Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

Herr Wolf Nein

Herr Zeidler Ja

Meine Damen und Herren! Hat jemand noch nicht abgestimmt? - Herr Bullerjahn.

(Herr Bullerjahn, SPD: Ja!)

Herr Czeke.

(Herr Czeke, PDS: Ja!)

Dann bitte ich um die Auszählung. - Wie hat der Abgeordnete Herr Preiß abgestimmt?

(Herr Preiß, DVU: Nein!)

Meine Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Mit Ja haben 58 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 36 Abgeordnete. 22 Abgeordnete waren nicht anwesend. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich will etwas zur Auszählung sagen. Wir haben keine Mühe beim Rechnen gehabt. Aber bei dem lauten Gemurmel während der namentlichen Abstimmung war es manchmal ausgesprochen schwierig, die Antwort klar zu hören. Ich bitte deshalb darum, dass wir etwas mehr Rücksicht aufeinander nehmen.

(Zustimmung von Herrn Preiß, DVU)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau und zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt (Mittelstands- förderungsgesetz - MFG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 3/2922

Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/4383

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/4535

Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 6. April 2000 bzw. in der 55. Sitzung des Landtages am 5. April 2001 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Metke. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da bereits in der 54. Sitzung des Landtages am Freitag, dem 2. März 2001 ausführlich über den Stand der Beratungen zum Mittelstansförderungsgesetz berichtet wurde, beschränke ich mich heute auf die ergänzende Berichterstattung und knüpfe dabei an den bereits gegebenen Bericht an.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten hatte in seiner 50. Sitzung am 7. Fe

bruar 2001 zur weiteren Beratung des Mittelstandsförderungsgesetzes mehrheitlich beschlossen:

Erstens. Der Vorschlag der Landesregierung zur Einbringung ihres Gesetzentwurfes in die April-Sitzung des Landtages wird befürwortet.

Zweitens. Der Ausschuss organisiert eine zügige Beratung, um die zweite Lesung des Gesetzentwurfes und dessen Verabschiedung in der Plenarsitzung im Mai 2001 sicherzustellen.

Heute können wir feststellen, dass diese vereinbarte bzw. beschlossene Verfahrensweise exakt eingehalten wurde.

Nachdem die Landesregierung ihren Gesetzentwurf in der 55. Sitzung des Landtages am 5. April 2001 eingebracht hatte und eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss erfolgte, beriet der Ausschuss im Rahmen einer Klausurtagung am 2. und 3. Mai 2001 sowohl über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion als auch über den Entwurf der Landesregierung. Dabei entschied der Ausschuss mehrheitlich, die Beratungen auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung in Drs. 3/4383 zu führen.

Seitens der Fraktionen lagen keine Änderungsanträge vor. Lediglich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unterbreitete eine Reihe von Änderungsvorschlägen mit allerdings überwiegend redaktionellem Charakter, die in die folgenden Beratungen einbezogen wurden.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Änderung im § 4 - Förderinstrumente. Nach ausführlicher Beratung entschied der Ausschuss, der Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu folgen und die Regelungen des § 7 - Finanzierung und Förderung - des Gesetzentwurfes als neuen Absatz 5 in den § 4 zu übernehmen. Der § 7 des Gesetzentwurfes konnte damit komplett gestrichen werden, sodass damit das Gesetz noch weiter gestrafft wurde.

In einer weiteren Diskussion über die Regelung zum Mittelstandsbericht im § 11 wurde durch den Vertreter der Landesregierung noch einmal ergänzend erläutert, dass neben dem großen Mittelstandsbericht, der mindestens alle vier Jahre vorgelegt wird, natürlich auch weiterhin im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Mittelstand berichtet werde.

Danach erfolgte die Abstimmung. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 10 : 0 : 0 Stimmen einstimmig angenommen. Ich bitte deshalb, der Beschlussempfehlung in Drs. 3/4535 zuzustimmen und bedanke mich abschließend noch einmal ausdrücklich für die konstruktive und zügige Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustim- mung von Frau Fischer, Merseburg, CDU)

Vielen Dank, Herr Metke. - Im Ältestenrat ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Fünfminutendebatte vereinbart worden, und zwar in der Reihenfolge CDU, DVU, PDS, FDVP und SPD.

Vorher möchte ich aber Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aus Wolfen und Schülerinnen und Schüler des Fürst-Franz-Gymnasiums aus Dessau unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Für die CDU-Fraktion rufe ich jetzt den Abgeordneten Herrn Gürth auf. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zuallererst der SPD-Fraktion und der Landesregierung zu der Kehrtwende gratulieren.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Es gibt dazu ein schönes Sprichwort: „Ein schöner Rückzug ist ebenso viel wert wie ein kühner Angriff.“

Nachdem Sie ein modernes, neues Mittelstandsförderungsgesetz mehrfach abgelehnt haben, kommen wir nun doch zu einem Mittelstandsförderungsgesetz, das den Ansprüchen der Zeit Genüge tut und das von der CDU und von der mittelständischen Wirtschaft seit langem gefordert wurde.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der heute verabschiedet werden wird, ist zu 99 % mit dem vor über einem Jahr eingebrachten Gesetzentwurf der CDU identisch. Die CDU wird deshalb im Interesse der Sache und dieses Landes diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Wir sind es den mehr als 59 000 mittelständischen Unternehmen im Lande schuldig, dass heute hierzu eine Entscheidung getroffen wird. Sie haben zum Teil Haus und Hof verpfändet, sie schaffen Arbeitsplätze und bilden aus. Dieses Gesetz kann, wenn wir es mit Leben erfüllen, ein Beitrag dazu sein, dass es diese Unternehmer und diese Unternehmen in den kommenden Jahren in unserem Lande etwas leichter haben.

Zum Inhalt: Drei wesentliche Punkte spielen in dem jetzt vorliegenden Mittelstandsförderungsgesetz eine Rolle.

Das ist erstens die mittelstandsfreundlichere Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand bis hin zu den Körperschaften öffentlichen Rechts. Ich denke, dass dieses Gesetz, wenn es umgesetzt wird, in diesem Punkt mehr erreicht als das Vergabegesetz, über das wir morgen beraten werden.

Zweitens geht es um eine verlässlichere Förderpolitik, damit wir jahresübergreifend und für die Unternehmen langfristig besser kalkulierbar eine grundsolide Basis für eine Mittelstandsförderung etablieren, sofern sie dann auch im Haushalt untersetzt wird.

Drittens geht es um die Entbürokratisierung durch Gesetzesfolgenabschätzung, einen ganz wesentlichen Punkt. Das ist übrigens eine alte Forderung der CDU. Ich darf in der gebotenen Kürze daran erinnern, dass die Forderung nach einer Mittelstandsklausel, auf deren Grundlage die Gesetze, die künftig verabschiedet werden, sowie die Verordnungen und Richtlinien auf ihre Wirkung auf mittelständische Unternehmen hin überprüft werden sollen, wirklich schon sehr alt ist.

So hat die CDU unter anderem bereits 1995 einen Antrag hierzu in den Landtag eingebracht. Damals wurde dieser Antrag abgelehnt. Die damalige Rednerin war die heutige Ministerin Frau Budde. Ich erspare es mir, das zu zitieren, empfehle aber, die entsprechenden Äußerungen in den Protokollen nachzulesen. Das ist sicherlich sehr aufschlussreich.

Im Jahr 1999 war die SPD dann wieder für eine Mittelstandsklausel, also Gesetzesfolgenabschätzung. Dazu hat der Abgeordnete Hoffmann von der SPD gesprochen. Ich möchte ihn zitieren. Damals ging es in diesem

Hause darum, welche Konsequenzen eine solche Gesetzesfolgenabschätzung hat. Herr Hoffmann sagte wörtlich:

„Auch Gesetzesvorhaben, die aus der Mitte des Parlaments kommen, sollten zuvor einer Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen werden. Mit populistisch motivierten Gesetzesvorhaben, deren finanzielle Folgewirkungen untragbar sind, wäre dann nämlich Schluss, wie mit dem populistischen Staatsquoten-Gesetzentwurf der PDS zum KAG.“

Das sagte der SPD-Abgeordnete Hoffmann im Jahr 1999.

Im Jahr 2000 war die SPD dann wieder gegen eine Mittelstandsklausel. Und jetzt im Jahr 2001 ist sie wieder dafür. Ich denke, wir sollten schnell entscheiden, bevor sie es sich wieder anders überlegt.