Noch eine kurze Zusatzbemerkung, weil Frau Stolfa schon etwas zu Ihren Aussagen ausgeführt hat. Die Abgeordnete Wiechmann stellt eine Kleine Anfrage an die Landesregierung und will darin die Pro-Kopf-Ausgaben nicht etwa in Deutscher Mark, sondern in US-Dollar angegeben haben.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der PDS - Frau Wiechmann, FDVP: Ja, richtig! Und wo ist das Problem?)
Für die FDVP-Fraktion hat der Abgeordnete Weich noch einmal die Möglichkeit, zu der Debatte Stellung zu nehmen. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kann sein, dass der vorliegende Antrag der Fraktion der FDVP in sattsam bekannter Art und Weise von sattsam bekannten Fraktionen abgeschmettert werden soll. Aber nicht wir, die FDVP, kommen dadurch in die Bredouille, oder besser in Deutsch ausgedrückt, in Verlegenheit, sondern die Fraktion der Ablehner.
Bei sorgfältiger Prüfung unseres Antrages wäre Ihnen nicht entgangen, dass wir eben nicht für den Tag und nicht für die Stunde die unverzügliche Einführung eines Sprachschutzgesetzes forderten, sondern die erforderliche Prüfung möglicher Vorraussetzungen voranstellten.
Die Forderung, die deutsche Sprache zu wahren und zu schützen, findet in der Öffentlichkeit breiten Raum. Da hilft auch keine Verketzerung jener Menschen, die sich in ihrer Verantwortung für Sprachpflege bewusst dafür einsetzen, einem Zeitgeist zu widerstehen, der mit zur Verluderung und Verlotterung der deutschen Sprache führt.
Bedenken Sie die Worte Immanuel Kants, der sagte: Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache nimmt.
Der einer Deutschtümelei unverdächtige Dichter Günther de Bruyn brachte seine Befürwortung des Sprachschutzes auf den Punkt, als er in der „Welt am Sonntag“ zur gegenwärtigen Sprachentwicklung in Deutschland schrieb
„Nicht schuldlos an dem Zerstörungswerk sind auch jene Leute, die bei jedem Bemühen um unsere Sprache mit dem Verdacht der Deutschtümelei bei der Hand sind und die nicht begreifen wollen, dass waches Sprachbewusstsein mit Nationalismus nichts zu tun haben muss.
Ihnen sollte klar gemacht werden, dass eine weitere Duldung der Sprachruinierung nicht von postnationaler Gesinnung, sondern von Dummheit zeugt.“
(Beifall bei der FDVP - Frau Lindemann, SPD: Das Kompliment geben wir gern zurück! - Herr Bischoff, SPD, lacht - Herr Sachse, SPD, befe- stigt an seinem Platz eine rote Karte mit der Auf- schrift „Zeigt den Rechten die rote Karte“)
Der ehrenamtliche Sprachhüter Walter Krämer vom Verein Deutsche Sprache bemängelt zu Recht, dass es in Deutschland nur geringe Anstrengungen zum Sprachschutz gibt. Es geht weder um eine Sprachpolizei noch um ein unsinniges Gesetzeswerk, das nur mit Sanktionen um sich schlägt. Es geht vielmehr um ein Regelwerk, das die deutsche Sprache schützt, dem Missbrauch vorbeugt und den Missbrauch an den Sprachpranger stellt.
Im Vordergrund stehen hierbei eine systematische Sprachpflege und deren Umsetzung in den Schulen, in den Medien und letztlich im Alltag der Menschen. Dabei beginnen wir nicht am Punkt Null und voraussetzungslos, sondern die deutsche Sprache als Gerichts- und Verwaltungssprache ist ebenfalls gesetzlich verankert und unumgänglich. Verhängnisvoller als dröges Amtsdeutsch wirkt jedoch das politisch korrekte Deutsch, das Andersdenkende der gedanklichen Gesinnungspolizei denunziert.
Was Klaus-Rainer Röhl im „Deutschen Phrasenlexikon“ glossiert, ist nicht weit entfernt von den erschreckenden Vorstellungen im Nachwort zum Buch „1984“ von Orwell, der für den Leser bedrückend schildert, wie die Neusprache als eingeführte Amtssprache und zur Dekkung der ideologischen Bedürfnisse erfunden wurde. Im Jahre 2001 sind wir ohne Sprachschutz nicht mehr weit von solchen sprachlichen Perversionen entfernt.
Außerdem, „Schneewittchen“ ist auch ein schönes Märchen. Ihre Rede hätten Sie dem Parlament nicht vorzutragen brauchen. Es wäre besser, wenn Sie dies Ihrem Frisör oder einem leeren Schrank zu Hause erzählt hätten.
Ich bitte um Überweisung in die Ausschüsse für Kultur und Medien sowie für Bildung und Wissenschaft.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Damit ist die vereinbarte Debatte abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Zuletzt ist eine Ausschussüberweisung beantragt worden. Das ist mit dem Inhalt des Antrags vereinbar.
Ich lasse über die Überweisung in die genannten Ausschüsse abstimmen, federführend in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist die Ausschussüberweisung mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir stimmen über den Antrag selbst ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 21 ist abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Bekämpfung des Radikalismus und des Extremismus rückt das Internet immer stärker ins Blickfeld. Nun soll ein Zwangspfad die Benutzer zu einer zentralen Website führen, auf der vor Extremismus und Gewaltaufrufen gewarnt wird. Ein solcher Zwangspfad ist rechtlich zulässig. Er soll zu einer zentralen Website führen.
Die Webseite könnte in Zusammenarbeit mit den beteiligten und wichtigen gesellschaftlichen Organisationen gestaltet werden. Da aber ein großer Teil von rechtsradikalen und linksradikalen Seiten im Internet nicht von Deutschland aus, sondern zum Beispiel über Server in den USA ins Netz gestellt wird, sind dafür natürlich gemeinsame Mindeststandards in Europa und in den USA erforderlich. Die Zusammenarbeit mit den USA, wo die meisten Hassseiten entstehen, bereitet aber nach wie vor die meisten und größten Probleme.
Hier ist ein international abgestimmtes Vorgehen gegen extremistische Propaganda im Internet geboten. Die Probleme sind und bleiben aber die Angebote, die vom Ausland aus ins Netz gestellt werden, da dort keine Straftatbestände erfüllt werden. Man muss also versuchen, im internationalen Bereich mehr zu tun und wirksame Gegenkonzepte zu entwickeln. Das wird zwar leider nicht von heute auf morgen erfolgen können; zumindest sollte aber ein dahin gehender Versuch unternommen werden.
Trotz drängender Probleme und Zeit sind Aktivitäten weder der Landesregierung noch des Bundesjustizministeriums festzustellen, überhaupt einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen. Damit liegen natürlich auch keine Ergebnisse oder Zwischenergebnisse vor. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Politik erst jetzt aufwacht und das Gefahrenpotenzial durch den Missbrauch der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ernst zu nehmen beginnt.
Dennoch stehen wir erst am Anfang einer Entwicklung. Es ist schwierig, im internationalen Netz etwas gegen rechtsextremistische, kinderpornografische oder linksextremistische Seiten zu unternehmen. Als Gedankengang angeregt ist daher ein internationales Abkommen über die Nutzung des Internets.
Das Internet muss endlich als internationales Medium begriffen werden. Es muss eine Instanz geschaffen werden, wo rechts- und linksextremistische Angebote, aber auch andere strafrechtlich relevante Seiten gemeldet werden können, damit von behördlicher Seite schneller eingegriffen werden kann.
Nicht nur die rechtsextremistische Szene im Netz ist sehr lebhaft. Wer hier Schnellschüsse fordert, hat im Grunde nicht begriffen, wie dieses Medium funktioniert. Um es nochmals deutlich herauszustellen: Amerika und nicht etwa Deutschland ist das Dorado rechtsextremistischer Internetseiten. Alles ist hier zu finden und auch zu kaufen, von Panzerfäusten angefangen über Orden bis zu Informationen, mögen sie noch so anrüchig oder verkommen sein.
Meine Damen und Herren! Was dem Rechtsextremismus recht ist, muss dem Linksextremismus billig sein. Gerade aus der linken Ecke hat es an so genannten guten Ratschlägen dabei nie gemangelt. Gysi von der kommunistischen PDS hat gemahnt und Bisky forderte, dass seine Partei den aktiven Antifaschismus, eine gute Tradition der DDR, wiederbeleben muss.
Dabei wird aber vergessen, dass die DDR mehr als 40 Jahre lang gezielt den Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat. Heute treten ausgerechnet ihre Nachfolger von der PDS als moralische Saubermänner im Kampf gegen Neonazis auf.
Es ist festzustellen, dass der SED-Staat die Wehrsportgruppe Hoffmann förderte, die Rechtsextremisten Hepp und Albrecht aufnahm und hofierte und zugleich namhafte Mörder und Verbrecher der Roten Armee-Fraktion aufnahm und ebenfalls hofierte. Kein anderer als die kommunistische PDS in Sachsen-Anhalt fühlt sich verpflichtet, Gewaltanwendungen - gegen wen auch immer - zu formulieren und zu verbreiten.
Meine Damen und Herren! Über die Gefährlichkeit von Gewaltaufrufen sind sich die Politiker einig. Über ein NPD-Verbot wird nicht mehr gestritten. Ein entsprechender Antrag ist beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Verbote gegen linksradikale Parteien allerdings werden dabei nicht erwogen. Es scheint, als habe hier ein Vereinigungsparteitag in Deutschland im Jahre 2001 stattgefunden. Tagtäglich rufen Politiker aller Farben zum energischen Kampf gegen den Rechtsextremismus auf - berechtigt -, aber unbehelligt tummeln sich unterdessen auch zahlreiche Linksextremisten und deren militante Aktionsgruppen speziell im erdballumspannenden Internet.