Der Hintergrund für die Änderungen ist die Absicht der Landesregierung, zur Umsetzung des Leitbildes für Sachsen-Anhalt eine Kommunalreform durchzuführen. Bereits im Vorfeld eines derartigen Vorhabens sind zahlreiche Rechtsvorschriften der politischen Zielrichtung anzupassen, wie die Mehrheit im federführenden Ausschuss dies darlegte. Regelungsbedarf bestand danach insbesondere hinsichtlich der Verwendung kommunaler Wahlbeamter, deren Amtszeiten über den Bestand der Gemeinde hinausgehen, weil sie unmittelbar vor oder während der Umsetzung der Reform gewählt wurden, hinsichtlich des Erhalts der bisherigen örtlichen Identität und der Mitwirkungsmöglichkeiten in den neu zu gestaltenden Einheiten, hinsichtlich der Förderung des gegenseitigen Vertrauens der Kommunen bei der Zusammenführung von Körperschaften, gerade auch in der freiwilligen Phase, sowie hinsichtlich einer Verbreiterung der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten bei Gebietszusammenschließungen auf Kreisebene.
Die Beratungen standen unter dem von der Fraktion der CDU in ihrem Entschließungsantrag eingebrachten Junktim, eine Ausschussberatung über den Entwurf eines Ersten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform frühestens durchzuführen, sobald die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt, in dem der künftige Verwaltungsaufbau des Landes sowie die funktionale Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen grundlegend geregelt werden.
Dies ist mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung in der Drs. 3/3580 durch den Landtag in seiner 42. Sitzung am 14. September 2000 und der anschließenden Überweisung an den zeitweiligen Ausschuss Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform federführend sowie an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Recht und Verfassung mitberatend - so die Ausschussmehrheit im federführenden Ausschuss - geschehen, sodass diese Bedingung erfüllt wurde.
Im Verlauf der Beratungen galt es, die aus der Sicht der Fraktion der PDS ungeklärten Voraussetzungen und Zielstellungen im Rahmen der freiwilligen Phase zu konkretisieren. Dies betraf zum einen das Problem, dass sich nach Meinung der Fraktion der PDS die kommunalen Strukturen vor dem Hintergrund eines geänderten Funktionsbildes, einer geänderten Aufgabenverteilung zwischen Mittelinstanz und Landesbereich ändern. Vor diesem Hintergrund war es auch für die Fraktion der PDS wichtig, den Regierungsentwurf zur Funktionalreform und zur Reform des Landesverwaltungsaufbaus vor der Verabschiedung des Ersten Vorschaltgesetzes zu kennen.
Als zweites Problem sah die Fraktion der PDS die Notwendigkeit, den Prozess nur rechtssicher für die Kommunen gestalten zu können, wenn der Gesetzgeber eine Zielrichtung definiere und vorgebe. Die Fraktion der PDS äußerte Skepsis gegenüber dem Ansatz, vor dem Jahr 2004 möglichst viele neue Strukturen zu etablieren.
Die Fraktion der CDU schloss sich den von der Fraktion der PDS geäußerten Bedenken an. Daneben wurde von der Fraktion der CDU auch darauf hingewiesen, dass mit dem Vorschaltgesetz vorab Dinge geregelt werden sollten, die unbestimmt seien. Infrage gestellt wurde schließlich die pauschale Kritik am Modell der Trägergemeinde.
Bei den Beratungen wurden die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ausgesprochenen Bedenken ebenso hinterfragt und in der Diskussion berücksichtigt wie die Ausführungen der vom federführenden Ausschuss angehörten Gutachter Professor Dr. Schuppert von der Humboldt-Universität Berlin und Professor Dr. Oebbecke von der Universität Münster. Beide Gutachter konnten die Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - so meinte die Ausschussmehrheit - weitgehend ausräumen.
Die aus der Sicht des zeitweiligen Ausschusses verbleibenden Punkte wurden ebenso wie die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Verbesserungsvorschläge - übrigens auch nach intensiver Beratung im Ausschuss - in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, wird über die künftige Rolle des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Ältestenrat noch zu sprechen sein, denn sowohl bedenkenswertes Handeln im Verfahren als auch politische Aussagen in kompetenzüberschreitender Weise
Meine Damen und Herren! Bei der Vorstellung des Leitbildes für Sachsen-Anhalt im Dezember des vergangenen Jahres hat der Minister des Innern im Geleitwort ausgeführt, wer die Fakten sehe, werde feststellen, dass im Land Sachsen-Anhalt Reformbedarf auf allen Ebenen bestehe; eine Reform müsse daher ganzheitlich und in möglichst konzentrierter Form erfolgen.
Darauf verwies auch die Fraktion der SPD bei den Beratungen im Ausschuss, um - so die SPD - dem Ziel einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung im Land Sachsen-Anhalt ein Stück näher zu kommen.
Die Beschlussempfehlung ist das Ergebnis eines teilweise zähen Ringens um Inhalte und Formulierungen, nicht zuletzt aufgrund des großartigen Engagements der kommunalen Spitzenverbände. Der Ausschuss hat sich dabei auch intensiv mit der in der Öffentlichkeit aufgeworfenen Frage von möglichen Identitätsverlusten der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen befasst. Daher enthält die Beschlussempfehlung weitere Elemente zur Stärkung der Ortschaften im Reformprozess.
Meine Damen und Herren! Der zeitweilige Ausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3699 mit sieben Stimmen bei zwei Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung enthält zwei technische Versehen, die ich zu korrigieren bitte. Zum einen betrifft dies auf Seite 8 unter Nr. 7 die fünfte Zeile, in welcher der Auslassungsstrich wegfallen muss zugunsten der Bezeichnung „Abs. 1, 2, 3 Satz 1, Abs. 4“, wie es im Ursprungstext auf der linken Seite in Bezug auf §§ 128 und 129 des Beamtenrechtsrahmengesetzes beschrieben ist.
Zum anderen muss Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a auf Seite 15 dahin gehend geändert werden, dass Absatz 1 gemäß dem Beschluss des Ausschusses lediglich aus Satz 1 besteht. Satz 2 - „Vor der Gebietsänderung müssen die beteiligten Landkreise und Gemeinden gehört werden“ - entfällt, da eine entsprechende Bestimmung bereits in Absatz 2 enthalten ist. Das bedeutet auch, dass Buchstabe b gänzlich entfällt.
Das sind technische Versehen, die bei der endgültigen Erstellung dieses umfassenden Werkes unterlaufen sind; sie sind jedoch vor der Abstimmung zu berichtigen.
Der Ausschuss empfiehlt weiterhin mit sechs Stimmen bei zwei Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung, den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/3310 abzulehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre wenn auch etwas laute, aber doch geschätzte Aufmerksamkeit. - Danke schön.
Danke, Herr Kollege, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Bevor ich die Debatte ankündige und die Rednerinnenreihenfolge bekannt gebe, freue ich mich, Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Agrarwirtschaft Haldensleben in unserem Hohen Hause herzlich begrüßen zu dürfen.
Meine Damen und Herren! Es ist im Ältestenrat eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in folgender Reihenfolge vereinbart worden: FDVP, PDS, CDU, DVU-FL, SPD. Als Erstem erteile ich für die Landes- regierung Minister Herrn Dr. Püchel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir geht es - wie der Landesregierung insgesamt - um starke Gemeinden im Land und für das Land. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dieses Ziel erreichen müssen; denn es geht um die Fortentwicklung unseres Landes.
Eine landesweite Diskussion über die Erfordernisse und die Grundrichtung der Weiterentwicklung der Gemeindestrukturen im Land hat begonnen. Darüber bin ich froh. Sie verhilft dem Land zu einer neuen Dynamik.
- warten Sie doch bitte einen kleinen Augenblick, Herr Becker, ich werde Ihnen gleich den Grund dafür sagen - oder den Menschen ihre Identität zu nehmen. Dörfer bleiben Dörfer und Kleinstädte bleiben Kleinstädte. Aber wir wollen leistungsstarke Verwaltungseinheiten auf der unteren kommunalen Ebene schaffen. - Frau Wernicke, warten Sie bitte noch einen Augenblick mit Ihrem Lächeln.
- das war eine Bitte - aber Dorf ist nicht gleich Gemeinde. Dorf und Stadt sind die Orte, in denen die Menschen leben. Gemeinden sind die Organisationseinheiten zur Wahrnehmung der örtlichen Angelegenheiten durch die Bürger wie durch ihre gewählten Organe.
Das Argument, Bürger hätten genug von Veränderungen, scheint mir vorgeschoben zu sein. Der Bürger erwartet vor allem eine qualitativ hochwertige und schnelle Verwaltung und weiterhin den Ansprechpartner vor Ort. Gerade das wollen wir mit den Ortsbürgermeistern bzw. Ortsvorstehern und Ortschaftsräten erreichen.
Was wird in den kleinen Gemeinden wirklich entschieden? - Über die Abwasserentsorgung entscheidet meist der Zweckverband; meist gibt es keine Grundschule mehr; bei der rückläufigen Kinderzahl und unter dem Kostendruck rechnet sich auch eine Kita nicht mehr.
Für Straßenunterhaltung und -ausbau stehen kaum noch Mittel zur Verfügung. Um es deutlich zu sagen: In vielen
Fällen besteht für die Gemeinde gar kein Handlungs- und Entscheidungsspielraum in gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben mehr.
Ich fasse zusammen: Wir brauchen die Reform und wir haben zukunftsweisende Vorstellungen. Die Voraussetzung für den Erfolg ist, dass man in Städten, Gemeinden und Ämtern die derzeitige Situation analysiert, Schwachpunkte erkennt und eingesteht und der Reform unvoreingenommen begegnet.
Ich appelliere an Sie: Helfen Sie mit und tragen Sie zum Gelingen der Struktur bei. Überzeugungshilfe und praktische Hilfe sind gefragt. Es geht um unser Land, das wir zum Wohle unserer Bürger stärken wollen. Dies geht nicht ohne starke Gemeinden.
Meine Damen und Herren! Diese Worte könnten von mir stammen, tun es aber nicht. Es sind Auszüge aus einer Rede, die mein Kollege Schönbohm kürzlich gehalten hat, als er die Kommunalreform in Brandenburg verteidigt hat.