Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

Die Rechtsänderung stärkt die kammerinterne Demokratie und nähert das Ingenieurgesetz in diesem Punkt dem bereits im Jahr 1998 novellierten Architektengesetz an. Außerdem schließt sie eine Regelungslücke für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt.

Über die genannten Schwerpunkte hinaus nimmt das Änderungsgesetz einige redaktionelle Änderungen vor. Schließlich ermächtigt es das Ministerium für Wirtschaft und Technologie, den Wortlaut des Ingenieurgesetzes in der vom Tage des In-Kraft-Tretens an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

Ich bitte Sie um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte ist, wie gesagt, nicht vorgesehen. Der Wirtschaftsminister hat den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschuss gestellt. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist dieser Beschluss einstimmig gefasst worden. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Sachsen-Anhalt zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3744

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/4099

Frau Budde, Sie haben jetzt als Berichterstatterin das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich eben nicht anwesend war. Ich habe mich heute Morgen noch darüber geärgert, dass die Landesregierung nicht pünktlich anwesend war, und jetzt ist mir das selber passiert. Es tut mir Leid. Das wird nicht wieder passieren.

Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Versorgungswerk für die Buchprüferinnen und Buchprüfer und für die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer ist im Ausschuss mit 10 : 0 : 0 Stimmen beschlossen und dem Landtag zur Annahme empfohlen worden. Sie sehen an dem Abstimmungsergebnis, dass es sich um eine reine Notwendigkeit handelt und eine größere politische Diskussion dazu nicht erforderlich sein wird. Ich bitte also um die Annahme dieses Entwurfs.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Auch hierzu ist eine Debatte nicht vorgesehen. Wir kommen also zum Abstimmungsverfahren.

Artikel 1 ist unverändert. Artikel 2 ist ebenfalls unverändert. Können wir das so beschließen? Wenn Sie den beiden Artikeln zustimmen, bitte ich Sie um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Auch sie ist unverändert. Ich bitte um Ihre Zustimmung durch das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist auch dies einstimmig beschlossen.

Wir stimmen nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 3 ist somit abgeschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17:

Beratung

Landesenergiekonzept Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/4081

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/4130

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Professor Dr. Trepte. Danach folgt eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU, SPD, FDVP, DVU-FL - sie hat auf einen Beitrag verzichtet - und PDS. Bitte, Herr Professor Dr. Trepte, bringen Sie den Antrag ein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Antrag der PDS-Fraktion ging eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung voraus. Der Antrag nimmt darauf Bezug.

Meine Damen und Herren! Kaum ein Markt ist derart tiefgreifenden Veränderungen unterworfen wie der Energiemarkt. Das betrifft Primärenergieträgerstrukturen, das betrifft Nutzenergiestrukturen, das betrifft kollapsartige Preisentwicklungen und das betrifft schließlich auch neue technische Möglichkeiten. Hervorzuheben sind:

Erstens. Nach den jüngsten UN-Daten vom 22. Januar dieses Jahres - also gewissermaßen von gestern - erwärmt sich das Weltklima weit schneller als bisher angenommen. Die energetische Nutzung der fossilen Kohlenstoffträger wird damit weiterhin infrage gestellt.

Zweitens. Die Preise erschöpfbarer Ressourcen, so insbesondere von Öl und Erdgas, in der Folge aber auch von Kohle, werden rasant steigen. Die Wettbewerbssituation für die einheimische Braunkohle wird sich damit verändern.

Auch ordnungs- und prozesspolitisch wird der Energiemarkt stark verändert. Zu nennen sind erstens die Liberalisierung des europäischen Strommarktes sowie die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland aus dem Jahr 1998, zweitens die Gesetze zum Vorrang erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Kraft-Wärme-Koppelung, drittens das Festhalten an und die weitere Erhöhung der Ökosteuer, besser gesagt der Energiesteuer.

Meine Damen und Herren! Die vorliegenden energiepolitischen Leitsätze von Sachsen-Anhalt aus der ersten Hälfte der 90er-Jahre sind unter den veränderten Bedingungen überholt. Am 30. April 1998 hatte die Landesregierung offenbar aus dieser Einsicht heraus die Erarbeitung eines Landesenergiekonzeptes in Auftrag gegeben.

Der Entwurf wurde durch die Energieagentur SachsenAnhalt Ende Mai 1999 vorgelegt. Seitdem schmort dieser Entwurf bei der Landesregierung, ohne dass offenbar bisher beabsichtigte Veränderungen oder Ergänzungen durch die Landesregierung vorgenommen wurden.

Der Energiemarkt verändert sich rasant. Die Regierung schaut dabei zu und zeigt sich nicht in der Lage, aus vollzogenen und absehbaren Veränderungen am Markt Schlussfolgerungen für eigenständige energiepolitische Handlungsoptionen zu ziehen.

Meine Damen und Herren! Dabei sind aufgrund des entstandenen Handlungsbedarfes landespolitische Spielräume in Größenordnungen vorhanden. Alles deutet also darauf hin, dass weder der Wille noch die Kompetenz im Lande vorhanden sind, um sich energiepolitisch mittelfristig festzulegen.

Meine Damen und Herren! Es kommt noch schlimmer. Von den Veränderungen am Energiemarkt ist jeder Bürger betroffen. Betroffen ist sein Geldbeutel, betroffen ist seine zukünftige Energieversorgungsstruktur und be

troffen ist die Zukunft seiner Umwelt. Trotz dieser Betroffenheit will die Landesregierung der Öffentlichkeit die bisherigen energiepolitischen Leitbildvorstellungen vorenthalten. Das geht aus der Antwort auf die vorhin genannte Anfrage hervor.

Auch die Legislative, also wir, wie wir hier sitzen, soll ausgeschlossen sein. Es ist nicht vorgesehen, dem Landtag oder den genannten Ausschüssen das Konzept vorzulegen. Aber die Öffentlichkeit und erst recht die Legislative sollen die energiepolitischen Zielstellungen der Landesregierung zur Kenntnis erhalten und beratend mitwirken können.

Was hat diese Geheimniskrämerei mit unserer viel beschworenen Demokratie gemeinsam? Was hat sie überhaupt für einen Sinn?

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 3/2888 hat Herr Minister Gabriel unterschrieben. Er will entsprechend der Antwort auf diese Anfrage kein Konzept, er will keine Öffentlichkeit und er will die Legislative nicht dabei haben.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, zu dem ich nachher bewertend etwas sagen werde, zeigt, dass die SPD-Fraktion das auch nicht will. Ich frage Sie: Warum wollen Sie das nicht?

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bitte insbesondere die CDU-Fraktion um Zustimmung. Ich denke, das ist kein unbilliges Anliegen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke sehr. - Für die Landesregierung erteile ich dem Wirtschaftsminister Herrn Gabriel das Wort. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also Geheimniskrämerei würde gar nicht gehen. Die Frage ist nur, welche Möglichkeiten haben wir tatsächlich, in einem Marktbereich etwas zu tun, der durchaus auch eine gewisse Eigendynamik aufweist. Ich erinnere an die Veag, an die Mibrag und an all das, was im Rahmen der Veränderungen von Strukturen passiert, an all die Verunsicherung, die entstanden ist, und daran, wie gering unsere Möglichkeiten sind, dort Einfluss zu nehmen. Unser starkes Engagement will ich nachher noch einmal darstellen.

Ich will zunächst zu einigen Punkten etwas sagen. Natürlich haben wir einen starken Strukturwandel, der zum einen technologisch bedingt ist, zum anderen aber auch marktwirtschaftlich, zum Beispiel durch die Veränderung von Eigentümerstrukturen. Das betrifft nicht nur die Stromwirtschaft, sondern genauso die Gaswirtschaft und viele andere Bereiche, die nicht unmittelbar mit der Energiewirtschaft in Verbindung gebracht werden. Ich denke dabei an den Wasser- und Abwasserbereich. In diesem Bereich gibt es noch stärkere Bestrebungen von Konzernen, hier Fuß zu fassen. Die Weiche dafür ist gestellt, sodass wir auch im Hinblick auf die Eigentümerstrukturen noch nicht am Ende angekommen sind, sondern noch weitere Prozesse erleben werden.

Die Energieagentur Sachsen-Anhalt hat im April 1998 den Auftrag bekommen, ein Energiekonzept zu erarbei

ten. Das Ganze hat sich mit dem In-Kraft-Treten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes überschnitten. Deshalb ist das Ergebnis offen geblieben. Da noch nicht alle Auswirkungen des neuen Gesetzes eingeflossen sind, ist dieses Konzept nur als Grundlage für eine eingeschränkte Diskussion geeignet, aber nicht als Grundlage für klare Festlegungen hinsichtlich der zukünftigen Energiewirtschaft in Sachsen-Anhalt. Aber zu verheimlichen haben wir nichts.

Dass wir einen vernünftigen Energiemix in SachsenAnhalt wollen, bei dem auch erneuerbare Energien ausreichend zum Tragen kommen, ist ein Allgemeinplatz. Anhand der vielen Windkraftanlagen im Land ist ersichtlich, dass wir einen deutlichen Schritt vorwärts gekommen sind. „Wir“ heißt aber die private Wirtschaft. Die macht es nämlich. Der eigentliche Erfolg für das Land Sachsen-Anhalt besteht darin, dass diese Anlagen nicht nur hier aufgestellt werden, sondern dass viele von ihnen auch hier produziert werden. Wir profitieren mehrfach, bis in den Bereich Forschung und Entwicklung hinein, von diesen neuen Technologien.

Bezüglich des Windkraftpotenzials und der Wasserkraft gibt es Studien. Auch in Sachsen-Anhalt haben wir inzwischen eine ganze Reihe von Anlagen, auch kleinere Anlagen, in Betrieb genommen, die für diesen Mix einen guten Beitrag leisten.

Über den Bereich der Geothermie ist bereits viel diskutiert worden. Ich bin auch ein Freund der Geothermie. Sie muss aber am Ende wirtschaftlich nutzbar sein. Darauf möchte ich an dieser Stelle besonders hinweisen.

Wir können uns jetzt über Nachhaltigkeit und Umweltschutz unterhalten. Das sind ganz hohe Güter. Deshalb verschließt sich dem niemand. Das Land SachsenAnhalt hat in besonderer Weise dazu beigetragen, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Reduzierung des Schadstoffausstoßes einen nennenswerten Schritt vorwärts gekommen ist.

Aber eines dürfen wir nicht außer Acht lassen: Wir wollen gleichzeitig attraktive Energiepreise für alle Beteiligten, für den privaten Haushalt und für die Wirtschaft. Wir brauchen das für unseren Standort. Deswegen muss die Energieerzeugung auch wirtschaftlich sein. Wir können nicht in großem Umfang Strukturen installieren, die eine Dauersubventionierung benötigen. Dass wir uns diesbezüglich gerade bei erneuerbaren Energien teilweise auf einer Gratwanderung befinden, weiß auch jeder. Aber der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden.