Protokoll der Sitzung vom 01.03.2001

Herr Gallert, bitte.

Herr Präsident, wenn dem so ist, dann war das, da nur zwei Ausschüsse zur Debatte standen, genauso gut ein Mehrheitsvotum, das nicht für die Alternative zustande gekommen ist. Demzufolge ist bei 37 Abgeordneten - -

Herr Abgeordneter Gallert, ich stelle jetzt die Alternative zur Abstimmung.

(Herr Scharf, CDU: Das legt der Präsident fest! - Weitere Zurufe)

- Das kann ich machen. Aber warum sollen wir dazu nicht ein Votum einholen? Nur wenn ein Abstimmungsergebnis von 37 : 37 zustande kommt, muss ich von meinem Recht Gebrauch machen, das festzulegen.

(Herr Dr. Fikentscher, SPD: So ist es recht!)

Wer dafür ist, dass der Innenausschuss federführend berät, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - 38 Abgeordnete waren dafür und 40 dagegen.

(Heiterkeit)

Das heißt, es hat kein Abstimmungsergebnis zu einer Lösung geführt. - Frau Dr. Sitte, bitte.

Ich vermute, dass dann der Paragraf zutrifft, nach dem der Präsident entscheiden muss, welcher Ausschuss federführend beraten soll.

Sie vermuten das völlig zu Recht. Damit Sie das gleich wissen, entscheide ich, dass der Innenausschuss die Federführung erhält.

(Beifall bei der SPD)

Es geht nicht um Parteisympathie. Dort liegt die originäre Zuständigkeit, denn dort sitzt die Verwaltung. Diese Frage wird im Innenausschuss erörtert und der Rechtsausschuss berät unter dem Gesichtspunkt der Rechtsförmlichkeit. - Damit ist die Beratung zum Tagesordnungspunkt 8 abgeschlossen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit und rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Verordnung für den Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/1009

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/4225

Die erste Beratung fand in der 15. Sitzung des Land- tages am 19. Februar 1999 statt.

(Anhaltende Unruhe)

Sobald wir uns wieder einigermaßen beruhigt haben - ich würde auch bitten, die Plätze wieder einzunehmen -, bitte ich Herrn Dr. Köck, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin vom Ausschuss für Raumordnung und Umwelt beauftragt worden, die Berichterstattung über einen Methusalem vorzulegen. Der Antrag der PDS-Fraktion über die Verordnung für den Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide in der Drs. 3/1009 ist vor fast genau zwei Jahren, am 19. Februar 1999, nach einer emotional geführten Debatte und einer ablehnenden Stellungnahme seitens der Landesregierung unerwartet zur Beratung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt verwiesen worden.

Meine Damen und Herren! Zwei Jahre Beratungsbedarf zeugen von einer überaus komplizierten Interessenlage. Man muss dabei berücksichtigen, dass es bereits der zweite Anlauf des Landtages ist, den Naturpark ColbitzLetzlinger Heide auf den Weg zu bringen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass bereits im Dezember 1994 ein ähnlich lautender Antrag der PDS - Drs. 2/382 - den Weg in die Ausschüsse genommen hatte.

Wir schließen mit der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung genau genommen einen mehr als siebenjährigen Prozess einer Kompromisssuche ab, um trotz der militärischen Nutzung im Herzen der Colbitz-Letzlinger Heide die Bildung eines Naturparks zu ermög- lichen. Diese scheint nun mit der so genannten ReifenLösung zu einem Ergebnis geführt zu haben.

In einem Zeitraum, in dem ein dreistelliger Millionenbetrag in dem modernsten Hightech-Gefechtsübungszentrum Deutschlands verbaut wurde, brachten es die Beteiligten in Sachen Naturpark nur zuwege, nachein

ander sage und schreibe sechs Entwürfe einer Verordnung für den Naturpark in die Welt zu setzen.

Die lange Beratungszeit von zwei Jahren hat nicht etwa der Ausschuss aufgrund einer schleppenden Beratung zu verantworten. Erstmals befasste sich der Ausschuss im September 1999 mit dem Antrag. Die festgelegte Anhörung wurde allerdings aufgrund eines vom Umweltministerium groß angelegten Forums zum Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide hinfällig, das am 24. Februar 2000 in Gardelegen stattfand.

Leider erwies sich der dort noch von der Umweltministerin Frau Häußler in wohlmeinender Absicht vorgestellte Vorschlag einer Erweiterung um die Zichtauer Berge als kontraproduktiv. Weitere, bis jetzt nicht beteiligte Kommunen hätten nun einbezogen werden müssen, was eine weitere Verzögerung nach sich gezogen hätte. Misstrauische Naturschützer witterten sogar eine Verhinderungstaktik im Schafspelz.

Meine Damen und Herren! Ich führe das deshalb so ausführlich aus, weil ich verständlich machen möchte, dass sich der Ausschuss den auf der abschließenden Anhörung am 18. Januar 2001 vorgetragenen Wünschen der zukünftigen Träger des Naturparks, die gesetzlich mögliche Übertragung von Aufgaben der unteren und oberen Naturschutzbehörden auf den Träger vorzunehmen, nicht anschließen wollte.

Letztlich entspricht die jetzt vorliegende Verordnung fast wörtlich der für den Naturpark Saale-Unstrut-Triasland, die am 2. Februar 2000 veröffentlicht wurde. Obwohl das formelle Verordnungsverfahren noch bevorsteht, hat der Ausschuss den Eindruck gewonnen, dass der Naturpark nun endgültig auf dem richtigen Wege und eine weitere parlamentarische Begleitung nicht mehr erforderlich ist. Er schlägt deshalb vor, den Antrag für erledigt zu erklären. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Im Ältestenrat ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte vereinbart worden. Ich frage trotzdem, ob es Redebedarf gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 9 abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Richtlinie zur Förderung des Baus und der biolo- gischen Umrüstung von Kleinkläranlagen

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/3289

Beschlussempfehlung des Unterausschusses zur Lösung der Abwasserproblematik - Drs. 3/4226

Die erste Beratung fand in der 41. Sitzung des Landtages am 23. Juni 2000 statt. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Hacke, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema „Richtlinie zur Förderung des Baues und der biologischen Umrüstung von Kleinkläranlagen“ ist in der 41. Sitzung des Landtages am 23. Juni 2000 an den Umweltausschuss bzw. an den Unterausschuss zur Lösung der Abwasserproblematik überwiesen worden.

Die Beratungen im Ausschuss fanden am 19. Oktober und am 23. November 2000 sowie am 8. Februar 2001 statt. Der Antrag der Fraktion der CDU zielte darauf, die Landesregierung aufzufordern, im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel und in der Voraussicht auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen auch die Förderung der Umrüstung und des Neubaus von Kleinkläranlagen zu berücksichtigen.

Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist eine Gleichbehandlung zwischen Bürgern, die an das zentrale Abwassernetz angeschlossen sind, und Bürgern, die an Kleinkläranlagen angeschlossen sind, in Sachsen-Anhalt nicht gegeben. Um einen Beitrag zur Fördergerechtigkeit zu leisten, sollten Besitzer von Kleinkläranlagen nach Auffassung der CDU-Fraktion dann einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn die Kosten für die Nachrüstung oder den Neubau einer Kleinkläranlage höher sind als die durchschnittlichen Kosten für einen zentralen Anschluss.

Die Landesregierung übergab dem Unterausschuss am 7. November 2000 einen Bericht über die Zusammenstellung von Fakten zum Thema Kleinkläranlagen. Darin wurde ausgesagt, dass ein generelles Nachrüsten aufgrund von Vorschriften der EU nicht erforderlich sei. Bezogen auf den Vergleich der Kosten wird im Bericht der Landesregierung ausgeführt, dass sich die Bandbreite der Belastung der Bürger bei der zentralen Abwasserbeseitigung und bei der dezentralen Abwasserbeseitigung in der gleichen Größenordnung bewegt.

Als Hauptgrund für die Vorbehalte gegen eine Förderung von Kleinkläranlagen gab das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt einen enormen verwaltungstechnischen Aufwand an. Dieser Aufwand würde nach Aussage des Ministeriums 300 Mitarbeiterjahre betragen.

In der Sitzung des Ausschusses am 23. November 2000 legte die CDU-Fraktion einen Entwurf für eine Richtlinie zur Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung von Grundstückskleinkläranlagen vor.

Im Ergebnis der Beratung stellte die Fraktion der SPD fest, dass kein Handlungsbedarf bezüglich der Förderung von Kleinkläranlagen bestehe.

Die PDS-Fraktion befürwortete eine Förderung teilweise, allerdings unter anderen finanziellen Vorstellungen.

Dem Ansinnen, Kleinkläranlagen mit einer speziellen Landesförderung zu versehen, konnte sich der Unterausschuss zur Lösung der Abwasserproblematik nicht anschließen. Der Antrag der Fraktion der CDU wurde vom Ausschuss bei 4 : 5 : 2 Stimmen abgelehnt. - Danke.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU, und von Herrn Sachse, SPD)