Herr Hacke, Sie betrachten die Tatsache, dass aus unserer Sicht bei Privatisierung dieser Flächen der öffentliche Zugang zumindest gefährdet sein könnte, als eine besondere Position der PDS zum Privateigentum und zum öffentlichen Eigentum. Das ist Ihr gutes Recht.
Jetzt kommt meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass in dem Brief des kommunalen Zweckverbandes an diesen Landtag, an die Landesregierung und an die Fraktionen des Bundestages vom 4. Juli 2000 diese Befürchtung ebenso ausgesprochen wird?
Ja, Herr Professor Dr. Trepte, das ist mir bekannt. Mir ist aber auch bekannt, dass Kommunen das Recht haben, über das Beschließen von Satzungen oder über das Baurecht derartige Zugangsmöglichkeiten zum See jederzeit zu gewährleisten. Ein Investor hat nicht automatisch, nur weil er im Besitz von Grund und Boden ist, das Recht, den Zugang zum See zu verwehren.
Ich denke, das ist eine selbstverständliche Sache. Wenn eine Kommune derartige Satzungen beschließt, sichert sie sich ihre Rechte. Man muss nur seine Hausaufgaben selber machen.
Danke sehr. - Für die Fraktion der SPD erteile ich der Abgeordneten Frau Kachel das Wort. Bitte, Frau Kachel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich das Stichwort Geiseltal las, erinnerte ich mich sofort an meine Schulzeit und an den wertvollen Fossilfund, von dem uns unser Lehrer berichtete: ein vollständiges Skelett eines Urpferdes, das man beim Abbau der Braunkohle gefunden hatte - für Forscher und Nachwelt ein Schatz.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat dieser Bergbau jedoch das ursprüngliche Landschaftsgefüge sowie die territorialen Bedingungen und landschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten der Region Geiseltal grundlegend geändert. Als Hinterlassenschaft des Braunkohlebergbaus blieben tiefe, stark strukturierte Tagebaurestlöcher zurück.
Als Politikerin kann ich es nur begrüßen, dass Region, Land und Bund sich einig waren, als Ziel der Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen bis etwa zum
Jahr 2008 einen attraktiven Seenkomplex, unter anderem den größten See Sachsen-Anhalts, entstehen zu lassen. Es wird eine touristische Schatzkammer, an der Hoffnungen auf die dringend benötigten Arbeitsplätze hängen.
Das Fundament dafür schafft die LMBV. Sie hat auch die Zügel für das weitere Verfahren in der Hand, das heißt den gesellschaftlichen Auftrag, im Zuge der Verwertungsrichtlinien die Grundstücke zu veräußern, wobei die kommunalen Planungsziele respektiert werden sollen.
Bisher verkaufte sie vorrangig Landwirtschafts-, Forst- und Unlandflächen mit Zustimmung des Beirates. Das hat vor Ort verständlicherweise Unruhe ausgelöst.
Aber man muss auch sagen, dass das Naturschutzgebiet von Bundesfinanzminister Eichel kostenlos an unser Land übertragen wurde. Eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Merseburg-Querfurt, dem kommunalen Zweckverband Geiseltalsee und der LMBV wurde bereits im Frühjahr 2000, also lange vor dem Brief „Hilferuf der Region“, mit allen Beteiligten diskutiert und textlich vorbereitet. Bisher erfolgte keine Unterzeichnung, und das hat, wie wir wissen, unterschiedliche Ursachen.
Es gibt im Raum Geiseltal gegenwärtig noch keine bestätigten kommunalen Planungsdokumente, sprich Flächennutzungspläne, B-Pläne, die eine wichtige Voraussetzung für eine umfassende Grundstücksverwertung wären. Daraufhin ist die Verwertungsgesellschaft den Kommunen entgegengekommen und hat sogar den Masterplan des kommunalen Zweckverbands als Planungsgrundlage anerkannt.
Ich muss noch einmal betonen: Obwohl keine rechtsverbindliche Planung vorliegt, wird vor jedem Grundstücksverkauf die zuständige Kommune informiert. In diesem Zusammenhang wird neben dem gesetzlichen Vorkaufsrecht - so will ich es nennen - ein außerordentliches Vorkaufsrecht, sofern ein Flächenerwerb im öffentlichen Interesse liegt, eingeräumt. In diesem Fall werden die Verkaufsflächen zum Verkehrswert vor Beginn einer Ausschreibung separat den Kommunen noch einmal angeboten.
Des Weiteren hat die LMBV in der Verhandlung ihre Bereitschaft erklärt - denn man ist schon öfter am runden Tisch, so will ich es einmal nennen, zusammen gewesen -, alle im Rahmen der Sanierung fertiggestellten Wirtschaftswege unentgeltlich per Vermögenszuordnung an die Anliegerkommunen bzw. den Zweckverband zu übertragen. Sie müssen gewährleisten, dass diese Wege künftig in Form von Rad- und Wanderwegen einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden.
Die Grundstücke für noch zu errichtende Rad- und Wanderwege werden ebenfalls zum Verkehrswert ohne öffentliche Ausschreibung zum Verkauf angeboten. Da aber die Teilungs- und Vermessungskosten für die Flächen der einzelnen Kommunen von noch unbekannter Größe sowie die Instandsetzung und der Neubau der Rad- und Wanderwege von den neuen Besitzern übernommen werden müssten, schrecken einige, nicht alle, kommunalen Vertreter zurück. Lobenswert ist, dass das RP hierbei moderiert und interne Unterstützung angeboten hat.
Die Gemeinden haben inzwischen insgesamt 300 000 DM vorsorglich in ihre Haushalte eingestellt und der Kreis hat signalisiert, mit der gleichen Summe gegenzufinan
Es muss beim Verkauf an Privatinvestoren dafür Sorge getragen werden - das ist möglich -, dass die Zuwegung zum See gewährleistet bleibt. So können die Sorgen der Gemeinden teilweise ausgeräumt werden.
Fakt ist: Ganz gleich, ob die Vereinbarung unterschrieben wird oder nicht, die Veräußerungen werden weitergehen. Sobald die Flutung im nächsten Jahr beginnt, ist alles in Bewegung.
Von einer Anhörung in den Ausschüssen erhoffe ich mir, dass anstehende Probleme einer Klärung zugeführt werden.
Wir stimmen dem Antrag der PDS-Fraktion und auch dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu. Ich wünsche dieser noch pockennarbigen Region das Wunder einer Verjüngung. Glück auf! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mit Freude zu sehen, wie aus einem 300-jährigen Braunkohlebergbaugebiet eine reizvolle, attraktive Region entsteht, mit einem Seenkomplex, bestehend aus dem in Nutzung befindlichen Hasensee bei Roßbach, dem Geiseltalsee zwischen Mücheln und Frankleben, dem Südfeldsee und dem voraussichtlich entstehenden Landschaftssee bei Großkayna. Hier besteht die echte Chance, eine nutzbare Landschaft zu gestalten, die sich harmonisch in die geplante Gesamtentwicklung des Geiseltals als Standort für Natur, Arbeiten, Wohnen und Erholen im Ballungsraum Leuna/Buna/Merseburg einpasst.
In diesem Antrag übt sich die PDS-Fraktion wie gehabt in Spiegelgefechten. Ihr geht es gar nicht mehr um Arbeitsplätze, sondern um den Selbstzweck Tourismus und Erholung. Irgendwie sehen die SPD-Partner die Zusammenhänge nicht mehr.
Der Tourismus ist in Sachsen-Anhalt fast ausgereizt. Ausflügler kommen nur aus dem Umfeld; ca. 25 % Arbeitslosigkeit.
Der Ausdruck „Überregionaler Planungsschwerpunkt der künftigen Metropolregion Halle/Leipzig/Merseburg“ ist Blödsinn erster Klasse. Es gibt den Ballungsraum Leuna/Buna/Merseburg mit einem beschlossen Masterplan. Im Übrigen gibt es zum Geiseltalsee eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zur schriftlichen Beantwortung, Drs. 3/3502, und eine umfangreiche Antwort der Landesregierung.
Ich werfe die Frage in den Raum: Schmückt sich die PDS schon wieder mit fremden Federn? - Ich bedanke mich.
- Nein. Sie hat diesen Begriff geprägt. - Das suggeriert, dass wir es mit einer Landschaft zu tun hätten, die man heilen müsste. Wir sollten die Landschaft so annehmen, wie sie ist. Das Landschaftsprogramm des Landes hat bereits im Jahre 1993 sehr frühzeitig die Bergbaufolgelandschaft als eigenen Naturraumtyp ausgeschieden. Wir sollten uns nicht darin üben, diese der sie umgebenden Landschaft wieder anzugleichen, sondern mit den Potenzialen, die ihr innewohnen, zu leben.
Die zweite Vorbemerkung zu Herrn Minister Gabriel. Einige Schlagworte sind schon gefallen. Es ist nicht so, dass die Kommunen zehn Jahre lang geschlafen haben. Solche Schlagworte wie „Masterplan Geiseltal“ sind ja das Produkt einer Arbeit von Kommunen, eines Zweckverbandes, von engagierten Bürgern. Ich erinnere an den Zweckverband Goitzsche im Raum Bitterfeld. Der Mondsee bei Hohenmölsen oder Ferropolis sollen als Beispiele genügen.
Die Probleme, die bei der Planung bisher eine große Rolle gespielt haben, sind unter anderem, dass natürlich die Bergbaufolgelandschaft bisher Sanierungsbergbau war und dass die Bergbaufolgelandschaft dem Bergrecht unterstand. Herr Minister Gabriel, Ihnen untersteht auch das Bergamt. Sie wissen, dass gerade das Bergrecht ein sehr hohes Recht ist und sehr stringent über sämtlichen anderen, auch kommunalen Satzungshoheiten liegt, dass alte Flurgrenzen nicht mehr vorhanden sind und dass auch Gemeindegrenzen mitten durch den Tagebau verlaufen. Viele Kommunen, die früher in diesen Tagebauen angesiedelt waren, gibt es gar nicht mehr. Auch die Rechtsnachfolge ist oftmals gar nicht klar, sodass Planungen für solche Tagebauregionen oftmals gar nicht möglich waren.
Trotzdem ist das Geiseltal ein Paradebeispiel, anhand dessen man einige der grundlegenden Probleme in den Ausschüssen diskutieren sollte, die in der nächsten Zeit grundsätzlich gelöst werden müssen. Sonst ist die Umsetzung solcher Teilgebietsentwicklungsprogramme letztlich Makulatur.
Ein ganz großes Problem besteht zum Beispiel darin, dass die Bergbaurestseen größer sind als die größten natürlichen Seen in Sachsen-Anhalt, der Süße See und der Arendsee. Es muss entschieden werden, ob diese Bergbaurestseen mit einer Größe von mehreren Hundert Hektar Landesgewässer erster Ordnung nach dem Landeswassergesetz mit allen Konsequenzen werden sollen.
Das ist ganz wichtig, unter anderem für die Frage: Ist der Zugang zu den Ufern frei; wem gehören die Uferbereiche? Diese Entscheidung ist zum Beispiel in Nachterstedt ein Problem bei dem Projekt Seeland. Dort können Planungen und Zwischenlösungen nicht realisiert
Es werden große Gebiete der Bergbaufolgelandschaft ausgeschrieben. Der Hufeisensee in Halle ist ausgeschrieben worden. In diesem Fall sind zum Beispiel Probleme in Bezug auf die Haftung bei Altlasten noch nicht geklärt.
Der gesamte Tagebaubereich Merseburg-Ost ist in einem Stück an einen Interessenten gegangen. Das heißt, mit relativ wenig Geld können große Flächen erworben werden. Die Verkehrswerte, Herr Hacke, sind nicht sehr groß - wenige Pfennige pro Quadratmeter. Aber die Fläche macht es. Dadurch kommt man letztlich auch zu Preisen, die eine Kommune dann davon Abstand nehmen lassen. Frau Kachel hatte bereits darauf hingewiesen: Die Vermessungskosten, die Teilungskosten, all das trägt der Käufer.
Auch die kostenlose Übertragung für Zwecke des Naturschutzes, die seitens des Naturschutzes angestrebt war, ist rechtlich aufgrund der Verwertung nicht möglich. Es muss geklärt werden, ob sich das Land oder die Kommunen engagieren wollen. Vor allen Dingen muss entschieden werden, welche Flächen für den Naturschutz Vorrang haben sollen. In diesen Fällen muss das Land nicht einmal kaufen, sondern diese Flächen lediglich der LMBV nennen, damit sie bei entsprechenden Ausschreibungen berücksichtigt werden können.
Ich will damit meinen Redebeitrag beenden und sagen, dass diese Probleme in den beiden Ausschüssen zu diskutieren sind. Wir beantragen - wie es in der Begründung ausgewiesen ist - die Überweisung in die Ausschüsse für Wirtschaft und für Umwelt. Darüber hinaus würde die PDS-Fraktion dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen. - Danke. Ich entschuldige mich dafür, dass ich etwas überzogen habe.
Sie haben nicht überzogen. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es ist eine Überweisung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Raumordnung und Umwelt beantragt worden. Der Ausschuss für Inneres ist nicht genannt worden. Jetzt müssen wir die Federführung bestimmen. Gibt es einen Antrag dazu, welcher Ausschuss das Thema federführend bearbeiten soll? - Herr Professor Trepte.