Aber, Herr Präsident, ich nutze die Gelegenheit, etwas dazu auszuführen, was ich mit einem gewissen Missbehagen, auch als Abgeordneter der Opposition, in den letzen Jahren beobachte. Ich sehe, dass die DVU-FDVP
die Landesregierung mit einer Vielzahl von Kleinen Anfragen und Anträgen überzieht - das ist natürlich Ihr Recht; das ist ganz klar -, die letztendlich die Verwaltung und die Beamten lahm legen.
Darüber, muss ich sagen, sollte man auch einmal nachdenken. Vor allen Dingen sollten Sie darüber nachdenken; denn ich bin der Auffassung, an der Fünfprozentklausel wird Sie dieses auch nicht vorbeibringen, sondern Sie werden sich in den Maschen der Fünfprozent
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Becker, ich muss Sie enttäuschen. Wir werden Sie immer wieder mit Anträgen dieser Art bombardieren. Ich bin sogar der Meinung, dass ich an dieser Stelle zumindest dem Sinn nach einiges von dem wiederholen werde, was die Frau Justizministerin gesagt hat.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDVP kann dem Antrag der Fraktion der DVU von Hause aus einschränkungslos zustimmen; denn, Herr Kollege Becker, - das meine ich - in diesem Antrag wird nicht mehr und nicht weniger gefordert als das, was geltende Rechtslage ist. Das muss ich einem Juristen ganz sicher nicht erklären.
Der Begriff der Kriminalstatistik umfasst alle amtlichen Veröffentlichungen, in denen die Ergebnisse staatlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit nachgewiesen werden. Solche regelmäßig erscheinenden Statistiken enthalten meist umfangreiche, vielfach untergliederte Tabellenformen und auch in Tabellenform aufgereihte Angaben über Art und Ausmaß der registrierten Straftaten sowie über einzelne Eigenschaften der offiziell festgehaltenen Straftäter.
In Deutschland tragen nur noch die kriminalpolizeilichen Datenberge den ausdrücklichen Titel „Kriminalstatistik“, so die vom Bundeskriminalamt zusammengestellte polizeiliche Kriminalstatistik für die gesamte Bundesrepublik und die entsprechenden Mitteilungen der Landeskriminalämter und der großstädtischen Polizeipräsidien. In diesen wird Näheres - das wissen wir alle - über die polizeilich bekannt gewordenen Vergehen und Verbrechen, über die Aufklärung der Folgen und über die ermittelten Tatverdächtigen berichtet, welche die Polizei als an einem Delikt Beteiligte für hinreichend überführt hält.
In dieser ersten Stufe amtlicher Nachweise ist das gesamte Differenzierungsmaterial aufgenommen worden, das von der Fraktion der Deutschen Volksunion im Landtag gefordert wurde.
Die nächste Stufe amtlicher Nachweise beginnt erst wieder dort, wo aus vielen Tatverdächtigen die verhältnismäßig wenigen Angeschuldigten bzw. Angeklagten ausgelesen werden, die die Staatsanwaltschaft vor Gericht stellt und als Täter bestraft sehen will. Auf diese zweite Stufe muss aber an dieser Stelle nicht besonders eingegangen werden, da der Antrag der Fraktion der DVU nicht so weit geht.
Im zweiten Teil des Antrages wird die Aufnahme der so genannten Täterpersönlichkeit in die Kriminalstatistik begehrt. Dieses Unterfangen dürfte unmöglich sein - Sie haben das mit dem Hinweis auf die AB-Maßnahmen zum Ausdruck gebracht -, weil es die Grenzen der behördlichen Tätigkeit ganz einfach sprengen würde. Wir sollten uns also hierbei nicht auf psychoanalytische Erkenntnisse aus dem späten 19. Jahrhundert beziehen.
So wichtig die kritische Auseinandersetzung mit der Typisierung der Täterpersönlichkeit in der Kriminologie gewesen ist, so unangemessen ist andererseits die Typisierung und partielle Stigmatisierung der persönlichkeitspsychologischen Perspektive selbst.
Bei dem Schlagwort von der Problemreduktion auf das Individuum wird vernachlässigt, dass sozialstrukturelle Bedingungen, soziale Etikettierungsprozesse, situative Faktoren etc. immer nur über die psychische Verarbeitung durch den Handelnden wirksam werden. Auf diese Vertiefung sollte aber an dieser Stelle verzichtet werden.
Wegen der Verknüpfung von Teil 1 und Teil 2 des Antrags der Fraktion der DVU wird sich die Fraktion der FDVP einer Überweisung in den Innenausschuss nicht verschließen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Die SPD-Fraktion hat keinen Redebeitrag angemeldet. Ich sehe nicht, dass dieser noch kommen könnte. Dann hat für die DVU-Fraktion die Abgeordnete Frau Brandt noch einmal die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Bitte.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Das Thema scheint unwichtig zu sein. Deshalb möchte ich erst einmal die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses feststellen lassen.
(Herr Bullerjahn, SPD: Dann wäre ich an Ihrer Stelle ganz ruhig! Dann würde ich solche Mätz- chen nicht vortragen! Wenn schon alle Fraktio- nen das wissen und stillschweigend mittragen, müssten Sie sich zurückhalten! - Zuruf von der SPD: Reden Sie ruhig weiter!)
Entschuldigung, Frau Brandt, Sie haben jetzt die Möglichkeit, einen Redebeitrag abzugeben. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit ist meine Aufgabe. Wenn eine Fraktion dies wünscht, muss ich das tun, bevor abgestimmt wird. Deshalb können Sie jetzt erst einmal Ihren Redebeitrag vortragen.
Die Bürger in Sachsen-Anhalt haben ein Recht auf Sicherheit. Das Ziel einer Gesellschaft sollte es sein, dass sich die Bürger dort sicher fühlen und sich ohne Angst vor Verbrechen frei bewegen können. Daher erwarten die Bürger in unserem Land zu Recht von den Politikern, dass diese alles daransetzen, um der Krimi
Im Bereich der Ausländerkriminalität muss von der Landesregierung im öffentlichen Interesse erwartet werden, dass Zahlen und Fakten zu dieser Problematik weder vom Tisch gefegt, noch in sonstiger Weise ignoriert oder heruntergespielt werden.
Im Umgang mit den ausländischen Straftätern muss die Sicherheit der Bürger an vorderster Stelle stehen. Das sind Sie, Herr Ministerpräsident Dr. Höppner, und Ihre Genossen den im Land Sachsen-Anhalt lebenden deutschen Bürgern sowie den gesetzestreuen ausländischen Bürgern nach Artikel 1 bzw. Artikel 56 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schuldig.
Wenn ich mir die polizeilichen Kriminalstatistiken des Landes Sachsen-Anhalt ansehe, dann stelle ich fest, dass darin absolut keine Auflistungen von ausländischen Tätern oder Tätergruppen, differenziert nach Nationalitäten, zu finden sind. Es ist prinzipiell nur von „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ die Rede.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf verweisen, dass gegen mehr als jeden Dritten in Sachsen-Anhalt lebenden und so genannten nichtdeutschen Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz und gegen das Asylverfahrensgesetz ermittelt wird. Auch diese Verstöße haben gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Als Quelle dient hierfür der „Polizeikurier“ von Sachsen-Anhalt.
Aber genau das wollen wir aus den Statistiken wissen und genau das ist Intention unseres Antrags. Da ich Sie an dieser Stelle nicht mit Zahlen überfordern möchte, sage ich nur so viel: Die Ausländerkriminalität, die Rauschgiftdelikte, Straftaten gegen das Ausländergesetz und gegen das Asylverfahrensgesetz - - Ich wiederhole alles nicht noch einmal. Das wird Ihnen sicher auch ganz recht sein.
Man kann es auch so ausdrücken: Die Ausländerkriminalität stellt eines der Hauptthemen bei der Diskussion in der Bevölkerung über die innere Sicherheit dar. Jeder Bürger weiß es, jeder spricht darüber. Nur unsere rote Landesregierung verhält sich diesbezüglich wie die kleinen Tierchen, nämlich: nichts sagen, nichts sehen und nichts hören. Aber an der Wahrheit ändern auch die rot geschönten Zahlen nichts. Die Bürger lassen sich aber nicht länger verdummen.
Zum Verständnis für alle noch einmal deutlich: Wir achten alle Völker dieser Welt, ebenso die bei uns friedlich und berechtigt lebenden Ausländer. Den kriminellen Ausländern allerdings muss ganz unmissverständlich eine Absage erteilt werden.
Da die stetig extensiv steigenden Fallzahlen bei diesen Gruppen von Menschen keine Hirngespinste, sondern klare Realitäten sind, muss eine eindeutige Differenzierung nach Nationalitäten stattfinden; diese muss ihren Niederschlag in den Statistiken finden und auch an die Öffentlichkeit gebracht werden. Deshalb braucht das Land Sachsen-Anhalt eine Nationalitätenbezeichnung in den Kriminal- und Verurteilungsstatistiken.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Ich bin aufgefordert worden, bevor wir zum Abstimmungsverfahren kommen, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Zurzeit ist das Plenum nicht beschlussfähig. Ich unterbreche die Sitzung bis 13.45 Uhr und bitte die Vertreter der Fraktionen, bis dahin die Beschlussfähigkeit sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zum Tagesordnungspunkt 22. Beantragt war zunächst die Abstimmung über die vorgeschlagene Überweisung des Antrages der Fraktion der DVU in den Ausschuss für Inneres. Sollte die Ausschussüberweisung keine Mehrheit bekommen, müssen wir über den Antrag selbst abstimmen. Hierfür ist namentliche Abstimmung beantragt worden.
Ich bitte diejenigen, die der Überweisung dieses Antrages in den Innenausschuss zustimmen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Somit ist die Ausschussüberweisung mit einer großen Zahl Gegenstimmen abgelehnt worden.