Christoph Bergner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Enquetekommission hat später, als es ursprünglich und im Einsetzungsbeschluss vorgesehen war, ihre Arbeit beendet. Wir sind gerade zur letzten Sitzung damit fertig geworden. Herr Kollege Oleikiewitz, schon allein dieser Umstand und der Umstand, dass wir auch das uns selbst gesteckte Ziel eines Leitbildes nicht zum Gegenstand des Berichtes machen konnten - die PDS hat es in ihrem Sondervotum gegeben -, hätte es aus meiner Sicht erforderlich gemacht, dass Sie in Ihrer Funktion als Ausschussvorsitzender in der Bewertung von Fraktionen ein kleines bisschen bescheidener auftreten.
Es ist richtig, dass die CDU-Fraktion die Einsetzung dieser Enquetekommission mit Skepsis beurteilt hat. Sie
hat sie deshalb mit Skepsis beurteilt, weil wir die Feststellung machen mussten, dass bei der vorangegangenen Enquetekommission die Landesregierung, die ja der eigentliche Adressat der Empfehlung ist, für das, was dort übermittelt wurde, nicht mehr als symbolhaftes Wohlwollen übrig hatte.
Wir haben feststellen müssen, dass dies letztlich so, wie es die Mitglieder der Enquetekommission geplant haben, nicht Eingang in die und nicht Berücksichtigung in der Landespolitik gefunden hat. Wir haben uns natürlich die Frage gestellt: Was soll die Fortsetzung eines solchen Unternehmens, wenn die erste Etappe so wirkungslos verlaufen ist?
Deshalb habe ich - auch angesichts der vielen Arbeit und des breiten Berichtes - aus der Sicht der CDU-Fraktion den Anlass, den Mitarbeitern des Parlamentes und den Mitarbeitern der Fraktionen Dank zu sagen. Ich habe Anlass, auch den Beauftragten des Umweltministeriums Dank zu sagen, die unsere Sitzungen regelmäßig und kontinuierlich begleitet haben. Jedoch habe ich keinen Anlass, der Landesregierung für inhaltliche Impulse zu dieser Arbeit zu danken. Auch dies muss ich eingangs feststellen, denn es gehört zu der Bewertung dieser Arbeit.
Herr Kollege Oleikiewitz, ich hätte dies alles nicht gesagt, wenn Sie nicht so scharfe Töne angeschlagen hätten.
Es gehört auch zu einem ehrlichen Resümee dieser Arbeit festzustellen, dass wir uns selbst als Parlamentarier bei dem Dialog zwischen Parlament und Wissenschaft - darin liegt wirklich der Vorzug einer Enquetekommission - in einem Maße überfordert haben, das zum Teil schon an Blamage grenzte. Mir ist es zeitweilig unangenehm gewesen, wie laienhaft wir den qualifizierten Beiträgen von Wissenschaftlern im Ausschuss nur begegnen konnten.
Ich sage dies alles nur, weil ich den Eindruck vermeiden will, als ob es hier eine CDU-Fraktion gibt, die die ganze Zeit daneben gestanden hat - was nicht stimmt -, und als ob auf der anderen Seite hehre Schlachten geschlagen wurden. Nein, wir haben uns objektiv überfordert, und ich weiß überhaupt nicht, ob in einem Parlament unserer Größe eine Enquetekommission in dieser Breite tatsächlich zielführende Ergebnisse erbringen kann. Dazu ist die Zahl der fachlich befassten Abgeordneten wahrscheinlich eher zu klein.
So viel als Vorbemerkung, zu der ich mich, Herr Oleikiewitz, überraschenderweise durch die Prononcierung Ihrer Ausführungen veranlasst gesehen habe.
Ich greife aber gerne ein weiteres Stichwort auf. Das ist der Vorwurf, die CDU hätte kein klares Zukunftsbild in diese Debatte eingebracht. Dies gibt mir nun tatsächlich den Anlass für einige sehr grundsätzliche Festlegungen.
Das Bild der Zukunftsfähigkeit, der Begriff der Nachhaltigkeit, der vor zehn Jahren mit dem Rio-Prozess Eingang in die Politik gefunden hat, ist im Grunde genommen eine konservative Idee. Die Idee der Nachhaltigkeit ist nämlich nicht neu. Hinter ihr steht ein altes Prinzip der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft.
In der Kultur der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und in ihrer Tradition war es Grundlage einer längerfristigen und Generationen übergreifenden Überlebens
strategie, nicht von der Substanz auf Kosten der Zukunft zu leben.
In der bäuerlichen Welt war es geradezu Ehrenkodex, ein entsprechender Ehrgeiz, dass der Nachkomme den Betrieb möglichst so intakt übernehmen sollte, wie man ihn selbst übernommen hat. Von der Substanz lebte man nur in Zeiten der Not und nur vorübergehend. Familien, die dauerhaft von der Substanz ihres Betriebes lebten, haben die Grundlagen ihrer Existenz oder der ihrer Nachkommen verwirtschaftet.
Ich erwähne diesen Hinweis auf die Ursprünge des Begriffes der Nachhaltigkeit aus zwei Gründen.
Erstens. Die Prinzipien, über die wir uns in der Enquetekommission unterhalten haben, sind in der menschlichen Kulturgeschichte keineswegs neu. Neu ist bestenfalls das für unsere gegenwärtige Gesellschaft typische kurzlebige Denken.
Zweitens - dies war uns wichtig -: Das Prinzip der Nachhaltigkeit umfasst alle Lebensbereiche, in denen es um Langzeitwirkung geht und damit um eine besondere Verantwortung gegenüber der Zukunft und den Nachkommen. Es wäre also falsch, die Nachhaltigkeit nur auf ökologische Herausforderungen zu beschränken.
Deshalb hat sich die CDU - dies ist in der Tat unser Zukunftsbild, Herr Oleikiewitz - während der Kommissionsarbeit mit allem Nachdruck für ein breites Verständnis der Nachhaltigkeitsvoraussetzungen eingesetzt. Wir hatten Erfolg; denn wenn ich sehe, welche Themen einbezogen wurden - das reichte von der Kulturpolitik über die Verwaltungsorganisation bis zu den Fragen der Reproduktion unserer Lebensgrundlagen -, so ist es uns wenigstens gelungen, den Begriff der Nachhaltigkeit aus der Enge einer allein ökologischen Betrachtung herauszuführen.
Wie sehen nun im Sinne dieser allgemeinen Betrachtungen die Ergebnisse der Enquetekommission aus? Ich möchte sie in einer These zusammenfassen, die man sowohl in den Anhörungsprotokollen als auch in Teil II des Berichtes in den Ausführungen verschiedener Autoren belegt finden kann.
Die These lautet: In keinem anderen Flächenland der Bundesrepublik Deutschland ist die Zukunftsfähigkeit so stark gefährdet wie in Sachsen-Anhalt. Unter dem Eindruck dieser Erkenntnis würde ich gern die Diskussion hier akzentuieren.
Wir haben großes Verständnis und eine große Verantwortung gegenüber den globalen Herausforderungen, die Herr Oleikiewitz am Anfang seiner Einführungsrede ansprach. Wir sollten uns immer im Klaren darüber sein, dass ein Land, das die Voraussetzungen der eigenen Zukunftsfähigkeit nicht hergestellt hat, auch nicht die Kraft finden wird, einen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen zu leisten.
Die These, dass in keinem anderen Flächenland die Nachhaltigkeitsvoraussetzungen so stark gefährdet sind wie in Sachsen-Anhalt, wird aus meiner Sicht vor allen Dingen durch vier zentrale Nachhaltigkeitsrisiken belegt, die ich kurz und zugegebenermaßen sehr allgemein in dieser Debatte zur Diskussion stellen möchte.
Die vier wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken sind erstens die unzureichende wirtschaftliche Basis, zweitens die demografische Entwicklung und die Abwanderung, drittens die öffentliche Verschuldung und viertens eine unzureichende Humankapitalausstattung.
Ich komme zu dem ersten Punkt, der unzureichenden wirtschaftlichen Basis. Dem Land fehlen - das ist unstrittig - die Voraussetzungen für eine selbsttragende und damit nachhaltige wirtschaftliche Wertschöpfung und damit auch die Voraussetzungen für eine wenigstens annähernde Befriedigung der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Wir teilen dieses Problem mit allen neuen Bundesländern, die den Strukturwandel von der sozialistischen Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft noch nicht vollständig bewältigt haben.
Wer aber die Beiträge und die Protokolle der Anhörungen von Paqué, Rosenfeld, Schwödiauer und von dem damaligen Berater der SPD-Fraktion Kausch richtig liest, der wird zu der Erkenntnis kommen, dass sie uns alle die Einsicht vermittelt haben, dass Sachsen-Anhalt in diesem Prozess des Strukturwandels eine Schlussposition einnimmt, dass es sich in einer abstiegsgefährdeten Lage befindet.
Sie mögen so kurz vor den Wahlen diese Schlussfolgerung unterschiedlich interpretieren oder sich dagegen wehren wollen, aber auf eines sollten wir uns angesichts dieser Dokumente wenigstens verständigen können: Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts ist für Selbstgerechtigkeitsposen keinerlei Anlass.
Wenn es einen Impuls aus dieser Enquetekommission für die Wahlkampfführung geben könnte, dann müsste dieser lauten: Entwickelt das notwendige Problembewusstsein und begebt euch nicht in selbstgefällige Plakatierungen oder in selbstgefällige Betrachtungen. Dafür sind die Voraussetzungen viel zu kritisch.
Die CDU ist der Meinung, dass nicht nur die Politik der 40 Jahre Sozialismus, sondern dass auch Fehler nachfolgender Landesregierungen und der Landespolitik in diesem Zusammenhang vorurteilsfrei diskutiert werden müssen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist aber, dass wir die zentrale Bedeutung des wirtschaftlichen Wachstums für die Lösung dieser Nachhaltigkeitsherausforderungen erkennen.
Die Wirtschaft und das wirtschaftliche Wachstum haben eine zentrale Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung unseres Landes. Die Wirtschaft ist in der gegenwärtigen Lage der entscheidende Akteur für eine nachhaltige Entwicklung Sachsen-Anhalts. Diese Erkenntnis führt allerdings zwangsläufig zu der Schlussfolgerung, dass die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes durch nichts anderes als durch eine starke Wirtschaft und leistungsfähige Unternehmen erreicht werden kann.
Eine starke Wirtschaft und leistungsfähige Unternehmen sind übrigens auch die notwendige Voraussetzung zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen. Ich betone dies nur noch einmal, weil an dieser Stelle die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet werden müssen.
Ich möchte es in Form einer Frage formulieren: Hat die Stärkung der Wirtschaftskraft in den vergangenen Jahren in der Landespolitik tatsächlich die zentrale Bedeu
tung eingenommen, die wir unter dem Eindruck der Erkenntnisse der Enquetekommission erwarten müssen? Ich fordere Sie auf, sich diese Frage vorurteilsfrei zu stellen.
Ich möchte hier offen sagen, dass das Leitbild der Landespolitik aus meiner Sicht in den vergangenen Jahren nicht das Bild der Wachstumsorientierung war.
Wir reden sehr viel über Leitbilder, Herr Kollege Sachse. Ich habe den Eindruck, wir sollten uns erst einmal klar darüber werden, nach welchem unbewussten Leitbild die Landespolitik der letzten Jahren erfolgt ist. Da geben mir die Ausführungen eines Magdeburger Politologen ein interessantes Stichwort. Aus meiner Sicht war das unausgesprochene und das wahrscheinlich auch bei den Akteuren weitgehend unbewusste Leitbild der Landespolitik der letzten acht Jahre der ineffektive Fürsorgestaat mit ökologischen und emanzipatorischen Experimentierklauseln.
Dieses Leitbild, meine Damen und Herren, gilt es aufzuarbeiten. Die Erkenntnis dieses Leitbildes gilt es zum Ausgangspunkt einer konsequent wachstumsorientierten Politik zu machen.
Ich komme zum zweiten Nachhaltigkeitsrisiko. Das ist die demografische Entwicklung. Nun will ich mich nicht selbst in die Rolle eines Schwarzmalers begeben,
sondern lediglich aus dem Beitrag von Herrn Professor Breuste in dem Bericht der Enquetekommission wörtlich zitieren. Das Zitat lautet:
„Sachsen-Anhalt ist die Region in Europa mit den größten Bevölkerungsverlusten.“
Dies ist einfach die Wahrheit. Das ist ein wissenschaftlicher Befund, von dem wir auszugehen haben.
Das ist ein erhebliches Nachhaltigkeitsrisiko, das mir im Ergebnis der Arbeit in seiner Tiefe eigentlich erst bewusst geworden ist. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen, einmal die Grafik auf Seite 215 des Berichtes der Enquetekommission anzuschauen. Darin wird deutlich, dass sich der Bevölkerungsrückgang, den wir bundesweit aufgrund einer viel zu geringen Geburtenrate zu verzeichnen haben, in der Bevölkerungsprognose der Bundesländer sehr ungleich darstellen wird.
Nach der Prognose ist Sachsen-Anhalt mit mehr als 26 % das Land mit den rasantesten Bevölkerungsverlusten.
Dies ist nicht allein bedingt durch eine geringe Geburtenrate - das haben die anderen Länder auch -, sondern auch durch eine negative Wanderungsbilanz. Hingegen hat das Land Baden-Württemberg einen Bevölkerungsverlust von lediglich 8 % zu verzeichnen. Diese Zahlen belegen, dass wir uns bereits jetzt angesichts einer zurückgehenden Bevölkerung in einem Wettbewerb um
junge, kreative Menschen befinden. In diesem Wettbewerb haben wir nicht unbedingt die besten Voraussetzungen.
Ich sage es noch einmal: Die Konsequenzen dieses Bevölkerungsrückgangs sind mir in der Tiefe erst durch die Arbeit der Enquetekommission deutlich geworden. Ich kann an dieser Stelle nur einige Schwerpunkte stichpunktartig anreißen.
Erstens. Die Problematik des Stadtumbaus oder, deutlicher gesagt, des Abrisses von Wohnraumsubstanz
wird nicht allein, Herr Kollege, eine Frage der erforderlichen Kosten sein. Vielmehr wird das Maß, in dem eine solche Rückführung von Wohnraum notwendig ist, ein Maß von unabweisbarer Kapitalvernichtung signalisieren, die langfristig in die Kapitalausstattung des Landes eingeht, unabhängig davon, ob sie nun kommunale Wohnungsgenossenschaften, private Eigentümer oder andere betreffen wird.
Das heißt, dort, wo für den Stadtumbau der meiste Abriss notwendig sein wird, wird das höchste Maß an Kapitalvernichtung stattfinden mit allen langfristigen Folgen. Ich sehe keinen Mechanismus, der uns hierfür zukünftig einen Ausgleich bieten wird.
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Die dramatische Bevölkerungsprognose bedarf dringend einer Regionalisierung; denn der Bevölkerungsrückgang wird sich nicht gleichmäßig über das Land erstrecken. Ich kann mich nur wundern, mit welcher Blauäugigkeit in der Vergangenheit - ich selbst auch - über eine kommunale Gebietsreform diskutiert wurde, ohne diese Prozesse, abgesehen von der Suburbanisierung, ausreichend in den Blick zu nehmen.
- Ja, widersprechen Sie mir ruhig. Es ist eine Strategie, sich den Problemen zu stellen, die garantiert nicht zukunftsfähig ist. Dies kann ich Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen.
Dritter Punkt, die öffentliche Verschuldung. Auch diesbezüglich kann ich allen, nicht nur den Finanzpolitikern, nur die Lektüre des Beitrags von Professor Schwödiauer empfehlen.
- Herr Kollege, Sie werden sich doch zumindest einer Einsicht nicht verschließen können, nämlich der, dass Sachsen-Anhalt - Kommunalverschuldung hin, Kommunalverschuldung her - unter Einbeziehung aller Kennzif
fern nicht nur das höchstverschuldete neue Bundesland ist, sondern auch das Flächenland, welches in der Gesamtverschuldungsquote - das ist das Verhältnis der Verschuldung zum Bruttoinlandsprodukt - mit über 40 % der traurige Spitzenreiter unter den Bundesländern ist.
Die Traurigkeit ist vor allem dadurch begründet, dass die Tendenz ungebrochen steigend ist.
Unser Bruttoinlandsprodukt ist lächerlich gering im Vergleich mit dem Anstieg der Staatsverschuldung.
- Lesen Sie doch bitte die Kennziffern von Herrn Schwödiauer. Ich kann Ihnen wirklich nur sagen, dass Ignoranz an dieser Stelle nichts nützt.
Ich kann mich an dieser Stelle, Herr Kollege Bullerjahn, nur darüber wundern, wie Sie mit den im Lichte der Schwödiauer‘schen Analyse nur zu berechtigten Kassandrarufen von Herrn Hoffmann in der Vergangenheit umgegangen sind.
Natürlich sind die Handlungsempfehlungen für alle, die Finanzpolitik betrieben haben, nicht neu. Wir haben sie bei allen Haushaltsberatungen beschworen. Auch Herr Schwödiauer macht deutlich, dass angesichts der Einnahmesituation und der Einnahmeprognosen in unserem Land eine Stabilisierung der Staatsverschuldungsquote nur durch eine Reduktion der Staatsausgabenquote möglich ist. Damit sind wir in einem echten Dilemma. Die ernsthafte Verfolgung dieses Zieles erfolgt in unserem Lande erkennbar zu spät.
Wir sind in eine Situation hineingeraten, in der die Reduktion der Staatsausgabenquote unabweisbar in Bereiche hineinragen wird, deren öffentliche Finanzierung eigentlich für die Zukunftsfähigkeit des Landes unentbehrlich ist. Wir sind, wenn Sie so wollen, in einer finanzpolitischen Nachhaltigkeitsfalle. Auch dies verdient es, ernst genommen zu werden.
Ich komme zum vierten Punkt, dem Defizit in der Humankapitalausstattung. Ich gebe zu, dass mich diese Einsicht, die auf einen Beitrag des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle zurückgeht, selbst überrascht hat. Aber die Statistiken über die Verteilung der Schlüsselqualifikationen in den Bundesländern, über die Qualifikationsstruktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, über Patentstrukturen und anderes mehr machen deutlich, dass wir jedenfalls an dieser Stelle unsere bisherige platte und simple Formel „Wir haben gut ausgebildete Menschen in Hülle und Fülle“ doch etwas überdenken müssen. Auch dort gibt es enormen Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren! Ich merke, dass die Redezeit früher zu Ende geht, als ich es bei der Konzipierung meiner Rede beabsichtigt hatte. Deshalb kann ich zu diesem Punkt nicht mehr ausführlich Stellung nehmen.
Ich will jedoch eine Anmerkung machen, die mir als ursprünglichem Bildungspolitiker in diesem Hause gestattet sein muss. Neben dem Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur und neben Investitionen in die Wirtschaft wird
- das ist für mich eine der wichtigen Verhaltensstrategien - die Frage der Investitionen in Bildung und Wissenschaft eine zentrale Bedeutung für den Ausbau der Zukunftsfähigkeit haben.
Dies schließt einen Bildungsbegriff ein, der bis hin zu Kultur und ästhetischer Bildung reicht;
denn angesichts des bevorstehenden Übergangs zur Dienstleistungsgesellschaft ist die Frage der Qualifizierung dieser Dienstleistungsgesellschaft durch ästhetische Bildung der Akteure eine entscheidende Zukunftsfrage.
Ich möchte quer über die Fraktionen hinweg all denen, die unsere Bildungsinstitutionen, die aus meiner Sicht eines der Pfunde sind, mit denen wir im Hinblick auf die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen wuchern können, mitunter unter dem Druck von Finanzentscheidungen kritisch betrachten, sagen: Nicht nur Verkehrsinfrastruktur, sondern auch Bildungsinfrastruktur muss vorgehalten werden. Ich warne mit Blick auf Wissenschaft und Forschung davor, sich zu sehr der Frage hinzugeben, ob Studiengänge, die bei uns angeboten werden, vielleicht nur oder vorwiegend Abnehmer in anderen Bundesländern finden. Wenn wir Straßen bauen, stellen wir auch nicht die Frage, ob die Autos, die darüber rollen, bloß bei uns im Lande verkehren oder ob sie über die Landesgrenzen hinausfahren.
- Ich sehe zum Beispiel Herrn Kollegen Trepte an.
Herr Präsident, ich muss dies respektieren, selbst um den Preis, dass ich meine Rede an dieser Stelle sehr abrupt abbrechen muss.
Es sei mir aber gestattet, wenigstens noch zwei Sätze zu sagen, da diese die letzte Rede ist, die ich in diesem Parlament halte.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe die knapp zwölf Jahre hier sehr intensiv erlebt; sie haben mich geprägt. Ich habe all denen zu danken, die für das Entstehen und das Funktionieren dieses Hohen Hauses Verantwortung getragen haben. Ich erwähne in Besonderheit den ersten Landtagspräsidenten Klaus Keitel namentlich.
Ich habe in diesen Jahren zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein Parlament nicht unbedingt eine höhere Sit
tenschule sein muss und dass sich Prozesse ereignen können, die makabre Schlagzeilen machen. Trotzdem möchte ich meine Erfahrungen in der Aussage zusammenfassen, dass das Parlament zu den großartigsten Erfindungen menschlicher Kulturgeschichte gehört. Es ist eine Form der Machtbewirtschaftung, auf die ein demokratisches Miteinander nicht verzichten kann.
Ich habe gern und viel in diesem Hohen Hause gestritten. Ich habe nicht die Absicht, mich dafür zu entschuldigen; denn das Parlament ist der Ort des Streites und die Demokratie ist eine Streitkultur.
Ich habe Anlass, all denen zu danken, die sich durch den Streit herausfordert gefühlt und mir widersprochen haben, und allen meinen Kollegen, die mich unterstützt haben. - Danke schön.
Frau Kollegin, ich muss zunächst zugeben, dass ein spannender Punkt in der Diskussion die Frage war, ob ich bleibe einmal beim Bereich Bildung; bei diesem ist es für mich am greifbarsten - die Finanzierung von Bildungsinfrastruktur nicht ebenso eine Investition ist, weil sie Zukunftsvoraussetzungen schafft wie eine Investition in Straßen und in Maschinen.
Herr Schwödiauer hat für diese Frage Verständnis zum Ausdruck gebracht, aber er hat einer entsprechenden
ich sage es einmal so - kameralistischen Eingruppierung dieser Art nicht das Wort geredet. Auch ich würde dies nicht tun, und zwar aus einem ganz einfachen Grund.
Derjenige, der in der Geschichte des Haushaltsrechts der alten Bundesrepublik Deutschland verfolgt, wie der Grundsatz „Man darf nicht mehr Schulden machen, als die selbstfinanzierten Investitionen umfassen“ ohnehin schon ausgehöhlt wurde in Bereichen, in denen für den Staat kein unmittelbarer Rückfluss gegeben ist - beispielsweise bei verlorenen Zuschüssen,
die auch als Investitionen gewertet werden; das ist inzwischen unstrittig -, der wird angesichts der Gesamtverschuldungslage der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland einer weiteren Aufweichung nicht unbedingt das Wort reden wollen. Aus diesem Grunde bin ich gern bereit, dafür zu streiten, die zukunftweisende Bedeutung von Bildungsinvestitionen bzw. bestimmter Sozialinvestitionen oder Sozialfinanzierungen zu sehen; darin sind wir mit Sicherheit nicht einer Meinung.
Aber einer Klassifizierung mit der erkennbaren Auswirkung, dass sich der Spielraum für die verfassungsrechtlich legitimierte Verschuldung noch mehr erweitert, kann ich vor dem Hintergrund des allgemeinen Schuldendruckes nicht das Wort reden.
Herr Kollege, ich wäre mit meinen Schlussfolgerungen vorsichtiger gewesen, wenn ich mich nur auf einen Autor berufen hätte. Sie haben die Dinge in Kenntnis der PohlStudie angesprochen. Das IWH ist hierbei nur einer der Beitragenden.
Lesen Sie einmal den Beitrag von Herrn Paqué. Der liebt Sie auch nicht, aber der Beitrag ist trotzdem wissenschaftlich begründet.
Was die Qualifikationsstruktur betrifft, will ich nur Folgendes sagen - ich bin in der Tat nicht mehr dazu gekommen, dies auszuführen -: Was mich im Ergebnis der Kommissionsarbeit beunruhigt hat, ist der Umstand, dass zwischen der Humankapitalausstattung und der empfindlichen Unternehmerlücke, die wir im Lande haben, ein Zusammenhang besteht. Dies heißt im Sinne zukunftsfähiger Konzepte, dass wir die Unternehmerlücke nicht allein mit plakatierten Aufforderungen „Macht euch selbständig!“ schließen können, sondern dass dies über entsprechende innovative Ansätze laufen muss. Herr Professor Pohl ist also nicht der einzige Autor, auf den ich mich hierbei bezogen habe.
Herr Präsident, können wir bitte über die Punkte 1 und 2 der Beschlussempfehlung getrennt abstimmen?
Herr Minister, ich bin jetzt etwas verwundert, warum Sie von dem Vorwurf sprechen, es wäre die Anweisung erteilt worden, die Statistik zu fälschen.
Entschuldigung, ich bin die ganze Zeit anwesend gewesen. Aber können Sie denn ausschließen, dass in der Polizeidirektion Magdeburg, um die es hierbei ging, um
des guten Eindruckes bei den übergeordneten Dienststellen willen ein solches Verfahren gewählt wurde? Das ist die Frage, mit der wir uns auseinander setzen müssen.
Nein, Herr Präsident. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass ich nach dem Minister noch einmal Rederecht habe. Ich weise darauf hin für den Fall, dass dies bei der Entscheidung des Ministers eine Rolle gespielt haben sollte. Ich möchte es nur vorsorglich anmerken, weil ich nicht weiß, was Sie sagen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Felke, alles, was Sie gesagt haben, ist richtig. Die Zahlen, die Sie angeführt haben - auch ich habe mit dem Sachverständigen für die Arbeitnehmerbank Gespräche geführt -, sind ebenfalls korrekt. Ich hoffe, dass diese
Argumente in der Aufsichtsratssitzung ihre Wirkung entfalten werden. Ich will an dieser Stelle nicht die Frage aufwerfen, ob es günstig ist, im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung öffentlich über diese Argumente zu diskutieren.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die CDU-Fraktion, wie übrigens in allen vorangegangenen Debatten und bei allen Gelegenheiten, bei dem Aktionstag und anderenorts, für den Erhalt des Standortes Ammendorf einsetzt und zu dem Bündnis „Pro Ammendorf“ steht. Ich werde am Montag persönlich nach Grünau fahren und die Aufsichtsratssitzung gemeinsam mit den Belegschaftsvertretern begleiten.
Es geht nicht darum, dass irgendeine der in den Anträgen - übrigens auch in den Änderungsanträgen - zum Ausdruck gebrachten Positionen aus unserer Sicht falsch und nicht zustimmungsfähig wäre. Wir sollten uns aber schon einmal Rechenschaft darüber geben, welche Wirkung wir erwarten, ob wir etwas im Sinne der Standortsicherung erreichen zu können glauben, nachdem der Einsatz der Landesregierung in der Arbeitsgruppe in dieser Woche so spektakulär gescheitert ist.
Der Antrag ist also nicht falsch, aber es entstehen Zweifel an seiner Wirksamkeit angesichts des Umstandes, dass sich der Konzern bis heute geweigert hat, auf Einladung einen Vertreter in die Ausschüsse des Landtages zu entsenden. Wenn wir dem Antrag zustimmen wir werden ihm zustimmen -, sollten wir die Brutalität, mit der dort Entscheidungen gegen Sachsen-Anhalt getroffen werden, nicht unterschätzen.
Weil das so ist, war sich die CDU-Fraktion von Anfang an darüber im Klaren, dass es die Politik nicht bei Resolutionen und Demonstrationen belassen kann. Wir können unserer Pflicht nur nachkommen, wenn wir tatsächlich versuchen, konstruktive Vorschläge in die zum Teil auf abstruser Grundlage geführte Debatte einzubringen, die die Vertreter der Arbeitgeberbank im Aufsichtsrat und die Vertreter der Konzernleitung zum Nachdenken zwingen.
Genau deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit Herrn Dr. Ludewig gewissermaßen auf eigene Faust eine Expertise in Auftrag gegeben; wir bedauern immer noch, dass wir dies nicht gemeinsam mit der Arbeitsgruppe der Landesregierung tun konnten.
Die Expertise ist vor kurzer Zeit bei uns eingegangen. Wir haben, insbesondere Staatssekretär Herr Ludewig sowie auch andere Personen, Gespräche im Umfeld des Konzerns mit Auftraggebern und mit Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bahn AG geführt.
Herr Dr. Ludewig steht vor einer Beratung mit der Konzernspitze, die noch vor der Aufsichtsratssitzung stattfinden soll. Wir hoffen, dass die Argumente, die wir in diesem Zusammenhang vortragen werden, ihre Wirkung nicht verfehlen werden. Darin liegt nun der Grund für unseren Änderungsantrag.
Wir wissen, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen im Parlament beschließen können. Dies wäre auch nicht Erfolg versprechend, ehe die Gespräche mit dem Aufsichtsrat und mit der Konzernspitze geführt sind. Wir möchten jedoch dem Parlament das Angebot unterbreiten, an den von uns intensiv erarbeiteten Erkenntnissen darüber, was jetzt getan werden kann, teilzuhaben. Dann können vielleicht die
Vorschläge der CDU-Fraktion, die, wie ich meine, sachkundig erarbeitet wurden, zukünftig die Unterstützung des gesamten Parlaments finden.
In diesem Sinne haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der eigentlich nur eine Ergänzung ist. Er sieht nämlich erstens vor, dass im Ausschuss - das ist heute Mittag noch nicht möglich - auch von Staatssekretär Herrn Ludewig die Vorschläge dargestellt und erläutert werden. Wir haben einen zweiten Punkt angesprochen. Er betrifft eine Instanz, die bezeichnenderweise in keinem der Änderungsanträge überhaupt erwähnt wurde. Das ist die Bundesregierung.
Meine Damen und Herren! Im August dieses Jahres wurde dem Bundeskanzler ein Schreiben der Betriebsratsvertreter übergeben.
Ich habe den Brief, der die Beantwortung durch den Staatsminister Schwanitz enthält und der das Datum 10. Dezember 2001 trägt, vom Betriebsrat zur Kenntnis bekommen. Allein die Zeitspanne der Beantwortung bei einer solchen brisanten Frage spricht für ein Maß an Zurückhaltung, das dieses Landesparlament nicht hinnehmen sollte.
Ein weiterer Punkt ist der Inhalt des Schreibens. Dazu haben die Arbeitnehmervertreter gegenüber der Presse deutliche Worte gefunden. Dieses Schreiben ist mit einem solchen Maß an Unverbindlichkeit abgefasst worden, das ich nur als Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen und gegenüber dem Standort deuten kann.
Wenn wir Resolutionen verfassen und zu Recht an die Konzernleitung und an den Aufsichtsrat appellieren, scheint es uns deshalb unentbehrlich zu sein, auch die Bundesregierung aufzufordern, dieses Problem ernst zu nehmen; denn sie hat Schlüssel in der Hand, die wir nicht haben. Deshalb bitten wir auch bei diesem Punkt um Ihre Zustimmung.
Die eingebrachten Änderungsanträge tragen den Charakter von Ergänzungsanträgen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der SPD-Fraktion und allen Änderungsanträgen zu. Wir bitten herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit Sie die Möglichkeit haben, sich mit unseren Vorschlägen auseinander zu setzen, und damit wir es nicht versäumen, auch die Bundesregierung am Portepee zu fassen und zu sagen: Was spektakulär bei Holzmann möglich war, muss in einem wirtschaftlich viel sinnvolleren Kontext auch bei einem ostdeutschen Betrieb wie dem Waggonbau Ammendorf möglich sein. - Herzlichen Dank.
Ja.
Herr Kollege, mit diesem Änderungsantrag wird deutlich, dass die CDU jedenfalls nicht auf der Ebene der Deklaration stehen geblieben ist, sondern dass sie die Zeit genutzt hat, sich um konstruktive Vorschläge zu bemühen.
Ich weiß umgekehrt nicht - wenn Sie an diesen konstruktiven Vorschlägen interessiert sind, weil Sie an der Lösung des Problems interessiert sind -, mit welchen Argumenten Sie einen solchen Änderungsantrag ablehnen wollen. Sie verwenden das Argument, dass wir das auch im Ausschuss hätten sagen können.
Ja, wir hätten alle diese Erklärungen auch im Ausschuss abgeben können; aber wenn es uns darum geht, ein Signal nach außen zu setzen, dann gehört aus unserer Sicht zu diesem Signal: Wir bleiben nicht auf der Ebene der Deklaration stehen, sondern in dem Parlament sind konstruktive Vorschläge erarbeitet worden und diese konstruktiven Vorschläge werden ebenfalls weiter befördert.
Dies ist das Anliegen, mit dem wir in die Öffentlichkeit treten wollen.
Ja, bitte.
Zunächst einmal müssten Sie erklären, warum Sie ihn nicht beschließen. Formale Gründe können Sie schwerlich geltend machen. Sie müssten mit dem Eindruck leben, dass die Vorschläge, die die CDU ja nur deshalb allein erarbeitet hat, weil sie in die Arbeitsgruppe nicht
einbezogen wurde - und über die Arbeitsgruppe wird auch in dem Antrag gesprochen -
Wenn Sie irgendein Problem mit diesem Änderungsantrag haben, müssten Sie - ich sage das ganz deutlich - insbesondere gegenüber den Belegschaftsvertretern, die unsere Arbeit übrigens aufmerksam verfolgt haben, deutlich machen, warum Sie erklärtermaßen jedenfalls diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Auf die Erläuterungen, die Sie dann den Belegschaftsvertretern geben werden, bin ich in der Sache sehr gespannt. Uns geht es immer um die Lösung der Dinge.
- Nein, nein! Ich habe ja gar nicht die umgekehrte Frage gestellt, was wir überhaupt mit dem Antrag erreichen. Aber wenn wir etwas erreichen wollen, dann dürfen wir nicht auf dem Niveau verharren, bloß Deklarationen abzugeben, sondern dann muss klar sein: Es geht auch weiter und es sind konstruktive Vorschläge im Raum, die auch entsprechend behandelt werden sollen.
Ja.
Also -
Herr Bullerjahn, ich teile Ihre Sorge über Diskussionsbeiträge, wie sie Herr Eckel eben geliefert hat. Solche Diskussionsbeiträge helfen uns in der Sache nicht weiter. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Weil wir nämlich mit dem Sachverständigen, der die Expertise für die IG Metall erarbeitet hat, Gespräche geführt haben und weil es sogar Abstimmungen im Verhalten der Sachverständigen gibt.
Ich will Ihnen jetzt einfach einen Vorschlag machen: Ehe wir uns jetzt weiter sinnlos zerstreiten aus lauter Eitelkeit, weil Sie der CDU nicht zubilligen wollen, dass sie einen konstruktiven Vorschlag erarbeitet hat
- das sind doch die Gründe, die Sie hier geltend machen -, sollten wir die Diskussion aussetzen und uns in der geplanten Ausschusssitzung zusammenraufen. Die Sache kann nicht besser werden, wenn wir weiter so argumentieren, wie hier argumentiert worden ist.
Dem würde ich allerdings heftig widersprechen, Herr Bullerjahn.
Ich habe mich nur noch einmal gemeldet, um die von Herrn Heyer und vom Kollegen Felke aufgeworfene Frage, warum die Expertise nicht schon früher vorgelegt wurde, zu beantworten.
Erstens. Sie ist erst vor kurzem fertig gestellt worden. Zweitens. In dieser Stunde ist Herr Dr. Ludewig unterwegs, um Gesprächstermine mit der Konzernspitze und mit Vertretern des Aufsichtsrates zu vereinbaren. Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass es nicht hilfreich wäre, wenn wir diesen Gesprächspartnern über die Presse Anregungen und Vorschläge mitteilten, die wir eigentlich in einem persönlichen Gespräch übermitteln möchten. Dies ist nach allen Regeln normaler Verhandlungen nicht zielführend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion und Herr Heyer, ich will die eine Frage umgekehrt stellen. Ich kenne eine Absprache unter den Arbeitnehmervertretern, dass man die Befunde des Sachverständigen über den Beschluss des Konzerns zur Aufsichtsratssitzung nicht vorher vorlegen wird. Insofern sollten auch Sie sich einmal überlegen, ob das eine oder andere, was Sie in dieser Debatte gesagt haben, ein Stück zielführende Öffentlichkeitsarbeit war. Ich habe daran meine Zweifel.
Ich will an uns alle appellieren. Wir stehen in dieser Sache alle unter einem Bewährungsdruck. Aber wir sollten über dem Bewährungsdruck, der an Parteien festgemacht wird, das gemeinsame Anliegen nicht vergessen.
Herr Heyer, wir sollten dabei auch nicht in Polemik gegen einen Mann verfallen, der sich um diese Frage - wer weiß das besser als die Belegschaftsvertreter? - wirklich verdient gemacht hat.
Ich will Sie umgekehrt fragen: Wenn wir nichts unternommen hätten, dann hätten Sie uns in dieser Debatte, in einer künftigen oder mindestens in der Wahlkampfauseinandersetzung die Frage gestellt, warum die CDU nichts getan habe. Nun haben wir etwas getan. Nun möchten Sie bitte über das, was wir getan haben - Sie müssen dem nicht zustimmen - in ein gemeinsames Gespräch mit uns und mit dem, der den wesentlichen Anteil gehabt hat, eintreten. Es sollte uns um die Sache gehen. Deshalb hoffe ich, dass wir im Ausschuss zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden. - Danke schön.
Herr Kollege Bischoff, weil uns das auch im Ausschuss immer wieder einmal berührt, der Vorwurf, den Sie der Kollegin Feußner hinsichtlich des Verhältnisses von Eltern und staatlicher Verantwortung bei der Kindererziehung machen. Darf ich Ihnen den Artikel 11 unserer Landesverfassung in Erinnerung rufen, in dem es heißt:
„Pflege und Erziehung der Kinder unter Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Sehen Sie vor diesem Hintergrund nicht ein wenig Schwierigkeiten mit den Vorwürfen, die Sie gegenüber Frau Feußner erhoben haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Wiechmann, das Anliegen, das Sie vorgetragen haben, beschäftigt im Moment den Bundesgesetzgeber. Es ist sicherlich berechtigt, dass man sich in einer solchen Zeit zu einem solchen Zeitpunkt die Frage stellt, wie sich das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Stimme im Bundesrat in diesen Gesetzgebungsprozess einklinkt.
Ich muss aber mit Verlaub sagen, dass diese Aufzählung sehr unterschiedlicher und verschiedene Rechtssachverhalte betreffender Tatsachen und die plakativen Forderungen einer Gesetzgebungsinitiative im Bundes
rat nicht gerecht werden. Deshalb können wir Ihrem Antrag schon aus Formgründen - es ließe sich inhaltlich über eine Menge Punkte Kritisches sagen - nicht zustimmen.
Wir haben aber umgekehrt festzustellen: Die Bundesregierung hat in den Bundesrat ein ausländerrechtliches Gesetzespaket eingebracht, das durch eine Initiative des Freistaates Bayern, der Freien und Hansestadt Hamburg, des Saarlandes sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen begleitet wird. Diese Initiative, die wir Ihnen in der Anlage zu unserem Änderungsantrag zugänglich machen, steht bereits am 20. Dezember 2001 zur Abstimmung.
Wir sind der Meinung, dass das Land Sachsen-Anhalt durchaus Gründe hat, diese Initiative zu unterstützen; denn das, was die Bundesregierung jetzt vorlegt, ist gemessen an dem, was der Bundesinnenminister als Kabinettsvorlage eingebracht bzw. in der vorbereitenden Gesetzgebungsdiskussion mit Vertretern der CDU und CSU erörtert hat, ein Rückschritt.
Nun reichen zehn Minuten Redezeit nicht aus -
Fünf Minuten. Entschuldigung, Sie haben mich gerade in Hoffnung versetzt. - Nun reicht eine Redezeit von fünf Minuten nicht aus, um die Vielzahl der Einzelregelungen, die Sie in unserem Antrag finden, im Einzelnen zu diskutieren. Ich will versuchen, wenige strittige Kernfragen herauszuarbeiten, um die es uns geht.
Erstens halten wir eine Ausweitung oder eine Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland für notwendig. Glaubt man der Gesetzesüberschrift des Bundesinnenministers, geht es um Begrenzung, sieht man die Konsequenzen der Vorgabe, so geht es um Ausweitung. Ich denke, an dieser Stelle sollte klar sein, dass die Integration der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer Vorrang vor erneuter und erweiterter Zuwanderung haben muss.
Zudem muss der folgende Punkt klar sein, der auch unsere Gesetzgebungsinitiative prägt: Die zu erwartenden demografischen Veränderungen in der Bundesrepublik Deutschland, die in ihren Auswirkungen kompliziert und fatal genug sind, können nicht durch Zuwanderung kompensiert oder gar gelöst werden.
Wir müssen uns immer klar darüber sein, dass wir, wenn wir von Zuwanderung sprechen, über Zuwanderung von außerhalb des EU-Raums sprechen; denn dass die Freizügigkeit innerhalb der EU, zu der bald auch die mittel- und osteuropäischen Staaten gehören werden, eine Selbstverständlichkeit ist, ist nicht strittig. Es geht um Zuwanderung aus weitergehenden Kulturkreisen außerhalb Europas. Wer sich die entsprechenden Zahlen anschaut, wird feststellen, dass man so die demografischen Probleme nicht lösen kann.
Zweitens. Es stellt sich die Frage, inwieweit man den Arbeitsmarkt in Deutschland angesichts von fast vier Millionen Arbeitslosen für Ausländer zusätzlich öffnen sollte. - Unsere Antwort ist klar: Wir wollen den globalen Arbeitsmarkt für höchstqualifizierte Berufe anerkennen; denn den hat es in Kultur und Wissenschaft sowieso
schon seit Jahrzehnten gegeben. Hierbei geht es nur darum, praktikable Regelungen zu schaffen. Wir können es aber nicht zulassen, dass unterhalb dieser Höchstqualifizierten die Wirtschaft ihre Probleme durch Anwerbung ausländischer Arbeitsuchender löst, während die Qualifikation und Eingliederung des eigenen Arbeitslosenpotenzials unbeachtet bleibt.
Drittens muss hinsichtlich der Frage, das bestehende Asylrecht auszuweiten oder - unseres Erachtens - eher einzuengen, wenigstens der Vollzug beschleunigt werden. Wir gehen davon aus, dass angesichts der hohen Missbrauchsquote des Asylrechtes eine Ausweitung von Asylrechtstatbeständen - hierbei ist der Bundesinnenminister an einer ganz wesentlichen Stelle dem Koalitionspartner entgegengekommen - ungerechtfertigt ist.
Wir verkennen nicht, dass es auf dieser Welt sehr viel mehr Leid und Elend gibt, als mit dem Asylrechtsanspruch in irgendeiner Weise gelindert oder behoben werden kann. Aber wir wissen - ich verweise auf die Ergebnisse einer Konferenz des UNHCR, die in diesen Tagen in Berlin stattgefunden hat -, dass das humanitäre Anliegen angesichts von 150 Millionen Migranten, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen außerhalb ihrer Landesgrenzen bewegen, im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten gesehen werden muss.
Wir sind der Meinung, dass man diesem humanitären Anliegen besser durch Hilfe vor Ort und durch friedensstiftende Maßnahmen, wie sie im Moment im Zusammenhang mit Afghanistan vorgesehen sind, gerecht wird und man humanitäre Missstände hierdurch wirksamer beheben kann als durch den Versuch, einer Weltbevölkerung von sechs Milliarden ein allgemeines Zufluchtsrecht in Deutschland zu geben. Ich denke, dies ist keine praktikable und damit auch keine humanitäre Lösung. Vielen Dank.
Herr Höppner, ich bin sehr froh darüber, dass über die Originalität meiner Gedanken nicht Sie, sondern andere zu entscheiden haben.
Nun zur Situation der Martin-Luther-Universität. Ich habe mich zu einer Intervention gemeldet, weil ich nicht möchte, dass eine so ernste Situation - ich denke, zumindest der Kultusminister weiß um die Ernsthaftigkeit der Situation - mit billigen Worten abgetan wird, wie Sie es getan haben.
Ihre Regierung, Herr Höppner, hat den Senat durch planlose Finanzkürzungen zu Entscheidungen für einen Personalabbau gezwungen, die jetzt nicht einmal ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ihr Haushaltsplan weist für die so genannte B-Struktur, in die die Beschäftigten jetzt transferiert werden sollen, nicht einmal einen Wirtschaftsplan aus, obwohl dies nach der Meinung des Landesrechnungshofs unbedingt erforderlich ist.
Sie sind nicht einmal in der Lage gewesen - Sie haben dies sogar der PDS ausreden können, obwohl sie uns im Fachausschuss zugestimmt hat -, die Haushaltsklarheit in dem Maße herzustellen, dass die Universität nach diesem schweren Schritt zumindest die Möglichkeit hat, die eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben.
Ich fordere Sie auf, in Zukunft etwas sachkundiger über solche Zusammenhänge zu reden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ergänzend zu der Antwort der Landesregierung in Drs. 3/4547 unter Nr. 8 auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung - ich verweise auf Drs. 3/4418; es ging um den Wegfall der Buchführungspflichten im Gebrauchtwarenhandel und die möglichen Auswirkungen auf Hehlerkriminalität - frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Straftäter konnten in Sachsen-Anhalt aufgrund der bis zum 1. Oktober 1998 gültigen besonderen Buchführungspflichten für den Gebrauchtwarenhandel, also für An- und Verkaufläden, ermittelt werden? Wie viele Straftäter konnten insbesondere in den Jahren 1996, 1997 und 1998 jeweils in den kreisfreien Städten Dessau, Halle und Magdeburg aufgrund der Buchführungspflichten dingfest gemacht werden? Sofern keine genauen statistischen Angaben vorliegen, bitte ich polizeiliche Schätzungen anzugeben.
2. Welche Bundesländer haben durch Landesverordnung derartige Buchführungspflichten für den Gebrauchtwarenhandel erlassen, und welche Erfahrungen sind in diesen Bundesländern bezüglich der Verfolgung von Straftaten, insbesondere Eigentumsdelikten, aufgrund der Landesverordnung gemacht worden?
Frau Kollegin, darf ich erstens die Frage stellen, weshalb eine Kleine Anfrage, die sich zweifelsfrei mit Problemen der inneren Sicherheit beschäftigt und die auch insbesondere den Bund Deutscher Kriminalbeamter beschäftigt hat, wie der Presse zu entnehmen war, in das Ressort der Wirtschaftsministerin fällt?
Wie ist zweitens hinsichtlich dieser Frage die Abstimmung zwischen dem Wirtschafts- und dem Innenministerium zu beurteilen?
Frau Minister, ich habe jetzt etwas Schwierigkeiten mit dem Verständnis. Sie und die Landesregierung haben die Beschlussfassung zum Behindertengleichstellungsgesetz als Landesgesetz in vollen Tönen gelobt. Ich nehme an, in Bezug auf diese Haltung hat es eine Abstimmung im Kabinett gegeben.
Bestandteil dieses Behindertengleichstellungsgesetzes sind Regelungen, wie Sie sie jetzt aus guten Rechtsgründen mit Blick auf die Bundesratsentscheidung außer Kraft gesetzt haben. Weshalb gilt zu dem gleichen Sachverhalt im Bundesrat nicht dieselbe Kabinettsabstimmung wie beim Landesgesetz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute Vormittag noch Frau Krause und mir die Frage gestellt, ob man zu einem solchen Gesetz tatsächlich noch eine Debatte braucht. Es ist in der Tat mit großem und grundsätzlichem Einvernehmen beraten worden Einvernehmen sowohl hinsichtlich der Intentionen der Vorlage der Landesregierung als auch zwischen den Fraktionen. Ich denke aber, dass die Debatte wenigstens insofern ein Zeichen setzen kann, als es sich - dabei schließe ich auch an das an, was Frau Krause gesagt hat - natürlich um eine Frage handelt, die Berührungspunkte zu bioethischen und ethischen Grundsatzfragen aufweist, die uns in jüngster Zeit verstärkt beschäftigen.
Ich will auch aus der Sicht der CDU-Fraktion noch einmal betonen, dass der GBD in Gestalt von Herrn Dr. Reich und Frau Behrendt eine Menge wertvoller Hinweise gegeben hat, die durchaus nicht nur technischer Natur waren, sondern insbesondere auch der Widerspruchsfreiheit zu anderen parallelen gesetzlichen Vorgaben gedient haben.
Übereinstimmung - das können wir mit großer Befriedigung feststellen - bestand bei zwei, wie ich denke, wichtigen grundsätzlichen Gesichtspunkten.
Der erste Gesichtspunkt ist das Bemühen um den so genannten postmortalen Persönlichkeitsschutz, das heißt
die von der Menschenwürde - Artikel 1 - und den Freiheitsrechten - Artikel 2 - abgeleiteten Forderungen, die nach dem Todesfall im Umgang mit dem Körper des Verstorbenen ihren Niederschlag finden. Wir haben damit einen bewussten Bruch mit den DDR-Regeln des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens vorgenommen. Wir sind aber auch - ich denke, diesen Vorwurf kann man uns nicht machen - nicht leichtfertig mit den Argumenten umgegangen, die uns engagierte Pathologen vorgetragen haben. Ich bin froh, dass unser Vorschlag einer Erweiterung der Zustimmungsregelung mehrheitsfähig gewesen ist.
Der zweite Gesichtspunkt, bei dem ich auch vor dem Hintergrund früherer Diskussionen die Übereinstimmung noch einmal hervorheben will, ist die Bereitschaft, sich bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes nicht nur an sachliche Gegebenheiten, also medizinische Erfordernisse, strafprozessuale Erfordernisse und anderes, gebunden zu fühlen, sondern auch an das, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung einmal „allgemein anerkannte Wertvorstellungen der Gesellschaft“ genannt hat, wenn Sie so wollen, kulturelle Traditionen. Dies hat bei den Beisetzungsfristen, bei der Beisetzungspflicht, wobei wir dem Votum des Innenausschusses nicht gefolgt sind, bei den erforderlichen Ruhezeiten und anderem mehr seinen Niederschlag gefunden.
Natürlich haben wir all diese Beschlüsse im Wissen um die Bedeutung der sich aus Artikel 4 - Religionsfreiheit ableitenden Besonderheiten für Angehörige von Religionen mit anderen religiösen Riten und kultischen Erfordernissen gefasst.
Ich erwähne auch noch, dass ich mich im Lichte dieser Verständigung nach der Gesetzesberatung gefragt habe, Herr Kollege Bischoff, weshalb wir uns vor anderthalb Jahren einmal über einen Begriff in die Haare geraten sind, der hier eigentlich seine Rechtfertigung gefunden hat, nämlich der Begriff der Leitkultur. Was wir gemacht haben, war letztlich nichts anderes, als dass wir auf der Basis unserer kulturellen Traditionen Entscheidungen und Regelungen getroffen haben, dass wir uns zu diesen Traditionen bekannt haben und dass wir, weil es auch unsere Tradition ist, dort Offenheit signalisiert haben, wo uns der Respekt vor anderen Religionen dazu Anlass gibt. Insofern stellt sich mancher Begriff, wenn er aus der Szene der Kampfbegriffe herausgeholt ist, als sehr sinnvoll und sehr angemessen dar.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion hat diese Aktuelle Debatte vor allem auch deshalb beantragt, weil sie auf ein gemeinsames Signal dieses Hohen Hauses setzt. Bei allem Streit, den wir um der Sache willen führen müssen, sollte dieses Signal am Anfang stehen. Das Signal sollte lauten: Der Landtag von SachsenAnhalt, das frei gewählte Parlament unseres Landes, ist nicht bereit zu akzeptieren, dass der Bombardier-Vorstand den Waggonbau Ammendorf schließen will.
Noch ist die Entscheidung nur eine Entscheidung von Vorstandsetagen und sie trägt noch keinen Beschlusscharakter. Die Gremien und der Aufsichtsrat haben noch darüber zu befinden. Wir haben also noch eine Chance, die wir unbedingt nutzen müssen. Wir haben aber nicht mehr viel Zeit.
Die CDU-Landtagsfraktion tritt jedenfalls mit allem Nachdruck für den Erhalt des traditionsreichen Hallenser Industriebetriebes Waggonbau Ammendorf ein.
Wir haben in Zeiten, in denen wir Regierungsverantwortung trugen, den Waggonbau Ammendorf unterstützt, indem wir Hermes-Bürgschaften in Milliardenhöhe mobilisierten. Auf diese Weise konnte zur Sicherung der Auftragslage beigetragen und dem Unternehmen die Gelegenheit gegeben werden - die es erfolgreich genutzt hat -, sich auf neue Märkte zu orientieren. Es erscheint heute fast wie ein Witz: Mit den in Ammendorf erarbeiteten Gewinnen aus Hermes-verbürgten Aufträgen konnten wichtige Waggonbaustandorte in Ostdeutschland modernisiert werden.
Wir fühlen uns aber auch als Opposition dem Erhalt dieses Standortes verpflichtet. Wir wollen mit den uns heute zur Verfügung stehenden Mitteln zur Sicherung des Ammendorfer Werkes beitragen. Ein Verlust des zweitgrößten Metallverarbeitungsbetriebes Sachsen-Anhalts hätte nicht nur für die Belegschaft und ihre Angehörigen, sondern auch für die Stadt Halle und für die Region, ja für unser gesamtes Land katastrophale Folgen.
Der Waggonbau Ammendorf ist eine moderne, leistungsfähige Produktionsstätte. Sie aufzugeben hieße, erhebliche Investitionen und Fördergelder, die in den 90er
Jahren am Standort erfolgreich eingesetzt wurden, einfach in den Wind zu schreiben. Meine Damen und Herren! Die Schließung von Ammendorf hieße, ein Stück erfolgreichen Aufbau Ost zu liquidieren. Und dies wollen wir nicht.
Wir sehen uns als Opposition um der Sache willen aber auch in der Pflicht, darüber zu wachen, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung für den Standort gerecht wird. Wir fühlen uns deshalb auch in der Pflicht, unbequeme Fragen zu stellen - nicht weil es uns um einen parteipolitischen Schlagabtausch geht, sondern weil ohne die Beantwortung dieser unbequemen Fragen auch die Probleme der Zukunft nicht gelöst werden können.
Meine Damen und Herren! Wenn wir uns dabei das Konzept von Bombardier anschauen, dann machen uns die Zahlen bezüglich der Standorte nachdenklich. In Görlitz sollen 410, in Bautzen 300 und in Aachen 320 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. In Hennigsdorf soll der in der Vergangenheit mit Untergangsprophezeiungen belastete Standort mit immerhin 2 000 Arbeitsplätzen erhalten werden. In Sachsen-Anhalt hingegen sollen in Ammendorf 900 hochmoderne Arbeitsplätze vollständig und ersatzlos liquidiert werden.
Wen diese Zahlen nicht nachdenklich machen, der sollte sich an Diskussionen um den Standortwettbewerb zukünftig nicht beteiligen; denn diese Zahlen sind für uns auch deshalb bitter, weil Sachsen-Anhalt bereits den Waggonbau Dessau der deutschlandweiten Standortbereinigung opfern musste.
Wir sind uns einig, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Standort Ammendorf
ein moderner Standort ist, dessen betriebswirtschaftliche Leistungsparameter im weltweiten Wettbewerb bestehen können. Wenn das so ist - und das ist so -, dann muss es für die Entscheidung der Vorstandsetage von Bombardier zulasten von Ammendorf Gründe gegeben haben, die nicht in der Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens und dieses Standortes liegen.
Deshalb sind wir im Interesse der Sache daran interessiert, dass unsere Landesregierung Auskunft darüber gibt, was sie getan hat, um die Stellung Ammendorfs im Standortwettbewerb zu stärken. Ich formuliere fünf Fragen:
Erstens. Herr Höppner, haben Sie wirklich ausreichend dafür gesorgt, dass Aufträge öffentlicher Unternehmen an Bombardier mit Standortauflagen zugunsten von Ammendorf konditioniert wurden? Die einsilbige Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 3/5054, die in Kürze ausgeteilt werden muss, und die aktuelle Diskussion um den jüngsten 90-Millionen-DM-Auftrag für Niederflurwagen der Havag, die vom Land gefördert werden, lassen diesbezüglich Zweifel aufkommen.
Zweitens. Von August 2000 bis April 2001 lag das Fusionskonzept von Adtranz und Bombardier zur Prüfung
bei der Wettbewerbskommission in Brüssel. Nach mir vorliegenden Informationen hat zum Beispiel das Land Brandenburg dieses Prüfverfahren zur Intervention im Interesse eigener Standorte genutzt. Ich frage die Landesregierung: Wie sind Sie mit dieser Möglichkeit umgegangen? Ich habe bisher jedenfalls von keiner Einflussnahme durch das Land Sachsen-Anhalt gehört.
Drittens. Bei der Sicherung des Standortes Hennigsdorf spielte die mit der Brandenburger Regierung verhandelte Option zum Bau eines Testrings eine Rolle. Es ist richtig, dass auch Sachsen-Anhalt Angebote zum Bau eines Testrings gemacht hat. Damals war nach meiner Erkenntnis noch Advent Eigentümer. Wurde über dieses Angebot auch im Interesse des Standortes Ammendorf noch mit Bombardier verhandelt? Wenn nicht, warum hat man darauf verzichtet?
Viertens. Jeder aufmerksame Beobachter musste den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung die Nachricht von der beabsichtigten Schließung Ammendorfs aus heiterem Himmel überraschte. Ich frage Sie, Herr Höppner, warum haben Sie die Warnungen der Belegschaft, an denen es spätestens seit der Übernahme von Adtranz im letzten Mai wirklich nicht gemangelt hat, nicht ernst genommen? Als der Betriebsrat Sie noch im September zu sensibilisieren suchte, war die Antwort des Ministerpräsidenten an die Belegschaftsvertreter, sie sollten - Zitat - „den Standort nicht schlechtreden“.
Fünftens. Der offene Brief, den die Ammendorfer Waggonbauer dem Bundeskanzler anlässlich seiner Sommerreise übergeben ließen, in dem sie auf die kritische Zuspitzung der Lage hinwiesen, ist nach meiner Kenntnis bis heute nicht beantwortet. Ich frage Sie, Herr Höppner, was haben Sie in den zurückliegenden Wochen unternommen, um die Bundesregierung auf die dramatische Entwicklung zulasten von Ammendorf aufmerksam zu machen? Wenn Sie jetzt in den Deutschen Bundestag fahren, gebe ich Ihnen eine Botschaft mit: Erinnern Sie den Bundeskanzler an sein Engagement für Holzmann. Daran werden wir ihn messen.
Die Entscheidung des Bombardier-Vorstandes gegen Ammendorf scheint nicht vom Himmel zu fallen. Wir haben den Eindruck, dass die Landesregierung die Erfordernisse und die Härte der Standortkonkurrenz völlig unterschätzt hat. Im globalen Standortwettbewerb haben Nachtwächterregierungen keine Chance.
- Es ist die Aufgabe der Opposition aufzudecken, und ich habe bewusst diesen Satz formuliert.
Wir müssen nun mit vereinten Kräften eine Entscheidung korrigieren, die eigentlich im Vorfeld hätte verhindert werden müssen. Dies wird große Anstrengungen aller Beteiligten erfordern.
Wir werden den Aufsichtsrat von Bombardier aber nicht allein - und das sollten wir wissen - mit Widerstandsgesten, so wichtig sie sind, und Betroffenheitsdemonstrationen, so wichtig sie sind, zum Einlenken bringen.
Zwei Sätze noch. - Wir müssen ihn mit eigenen Konzepten überzeugen. Dazu bedarf es auch externen Sachverstandes. Ich begrüße, dass die Landesregierung hierzu Wirtschaftsberater konsultieren will. Aber ich frage Sie, Herr Heyer, was haben Sie dagegen, dass der ehemalige Ostbeauftragte Ludewig sich an dieser Arbeitsgruppe beteiligt?
Die Lage ist ernst. Wir haben nicht viel Zeit zu verlieren, und wir sollten alle Kräfte bündeln, damit dieses Problem gemeinsam gelöst werden kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich muss mich an das neue Instrument der Intervention auch erst gewöhnen.
Ich möchte zur Aussage des Ministerpräsidenten Stellung nehmen. Er sagte, die Schließung des Waggonbaus Dessau wäre in die alleinige Verantwortung der damaligen Bundesregierung gefallen. Nach meiner Erinnerung hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt der Schließung zugestimmt.
Zweiter Punkt. Auf die Behauptung hin, Herr Dr. Ludewig habe als Bahnchef Aufträge für ICE und ICE-T zurückgehalten, wurde ein Brief von der Deutschen Bahn AG geschrieben, den ich den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Laufe der heutigen Sitzung zur Verfügung stellen werde.
Der Vorwurf ist insofern nicht haltbar, als es eine Verhandlungsphase gab, in der das Konsortium Preisforderungen gestellt hat, denen niemand in der Deutschen Bahn AG folgen konnte. Diese Preisforderungen sind im Übrigen revidiert worden. Eine solche unternehmerische Entscheidung eines Bahnchefs als eine Entscheidung zulasten des Standortes Ammendorf auszulegen, zeugt von einer Argumentationsschwäche, der wir uns nicht widerspruchslos beugen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich wollte die Bemerkung machen, als mich Herr Kollege Fikentscher für den Satz kritisierte: „In Zeiten des globalen Wettbewerbs haben Nachtwächterregierungen keine Chance.“
Ich habe diesen Satz bewusst gewählt, weil mir am Fall Bombardier deutlich geworden ist, was es bedeutet, als Landesregierung regionale und nationale Wertschöpfungsketten gegen einen Konzern zu verteidigen, der die Mehrheit seiner Shareholder jenseits des Atlantiks hat. Ich habe diese Äußerung nicht auf irgendeine Landesregierung bezogen,
aber ich finde es bemerkenswert, dass Herr Kollege Fikentscher und Herr Kollege Höppner diese Bemerkung ausdrücklich auf die eigene Landesregierung beziehen. Da möchte ich ihnen nicht widersprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In keinem anderen Bundesland ist der Anteil der Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit an der Gesamtbevölkerung so hoch wie in Sachsen-Anhalt. Zu den 243 000 Arbeitslosen, die bereits genannt wurden - davon sind 94 000 Langzeitarbeitslose -, sind noch die über 115 000 Leistungsempfänger in Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes hinzuzurechnen. Deshalb ist es sicherlich richtig, dass wir uns mit Gesetzen wie dem Job-AqtivGesetz, auch wenn sie in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, in Sachsen-Anhalt beschäftigen.
Wir müssen allerdings als CDU-Fraktion darauf aufmerksam machen, dass die eigentliche Lösung des Problems natürlich in dem Zuwachs an versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen liegt, das heißt in der Förderung von Wirtschaftswachstum und Konjunkturimpulsen, und dass die Effektuierung der Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit im Grunde nur eine Reparaturfunktion an einem Arbeitsmarkt hat, den wir mit neuen Wirtschaftsimpulsen beleben müssen.
Des Weiteren sollten wir uns darüber klar sein, dass eine der wichtigsten Begrenzungen für den Ausbau von versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor die enorme Höhe der Lohnnebenkosten ist. Trotz der Ökosteuer ist es dieser Bundesregierung erkennbar nicht gelungen, das Wahlversprechen zu halten, die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 % zu senken. Auch dies gehört in die Bilanz, die wir hier ansprechen müssen.