(Beifall bei der CDU, bei der DVU-FL und bei der FDVP - Herr Dr. Bergner, CDU: Wenn Sie glau- ben, dass Sie bei so einer Einladung einen re- präsentativen Querschnitt kriegen! - Unruhe)
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4246. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft schlägt vor, sowohl den Gesetzentwurf in der Drs. 3/3845 als auch den Gesetzentwurf in der Drs. 3/3991 abzulehnen. Ich schlage vor, über beide Gesetzentwürfe getrennt abzustimmen, und zwar, wie verlangt, in namentlicher Abstimmung.
Darf ich einmal nachfragen, Herr Präsident? Nach meinem Dafürhalten sind in der Beschlussempfehlung beide Gesetzentwürfe angesprochen und die Empfehlung in der Beschlussempfehlung bezieht sich auch auf beide. Deshalb ist für mich jetzt fraglich, ob man über beide Gesetzentwürfe namentlich abstimmen soll oder ob man nur eine namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung durchführen soll.
Es ist eine Beschlussempfehlung zu beiden Gesetzentwürfen. Es hätte aber sicherlich eine unterschiedliche Stimmengewichtung bei den Gesetzentwürfen gegeben, weil sie beide unterschiedlich sind. Aber es ist der Wunsch geäußert worden, über die Beschlussempfehlung abzustimmen. - Herr Dr. Bergner!
Herr Präsident, wenn es schon Irritationen gibt, sollten wir wenigstens klarstellend sagen, dass wir über eine Beschlussempfehlung abstimmen, die beide Gesetzentwürfe zur Ablehnung empfiehlt.
Da es sicherlich ein unterschiedliches Stimmverhalten gegeben hätte, hätte ich akzeptiert, über beide Gesetzentwürfe getrennt abzustimmen. Aber ich bin damit einverstanden, dass wir über die Beschlussempfehlung abstimmen.