritisieren wir die heutige Entscheidung nicht, geben aber die ethischen und die wissenschaftlich nicht belegbaren Bedenken noch einmal zu Protokoll.
Die CDU stellt fest und stellt die Forderung auf: Bei einer Keulung von Tierbeständen ist zu entschädigen, um die Existenz der Bauern und der ländlichen Räume zu sichern. An den Kosten der Entschädigung, an den Kosten aufgrund der Einkommensausfälle, die nicht nur beim Landwirtschaftsbetrieb entstanden sind, und an den Kosten der Tierkörperbeseitigung haben sich Bund und Land zu beteiligen. Die Lasten dürfen nicht vollständig auf den Landwirt, aber auch nicht über den Preis - das möchte ich hervorheben - vollständig auf den Verbraucher abgewälzt werden.
Wir wissen wohl, dass es angesichts der rechtlichen Situation und angesichts der finanziellen Lage im Land eine schwierige Aufgabe sein wird, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die CDU wird sich in diesen Prozess weiterhin konstruktiv, sachlich und ohne Hysterie einbringen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei unserem Antrag handelt es sich um eine alt
bekannte und doch hochaktuelle Thematik, um die Ausweisung der Gebiete nach der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie zur Schaffung eines europäischen Verbundsystems mit dem Namen „Natura 2000“.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kurt Becker erklärte die Landesregierung, dass das Ministerium für Raumordnung und Umwelt landesweit alle Gebiete habe zusammenstellen lassen, welche die Kriterien des § 19 b des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang 3 der FFHRichtlinie erfüllten.
Nach dem vorläufigen Abschluss der Grundlagenauswertung erfolgte 1998 die Erarbeitung der FFH-Gebietsliste. Die Gebietskulisse lag in der ersten diskussionsfähigen Form im Juli 1999 vor. Zu Beginn dieses Jahres, am 28. Februar 2000, beschloss das Kabinett, die ausgesuchten 195 Gebiete mit einer Fläche von ca. 200 000 ha - das sind 9,8 % der gesamten Landesfläche - an die EU zu melden. Das geschah auch sofort.
Ob sich Sachsen-Anhalt bei der Ausweisung von Gebieten, was den Anteil an der Landesfläche angeht, unbedingt in eine Vorreiterrolle begeben musste, will ich heute nicht bewerten. Auch das grundsätzliche Ziel, Ökosysteme zu erhalten bzw. naturschutzgerechte Pflege- und Wirtschaftsweisen nachhaltig zu sichern, wird von der CDU nicht infrage gestellt.
Doch nach Meinung der CDU und der verschiedensten Verbände wurden - wie eine umfassende Anhörung zu diesem Problem ergab - gravierende Fehler gemacht, die auch nachträglich weder eingestanden noch beseitigt wurden. Hierzu gehört ein demokratisches Anhörungsverfahren, bei dem alle Betroffenen gehört werden müssen. Dies fand nicht statt.
Bei den 54 Alibiveranstaltungen von Frau Häußler und ihren Mitarbeitern kann von Anhörung keine Rede sein. Vielmehr wurden die Betroffenen vor vollendete Tat- sachen gestellt.
Insgesamt wurde für das gesamte Verfahren ein Zeitraum von nur sechs Wochen zur Verfügung gestellt. Dies war für Landwirte und für Waldbesitzer, die praktisch Naturschutz betreiben, aber auch für Institutionen wie IHK oder BVVG nicht ansatzweise zu schaffen, wenn die Stellungnahmen umfassend und konkret sein sollten.
Da keine flurstücksgenaue Ausweisung erfolgte, sondern nur die Grenzen von Naturräumen eingezeichnet wurden, war für die meisten der Anzuhörenden keine Betroffenheit feststellbar; daher waren keine Konsequenzen darstellbar und die Regierung hatte leichtes Spiel bei der Festlegung der Gebietskulisse.