Zweitens. Sachsen-Anhalt hat inzwischen eine deutlich zu hohe Platzdichte an stationären Unterbringungen für Behinderte: 250 je 100 000 Einwohner. Dagegen haben wir bei den ambulant betreuten Wohnplätzen ein Ver
hältnis von acht zu 100 000 Einwohner. Die Experten, unter anderem im Psychiatrieausschuss des Landes, sehen ein Enthospitalisierungspotenzial von mindestens einem Drittel der Heimuntergebrachten.
Wenn man über zukünftige Strukturen nachdenkt, sollten die Erfahrungen des bisherigen Enthospitalisierungsprozesses kritisch hinterfragt werden: Haben wir im Land mit den vielfach neu gestalteten Heimen des vermeintlich Guten nicht bereits schon wieder zu viel getan? Haben wir den Betroffenen wirklich immer etwas Gutes getan, wenn wir sie - eine Klientel, die sich zudem kaum artikulieren und kaum wehren kann und oftmals nichts Besseres kennt - für sehr viel Geld in Heime „ausgegliedert“ haben - das muss man eigentlich wirklich sagen -, statt, wie gesetzlich verlangt, ihnen eine wirkliche Eingliederungshilfe zu gewähren?
Wie sollten wir den Begriff „Enthospitalisierung“ definieren? Standen und stehen Anbieterinteressen an einem für sie vor allem lukrativeren stationären Versorgungsangebot oft stärker im Vordergrund und haben die Kommunen die anfallenden Versorgungskosten durch die von den Landkreisen fast ausschließlich initiierte Heimunterbringung nicht schlichtweg aus der eigenen Obliegenheit an den überörtlichen Sozialhilfeträger, nämlich das Land, delegiert? Müssen wir nicht zukünftig stärker diesen Partikularinteressen entgegentreten?
Die Frage wird auch sein: Was sind wir kommenden Behindertengenerationen schuldig und was werden wir uns an dieser Stelle leisten können und wollen?
Damit bin ich bei einem „nebensächlichen“ Punkt dieses Problemkomplexes, nachdem mir - entsprechend der Antragsüberschrift - zunächst Fragen des Bedarfs und der Bedürfnisse von Behinderten vordergründiges Anliegen waren, nämlich drittens: Der diesjährige Landeshaushalt sieht für die eigentlich doch kleine Gruppe der heim- und teilstationär untergebrachten Behinderten einen Ausgabenansatz von sage und schreibe rund 500 Millionen DM vor. Das sind 2,5 % des Gesamtbudgets des Landes. Das ist wiederum - wie in allen Jahren zuvor - ein Aufwuchs in zweistelliger Millionenhöhe.
Das alles ist Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, möglicherweise bisher nicht so richtig bewusst geworden. Das ist verständlich, da wir die eigentlich doch schmerzlichen Zahlen, was den Haushalt anbetrifft, alljährlich als Pflichtaufgabe und damit als unabänderlich lediglich abhaken und abnicken. Auch vor diesem Hintergrund sollten wir die künftigen Landeshaushalte intensiver beraten und gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern bedarfsgerechte und menschenwürdige Versorgungsstrukturen für Behinderte aufbauen.
Meine Damen und Herren! Vieles wäre allein zur Situationsschilderung noch anzufügen. Hinzuweisen wäre zum Beispiel auf den inzwischen eingetretenen Hospitalisierungsschaden vieler bereits zu DDR-Zeiten und damit jahrzehntelang stationär untergebrachter fehlplatzierter Behinderter, auf erworbenes Heimatrecht und vieles mehr.
Wir wollen auch keine italienischen Verhältnisse. Dort brauchte man eine Zeit lang angeblich überhaupt keine Behindertenheime mehr. Mit dieser Theorie ist man dort voll auf die Nase gefallen. Wir müssen uns allemal Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
Ich will jetzt nicht über das bereits beschriebene tendenziöse Verhalten von Leistungsanbietern und auch von Kommunen im Zusammenhang mit dieser Proble
matik lamentieren. Wichtig war mir, die Problematik und die gegenwärtige Situation auch den Damen und Herren Abgeordneten deutlich zu machen, die nicht unmittelbar in der Sozialpolitik zu Hause sind. Ich will Ihnen wenigstens andeutungsweise darlegen, wie wir - den Vorstellungen der SPD-Fraktion gemäß - zu einer konsequenteren Umsetzung des Anspruchs von behinderten Menschen kommen können. Ich will also kurz darstellen, welche Veränderungen es geben könnte. Das in den Ausschüssen weiter zu beraten, wäre sicherlich der richtige Weg.
Worum geht es also? Wie ich bereits erwähnte, geht es darum, von einer - übrigens auch expertenseitig eindeutig nachgewiesenen - relativ einseitigen stationären Heimversorgung hin zu deutlich mehr ambulanten und auch teilstationären Betreuungsangeboten, zu wirklicher Eingliederung und Integration zu kommen, wie sie übrigens die Psychiatrieenquete schon vor vielen Jahren für die alten Bundesländer eingefordert hatte. Auch dort hatte man das Problem, das wir im Moment noch ein Stück weit vor uns herschieben.
Insgesamt wird es für diesen grundsätzlichen Strategiewandel, der in einen dauerhaften Strukturwandel in der Versorgungslandschaft einmünden muss, entscheidend darauf ankommen, auch die kommunalen Gebietskörperschaften und nach Möglichkeit auch die Leistungserbringer mit ins Boot zu bekommen.
Für die kommunale Seite deutet sich nach den bisher aufgenommenen Kontakten zumindest für ein oder mehrere Modellvorhaben erstmals eine wirkliche Zusammenarbeit in dieser Problematik an. Grundsätzlich läuft es auf eine partielle und gesteuerte Zusammenführung von überörtlichen und örtlichen Sozialhilfemitteln hinaus. Dafür wurden, wie Sie sich erinnern werden, bereits im diesjährigen Haushaltsplan bei Kapitel 05 09 Titel 684 73 die Voraussetzungen geschaffen.
Einem Landkreis bzw., was noch besser wäre, einer noch größeren Region sollten die anteiligen BSHGEingliederungsmittel des Landes auf der rechnerischen Grundlage des Vorjahres überantwortet werden. Durch die ab sofort gutachterlich stringenter zu gewährleistende bedarfsgerechte Zuordnung von stationären oder eben von alternativen individuellen Hilfsangeboten sollte es zumindest mittelfristig zu einer deutlichen Schwerpunktverlagerung hin vor allem zu Angeboten beim betreuten Wohnen kommen können.
Dieses Ziel erscheint umso realistischer, wenn nicht nur neu zu versorgende Behinderte, sondern auch die Bestandsfälle aus den Einrichtungen entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen individuellen Hilfeplänen konsequenter und fachkompetent kontrolliert der Rehabilitation und letztlich möglichst einer Enthospitalisierung zugeführt werden.
Die Motivation der Landkreise, die sich über all die Jahre hinweg - um es vorsichtig zu sagen - weitestgehend zurückgehalten haben, nun aber freiwillig und partnerschaftlich ihren Part bei der bedarfsgerechten Behindertenunterbringung und -versorgung wahrnehmen sollen, wird nur - da dürfen wir uns keinen Illusionen hingeben - über ein haushälterisches Zugeständnis der Landesebene zu erreichen sein. Das ist eine gedankliche Hürde, mit der wir uns beschäftigen müssen. Diese darf dennoch nicht darin bestehen, dass vom Land additiv zu den schon ständig expandierenden Ausgaben für die Heimunterbringung zusätzliche nichtstationäre Angebote finanziert werden; vielmehr sollten die in dem ange
strebten Umstrukturierungsprozess von stationär zu ambulant voraussichtlich in Dimensionen zu erzielenden Einsparungen den kommunalen Gebietskörperschaften zumindest auf Zeit zur eigenen Verfügung verbleiben. Allerdings muss schon vorab geklärt werden, wie die Finanzierungs- bzw. die Einsparanteile nach Auslaufen des Modells aufzuteilen sein werden.
Dass bei einer derartigen Umsteuerung hin zu letztlich auch mehr Versorgungsgerechtigkeit natürlich auch die Träger der Behindertenheime zu Partnern gemacht werden müssen, wird möglicherweise die noch schwierigere Motivationsaufgabe. Hierzu müssen umfangreiche Gespräche geführt werden; gegebenenfalls muss nachdrücklichst an gesetzliche Pflichten, nicht zuletzt an die kürzlich im Einvernehmen mit den Leistungsanbietern verabschiedete Rahmenvereinbarung zu § 93 d BSHG, erinnert werden, die den Einrichtungen im Hinblick zum Beispiel auf Einrichtungsprofil, Gewährung wirklicher Hilfe zur Eingliederung und auch zur sozialen Rehabilitation und anderes mehr auferlegt sind.
Meine Damen und Herren! So weit in knappen Zügen zunächst der Rahmen, den wir im Sinne unseres Antrages zur Verbesserung der Eingliederungshilfe für Behinderte im Lande bewusst mit vorgeben wollen. Eine Vielzahl von weiteren Fragen, zum Beispiel Fragen haushaltsrechtlicher Art oder auch die Frage, wie die Kommunen die Mittel, die durch die Umstrukturierung eingespart werden können, zweckgebunden wieder einsetzen sollten, und anderes mehr, sollte Bestandteil der mit diesem Antrag an die Landesregierung zu übertragenden Aufgabe sein.
Ich denke, auch im Sozialausschuss sowie in den Ausschüssen für Inneres und für Finanzen, in die Sie den Antrag sicherlich überwiesen haben wollen, muss über Detailfragen beraten werden. Wir sollten uns heute und hier nur darin einig sein, dass wir uns wirklich auf diesen Weg begeben, und zwar - ich betone nochmals - im Interesse einer im Hinblick auf den Erhalt der Menschenwürde angemessenen Hilfe für den behinderten Bürger unter uns und gleichzeitig zu deren dauerhaft zu sichernder gesellschaftlicher Finanzierbarkeit. Wir sollten uns vor Augen halten: Ob im Alter oder bei Behinderung, die teuerste aller Möglichkeiten der Versorgung, die Heimunterbringung, ist immer nur die zweitbeste Variante. Ich bedanke mich.
Kollege Nehler, könnten Sie noch einmal sagen, in welche Ausschüsse der Antrag überwiesen werden soll? Sie nannten den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den für Finanzen. Den dritten Ausschuss habe ich nicht verstanden.
Ich danke Ihnen für die Einbringung, Herr Dr. Nehler. Meine Damen und Herren! Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in folgender Reihenfolge vereinbart worden: PDS, DVU, CDU, FDVP und SPD.
Bevor ich Ministerin Frau Dr. Kuppe für die Landesregierung das Wort erteile, begrüße ich auf der linken Seite
der Pressetribüne Damen und Herren des Ortsverbandes der IG Chemie, Bergbau und Energie Leuna/Merseburg.
Ich begrüße einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendweihe Seehausen, die auf der rechten Seite der Tribüne Platz genommen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Herr Dr. Nehler hat für die SPDFraktion mit dem Antrag ein Thema angesprochen, mit dem sich auch die Landesregierung schon länger beschäftigt und das heute Morgen zumindest in Teilen Gegenstand der Aussprache zur Großen Anfrage der PDS war.
Wir haben einerseits den sozialrechtlichen Grundsatz des Vorrangs der ambulanten Hilfe vor der stationären Hilfe. Es gibt im Land jedoch einen hohen Bestand an stationären Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für behinderte Menschen. Das ist eine Diskrepanz.
Der Ausgangspunkt aller Anstrengungen in der Eingliederungshilfe muss der behinderte Mensch sein. Von seinem individuellen Hilfebedarf müssen die Art und die Form der Maßnahmen in der Eingliederungshilfe abhängen. Ich will deshalb am Anfang gleich eines klarstellen: Es ist nicht das Anliegen der Landesregierung, aus Kostengründen stationäre Plätze der Behindertenhilfe zulasten der Kommunen abzubauen. Wir wollen vielmehr aus unserer Verantwortung für Menschen mit Behinderungen heraus dafür Sorge tragen, dass jeder und jede die notwendige Hilfe erhält, sei es im ambulanten, im teilstationären oder im stationären Bereich.
In der Vergangenheit hat die Landesregierung bereits im Rahmen der bisherigen Förderung von Einrichtungen der Behindertenhilfe bei den Trägern darauf hingewirkt, durch Kooperation und Vernetzung mit anderen Trägern und Einrichtungen Angebotsverbünde zu schaffen. Damit sollte dem Bedarf der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger besser Rechnung getragen und eine abgestimmte Angebotsstruktur entwickelt werden.
Demselben Ziel diente die mehrjährige freiwillige Bereitstellung von Landesmitteln, um die Kommunen bei deren Pflicht zu unterstützen, die ambulanten Angebote aufzubauen. Nach der Beendigung der Förderung - ich sprach es heute Vormittag bereits an - scheint jedoch die Zahl der Plätze wieder rückläufig zu sein. Dabei wird immer das Argument bemüht, es sei kein Geld vorhanden.
Deswegen erlauben Sie mir, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Kommunen im Landesdurchschnitt im Jahr 1999 für das ambulant betreute Wohnen etwa 1,40 DM pro Jahr und Bürgerin bzw. Bürger aufgewendet haben, wovon etwa die Hälfte bis Ende 1999 auch noch vom Land getragen wurde. Das heißt, am Ende haben die Kommunen 70 Pfennig pro Jahr und Einwohner gezahlt.
Das Land wendet seinerseits für die laufende teilstationäre und stationäre Betreuung von Menschen mit Be
hinderung mehr als 200 DM pro Jahr und Einwohnerin bzw. Einwohner auf. Dazu kommen die investiven Mittel, die das Land im Behindertenbereich zur Verfügung stellt.
Bei der Erarbeitung des Rahmenvertrags nach § 93 d Abs. 2 BSHG war ursprünglich vorgesehen, für alle Wohnformen, für die Beratungsstellen und für die Frühförderung einheitliche Standards über die Grenzen der Zuständigkeit der Sozialhilfeträger hinweg zu vereinbaren. Diesem Vorschlag haben die kommunalen Spitzenverbände leider nicht zugestimmt, sodass der Rahmenvertrag jetzt nur noch den Zuständigkeitsbereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe umfasst. Ich meine, dass das diejenigen, die in den Kommunen Verantwortung tragen, den behinderten Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen.
Dennoch sage ich vor dem Hohen Haus, dass der nunmehr in Kraft getretene Rahmenvertrag nach § 93 d BSHG die Grundlage für eine verbesserte Integration in die Gesellschaft und für eine stärkere Selbstverwirklichung von behinderten Menschen geschaffen hat. Entscheidend wird die Umsetzung sein. Deshalb wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, wenn sich die einzelnen Damen und Herren Abgeordneten in diesen Prozess einbringen und ihn mit ihren Möglichkeiten begleiten würden.
Ich möchte an dieser Stelle einen unorthodoxen Vorschlag unterbreiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Vor einer aus meiner Sicht notwendigen Harmonisierung von Kosten- und Leistungszuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im Zuge der Verwaltungsreform könnten wir kurzfristig prüfen, ob die Vergabe von Teilen der Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an bestimmte Bedingungen geknüpft werden sollte. So könnte bereits mit einem Mittelvolumen von 5 DM pro Jahr und Einwohnerin bzw. Einwohner die Betreuung von mehr als 2 000 ambulanten Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen finanziert werden. Das würde ungefähr dem zurzeit einschätzbaren Bedarf entsprechen.
Wenn wir dies geschaffen hätten, brauchten wir einen Großteil von den zwei Dritteln noch nicht sanierter und erneuerter stationärer und teilstationärer Plätze nicht mehr investiv zu versorgen. Damit könnte man wiederum Mittel einsparen. Vielleicht nehmen die Kommunen meinen Vorschlag zum Anlass, eigenständig in diesem Sinne zu handeln.
Wenn sich dann zum Beispiel behinderte Menschen aus stationären Bereichen herausentwickelt haben, sodass sie nunmehr lediglich auf ambulante Hilfen angewiesen sind, wäre auch eine befristete Unterstützung zur weiteren Verselbständigung eines Hilfeempfängers bzw. einer Hilfeempfängerin durch das Land vorstellbar. Darauf hat Herr Nehler bereits hingewiesen. Darüber müsste man mit den Finanzpolitikern verhandeln.
Darüber hinaus muss auch geprüft werden, ob und inwieweit rechtliche Änderungen der zurzeit geltenden Zuständigkeitsregelung im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz notwendig sind. An der Schnittstelle zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger wollen wir im Einzelplan 05 Kapitel 05 09 Titel 684 73 nutzen, um modellhaft Projekte aufzubauen, die mit einer derzeit gesetzeskonformen Nutzung der Sozialhilfemittel allein nicht abgedeckt werden können.
Dies umfasst nicht nur den Bereich anderer Wohn- und Arbeitsformen, sondern auch den Aufbau eines Informationssystems über die Spezifika und die Leistungsfähigkeit einzelner Standorte, einzelner Einrichtungstypen und bestimmter Betreuungs- und Förderungsprofile. Diese Projekte könnten die Umsetzung des Rahmenvertrages beschleunigen. Das Vertragswerk selbst beinhaltet zum Beispiel bereits die Verpflichtung, in bestimmten Fällen mit anderen Leistungserbringern regionale Verbünde herzustellen.
Weiterhin wird durch die Vereinheitlichung der Erfassungsinstrumente, über Fragebögen, eine auswertbare Vergleichbarkeit und eine Überprüfbarkeit zwischen den einzelnen Leistungserbringern bis hin zu Wohngruppenstrukturen hergestellt. Ein solches Instrument, um zeitliche Verläufe über Jahre hinweg auszuwerten, um die Wirksamkeit von Konzeptionen zu überprüfen, bestand in der Vergangenheit nicht. Wir haben damit wirklich ein neues Instrument in der Hand, das uns mehr Steuerungsmöglichkeiten bietet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den individuellen Hilfebedarf, von dem ich eingangs sprach, zu ermitteln, muss jede Hilfeempfängerin und jeder Hilfeempfänger befragt werden. Dazu dienen die Anlagen 4 und 5 zum Rahmenvertrag, die die Untersetzung für die Bildung von Gruppen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger und für die Zuordnung zu Leistungstypen bieten.
An dieser Stelle halte ich einen Fachdienst für die Begutachtung von behinderten Menschen für sehr sinnvoll. Wie im Antrag beschrieben, sollte er die Personen begutachten, die einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben, und darüber hinaus die Hilfebedarfe überprüfen, die die Einrichtungen für bereits in ihnen lebende Menschen selbst ermittelt haben.
Ein solcher Fachdienst, der unterschiedliche Berufsgruppen umfassen sollte, aber beispielsweise auch einen heilpädagogischen Anteil haben müsste, könnte nach meiner Einschätzung zur Qualitätssteigerung bei der Leistungsbemessung in der Eingliederungshilfe beitragen und damit zu mehr Lebensqualität bei Menschen mit Behinderung führen. Er könnte aber auch zu einer besseren Kostensteuerung bei den Trägern der Sozialhilfe beitragen. Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein wichtiges und ergiebiges Thema, das der intensiven Diskussion bedarf.