Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zentrum der politischen Diskussion der Ministerpräsidenten bei Abschluss des Staatsvertrages stand die Entscheidung über die Anhebung der Rundfunkgebühr. Diesen Beschluss zu fassen, ist nicht leicht gefallen, wie Sie sich vorstellen können. In einer Zeit, in der auch an anderen Stellen steigende Ausgaben auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, liegt es im Interesse aller Beteiligten, zusätzliche Belastungen zu vermeiden.
Die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten sind aber auf der Grundlage des 12. KEF-Berichts zu der Ansicht gelangt, dass der Finanzbedarf dem öffentlichrechtlichen Auftrag entspricht und ARD, ZDF und Deutschland-Radio die bis heute vorhandenen Rationalisierungsmöglichkeiten genutzt haben. Die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten haben sich auf dieser objektiven Grundlage davon überzeugt, dass die Anpassung der Gebührenhöhe für Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich ist.
Im Einzelnen: Die Staatskanzlei hat den genannten Bericht bereits am 25. Januar dieses Jahres an den Land
tag übersandt. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich am 26. April 2000 durch den Präsidenten des Landesrechnungshofes in dessen Funktion als Mitglied der Kommission, den MDR-Intendanten und den ZDF-Verwaltungsdirektor über die Einzelheiten informieren lassen. Auf Details brauche ich deswegen hier nicht mehr einzugehen.
Weder in der Diskussion der Ministerpräsidenten noch im Landtagsausschuss für Kultur und Medien gab es Kritik an der Methodik und es gab auch keine Kritik an der Gebührenberechnung.
Wesentliche Ursache dieser Bewertung ist die Tatsache, dass die Finanzbedarfsanmeldungen deutlich, für die Anstalten sogar sehr schmerzhaft gekürzt worden sind. Die Anmeldungen der Anstalten für den Gebührenzeitraum 2001 bis 2004 beliefen sich zunächst auf rund 61 Milliarden DM. Die Abstriche der KEF an diesen Anmeldungen erreichten etwa 4 Milliarden DM. Darüber hinaus hat die KEF festgestellt, dass ARD und ZDF bereits in der abgelaufenen Gebührenperiode deutliche Einspareffekte erzielen konnten. Für die ARD beläuft sich diese Einsparung auf rund 3,7 Milliarden DM, für das ZDF auf rund 1,9 Milliarden DM.
Dass die Anstalten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln unwirtschaftlich umgegangen sind, wird man daher kaum begründen können. Gleichwohl haben die Ministerpräsidenten ARD und ZDF in einer gemeinsamen Protokollerklärung zu fortwirkenden Einsparungen aufgefordert und deutlich gemacht, dass Kreditaufnahmen durch die Anstalten in der kommenden Gebührenperiode grundsätzlich nicht erfolgen dürfen.
Es werden also auch weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig sein, wenn die Anstalten mit dem jetzt berechneten Finanzrahmen auskommen sollen. Angesichts der beschriebenen Kostenentwicklung wird der Rationalisierungsdruck also aufrechterhalten bleiben.
Angesichts der Preissteigerungsrate im Mediensektor, die mit rund 5,1 % berechnet wurde und die damit deutlich über der allgemeinen Preissteigerungsrate von 1,8 % liegt, wird der Rationalisierungsdruck auch weiterhin auf den Anstalten lasten. Ursache der Preissteigerungen ist insbesondere die Kostenexplosion bei dem Erwerb von Rechten für Sportberichte und für Spielfilme.
Die Steigerung der Rundfunkgebühr um 3,33 DM bedeutet im Vergleich zur bisherigen Gebührenhöhe einen Anstieg um 11,8 %. Man muss diese Zahl allerdings auf die gesamte Gebührenperiode von vier Jahren umrechnen, sodass die jährliche Steigerungsrate in der Gebührenperiode rund 2,9 % beträgt. Der Vergleich mit der medienspezifischen Preissteigerungsrate von 5,1 % macht deutlich, dass die Anstalten auf dem nationalen und internationalen Medienmarkt weiterhin nur werden mithalten können, wenn sie auch in den nächsten vier Jahren weitere Einsparungspotenziale aufdecken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den reinen Kostenfragen sollten wir bei unseren Beratungen besonders die Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Vielfaltfunktion berücksichtigen. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Vereinbarkeit der dualen Rundfunkordnung mit Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen können. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie zu
gunsten der Anstalten ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes zugleich auch Finanzierungsgarantie.
Im europäischen Vergleich sind die deutschen Rundfunkgebühren besonders niedrig. Die Rundfunkgebühr ist auch nicht unverhältnismäßig hoch, wenn man sie mit dem privaten Bezahlfernsehen vergleicht, das monatlich mindestens rund 60 DM kostet. Die inhaltliche Qualität der öffentlich-rechtlichen Programme insbesondere im Informationsbereich setzt Maßstäbe. Auch die Beliebtheit der Programme zeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote mithalten können. Die Einschaltquoten, besonders für den MDR, sind in unserem Land seit Jahren unverändert hoch. Aber auch Deutschland-Radio konnte hinzugewinnen.
Die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss aber auch für die Zukunft gesichert werden. Das ist vor dem Hintergrund des technischen und inhaltlichen Umbruchs von der analogen zur digitalen Rundfunkwelt und der zunehmenden Verbreitung von Angeboten über das Internet eine ganz besondere Herausforderung. Gleichzeitig müssen die Anstalten unverändert die gesetzlich von ihnen verlangte Grundversorgung der Bevölkerung mit Hörfunk- und mit Fernsehprogrammen sicherstellen. Dass diese Leistungen nur auf solider finanzieller Grundlage erbracht werden können, sollte außer Frage stehen.
Die Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit von ARD und ZDF müssen wir auch unter dem Blickwinkel anhaltender Medienkonzentration beurteilen. Zu dieser Frage hat die unabhängige Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die KEK, in ihrem aktuellen Jahresbericht Stellung genommen. Sie hat im Privatfernsehen ein enges Oligopol der Veranstaltungsgruppen CLT-Ufa und Kirch-Gruppe festgestellt. Die Verflechtung dieser Fernsehveranstalter mit medienrelevanten verwandten Märkten hat nach Ansicht der KEK - ich zitiere - „problematische Ausmaße“ angenommen. Vor dem Hintergrund grenzüberschreitender Unternehmensverbindungen wird sogar von „Medienkonglomeraten“ gesprochen.
Diese bedenkliche Entwicklung im privaten Mediensektor macht deutlich, dass wir ARD und ZDF mehr denn je als Balance des dualen Rundfunksystems und als Garant eines gegenständlich und meinungsmäßig vielfältigen Medienangebotes benötigen.
Bei einer Abwägung komme ich deswegen zu dem Ergebnis, dass die Kosten, die unser öffentlich-rechtliches Rundfunksystem verursacht, der Bedeutung dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemessen sind. ARD, ZDF und Deutschland-Radio haben eine wichtige Funktion für unsere Gesellschaft. Daseinsvorsorge im Mediensektor ist ohne sie nicht denkbar.
Der finanzielle Beitrag, den wir alle heute und auch in Zukunft dafür erbringen sollen, ist daher im genauen Sinne des Wortes sozialadäquat, für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt. Bitte berücksichtigen Sie diese Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben den reinen Kostenfragen bei den Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Bevor ich dazu aufrufe, darf ich Schülerinnen und Schüler der
Es bleibt dabei. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Schomburg. Bitte, Herr Schomburg.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Alle vier Jahre wieder“, könnte man diesen Redebeitrag überschreiben. Alle vier Jahre wird dem Parlament eine Entscheidung abgefordert, die eigentlich nur eine Ja-Entscheidung sein darf, nämlich die Erhöhung der Rundfunkgebühren.
Immer wieder läuft der gleiche Vorgang ab: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD und ZDF melden ihren Finanzbedarf für die kommende Gebührenperiode an. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs prüft dann gewissenhaft. Die Kommission besteht aus Fachleuten des Medienbereiches, aus Medienwissenschaftlern, aus Fachleuten des Finanzbereiches und aus Mitarbeitern der Staatskanzleien.
Diese legt dann einen Bericht vor. Den letzten Bericht - wir haben es gerade von der stellvertretenden Ministerpräsidentin gehört - haben wir im Januar dieses Jahres vorgelegt bekommen. Danach setzen sich die Medienreferenten der Staatskanzleien zusammen. Schließlich legen uns die Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag vor.
Unsere Funktion - ich muss zugestehen, auch die der Ministerpräsidenten - besteht lediglich darin zu prüfen, ob die gefundene Gebührenerhöhung sozial vertretbar ist. Wir haben quasi - dies ist uns vom Bundesverfassungsgericht zugewiesen worden - eine Notarfunktion zu erfüllen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dies ist sicherlich für viele im Parlament eine undankbare Funktion; denn schließlich müssen wir den Druck der Öffentlichkeit, der mit jeder Gebührenerhöhung verbunden ist, öffentlich aushalten.
Wir prüfen also, was dafür spricht, der Gebührenerhöhung zuzustimmen. Dem Argument, dass ARD und ZDF wesentlich mehr angemeldet haben, als ihnen von der KEF und den Ministerpräsidenten in dem uns vorliegenden Staatsvertrag zugebilligt worden ist, ist sicherlich zuzustimmen. Der Bericht der KEF über die Arbeit der Rundfunkanstalten ist ordentlich abgefasst und das Mitglied der KEF aus Sachsen-Anhalt, Herr Schröder, hat in seinem Bericht vor dem Ausschuss für Kultur und Medien noch einmal auf die Prüfungsschwerpunkte der KEF hingewiesen. Er hat verdeutlicht, dass sie sehr gewissenhaft mit den Zahlen aus den Rundfunkanstalten umgegangen ist.
Wir müssen eingestehen, dass es in der Zeit seit der letzten Gebührenerhöhung gewisse inflationelle Einflüsse gab, die allerdings so gering waren wie seit langem nicht mehr. Stärker fließen die bereits erwähnten medienspezifischen Inflationseinflüsse ein. Es handelt sich um medienspezifische Preise insbesondere im Bereich der Sportrechte, der Filmrechte, aber auch der Honorare für bestimmte herausgehobene Medienstars. In diesem Bereich hat sich die Konkurrenzsituation zwischen dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Veranstaltern in unverhältnismäßig hohem Maße verschärft.
Seitens der CDU-Fraktion ist ferner darauf Wert zu legen, dass mit diesem Staatsvertrag der Prozess des Abschmelzens des internen Finanzausgleichs zwischen den Landesrundfunkanstalten an Dynamik gewonnen hat. Das können wir nur begrüßen und es könnte uns zur Zustimmung zu diesem Staatsvertrag bewegen.
Es gibt aber auch Gründe, die gegen eine Zustim- mung zu diesem Staatsvertrag sprechen. Diesbezüglich möchte ich auf die allgemeine Gebührenlandschaft in Sachsen-Anhalt hinweisen. Nicht nur die Abwasserverbände und die Wasserverbände erhöhen laufend die Gebühren. Es sind auch andere Preise, die erhöht werden, beispielsweise die Energiepreise, die in letzter Zeit auf das Portmonee der Verbraucher Einfluss nehmen.
Ein weiterer möglicher Grund gegen eine Zustim- mung zu diesem Rundfunkstaatsvertrag ist die Lohnpolitik der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Mitteldeutschland. Der Mitteldeutschen Rundfunk und der ORB zahlen den vollen Westlohn. Wir Politiker werden verpflichtet, von denen, die 80 oder 75 % des Westlohnes verdienen, Gebühren zu verlangen, um den in Leipzig oder Potsdam ausgezahlten Westlohn zu finanzieren.
Die von uns solidarisch übernommenen Pensionslasten aus den Anstalten der alten Länder rufen durchaus Kritik hervor. Des Weiteren könnte die extensive die Ausweitung der Sendefläche von Fernsehen und Hörfunk, woran auch der MDR nicht ganz unschuldig ist, ebenfalls als Argument gegen eine Zustimmung gewertet werden. Wir haben der Presse entnehmen können, dass es in Sachsen-Anhalt eine geringere Akzeptanz für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt.
Dies alles gilt es abzuwägen und diesem Prozess müssen sich der Ausschuss für Kultur und Medien und das Parlament in seiner zweiten Lesung unterziehen. Ich erwähne nur noch, dass es auch innerhalb der CDUFraktion noch erheblichen Diskussionsbedarf zu diesem Thema gibt. Diesem müssen wir uns in den nächsten Wochen stellen.
Die CDU-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Fortbestand und der Weiterentwicklung von ARD und ZDF. Beide Sender haben eine wichtige Funktion im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland und brauchen deshalb die dazu notwendige Finanzausstattung. Trotzdem werden wir uns heute noch nicht äußern können.
Den übrigen Änderungen an den verschiedenen Staatsverträgen werden wir zustimmen können. Diesbezüglich sieht die CDU-Fraktion keine größeren Probleme.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nur eine Notarfunktion zugewiesen. Lassen Sie uns diese Funktion gewissenhaft wahrnehmen und zu einer guten Entscheidung finden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Schomburg für die Handreichung die Diskussion
betreffend, die vor uns liegt. Es klang nicht so pessimistisch, dass man befürchten müsste, dass der Staats- vertrag nicht das Parlament passieren wird.
Jede Gebührenerhöhung - Sie haben es gesagt - ist immer wieder schmerzhaft. Auch uns fällt es nicht leicht, eine solche zu beschließen. Heute liegt uns das Zustimmungsgesetz für den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Sie sagten es, es ist eigentlich ein Gebührenstaatsvertrag.
31,58 DM soll ab 1. Januar 2001 die Reservierung für einen Platz in der ersten Reihe bei ARD und ZDF kosten.
Auch auf die vielen Dritten wie Phoenix, Arte, den Kinderkanal für unsere Kleinen und auch auf das umfassende Hörfunkangebot möchte wohl keiner verzichten.
Die Reaktionen auf die Gebührenerhöhung sind unterschiedlich. Sie reichen von Aussagen wie „viel zu viel“ oder „sozial unverträglich“ - manche sagen angemessen - bis hin zu den Stimmen aus den Anstalten, dass es eigentlich mehr sein müsste und mehr angemeldet war.
Die Anstalten hatten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs einen wesentlich höheren Betrag gefordert. Um rund 4 Milliarden DM ist der Anmelde-betrag gekürzt worden. Ich glaube, diese Kürzung ist sachkundig. Ich denke, dass wir der Kompetenz, der unabhängigen Urteilskraft der so genannten KEF vertrauen können, zumal der von uns allen sehr verehrte Präsident des Landesrechnungshofs Herr Schröder Mitglied derselben ist und bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, den sparsamen Umgang mit Rundfunkgebühren, insbesondere in der Landesmedienanstalt, anzumahnen.
Sie alle, aber ganz sicher die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien, wissen um die Notwendigkeit und Bedeutung des Rundfunkstaatsvertrags. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Kultur und Medien werden sich sicher an die Argumentationsketten der Intendanten vom MDR und vom ZDF erinnern und das Thema sachkundig im Ausschuss behandeln.