Zweitens. Mir fehlt mindestens eine Betroffenengruppe, die das Bundesverfassungsgericht auch nicht im Blick hat und auf die ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Sozialministerin schon einmal aufmerksam gemacht habe. Dabei geht es um emeritierte Hochschullehrer nach dem Stichtag 30. Juni 1995. Wir haben eine Versorgungskurve der emeritierten Hochschullehrer, die dazu führt, dass ein Hochschullehrer der Martin-LutherUniversität - ich will bewusst keine Namen nennen -, der Studenten exmatrikulierte, weil man in ihrem Bücherregal den „Archipel Gulag“ gefunden hat, heute einen höheren Rentenanspruch hat als der erste frei gewählte Rektor der Martin-Luther-Universität.
Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Situation, die sich hochschulrechtlich aus der Versorgungslage ergeben hat, nicht ausreichend berücksichtigt. Auch an dieser Stelle muss weiter diskutiert werden und müssen noch Prüfungen durchgeführt werden.
Drittens. Die Frau Ministerin hat auf die finanziellen Konsequenzen hingewiesen. Aufgrund der Geschäftsordnung sind wir gehalten, die Diskussion über weitgehende Dynamisierungen, wie sie im PDS-Antrag gefordert werden, auch unter dem Aspekt der Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu betrachten. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass zwei Drittel der notwendigen Leistungen aus dem Landeshaushalt erbracht werden müssen. Wir sind verpflichtet, auch diese Konsequenzen mit in den Blick zu nehmen.
Deshalb kann an dieser Stelle nicht über Punkte und Forderungen beschlossen werden. Wir fordern vielmehr eine Berichterstattung der Landesregierung in den zuständigen Ausschüssen. Danach kann vielleicht qualifiziert darüber befunden werden, was angemessen in diese Gesetzesberatung eingebracht werden kann. - Herzlichen Dank.
Herr Bischoff, weil Sie während meiner Rede nicht anwesend waren, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Ich habe in meiner Rede ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die PDS den Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt begrüßt, das Gesetz zur beruflichen Rehabilitierung zu ändern und einen Zuschlag für Verfolgungszeiten zu gewähren.
Dieser Antrag ist im Bundesrat angenommen worden. Deshalb war ich der Meinung, dass auf die Forderung, das so zu regeln, in diesem Antrag verzichtet werden kann. Daher habe ich in meiner Rede einfach nur noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass wir das sehr begrüßen und dass die PDS über Mecklenburg-Vorpommern an diesem Antrag mittelbar mitgearbeitet hat. Ich hatte gehofft, dass ich der Opfergruppe - ich habe sie auch so genannt - damit Rechnung getragen habe.
Herr Bischoff, Sie haben gesagt, dass die Gerichtsurteile konsequent durchgesetzt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung zu den Urteilen immer wieder darauf hingewiesen, dass es nur festzustellen hat, ob eine Regelung verfassungswidrig ist oder nicht, und dass es nicht darum geht, darüber zu befinden, ob die Regelung gut, gerecht, richtig oder sonst etwas ist. Diese mehrfachen Hinweise darauf haben Betroffene jedoch so verstanden, dass dem Gesetzgeber eine großzügigere Lösung ans Herz gelegt worden ist, als sie aufgrund der Urteile erforderlich wäre. Das kann man durchaus herauslesen.
Was die Moral betrifft, Herr Dr. Bergner, so haben wir - ich stimme Ihnen darin durchaus zu - selbstverständlich immer Schwierigkeiten, wenn wir über die Renten von staatsnahen Funktionären oder von MfS-Angehörigen reden und dabei an die Opfer denken. Allerdings reden wir - das ist das Problem, das ich an dieser Stelle immer mit der Moral habe - vom Rentenrecht. Wir reden von einem Sozialrecht, bei dem durch Einzahlungen Ansprüche erworben werden.
(Frau Wiechmann, FDVP: Setzen Sie sich für die Opfer ein, dann nehmen wir Ihnen das ab! Aus- gerechnet Sie! - Zuruf von der PDS - Unruhe)
Der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentnerinnen und Hinterbliebenen hat - was ich ausdrücklich vermieden habe - auf den Umgang mit den durch das NS-Regime Belasteten hingewiesen. Diesen Hinweis habe ich ausdrücklich vermieden.
Der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentnerinnen und Hinterbliebenen hat auch darauf hingewiesen, dass nicht übersehen werden darf, dass zahllose westliche Zuarbeiterinnen des DDR-Spionagedienstes mit keinerlei rentenrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, falls ihre frühere Tätigkeit bekannt wird.
Ich weiß nicht, ob wir mit Moral an dieser Stelle wirklich weiterkommen. Es handelt sich hierbei um Anwartschaften in einem Sozialrecht, das wertneutral bleiben sollte.
Es geht einfach nur darum, dass man einen Zustand herstellt, der rechtsstaatlich ist. Es ist natürlich schon so, dass sich heute Leute auf den Rechtsstaat berufen, die zu DDR-Zeiten von diesem Rechtsstaat nichts gehalten haben.
(Beifall bei der PDS - Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist das Problem! - Herr Wolf, FDVP: Ein An- trag in eigener Sache ist das, mehr nicht!)
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden.
- Ich bitte um Entschuldigung. Das habe ich überhört. Dann ist zunächst über die Ausschussüberweisung abzustimmen. Bei Annahme des Antrages würden beide Anträge im Ausschuss behandelt werden. - Bitte, Herr Dr. Bergner.
Frau Präsidentin, ich will nur auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn der Änderungsantrag angenommen würde, käme es zu einer Ausschussbefassung im Sinne des Änderungsantrages. Wir haben es in der Regel so gehalten, dass wir, wenn eine Ausschussbefassung Antragsgegenstand ist, von einer Überweisung abgesehen haben.
Der Auftrag, sich mit dem Gegenstand im Ausschuss zu befassen, ist im Änderungsantrag, aber nicht im Ursprungsantrag enthalten.
Frau Dirlich hat namens der PDS-Fraktion Überweisung in den Ausschuss beantragt. Das würde bedeuten, der Antrag und der Änderungsantrag würden in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen
werden. Wer stimmt dem Überweisungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsantrag ist abgelehnt.
Daher ist über die Anträge selbst abzustimmen, und zwar zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 3/4309. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag gefolgt worden.
Ich lasse jetzt über die Drs. 3/4241 in der nunmehr geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie nun um drei Minuten Aufmerksamkeit für die Ausführungen von Frau Theil, die nach § 68 unserer Geschäftsordnung am Ende der Sitzung eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute als Bürgermeisterin der Gemeinde Droyßig, namentlich übersetzt Walddorf, zu Ihnen. Der gestrige Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ unter der Überschrift „Forst Droyßig kommt unter den Hammer“ zwingt mich, im Interesse meiner Bürger hier eine Erklärung abzugeben.
Mit dem Beginn der Abholzung des Baumbestandes - dazu gehörte teilweise 180 Jahre alter Eichenbestand - im Jahr 1998 wurde unser Waldgebiet stark ausgelichtet und gesunder Bestand entfernt. Diese Maßnahmen der Forstverwaltung im Auftrag der BVVG riefen die Bevölkerung auf den Plan. Unterschriftensammlungen fanden statt. Gesprächsrunden mit Forstangestellten wurden geführt. Massive Angriffe auf die Forstverwaltung wurden im gemeindlichen Interesse geäußert.
Im September 1998 hatte ich mit dem Vorsitzenden unseres Heimatvereins einen Termin im Büro der BVVG Magdeburg.
Am 21. Oktober 1998 stellten wir in Abstimmung mit der BVVG den Antrag, 12 ha Wald des ortsnahen Gebietes zu erwerben, der die Öffentlichkeitsbereiche unmittelbar berührt. Die Preisangabe war 6 000 bis 9 000 DM pro Hektar.
Am 25. Mai 1999 erreichte uns die Nachricht der BVVG, dass wir diese 12 ha für ca. 300 000 DM erwerben könnten. Das ist ein Hektarpreis von ca. 25 000 DM. Ich habe dieses Angebot als sittenwidrig bezeichnet.
Am 31. Mai 1999 stellte mein Landtagskollege Harry Czeke die Anfrage, welche Bedingungen man erfüllen müsse, um für ein Waldgebiet von 247 ha den Erholungsstatus erreichen zu können, und es gab keine Auflagen.
Diesen Antrag stellten wir per Ratsbeschluss vom 8. September 1999 an das Regierungspräsidium Halle, Dezernat 44. Der Antrag wurde vom Regierungspräsidium per 22. Oktober 1999 bestätigt. Unseren Antrag an die BVVG zum Kauf von 12 ha erhielten wir mit dem Angebot aufrecht, die Summe auf deutlich unter 50 000 DM zurückzuführen. Die Antwort blieb bis heute aus. Der Wald gehörte ursprünglich zum Schloss Droyßig.
Am 6. November 2000 erlaubte ich mir die Nachfrage beim RP, welchen Bearbeitungsstand unser Antrag vom Oktober 1999 erreicht habe. Inzwischen gibt es regen Briefverkehr zu einem Verordnungsentwurf.
Unter der Internetadresse www.bvvg.de ist unser Forstgebiet seit geraumer Zeit als ganzheitliche Fläche zu einem Hektarpreis von 2 538 DM zum Verkauf ausgeschrieben. Das ist ein Zehntel des Preises, den man von uns verlangte. Antragsfrist für natürliche Personen ist der 16. April 2001.
Ich äußere heute und hier die Bitte an unseren Minister Keller - der leider nicht mehr anwesend ist -, dieses Verfahren „Erholungswald“ zu beschleunigen und zu entscheiden. Ich äußere ebenfalls die Bitte an unsere Justizministerin Schubert - die auch nicht mehr an-wesend ist -, zu prüfen, ob im Preisgebaren der BVVG ein eklatanter Gesetzesverstoß vorliegt.
Nach dem Bundesforstgesetz kann ein Waldeigentümer fünf Hektar Wald roden, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Damit wäre unser Dorf kahl. Ein Interessent aus Bayern war bereits zur Ortsbegehung.
Stellvertretend überreiche ich unserem Ministerpräsidenten 680 Unterschriften unserer Bürger - das ist ein Drittel unserer Einwohner - sowie ein kleines Buch über Droyßig, damit Sie unser Ansinnen besser verstehen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der PDS und von Herrn Mer- tens, FDVP - Frau Theil, PDS, übergibt Minister- präsident Herrn Dr. Höppner die Unterlagen)
Meine Damen und Herren! Ich schließe damit die 53. Sitzung des Landtages. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen dann mit dem Tagesordnungspunkt 19. Ich wünsche Ihnen eine angenehme parlamentarische Begegnung.