Gerlinde Kuppe
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Zum wiederholten Mal beschäftigt sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit dem Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Grund für die heutige Befassung mit dieser sehr komplexen und sehr komplizierten Materie ist die Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit dem Normenkon
trollverfahren wollen diese drei Länder die Regelung des Risikostrukturausgleichs und darüber hinaus den so genannten gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich überprüfen und in der jetzigen Form für nichtig erklären lassen.
Der Risikostrukturausgleich wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz erstmals zum 1. Januar 1994 eingeführt. Er sollte die unterschiedlichen Risiken der Krankenkassen ausgleichen. Dies wurde erforderlich, weil Zeitgleich eine allgemeine Kassenwahlfreiheit eingeführt wurde, die es bis dahin nicht gab. Erstmals konnten beispielsweise auch Arbeiterinnen und Arbeiter Mitglied in einer Ersatzkrankenkasse werden.
Man muss allerdings auch wissen, dass die Wahlfreiheit im Hinblick auf die Kassenart für die Allgemeinen Ortskrankenkassen mit gewissen Risiken verbunden ist. Waren sie vor der Gesetzesänderung quasi eine Auffangkasse für alle Versicherten, ist es seitdem möglich, dass sie mehr als andere Kassen ihre Versicherten verlieren und dass sich die Einnahmen- und Ausgabenbilanz außerordentlich ungünstig entwickelt.
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen versichern in hohem Maße Personen mit besonderen Risiken, und zwar in einer Größenordnung von bis zu 80 %, zum Beispiel alte Menschen, Menschen mit niedrigem Einkommen und eine hohe Anzahl von beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen. Deshalb liegen die Beitragssätze der Allgemeinen Ortskrankenkassen größtenteils über dem Durchschnitt der übrigen Kassenarten. Um dieser Kassenart eine Chance im Wettbewerb zu geben, sollten solche Risiken über den Risikostrukturausgleich praktisch ausgeglichen werden.
Zunächst wurde dieser Risikostrukturausgleich in Ost und West getrennt durchgeführt; es gab die „Sozialmauer“. Im Jahr 1999 wurde diese Trennung per Gesetz aufgehoben und die Einführung des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs in sieben Jahresstufen beschlossen.
Das Transfervolumen des Risikostrukturausgleichs ist in den vergangenen Jahren beständig gestiegen. Das gilt innerhalb der früheren Rechtskreise und jetzt auch im Hinblick auf die ostdeutschen Länder. Diese hohen Transfers sind Beleg dafür, meine Damen und Herren, dass die Risikostrukturen innerhalb der Kassenarten nach wie vor sehr unterschiedlich sind und dass ein solches Ausgleichsverfahren wirklich notwendig ist.
Tatsache ist, dass in den ostdeutschen Ländern mehr Personen mit Risiken zu versichern sind als in den westdeutschen Ländern. Das hat auch etwas mit den gesundheitlichen Altlasten aus DDR-Zeiten zu tun. Trotzdem fließen Transferleistungen - Herr Bischoff hat darauf hingewiesen - eben nicht nur ausschließlich gen Osten, sondern durchaus auch in Allgemeine Ortskrankenkassen in Bayern und Baden Württemberg, weil auch dort Risiken ausgeglichen werden müssen.
Im Februar 1998 stellte der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer ausdrücklich fest, dass beim Risikostrukturausgleich zwei Dinge permanent übersehen würden:
Erstens gleicht der Risikostrukturausgleich nicht unwirtschaftliche Ausgaben aus, sondern er ist einnahmeorientiert.
Zweitens werden vielmehr Risiken ausgeglichen, für die die Krankenkassen nichts können. Weder freiwillige Leis
tungen noch Verwaltungskosten noch überdurchschnittliche Ausgaben werden im Rahmen des Risikostrukturausgleiches ausgeglichen. Deshalb sei es einfach ungerecht - so Horst Seehofer - zu sagen, der Risikostrukturausgleich belohne die Unwirtschaftlichkeit.
Dem kann ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, nur zustimmen.
Die bayerische Sozialministerin Frau Stewens spricht dagegen von verfassungswidrigen Transferleistungen in Milliardenhöhe von einer Krankenkasse zur anderen. Nach ihrer Aussage will Bayern gemeinsam mit BadenWürttemberg und Hessen die extreme Benachteiligung der Versichertengemeinschaft in diesen drei Ländern auf ein erträgliches Maß zurückführen. Das bedeutet doch eindeutig, meine Damen und Herren, die Aufkündigung der Solidarität.
Es ist eben nicht so, Herr Kollege Böhmer, wie Sie immer darstellen, dass Bayern vor allem die Zuflüsse in die süddeutschen Krankenkassen überprüfen lassen will. Nein, es geht darum - das besagen die Aussagen von Frau Kollegin Stewens ganz eindeutig -, dass die Zahlungen aus Bayern heraus gestoppt werden sollen, und das ist das Übel.
Das Transfervolumen in die ostdeutschen Bundesländer betrug im Jahr 2001 im Saldo ca. 2 Milliarden €. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diese Summe geht es, wenn wir über den Wegfall des Risikostrukturausgleiches diskutieren - um 2 Milliarden €.
Die Überprüfung des Transfersystems ist übrigens bereits im Gesetz enthalten und erfolgt in diesem Jahr. Deswegen müsste keine Normenkontrollklage angestrengt werden.
Auch die in Sachsen angekündigte Senkung des Beitragssatzes auf 12,9 % hat mit unserem Thema gar nichts zu tun. Hierbei handelt es sich um einen nicht kostendeckenden Beitragssatz, der ein Finanzpolster abbauen soll, das sich praktisch schon seit 1990, also vor dem Inkrafttreten des Risikostrukturausgleiches, bilden konnte.
Ich teile die Auffassung der SPD-Fraktion, wie sie im vorliegenden Antrag zum Ausdruck kommt, dass die Abschaffung des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleiches für Ostdeutschland und damit auch für Sachsen-Anhalt verheerende Auswirkungen hätte. Ohne diese Transferleistungen müsste insbesondere unsere AOK - es sind aber auch noch andere Kassen betroffen Beitragssätze von 20 % und mehr erheben, wenn die Leistungen auf dem jetzigen angemessenen Niveau bleiben sollten; ansonsten müsste mit ihnen über eine Leistungskürzung diskutiert werden.
Über einen Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt bräuchten wir dann überhaupt nicht mehr zu reden. Wir wären nicht mehr konkurrenzfähig, der Mittelstand würde in die Knie gehen und die Versicherten in Ostdeutschland
würden belastet werden wie sonst in keiner Region in Deutschland. Das ist nicht zu verantworten.
Ein weiterer Aspekt, der auch nicht außer Acht gelassen werden darf, sind die unwirtschaftlichen Krankenkassen. Die müssten von der Aufsichtsbehörde geschlossen werden. Die Versicherten müssten dann versuchen, eine andere Krankenkasse für sich zu finden. Stellen Sie sich die Situation vor, wenn Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, wie es um ihren Krankenversicherungsschutz bestellt ist und an welche Kasse sie sich wenden sollen.
Zudem wäre die Frage zu klären - bzw. von Ihnen die Antwort zu geben -, wer die vorhandenen Defizite und Verbindlichkeiten der zu schließenden Kasse zu tragen hätte. Soll das das Land Sachsen-Anhalt machen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seinen Reden bekundet Kanzlerkandidat Stoiber in diesen Tagen immer wieder seinen Willen, Ostdeutschland wirtschaftlich voranzubringen. Das ist zu hören.
In seiner Regierungserklärung vom Februar 1998 mit dem viel sagenden Titel „Föderaler Wettbewerb Deutschlands Stärke, Bayerns Chance“ ist dieser Wille jedenfalls nicht erkennbar.
Herr Stoiber formulierte dort unter anderem das Ziel von regionalen Beitragssätzen in allen Krankenkassen.
Seine Sozialministerin proklamiert dieses Ziel noch heute unverdrossen in allen öffentlichen Äußerungen.
Das ist überhaupt keine Lösung für uns ostdeutsche Länder, sondern das ist in der Tat eine Chance für Bayern. Mit regionalisierten Beitragssätzen - auch bei den Kassen, die sich über mehrere Länder erstrecken würden in Ostdeutschland wegen der schlechten Einnahmensituation und der höheren Ausgaben aufgrund der höheren Morbidität die Beitragssätze auch der Ersatzkassen erheblich ansteigen. Mit dieser Forderung wird eindeutig klar, was Herr Stoiber unter einem föderalen Wettbewerb versteht: nämlich niedrige Beitragssätze und beste Standortbedingungen in Bayern sowie in den anderen klagenden Ländern und
hohe Beitragssätze und schlechte Standortbedingungen in Ostdeutschland. Das - ich sage es noch einmal - ist die Aufkündigung der gesamtdeutschen Solidarität und würde den Abbau Ost bedeuten.
Dabei bemerke ich nur am Rande, dass Bayern über 38 Jahre lang von dem Transfer aus der föderalen Solidarität profitiert hat.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, damit die negativen Seiten nicht eintreten, sollten Anstrengungen zum Erhalt des Risikostrukturausgleichs, vor allem des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleiches, unternommen werden. Die Möglichkeit, im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu nehmen, erscheint mir ein geeignetes Mittel dafür zu sein, die Ostinteressen zu artikulieren.
Ich freue mich, dass es über Parteigrenzen hinweg gelungen ist, mit den Ländern Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen und Thüringen ein gemeinsames Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme zu verabreden. Sicherlich könnte das jedes Land für sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht tun, aber ich denke, wir sollten durch eine gemeinsame Stellungnahme ein politisches Signal setzen, und das muss heißen: Hände weg vom Risikostrukturausgleich!
Meine Damen und Herren von der CDU, am besten wäre es natürlich, wenn Bayern und die anderen beiden Länder die Klage zurückziehen würden.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die PDS will in der Aktuellen Debatte über künftige Strukturen der Bundesanstalt für Arbeit, über Leistungsbezüge für Arbeitslose und über Arbeitsmarktpolitik diskutieren. Dazu bin ich gern bereit.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn unmissverständlich sagen: Alle Entscheidungen, ob über Strukturen oder Aufgaben der Bundesanstalt oder über Leistungsbezüge für Arbeitslose, haben sich einem Hauptziel unterzuordnen. Dieses Hauptziel heißt Arbeit und nochmals Arbeit.
Das gilt für Deutschland insgesamt und für Ostdeutschland und Sachsen-Anhalt im Besonderen.
Mit unserer abgestimmten Arbeitsmarkt-, Wirtschaftsund Infrastrukturpolitik hier in Sachsen-Anhalt tun wir alles für mehr Beschäftigung. Nach wie vor schwierig ist die Lage am Bau; aber die gewerbliche Wirtschaft legt zu und schafft neue Arbeitsplätze, wie heute ganz aktuell in der „MZ“ in Bezug auf die Chemiebranche zu lesen ist.
Anders als in den anderen ostdeutschen Ländern sind die Arbeitslosenzahlen in Sachsen-Anhalt im zweiten Halbjahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr von Monat zu Monat zurückgegangen.
Im Jahresvergleich hatten wir im Februar 2002 über 14 300 Erwerbslose weniger als ein Jahr zuvor.
Während in Bayern die Arbeitslosigkeit im Jahresvergleich um 11,4 % stieg, sank sie in Sachsen-Anhalt um 4,9 %.
Das alles ruft keine Jubelstimmung hervor, aber die Richtung stimmt.
Wir holen auf. Wir haben immer noch die höchste Quote der Arbeitslosigkeit;
wir haben noch die rote Laterne, die wir abgeben wollen; und wir werden sie abgeben, Herr Professor Böhmer.
Sie, meine Kollegen von der CDU, starren ja geradezu auf dieses rote Licht. Aber die Menschen in unserem Land werden sich nicht verblenden lassen. Sie werden darauf achten, was für mehr Arbeitsplätze getan wird. In dieser Hinsicht kommt von Ihnen nichts Neues, nichts Konkretes;
da wird ganz pauschal von der Abschaffung von ABM und Ähnlichem geredet. Das schafft keine neuen Arbeitsplätze in unserem Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für unsere Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik nutzen wir die Strukturfonds der Europäischen Union und setzen auf die Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit. Ich sage ganz klar: Wir brauchen eine starke Bundesanstalt für Arbeit.
In dieser Situation war der - jetzt zitiere ich wörtlich „Entwurf einer Mitteilung des Bundesrechnungshofes zur Vermittlungsstatistik der Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung“ - so die typisch bürokratisch formulierte Überschrift dieses Papiers - letztlich ein Geschenk. Dieses Papier hat eine Art Lawine ausgelöst. Recht schnell war klar: Es geht nicht allein um die Zuverlässigkeit einer Statistik. Nein, es geht um die Effizienz der Bundesbehörde insgesamt.
Die Bundesregierung hat zügig gehandelt und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sozusagen als Sofortmaßnahme zwei Zielrichtungen verfolgt:
Erstens werden die Leitungsstrukturen der Bundesanstalt für Arbeit neu, und zwar analog zu Wirtschaftsunternehmen, festgelegt. Anstelle von beamteten Präsidenten und Vizepräsidenten soll es nun drei Vorstandsmitglieder in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis mit vertraglicher Ausgestaltung geben. Das schafft die Möglichkeit, Spitzenkräfte aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf individueller Vertragsbasis für diese Funktion zu gewinnen. Der deutlich verkleinerte Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsgremium wird bleiben, aber in Zukunft wie in einem privaten Unternehmen den Vorstand kontrollieren.
Die zweite Sofortmaßnahme der Bundesregierung betrifft die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. Die private Arbeitsvermittlung wird gestärkt. Vermittlungsfirmen brauchen keine Erlaubnis mehr von der Bundesanstalt. Diese wird nur bei Missbrauch tätig. Wenn Arbeitslose Lohnersatzleistungen bekommen oder an einer ABM
oder SAM teilnehmen, haben sie künftig Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie einen privaten Vermittler einschalten können.
Wir als Landesregierung halten diese Maßnahmen für sinnvoll. Wir werden im Bundesrat der Novellierung des Sozialgesetzbuchs III zustimmen.
Zu den Sofortmaßnahmen, meine Damen und Herren, gehören auch eine weitere Personalumschichtung zugunsten des Vermittlungsbereichs, verstärkte Stellenakquisition in den Betrieben, Leistungsprämien für Vermittler und Vermittlerinnen und die Einführung eines Beschwerdemanagements.
Neben diesen Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung in einer zweiten Stufe zügige Strukturreformen in Aussicht gestellt. Eine Kommission mit dem Namen „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ soll bis zum Sommer weitere Vorschläge erarbeiten.
Für unverzichtbar halte ich vereinfachte Verfahren zum Vollzug der Arbeitslosenversicherung. Nahezu jede Missbrauchsdebatte, die in den vergangenen Jahrzehnten geführt worden ist, hat letztlich zu einem immer komplizierteren Leistungsrecht geführt.
Das bindet viel Kraft und viel Personal in der Arbeitsverwaltung. Damit muss Schluss sein.
Wir brauchen eine deutliche Vereinfachung und gegebenenfalls auch eine pauschalierte Leistungsberechnung. Wir sollten den Mut haben, dabei auch Unschärfen zuzulassen.
Meine Damen und Herren! Der Reformwille ist groß. Es geht darum, mit einem Minimum an Bürokratie ein Maximum an Effekt zu erzielen, und das im Interesse der arbeitslosen Menschen.
Es geht nicht, aber auch gar nicht um die Zerschlagung der Bundesanstalt für Arbeit, sondern um ihre Stärkung durch Entschlackung. Wir wollen aus der Bundesanstalt für Arbeit eine echte Serviceanstalt machen, bei der Vermittlung, Beratung und aktive Arbeitsmarktpolitik im Mittelpunkt des Geschäfts stehen.
Weiterhin geht es mir um eine stärkere regionale Verknüpfung und die weitere Dezentralisierung von Verantwortung und Entscheidung. Das starke örtliche Arbeitsamt ist für mich das Modell der Zukunft. Diesbezüglich sind wir im Übrigen auf dem Weg.
Bereits in den vergangenen Jahren ist die Stellung der Arbeitsämter und ihrer Selbstverwaltung deutlich gestärkt worden. An dieser Stelle erkenne ich auch parteiübergreifend große gemeinsame Schnittstellen. Schon das von der Regierung Kohl eingebrachte Arbeitsförderungsreformgesetz verfolgte dieses Ziel. Das Job-Aqtiv
Gesetz der neuen Bundesregierung fährt beherzt damit fort.
Es muss aber auch allen klar sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass bei einer Stärkung der örtlichen Arbeitsämter die Funktion und vor allem die Dimension der Hauptstelle in Nürnberg und der Mittelbehörden, also der Landesarbeitsämter, überprüft und verändert werden muss.
Das Ziel ist eine passgenaue und damit effektive Struktur, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen. Das hat nichts mit Geringschätzung gegenüber der Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsverwaltung zu tun. Gerade im Osten haben sie in den vergangenen Jahren mit großem Elan dazu beigetragen, die schwierige Arbeitsmarktsituation abzufedern. Wir setzen auch in Zukunft auf leistungsstarke, auf motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsverwaltung.
Es bleibt aber Tatsache: Seit gut vier Jahren bestimmen die örtlichen Arbeitsämter und ihre Selbstverwaltungsorgane weitgehend eigenverantwortlich über die Verteilung des arbeitsmarktpolitischen Budgets. Bei den Arbeitsämtern vor Ort liegt die Letztentscheidung, diesen so genannten Eingliederungstitel auf die einzelnen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik aufzuteilen. Nach dem Job-Aqtiv-Gesetz werden ab dem kommenden Jahr zusätzlich die Mittel für Strukturanpassungsmaßnahmen in dieses Budget einbezogen werden.
Bei einer weiteren Stärkung der dezentralen Strukturen und Kompetenzen wird zu entscheiden sein, ob der Verwaltungsaufbau zwei- oder dreistufig sein soll. Es hat mit Konsequenz zu tun, wenn ich sage, eine Mittelinstanz in der bisherigen Dimension halte ich dann für nicht mehr zeitgemäß.
Ich halte es zum Beispiel für diskussionswürdig, über vier Regionalzentren als Mittelinstanz nachzudenken, regionale Bündelungsbehörden in Norddeutschland, in Süddeutschland, in Ostdeutschland und in Westdeutschland. Andere Alternativen sind auch denkbar.
Aus Landessicht steht für mich neben der Stärkung der örtlichen Arbeitsämter eine gemeinsame Strategie für die regionale Arbeitsmarktpolitik im Vordergrund. Diese sollte in einer Zielvereinbarung zwischen Land und Arbeitsverwaltung verbindlich und abrechenbar geregelt werden. Stärker als bislang muss sichtbar werden: Die Bundesanstalt für Arbeit und das Land sind Partner.
Auch hinsichtlich solcher modernen Kooperationsstrukturen stehen wir erst am Beginn der Diskussion. Sie muss geführt werden. Fest steht aber: Aufgaben und Strukturen der Bundesanstalt für Arbeit müssen neu justiert werden.
Eines muss dabei aber auch unmissverständlich klar sein: Wir brauchen noch für mehrere Jahre eine gezielte Arbeitsmarktpolitik, die auf unsere Situation, auf Ostdeutschland passt.
Und an dieser Stelle komme ich auf Florian Gerster zu sprechen, den designierten Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit. Dazu nur so viel.
Er hat wiederholt betont, dass er die Diskussion über die Dauer und die Höhe von Leistungen für ältere Erwerbslose unter dem Gesichtspunkt der Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt angestoßen hat. Es geht ihm also nicht um eine Abstrafung älterer Erwerbsloser. Es geht vielmehr darum, diesen gut qualifizierten und hoch motivierten Menschen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Gerster hat also eine Botschaft an die Wirtschaft ausgesendet.
Ich empfinde es übrigens auch als eine nationale Schande, dass Frauen und Männer ab 50 kaum eine Chance in der Wirtschaft haben, sondern zum alten Eisen gezählt werden. Das ist nicht richtig.
Ich sage aber genauso deutlich: Eine Kürzung von Leistungen bringt nicht einen einzigen Arbeitsplatz mehr. Trotz der Entlastung durch Qualifizierung, ABM und SAM kommen derzeit bei uns auf eine freie Stelle rund 20 Arbeitslose.
Der Mangel an Arbeitsplätzen in der Wirtschaft ist das ostdeutsche Kernproblem. Die neuen Länder sind noch auf Jahre hinaus auf den mit den Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung verbundenen Transferstrom angewiesen. Immerhin wurden im Jahr 2001 in Sachsen-Anhalt rund 2,5 Milliarden € an Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ausgezahlt. Eine voreilige Kürzung würde nur zu Armut, nicht aber zu mehr Arbeit führen.
Wir brauchen vor allem für die älteren Langzeitarbeitslosen weiterhin sozial tragfähige Brücken in den Ruhestand, so wie wir es mit dem Programm „Aktiv zur Rente“ bei uns im Land praktizieren. Ich habe Florian Gerster eingeladen, sich die Situation in Ostdeutschland persönlich anzuschauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umbau des Sozialsystems erfordert Augenmaß, Fingerspitzengefühl und vor allem eine gehörige Portion Gerechtigkeit. Die schwierige Balance zwischen Fördern und Fordern muss gehalten werden.
Für uns als Landesregierung gilt: Wenn wir vom Umbau des Sozialsystems sprechen, dann meinen wir das auch so. Wir nehmen das nicht als verniedlichende Form von Abbau. Wir stehen für eine solidarische, für eine sozial gerechte und für eine innovative Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in Sachsen-Anhalt. Das soll auch so bleiben.
Ja.
Ich kenne diese Praktiken. Das ist ja eben die Krux. Es gibt zu wenige Arbeitsplätze, insbesondere für ältere Arbeitslose und vor allem für ältere Langzeitarbeitslose. Ich sagte es ja: Ab 50 oder 55 Jahren hat kaum einer von den Männern und Frauen, die arbeitslos sind, noch eine Chance in der Wirtschaft.
Wir haben die Krux, dass die jungen Leute auf der anderen Seite nahezu in der gleichen Größenordnung nach Ausbildung und Arbeit wie die Älteren nach Arbeit nachfragen. Wir brauchen noch Übergangsbrücken. Und ich will, dass es für die Älteren sozial anständige Brücken in den Ruhestand gibt. Ich denke, dabei ist das Programm „Aktiv zur Rente“ eine Möglichkeit, dass ältere Arbeitslose ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in den Arbeitsprozess einbringen.
Deswegen werbe ich sehr dafür, bei der Bundesanstalt für Arbeit noch Gelder für diese Programme freizuschaufeln, weil es aktive Programme sind und sie nicht die ungünstige Variante fördern, dass Ältere vorzeitig in den Ruhestand gehen. Aber solange es ein gesicherter Ruhestand ist, wenn es auch ein Vorruhestand ist, ist das, denke ich, immer noch besser als das Hangeln von einer Maßnahme zur anderen, das keine Perspektive bietet.
Frau Wernicke, das ist so einfach falsch. Wir haben rund 4 000 Beschäftigte in dem Programm „Aktiv zur Rente“. Das sind Menschen über 55 Jahre, die ansonsten keine Chance im ersten Arbeitsmarkt gehabt hätten und die sinnvolle Tätigkeiten ausführen. Die Qualifizierungsfrage hat sich mit der Einführung des Job-Aqtiv-Gesetzes noch einmal ganz anders gestellt, weil es da eine Verpflichtung gibt. Wir haben als Land notwendige Mittel bereitgestellt, auch die Arbeitsverwaltung musste noch umschichten.
- Nein, nicht erst ab März, sondern ab Januar. - Es ist bei einigen Programmen, beispielsweise bei den Existenzgründerprogrammen, eine weitere Schleife benötigt worden. Aber auch diese ist gezogen und es konnten Ende Januar/Anfang Februar die neuen Bewilligungen erfolgen.
So wie Sie es darstellen, Frau Wernicke, ist es nicht. Wir können uns gern darüber weiter unterhalten.
Herr Präsident, bevor ich die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert beantworte, will ich Folgendes voranstellen: An der bundesweiten Zielstellung, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nachhaltig zu senken, arbeiten die Bundesregierung und die Landesregierungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die landesspezifisch unterschiedlichen Strukturprobleme.
Die angestrebte Absenkung der Anzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um 50 000 ist als Gesamtziel auf die Bundesrepublik bezogen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit zeichnet sich in einzelnen westdeutschen Bundesländern ein guter bis sehr guter Erfüllungsstand ab. In den ostdeutschen Bundesländern, die durchaus Erfolge bei der Absenkung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu verzeichnen haben, gestalten sich die Bemühungen ungleich schwieriger.
Im Vergleich aller ostdeutschen Bundesländer ist die Entwicklung in Sachsen-Anhalt jedoch positiv zu bewerten, da hier, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten bereits spürbar gesenkt werden konnte.
Zu 1: Die Landesregierung hat eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen. So wurden und werden in SachsenAnhalt neben der Begleitung und öffentlichkeitswirksamen Unterstützung der gesetzlichen Maßnahmen Informationsveranstaltungen durchgeführt und darüber hinaus Veröffentlichungen, Mitteilungen und Ähnliches in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, unserem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen sowie dem Integrationsamt veranlasst.
Ferner wurden mit dem Sonderprogramm „Arbeitsplätze für ältere Schwerbehinderte ab dem 50. Lebensjahr und allein erziehende schwerbehinderte Frauen und Männer“ aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bisher 220 Arbeitsplätze geschaffen. Dieses Sonderprogramm wurde aufgrund der positiven Resonanz und Bewertung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung um weitere 2,55 Millionen € auf nunmehr 6,14 Millionen € aufgestockt. Darüber hinaus sind im Rahmen der Förderung von Integrationsunternehmen sowie der Bewilligung von Modellprojekten weitere neue Arbeitsplätze entstanden bzw. im Entstehen.
Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt die Möglichkeit geprüft, im Rahmen eines weiteren Sonderprogramms insbesondere den Übergang von Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Zu 2: Die Integrationsfachdienste unterliegen originär der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit. Je Arbeitsamtsbezirk wurde ein Integrationsfachdienst installiert. Es arbeiten also acht Fachdienste in Sachsen-Anhalt. Nach Informationen des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt/Thüringen waren seit Beginn der Tätigkeit bis zum Ende des Jahres 2001 über 700 laufende Integrationsfälle zu verzeichnen. Hiervon sind bis Ende des Jahres 219 Behinderte in Beschäftigung vermittelt worden.
Herr Präsident! Der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Helmecke stelle ich Folgendes voran: Die Krätze wird durch Krätzmilben übertragen und ist eine leicht übertragbare Hautkrankheit, die Juckreiz und Entzündungen auf der Haut hervorruft. Sie ist nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 nicht an die obersten Landesgesundheitsbehörden zu melden. Eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes, wenn es sich um ein Geschehen in einer Gemeinschaftseinrichtung handelt.
Zu 1: Im Jahr 1996 waren es 872, im Jahr 1997 809, im Jahr 1998 664, im Jahr 1999 624, im Jahr 2000 631 und im Jahr 2001 435 Erkrankungen. Das entspricht keiner Zunahme, sondern einer Abnahme der Morbidität von 31,7 auf 16,4 Erkrankungen pro 100 000 Einwohner in diesem Zeitraum. Schwerpunkte von Erkrankungsorten sind nicht erkennbar.
Zu 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Behandlung der Krätze ist Angelegenheit der Ärztinnen und Ärzte, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten praktizieren. Bekämpfungsmaßnahmen obliegen den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Über angeordnete Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen konnte wegen der Kurzfristigkeit keine Erhebung vorgenommen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich seit Ende des Jahres 2000 intensiv mit dem Thema Demenz und Versorgung von Demenzkranken befasst. Die Thematik war Gegenstand von mehrfachen intensiven Erörterungen und einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Damen und Herren Abgeordneten für die intensive Beratung dieses wichtigen Gegenstandes im federführenden und im mitberatenden Ausschuss.
Ich will an dieser Stelle noch einmal das Bestreben der Landesregierung bekräftigen, auch weiterhin die Lage von demenziell erkrankten Menschen im Land SachsenAnhalt zu verbessern und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Auf Bundesebene hat es im vergangenen Jahr eine kleine Verbesserung gegeben: Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz ist verkündet worden, welches für Demenzkranke, die pflegebedürftig sind und in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, bestimmte Leistungsverbesserungen schafft, und zwar in Form eines Sachleistungsbudgets von 460 € jährlich.
Obwohl dieses Gesetz nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, bietet es immerhin genau dem Personenkreis Verbesserungen, dem die heutige Debatte gewidmet ist. Bis auf weiteres sind damit aber aller Voraussicht nach die Möglichkeiten der Pflegeversicherung ausgereizt.
Wie sieht die Situation im Land aus?
Erstens. Zu den psychiatrischen Tageskliniken mit dem Schwerpunkt Gerontopsychiatrie hatte ich bereits ausgeführt, dass 21 psychiatrische Tageskliniken existieren, die natürlich auch gerontopsychiatrischen Patientinnen und Patienten offen stehen. Eine Ende des Jahres 2001 von meinem Haus durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass es für die Tageskliniken selbstverständlich ist, gerontopsychiatrisch erkrankte Personen in sachgerechter Weise zu betreuen, sofern diese Menschen angesichts ihres Krankheitsbildes einer tagesklinischen Versorgung zugänglich sind.
Zweitens. Im Hinblick auf den zweiten Anstrich unter Nr. 2 der Beschlussempfehlung lassen Sie mich das vom Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe entwickelte Konzept der Hausgemeinschaft erwähnen, die so genannte vierte Generation des Altenpflegeheimbaus. Hausgemeinschaften sind das zentrale Thema einer neuen Form von Pflegeeinrichtungen. Sie versuchen, das Leben, das Pflegebedürftige vor dem Heimaufenthalt zu Hause geführt haben, in das Pflegeheim zu übertragen.
Pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen beanspruchen für ihr Leben ein hohes Maß an Normalität. Das will und soll eine solche Hausgemeinschaft abbilden.
Das Konzept der Hausgemeinschaften ist überzeugend und zukunftsweisend. Deshalb wurde diese Idee in Sachsen-Anhalt sofort aufgegriffen. Bereits im vergangenen Jahr wurden drei Projekte geplant; zwei davon befinden sich schon im Bau. Weitere 15 Projekte
werden im Rahmen der Förderung nach Artikel 52 des Pflegeversicherungsgesetzes noch folgen. Damit nimmt Sachsen-Anhalt nach Aussage des Kuratoriums Deutsche Altershilfe eine Spitzenposition in der Bundesrepublik ein.
Ein weiteres Angebot für die Betreuung pflegebedürftiger Demenzkranker ist die Tages- und Nachtpflege. Diese teilstationäre Betreuungsform war in den neuen Bundesländern nahezu unbekannt. Jetzt gibt es in SachsenAnhalt 62 solcher Einrichtungen mit rund 530 Plätzen, von denen 48 Plätze in 17 Einrichtungen auch als Nachtpflegeplätze angeboten werden.
Drittens. Die Vermittlung von entsprechenden Kenntnissen für Pflegekräfte ist unbedingt notwendig; das haben wir übereinstimmend festgestellt. Wir als Landesregierung werden uns dafür einsetzen, dass die entsprechenden Aus- und Fortbildungsinhalte vermittelt werden. Ich bedauere es sehr, dass das Altenpflegegesetz des Bundes aufgrund der Verfassungsklage Bayerns zurzeit noch auf Eis liegt. Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach im Sommer dieses Jahres sein Urteil fällen.
Viertens. Nach dem Pflegequalitätssicherungsgesetz ist jüngst eine Verbesserung in das Pflegeversicherungsgesetz eingeführt worden. Danach sollen Kurse für pflegende Angehörige, die schon bislang im Leistungskatalog der Pflegeversicherung vorgesehen waren, jetzt verstärkt durchgeführt werden können, insbesondere in Bezug auf den häuslichen Bereich. Diese Gesetzesänderung ist zwar nicht speziell auf demenzkranke Pflegebedürftige zugeschnitten; sie kommt aber den Bedürfnissen demenziell Erkrankter zugute, die möglichst nicht aus ihrem häuslichen Bereich herausgerissen werden sollten. Ich gehe davon aus, dass die Pflegekassen in unserem Land bestrebt sind, diese neuen gesetzlichen Regelungen zügig umzusetzen.
Fünftens. Bei der Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten mit Blick auf demenziell Erkrankte handelt es sich um eine Angelegenheit der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Landesregierung hat darauf nur einen sehr beschränkten Einfluss, aber sowohl die Ärztekammer als auch die Kassenärztliche Vereinigung sind im Hinblick auf dieses Thema sensibilisiert.
Sechstens. Die in der Beschlussempfehlung geforderte Kooperation zwischen dem Kultus- und dem Sozialressort ist selbstverständlich. Die entsprechenden Anregungen werden wir gern aufgreifen.
Siebentens. Die Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie - das sollten wir nicht vergessen - unterliegt natürlich der Hochschulautonomie. Ich finde es aber gut, dass der Landtag, so er es nachher tut, eine Empfehlung an die Hochschulen ausspricht, denn ich halte die Einrichtung eines derartigen Lehrstuhls für notwendig.
An diesen Punkten müssen wir weiterhin arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich will die jetzt zur Diskussion stehende Beschlussempfehlung zur Durchsetzung des Anspruchs auf eine in Art und Umfang angemessene Eingliederungshilfe für Behinderte zum Anlass nehmen, Sie über den Fortgang der Bemühungen der Landesregierung seit der ersten Diskussion im Landtag im April 2001 zu informieren.
Der Durchsetzung des individuellen Anspruchs auf Eingliederungshilfe soll insbesondere die Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG dienen. Hierzu wurden neben der weiteren Gestaltung des Vertrages zwei wesentliche Maßnahmen weitergeführt:
Ende 2001 wurde das Hallenser Institut Ifa e. V. - das ist die Abkürzung für „Integration für alle“ - beauftragt, den individuellen Hilfebedarf aller Menschen mit Behinderungen im Zuständigkeitsbereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe anhand des Fragebogens aus dem Rahmenvertrag vollständig zu erheben.
Aus den Ergebnissen kann dann für jede Region und jede Behinderungsart der tatsächliche Bedarf an Leistungen hinsichtlich der Qualität und der Quantität abgeleitet werden. Erstmals bestimmt dann der individuelle Bedarf den Umfang der Leistungen. Alle Leistungserbringer werden zu Dienstleistern und müssen ihre Angebote an den tatsächlichen Hilfebedarf anpassen. Anhand der Ergebnisse ist dann direkt erkennbar, ob und in welchem Umfang derzeit Überversorgungen stattfinden. So ist zumindest unsere Erwartung.
Als weiterer Schwerpunkt wurde damit begonnen, den Aufbau eines rehabilitationspädagogischen Fachdienstes zu initiieren. Er soll in die Landesverwaltung eingebunden sein und wird zur Verbesserung und Optimierung der Sozialhilfesteuerung für den Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen - zunächst in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe - eingerichtet und aufgebaut.
Dem Dienst wird insbesondere die Aufgabe zufallen, gemäß dem Rahmenvertrag die regelmäßigen Überprüfungen des individuellen Hilfebedarfs durchzuführen und beispielsweise auch Enthospitalisierungsmaßnahmen zu begleiten. Die Ergebnisse sollen regelmäßig ausgewertet und als Grundlage zur Überprüfung der Leistungstypen herangezogen werden. Damit könnte ein hohes Maß an Flexibilität gegeben sein und die tatsächlich zu erbringende notwendige Sozialhilfeleistung kann dann stetig den Erfordernissen angepasst und damit auch besser überprüft werden.
Unterdessen sind auch die Gespräche mit den als Modellregionen vorgesehenen Gebietskörperschaften vorangeschritten. Sie sind nahezu zum Abschluss gebracht worden. Die Kommunen sind grundsätzlich bereit, die Modelle durchzuführen, die in Punkt 1 der Beschlussempfehlung angesprochen worden sind.
Ungeklärt ist allerdings, wie mit der Forderung der Kommunen umgegangen werden soll, an den Modellen nur dann teilzunehmen, wenn sie als Kommunen keine Mehr- und Folgekosten zu tragen haben, etwa wenn bisher nicht erfasste behinderte Menschen in die Förderung
einbezogen werden, um ein Beispiel zu nennen. Jegliche Mehraufwendungen hierbei sollen durch das Land übernommen werden. Andererseits wollen die Kommunen aber an möglichen Einsparungen des Landes hälftig partizipieren. Das ist ein noch nicht geklärter Punkt, über den noch weiter diskutiert werden muss.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie dennoch um Zustimmung zu der vorgelegten Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Tiedge stelle ich Folgendes voran:
Die Landesregierung hat im Rahmen der Rechtsaufsicht dann einzuschreiten, wenn Verstöße gegen geltendes Recht vorliegen. Da die Krankenkassen verpflichtet sind, die Sicherstellung der Versorgung mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu gewährleisten, könnte ein Verstoß dann vorliegen, wenn die Versorgung der Versicherten nicht mehr gesichert wäre. Entsprechende Hinweise liegen mir aber derzeit nicht vor.
Die Ausgestaltung und der Inhalt von Vereinbarungen mit Leistungserbringern sind originäres Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Insoweit obliegt es der Landesregierung nicht, im Rahmen der Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Krankenkassen hierauf Einfluss zu nehmen. Vor allem ist die Landesregierung nicht befugt, die Leistungsvergütung festzusetzen.
Die Möglichkeiten der Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht sind den Beteiligten dargelegt worden. Es sind mehrere Gespräche mit den einzelnen Beteiligten und ein moderierendes Gespräch mit allen Beteiligten geführt worden. Von der AOK Sachsen-Anhalt als landesunmittelbarer Kasse lasse ich mir laufend berichten. Bezüglich der Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Innungskassen Sachsen-Anhalts verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes.
Die Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der Besprechung der Verbände privater Leistungserbringer von häuslicher Krankenpflege mit der AOK Sachsen-Anhalt am 18. Januar 2002 hat eine weitere Verhandlungsrunde am 8. Februar 2002 stattgefunden. Nach Mitteilung der AOK Sachsen-Anhalt sind die Gespräche zum Teil konstruktiv verlaufen, vonseiten der AOK sollen sie fortgesetzt werden. Sie hat Vorschläge für Termine bezüglich einer nächsten Verhandlungsrunde auf den Tisch gelegt.
Zu Frage 2 a: Die AOK Sachsen-Anhalt ist aktuell erneut um Stellungnahme zum Sachstand der Vergütungsverhandlungen im Detail gebeten worden, da Aussicht auf
eine Einigung mit den Verbänden privater Leistungserbringer von häuslicher Krankenpflege besteht.
Zu 2 b: Sachsen-Anhalt wird die Thematik in die nächste Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger des Bundes und der Länder im April 2002 einbringen. Dazu gehört auch die Erörterung der Frage, ob und, wenn ja, in welchem Verfahren die Anrufung einer Schiedsstelle im Sozialgesetzbuch V verankert werden kann. Ich stelle mir vor, dass ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer zum Erfolg führen kann.
Herr Präsident! Die Frage des Abgeordneten Hoffmann beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass nun auch auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben geschaffen werden soll. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde gestern in den Bundestagsausschüssen abschließend beraten und soll in der kommenden Woche im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet werden.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages wird sich die Landesregierung im Anschluss befassen und ihr Stimmverhalten für den Bundesrat festlegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es jedoch keinen Anlass, dem Gesetz in der Sitzung des Bundesrates am 22. März nicht zuzustimmen, womit sich eine Antwort auf Frage 2 praktisch erübrigt.
Frau Kollegin Krause, ich gehe davon aus, dass Sie das Verbandsklagerecht ansprechen wollen, was für mich einer der wichtigsten Diskussionspunkte der letzten Monate gewesen ist.
Mittlerweile ist erreicht worden, dass das Verbandsklagerecht im Gesetz enthalten ist. Der Bundesrat hatte sich gegen die Stimmen von Sachsen-Anhalt gegen die Aufnahme der Verbandsklage in das Bundesgesetz ausgesprochen. Wir haben uns aber gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung durchgesetzt.
Das Verbandsklagerecht wird - so ist zumindest der aktuelle Stand - im Gesetz ermöglicht, und zwar in den Fällen, in denen es sich um Fragen von allgemeiner Bedeutung handelt, aufgrund deren ein Behinderter klagen will. Das finde ich für die Bundesebene angemessen. Insofern ist die Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zu diesem Beschluss richtig. Das entspricht auch der Beschlusslage in unserem Land und dem Inhalt des Landesgleichstellungsgesetzes.
Herr Präsident, die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Krause beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Der Planung von Krankenhausbetten für Kinderheilkunde in Sachsen-Anhalt liegen seit Jahren die von Expertinnen und Experten der Kinderheilkunde geforderten Kriterien zugrunde. Entsprechend diesen Kriterien besteht das Ziel der Krankenhausplanung unter anderem darin, Kinderabteilungen mit 30 bis 35 Betten bei einem Besatz von mindestens sechs Kinderärztinnen oder Kinderärzten und entsprechenden Kinderkrankenschwestern zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten. Eine Kinderabteilung soll - ebenfalls nach diesen Kriterien - in 45 Minuten Fahrzeit erreichbar sein, was einer maximalen Entfernung von 35 bis 40 km entspricht.
Sachsen-Anhalt hält unter den Flächenländern gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf die Einwohnerzahl die meisten Kinderbetten in Krankenhäusern vor. Der Krankenhausplan des Jahres 2002 weist landesweit 1 010 Planbetten für Kinderheilkunde aus. Dies entspricht einer Bettenzahl von 3,83 Betten je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei nur 2,8 Betten. Daraus ist ersichtlich, dass die Landesregierung konsequent die Notwendigkeit einer eigenständigen, qualifizierten stationären pädiatrischen Versorgung anerkennt.
Zu Frage 2: Die mittelfristige Krankenhausplanung berücksichtigt den im Gutachten zur Krankenhausperspektivplanung 2005 festgestellten Bedarf an stationären Kapazitäten für Kinderheilkunde. Eigenständige Kinderabteilungen werden unter Berücksichtigung der in der Antwort auf Frage 1 genannten Kriterien flächendeckend vorgehalten. Um die Kriterien, die die Fachleute definiert haben, zu erreichen, sind zwangsläufig kleinere Abteilungen, die wesentlich unter der optimalen Größe von 30 bis 35 Betten liegen und auch den erforderlichen Arztbesatz nicht gewährleisten können, zu schließen. Eine alternative Möglichkeit wäre aber beispielsweise die Fusion von Kinderabteilungen eines Landkreises.
Aus Bedarfsgründen und aus wirtschaftlichen Gründen können Kinderabteilungen nicht zum Leistungsangebot jedes Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung gehören, jedenfalls nicht solche Kinderabteilungen, die von einem leitenden Kinderarzt oder einer leitenden
Kinderärztin geleitet werden. Damit in diesen Krankenhäusern aber dennoch eine kindgerechte Versorgung gewährleistet werden kann, empfehle ich, interdisziplinäre kindgerechte Versorgungsangebote vorzuhalten, ohne dass zwingend ein leitender Kinderarzt oder eine leitende Kinderärztin vorhanden sein muss. Das kann beispielsweise auch durch einen Kinderchirurgen oder eine Kinderchirurgin bzw. einen Facharzt oder eine Fachärztin einer anderen Disziplin möglich gemacht werden.
Herr Präsident! Der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Helmecke stelle ich Folgendes voran: Für den Fall von Katastrophen größeren Ausmaßes gibt es in den Krankenhäusern Katastrophenpläne, die im Fall von Massenunfällen oder Epidemien greifen. Im Fall von Hunderten oder gar Tausenden Brandverletzten reichen die vorgehaltenen Betten, die im Übrigen auch sehr kostenintensiv sind, nicht aus. Eine Notversorgung wird aber gewährleistet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.
Zu 1: In Sachsen-Anhalt werden im Jahr 2002 insgesamt 14 Betten für schwer Brandverletzte vorgehalten, davon acht Betten für Erwachsene und sechs Betten für Kinder. Diese Betten befinden sich in der Stadt Halle.
Zu 2: Eine zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Betten für schwer Brandverletzte gibt es bei der Gesundheitsbehörde in Hamburg, die über eine aktuelle Liste der am Vermittlungsverfahren der zentralen Anlaufstelle für schwer Brandverletzte beteiligten Krankenhäuser verfügt. Die zentrale Anlaufstelle steht rund um die Uhr telefonisch und per Telefax zur Verfügung.
Darüber hinaus verfügt sie über eine E-Mail-Adresse und eine Internetseite. Im Internet sind die bundesweit vorgehaltenen Betten ausgewiesen, geordnet nach Ländern. Darin sind Angaben zu den Krankenhäusern mit genauer Adresse und Telefonnummer, zur Anzahl und Art der Betten - für Kinder und Erwachsene - und zu den Ansprechpartnern und -partnerinnen mit Name und Telefonnummer verzeichnet.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Zum wiederholten Male
in dieser Legislaturperiode befasst sich der Landtag mit der Zustimmung zu einem Staatsvertrag. Daher gibt es sicherlich schon eine gewisse Routine, das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zügig durchzuführen.
Der Gesetzentwurf enthält die für ein Zustimmungsgesetz üblichen Vorschriften. Der am 20. Dezember 2001 unterzeichnete Staatsvertrag betrifft das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen mit Sitz in Mainz. Das ist die zentrale Einrichtung für Deutschland, die für die bundeseinheitlichen Klausuren und deren Auswertung verantwortlich zeichnet, die die Studenten und Studentinnen der Studiengänge Medizin und Pharmazie in den einzelnen Prüfungsabschnitten ihrer Ausbildung nach dem Multiple-Choice-Verfahren bearbeiten müssen.
Das Institut ist aufgrund eines Staatsvertrages der Bundesländer im Jahr 1970 errichtet worden. Die ostdeutschen Bundesländer haben sich diesem mit dem Änderungsabkommen von 1993 angeschlossen.
Das Änderungsabkommen, um das es heute geht, erweitert die Aufgaben des Instituts, nämlich um die Durchführung der staatlichen Prüfung in der Ausbildung für die neuen Heilberufe in der psychologischen Psychotherapie und in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Diese Heilberufe sind durch das Bundespsychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 eingeführt worden.
Nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen des Bundes für psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus dem Jahr 1998 soll sich die zuständige Landesbehörde für die schriftliche Staatsprüfung einer zentralen Einrichtung bedienen, die die Aufgaben für die Aufsichtsarbeit erstellt. Hierfür kommt nur das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz in Betracht.
Das Änderungsabkommen ist notwendig, damit alle Bundesländer die Leistungen des Instituts bei Staatsprüfungen für die Ausbildung in diesen neuen Heilberufen kostengünstig in Anspruch nehmen können und die Mehraufwendungen gemeinsam getragen werden.
Mit dem Abkommen wird das Institut außerdem ermächtigt, weitere Leistungen im Ausbildungs- und Prüfungswesen gegen Kostenerstattung zu erbringen. Im Übrigen werden Vorschriften präzisiert, redaktionell überarbeitet und an die heutigen Verhältnisse angepasst.
Sachsen-Anhalt wird die Leistungen des Instituts für die Staatsprüfungen bei der Ausbildung in den neuen Heilberufen in Anspruch nehmen. In unserem Bundesland gibt es drei staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für psychologische Psychotherapie und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Aufgrund der dreijährigen Ausbildung für diese Berufe ist mit schriftlichen Prüfungen in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2003 zu rechnen.
Finanziert wird das Institut durch die Länder nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Einwohnerzahlen. Danach trägt Sachsen-Anhalt rund 3 % des Finanzbedarfs. Das sind derzeit rund 168 000 € jährlich. Wegen der durch das Änderungsabkommen erweiterten Aufgaben des Instituts ergibt sich ein erhöhter Finanzbedarf. Für das Jahr 2002 ist bundesweit mit Mehrkosten von insgesamt etwa 124 000 € zu rechnen. Davon entfallen rund 4 000 € auf Sachsen-Anhalt. Diese Mehrkosten sind bereits im Haushaltsplan des Landes für 2002 berücksichtigt.
Meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrten Damen! Ich bitte Sie, einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Erst vor wenigen Tagen, am 10. Januar 2002, hat der Abschlusskongress des Forums „Bildung“ in Berlin stattgefunden. Die Ergebnisse des Forums „Bildung“ leisten einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Standortbestimmung der Bildungspolitik in Deutschland.
Bildung beginnt in der Familie. Es stimmt uns wahrscheinlich alle sehr nachdenklich, dass die im vergangenen Jahr im Auftrag meines Hauses erstellte Studie zur Lage der Familien in Sachsen-Anhalt auf die Frage nach den gemeinsamen Freizeitgestaltungen von Eltern und Kindern zu dem Ergebnis gekommen ist, dass als eine gemeinsame Freizeitveranstaltung von Eltern und Kindern am häufigsten das gemeinsame Fernsehen und Anschauen von Videos genannt wurde.
Auch hier, denke ich, gibt es noch ein weites Handlungsfeld.
Für unser Land wird es jetzt speziell für den vorschulischen Bildungsbereich darauf ankommen, die klar formulierten und nachvollziehbaren Ergebnisse des Forums „Bildung“ mit der Unterstützung aller Beteiligten und Verantwortlichen aufzubereiten und bei uns umzusetzen.
Es geht auf keinen Fall darum, den Kindergarten zu einer anderen Form der Grundschule zu machen. Es geht vielmehr um eine deutlich bessere Verwirklichung des Bildungsauftrages im Kindergarten. Es geht um eine intensive Förderung in der Grundschule, eine jeweils individuelle Förderung mit dem Ziel, Benachteiligungen zu vermeiden und Begabungen zu fördern wie auch zu vermitteln, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen. Dies nur, um einige der Kernempfehlungen des Forums zu nennen.
Diese Empfehlungen und auch die durch das Ergebnis der Pisa-Studie gestellten Herausforderungen bilden für uns den Orientierungsrahmen im Hinblick auf die konzeptionelle Weiterentwicklung vorschulischer Bildungsangebote.
Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Förderung und die Unterstützung durch Bildungsangebote in den frühen Jahren der Kindheit aufgrund der altersgemäß besonders ausgeprägten Lernfähigkeit und Lernbereitschaft auch eine besondere Aussicht auf Erfolg haben.
Für mich bestehen noch nicht voll ausgeschöpfte Möglichkeiten der Tagesbetreuung unter anderem darin, vorhandene Kompetenzpotenziale der Kinder zu erkennen, ihre Neugier aufzunehmen und zu verstärken, wie auch eine geschlechterbewusste Frühförderung und Früherziehung zu entwickeln.
Wissensdurst und Abenteuerlust der Kinder gehören zu den besonders kostbaren Ressourcen kindlicher Entwicklung. Kinder dürfen in ihrem Bildungsdrang nicht klein gemacht werden, sondern sie müssen ernst genommen und ihre Kompetenzen, ihre Ressourcen verstärkt werden.
Gleichzeitig haben Tageseinrichtungen gemeinsam mit den Grundschulen den Übergang vom Kindergarten in die Schule für die Kinder so optimal wie möglich zu gestalten. Deshalb sieht die Landesregierung in einer Rahmenkonzeption zur Bildungsleistung des Kindergartens einen sinnvollen Beitrag zur Umsetzung des umfassenden, die Gesamtentwicklung des Kindes betreffenden Auftrages der Kindertageseinrichtung, so wie es unser Landesgesetz ausweist, vor. An dieser Konzeption soll eine interministerielle Arbeitsgruppe auch unter Beteiligung von Praktikerinnen und Praktikern arbeiten. Wir werden selbstverständlich hierfür auch weiterhin die Kompetenz der Wissenschaft aus unserem Land nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Gesundheitsförderung und die Gesundheitserziehung in den Kindertageseinrichtungen werden durch die Landesregierung als ein wichtiger Bestandteil in der Tagesgestaltung der Einrichtungen angesehen. Wir wissen alle, dass Kinder einen ausgeprägten Bewegungsdrang haben und dass Sporttreiben der Entwicklung der körperlichen Motorik sehr dienlich ist. Eine regelmäßige sportliche Betätigung in einer Einrichtung kann durch eine Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen besonders abwechslungsreich angeboten werden.
Vielfältige Aktivitäten gibt es bereits im Bereich gruppenprophylaktischer Maßnahmen zur Verhütung von Zahnkrankheiten bei Kindern. Maßnahmen werden vorrangig in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulklassen 1 bis 6 durchgeführt.
Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang auch Aktivitäten der AOK Sachsen-Anhalt zu nennen, die beispielsweise Gesundheitsprogramme für übergewichtige Kinder unterstützt. Gute Beispiele gibt es auch bereits in den von der Landesvereinigung für Gesundheit initiierten und geförderten „gesunden Kindertagesstätten“.
Alle diese Erfahrungen werden wir auswerten und verbreiten. Alle Beteiligten und Akteure sind in diesem Bereich gefordert, auch die Träger von Kindertageseinrichtungen, die mit Beteiligung der Eltern unter Einbeziehung der Kinder prüfen sollten, ob Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsförderung in der jeweiligen einrichtungsbezogenen Konzeption schon in dem entsprechenden Umfang berücksichtigt sind. Die Landesregierung wird die Verbreitung geeigneter Konzepte im Land unterstützen.
Dem vorliegenden Antrag kann ich nur zustimmen und Ihnen dasselbe empfehlen.
Frau Präsidentin! Bevor ich die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Weiher beantworte, stelle ich Folgendes vorweg: Das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales hat in Besprechungen mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe psychologischer Psychotherapeuten Sachsen-Anhalt stets erklärt, dass für die Gründung einer Kammer für diese Heilberufe eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Von einem Errichtungserlass der Landesregierung ist unsererseits nicht gesprochen worden.
Gemäß Artikel 87 Abs. 5 der Landesverfassung können Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen Kammern für Heilberufe zählen, nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gebildet werden. Dementsprechend sind die Angelegenheiten der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Tierärztekammer und der Zahnärztekammer durch das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt geregelt.
Da dieses Gesetz keine Ermächtigung dafür enthält, weitere Kammern für Heilberufe durch Verordnung zu errichten, bestand ursprünglich der Plan, die vorgesehene umfassende Novellierung des Gesetzes über Kammern für Heilberufe zum Anlass zu nehmen, Vorschriften über die Errichtung einer Kammer für psychologische Psychotherapeuten aufzunehmen. Dieses Gesetzesvorhaben erfordert jedoch wegen der Abstimmung mit den einzelnen Kammern und den beteiligten Ministerien eine erhebliche Bearbeitungszeit.
Daher beabsichtigt die Landesregierung, die Errichtung der Kammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem eigenen Gesetz über die Psychotherapeutenkammer zu regeln, und zwar unabhängig von der Novellierung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt. Möglicherweise ist mit dem in der Kleinen Anfrage so bezeichneten Errichtungserlass der Landesregierung dieser auf die Kammer für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschränkte Gesetzentwurf gemeint.
Zu 1: Zur Errichtung einer Kammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ein Arbeitsentwurf entwickelt worden. Dieser wird demnächst der Arbeitsgruppe psychologischer Psychotherapeuten Sachsen-Anhalt zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Zu 2: Auf die Antwort zu Frage 1 nehme ich Bezug. Im Übrigen gibt es eine Bundeskammer, die nur eine privatrechtliche Vereinigung von Kammern für psychologische Psychotherapeuten aus den Bundesländern sein könnte, noch nicht. Eine Bundeskammer kann in Fragen der Aus- und Weiterbildung auch nur Empfehlungen geben. Entscheidungen treffen der Bund für den Bereich der Ausbildung und die Bundesländer für den Bereich der Weiterbildung.
Der Landesregierung ist bekannt geworden, dass an den Beratungen für eine zukünftige Bundeskammer und deren zukünftige Angelegenheiten auch Verbände und Berufsangehörige aus Bundesländern teilnehmen werden, in denen noch keine Kammern gebildet wurden. Aus diesem Grund werden für Berufsangehörige aus Sachsen-Anhalt keine Nachteile zu befürchten sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Die Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Der Rettungsdienst wird bei allen Einsätzen des Sondereinsatzkommandos hinzugezogen. Im Jahr 2000 handelte es sich um 107, im Jahr 2001 bislang um 66 polizeiliche Einsätze. Der Rettungsdienst musste in diesem Zusammenhang im Jahr 2000 siebenmal medizinisch tätig werden, im Jahr 2001 bislang viermal; für das Jahr 2001 wurde der Stand bis zum 7. Dezember berücksichtigt. Über die medizinische Ausrüstung hinausgehende einsatztaktische Ausrüstungsgegenstände wurden nicht verwendet.
Zu 2: Die Angehörigen des Rettungsdienstes unterstehen im Einsatz nicht der Polizei, also auch nicht dem Sondereinsatzkommando. Notärztinnen und Notärzte unterliegen der Berufsordnung der Ärztekammer wie andere Ärzte und Ärztinnen auch. Sie sind gehalten, allen Verletzten und Verwundeten die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Wie auch das übrige Rettungsdienstpersonal halten sie sich im Hintergrund und werden von den Polizeieinsatzkräften erst dann zu den Patientinnen und Patienten vorgelassen, wenn sichergestellt ist, dass ihnen keine Gefahr, etwa durch den Einsatz von Schusswaffen, droht. Insofern unterscheiden sich diese Einsätze grundsätzlich nicht von den übrigen Notfalleinsätzen. Daher bedarf es auch keiner besonderen Vorbereitung der Rettungskräfte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Die Anfrage der Abgeordneten Frau Liebrecht beantworte ich wie folgt.
Die derzeitige Auseinandersetzung zwischen zwei Verbänden der privaten Krankenpflegedienste auf der einen Seite und der AOK Sachsen-Anhalt auf der anderen Seite bezieht sich auf die Vergütung der Leistungserbringung im Bereich der ambulanten häuslichen Krankenpflege. Ausgestaltung und Inhalt von Vereinbarungen mit Leistungserbringern sind originäres Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Landesregierung kann dabei keinen Einfluss nehmen, da die Rechtsaufsicht kein fachliches Weisungsrecht beinhaltet. Die Landesregierung kann allenfalls moderierend tätig werden.
Sie hat in diesem Rahmen mit den Beteiligten Gespräche geführt. Dabei haben sich die Beteiligten für weitere eigenständige Verhandlungen ausgesprochen. Nach Mitteilung der AOK Sachsen-Anhalt ist unterdessen ein Verhandlungsvorschlag unterbreitet worden, der seitens der Verbände der privaten Leistungserbringer mit ihren Mitgliedsbetrieben abgestimmt werden soll. Am gestrigen Tag wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Es gibt offensichtlich nunmehr das gemeinsame Interesse, lösungsorientiert weiterzuarbeiten.
Lösungsvorschläge der Landesregierung bezüglich der Einrichtung einer Schiedsstelle oder eines Schlichtungsverfahrens auf freiwilliger Basis sind vonseiten der Kasse mehrfach nicht angenommen worden; diese Haltung besteht immer noch.
Da die Einrichtung einer Schiedsstelle bzw. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist eine rechtliche Durchsetzung auch nicht möglich.
Ich setze auf die Verhandlungslösung. Derzeit stehen die Zeichen auf Grün.
Frau Kollegin Liebrecht, ich gehe nach den neueren Verhandlungen nicht von einer Pattsituation aus, sondern davon, dass beide Verhandlungspartner zu einem
Ergebnis kommen. Nach meiner Kenntnis ist für den 20. Dezember 2001 die nächste Verhandlungsrunde angesetzt. Vielleicht ist dann ein Ergebnis zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich möchte zu Beginn noch einmal daran erinnern, dass der vorliegende Gesetzentwurf Grundfragen einer entwickelten Gesellschaft berührt. Das sind die Sitte und die Moral, die Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Leistungen sowie die Würde der Sterbenden und der Toten.
Schon in frühester Zeit empfand es die Menschheit als Pflicht, den Toten eine würdige Bestattung zu geben. Im Laufe der Entwicklung der Hochschulgesellschaften zu Rechtsstaaten wurden diese sittlichen Pflichten zu Konventionen und letztendlich zu Rechtsregeln. Der Rechtsphilosoph und erste sozialdemokratische Justizminister der Weimarer Republik Gustav Radbruch postulierte damals, dass entsprechende Rechtsnormen so weit Gültigkeit beanspruchen können, als sie den Moralvorstellungen der Gesellschaft entsprechen.
Ich habe diesen gesellschaftstheoretischen und rechtssoziologischen Bogen gespannt, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir es hier mit einer Materie zu tun haben, die mit Ernst und mit Respekt behandelt werden muss. Diese Merkmale zeichneten das parlamentarische Verfahren im Landtag von Sachsen-Anhalt aus. Deswegen danke ich an dieser Stelle sehr herzlich allen Mitgliedern des federführenden Ausschusses und der mitberatenden Ausschüsse für die ernsthafte, sachorientierte Arbeit. Der Dank gilt ebenso allen anderen Beteiligten im Gesetzgebungsverfahren.
Die inhaltliche Diskussion im federführenden Ausschuss und auch im hinzugezogenen Ausschuss für Recht und Verfassung - Frau Krause hat darüber berichtet drehte sich in Auswertung der Anhörung überwiegend und insbesondere um Fragen des pietätvollen Umgangs mit Verstorbenen und die Voraussetzungen für eine
Leichenöffnung. Nur auf diesen Punkt möchte ich jetzt noch einmal kurz eingehen.
In den Ausschussberatungen wurde eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen. § 9 - Leichenöffnung - in der Fassung, die heute auch aufgrund des Änderungsantrages zur Abstimmung gestellt wird, berücksichtigt sowohl die Menschenwürde des oder der Verstorbenen, die über den Tod hinaus wirkt, als auch die im Rahmen der Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützten Rechte der Hinterbliebenen auf Totenfürsorge.