Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 48. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der dritten Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste begrüßen.
Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest und komme zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung.
Herr Ministerpräsident Dr. Höppner wird die Landtagssitzung im Verlaufe des Nachmittages verlassen. Er nimmt an einem Gespräch der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler in Berlin teil.
Herr Minister Dr. Heyer nimmt an den in Berlin stattfindenden Verhandlungen zur Zukunft der Bahnwerke bei der Deutschen Bahn AG teil. Er lässt sich deshalb für den heutigen Vormittag entschuldigen.
Herr Minister Gabriel nimmt in Vertretung des Ministerpräsidenten an der Feier der Bürgschaftsbank anlässlich des zehnjährigen Bestehens teil und wird deshalb die Landtagssitzung gegen 17 Uhr verlassen.
Herr Präsident, ich melde mich nicht, um Einwände zu erheben, sondern nur, um die Entschuldigungsgründe klarzulegen. Mir ist bekannt - es kann sein, dass wir jetzt den Termin verwechseln -, dass Minister Heyer heute ein Teilstück der A 38 einweiht. Ist das so? Wenn ja, stellt sich die Frage, warum dies nicht als Entschuldigungsgrund genannt wurde.
Die Frage ist bei mir nicht an der richtigen Stelle, denn ich habe nur die Entschuldigung der Landesregierung zur Kenntnis zu geben, die mir vorlag.
Meine Damen und Herren! Zur Tagesordnung. Die Tagesordnung für die 26. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Der Antrag in der Drs. 3/3898 - Leistungsfähigkeit von Landkreisen und Gemeinden - wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen. Somit entfällt der Tagesordnungspunkt 25.
Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist offenbar nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Eine Bemerkung noch zum zeitlichen Verlauf unserer 26. Sitzungsperiode: Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, die heutige Sitzung gegen 20 Uhr zu beenden. Die morgige Sitzung, die 49. Sitzung, beginnt um 9 Uhr.
Meine Damen und Herren! Bevor wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 1 schreiten, möchte ich Schülerinnen und Schüler des Comenius-Gymnasiums Stendal begrüßen.
Vereidigung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und ihrer Vertreter nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Landtag hat in seiner 47. Sitzung am 10. November dieses Jahres gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Vertreter gewählt. Zwischenzeitlich erfolgte die Ernennung durch Herrn Ministerpräsidenten Dr. Höppner. Damit sind nunmehr alle Voraussetzungen erfüllt und wir können die Vereidigung vornehmen.
Nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes leisten die Mitglieder und deren Vertreter, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag folgenden Eid - Dazu bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sich von den Plätzen zu erheben -:
„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“
Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“ oder ohne religiöse Bekräftigung geleistet werden.
Ich werde jetzt die Damen und Herren einzeln aufrufen und bitten, den Eid mit Handschlag zu bekräftigen.
Ich beginne mit dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes, Herrn Dr. Kemper, und rufe danach die weiteren Mitglieder auf.
Meine Damen und Herren! Damit sind die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Vertreter vereidigt.